08.3176

Offenlegung fremder Staatszugehörigkeiten von Parlamentsmitgliedern

Riklin Kathy · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp

Transparenz, Transparenz, Transparenz - so tönt es in diesem Saal immer wieder von allen Seiten. Gerade im Zusammenhang mit aussenpolitischen Fragen - ich denke insbesondere an die Personenfreizügigkeit in Europa - ist die Offenlegung fremder Staatszugehörigkeiten eine wichtige Information über die Akteure in diesem Saal. Im Jahr 2000 gab es in der Schweiz 8,6 Prozent Doppelbürger; eine erstaunlich hohe Zahl, die weiter wachsen dürfte. Auch unter uns hat es eine beachtliche Zahl von Doppelbürgern und Doppelbürgerinnen. Erstaunlich war für mich, wie einzelne Mitglieder gegen die Personenfreizügigkeit kämpften, obwohl sie als Doppelbürger überall in Europa frei arbeiten können. Für uns Schweizer, die nur die schweizerische Staatsangehörigkeit haben, ist die Personenfreizügigkeit dagegen von eminenter Bedeutung. Ohne sie können wir, alle Schweizerinnen und Schweizer ohne EU-Pass, uns in Europa nicht frei bewegen. Sie wurde zum Glück jetzt in der Volksabstimmung wieder bestätigt; aber man weiss ja nie; die nächste Abstimmung kommt bestimmt.

Wir National- und Ständeräte müssen alle unsere Interessenbindungen offenlegen, von der Tätigkeit im Hilfswerk Swissaid bis zur Tätigkeit im Vorstand des Schweizer Schweinezüchterverbandes. Nur weitere Staatsangehörigkeiten müssen nicht deklariert werden. Das Büro anerkennt, dass diese für Mitglieder der APK zur Kontaktaufnahme unter Umständen von Interesse sein könnten. Aber nicht nur hier, auch bei weiteren Geschäften und Interessenvertretungen anderer Staaten kann dies von Bedeutung sein, und dies gilt nicht nur für APK-Mitglieder, sondern für alle Mitglieder dieses Rates.

Sie rufen immer wieder nach Transparenz. Schaffen Sie doch auch hier Transparenz! Beinahe 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung haben zwei Pässe. In diesem Rat wird es etwa ein ähnlicher Anteil sein. Ich möchte nicht, dass Sie meinen, ich sei gegen Doppelbürgerschaften. Aber ich möchte, dass man diese wichtige Information kennt. Das Parlament, die Wählerinnen und Wähler, die Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, dies zu wissen. Es ist ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Biografie, wahrscheinlich von grösserer Bedeutung als einzelne der obligatorisch aufgelisteten Interessenbindungen.

Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen und damit mehr Transparenz zu schaffen.

Lumengo Ricardo · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Frau Riklin, ich denke, dass die Multikulturalität ein Reichtum ist und dass sie das Zusammenleben in der Gesellschaft ermöglicht. Ich persönlich bin stolz auf meine Herkunft, auf mein Herkunftsland, und gleichzeitig stehe ich voll und ganz hinter meiner Schweizer Nationalität. Ich denke, es ist auch ein Zeichen der Integration, eine vielfältige Identität zu haben. Aber hier, mit diesem Vorstoss, ist es vielleicht Ihre versteckte Absicht, den Leuten abzuraten, zwei Nationalitäten zu haben. Ist das wirklich Ihre Absicht? Denn sonst braucht man keine solche Vorschrift.

Riklin Kathy · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp

Ich hoffe, Sie kennen mich und wissen, dass ich überhaupt keiner nationalistischen Bewegung angehöre. Wenn man zwei Pässe hat, kann man auch ein bisschen damit spielen. Wir sehen das jetzt im Fall von Libyen: Einer der Festgehaltenen hat zwei Pässe; er kann Schweizer sein, er kann Tunesier sein. Bei uns gibt es viele Leute, die zwei Pässe haben. Ich finde das gut - ich habe es erwähnt - und freue mich, bis zu einer gewissen Grenze, über die Multikulturalität. Aber ich finde, man soll es deklarieren, wenn man mit zwei Staatsbürgerschaften ausgerüstet ist und damit zwei Interessen direkt vertreten kann.

Engelberger Edi · Mit-M · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion

Frau Riklin hat Ihnen ihre Motion vorgetragen, und der Titel dieser Motion lautet "Offenlegung fremder Staatszugehörigkeiten von Parlamentsmitgliedern". Sie stellt die Motion unter das Motto der Transparenz. Sie hat auch darauf hingewiesen - das Büro hält das in seinem Bericht fest -, dass es im Zeitpunkt der Volkszählung 2000 8,6 Prozent Schweizerinnen und Schweizer mit mehr als einer Staatsbürgerschaft gab. Das sind rund 495 000 Personen. Wie viele Mitglieder des Parlamentes das Doppelbürgerrecht besitzen, ist nicht bekannt, das haben wir auch nicht eruiert.

Die Motionärin nimmt in ihrer Begründung auf die Offenlegungspflichten gemäss Artikel 11 des Parlamentsgesetzes Bezug. Dabei geht es aber primär um Informationen zu den beruflichen Haupt- und Nebentätigkeiten, welche als Interessenbindungen in einem jährlich aktualisierten Register veröffentlicht werden. Angaben zur Staatsangehörigkeit fallen demgegenüber in den Bereich der biografischen Daten, deren Verwendung in der Parlamentsverwaltungsverordnung vom 3. Oktober 2003 geregelt wird. Artikel 16 listet diesbezüglich die für die Kurzbiografie der Ratsmitglieder verwendeten Angaben auf, unter anderem den Bürgerort und den Wohnort, nicht aber die Staatszugehörigkeit. Daten, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Parlamentsmandat stehen, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des einzelnen Parlamentariers oder der einzelnen Parlamentarierin veröffentlicht werden.

Gemäss Bundesverfassung ist das Schweizer Bürgerrecht massgeblich für die Ausübung der politischen Rechte. Entsprechend ist es für das Büro entscheidend, dass ein Mitglied des Schweizer Parlamentes die schweizerische Staatszugehörigkeit hat. Das Büro anerkennt aber - das hat auch Frau Riklin gesagt -, dass im Hinblick auf eine Kontaktaufnahme unter Umständen für Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission die Information betreffend doppelte Staatsbürgerschaft von Interesse sein kann. Das Büro ist aber der Ansicht, dass eine mögliche, etwaige Mitwirkung von Ratsmitgliedern mit doppelter Staatsbürgerschaft bei der Planung von solchen Missionen und aussenpolitischen Aktivitäten auf freiwilliger Basis berücksichtigt werden soll. Wenn man davon Kenntnis hat, kann man eben Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission dafür einsetzen. Das Büro hält es also nicht für notwendig, eine entsprechende Deklarationspflicht einzuführen und die rechtlichen Bestimmungen anzupassen.

Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen des Büros, diese Motion abzulehnen. Das Büro hat diese Motion am 28. August 2008 beraten; seither ist also bereits ein ganzes Jahr verstrichen, und das Büro hat sich in der Zwischenzeit nicht zu einem anderen Entscheid durchringen können oder durchgerungen.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 84 Stimmen

Dagegen ... 94 Stimmen