12.067

Internationale Währungshilfe. Verlängerung und Aufstockung des Rahmenkredits

Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat auf der Grundlage des Währungshilfegesetzes einen Rahmenkredit von 15 Milliarden Schweizerfranken zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe für einen Zeitraum von fünf Jahren. Um es vorwegzunehmen: Die APK-SR empfiehlt Ihnen ohne Gegenstimme, auf die Vorlage einzutreten, mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Rahmenkredit auf 10 Milliarden Franken zu beschränken, und mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, eine Aktivaufforderung an den Bundesrat aufzunehmen, sich dafür einzusetzen, dass die Festlegung der Kreditgewährungskriterien durch den IWF nicht zu einer Verschlechterung der sozialen Lage in den Empfängerstaaten führt. Ich erlaube mir einleitend einige Bemerkungen:

1. Das Abklingen der Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008 und 2009 hat nicht die erhoffte nachhaltige Erholung der weltwirtschaftlichen Konjunktur gebracht - im Gegenteil: Die Schuldenkrise im Euroraum eskalierte in der zweiten Hälfte 2011 derart, dass eine Ansteckung auf globaler Ebene drohte und immer noch droht und die Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems ernsthaft gefährdet ist. Zur hoffentlich wirksamen Bekämpfung dieser für alle Beteiligten bedrohlichen Lage wurde im April 2012 von den Bretton-Woods-Organisationen beschlossen, die Mittel des Internationalen Währungsfonds um über 430 Milliarden US-Dollar aufzustocken. Dabei hat die Schweiz - natürlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung der eidgenössischen Räte - einen Beitrag von 10 Milliarden US-Dollar in Aussicht gestellt. Die Legitimation dieses Vorgehens findet seine rechtliche Verankerung im Währungshilfegesetz vom 19. März 2004.

2. Von den 430 Milliarden US-Dollar werden rund 200 Milliarden von den Ländern der Eurozone bereitgestellt. Der Rest ist von Ländern ausserhalb der Eurozone zugesichert. Vier Bedingungen hat die Schweiz für diese Verpflichtung von 10 Milliarden gestellt: Erstens werden die Mittel in die allgemeinen Mittel des IWF und nicht in einen speziellen Fonds für Euro-Länder eingelegt. Zweitens tritt die Schweiz bei künftigen Programmen für Länder der Eurozone nicht als wichtigster Kreditgeber auf. Drittens greift der IWF erst auf die von der Schweiz eingelegten Mittel zurück, wenn seine ordentlichen Ressourcen aus der Neuen Kreditvereinbarung ausgeschöpft sind. Viertens soll die konzentrierte Einlage von 430 Milliarden US-Dollar von allen massgeblichen Mitgliedern der internationalen Staatengemeinschaft im Rahmen einer angemessenen Lastenteilung getragen werden.

3. Als starke Konditionalität in allfälligen künftigen IWF-Programmen soll - das ist zu betonen - eine konsequente Umsetzung in Sachen Haushalts-, Geld-, Finanzsektor- und Strukturpolitik sichergestellt werden. Damit sind die entscheidenden Bedingungen zur Beschränkung der Risiken und zur Gewährleistung der finanziellen Integrität des IWF erfüllt. An diesem Punkt hat Herr Recordon angesetzt - aber dazu später einige Bemerkungen.

4. Als offene, auf internationalen Märkten sehr präsente und erfolgreiche liberale Volkswirtschaft sind wir als Schweiz besonders auf ein stabiles internationales Finanz- und Währungssystem angewiesen. Geordnete internationale Währungsverhältnisse sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine prosperierende Entwicklung der Schweizer Volkswirtschaft. Insbesondere für die Exportwirtschaft und den Finanzsektor sind die entsprechenden Rahmenbedingungen überlebensnotwendig. Lediglich der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass regulierte und geordnete Währungsverhältnisse der Schweizerischen Nationalbank ermöglichen, die Aufgabe der Preisstabilität besser zu erfüllen.

Die Schuldenkrise in der Eurozone hat sich sehr deutlich auf die Schweiz ausgewirkt. Der Schweizerfranken ist einmal mehr die stählerne Währung und muss faktisch interventionistisch an den Euro gebunden bleiben. Wir erleben die entsprechenden Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft täglich und direkt. Die Risiken für die Schweiz würden deutlich höher, falls die Krise im Euroraum eskalierte. Unsere europäischen Kernmärkte Italien, Deutschland und Frankreich würden massiv betroffen, und damit auch unsere traditionell starke Exportwirtschaft. Das wollen wir gemeinsam vermeiden.

