04.051
Loi sur les droits de timbre. Modification
Favre Charles · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral
BO 2005 N 27Le projet que nous avons à traiter maintenant propose une modification de la législation sur les droits de timbre dans le but d'y inscrire des mesures que nous connaissons et que nous avons acceptées en mars 1999 dans le cadre du droit d'urgence, et valables jusqu'en 2002. En décembre 2000, nous avons adopté des mesures valables jusqu'à la fin de 2005. De plus, nous avons voulu inscrire ces mesures dans le droit ordinaire à travers le paquet fiscal. Celui-ci a été refusé par le peuple le 16 mai 2004. Mais, il faut bien le dire, les mesures concernant les droits de timbre ont été très peu discutées et très peu disputées.
Pourquoi ces modifications législatives étaient-elles nécessaires? Pourquoi le sont-elles aujourd'hui?
Premier élément: nous avons une internationalisation croissante des marchés financiers et boursiers, donc il est nécessaire d'adapter notre fiscalité pour éviter que des transactions fuient vers les Bourses étrangères. Or le droit de timbre de négociation n'existe pas dans la plupart des pays étrangers; une modification ciblée est donc nécessaire. Il s'agit d'appliquer à notre place financière les mêmes conditions que celles en vigueur sur les places financières étrangères.
Deuxième élément: le droit de timbre d'émission. Il s'agit d'augmenter la franchise en cas d'émission afin de faciliter la création d'entreprises et les augmentations de capital.
Ces modifications existent aujourd'hui en vertu du droit d'urgence. Nous pouvons déjà dresser un constat positif: les mesures prises dans la législation urgente ont été efficaces; elles ont permis de maintenir en Suisse de la valeur ajoutée et des places de travail. Il y a donc nécessité de reprendre ces mesures relatives aux droits de timbre, qui étaient déjà prévues dans le paquet fiscal.
Le projet qui nous est présenté aujourd'hui a déjà été traité et adopté, à l'unanimité, par le Conseil des Etats. Je n'examinerai pas en détail chacune de ces mesures, puisque nous les connaissons. Rappelons simplement que ces mesures visent principalement à l'égalité de traitement entre les membres suisses et étrangers des Bourses suisses; à l'exonération générale des clients étrangers dans le commerce des obligations étrangères; à l'exonération des investisseurs institutionnels étrangers; à l'enregistrement des caisses de pension, des assurances sociales et des pouvoirs publics comme commerçants de titres à partir d'un certain montant dans leur portefeuille, à savoir 10 millions de francs. Un élément a été rajouté par le Parlement dans le cadre du paquet fiscal, qui concerne le droit de timbre d'émission, avec une franchise qui passerait de 250 000 francs à 1 million de francs.
Quel est le coût de ces différentes mesures? Tout d'abord, il y a le coût des mesures inscrites dans le droit d'urgence - 240 millions de francs par an -, et ensuite le coût des mesures rajoutées par notre Parlement, notamment concernant le droit de timbre d'émission - 70 millions de francs par an. Les 240 millions de francs sont aujourd'hui déjà soustraits des comptes de la Confédération, puisque ces mesures sont en vigueur en vertu du droit d'urgence. Il faut également rappeler qu'il n'y a pas de conséquences financières pour les cantons.
La discussion dans le cadre de la commission a été courte, puisque le sujet est connu, et les solutions proposées ont été largement acceptées, en fonction d'un principe de réalité économique: est-ce que nous voulons que ces affaires soient traitées chez nous ou à l'étranger?
Ainsi, la commission est entrée en matière par 19 voix sans opposition et 2 abstentions.
Les articles n'ont pas nécessité de grandes discussions, hormis l'article 17a, qui concerne l'ensemble des investisseurs exonérés. Nous reviendrons sur cet article 17a tout à l'heure.
Je vous demande donc de suivre la position du Conseil fédéral, du Conseil des Etats et de la commission, et d'entrer en matière sur cet objet.
Zuppiger Bruno · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Sie haben es gehört, mit diesem Geschäft befasste sich das Parlament bereits früher schon mehrmals, zuletzt im Rahmen des Steuerpaketes. Da wollte man die dringlichen Bundesbeschlüsse vom 19. März 1999 und vom 20. Dezember 2000 ins ordentliche Recht überführen. Dabei wurden in den Beratungen zum Steuergesetz noch verschiedene, zum Teil geringfügige Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen.
