Fatschenta parlamentara: Simplification de la TVA (08.053)

08.053

Simplification de la TVA

Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe PDC/PEV/PVL

BO 2009 N 4631. Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée (Partie A. Allègement pour les entreprises)

Art. 22

Proposition de la majorité

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

L'option peut être exercée, rétroactivement aussi, pour chaque rapport contractuel ou pour toutes les prestations définies au chiffre considéré de l'article 21 alinéa 2 et doit être maintenue pendant au moins une période fiscale, sous réserve que les rapports contractuels restent inchangés.

Al. 3

... l'option est exclue ...

Al. 4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 5, 6

Biffer

Proposition de la minorité

(Schelbert, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Rennwald, Thorens Goumaz, Zisyadis)

Al. 2, 3, 5

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schelbert Louis · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe des VERT-E-S

Der Minderheitsantrag will zum Entwurf des Bundesrates zurück.

Die Ausfälle, so schätzt die Verwaltung, wären bei Annahme des Mehrheitsantrages zwar nur gering. Die Kosten dagegen wären relativ hoch, namentlich für die Steuerverwaltung. Mit der Option wird der Unternehmer in die Lage versetzt, BO 2009 N 464 wählen zu können, ob er von der Steuer ausgenommene Leistungen trotzdem versteuern will. Die Variante der Mehrheit will dem Unternehmer ermöglichen, dies erstens auch rückwirkend wahrnehmen zu können und es zweitens nicht auf die gesamte Geschäftstätigkeit beziehen zu müssen, sondern sowohl für jedes einzelne Vertragsverhältnis als auch für die Gesamtheit wählen zu können. Drittens schliesslich soll auch diese Einzeloption noch rückwirkend geltend gemacht werden können.

Die Vorlage des Bundesrates kommt den Unternehmern im Bereich der Optionen bereits weit entgegen. Heute kann nur gegenüber steuerpflichtigen Personen optiert werden. Der Entwurf des Bundesrates sieht hingegen vor, diese Bedingung aufzuheben. Damit muss nicht mehr von vornherein abgeklärt werden, ob der Abnehmer steuerpflichtig ist oder nicht. Es ist eine echte Vereinfachung für den Unternehmer. Um das Ganze aber nicht allzu kompliziert zu machen, muss für alle Umsätze unter dieser Ziffer die Option gewählt oder bleibengelassen werden, so der Entwurf des Bundesrates. Eine Ausnahme bilden Immobilien. Hier ist wegen der oft grossen Volumen und der langen Vertragsdauern auch die Option für ein einzelnes Vertragsverhältnis möglich.

Eines der übergeordneten Ziele dieser Vorlage ist die Vereinfachung der komplizierten Mehrwertsteuer. Mit dem Beschluss für das jetzt vorliegende Konzept hat die Kommissionsmehrheit dieses übergeordnete Ziel ausgeblendet. Mit ihm wird für die Optierenden und für die Steuerverwaltung alles noch komplizierter, für die geschickt Optierenden allerdings finanziell attraktiv. Mit dem Ausdruck "Rosinenpicken" ist der Sachverhalt wohl am verständlichsten umschrieben: Rosinenpicken zulasten der öffentlichen Hand. Die Überprüfungen, die Kontrollen würden sich mit der Mehrheitslösung viel aufwendiger gestalten, oder dann werden sie lückenhafter werden müssen, und das sollten wir im Interesse der Steuergleichheit vermeiden.

Wir bitten Sie, dem Minderheitsantrag zu folgen.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, den Antrag der Minderheit Schelbert zu unterstützen und die Optionsmöglichkeit für die Unterstellung unter die Mehrwertsteuer nicht weiter auszudehnen, als Ihnen das der Bundesrat beantragt.

Warum? Es ist eben nicht eine technische Frage, sondern es geht um eine grundsätzliche, rechtspolitische Entscheidung. Das Gesetz sieht vor, dass verschiedene Leistungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Dazu gehören zum Beispiel die Spitalbehandlung, die ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Leistungen im Bereich von Kultur, Bildung und Erziehung usw. Die Liste finden Sie in Artikel 21. Diese Ausnahmen sind politische Wertungen.

Wenn sich nun jemand freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen lässt, hat er zwar den Vorteil, dass er den Vorsteuerabzug geltend machen kann, was für die Abnehmerinnen und Abnehmer aber klar eine Mehrwertsteuerbelastung zur Folge hat. Jetzt sieht bereits der Entwurf des Bundesrates erweiterte Optionsmöglichkeiten vor. Die Option kann zum einen rückwirkend auf den Beginn einer Steuerperiode erklärt und muss schliesslich nicht mehr fünf Jahre beibehalten werden, sondern kann auch nur für ein Jahr gewählt werden. Die Versteuerungsoption ist auch nur für einzelne Vertragsverhältnisse einer Ziffer möglich, während heute für eine ganze Ziffer optiert werden muss.

Die Mehrheit der WAK will nun diese Optionsmöglichkeiten auf jedes einzelne Vertragsverhältnis für Leistungen nach Artikel 21 Absatz 2 erweitern. Es gibt keinerlei Einschränkungen mehr, es gibt insbesondere keinerlei Einschränkungen in Bezug auf die Abnehmerinnen und Abnehmer der Leistungen. Was heisst das jetzt konkret? Damit können Leistungsanbieter auf dem Buckel von Privaten Steueroptimierungen vornehmen. Jeder Arzt, jedes Spital, jede Bildungseinrichtung kann sich der Besteuerung unterstellen und damit den Vorsteuerabzug geltend machen. Dafür wird die Leistung an die Konsumentinnen und Konsumenten mit der Mehrwertsteuer belastet. Das ist eigentlich nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Nun soll aber diese erweiterte Optionsmöglichkeit eröffnet werden, und ein Stück weit hat es natürlich der Bundesrat mit seinem Entwurf vorweggenommen. Man hätte sich eher überlegen sollen, ob man diese Optionen nur für Leistungen an Unternehmen vorsieht, wie das zum Beispiel in Deutschland der Fall ist. Vielleicht wird der Ständerat dies prüfen. Aber wenn man diese Erweiterung schon vorsieht, so sollte man mindestens nicht noch zusätzlich die Ausweitungen vornehmen, wie sie jetzt die Mehrheit der Kommission beantragt, nämlich die Rückwirkung auf jedes einzelne Vertragsverhältnis und die Ausdehnung, dass das für nur ein Jahr gewählt werden kann.