Die APK-SR schliesst sich der bundesrätlichen Argumentation an. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen allerdings, den beantragten Betrag von 15 auf 10 Milliarden Schweizerfranken zu reduzieren. Die Verpflichtung der Schweiz gegenüber dem IWF beträgt 10 Milliarden US-Dollar, zum gegenwärtigen Kurs gerechnet also rund 9000 Millionen Schweizerfranken. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass eine Reserve von rund 1000 Millionen ausreichen muss, um die Verpflichtungen gegenüber dem IWF zu erfüllen.

In der gegenwärtig doch recht angespannten Finanzlage und angesichts der Herausforderung, den eigenen Staatshaushalt ausgeglichen zu gestalten, sind wir der Ansicht, dem Bundesrat sei keine zusätzliche Vorratshaltung zu genehmigen. Die Signalwirkung gegenüber der schweizerischen Bevölkerung darf in diesem Zusammenhang nicht vernachlässigt werden. Sollte wider Erwarten in den kommenden fünf Jahren eine weitere Aufstockung unserer IWF-Engagements erforderlich werden, müsste der Bundesrat erneut vor die Kammern des Parlamentes treten, was uns ohne Weiteres zumutbar und vertretbar scheint.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

Maury Pasquier Liliane · Mit-F · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Je dirai quelques mots sur cette proposition de prolongation et d'augmentation du crédit-cadre octroyé à l'aide monétaire internationale: je n'ai, pour ma part, aucun doute quant à la nécessité de l'existence du Fonds monétaire international (FMI), aucun doute non plus quant au devoir qu'a notre pays de participer à l'effort commun. C'est une question de solidarité, mais aussi de protection de nos intérêts bien compris. Car il ne fait aucun doute qu'un ralentissement encore plus marqué de l'économie dans les pays voisins de la Suisse ou une déstabilisation profonde du système monétaire et financier international affecterait durement notre pays.

J'émets en revanche un certain nombre de doutes concernant la politique menée par le FMI au cours des dernières années. Les exigences qu'il pose aux pays recevant de l'aide ont eu, notamment dans le sud de l'Europe, des conséquences néfastes sur le plan social et contre-productives sur le plan économique, y compris du point de vue de la Suisse. Sans l'ombre d'un doute, le FMI ferait mieux de renforcer, dans sa politique de conditionnalité, les orientations politiques favorables à la croissance plutôt qu'à l'austérité et d'aider véritablement ces pays et leurs populations les plus défavorisées dans le sens d'un développement durable. C'est d'ailleurs ce que prévoit l'article 1 alinéa 2bis proposé par la majorité de la commission.

Je ne mets pas en doute la nécessité de prévoir une marge financière pour tenir compte des risques. En même temps, le FMI doit entendre nos doutes quant à la manière peu nuancée dont il gère les crises internationales. La sagesse populaire nous dit: "Dans le doute, abstiens-toi!" Tous ces doutes m'ont donc conduite à m'abstenir de m'exprimer quant au montant du crédit-cadre, à ne pas choisir entre la majorité et la minorité. En revanche, la certitude m'a conduite à accepter de soutenir la majorité à l'alinéa 2bis, vous l'aurez compris. Si vous partagez cette certitude, c'est avec grand plaisir que j'adopterai avec vous l'objet au vote sur l'ensemble, mais à cette condition seulement!

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Das Meiste ist von Herrn Ständerat Eberle, dem Sprecher der Kommission, bereits gesagt worden. Ich möchte noch kurz auf den Währungshilfebeschluss und dessen Folgen eingehen und gerade auch noch etwas zur Höhe des Betrages sagen, den wir beantragen. Im März 2004 hat das damalige Parlament einen Währungshilfebeschluss gefasst und einen Rahmenkredit von 2,5 Milliarden Franken bewilligt, zum einen für Hilfeleistungen bei Störungen des internationalen Währungssystems, zum andern zugunsten einzelner Staaten. Der Währungshilfebeschluss wurde im Jahre 2009 bis 2013 verlängert; eine weitere Verlängerung ist in der Legislaturplanung 2011-2015 vorgesehen. Auf Grundlage dieses Währungshilfebeschlusses beantragen wir Ihnen mit der vorliegenden Botschaft einen Kredit von 15 Milliarden Franken für einen Zeitraum von fünf Jahren im Rahmen eines neuen Währungshilfebeschlusses.