Nachdem das Steuerpaket in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 Schiffbruch erlitt - nicht etwa wegen dieses Stempelsteuerteils - und weil die erwähnten dringlichen Bundesbeschlüsse bis Ende 2005 befristet sind, beschloss der Bundesrat am 18. August 2004, diesen völlig unbestrittenen Teil des Steuerpaketes unverändert zu übernehmen und dem Parlament dessen Überführung ins ordentliche Recht zu beantragen. In den Finanzplanzahlen bis 2008 wurden die Mindereinnahmen von jährlich zirka 310 Millionen Franken zu einem grossen Teil bereits berücksichtigt. Mit anderen Worten: Die Vorlage bezweckt, die dringlichen Erlasse durch die vom Parlament am 20. Juni 2003 gutgeheissene Gesetzesänderung abzulösen. Weil der Bundesrat die Vorlage wortwörtlich übernahm und dieser Teil sowohl in den Kantonen als auch in der Auseinandersetzung im Vorfeld der Abstimmung vom 16. Mai 2004 unbestritten war, wurde auf eine neuerliche Vernehmlassung verzichtet, was sicher zu verantworten war.
Im Ständerat als Erstrat war dieses Geschäft völlig unbestritten und wurde mit 38 zu 0 Stimmen einstimmig angenommen.
Welche Ziele sollen nun mit der Überführung der dringlichen Massnahmen ins ordentliche Recht und mit den geringfügigen Anpassungen erreicht werden?
1. Der Finanzplatz Schweiz soll gleich lange Spiesse wie jene der ausländischen Konkurrenten erhalten. Damit verbunden sind auch Arbeitsplätze, welche in der Schweiz erhalten werden sollten.
2. Mit der Befreiung der Anlagefonds von der Steuerpflicht werden diese nicht mehr wie Effektenhändler besteuert. Diese Massnahme wurde notwendig, um im internationalen Wettbewerb überhaupt noch bestehen zu können. Da Luxemburg zum Beispiel hier die Weichen noch konsequenter zugunsten der Anlagefonds gestellt hat, werden wir auch mit den in dieser Vorlage getroffenen Massnahmen das Niveau von Luxemburg noch nicht erreichen können.
BO 2005 N 283. Mit verschiedenen kleineren Massnahmen sollen weitere steuerliche Erleichterungen greifen. So sollen etwa die inländischen Gemeinwesen nur noch als Effektenhändler gelten, wenn sie in ihrer Rechnung mehr als 10 Millionen Franken an steuerbaren Urkunden ausweisen. Weiter sollen ausländische Gesellschaften, deren Aktien an einer anerkannten Börse kotiert sind, von der Umsatzabgabe befreit werden. Dazu gehören auch die ausländischen konsolidierten Gesellschaften. Und schliesslich soll der Handel von Wertschriften mit ausländischen Banken und Börsenagenturen generell befreit werden. Im Gegensatz zu den Anlagefonds sollen die Ausgleichskassen der AHV und der ALV nicht mehr als Effektenhändler gelten. Schliesslich soll auch - dies vor allem als Erleichterung für mittlere Unternehmungen - die für die Ausgabe von Aktien und GmbH-Anteilen geltende Freigrenze bei der Emissionsabgabe von heute 250 000 auf 1 Million Franken erhöht werden.
In den Beratungen zu diesem Geschäft in der WAK wurde noch bei weiteren Anlegern Handlungsbedarf festgestellt, so etwa bei den schweizerischen Pensionskassen und anderen Vorsorgeeinrichtungen, welche der BSV-Aufsicht unterstellt sind, oder bei Anlagestiftungen, an denen ausschliesslich Pensionskassen beteiligt sind. Diese Anleger sind in einem Antrag Kaufmann angeführt, den Sie in Ihren Unterlagen als Minderheitsantrag finden. Der Bundesrat und die Mehrheit der WAK lehnen jedoch diesen Antrag mit folgender Begründung ab:
1. Damit käme eine zusätzliche Kategorie in den Genuss von Erleichterungen, es wäre mit zusätzlichen Ausfällen von etwa 200 Millionen Franken zu rechnen. Damit wäre auch eine neue Vernehmlassung unumgänglich. Dies wiederum würde zu einer derart massiven Verzögerung führen, dass bis zum Ablauf der Befristung Ende 2005 keine Überführung der dringlichen Bundesbeschlüsse ins ordentliche Recht möglich wäre.