Ich bitte Sie also, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und die Option Erweiterung gemäss Mehrheit der Nationalratskommission abzulehnen. Zu erwähnen ist noch, dass die Annahme des Mehrheitsantrages zu weiteren Mindereinnahmen des Bundes von geschätzten 10 Millionen Franken führen würde.

Bruderer Pascale · 1VP-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Präsidentin (Bruderer Pascale, erste Vizepräsidentin): Die FDP-Liberale Fraktion und die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit.

Baader Caspar · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Bundespräsident, ich glaube, man muss die Sache hier grundsätzlich anschauen. Hier geht es um die Option, das heisst um die Möglichkeit der freiwilligen Versteuerung der an sich von der Steuer ausgenommenen Leistungen. Mit dieser Option kann man die Taxe occulte vermeiden. Das hat mit Rosinenpicken nichts zu tun. Mit der Taxe occulte, der Schattensteuer, nimmt nämlich der Staat dem Steuerpflichtigen etwas weg, was gar nicht dem Staat gehört. Das soll mit der Option eliminiert werden. Deshalb ist die Eliminierung der Taxe occulte ein klares Ziel der vorliegenden Revision.

Dazu kommt, dass dieses Optionsrecht durch das von der Mehrheit vorgeschlagene zusätzliche Optionsrecht für Einzelverträge und dessen rückwirkende Anwendung für die Steuerpflichtigen attraktiver wird. Man wollte ja die Sache für die Steuerpflichtigen nicht erschweren, sondern erleichtern und Schattensteuern eliminieren. Deshalb bitte ich Sie, hier die Mehrheit zu unterstützen. Die Rückwirkung ist meines Erachtens auch hier sachgerecht, nachdem wir in Artikel 11 beim Verzicht auf die Steuerbefreiung durch den rückwirkenden Verzicht auf die Befreiung ebenfalls mehr Flexibilität geschaffen haben.

Nochmals: Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen.

Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.

Der Bundesrat hält an seiner Fassung fest; er ist gegen eine Option auf Stufe Einzelvertrag. Sie ermöglicht es nämlich den Steuerpflichtigen, ausschliesslich Leistungen an steuerpflichtige Abnehmer freiwillig zu versteuern. Dies führt dazu, dass die Handhabung komplex wird, was ein gewisses Risikopotenzial beinhaltet. Komplexe Abläufe sind unter dem Aspekt der Rechtssicherheit und damit von Steuernachforderungen nämlich immer gefährlich. Durch das Optimierungspotenzial der Option auf Stufe Einzelvertrag wäre mit Steuerausfällen in der Höhe von rund 10 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Der Antrag der Mehrheit der WAK sieht zwar die Option auf Stufe Einzelvertrag vor, aber er verzichtet nicht auf das Bewilligungserfordernis für die Option.

Aus diesen Gründen hält der Bundesrat an seinem Antrag fest.

Müller Philipp · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Die Vorlage führt hier lediglich das geltende Recht weiter. Grundsätzlich gilt schwarz oder weiss, d. h., entweder wählt der Unternehmer oder die Unternehmerin die Option für alle Leistungen eines bestimmten Buchstabens, oder er verzichtet darauf. Gemäss Absatz 3 des Entwurfes kann einzig im Bereich der Immobilien für jedes einzelne Vertragsverhältnis entschieden werden, ob man optieren möchte oder nicht.

Mit dem vorliegenden Antrag auf Änderung von Absatz 2 soll der Unternehmer in allen Bereichen die Möglichkeit haben, für jedes einzelne Vertragsverhältnis zu entscheiden, ob er BO 2009 N 465 optieren will oder eben nicht. Die Bank- und Versicherungsumsätze bleiben gemäss dem verbleibenden Absatz 4 jedoch von der Optierungsmöglichkeit auch weiterhin ausgeschlossen. Mit dem Antrag auf Änderung von Absatz 3 wird gemäss der analogen Regelung im Entwurf die Option für die Nutzung zu privaten Zwecken ausgeschlossen.

Nur mit diesen Änderungen in Artikel 22 kann auf Stufe des einzelnen Unternehmers das Reformziel, die weitestgehende Beseitigung der Taxe occulte im unternehmerischen Bereich, erreicht werden. Der Unternehmer wird dieses Vorgehen in aller Regel nur wählen, wenn er steuerpflichtige Abnehmer hat, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind. Es besteht somit nicht die Gefahr, dass bei Leistungen an private Konsumenten unüberlegt optiert wird. Dies würde zu einer Preiserhöhung und damit zu einem Wettbewerbsnachteil beim Unternehmer führen. Die beantragte Lösung spielt vor allem dort eine Rolle, wo Kleinunternehmen beliefert werden. Diese rechnen teilweise mit Saldosteuersätzen ab. Zu erwähnen ist noch, dass mit der vorliegenden Reform die Möglichkeit zur Abrechnung mit Saldosteuersätzen noch ausgebaut wird. Wer mit Saldosteuersätzen abrechnet, ist nicht daran interessiert, bei einem Lieferanten zu beziehen, der optiert hat. Die Schwarz-Weiss-Regelung der Vorlage führt dazu, dass der Lieferant beim Entscheid, ob er die Option wählen will, abwägen muss, ob die Mehrheit seiner steuerpflichtigen Abnehmer mit einem Saldosteuersatz abrechnet. Mit der von der Mehrheit beantragten Lösung kann er für jeden einzelnen Kunden entscheiden, ob er mit oder ohne Option abrechnen will.