Sie haben es gehört: Der Nationalrat hat einen Kredit von 10 Milliarden Franken beschlossen; Ihre vorberatende Kommission beantragt ebenfalls einen Kredit in dieser Höhe. Wir haben aber eigentlich nichts Unerhörtes beantragt. Wir sind von den damaligen 2,5 Milliarden Franken ausgegangen und haben gesagt: Das ist der Rahmen, den der Bundesrat haben muss, um ausserordentliche Situationen innerhalb von fünf Jahren bewältigen zu können. Mit Bezug auf die restlichen 12,5 Milliarden Franken sind wir von der Sonderhilfe in der Höhe von 10 Milliarden plus 2,5 Milliarden Franken ausgegangen, die wir damals auch als Reserve für allfällige Währungsschwankungen beantragt haben. Es lässt sich also absolut herleiten, wie wir auf den Betrag von 15 Milliarden Franken gekommen sind.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass Ihre APK und der Nationalrat anderer Auffassung sind und den Betrag auf 10 Milliarden reduzieren möchten. Die Situation war im Jahr 2004 - das wissen wir beide, Herr Ständerat Eberle - nicht besser als heute, auch aufgrund der damaligen Sparprogramme für die Kantone. Möglicherweise war das Vertrauen des Parlamentes in den damaligen Bundesrat etwas grösser; darum hat man damals 2,5 Milliarden Franken als Rahmenkredit gewährt; heute möchte man nicht 2,5 Milliarden Franken gewähren, das nehmen wir selbstverständlich zur Kenntnis.

Wenn wir so weit sind, werde ich gerne noch etwas zum von Herrn Recordon eingebrachten Antrag sagen.

Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und sie entsprechend zu verabschieden.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss über die Gewährung eines Rahmenkredites zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe

Arrêté fédéral concernant l'octroi d'un crédit-cadre pour la poursuite de l'aide monétaire internationale

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 2bis

Der Bundesrat setzt sich aktiv dafür ein, dass die Auflagen, die der IWF an die Gewährung seiner Währungshilfe knüpft, nicht zu einer Verschlechterung der sozialen Lage in den Empfängerstaaten führen.

Antrag der Minderheit

(Levrat, Berberat, Fournier, Seydoux)

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Gutzwiller, Eder, Germann, Keller-Sutter)

Abs. 2bis

Streichen

Art. 1

Proposition de la majorité

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 2bis

Le Conseil fédéral s'engage activement pour pallier le risque que les conditions mises par le FMI à l'octroi de son aide ne conduisent à une aggravation de la situation sociale dans les pays récipiendaires.

Proposition de la minorité

(Levrat, Berberat, Fournier, Seydoux)

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Gutzwiller, Eder, Germann, Keller-Sutter)

Al. 2bis

Biffer

Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf vient de nous le rappeler, ce n'est pas la première fois que nous nous occupons du crédit-cadre alloué au FMI. Nous avons notamment, au printemps 2011, accepté un crédit d'engagement de 12,5 milliards de francs. Il s'agissait déjà à l'époque de garantir un crédit de 10 milliards de dollars. Ces fonds n'ont jamais été activés par le FMI de sorte qu'ils n'ont pas été utilisés.

Je crois qu'il faut ajouter un élément à l'excellent rapport qu'a présenté le rapporteur. Nous sommes aujourd'hui dans une situation assez similaire à la situation de 2011. Il s'agit pour l'essentiel, du côté du FMI, de poursuivre la réponse à la crise financière de 2007/08 et de tirer un certain nombre de leçons des difficultés de la zone euro. Cela a conduit le FMI à augmenter à plus de 430 milliards de dollars ses ressources pour répondre à cette double attente. La Suisse s'est engagée à contribuer à cette mesure à hauteur de 10 milliards de dollars, sous réserve évidemment de l'approbation des chambres. La question qui se pose aujourd'hui est de savoir si nous devons, pour contribuer à hauteur de 10 milliards de dollars - si j'ai bien compris aussi bien la majorité que la minorité de la commission s'entendent pour honorer cet engagement de 10 milliards de dollars -, prévoir un crédit-cadre de 10 milliards de francs ou, comme le propose le Conseil fédéral ainsi que ma minorité, de 15 milliards de francs.

Permettez-moi d'abord de faire une distinction. Il y a 10 milliards de dollars qui ont été promis par le Conseil fédéral au titre de l'article 2 de la loi sur l'aide monétaire internationale. Il s'agit de la disposition qui vise à contribuer à la stabilité du système monétaire international. S'y ajoutent, dans le projet du Conseil fédéral - comme nous le connaissons du reste depuis 2004, cela a été rappelé -, 2,5 milliards de francs destinés à garantir le soutien à des Etats avec lesquels la Suisse collabore de manière particulièrement étroite. Cette question est importante et nous ne pouvons pas simplement faire l'impasse sur ces 2,5 milliards de francs, car l'article 4 de la loi fédérale sur l'aide monétaire permet notamment dans le cadre d'une action concertée de soutenir des Etats qui appartiennent au groupe de vote de la Suisse au sein du directoire du FMI.