2. Damit entstünde eine Differenz zum Ständerat, welche ebenfalls zu unerwünschten Verzögerungen führen würde.
3. Die teilweise berechtigten und anerkannten Anliegen von Kollege Kaufmann sollen in eine separate Vorlage aufgenommen und bei der vorgesehenen Revision des Anlagefondsgesetzes behandelt werden.
Die WAK beantragt Ihnen mit 19 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf die im Vergleich mit dem Steuerpaket unveränderte Vorlage einzutreten. Den Minderheitsantrag Kaufmann lehnte die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Schliesslich beantragt Ihnen die WAK mit 19 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Vorlage, welcher der Ständerat einstimmig zugestimmt hat, zu genehmigen.
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe démocrate-chrétien
Im Rahmen des Steuerpaketes 2004 wollten wir die verabschiedeten dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe ins ordentliche Recht überführen. Die CVP-Fraktion unterstützte damals - wie auch heute - die vorgeschlagene Änderung über die Stempelabgabe. Nach dem Scheitern des Steuerpaketes im Mai 2004 ist es unserer Ansicht nach notwendig, die damals verabschiedete Fassung des Bundesgesetzes über die neuen dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe so zu übernehmen, wie wir sie damals dem Volk unterbreiteten. Diese Vorlage wurde zwar in unserem Rat von Herrn Kaufmann und von seiner Partei, nicht aber vom Volk bestritten. Es war und bleibt klar, dass der Finanzplatz mit diesen Massnahmen gestärkt werden kann.
Nun gilt es auch heute - und zwar mit den genau gleichen Argumenten wie damals -, dem Finanzplatz gleich lange Spiesse zu geben wie jene der internationalen Konkurrenz. Um eine fiskalische Benachteiligung der inländischen Banken zu vermeiden, wenn sie an einer ausländischen Börse mit inländischen Aktien handeln, muss nach wie vor das Bundesgesetz über Stempelabgaben angepasst werden. Wir haben uns damals bereits gegen eine Entlastung bestimmter institutioneller Anleger von der Umsatzabgabe gewandt - ich denke an die öffentliche Hand, Lebensversicherer und Vorsorgeträger - und werden dies auch diesmal tun.
Herr Kaufmann will einmal mehr, obschon die Rechte mit ihm damals klar unterlag, die Institutionen der beruflichen Vorsorge, d. h. die Pensionskassen und die Anlagestiftungen, entlasten. Die Beschränkung der Freistellung von der Umsatzabgabe auf bestimmte ausländische Anleger wie ausländische Staaten und Zentralbanken, ausländische Einrichtungen der Sozialversicherungen, Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und ausländischer Versicherer sowie auf in- und ausländische Anlagefonds erscheint uns auch aus finanzpolitischen Überlegungen richtig, weil die Steuerausfälle tiefer sein werden, als wenn wir den Vorschlägen der Minderheit Kaufmann folgen würden.
Nicht freigestellt werden daher die inländischen Einrichtungen der beruflichen und der gebundenen Vorsorge, also inländische Einrichtungen der öffentlichen Hand und der Sozialversicherung. Vielmehr gelten diese Anleger seit dem 1. Juli 2001, also noch nicht seit langem, neu als Effektenhändler. Die schon bisher zu den Effektenhändlern gehörenden inländischen Lebensversicherungen sollen - mindestens aus heutiger Sicht - für ihre Wertschriftentransaktionen weiterhin umsatzabgabepflichtig bleiben.
Schliesslich unterstützt die CVP-Fraktion auch die Erhöhung der Freigrenze der Emissionsabgabe. Somit können die bei der Gründung oder Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft aufgegebenen Beteiligungsrechte von der Emissionsabgabe befreit werden, soweit die Leistungen der Gesellschafter gesamthaft 1 Million Franken nicht übersteigen.
Die CVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und lehnt den Antrag der Minderheit Kaufmann ab. Es ist ein Akt der Fairness, dass wir die Vorlage so beschliessen, wie wir sie dem Volk vorlegten, und den dringlichen Bundesbeschluss nun ins ordentliche Recht überführen.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Wenn wir einen kurzen Blick in die Jahre 1999 und 2000 zurückwerfen, als wir schon einmal über dieses Geschäft diskutierten, so fällt Folgendes auf: Die SP-Fraktion wollte damals keine Befreiung von der Stempelabgabe per se. Die SP-Fraktion verlangte, dass eine Kompensation anzustreben sei, zum Beispiel mit einer Depotsteuer. Zuerst bekamen wir vonseiten des Bundesrates für die Kompensationsidee Unterstützung. Vonseiten des Finanzplatzes wurde eine solche aber nicht akzeptiert, sodass dieses Unterfangen fallen gelassen wurde.
In einem zweiten Schritt wurde die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates vom Ständerat wesentlich abgeändert mit folgenden Zielen: Er wollte für gleich lange Spiesse für inländische und ausländische Effektenhändler sorgen und dafür, dass nur jene befreit werden, die mobil sind, die abwandern können. Dies liegt übrigens ganz in der Logik der Ausgangssituation der SP: Wir wollten eben nicht einfach eine Befreiung von den Stempelabgaben, sondern nur eine Befreiung sozusagen als Notmassnahme, weil man das, was man nicht halten kann, abwandern lassen muss. Das Ziel war auch, nicht jene zu befreien, die ihr Geschäft der schweizerischen Gesetzgebung verdanken. Man muss immerhin daran erinnern, dass Pensionskassen ihr Geschäft in der Art betreiben können, weil wir ein Gesetz haben, das dies vorschreibt.
Bei der Revision, die dann der Ständerat vorgenommen hat, war es als weiterer Punkt das Ziel, möglichst wenige Steuerausfälle zu produzieren. Diese These wurde in der letzten Zeit ja zweimal vom Volk deutlich unterstützt: zum ersten Mal bei der Abstimmung über das Steuerpaket am 16. Mai des letzten Jahres und zum zweiten Mal vorgestern in Bern durch das Berner Stimmvolk.
Zähneknirschend sagt die SP-Fraktion noch einmal Ja, obwohl wir wissen, dass es Ausfälle von über 300 Millionen Franken pro Jahr gab und auch weiterhin geben wird. Unsere Grundlage ist die Akzeptanz der Realität; für andere ist das Prinzip Hoffnung die Grundlage, nämlich die Hoffnung, dass Geschäfte bleiben würden und dass es allenfalls auch wieder neue Steuereinnahmen geben würde.
BO 2005 N 29Falls nun aber irgendeine weitere Lücke geschlagen werden sollte, sagt die SP Nein, sowohl heute als auch bei späteren Revisionen, zum Beispiel bei jener, die der Kommissionssprecher deutscher Zunge schon angekündigt hat. Deshalb sagen wir Nein zum Minderheitsantrag Kaufmann - Herr Kaufmann vertritt hier übrigens klar auch eigene Interessen, ich hoffe, er wird das auch deklarieren. Es trifft ja bei diesen Effektenhändlern nur jene schweizerischen Gemeinwesen, die über 10 Millionen Franken an steuerbaren Urkunden in ihren Rechnungen ausweisen; dass diese zu einer Abgabe verpflichtet sind, erscheint uns richtig. Der Antrag der Minderheit Kaufmann würde weitere 200 Millionen Franken pro Jahr an Ausfällen produzieren. Dem können wir heute und auch in Zukunft nicht zustimmen.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, der Vorlage - allenfalls auch zähneknirschend - ein drittes Mal zuzustimmen, aber keine weiteren Löcher zu akzeptieren.
Kaufmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich lege gerne meine Interessen offen, sofern sie noch nicht bekannt sind. Ich habe einige Mandate im Pensionskassenbereich. Selbstverständlich bin ich, wie die meisten von Ihnen, auch einer Pensionskasse angeschlossen. Jeder von Ihnen wird damit wahrscheinlich auch betroffen sein.
Im Namen der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch gleich meinen Minderheitsantrag zu Artikel 17a vertreten, das läuft ja ineinander hinein; es wurde auch schon darauf Bezug genommen.
Die Zeit läuft leider gegen die Schweiz, unser Finanzplatz verliert laufend Marktanteile. Sowohl in Europa als auch weltweit hat sich der Marktanteil der Schweiz am Wertschriftenhandel in den letzten Jahren auf einen Drittel verringert, wenn ich das mit dem Höchststand vergleiche. Monatlich ziehen sich ausländische Gesellschafen von der Schweizer Börse zurück. Man kauft die Wertschriften ja billiger ohne Stempel im Ausland, die Umsätze sind teilweise sehr gering. Bei der Platzierung von internationalen Anleihen hat sich der Schweizer Marktanteil ebenfalls auf einen Drittel verringert, und im Devisenhandel hat er sich etwas mehr als halbiert. Es ist also dringend notwendig, dass wir etwas tun, damit wenigstens die verbliebenen Geschäfte optimale Rahmenbedingungen vorfinden.
Ich spreche jetzt zu Artikel 17a: Sie alle wissen, dass die Schweizer Pensionskassen und Anlagestiftungen dem Bund für ihre Wertschriftentransaktionen jedes Jahr 150 bis 250 Millionen Franken Stempelabgaben abliefern müssen. Was mich dabei am meisten stört, ist die Tatsache, dass ausländische Pensionskassen von dieser Abgabe befreit sind. Einmal mehr werden wir Schweizer im eigenen Lande schlechter gestellt als die Ausländer. Deshalb beantrage ich Ihnen eine Befreiung der Schweizer Pensionskassen und Anlagestiftungen von der Stempelabgabe.
Es wurde vom Kommissionssprecher auch schon in der Einleitung gesagt, dass die Anlagestiftungen allenfalls unter das neue Kapitalanlagegesetz gestellt werden. Sie selber wollen das ja; damit werden sie den Anlagefonds gleichgestellt. Für mich bedeutet das, dass sie dann auch von den Stempelabgaben befreit werden.
Wenn wir sie heute schon in diesem Gesetz im gleichen Aufwisch davon befreien, nehmen wir diese Ausnahme eigentlich nur vorweg. Wir verhindern damit eine Abwanderung solcher kollektiver Anlageeinrichtungen ins Ausland.
Es wurde gesagt, dass wir diesen Vorstoss schon einmal abgelehnt haben. Das trifft nicht zu. Ich habe einmal eine Motion gemacht. Sie hier im Saal haben damals zugestimmt. Ich war dann einzig bereit, im Rahmen des Steuerpaketes auf diese Befreiung zu verzichten, damit wir das Fuder nicht überladen und weil versprochen wurde, dann im Rahmen des Kapitalanlagegesetzes auf diese Frage zurückzukommen.
Ich beantrage Ihnen deshalb nochmals im Namen der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten. Unsere Fraktion unterstützt auch meinen Minderheitsantrag.
Bührer Gerold · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe radical-libéral
Im März 1999 zogen wir mit dem dringlichen Bundesbeschluss zum Umsatzstempel quasi die Notbremse. Das war seinerzeit die Lage. Wir hielten - einmal mehr, muss man leider feststellen - zu lange an einer Abgabe fest, die aufgrund der Entwicklung auf anderen namhaften Finanzplätzen obsolet geworden war. Wir haben zu lange in quasi buchhalterischer Manier diese Einnahmen nur budgetpolitisch gesehen. Aber wir wollten nicht wahrhaben, wie stark wir dadurch die Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz schwächten.
Der Finanzplatz Schweiz - es geht gemessen an der Wertschöpfung, gemessen am Steueraufkommen um eine der Schlüsselbranchen unserer Volkswirtschaft - ist dadurch erheblich tangiert worden. Man hat - wenn ich zurückblende - trotz den Lehren, die zu ziehen gewesen wären, allzu lange nichts gelernt. Wenn ich an die Euroanleihen denke, wenn ich an den physischen Goldhandel denke, so bleibt festzustellen, dass in beiden Bereichen durch eine falsche Stempelpolitik Marktanteile sträflich verschenkt wurden. Mit diesem dringlichen Bundesbeschluss wollten wir dies stoppen. Die FDP-Fraktion hat daher diesem Beschluss zugestimmt und ihn in der Kommission gefördert.
Dieser dringliche Bundesbeschluss läuft, wie Sie gehört haben, Ende dieses Jahres aus. Wir sind daher der Meinung, dass wir, um jede Rechtsunsicherheit zu vermeiden, diesem Beschluss in unveränderter Form zustimmen sollten. Das ist in jener Form, in der er im Rahmen des Steuerpaketes vorlag; das heisst: eine Entlastung der ausländischen Institutionen, der in- und ausländischen Anlagefonds sowie der börsenkotierten ausländischen Corporates. In Bezug auf den Emissionsstempel ist, wie Sie wissen, eine Erhöhung der Freigrenze auf 1 Million Franken vorgesehen.
Wir werden also für Eintreten auf die Vorlage und für dieses Gesetz stimmen. Wir wissen, dass auch dieser Beschluss die Problematik nicht abschliessend lösen wird. Wir teilen die Beurteilung, wie sie auch vom Minderheitsantragsteller Kaufmann vorgebracht worden ist, dass es eigentlich störend ist, dass wir mit diesem Beschluss eine Benachteiligung gleichwertiger inländischer institutioneller Anleger, namentlich im Bereich der Vorsorge, aber auch anderer in Kauf nehmen. Dies ist störend. Ebenso störend ist es, dass wir nach wie vor einen Emissionsstempel auf Eigenkapital haben, eine Substanzbesteuerung, die ökonomisch keinen Sinn macht und die zu dem im Gegensatz steht, was wir jahrein, jahraus predigen, nämlich zur Förderung von Risikokapital, vor allem zugunsten des KMU-Sektors. Wir wissen um diese Unebenheit, trotzdem sind wir der Meinung, dass wir jetzt auf Nummer Sicher gehen müssen. Wir dürfen nicht das Risiko eingehen, dass wir Ende dieses Jahres dann quasi mit nichts dastehen, wenn dieser dringliche Beschluss ausläuft.
Das und nur das ist der Grund, weshalb wir der Minderheit nicht zustimmen können. Aber ich versichere Ihnen, die Revision des Stempelgesetzes ist nicht abgeschlossen. Wir werden im Rahmen der Diskussion um die Unternehmenssteuerreform II erneut eine Diskussion über diese Unvollkommenheiten zulasten des Standortes Schweiz im Bereich der Stempelabgabe führen müssen. Dort werden Sie in uns Verbündete haben, um die Konkurrenzfähigkeit des Standortes Schweiz zu verbessern. Aber hier, sind wir der Meinung, ist es der falsche Ort.
Wir stimmen daher den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu.
Genner Ruth · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Die Grünen waren im Frühjahr 1999 gegen die Einführung des Dringlichkeitsrechtes bei der Stempelabgabe. Wir sagten damals schon, dass das ein Zugeständnis an den Finanzplatz wäre, ohne dass dieser irgendwelche sozialen Gegenleistungen erbrächte. Heute wissen wir, dass wir wegen der Streichung dieser Stempelabgabe markante Steuerausfälle haben. Wir haben es vorhin gehört von Kollege Bührer, er sagt, die Probleme für den Finanzplatz wären nicht gelöst; aber auf der anderen Seite haben wir Probleme wegen zunehmender Steuerausfälle. BO 2005 N 30 Das Entgegenkommen an den Finanzplatz ist doch gross, es gibt Steuerausfälle in der Höhe von etwa 300 Millionen Franken; auf der anderen Seite sehen wir wieder zunehmend höhere Gewinne bei den international tätigen Banken.
Vor etwa gut einem Monat hat der französische Staatspräsident Jacques Chirac in der Schweiz vorgeschlagen, eine Abgabe auf finanzielle Transaktionen im Hinblick auf die Armutsbekämpfung zu erheben. Wir machen hier genau das Gegenteil, wir mischen mit im internationalen Wettbewerb um die Finanzgeschäfte. Es ist gleichsam ein Wettbewerb der Reichsten unter den Reichen. Wir ringen als Schweiz hier mit, für mehr Profit für den Finanzsektor. Wir haben aber noch nie einen Wettbewerb bei Hilfsprogrammen oder bei der Armutsbekämpfung gesehen.
Die grüne Fraktion wird sich ganz klar gegen die Minderheit Kaufmann aussprechen. