12.044
Convention d’Aarhus. Approbation
Graf Maya · P-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
BO 2013 N 13Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Unser Rat ist in der Herbstsession 2012 entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission auf diese Vorlage eingetreten. Wir führen nun die Detailberatung durch.
Arrêté fédéral portant approbation de la convention d'Aarhus et de son application ainsi que de son amendement
Discussion par article
Titre et préambule; art. 1; art. 2 introduction, ch. 1 art. 6, 7 al. 8, 10b al. 2 let. b, titre après l'art. 10d
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Adopté
Art. 2 ch. 1 art. 10e
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Wasserfallen, Amstutz, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer, Knecht, Parmelin, Wobmann)
Al. 3
Biffer
Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Mit meiner Minderheit bitte ich Sie, Absatz 3 zu streichen. Dieser Absatz 3 lautet: "Die Umweltschutzfachstellen beraten Behörden und Private. Sie informieren die Bevölkerung über umweltverträgliches Verhalten und empfehlen Massnahmen zur Verminderung der Umweltbelastung."
Es ist mir wohl bewusst, dass diese Bestimmung schon im geltenden Umweltschutzgesetz so drin ist, aber es wäre eine sehr gute Gelegenheit, mit diesem Aufwisch der Gesetzesrevision diese absolut unnötige Bestimmung zu streichen. Denn die kantonalen Behörden und Fachstellen arbeiten sowieso. Die Frage ist einfach, ob man in einem Umweltschutzgesetz des Bundes diese explizit erwähnen muss.
Es wird dann auch argumentiert werden, dass man eine Problematik bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention hätte, wenn der Passus gestrichen würde. Das vermag ich ja sehr gut zu begreifen, aber die Problematik, derentwegen man diese Aarhus-Konvention eben nicht ratifizieren und umsetzen sollte, ist eben genau hier sichtbar.
Es wird uns hier weisgemacht, die Konvention hätte überhaupt gar keine Einflüsse in gravierender Art und Weise auf nationale Gesetzgebungen. Aber wie man sieht, hat diese internationale Konvention einen direkten materiellen Einfluss sogar auf kantonale Rechtsgebiete, eben auf diese Umweltschutzfachstellen. Das ist doch genau auch der Beweis dafür, dass man bei diesen internationalen Konventionen nicht immer so blauäugig sein und dem Parlament nicht vermitteln sollte, es passiere überhaupt nichts. Es passiert halt schon etwas; und in dem Sinne geht diese internationale Bestimmung bis auf die kantonale Ebene hinunter, und dort sollen dann diese Umweltschutzfachstellen nach der Pfeife der Aarhus-Konvention tanzen.
Das ist der Beweis dafür, dass man solche Konventionen nicht ratifizieren soll. Wir haben beim Eintreten ausführlich darüber diskutiert, wie man eben mit diesen verschiedensten Konventionen im Umweltbereich nicht umgehen sollte. Jede einzelne Konvention bedeutet letztlich, dass die Schweiz ein Stück Freiheit verliert, das Korsett wird enger geschnürt. Wie Sie und ich ja bestens wissen, wird die Schweiz, die im Zentrum sitzt, im Umweltschutzbereich immer mit allen Ideen und Wünschen des Auslandes - von Italien, von Deutschland, von Frankreich und von Österreich - konfrontiert. Wir müssen das dann ausführen, weil wir im Zentrum sind, und alle anderen kümmert das nicht. Ich bin der Meinung, man sollte jetzt einmal bei diesen Konventionen einen Riegel vorschieben. Weil wir leider ja schon eingetreten sind, muss man zwingend darauf achten, dass man diese Konvention für die Schweiz neutral und auch schweiztauglich ausgestalten kann.
Wie gesagt, es ist der klare Beweis, dass diese internationale Konvention bis auf die kantonale Ebene verpflichtende Bestimmungen beinhaltet. Wenn die Konvention ohne diese Bestimmung nicht umgesetzt werden kann, frage ich mich ehrlich, warum man dann solche Konventionen überhaupt unterschreibt. Diese Konvention hat null Mehrwert für unser Land. Und wenn eine Konvention null Mehrwert hat und sogar noch das Korsett für einige politische Prozesse bereithält - Stichwort Energiewende, die ja vor allem von Ihrer Seite propagiert wird -, bringt sie nichts. Denken Sie daran, mit jeder Konvention, auch mit jedem internationalen Beschwerderecht, das stipuliert wird, schränken Sie die Souveränität unseres Landes ein. Und wenn Sie in den Kantonen und Gemeinden materielle Umsetzungen machen wollen, sind es Bestimmungen, die dann wieder dazu führen, dass man Bürokratie und einen längeren Verfahrensweg hat und auch die Bewilligungsprozesse länger und mühsamer werden. Das sind die Gefahren solcher Konventionen, und das ist der Beweis, dass diese Konvention in der Schlussabstimmung abgelehnt werden muss.
Wir bitten Sie auch, den Umweltschutzfachstellen diesen Zahn zu ziehen. Es gibt keinen Grund, warum aufgrund der Aarhus-Konvention eine kantonale Behörde irgendwelche Aufträge erhalten soll. Es gibt auch keinen Grund, im Umweltschutzgesetz des Bundes die Aufgaben kantonaler Umweltschutzfachstellen festzulegen. Das können die Kantone selber machen, das funktioniert, wir müssen nicht als Bundesgesetzgeber hier wieder dreinreden.
Helfen Sie also mit, diese unnötigen Gesetzesbestimmungen zu streichen und die Aarhus-Konvention, wenn Sie schon eintreten, wenigstens im Sinne der Kantone und des Bundes so umzusetzen, dass sie für unser Land verträglich wird.
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Abbiamo sentito le solite tirate contro le convenzioni. Non vorrei, adesso, entrare in merito a BO 2013 N 14 quanto ha detto il signor Wasserfallen su questo tema ma bisogna vedere cosa significa la sua proposta di minoranza.
Il gruppo socialista approva tutti i minimi adattamenti legislativi necessari alla ratifica della Convenzione di Aarhus. La minoranza Wasserfallen invece va bocciata, perché lo stralcio dell'articolo 10e capoverso 3 comprometterebbe la ratifica della Convenzione di Aarhus.
Beim Streichungsantrag der Minderheit Wasserfallen geht es um den geltenden Artikel 6 des Umweltschutzgesetzes (USG), den wir gerade diskussionslos aufgehoben haben. Durch die aktuelle Revision des USG erscheint Artikel 6 USG in dieser Vorlage neu im neuen 4. Kapitel, "Umweltinformationen", als Artikel 10e Absatz 3, den die Minderheit Wasserfallen streichen will. Die Formulierung von Artikel 6 wird übernommen, es gibt also deswegen überhaupt keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Die Umweltschutzfachstellen sind sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene bereits seit Jahren, Artikel 42 USG entsprechend, eingerichtet; sie erfüllen bereits genau diese Aufgaben, wie in Artikel 6 bzw. neu in Artikel 10e Absatz 3 vorgesehen, und müssen deswegen nicht ausgebaut werden. Die Umstellung ist rein gesetzessystematisch und bringt keine materielle Änderung des USG. Die aktive Information und Beratung der Bevölkerung ist und bleibt eine zentrale Verpflichtung, und sie ist für die Ratifizierung der Aarhus-Konvention zwingend.
Eine ersatzlose Streichung würde bedeuten, dass die Aarhus-Konvention nicht ratifiziert werden könnte. Der Streichungsantrag der Minderheit Wasserfallen ist deshalb abzulehnen. Wir wollen die Aarhus-Konvention ratifizieren.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit und damit dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Vogler Karl · Mit-M · Conseil national · Obwald · Groupe PDC-PEV
Ich spreche zur Differenz bei Artikel 10e Absatz 3. Die Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, der Mehrheit zu folgen, weil hier - das wurde gesagt - einzig aus Gründen der Systematik die bisherige, entsprechend gestrichene Bestimmung von Artikel 6 nun neu in Artikel 10e Absatz 3 erscheint. Auch handelt es sich hier um überhaupt nichts Neues, das irgendwie eingeführt werden sollte. Umweltschutzfachstellen, welche Behörden und Private beraten und die Bevölkerung informieren, sind längst Realität. Es gibt sie in allen Kantonen.
Daher ist der Streichungsantrag der Minderheit nicht nachvollziehbar. Es kann nicht sein, dass wir einen Rückschritt gegenüber dem heutigen, breit anerkannten Standard machen und damit letztendlich die Ratifizierung des Abkommens gefährden.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen.
Rösti Albert · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag Wasserfallen auf Streichung dieses Absatzes 3 zuzustimmen. Artikel 10e definiert das Verfahren der Umweltinformationen. Die Behörden informieren die Öffentlichkeit. Es wird gesagt, was veröffentlicht werden muss und was veröffentlicht werden kann. Absatz 3 erteilt der Verwaltung mit ihren Umweltschutzfachstellen sodann eine umfassende zusätzliche Beratungsaufgabe. So sollen Behörden und Private mittels Aktivitäten dieser Fachstellen konkret über umweltverträgliches Verhalten informiert und zu Massnahmen zur Verminderung der Umweltbelastung angehalten werden. Wir meinen, dass in unserem Land die Kompetenzen dazu in absolut genügendem Ausmass vorhanden sind und zusätzliche Aufgaben für einheitliches, landesweites Informieren weder gewünscht sind noch den Aufwand rechtfertigen würden.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der SVP-Fraktion, die Minderheit zu unterstützen und keine neue Vollmacht für Beratungsstellen zu erteilen.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Sie haben diese Konvention bereits in der letzten Herbstsession behandelt und sind dann auf die Vorlage eingetreten. Sie haben sie nochmals der Kommission zugewiesen, und diese hat zwei kleine Änderungen beschlossen. Einerseits sollen Umweltdaten, soweit möglich, auf dem Internet zur Verfügung gestellt werden. Andererseits soll die Pflicht der Kantone, einen Umweltbericht zu erstellen, aus der Vorlage gestrichen werden.
