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Détention préventive pour les chauffards

Segmüller Pius · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC/PEV/PVL

BO 2011 N 125Sie kennen die Situation der Raser in der Schweiz: Unfälle, Todesfälle. Raser sind "unguided missiles", sie riskieren mit ihrem Wahnsinn, der für sie ein Sport ist, schwere Unfälle mit Todesfolge für Unschuldige. Unsere Gesetzgebung ist zu wenig hart, hat auch keine präventive Wirkung. Einige Nationalräte aus allen Fraktionen haben sich zum Ziel gesetzt, die Schweizerische Strafprozessordnung derart zu verbessern, dass wir dieser Raserplage beikommen können. Zudem ist eine Volksinitiative im gleichen Sinn und Geist unterwegs, und sie könnte zurückgezogen werden, wenn diese Vorstösse aus dem Nationalrat angenommen würden.

Nun zu meinem Vorstoss: Der Bundesrat soll prüfen, ob die in der Schweizerischen Strafprozessordnung vorgesehenen Möglichkeiten für Untersuchungshaft dahingehend anzupassen sind, dass Raser, die schwere Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzten verursachen, aufgrund der immanenten Gefahren, die von ihnen ausgehen, konsequent in Untersuchungshaft gesetzt werden können und nur in begründeten Einzelfällen von der Untersuchungshaft abgesehen werden kann. Was ist die Begründung? Es wurden Fälle bekannt, bei denen Raser am selben oder am Folgetag eines schweren, von ihnen verursachten Unfalles entweder wieder Auto fahren konnten oder bei Kollegen damit prahlten, einen schweren Unfall verursacht zu haben, und bereits wieder im Ausgang waren. Das darf aus zwei Gründen nicht sein:

Erstens geht von diesen Personen eine Gefahr aus, vor der es weitere potenzielle Opfer zu schützen gilt. Zweitens ist es absolut unverständlich und ein falsches Signal sowohl an die Opfer und ihre Angehörigen als auch an allfällige Nachahmungstäter, wenn die Täter nach einem Raserunfall frei herumlaufen und mit ihrer Tat angeben können. Es sind deshalb entsprechende Vorkehrungen wie diese Untersuchungshaft zu treffen, um den Schutz zu verstärken und weitere Opfer zu verhindern.

Ich bitte Sie, dieses Postulat anzunehmen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne

Auch dem Bundesrat ist es ein wichtiges Anliegen, die Bevölkerung vor Straftaten und Unfällen zu schützen. Er erachtet jedoch den Weg, den das Postulat zu gehen vorschlägt, nicht als den richtigen. Gemäss Postulat soll die folgende Frage geprüft werden: Sollen Verursacher von schweren Verkehrsunfällen im Regelfall in Untersuchungshaft gesetzt werden müssen? Die folgenden Überlegungen haben den Bundesrat veranlasst, das Postulat zur Ablehnung zu empfehlen:

Die Untersuchungshaft ist einer der schwersten strafprozessualen Eingriffe, und sie darf nur angeordnet werden, wenn sie notwendig ist. Diese Notwendigkeit muss in jedem Fall und zu jeder Zeit bestehen. Deshalb wäre es unzulässig, allein aufgrund des begangenen Delikts die Notwendigkeit der Untersuchungshaft gewissermassen zu vermuten und sie nur dann auszuschliessen, wenn die Nichtnotwendigkeit nachgewiesen wäre. Eine solche Umkehr der Beweislast liesse sich kaum mit der Bundesverfassung und mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbaren, denn diese lassen die Untersuchungshaft nur in begründeten Fällen zu.

Die Strafprozessordnung enthält genügend Mittel, um die Öffentlichkeit vor weiteren Straftaten beschuldigter Personen zu schützen. So kann eine beschuldigte Person in Untersuchungshaft genommen werden, wenn die Gefahr besteht, dass sie erneut delinquiert. Das ist der Haftgrund der Wiederholungsgefahr. Haft kann aber auch angeordnet werden, ohne dass bereits ein Verfahren läuft, nämlich dann, wenn ernsthaft Gefahr besteht, dass jemand die Drohung wahrmacht, ein schweres Verbrechen auszuführen. Mit diesem Haftgrund der Ausführungsgefahr geht die Strafprozessordnung bereits über das bis zum Inkrafttreten der Strafprozessordnung in den Kantonen im Regelfall Mögliche hinaus. Sie sehen: Es gibt also bereits heute eine ganze Palette von Möglichkeiten.

Zu bedenken ist schliesslich noch eines: Die Strafprozessordnung ist erst seit ein paar Wochen in Kraft. Es erscheint deshalb angezeigt, mit Revisionsvorhaben jedenfalls so lange zuzuwarten, bis sich eine Praxis zum neuen Recht hat etablieren können und bis auch eine höchstrichterliche Klärung von Fragen hat stattfinden können. Erst dann wird ein allfälliger Korrekturbedarf erkennbar sein.

Ich bitte Sie aufgrund dieser Ausführungen, das Postulat abzulehnen.

Vote

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre44 (90 %)4 (8 %)1 (2 %)
Groupe socialiste3 (8 %)33 (85 %)3 (8 %)
Groupe PDC/PEV/PVL24 (83 %)3 (10 %)2 (7 %)
Groupe libéral-radical7 (27 %)17 (65 %)2 (8 %)
Groupe des VERT-E-S2 (11 %)16 (84 %)1 (5 %)
Groupe bourgeois-démocratique4 (80 %)1 (20 %)0 (0 %)
Non inscrit0 (0 %)1 (100 %)0 (0 %)
Total84 (50 %)75 (45 %)9 (5 %)

Gea: Annahme des Postulats
Na: Ablehnung des Postulats

Namensliste

La séance est levée à 19 h 00BO 2011 N 126