Noch etwas zur Streichung von Absatz 5: Bei Absatz 2 beantragt die Kommissionsmehrheit die Aufnahme der Formulierung "auch rückwirkend". Hier geht es vor allem darum, Fairness zu schaffen. Nehmen wir folgenden Sachverhalt an: Ein Steuerpflichtiger rechnet einen bestimmten Umsatz mit Mehrwertsteuer ab. Im Rahmen einer Kontrolle stellt die Steuerverwaltung fest, dass dieser Umsatz von der Steuer ausgenommen ist und somit nicht mit der Steuer zu belasten wäre. Eine Rückerstattung der Steuer wird aber verweigert, weil die Steuer auf dem Beleg ausgewiesen wurde. Ich verweise dazu auf Artikel 28 des Gesetzentwurfs. Gleichzeitig verlangt die Steuerverwaltung, dass der Vorsteuerabzug korrigiert wird, weil aufgrund der ausgenommenen Leistung kein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht. Wenn der Unternehmer in diesem Fall eine rückwirkende Option beantragt, wird diese heute mit dem Hinweis verweigert, sie sei gesetzlich nicht vorgesehen. Mit dem ersten Teilsatz von Absatz 5 des bundesrätlichen Entwurfs soll dieser unhaltbare Rechtszustand zementiert werden. Es kann aber nicht angehen, dass der Staat in einem solchen Fall die Steuer zweimal einbehält. Deshalb muss die rückwirkende Option, wie sie die Kommissionsmehrheit vorschlägt, ermöglicht werden. Eine Missbrauchsgefahr besteht nicht. Wer optiert, muss die Steuer in jedem Fall abliefern. Eine rückwirkende Option wird nur beantragen, wer die Steuer von seinen Abnehmern bereits eingezogen hat. Der zweite Teilsatz wird in die beantragte Änderung von Absatz 2 integriert. Der letzte Satz von Absatz 5 ist daher obsolet.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen, der Neuformulierung der Absätze 2 und 3 sowie der Streichung von Absatz 5 zuzustimmen und gleichzeitig den Antrag der Minderheit Schelbert abzulehnen.

Rime Jean-François · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Monsieur le président de la Confédération, je crois que l'option, à l'article 22, est un problème important. La majorité de la commission, favorable aux entreprises, a désiré de la souplesse sur ce point.

Actuellement, certaines prestations exclues du champ de l'impôt peuvent être en partie imposées volontairement. Pour la vente et la location de biens immobiliers, il est possible d'opter pour chaque objet. Pour les autres exceptions, si un assujetti choisit d'appliquer l'option volontaire, il doit soumettre toutes les opérations à l'impôt. Ce n'est pas logique et cela restreint inutilement la liberté des entreprises. C'est pour cette raison que la majorité de la commission pense que l'assujetti doit pouvoir choisir, pour chaque rapport contractuel, s'il décide ou non de le soumettre à l'impôt. Cette solution est appropriée et judicieuse parce qu'elle contribue aussi à une réduction de la taxe occulte.

C'est une disposition potestative, c'est-à-dire que l'imposition des prestations exclues est facultative. L'entrepreneur peut décider librement ce qu'il veut faire. Cette solution permet d'opter pour l'imposition des prestations fournies à des entreprises uniquement dans les domaines dans lesquels les prestations sont fournies tant à des particuliers qu'à des entreprises, tandis que les prestations fournies à des particuliers restent exclues du champ de l'impôt. En cas d'obligation d'imposer toutes les prestations, cette possibilité n'existe plus. Par conséquent, il faut partir du principe que l'option pourrait même être appliquée moins souvent qu'à l'heure actuelle.

La commission vous propose, par 15 voix contre 10, d'adopter la proposition de la majorité.

Vote

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre46 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste0 (0 %)35 (100 %)0 (0 %)
Groupe PDC/PEV/PVL30 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical25 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S0 (0 %)19 (100 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique4 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total105 (66 %)54 (34 %)0 (0 %)

Gea: Antrag der Mehrheit
Na: Antrag der Minderheit Schelbert

Namensliste

Bruderer Pascale · 1VP-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Art. 23

Proposition de la commission

Al. 1, 3-5

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

...

1. ... à disposition de tiers de biens à des fins ...

2. la mise à disposition de tiers de biens à des fins ...

...

Adopté

Art. 24

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Leutenegger Oberholzer, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Kiener Nellen, Schelbert, Thorens Goumaz, Wyss Ursula, Zisyadis)

Al. 5bis

En cas de prestation fournie à soi-même dans le secteur du bâtiment au sens de l'article 32 alinéa 2bis, l'impôt se calcule sur le prix (sans la valeur du sol) qui serait facturé pour la livraison à un tiers indépendant.

(voir aussi art. 1 al. 2 let. abis et art. 32 al. 2bis)

Adopté selon la proposition de la majorité

BO 2009 N 466Art. 25

Proposition de la commission

Biffer

(voir aussi art. 29 al. 3bis et art. 28 al. 1)

Müller Philipp · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Wir haben hier zwar keinen Minderheitsantrag, es handelt sich aber um eine bedeutende Abweichung vom Entwurf des Bundesrates.

Gestatten Sie mir ein paar grundsätzliche Bemerkungen zur bisherigen Margenbesteuerung: Das Konzept der Mehrwertsteuer geht davon aus, dass ein Gegenstand im Zeitpunkt der Entgeltsentrichtung konsumiert ist. Die Realität zeigt, dass diese Annahme nicht zutrifft und dass Gegenstände aus dem privaten Bereich in den Steuerbereich zurückkehren können. Die typischsten Beispiele sind Gebrauchtwagen und Antiquitäten. Im heutigen System wird dieser konzeptionelle Mangel durch das Institut der Margenbesteuerung korrigiert. Dieses verlangt von den betroffenen Unternehmen, dass sie derartige Gegenstände anders behandeln als Neuwaren.