Nous avons donc 10 milliards de francs d'engagement au titre de l'article 2, 2,5 milliards de dollars d'engagement au titre de l'article 4, auxquels le Conseil fédéral entend ajouter une réserve de 2,5 milliards de francs permettant de compenser d'éventuelles fluctuations de cours et pertes sur intérêt.

De prime abord, et je ne vous cacherai pas qu'il en allait de même pour moi, ces 2,5 milliards nous ont paru quelque peu excessifs. A y regarder de plus près pourtant, ils sont nécessaires. D'abord, le crédit-cadre court sur cinq ans. Or si nous considérons les cinq années passées, la fluctuation entre le franc et le dollar est de presque 30 pour cent. Il n'y a donc aucune raison d'admettre qu'en comparaison avec les années passées, la fluctuation sur le dollar sera moindre dans les cinq ans à venir.

Ensuite, l'article 22 de la loi sur les finances fédérales nous contraint à fixer le montant d'un crédit-cadre en tenant compte de tous les risques, y compris des risques de change. C'est une règle que nous nous sommes fixée pour garantir une certaine prévisibilité dans nos pronostics budgétaires. Il est un peu hasardeux de voir aujourd'hui la majorité, par convenance politique, écarter cette règle qui veut que nous budgétions de manière prudente et que nous tentions d'intégrer dans les crédits-cadres l'ensemble des risques existants.

Il s'agit ici de maintenir une marge de manoeuvre suffisante pour que le Conseil fédéral puisse agir dans le cadre de l'article 4. C'est la raison pour laquelle il convient d'ajouter 2,5 milliards de francs aux 10 milliards garantis au FMI. Il s'agit ensuite de garantir une application correcte de notre législation et de nos principes budgétaires en accordant ici encore une réserve de 2,5 milliards pour garantir ce crédit de 10 milliards de francs.

J'aimerais vous inviter à éviter une hypocrisie, une hypocrisie qui consisterait à baisser artificiellement le montant du crédit pour des motifs de politique intérieure, que je peux comprendre et que je partage, tout en garantissant par ailleurs que les engagements pris vis-à-vis du FMI ne seront pas modifiés.

Il me semble que nous devons respecter les règles que nous nous sommes fixées en matière budgétaire. Nous devons être honnêtes dans la manière dont nous travaillons et, lorsque nous décidons d'octroyer un crédit de 10 milliards de dollars, lorsque nous entendons maintenir une marge de manoeuvre minimale pour le Conseil fédéral, nous devons aussi accepter les réserves de fluctuations qui sont nécessaires pour garantir ce crédit, de façon à éviter que notre conseil ait à réexaminer prochainement un projet de teneur semblable.

Par conséquent, je vous invite à adopter le projet du Conseil fédéral et à accepter un crédit-cadre de 15 milliards de francs.

Permettez-moi une toute dernière remarque. Nous parlons d'une garantie pour un crédit accordé par la Banque nationale au FMI. Donc, l'argument qui consisterait à dire que les finances fédérales sont dans une situation particulièrement faible et que nous devons en tenir compte me paraît peu opportun. Le risque de pertes est minime. Il s'agit vraiment de garantir un crédit de la Banque nationale au FMI avec toutes les garanties que le FMI nous a accordées jusqu'à présent.

Je vous invite donc à adopter la proposition de la minorité.

Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nur zwei Bemerkungen zum Votum von Kollege Levrat: Es ist eine Güterabwägung. Auf der einen Seite steht die Zuverlässigkeit der Schweiz im Rahmen des IWF. Wir haben unsere Verpflichtungen bis heute immer sehr pünktlich, zuverlässig und engagiert erfüllt. Ich denke, hier geniesst die Schweiz, vertreten durch den Bundesrat, in den internationalen Gremien ein sehr hohes Ansehen. Ich glaube nicht, dass eine Reduktion von 15 auf 10 Milliarden an diesem Bild etwas ändert. Auf der anderen Seite steht die Innenwirkung. Es sind doch entweder 10 Milliarden Franken oder 15 Milliarden Franken, und das muss auch dem Schweizervolk erklärt werden.