Zum Voraus: Beide Änderungen stehen im Einklang mit der Aarhus-Konvention. Die Anpassungen beschränken sich denn auch hauptsächlich auf den Bereich der Umweltinformation. Hier gehen die Meinungen auseinander: Wie viel Information, wie viel Beratung darf es sein? Was ist nützlich? Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass bei der aktiven Umweltinformation, wenn also der Staat den Bürger informiert, das Recht im USG neu gefasst und leicht gestrafft wird. Das Geschäftsgeheimnis wird beibehalten. Wir haben auch bei der passiven Umweltinformation, wenn also der Bürger zum Staat geht und Beratung, Einsicht oder Information wünscht, im USG eine neue Regelung getroffen. Auf Ebene des Bundes ist dieses Einsichtsrecht der Bürger bereits gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz gewährleistet. Auch der grosse Teil der Kantone kennt ein solches Zugangsrecht. Die Regelung stellt deshalb sicher, dass auch jene Kantone, die kein Öffentlichkeitsgesetz haben, hier im Umweltbereich ein solches Zugangsrecht anwenden.
Die Pflicht der Kantone in Artikel 10f Absatz 1, einen Umweltbericht auszuarbeiten, wurde von der Kommission gestrichen. Grundsätzlich steht das im Einklang mit der Aarhus-Konvention, da diese nur einen Bericht für den Mitgliedstaat verlangt. Natürlich verfügen die Kantone über wertvolle Informationen. Die meisten verfügen auch bereits über Umweltberichte. Sie haben auch eine grosse Freiheit, wie sie diese gestalten. Die Kantone sind deshalb sowohl im Bereich von Artikel 10g als auch im Bereich von Artikel 10f mit der Version einverstanden, die der Bundesrat in Umlauf gebracht hat. Auch die BPUK, die sich dazu geäussert hat, ist ausdrücklich mit der Vorlage einverstanden.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe PDC-PEV
Die Aarhus-Konvention heisst offiziell "Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten". Sie umfasst also materiell drei Teile. Der nun zu beratende Minderheitsantrag betrifft den ersten Teil, sprich die Pflicht der unterzeichnenden Staaten, ihren Bürgerinnen und Bürgern Einsicht in die Dokumente im Zusammenhang mit Umweltinformationen zu gewähren. Nun beantragt Ihnen die Minderheit Wasserfallen, diesen Absatz, welcher die Aufgaben der Umweltschutzfachstellen definiert, einfach so zu streichen. Es wird argumentiert - wir haben es gehört -, dass neue Umweltschutzfachstellen, neue Instrumente und neue Aufgaben aufgebaut und der Verwaltungsapparat aufgebläht werde.
Zwei Punkte hierzu:
1. Diese Bestimmung gibt es schon - respektive es gab sie, weil wir sie gerade eben mit Artikel 6 USG aufgehoben haben. Wir schreiben die vorliegende Bestimmung - das wurde gesagt - also bloss an einer anderen Stelle, weil wir jetzt einen neuen Artikel mit dem Titel "Umweltinformation und -beratung" schaffen. Diese Bestimmung gehört dorthin.
2. Nicht nur im Gesetz, sondern tatsächlich auch im Vollzug schaffen wir nichts Neues. Die Umweltschutzfachstellen gibt es natürlich schon längst, und dies in allen Kantonen. Hier ist die Minderheit vielleicht dem Reflex erlegen, den ich durchaus befürworte und den wir Legislativpolitiker glücklicherweise in uns tragen, unnötige und neue Bürokratie verhindern zu wollen - er ist hier aber unbegründet.
Ich bitte Sie eindringlich, hier der Mehrheit zu folgen, sonst machen wir mit der Vorlage genau das Gegenteil dessen, was sie eigentlich will. Denn damit - das hat Herr Wasserfallen richtig gesagt - gefährden wir auch die Ratifikation der Konvention. Hier hat sich Herr Wasserfallen selber widersprochen. Man kann natürlich nicht im ersten Satz sagen, das sei jetzt eine gute Gelegenheit, das Umweltschutzgesetz ein bisschen abzubauen und schlanker zu gestalten, und dann im nächsten Satz sagen, die Konvention werde aufgebläht. Da müssen wir schon ehrlich sein: Es ist nicht die Konvention, die aufgebläht wird, sondern es ist dieser Minderheitsantrag, der durch die Hintertür versucht, das USG abzubauen. Da müssen wir ehrlich sein. Das war Herr BO 2013 N 15 Wasserfallen ja im ersten Satz. Er hat sich nachher einfach widersprochen.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Wir machen nichts Neues. Wir schreiben diese Bestimmung nur an eine andere Stelle.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
La majorité de la commission vous recommande de rejeter la proposition de la minorité Wasserfallen. Cette minorité remet en question l'approbation de la Convention d'Aarhus, à laquelle la commission vous engage à adhérer.
Je ne vais pas revenir sur les différents arguments; j'y reviendrai à la fin de la discussion par article avant le vote. Mais la commission a été assurée que toutes les craintes énoncées par Monsieur Wasserfallen étaient sans fondement. Ses arguments remettent fondamentalement en question l'adhésion à cette convention et nous vous prions de rejeter cette proposition de minorité.
Vote
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 0 (0 %) | 50 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 41 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC-PEV | 22 (79 %) | 5 (18 %) | 1 (4 %) |
| Groupe libéral-radical | 1 (4 %) | 27 (96 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 14 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 12 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 5 (63 %) | 3 (38 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 0 (0 %) | 1 (100 %) | 0 (0 %) |
| Total | 95 (52 %) | 86 (47 %) | 1 (1 %) |
Gea: Antrag der Mehrheit
Na: Antrag der Minderheit Wasserfallen
Graf Maya · P-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Art. 2 ch. 1 art. 10f
Proposition de la majorité
Al. 1
Biffer
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Semadeni, Badran Jacqueline, Flach, Girod, Müller-Altermatt, Nordmann, Thorens Goumaz, Wyss Ursula)
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Anche in questo caso vi prego di seguire la proposta del Consiglio federale che tiene conto della volontà dei cantoni.
Der Vollzug des Umweltrechtes liegt zu einem grossen Teil bei den Kantonen. Darum wurden die Kantone aktiv in die Vorarbeiten zur Ratifizierung einbezogen. Mit der einzigen Ausnahme von Appenzell Innerrhoden befürworten alle Kantone die Ratifizierung der Aarhus-Konvention.
Die Kantone verfügen über viele Umweltdaten und kennen den Zustand der Umwelt auf ihrem Gebiet. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden schreibt zum Beispiel auf seiner Homepage: "Informationen über den Zustand der Umwelt, über Veränderungen und Einflüsse sind wichtige Entscheidungsgrundlagen für unsere Arbeit. Sie sind nötig, um die richtigen Massnahmen zu treffen und um zu überprüfen, ob diese Massnahmen auch wirklich zum Ziel führen." Die regelmässige Beurteilung ermöglicht also die Ermittlung des kantonalen Handlungsbedarfs. Zudem wird dadurch die Koordination der kantonalen Massnahmen durch den Bund nach Artikel 38 USG erleichtert.
Die regelmässige Beurteilung des Umweltzustands ist auch im Zusammenhang mit der Ratifizierung der Aarhus-Konvention wenn nicht zwingend, so doch bedeutend. Die hier gewählte offene Formulierung ohne Fristen ermöglicht es den Kantonen, selbst zu entscheiden, in welcher Regelmässigkeit und in welcher Form die Beurteilung erfolgen soll. In diesem Sinne wird sie auch durch die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz unterstützt.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, meiner Minderheit und dem Bundesrat zu folgen.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe PDC-PEV
Artikel 10f umschreibt eben die Pflicht, dass die Kantone regelmässig den Zustand der Umwelt auf ihrem Gebiet beurteilen. Die Kommissionsmehrheit will diese Bestimmung aus föderalistischen Überlegungen gestrichen haben. Für die Mehrheit ist es der Bund, der die Konvention ratifiziert und sie deshalb auch in alleiniger Regie zu vollziehen hat. Implizit ging man bei dieser Überlegung denn auch davon aus, dass die Konvention ebenfalls ratifiziert werden kann, wenn diese Bestimmung gestrichen wird. Die Frau Bundesrätin hat dies vorhin bestätigt; die Verwaltungsjuristen haben mir gegenüber dasselbe getan. Man geht also davon aus, dass man keinen Schaden hat, wenn man diese Bestimmung streicht, dass man jedoch einen - wenn auch kleinen - staatspolitischen Sündenfall generiert, wenn man sie drinlässt.
Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen.
Vote
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 48 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 40 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC-PEV | 23 (85 %) | 4 (15 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 27 (96 %) | 0 (0 %) | 1 (4 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 13 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 12 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 8 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 107 (60 %) | 69 (39 %) | 1 (1 %) |
Gea: Antrag der Mehrheit
Na: Antrag der Minderheit Semadeni
Graf Maya · P-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Art. 2 ch. 1 art. 10g
Proposition de la commission
Al. 1-4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 1bis
Les informations sur l'environnement doivent être publiées si possible sous forme de données numériques ouvertes.
Adopté
Art. 2 ch. 1 art. 29h; 47 titre, al. 1, 2; ch. 2; ch. 3; art. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Adopté
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Wir kommen zur Gesamtabstimmung. Es liegt ein Minderheitsantrag auf Ablehnung des Entwurfes vor.
BO 2013 N 16Proposition de la majorité
Adopter le projet
Proposition de la minorité
(Killer, Amstutz, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Fässler Daniel, Knecht, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Rejeter le projet
Killer Hans · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Unsere Fraktion hat bereits bei der ersten Beratung zu diesem Geschäft, in der Herbstsession 2012, als es um das Eintreten auf dieses Geschäft ging, Vorbehalte angebracht und dem Eintreten nicht zugestimmt. Daran hat sich, wie Sie vermuten werden, nichts geändert. Wir lehnen diese zusätzlichen Regelungen ab; auch nach den Beratungen in der UREK hat sich daran nichts geändert. Diese Regelungen widersprechen nach unserer Auffassung unserer Rechtsgepflogenheit in unserem Land, und sie erhöhen den Administrativaufwand. Sie behindern die Wirtschaft und verstärken das Verbandsbeschwerderecht unnötig; wir haben in der Herbstsession bereits entsprechend argumentiert.
Die SVP-Fraktion wird diese Vorlage ablehnen, weil sie nichts bringt, aber Verfahren behindert und Administrativkosten verursacht. Es werden, wie wir ja soeben beschlossen haben, zum Beispiel mit Artikel 10e Absatz 3 Beratungsstellen festgeschrieben, die auf entsprechender Stufe bereits funktionieren - also eine unnötige Regelung. Wir haben in unserem Land mit unserem Demokratiesystem ein in Europa vorbildliches Mitwirkungsverfahren in Sachen Einbezug der betroffenen Kreise zu neuen Projekten. Wir brauchen und wollen keine zusätzlichen Regulierungen und keine zusätzlichen Auflagen und Kosten. Auch wenn wir der Organisation, wie sie in der Konvention formuliert ist, nicht beitreten, müssen wir uns keine Vorwürfe gefallen lassen, in unserem Land nicht zeitgemäss zu handeln.
Ich bitte Sie um Ablehnung des Entwurfes, indem Sie meinem Minderheitsantrag zustimmen.
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
A nome del gruppo socialista vi chiedo di approvare il decreto che permette la ratifica della Convenzione di Aarhus. La convenzione parte dall'idea che un maggiore coinvolgimento e una più forte sensibilizzazione dei cittadini nei confronti dei problemi ambientali conduca a livello internazionale ad un miglioramento della protezione dell'ambiente. Noi condividiamo questa convinzione.
Die Bedenken gegenüber der Aarhus-Konvention wurden bereits bei der Eintretensdiskussion im Herbst 2012 ausgeräumt.
Ich fasse kurz zusammen: Es gelten weiterhin unsere eigenen Gesetze. Die Aarhus-Konvention ist mit unseren Gesetzen kompatibel. Die notwendigen Gesetzesanpassungen, das haben wir heute gesehen, sind minimal - im Gegensatz zu dem, was Herr Killer gerade gesagt hat. Es gibt sicher keinen Ausbau des Verbandsbeschwerderechts. Alle Kantone, mit einer einzigen Ausnahme, befürworten die Ratifizierung, und niemand stellt bei uns das Recht auf Umweltinformation infrage. Die Verwaltung hat nichts zu verbergen, die Transparenz des staatlichen Handelns ist in einem demokratischen Staat selbstverständlich.
Die Aarhus-Konvention garantiert, dass das Recht auf Umweltinformation auf gesamteuropäischer Ebene gilt. Warum sollten wir das nicht wollen? Die Umweltgesetzgebung ist heute komplex, und nicht alle Regelungen werden von allen auf Anhieb verstanden. Durch Information, Transparenz und geregelte Mitsprache verbessert sich der Vollzug. Das Ziel der Aarhus-Konvention ist, dass sich die Umweltqualität verbessert und in den verschiedenen Staaten angleicht, dass alle Staaten Umweltstandards einhalten. Dies führt auch zu mehr Markttransparenz. Dass dies gerade für die im internationalen Konkurrenzkampf stehende Schweizer Wirtschaft von Vorteil ist, muss ich hier wohl nicht erklären.
Wir bitten Sie aus all diesen Gründen, dem Bundesrat zu folgen und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.
Vogler Karl · Mit-M · Conseil national · Obwald · Groupe PDC-PEV
Ich spreche kurz zur Gesamtabstimmung: Wichtig zu betonen ist dabei, dass die Schweiz die Konvention mit absolut minimalen Gesetzesanpassungen ratifizieren kann, das, weil unser Land bereits ein sehr hohes Niveau betreffend Zugang zu Umweltinformationen und Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidverfahren kennt. Ebenfalls ist in der Schweiz der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten ausreichend gewährleistet. Der Aufwand für die Umsetzung ist also entsprechend gering bzw. sehr gering.
Eine Änderung mit einer marginalen Auswirkung betrifft die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Rund 50 der etwa 300 000 Betriebe würden neu UVP-pflichtig. Diese kleine Konsequenz ist aber sehr gut verkraftbar, denn mit der Ratifizierung des Übereinkommens kann andererseits ein Schritt in Richtung Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmungen gegenüber ausländischen Unternehmungen erreicht werden. Letztere werden nämlich mindestens indirekt dazu angehalten, allgemein anerkannte Umweltstandards zu beachten. Schliesslich weise ich darauf hin - meine Vorrednerin hat es soeben erwähnt -, dass mit der Ratifizierung auch keine Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts verbunden ist, wie das im Vorfeld immer wieder ins Feld geführt wurde.