Wie funktioniert nun die Margenbesteuerung im noch geltenden Recht, dessen Regelung Ihnen vom Bundesrat vorgeschlagen wird? Wenn eine mehrwertsteuerpflichtige Person ein gebrauchtes Gut von einem Nichtsteuerpflichtigen erwirbt, kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Beim Weiterverkauf unterliegt bloss die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis der Mehrwertsteuer. Diese Margenbesteuerung hat verschiedene Nachteile. Verlustgeschäfte können nicht mit Gewinnen aus anderen Geschäften verrechnet werden. Dies bedeutet eine Schlechterstellung gegenüber Branchen, die traditionell Neuwaren verkaufen. Beispielsweise enthält der Preis von margenbesteuerten Fahrzeugen, die verleast werden, anteilsmässig die bereits entrichtete Mehrwertsteuer. Bei den Leasingraten unterliegt diese Mehrwertsteuer nochmals der Mehrwertsteuer, zuzüglich des Leasingzinses darauf.

Der vorgeschlagene fiktive Vorsteuerabzug ist systemgerechter und einfacher als die Margenbesteuerung. Der fiktive Vorsteuerabzug ist auch nichts völlig Neues: Artikel 29 Absatz 3 des Gesetzentwurfes sieht einen fiktiven Vorsteuerabzug, beschränkt auf die Urprodukte, vor. Mit dem Antrag der Kommission wird der fiktive Vorsteuerabzug ausgeweitet und damit die Margenbesteuerung obsolet. Gegenüber der Margenbesteuerung hat die beantragte Vorgehensweise den Vorteil, dass die betroffenen Unternehmen die entsprechenden Gegenstände buchhalterisch nicht anders behandeln müssen als Neuwaren, die durch die Regelbesteuerung erfasst werden. Dies führt zu einer massiven administrativen Vereinfachung. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung ist es gelungen, anstelle der Margenbesteuerung eine bessere Lösung zu finden. Diese gewährleistet, dass sich der fiktive Vorsteuerabzug auch für den Wiederverkauf an Abnehmer im Inland - ich betone das ausdrücklich - auf bestimmte individualisierbare bewegliche Gegenstände beschränkt, sodass sich gegenüber der Lösung mit der Margenbesteuerung im bundesrätlichen Entwurf keine spürbaren Mindereinnahmen ergeben.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen, dieser vom bundesrätlichen Entwurf abweichenden Lösung zuzustimmen.

Bruderer Pascale · 1VP-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Adopté

Art. 26

Proposition de la majorité

Al. 1-3, 5

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 4

... jusqu'au 31 décembre 2013. Par prestation ...

Proposition de la minorité

(Fehr Hans-Jürg, Fässler, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Zisyadis)

Al. 4

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe socialiste

Es geht in Artikel 26 Absatz 4 um den Sondersatz der Mehrwertsteuer für die Hotellerie. Die Hotellerie wird ja mit einem Sondersatz von 3,6 statt 7,6 Prozent begünstigt. Mit meinem Minderheitsantrag schlage ich vor, dass man diesen Sondersatz - wie von uns kürzlich beschlossen - im Jahr 2010 auslaufen lässt, währenddem die Mehrheit der Kommission der Meinung ist, dass der Sondersatz noch einmal um drei Jahre verlängert werden soll. Darum geht es in dieser Abstimmung.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass die gesamte Revision des Mehrwertsteuergesetzes von Herrn Bundespräsident Merz mit dem Vorzeichen der Vereinfachung versehen worden ist. Er hat sogar die revolutionäre Idee eines Einheitssatzes propagiert. Diese findet man in der Vorlage 2, die auf Eis gelegt oder meines Erachtens klinisch tot ist. Wie auch immer: Wenn man vereinfachen will und meint, dass man mit weniger Sätzen vereinfachen würde, hat man hier jetzt die Gelegenheit, so zu entscheiden. Sie können entscheiden, dass der Sondersatz für die Hotellerie per Ende 2010 verschwinden soll. Dann hätten wir einen Mehrwertsteuersatz weniger; dann wären es nur noch zwei. Die Kommissionsmehrheit will eine Verlängerung, sie will drei Steuersätze beibehalten. Sie will also das Gegenteil von Vereinfachung. Es wäre übrigens zum x-ten Mal, dass dieser Sondersatz verlängert würde.

Allen hier im Nationalrat ist ja anlässlich der letzten Debatte hierüber klargeworden, dass dieser reduzierte Steuersatz eine schlechte Methode ist, um den Schweizer Tourismus zu fördern. Es gäbe viel effizientere Methoden, und es gäbe viel günstigere Methoden. Das hier ist eine Giesskanne - diese Vergünstigung kommt jedem zugute, unabhängig davon, ob er seinen Betrieb gut führt oder schlecht. Es soll jetzt also zum x-ten Mal verlängert werden. Weil wir uns zudem in der Zwischenzeit fast einig sind, dass die Vorlage 2 nie kommen wird, dass es also nie einen Einheitssatz geben wird, können wir sicher sein, dass dann wieder ein Verlängerungsantrag kommen wird.

Ich erlaube mir auch den Hinweis, dass die Variante der Kommissionsmehrheit in dieser Frage eine sehr teure ist: Sie kostet den Bund eine halbe Milliarde Franken, weil die Beibehaltung des Sondersatzes dazu führt, dass jedes Jahr 150 Millionen Franken weniger in die Bundeskasse fliessen; drei mal 150 Millionen Franken ergibt knapp 500 Millionen Franken. Das ist der Ausfall, den man hier mit der Variante der Mehrheit verursachen würde. Ich bitte Sie, hier jetzt effektiv einen Vereinfachungsentscheid zu treffen, also den Sondersatz auslaufen zu lassen, wie es vom Nationalrat einmal beschlossen worden ist, und auch keinen Steuerausfall in dieser Grössenordnung von einer halben Milliarde Franken zu verursachen.

Unterstützen Sie bitte die Minderheit, und ich würde mich freuen, wenn unser "Vereinfachungsfinanzminister" dann auch die Meinung der Minderheit unterstützen könnte.

Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe PDC/PEV/PVL

Sie sagen, dass damit dem Bund etwa 500 Millionen Franken zufliessen würden. Wären BO 2009 N 467 Sie dann bereit, andererseits mindestens einen kleinen Teil dieses Betrages für die Förderung der Hotellerie gezielt einzusetzen?

Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe socialiste

Herr Aeschbacher, ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Frage. Wir haben anlässlich der letzten Debatte über den Sondersatz für die Hotellerie hier im Rat einen konkreten Vorschlag gemacht, wie man mit halb so viel Geld doppelt so viel Wirkung erzielen kann: indem man eben gezielt dort unterstützt und hilft, wo es dem Tourismus etwas bringt, wo es allenfalls dem Hotelier etwas bringt. Aber wenn man mit der Giesskanne das Geld einfach an alle verteilt, erzielt man eben keine entsprechende Wirkung. Ich kann also Ihre Frage mit Ja beantworten: Dazu wären wir sogar sehr gerne bereit.

Wandfluh Hansruedi · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Der Sondersatz für die Beherbergungsleistungen von 3,6 Prozent läuft am 31. Dezember 2010 aus; wir haben es von Kollege Fehr Hans-Jürg gehört. Ohne einen Eingriff stellt sich die Frage, ob wir nach diesem Termin effektiv den höheren oder den tieferen Satz anwenden oder ob wir noch einmal eine Diskussion führen werden. Die Diskussion über den Mehrwertsteuersatz, die Grundsatzdiskussion, wird bei der Beratung der Vorlage 2 dieses Gesetzes geführt. Diese Diskussion wird im Jahre 2010 nicht abgeschlossen sein. Ein unnötiger, vorzeitiger Systemwechsel im Jahre 2010 - ein Wechsel zu einem anderen Satz, als dies vielleicht drei Jahre später der Fall sein wird - ist das Letzte, was die Hotellerie in der jetzigen Zeit, im jetzigen garstigen wirtschaftlichen Umfeld brauchen kann.

Ich verzichte darauf, materiell zu argumentieren, weshalb bei der Elimination des Sondersatzes ein allfällig tieferer Satz zur Anwendung kommen muss. Diese Diskussion werden wir führen, wenn die Zeit gekommen ist, d. h. bei Teil B. Bis im Jahr 2013 dürfte die Diskussion über Teil B abgeschlossen sein. Deshalb hat die Kommission entschieden, diesen Sondersatz vorläufig bis zu diesem Termin zu verlängern. Falls ein anderes Regime - ein Einheitssatz, zwei Sätze oder was auch immer - vorzeitig in Kraft tritt, ist natürlich klar, dass der Sondersatz zu diesem Zeitpunkt auch eliminiert sein wird.

Ich beantrage Ihnen im Namen der SVP-Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen.

Schelbert Louis · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe des VERT-E-S

Zentrale Vorgaben, die der Bundesrat für die Vorlage 1 gemacht hat, sind die sogenannte Aufkommensneutralität und die Vereinfachung. Mit der Weiterführung des Sondersatzes für die Beherbergungsabgabe werden diese Grundsätze krass verletzt. Es ist auch ohne diesen Antrag schon so, dass mit dem Entwurf des Bundesrates und den Anträgen der Kommission zwischen 228 und 311 Millionen Franken an Ausfällen drohen. Mit der Verlängerung dieses Sondersatzes rechnet die Verwaltung für jedes weitere Jahr mit Mindererträgen von 150 bis 160 Millionen Franken. Und, Sie haben es von Herrn Fehr Hans-Jürg gehört, vereinfacht wird nichts.

Enttäuschend war für uns, dass der Bundesrat selbst in der Kommission einer Verlängerung das Wort geredet hat. Er hat sich nicht an seine eigenen Vorgaben gehalten. Die Kommission hat auch beschlossen, die Frage der Steuersätze im Zusammenhang mit der Vorlage 2 zu beraten. Im Fall der Beherbergungsabgabe ist man aber auch von diesem Grundsatz abgewichen.

Die Branche hat seinerzeit mit Erfolg für eine Übergangsregelung geworben. Aus der Warte anderer Branchen war diese Ausnahmeregelung aber nie nachvollziehbar, aber sie haben die Beschlüsse geschluckt. Dabei und für die Erlangung der nötigen Mehrheit in der Bundesversammlung und in der Volksabstimmung hat die Befristung, hat die gewählte Frist auch eine zentrale Rolle gespielt. Diese Übergangszeit ist nun definitiv abgelaufen. Wir halten dafür, den Sondersatz per 31. Dezember 2010 auslaufen zu lassen. Das ist auch glaubwürdiger, insbesondere gegenüber den Stimmberechtigten und anderen Branchen, als aus einem Provisorium ein Providurium zu machen. Zu Kollege Wandfluh noch ein Satz: Jetzt ist es das garstige wirtschaftliche Umfeld; die Argumente wechseln, der Sondersatz bleibt.

Wir bitten Sie, der Minderheit Fehr Hans-Jürg zu folgen.

Hassler Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe BD

Wie bereits erwähnt wurde, haben wir heute den Sondersatz von 3,6 Prozent für die Beherbergungsleistungen. Der Bundesrat und die Kommissionsminderheit schlagen jetzt vor, diesen Sondersatz bis zum 31. Dezember 2010 zu verlängern, und das ist aus unserer Sicht eine eindeutig zu kurze Zeitspanne. Wir beraten jetzt ja die Vorlage 1. Sie tritt im besten Fall auf Anfang 2010 in Kraft, wahrscheinlich später. Wir haben in der Kommission beschlossen, erst nach Inkrafttreten der Vorlage 1 überhaupt auf die Vorlage 2 einzutreten. Bei der Vorlage 2 werden wir dann über die Mehrwertsteuersätze an sich diskutieren.

Wir von der BDP wollen auf die Vorlage 2 eintreten, weil hier auch Handlungsbedarf besteht. Wir wissen aber nicht, ob es einen Einheitssatz oder wiederum mehrere Steuersätze gibt. Wenn wir auf die Vorlage 2 eintreten, haben wir bis Ende 2010 ganz bestimmt noch keine neuen Lösungen. Wir brauchen mehr Zeit, um mit der Vorlage 2 neue Lösungen zu erarbeiten und die neuen Steuersätze festzulegen. Wir wollen aber der Hotellerie klare Signale senden und auch die Gewissheit geben, wo sie in den nächsten Jahren steht und mit welchen Steuersätzen sie bei der Mehrwertsteuer zu rechnen hat. Es macht absolut keinen Sinn, wenn wir hier jetzt noch Zwischenlösungen schaffen, die dann wieder von einer definitiven Lösung in Teil B abweichen.

Darum ist unbedingt der Lösung der Kommissionsmehrheit mit einer Verlängerung des Sondersatzes bis Ende 2013 der Vorzug zu geben. Der Antrag der Minderheit ist klar abzulehnen, weil er realitätsfremd und auch kaum umsetzbar ist.

Darbellay Christophe · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC/PEV/PVL

Les arguments techniques ont été donnés par Monsieur Wandfluh. Je ne vais pas y revenir, je crois qu'on peut partager pratiquement l'essentiel de ce qui a été dit. Ce que je vous demande au nom du groupe PDC/PEV/PVL, c'est de maintenir le système actuel, à savoir de maintenir le taux réduit pour l'hôtellerie, qu'on appelle parfois un peu abusivement le taux réduit pour le secteur touristique.

Quand j'ai entendu tout à l'heure les propos de Monsieur Schelbert, je me suis demandé si Lucerne était encore un canton touristique! Schaffhouse, on peut comprendre; mais enfin Lucerne, avec une hôtellerie qui est sans doute l'une des meilleures en Europe, j'ai un petit peu de peine à comprendre. Surtout qu'il y a quelques jours de cela, vous demandiez qu'on fasse, dans le programme relatif aux mesures de stabilisation conjoncturelle (09.013), uniquement la promotion des sites suisses inscrits au patrimoine mondial de l'Unesco. Alors là, j'ai un petit peu de peine à vous suivre!

Je dois dire qu'on parle aujourd'hui d'un secteur important; c'est le quatrième secteur économique de Suisse; c'est le seul secteur qui concerne l'ensemble des régions du pays, que ce soient les villes, la campagne, le Jura ou les Alpes. Ce n'est pas une histoire de Valaisans, d'Oberlandais ou encore de Grisons; cela concerne vraiment toute la Suisse.

C'est un secteur pour lequel on sait que les effets de la crise économique seront difficiles: la saison d'hiver une fois passée, avec les excellentes conditions d'enneigement, on aura, d'après tous les instituts de recherche, une situation très difficile. Du reste, dans certains segments de l'hôtellerie, la crise s'est déjà fait très durement sentir: il s'agit des congrès et du tourisme de haut de gamme - le tourisme de cure a beaucoup souffert depuis le début de la crise, soit depuis le mois d'octobre dernier.

Alors, on a là un instrument qui apporte une aide au secteur du tourisme. Sans entrer dans la complexité de la proposition de la minorité Fehr Hans-Jürg qui prévoit de fixer des critères, de définir quels hôtels on soutient un peu plus, un peu moins ou pas du tout, nous disons que ce n'est une solution. Nous avons là la possibilité de maintenir, de renforcer la compétitivité de notre offre touristique, et il ne faut pas être complètement schizophrène, car d'autres pays qui sont en concurrence directe avec la Suisse ont un taux de réduit BO 2009 N 468 de TVA. Je crois qu'il faut maintenir le système, ce serait sage.

Quand vous dites que la Confédération va perdre de l'argent, c'est imprécis. Le plan financier que Monsieur Merz, président de la Confédération, a savamment calculé ne comprend pas l'abolition du taux réduit pour le secteur de l'hôtellerie. En effet, les 160 millions de francs prévus sont toujours inscrits au plan financier.

Maintenons le système des trois taux de la TVA, on aura tout loisir dans le cadre du projet 2 de débattre de la valeur des taux de la TVA.

Je vous demande de suivre la majorité.

Bruderer Pascale · 1VP-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Präsidentin (Bruderer Pascale, erste Vizepräsidentin): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Kiener Nellen Margret · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Die SP ist gegen die Salamitaktik zur Verlängerung des Sondersatzes für die Hotellerie. Namens der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen - auch gemäss dem Antrag des Bundesrates -, der Minderheit Fehr Hans-Jürg zuzustimmen.

Die SP hat in den letzten Jahren Tourismusförderung in vielen Punkten mitgetragen, so etwa bei den zwölf zusätzlichen Millionen für Schweiz Tourismus im zweiten Konjunkturpaket. Herr Darbellay, c'était à moitié du marketing en faveur des sites du patrimoine mondial, y compris pour la région d'Aletsch qui, à ma connaissance, fait partie du merveilleux canton du Valais. Mitgetragen hat die SP auch den laufenden Rahmenkredit 2008-2011 von 190 Millionen Franken für Schweiz Tourismus. Die SP hat immer an vorderster Front Verbesserungen des öffentlichen Verkehrs in allen Tourismusregionen der Schweiz mitgetragen und auch die neue Regionalpolitik.

Die SP will den Sondersatz von 3,6 Prozent wie der Bundesrat per 31. Dezember 2010 aufheben. Dafür sprechen vier Gründe:

1. Dieser Sondersatz für eine einzige Branche, die Hotellerie, ist ein Unikum. Er ist das Ergebnis der erfolgreichen Lobby der Hotellerie. Er war 1996, reduziert auf 3 Prozent, eingeführt worden und wurde 2001 bis Ende 2003 erstmals verlängert. Der Grund war, dass die Hotellerie sich in einer Phase der Strukturbereinigung befand. Dann wurde er 2003 zum zweiten Mal verlängert, und 2005, in guten Wirtschaftsjahren, wurde er zum dritten Mal verlängert bis Ende 2010. Die SP will mit diesem "Sonderzügli" aufhören. Die SP will auch der Salamitaktik der Kommissionsmehrheit ein Ende setzen, jetzt zum vierten Mal einen Lobby-Sondersteuersatz für eine einzige Branche zu verlängern. In der Eintretensdebatte vom 11. März 2009 haben Sie, Herr Bundespräsident Merz, recht eindringlich gesagt: "Es muss darum gehen, mit diesen Lobbys aufzuhören." Und der FDP-Fraktionssprecher hat gesagt, die Tourismusbranche habe längst signalisiert, dass sie hier zu Kompromissen bereit sei.

2. Finanzpolitisch liegt die Verlängerung dieses Steuersatzes nicht drin. Die Zahlen wurden genannt, und entgegen Ihrer Darstellung, Herr Darbellay, rechnet der Finanzplan 2010-2012 mit einer haushaltneutralen Mehrwertsteuerreform oder plant hier, mit anderen Worten, die Mehreinnahmen von 150 Millionen Franken ab 2011 ein. Als Mitglied der Finanzkommission erfüllt mich diese Entwicklung mit Sorge. Niemand, auch nicht der Sprecher der Mehrheit, hat hier gesagt, wo dieser Ausfall von 150 Millionen Franken pro Jahr ab 2011 gegenfinanziert wird - und das in einer Zeit, in der die Mehrwertsteuer konjunkturell einbricht! Also dürfen wir umso weniger hier und heute eine strukturelle Verschlechterung bei den Einnahmen der Mehrwertsteuer beschliessen.

Meine Fragen an Bundespräsident Merz:

1. Sie haben Teil B beim Eintreten als Motor bezeichnet. Motoren laufen ja schnell, schweizerische sowieso. Wieso sind Sie denn so zögerlich, und wieso können Sie die bürgerlichen Fraktionen nicht überzeugen, Teil B auch im Rahmen eines halben Jahres zu beraten? Dann entfällt das Argument von Herrn Kollege Wandfluh, dass die Beratung von Teil B im Jahr 2010 - unter Einkalkulation der Referendumsfrist - nicht beendigt werden könne und ein Inkrafttreten von Teil B auf den 1. Januar 2011 dann nicht möglich sei.

2. Die Schweiz hat europaweit sowieso die tiefsten Mehrwertsteuersätze. Auch ein Satz von 7,6 Prozent ist für die Schweizer Hotellerie demnach tief und kein Wettbewerbsnachteil.

3. Für die Hotellerie selber verursacht der Sondersatz Mehraufwand und Effizienzverluste. Die Abgrenzung zwischen Leistungen, die zum Normalsatz zu versteuern sind, und solchen, die zum reduzierten Sondersatz zu versteuern sind, erscheint nur schwer oder nicht nachvollziehbar. Ist z. B. ein Lachsteller, der um 9 Uhr bestellt wird, ein Frühstück zu 3,6 Prozent oder eine normale Mahlzeit zu 7,6 Prozent?

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, mit dem Bundesrat und mit der Minderheit Fehr Hans-Jürg gegen diese Salamitaktik zu votieren und diesen Sonderzug abzustellen.

Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.

Der Bundesrat hat Ihnen ursprünglich Ende 2010 als Termin vorgeschlagen, das ist richtig. Er ist dabei von der Annahme ausgegangen, dass dieses Dossier so behandelt wird, dass es zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten kann. Das ist nun nicht möglich. Die Kommission hat entschieden, die Vorlage in zwei Teile zu gliedern, in eine Vorlage 1 und eine Vorlage 2. Die Vorlage 1 steht heute zur Debatte, die Vorlage 2 wird noch kommen.

Ich möchte dazu drei Bemerkungen machen:

1. Im Gegensatz zu Herrn Fehr Hans-Jürg bin ich nicht der Meinung, dass die Vorlage 2 "klinisch tot" sei, sonst würde ich jetzt ja nicht Hand dazu bieten, der Mehrheit zuzustimmen. Damit gewinnt man Zeit, um diese ganze Mehrwertsteuerreform ordnungsgemäss abzuwickeln. Zu dieser Reform gehört auch die Vorlage 2. Es ist unzumutbar für die Beherbergungsbranche, jetzt einen neuen Satz zu kreieren und zwei Jahre später, wenn die Vorlage 2 zum Tragen kommt, eventuell wieder einen neuen Satz zu kreieren. Das wäre ein Auf und Ab und ein Hin und Her, einmal ginge es hinauf und dann wieder hinunter. Mit einem solchen Vorgehen verunsichern wir die ganze Branche, wir verunsichern die Touristen, wir verunsichern die ausländischen Gäste. Das geht nicht.

