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Abschreibung der Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione. La commissione chiede di accogliere la mozione. Anche il Consiglio federale chiede l'accoglimento della mozione.
Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
"Lex Koller" ist bekanntlich die Bezeichnung für das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, datierend aus dem Jahre 1983. Es beinhaltet eine Beschränkung des Erwerbs von Schweizer Liegenschaften durch Ausländer, indem es diesen Erwerb an den Hauptwohnsitz und damit an den Steuersitz bindet, und zwar an den Steuersitz sowohl von natürlichen wie auch von juristischen Personen. Bei der Lex Koller stehen heute nicht primär die Zweitwohnungen im Vordergrund. Im Gegenteil, gerade für die Zweitwohnungen sowie für Tourismusregionen gibt es bekanntlich Ausnahmeregelungen.
Blicken wir kurz zurück: Noch im Jahr 2007 hatte sich der Bundesrat für die Aufhebung des genannten Bundesgesetzes ausgesprochen. Die entsprechende Vorlage des Bundesrates wurde jedoch vom Parlament an den Bundesrat zurückgewiesen, und der Auftrag an den Bundesrat lautete wie folgt: Bei der Ausarbeitung einer neuen Vorlage seien verschiedene Punkte zu prüfen, so insbesondere die Einführung einer Mindestwohnsitzfrist in der Schweiz als mögliche Voraussetzung zum Erwerb von Grundeigentum sowie Massnahmen zur Lösung der Problematik betreffend die Zweitwohnungen, Stichwort "kalte Betten".
Seither hat sich die Situation auf dem Wohnungs- und Finanzmarkt aber massiv verändert. Der schweizerische Immobilienmarkt ist für Anleger höchst attraktiv, nicht nur aufgrund seiner Stabilität, sondern auch wegen der guten Infrastrukturen in unserem Land und auch wegen der Währungs- und Zinssituation. Die Nachfrage auf diesem Markt hat massiv zugenommen. Diese Entwicklung, die Verknappung des Angebotes sowie eine zunehmende Tendenz, Geld in Immobilien anzulegen, haben vor allem in Städten und in Agglomerationen zu einer starken Erhöhung der Mieten geführt. Von den gestiegenen Immobilienpreisen werden neben der Wohnbevölkerung selber auch die Industrie und die Wirtschaft in Mitleidenschaft gezogen.
Unter diesen stark veränderten Vorzeichen sind sowohl die vorliegende Motion als auch die positive Stellungnahme, die uns seitens des Bundesrates vorliegt, zu sehen. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Abschreibungsantrag betreffend die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller zu unterbreiten - einfacher formuliert: Auf die Aufhebung der Lex Koller ist zu verzichten. Aber es braucht diesen etwas komplizierten Weg, weil es bereits eine Vorlage seitens des Bundesrates gibt.
Ihre Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat sich mit dieser Motion am 17. Januar dieses Jahres befasst und unterstützt die Motion einstimmig. Wir sind der Meinung, dass sich mit der Lex Koller der Druck auf den Immobilienmarkt abschwächen lässt. Oder umgekehrt formuliert: Mit der Aufhebung dieses Gesetzes würde der sowieso schon unter Druck stehende Schweizer Immobilienmarkt für neue ausländische Kapitalzuströme geöffnet. Dabei steht vorab institutionelles Kapital aus dem Ausland im Vordergrund: Immobilien-Hedge-Fonds, Pensionskassen, z. B. aus Deutschland, usw. Das Risiko einer zusätzlichen preistreibenden Wirkung in Bezug auf unsere Boden- und Immobilienpreise ist aus Sicht der Kommission gross. Steuerungsmöglichkeiten gibt es wenige. Die Lex Koller ist jedoch ein solches Instrument, mit dem aktuell auf der Nachfrageseite zumindest in einem bestimmten Ausmass regulierend eingegriffen werden kann. Der Bedarf, dieses Instrument jetzt einfach aus den Händen zu geben, scheint uns im Moment nicht gegeben. Hingegen halten wir es grundsätzlich für richtig - ich möchte das hier auch noch erwähnen -, dass der Bundesrat für die Zukunft in Bezug auf eine allfällige Modernisierung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland weitergehende Überlegungen anstellen will.
Ich möchte Sie im Namen der einstimmigen Kommission bitten, diese Motion anzunehmen, wie dies vorgängig bereits der Nationalrat getan hat.
Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Obwohl ich für die Aufhebung der Lex Koller und damit gegen die Abschreibung der Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller bin, habe ich auf einen Minderheitsantrag verzichtet. Ich erlaube mir aber trotzdem, kurz zwei, drei Bemerkungen zur Lex Koller zu machen.
Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland wurde damals in erster Linie wegen der Zweitwohnungsproblematik eingeführt. Nach der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative herrscht in weiten Teilen des Alpenbogens ein faktischer Baustopp. Damit könnte die Lex Koller im Prinzip aufgehoben werden.