Der Vorlage kann somit, ohne dass die Schweiz Nachteile erleidet, mit gutem Gewissen zugestimmt werden. Namens der Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie um Annahme des Entwurfes.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Vorweg: Während der ganzen Diskussion zur Aarhus-Konvention hat niemand plausibel erklären können, welche Vorteile diese Konvention der Schweiz bringt. Ich habe keinen einzigen Vorteil festgestellt, in den Protokollen nicht und auch hier am Mikrofon nicht: Es gibt keine Vorteile dieser Konvention für die Schweiz. Aber dennoch wollen Sie offenbar einer Konvention zustimmen, die keine Vorteile für unser Land bringt.
Die FDP-Liberale Fraktion war von der Vernehmlassungsantwort bis jetzt zur Ratsdebatte gegen die Genehmigung dieser Konvention. Nicht zuletzt muss man sich auch immer bewusst sein, dass wir in den letzten paar Jahren zig Konventionen ratifiziert und genehmigt haben. Wir haben über die Alpenkonvention und über die Landschaftskonvention diskutiert, und jetzt kommt die Aarhus-Konvention. Was kommt in ein paar Jahren? Das darf man sich wirklich fragen. Wir müssen uns auch jedes Mal bewusst sein, dass in diesem Bereich Aussenpolitik auch Interessenpolitik ist.
Die Frau Bundesrätin wird jetzt argumentieren, nur wenn man dabei sei, könne man offensichtlich die Interessen der Schweiz wahrnehmen. Damit bin ich sogar noch einverstanden. Aber es müssen ja Konventionen sein, von denen man materielle Vorteile hat, von denen man wirklich sagen kann, dass die Schweiz in diesem oder jenem Bereich ihre Handlungsfähigkeit vergrössern kann und diese nicht beschränkt wird. Das Anschauungsbeispiel haben wir ja gerade vorhin erlebt: Offenbar ist es, nach Kommissionssprecher Müller-Altermatt, eben doch nicht so harmlos mit der Ratifikation dieser Aarhus-Konvention: Wenn es solche Umweltschutzfachstellen nicht gebe, sei - gemäss O-Ton Müller-Altermatt - die Ratifikation gefährdet. Das sind genau die Dinge, bei denen wir wahnsinnig aufpassen müssen, ob eben solche Konventionen nicht gerade das Gegenteil dessen bewirken, was wir wollen. Wir haben grossartige Aussagen zu den Infrastrukturen im Verkehr gemacht, die wir ausbauen wollen; wir wollen den Gewässerraum verstärkt nutzen; wir wollen eine Energiewende; wir wollen Netze bauen; wir wollen A, B, C, D, E, F, G machen. Aber nehmen Sie das zur Kenntnis: Alle Konventionen werden dazu führen, dass bei der Erstellung solcher Infrastrukturen unsere Handlungsfreiheit kleiner wird, weil uns ein Korsett aufgezwungen wird.
Dann kommt noch ein wesentlicher Punkt dazu: Bei allen diesen Konventionen steigt man so leicht ein, aber alle Konventionen haben eine Weiterentwicklung, und wenn man sie einmal ratifiziert hat, dann wird man auf Gedeih und Verderb immer in diese Weiterentwicklung getrieben. Das ist auch BO 2013 N 17 eine Gefahr, welcher man sich bewusst sein muss. Wir können dann nicht wieder sagen, diese oder jene Weiterentwicklung gehe uns zu weit und wir seien nicht mehr dabei. Den Einstieg machen Sie heute. Das ist halt schon nicht ganz so harmlos, wie es Herr Vogler oder auch Nationalrätin Semadeni gesagt haben.
Ich weiss schon, Frau Semadeni, dass Sie dann jedes Mal mit den Umweltschutzverbänden kommen und argumentieren, dass in der Aarhus-Konvention auch das Verbandsbeschwerdesystem vorgesehen sei und dass wir auch gemäss der Aarhus-Konvention etwas umsetzen müssen. Ich habe nie gesagt, diese Konvention sei eine Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts. Aber was materiell passieren wird, ist Folgendes: Bei Gerichtsprozessen muss man die Aarhus-Konvention jedes Mal auch noch mit einbeziehen. Wenn es um Verbandsbeschwerderechte geht, muss man die Entscheide des Bundesrates und der Verwaltung zur Aarhus-Konvention jedes Mal auch noch in Erwägung ziehen. Somit haben Sie das Verbandsbeschwerderecht noch einmal zementiert. Ob das dann im Interesse der Umsetzung im ganzen Infrastrukturbereich ist, muss ich Ihnen überlassen. Ich überlasse es lieber Ihnen, etwas zu fordern und es gleichzeitig wieder zu behindern.
Zum Schluss bleibt mir zu sagen, dass diese Aarhus-Konvention für die Schweiz überhaupt keinen Vorteil bringt und deshalb abgelehnt werden muss. In der Kommission blieb diese Konvention eigentlich nur am Leben erhalten, weil der Kommissionspräsident bei der Gesamtabstimmung den Stichentscheid gefällt hat. Daher muss man dies jetzt stoppen, darf die Ratifikation nicht genehmigen und muss sie in der Gesamtabstimmung ablehnen, dann haben wir reinen Tisch. Wir verbauen uns überhaupt nichts. Wir haben bereits eine sehr vorbildliche Umweltgesetzgebung.
Bitte helfen Sie doch mit, auch künftige Projekte zu ermöglichen, statt sie immer wieder durch ein engeres Korsett infrage zu stellen und zu behindern!
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Wir sind mit der Fundamentalopposition der Herren Nationalräte Killer und Wasserfallen fast wieder bei der Eintretensdebatte gelandet. Die Schweiz hat ja ein dichtes Regelwerk von internationalen Abkommen. Nicht jedes bringt uns sofort einen erkennbaren Vorteil oder einen Nutzen. Aber es sind auch Symbole, Positionierungen damit verbunden, und es ermuntert andere Staaten, dasselbe zu tun wie die Schweiz. Denken Sie an die Menschenrechtskonvention, denken Sie an Konventionen zur Liberalisierung des Handels - dort wären Sie dann wahrscheinlich sofort dabei -, denken Sie an Konventionen zu Zollerleichterungen usw. Überall wägen wir ja ab: Was ist wichtiger, der Inneneffekt oder der Ausseneffekt? Im Umweltbereich, im Bereich der Aarhus-Konvention, ist es natürlich so, dass die Schweiz in der Regel einen Vorsprung vor anderen Staaten hat. Die Umweltinformation ist bei uns eine Tatsache. Wie gesagt wurde, ist es deshalb so, dass die Ratifikation der veränderten Aarhus-Konvention für uns keine grossen gesetzgeberischen Massnahmen bedingt; unsere Bürgerinnen und Bürger haben Zugang zu Umweltinformation.
Das ist eben auch der Nutzen, Herr Nationalrat Wasserfallen. Wenn unsere Unternehmen zu ihren Standorten Umweltinformationen abgeben müssen - reden Sie einmal mit der Zementindustrie -, aber andere Staaten das nicht fordern und konkurrierende Unternehmen keine solchen Verpflichtungen haben, kommt somit nicht zum Vorschein, was Standard ist. Man kann nicht vergleichen, ob das, was viele global tätige Unternehmen tun, zum Vorteil oder Nachteil eines schweizerischen global tätigen Unternehmens ist. Es ist doch von Vorteil, wenn der Konkurrent auch gewisse Umweltdaten oder Daten darüber, wie er die Mitarbeiter behandelt usw., abgeben muss. Das gehört zu einer guten Gouvernanz. Reden Sie mit unseren international tätigen Unternehmen, von Nestlé über ABB bis zu Holcim; sie tun das zum Teil freiwillig, weil das für unsere Art des Umgangs mit Transparenz selbstverständlich ist, und zum Teil, weil diese Konventionen sie dazu verpflichten.
Die Aarhus-Konvention hat zudem einen "volet", der auch Schweizer Standortpolitik betrifft; das Sekretariat dieser Konvention befindet sich in Genf. Das internationale Genf ist wichtig für die Schweiz, ist ein Standortfaktor. Ich glaube, gerade die FDP-Liberale Fraktion hat letzthin den Bundesrat aufgefordert, er solle konzeptionell das internationale Genf stärken. Wenn der Depositarstaat internationale Konventionen, die ihren Sitz in Genf haben, nicht unterstützt - ist das eine Stärkung des internationalen Genf oder eine Schwächung? Ich glaube, auch hier ist die Antwort relativ klar.
Richtig sind deshalb meiner Meinung nach weder die Ängste von Herrn Nationalrat Killer, dass es wahnsinnig viel mehr Bürokratie oder Auflagen gibt, noch das Argument, dass es gut ist, wenn es von Nutzen ist, und dass man dagegen ist, wenn man keinen Nutzen hat - das wäre schon etwas kleinmütig.
Deshalb empfehle ich Ihnen, wie die Kantone, die hier dann am meisten betroffen sind, diese wirklich geringfügige Adaptation der Aarhus-Konvention zu unterstützen. Sie stärkt den Standort Schweiz, sie stärkt das Prinzip, dass man vor dem Bürger keine Angst hat, sondern ihn transparent mit wesentlichen Informationen bedient.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe PDC-PEV
Es wurde ausgiebig erklärt, worum es bei der Aarhus-Konvention geht. Die Argumente wurden bei der Eintretensdebatte bereits dargelegt.
Seit der Eintretensdebatte mit der Bereinigung haben sich keine neuen Argumente gegen die Konvention aufgebaut, im Gegenteil: Wir haben Artikel 10f Absatz 1 nun sogar gestrichen und damit ein potenzielles Gegenargument beseitigt, nämlich jenes des Föderalismusabbaus. Wer also beim Eintreten für die Konvention war, der kann jetzt nach der Detailberatung ohnehin für die Vorlage sein. Und noch mehr: Wer aus Angst vor einem Föderalismusabbau gegen Eintreten war, kann jetzt mit ruhigem Gewissen zustimmen.
Zu den materiellen Vorteilen, die bezweifelt werden, muss ich leider noch einmal das bestätigen, was in der Eintretensdebatte gesagt wurde und was die Frau Bundesrätin vorhin gesagt hat: Die Vorlage liegt im ureigenen Interesse unseres Landes. Wollen wir beispielsweise unsere Stahlwerke und Zementwerke vor einer Wettbewerbsverzerrung schützen, können wir ja nicht in rumänische Gesetze eingreifen. Wir können mit den Rumänen lediglich eine Konvention aushandeln, in der wir vereinbaren, dass unsere Länder zusammen mit all den anderen die hohen Standards im Umweltbereich einhalten.
Es wird keine neue Bürokratie aufgebaut. Herr Wasserfallen, wenn Sie mich schon zitieren, dann zitieren Sie mich bitte richtig: Ich habe sicher nicht gesagt, wegen der Aarhus-Konvention würden Umweltschutzfachstellen aufgebaut. Diese gibt es längst schon. Mit Ihrem Minderheitsantrag wollten Sie nun diesen Umweltschutzfachstellen die rechtliche Grundlage entziehen; das war das Ziel. Diese gründen aber nicht in der Aarhus-Konvention, sondern sie gründen im Willen und im berechtigten Anliegen, unsere Verwaltung dem Bürger gegenüber transparent zu machen. Sie dienen dem Schutz unserer Bürger.
Ich bitte Sie mit der knappen Mehrheit der Kommission - der Beschluss fiel mit Stichentscheid des Präsidenten - und mit dem Bundesrat zusammen, den Beschlussentwurf anzunehmen.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
J'aimerais rappeler encore une fois les arguments qui ont convaincu la majorité de la commission d'adopter le projet lors de sa séance du 5 novembre dernier.
Pour la Suisse, la ratification de la Convention d'Aarhus n'impliquerait que des modifications extrêmement mineures de la législation. Pour ce qui concerne l'accès aux informations sur l'environnement, les conditions sont déjà remplies au niveau fédéral par le biais de la loi sur la transparence, et nous connaissons d'ailleurs tous l'excellent travail réalisé par l'Office fédéral de l'environnement dans ce domaine. Des améliorations ne devraient donc être apportées que dans les BO 2013 N 18 cantons qui n'ont pas encore légiféré en la matière. De fait, seuls sept d'entre eux seraient concernés. Par ailleurs, tous les cantons, à l'exception de celui d'Appenzell Rhodes-Intérieures, sont favorables à la ratification de la convention.
Les exigences en matière de participation du public au processus décisionnel en matière d'environnement n'appellent, elles, qu'un complément de petite importance dans le contenu des rapports d'impact sur l'environnement, auxquelles certaines installations industrielles seraient désormais soumises.
Enfin, la question des voies de recours est déjà réglementée de manière satisfaisante pour l'essentiel. Il faut noter que la Suisse émet une réserve pour les rayons ionisants et les substances radioactives en rapport avec le droit de recours des organisations de protection de l'environnement.
De manière générale, la Convention d'Aarhus correspond au principe de l'"Open Government Data", principe qui bénéficie d'un très large soutien à la fois en Suisse et au niveau international. L'information et la transparence sont en outre au fondement du bon fonctionnement de notre démocratie et sont nécessaires pour une bonne acceptation et une bonne mise en oeuvre des législations de protection de l'environnement.
Plusieurs points qui paraissaient délicats à certains membres de la commission ont d'ailleurs pu être éclaircis lors de la séance de commission du 5 novembre dernier. Il a été souligné qu'aucune extension du droit de recours des associations ne découle de la convention et qu'aucune nouvelle association n'obtiendra le droit d'intervenir sur notre territoire. Aucune charge administrative supplémentaire ne sera en outre causée par la ratification de la convention.
Enfin, le controlling de l'application de la convention n'implique aucune ingérence en Suisse. Un comité veille à la bonne application de la convention par les parties, mais il ne peut imposer aucune mesure contraignante ni aucune sanction. Il se contente de procéder à des recommandations.
Aux yeux de la majorité de la commission, la ratification d'une telle convention reste importante pour la Suisse, même si nous en remplissons déjà largement les exigences. En effet, il s'agit aussi d'affirmer notre soutien à son contenu et à certaines valeurs et d'être cohérents face à d'autres pays dont nous attendons qu'ils réalisent des adaptations plus importantes de leurs pratiques.
La commission vous recommande dès lors d'adopter ce projet pour les raisons que je viens d'énoncer.
Vote
Vote sur l'ensemble
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 0 (0 %) | 50 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 43 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC-PEV | 17 (61 %) | 10 (36 %) | 1 (4 %) |
| Groupe libéral-radical | 2 (7 %) | 25 (89 %) | 1 (4 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 14 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 11 (92 %) | 0 (0 %) | 1 (8 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 5 (63 %) | 3 (38 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 93 (51 %) | 88 (48 %) | 3 (2 %) |
Gea: Antrag der Mehrheit (Annahme des Entwurfs)
Na: Antrag der Minderheit Killer Hans (Ablehnung des Entwurfs)
Graf Maya · P-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Bevor wir zum nächsten Geschäft kommen, möchte ich unserem Ratskollegen Bruno Pezzatti zum Geburtstag gratulieren. Wir wünschen Ihnen alles Gute und Glück im neuen Lebensjahr! (Beifall)