Sollte sich eine Währungssituation einstellen, in der es diese Reserven nicht erlauben, die Verpflichtungen einzuhalten, ist es absolut vertretbar, dass man sehr rasch und sehr konstruktiv wiederum den Diskurs im Parlament sucht, das heisst, die IWF-Politik der Schweiz diskutiert. Ich denke, wir dürfen diese Debatte nicht ohne das Volk führen. Mindestens was die Information anbelangt sollte diese Gesprächsbereitschaft vorhanden sein.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und diese Kredittranche von 10 Milliarden Franken freizugeben.

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP

Eine kurze Ergänzung zum Kommissionssprecher: Aus der Sicht der Mehrheit ist es so, dass in den 10 Milliarden Franken, die Ihnen die Mehrheit beantragt, Wechselkursschwankungen enthalten sind; zwar deshalb, weil die Schweiz Verpflichtungen in der Höhe von 10 Milliarden US-Dollar, also nicht Franken, eingegangen ist. Bei der heutigen Währungssituation heisst das also, dass wir - obwohl die Zahl die gleiche zu sein scheint, 10 Milliarden - darin bereits eine Schwankungsreserve des Wechselkurses von weit über einer halben Milliarde US-Dollar enthalten haben. Deshalb dürfte bei den Währungslagen, die wir jetzt kennen, kein Währungsrisiko mehr bestehen.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Herr Ständerat Bischof, so ganz sicher, dass hier für die nächsten fünf Jahre kein Währungsrisiko mehr vorhanden ist, wäre ich jetzt nicht. Aber ich bin froh, dass es Leute gibt, die ganz sicher sind. Wenn Sie die letzten fünf Jahre anschauen - mit Ausnahme des Sommers 2011 -, sehen Sie Schwankungen von 30 Prozent. Ich gehe nicht davon aus, dass die nächsten fünf Jahre viel sicherer sein werden als die letzten fünf Jahre. Wir stellen einen Kredit von 10 Milliarden Franken zur Verfügung. In Klammern: Bis jetzt wurde sehr wenig von dem abgerufen, was wir unter allen Kreditlinien zugesichert haben; es wurden nämlich von insgesamt rund 20 Milliarden Franken bis jetzt ungefähr 3 Milliarden Franken abgerufen. Das sage ich einfach, damit Sie auch die Verhältnisse sehen.

Jetzt möchten wir 10 Milliarden Franken zur Verfügung stellen. Im Jahre 2009 haben wir etwas ganz Ähnliches mit der Sonderhilfe gemacht. Diese wurde dann nicht beansprucht bzw. auch nicht weitergeführt, weil sie durch die Neuen Kreditvereinbarungen bereits überholt war. 2009 stand auch ein Betrag von 10 Milliarden Franken zur Diskussion. Das Parlament hat auf Antrag der Schweizerischen Nationalbank und des Bundesrates 12,5 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt - analog zu dem, was wir heute machen; das ist auch ein Antrag der Nationalbank und des Bundesrates -, und zwar einfach, um diese Schwankungen mitzuberücksichtigen, und vor allem auch, um sich an unser Finanzhaushaltgesetz zu halten. Das sagt nämlich in Artikel 22, dass Rahmenkredite sorgfältig zu bemessen seien, dass Unsicherheitsfaktoren darzulegen seien und dass nötigenfalls angemessene Reserven vorzusehen seien. Das ist eine Bestimmung in Artikel 22 unseres Finanzhaushaltgesetzes. Anders gesagt: Wir müssen Wechselkursschwankungen mitberücksichtigen. Wir müssen - auch wenn das sehr unwahrscheinlich ist - allfällige Zahlungsausfälle des IWF mitberücksichtigen. Das hat uns, zusammen mit der Nationalbank, auf diesen Betrag von 12,5 Milliarden Franken gebracht.

Dann haben wir noch den Handlungsspielraum gewünscht, den wir unter dem Währungshilfebeschluss 2004 hatten. Wenn Sie die 10 Milliarden so verabschieden, tragen Sie Artikel 22 des Finanzhaushaltgesetzes nicht vollständig Rechnung - das kann man tun oder nicht tun, wir würden Ihnen vorschlagen, es nicht zu tun. Und Sie schneiden für die nächsten fünf Jahre auch jeglichen Handlungsspielraum weg, sie streichen auch die 2,5 Milliarden, die als Rahmenkredit zur Verfügung standen, aber nie benutzt wurden - auch das kann man tun oder nicht tun. Wenn man von "Signalen" spricht: Auch das ist natürlich ein Signal, auch innenpolitisch; auch das sagt etwas aus über die Zusammenarbeit. Das muss man, denke ich, so werten. Aber das ist Ihr Entscheid.

Gutzwiller Felix · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Bei diesem Minderheitsantrag geht es um Folgendes: Die Mehrheit vertritt hier das durchaus anerkennenswerte Anliegen, dass sich der Bundesrat eben dafür einsetzen soll, dass die Währungshilfe nicht an Auflagen geknüpft wird, die zu einer Verschlechterung der sozialen Lage in den Empfängerstaaten führen. Wir anerkennen das. Die Frage ist einfach: Ist das der richtige Ort, dieses Anliegen umzusetzen? Die Minderheit ist der Meinung, das gehöre nicht in diesen Beschluss, vertraut aber darauf, dass der Bundesrat sich dort, wo es adäquat ist, dafür einsetzen wird, dass solche Kriterien selbstverständlich mit einbezogen werden.

Deshalb sind wir der Meinung, dass es besser ist, diesen Absatz 2bis zu streichen.

Recordon Luc · Mit-M · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion

La proposition de la majorité à l'alinéa 2bis a été décrite à plusieurs reprises comme ayant été à l'origine une proposition Recordon. Je pourrais en être honoré, mais toutefois je me rappelle la fable de La Fontaine qui dit que "tout flatteur vit aux dépens de celui qui l'écoute" et je pense que cela vaut bien une leçon d'humilité sans doute.

Ainsi donc ce n'est pas une proposition Recordon, mais une proposition de la claire majorité des membres de la commission que je défends. Je la défends en fait non seulement au nom de l'équité, mais aussi au nom des intérêts bien compris de notre pays. Nous sommes un acteur non négligeable du FMI; nous représentons divers pays dans les organes dirigeants depuis de nombreuses années; nous devons assumer cette responsabilité à l'égard des pays aidés.

Comme Madame Maury Pasquier l'a dit lors du débat d'entrée en matière, il est fréquent que les politiques du FMI n'aient pas que des effets positifs. Bien sûr, elles en ont. Elles permettent de contribuer fortement à la stabilisation financière, mais les effets de bord, ou effets secondaires pour parler comme les médecins, peuvent être assez rudes. Ne prenons qu'un exemple qui n'est pas lointain géographiquement. En Grèce, le programme de redressement - qui n'est d'ailleurs pas uniquement l'affaire du FMI, mais malgré tout aussi - a conduit à une augmentation du chômage absolument vertigineuse, puisque son taux a été multiplié par 3,5 et qu'il se trouve maintenant aux environs de 27 pour cent. La situation sociale des pays aidés, souvent de manière assez rude, s'en trouve assez déstabilisée. Je crains à vrai dire que les pays comme le nôtre, dont la situation est très prospère bien heureusement, soient assimilés à ceux qui veulent faire la leçon aux autres et leur imposer des résultats qui socialement sont inacceptables.

Face à cela, je pense qu'il serait d'extrêmement bon aloi que la Suisse prenne l'initiative de dire au FMI: "Certes nous devons continuer à amener les pays à redresser leurs finances publiques, mais, en parallèle, nous devons réfléchir aux mesure à prendre pour pallier le risque que les conditions mises par le FMI à l'octroi de son aide aboutissent à aggraver la situation sociale dans les pays récipiendaires."

De toute façon, la situation risque d'être relativement mauvaise, mais il faut qu'il y ait des politiques parallèles, que ce soit des politiques de relance ou des politiques d'accompagnement - ce n'est pas à nous de le dire -, mais je pense qu'il serait de très bon aloi que nous le fassions. Il est important que le Parlement le dise au Conseil fédéral, qui peut bien sûr le faire sans ça, mais comme beaucoup de choses qui vont de soi, elles vont toujours mieux lorsqu'elles sont dites explicitement.

C'est pour cela que je vous prie d'adopter la proposition de la majorité de votre commission et de rejeter celle de la minorité.

Germann Hannes · 1VP-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Dieser Absatz 2bis tönt gut. Schauen Sie ihn sich an: "Der Bundesrat setzt sich aktiv dafür ein, dass die Auflagen, die der IWF an die Gewährung seiner Währungshilfe knüpft, nicht zu einer Verschlechterung der sozialen Lage in den Empfängerstaaten führen." Das ist dieser neue Absatz, der eingefügt werden soll. Nun kann man sich zu Recht fragen: Hat der Bundesrat überhaupt einen Einfluss darauf? Ja, indirekt vielleicht schon. Er wird das sicher auch tun.

Das Ziel, einem Staat finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, kann ja nicht darin bestehen, dort zu einer Verschlechterung der sozialen Lage beizutragen, sondern in der Regel ist ja das Gegenteil der Fall. Sonst würde ich lieber gar kein Geld geben, wenn man Gefahr läuft, dass man die Situation in einem Empfängerstaat verschlechtert. Das ist die eine Seite der Medaille.

Die andere Seite ist aber, und die wiegt für mich auch ziemlich schwer: Ich bin nicht bereit, Dinge in Gesetze hineinzuschreiben, die am Schluss rein deklamatorisch sind, die man nicht umsetzen kann. Ich bezweifle, dass dieser Passus, wenn überhaupt, in einen Finanzierungsbeschluss hineingehört. Wir können ja nur über 15 oder jetzt über 10 Milliarden Franken entscheiden, ganz generell, und die gehen ja dann möglicherweise an verschiedenste Länder. Für mich hat diese Erklärung hier drin gar nichts zu suchen. Aber vielleicht könnte Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf dann auch noch etwas dazu sagen, ob das hier im Finanzierungsbeschluss wirklich am richtigen Ort ist. Ich wage es zu bezweifeln. Wir hatten auch in der Kommission erhebliche Zweifel daran.

Darum bitte ich Sie, aus Gründen der Vernunft, hier der Minderheit zu folgen.

Keller-Sutter Karin · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Nur ganz kurz: Als Angehörige der Minderheit und der Kommission möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass gerade in der APK, als wir das Geschäft beraten haben, Verständnis für dieses Anliegen da war. Es ist in der Tat so, dass die Ökonomen auch im Euroraum - wenn man jetzt die Eurozone und die ganze Eurokrise anschaut und sieht, was dort diskutiert wird - immer darüber diskutieren, ob die Austeritätspolitik, also die reine Sparpolitik, richtig sei oder ob man sich nicht eher noch verschulden sollte, um wieder auf die Beine zu kommen.

Hier muss man einmal sehen, worum es geht: Es geht um einen Bundesbeschluss, mit dem der Rahmenkredit der Schweiz zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe aufgestockt werden soll. Man war sich nicht gerade einig, aber zumindest die Minderheit hat darauf hingewiesen: Wenn man einen solchen Passus bringen will, müsste das im Währungshilfegesetz erfolgen und nicht in einem Bundesbeschluss, bei dem es um die spezifische Aufstockung von Mitteln geht.

Das Ziel des IWF ist es, die Stabilität im internationalen Währungssystem sicherzustellen. Wir wissen es: Die Schweiz hat ein grosses Interesse daran, dass das internationale Währungs- und Finanzsystem stabil bleibt. Deshalb steht auch in den zusätzlichen Unterlagen, dass beim IWF der Pay-back immer sehr wichtig ist. Man muss ja auch darauf vertrauen können, dass die Mittel, die zur Unterstützung des Währungs- und Finanzsystems in ein System hineingepumpt werden - unter Umständen auch zur Verhinderung einer globalen Rezession -, wieder zurückbezahlt werden. Wenn man jetzt die Formulierung sieht, die Auflagen sollen "nicht zu einer Verschlechterung der sozialen Lage in den Empfängerstaaten führen", dann ist das auch sehr schwammig - jetzt einmal unabhängig von dem, was auch Kollege Germann sagt, das heisst unabhängig davon, ob der Bundesrat überhaupt die Mittel dazu hat. Was heisst das eigentlich, dass sich die soziale Lage nicht verschlechtern darf? Unter diesem Titel hätte man beispielsweise die ganzen Sparbemühungen im Euroraum nicht durchführen dürfen; trotzdem sind sie notwendig.

Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen und den Absatz 2bis zu streichen.

Recordon Luc · Mit-M · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion

Je souhaite lever un malentendu: il ne s'agit pas d'interdire au FMI d'aggraver la situation. Ce n'est juste pas possible. Ce n'est quand même pas totalement déclamatoire non plus. C'est une sorte de mandat avec une obligation pour le Conseil fédéral de faire tout son possible pour qu'à son tour le FMI fasse son possible pour ne pas aggraver la situation.Je constate que les tenants de l'opinion contraire ne sont pas fondamentalement opposés à ce qui a été décidé par la majorité de la commission, mais qu'ils s'y opposent pour des motifs plutôt formels. Je crois que l'enjeu de fond est suffisamment important pour que l'on passe outre sur ces problèmes formels assez secondaires.

Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Diskussion zwischen Mehrheit und Minderheit hat gezeigt: Es geht darum, dass die Mehrheit der Kommission ein politisches Signal in diese Richtung senden wollte. Ich habe in meinem Eintretensvotum darauf hingewiesen, welche Kriterien der IWF einzuhalten hat, um diese Kredite zu gewähren. Es geht um die Haushaltpolitik, die Geldpolitik der betroffenen Länder, die finanzsektorielle Politik sowie die Strukturpolitik. Wenn man diese Politiken einschränkend interpretiert, gibt es wenig Spielraum, um überhaupt noch soziale Aspekte einzubauen. Frau Maury Pasquier hat deutlich darauf hingewiesen, worum es beim IWF auch noch geht: Es geht auf der einen Seite klar um ein währungsstabilisierendes Instrument, und auf der anderen Seite wissen wir alle, dass Geld einen sehr starken Einfluss hat und die entsprechende Beurteilung, ob ein Land kreditwürdig ist, auch von politischen Wertungen abhängt. Wenn man Griechenland als Beispiel nimmt: Da sind letztlich oft politische Gewichtungen ausschlaggebend gewesen, um Kredittranchen auszulösen.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit, dieses politische Signal zu senden, und zwar im Wissen darum, dass der Bundesrat nicht allmächtig ist, aber dass er seine Stimme, die im IWF gehört wird, in diese Richtung erheben kann. Wenn man bedenkt, dass andere Länder sich langsam, aber sicher aus dem IWF zurückziehen oder ihre Kreditquoten nicht erfüllen, hat die Schweiz hier eine laute Stimme, und sie soll sie in diese Richtung erheben.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Selbstverständlich setzen wir uns im IWF für solche Zielsetzungen ein. Ich komme noch darauf zurück, auch auf das, was heute die Situation ist. Wir sind aber der Auffassung, dass der vorgelegte Beschlussentwurf für eine solche Verpflichtung nicht richtig, nicht geeignet ist. Es geht um einen Finanzbeschluss gemäss Artikel 167 der Bundesverfassung, den wir hier fassen. Er betrifft nicht in direktem Sinn Beziehungen zum Ausland. Es ist also kein völkerrechtlicher Vertrag. Er enthält auch keine rechtsetzenden Bestimmungen. Also es ist wirklich ein reiner Finanzbeschluss und nichts anderes.

Sie werden mir jetzt sagen, das sei eine rein formalistische Begründung. Ich schiebe jetzt noch die materielle nach: Auch aus materiellen Gründen, denke ich, ist es nicht richtig, wenn wir an dieser Stelle einen solchen Beschluss fassen. Tatsache ist, dass der IWF eine nachhaltige Wirtschaftspolitik unterstützt. Das ist seine Zielsetzung, und zwar sowohl bei der wirtschaftspolitischen Überwachung als auch bei der Kreditvergabe. Da werden entsprechende Ziele gesetzt. Dazu gehören auch gesunde, transparente Staatsfinanzen. Dazu gehört ein funktionierendes Finanzsystem, und dazu gehört eine stabile Geldpolitik.

Man muss auch sehen, dass ohne den IWF und die Zielsetzungen, die er verfolgt, die Anpassungskosten für Länder in Schieflage noch viel grösser gewesen wären. Gerade auch die soziale Problematik wäre viel grösser gewesen, einschliesslich der Fürsorge für Bedürftige, wenn der IWF nicht mit dieser Zielsetzung seinen Beitrag geleistet hätte.

Zu betonen ist, dass die letzte Überprüfung der IWF-Konditionalität von 2012 - man überprüft die Konditionalität seit Jahren - bestätigt hat, dass diese IWF-Politik im Allgemeinen nicht zu einer Verschlechterung der sozialen Lage in den Empfängerstaaten geführt hat, sondern dass im Gegenteil die makroökonomischen Auswirkungen dieser IWF-Programme in den entsprechenden Ländern sehr gut waren und dass die Sozialausgaben praktisch nicht beeinträchtigt wurden.

Man sieht auch, dass jene armen Länder, die vom IWF mit Programmen unterstützt wurden, im Durchschnitt besser als die anderen Entwicklungsländer abgeschnitten haben. Sie haben ein höheres Wirtschaftswachstum pro Kopf, sie haben höhere Sozialausgaben, und sie haben höhere ausländische Direktinvestitionen. Das ist auch ein gutes Zeichen für diese Länder, sie haben eine bessere Situation bei den Staatshaushalten. Man sieht das ganz typisch an drei Ländern, die eng begleitet wurden, an Sambia, Liberia und Moçambique. Dort kann man gerade diese Kette jetzt verfolgen.

Kurz: Aus formellen Gründen scheint es uns nicht richtig, und aus materiellen Gründen scheint es uns nicht notwendig, dass Sie eine solche Bestimmung verabschieden.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abs. 1 - Al. 1

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 23 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 16 Stimmen

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 43 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Abs. 2bis - Al. 2bis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 22 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 17 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Art. 2, 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 36 Stimmen

Dagegen ... 4 Stimmen

(2 Enthaltungen)