Nun soll aber die Lex Koller als Instrument gegen eine weitere Erhöhung der Immobilien- und Mietpreise in den Agglomerationen herhalten. Ob die Lex Koller bei den Zweitwohnungen eine die Nachfrage dämmende Wirkung hat, ist höchst umstritten. Aus meiner Sicht wird sie auch wenig Einfluss haben auf die steigenden Immobilien- und Mietpreise in den Agglomerationen. Der Anstieg ist in erster Linie auf die steigende Nachfrage wegen der Bevölkerungszunahme zurückzuführen.
Es kommt hinzu, dass immer mehr institutionelle und private Schweizer Anleger in Immobilien investieren. Viele Private kaufen Immobilien als reine Geldanlagen in verschiedenen Städten unseres Landes. Dadurch entsteht auch in den Städten ein Zweitwohnungsproblem, das bis heute kaum thematisiert wurde.
Der Bundesrat hat in seiner Antwort versprochen, anstelle der Aufhebung des Gesetzes Anpassungen und eine Modernisierung zu prüfen. Ich möchte den Bundesrat ersuchen, dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse der touristischen Regionen und der städtischen Gebiete, auch in Bezug auf die Zweitwohnungsproblematik, zu berücksichtigen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Sie wissen, dass der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte, die Lex Koller aufzuheben. Das Parlament wollte das damals, 2008, nicht tun und hat die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen, mit den entsprechenden Prüfungsaufträgen. Die Geschichte, die dann folgte, kennen Sie.
Ich teile die Auffassung von Herrn Ständerat Imoberdorf. Ich glaube, es ist richtig, dass wir mit der Lex Koller nicht zu viele Hoffnungen verbinden, dass wir genau hinschauen, welches die Entwicklungen sind, wo sich Probleme zeigen. Vor allem dürfen wir nicht die Hoffnung haben, dass wir mit der Beibehaltung, mit der Nichtabschaffung der Lex Koller alle Probleme, die sich in den letzten Jahren gezeigt haben, lösen können.
Der Grund, weshalb der Bundesrat diese Motion heute unterstützt und auf eine Aufhebung der Lex Koller verzichten will, ist, dass sich in den letzten Jahren einiges verändert hat. Wie auch die Kommissionssprecherin gesagt hat, ist es eine Tatsache, dass heute Immobilien von der Wertanlage zur Ertragsanlage geworden sind; es sind sehr attraktive Investitionen. Das gilt selbstverständlich nicht nur für ausländische Investoren, sondern auch für inländische; das ist absolut richtig. Von daher gesehen hat sich die Situation wirklich verändert. Herr Imoberdorf hat auch erwähnt, dass es in den Städten immer mehr Zweitwohnungen gibt; das ist auch eine Entwicklung - nicht nur in den Tourismusorten. Selbstverständlich hat die Zuwanderung ebenfalls zu vermehrter Nachfrage nach Wohnimmobilien geführt. Gleichzeitig sind die Mieten trotz tiefer Hypothekarzinsen und trotz grosser Bautätigkeit, besonders in den Städten, stark angestiegen. Auf der Angebotsseite führt namentlich die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative zu einer gewissen Verknappung.
Die Lex Koller untersagt ausländischen Personen im Wesentlichen den Erwerb von zwei Kategorien von Immobilien: erstens das nichtselbstgenutzte Wohneigentum - das sind Ein- und Mehrfamilienhäuser, Stockwerkeinheiten und Wohnbauland - und zweitens Ferienwohnungen ausserhalb der vom Kanton bestimmten Fremdenverkehrsorte. Würden wir die Lex Koller heute aufheben, so könnten natürliche und juristische Personen im Ausland diese Wohnimmobilien frei erwerben, also auch als reine Kapitalanlage. Das könnte die ohnehin angespannte Lage auf dem Wohnimmobilienmarkt zusätzlich verschärfen. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat jetzt an diesem Gesetz festhalten möchte.
Ich möchte aber betonen, wie das auch die Kommissionssprecherin getan hat, dass die Lex Koller nicht auf sämtliche Fragen eine Antwort gibt. Gerade in Bezug auf Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Immobilienmarkt, aber auch im Zusammenhang mit der Raumplanung und gerade auch im Zusammenhang mit der Zuwanderung stellen, müssen wir nach Instrumenten suchen, damit auch zukünftig genug günstiger Wohnraum vorhanden ist.
Wenn Sie heute diese Motion annehmen, dann bedeutet das für den Bundesrat nicht, dass er zu diesem Thema nicht auch weitere Überlegungen anstellen muss und anstellen wird. Er wird im Gegenteil die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt weiterhin intensiv verfolgen und Instrumente suchen, damit in Zukunft trotz dieser Veränderungen genügend günstiger Wohnraum vorhanden ist. Das ist die Aufgabe; diese ist nicht erledigt, auch wenn Sie heute diese Motion annehmen.
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Angenommen - Adopté