2. Es ist natürlich nicht richtig, zu sagen, wir bekämen jedes Jahr 150 Millionen Franken, die man anderswo verteilen könnte, wenn man gemäss Minderheit entscheiden würde. Wir wollen ja den heutigen Zustand bis zu einer neuen, definitiven Lösung weiterführen. Daher darf man hier nicht das Fell verteilen, bevor der Bär erlegt ist. Es gibt kein Geld zu verteilen, das ist eindeutig.

3. Ich bin auch gegen diese Ausnahmen bei der heutigen Mehrwertsteuersituation, die teilweise willkürlich, teilweise tatsächlich durch Lobbying zustande gekommen sind. Wir müssen dieses Thema ernsthaft prüfen, aber das ist der Inhalt der Vorlage 2. Dort sollten wir dann den Mut haben, einmal alle 25 Ausnahmen zu durchleuchten und zu röntgen und zu sehen, ob sie gerechtfertigt sind. In diesem Zusammenhang wäre dann eben auch die Mehrwertsteuersituation bei der Beherbergung neu zu regeln.

Unter diesen Vorzeichen bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Herr Bundespräsident, der Minderheitsantrag Fehr Hans-Jürg entspricht ja dem Entwurf des Bundesrates. Können Sie uns erklären, wie dieser zustande gekommen ist, wenn Sie sich jetzt dermassen davon distanzieren?

Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.

Wenn Sie zugehört hätten, dann hätten Sie gehört, dass ich gesagt habe, wir hätten damit gerechnet, dass im Jahr 2010 die Teile A und B behandelt sein würden, aber nachdem Sie die Vorlage gesplittet hätten, hätten wir diese Annahme nicht mehr treffen können. Darum bin ich jetzt für die Mehrheit.

Müller Philipp · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Der Sondersatz für die Beherbergungsleistungen ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Bis man über Teil B, der die Sätze ja BO 2009 N 469 vereinheitlichen soll, Klarheit hat, wird es länger dauern als bis Ende 2010. Obwohl sich die Kommission einig war, dass man im Rahmen der Beratung von Vorlage 1 nicht über die Steuersätze debattieren sollte, war die Mehrheit der Ansicht, dass hier, weil die Gesetzgebung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ein bisheriger Satz zugunsten einer Branche aufrechterhalten werden solle. Die Kommissionsminderheit bezeichnet dies als einen der zahllosen Versuche einer Branche, für ein paar Jahre eine Sonderregelung für sich zu retten.

Gestatten Sie mir eine persönliche Bemerkung. Ich staune schon, wenn aus der SP-Fraktion zu vernehmen ist, Teil B sei klinisch tot, während eine andere Sprecherin der SP-Fraktion hier vorne gleichzeitig erklärt, man solle mit Teil B pressieren. Ich verrate Ihnen wahrscheinlich nichts Neues, wenn ich Ihnen sage - als Kommissionssprecher darf ich das -, dass die SP-Vertreter in der Kommission bei der Debatte um das Eintreten auf Teil B ganz klar signalisiert und ausgesprochen haben, dass sie Teil B nicht wollen. Daher ist diese Erklärung der SP-Fraktion erstens widersprüchlich und zweitens nicht glaubwürdig.

Mit 15 zu 8 Stimmen empfiehlt Ihnen die Kommission, ihrem Antrag zu folgen.

Rime Jean-François · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Permettez-moi de faire deux ou trois remarques. Je crois, Madame Kiener Nellen, qu'il ne s'agit pas de la tactique du salami, de gagner du temps; il s'agit simplement de se laisser le temps de traiter les dossiers, comme l'a dit Monsieur le président de la Confédération. J'ajouterai que ceux d'entre nous qui ont déjà travaillé dans une entreprise qui est soumise à la TVA savent très bien les complications que chaque changement de taux implique. Vous savez aussi que plusieurs taux sont appliqués à l'hôtellerie: pour la restauration, pour la partie culturelle, etc. De plus, je crois qu'on a abondamment parlé de programmes conjoncturels, de crise et de relance ces derniers jours et confirmé quand même que, par ce taux légèrement plus favorable, nous favorisons toute l'hôtellerie du pays. Si nous redistribuons des subventions, comme souhaite sans doute le faire la gauche naturellement, nous allons tout au plus favoriser un certain nombre d'hôtels. Est-ce qu'on va favoriser les bons?

La commission s'est prononcée, par 15 voix contre 8, en faveur de la proposition devenue celle de la majorité et je vous demande d'en faire de même.

Vote

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre49 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste0 (0 %)35 (100 %)0 (0 %)
Groupe PDC/PEV/PVL29 (88 %)4 (12 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical26 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S1 (5 %)18 (95 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique4 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total109 (66 %)57 (34 %)0 (0 %)

Gea: Antrag der Mehrheit
Na: Antrag der Minderheit Fehr Hans-Jürg

Namensliste

Intervention de procédure

Art. 27

Proposition de la commission

Al. 1

Si le destinataire de la prestation en fait la demande, le fournisseur de la prestation lui délivre une facture répondant aux exigences des alinéas 2 et 3 pour la prestation qu'il lui fournit.

(voir aussi art. 3 let. k et art. 28 al. 4)

Al. 2, 3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 4, 5

Biffer

Adopté

Art. 28

Proposition de la commission

Al. 1

... assujettis ou qui recourt à la procédure de déclaration visée à l'article 72 n'a pas le droit de faire figurer l'impôt ni dans le contrat, ni sur les factures.

(en ce qui concerne la suppression de l'imposition de la marge, voir aussi art. 25 et 29 al. 3bis)

Al. 2

...

a. ... conformément à l'alinéa 4; ou

...

Al. 3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 4

La facture peut être corrigée ultérieurement, dans les limites admises par le droit commercial, par un document qui fait mention de la facture d'origine et l'annule, et dont la réception doit être attestée par le destinataire.

(voir aussi art. 3 let. k et art. 27 al. 1)

Adopté

Le débat sur cet objet est interrompu

La séance est levée à 12 h 55BO 2009 N 470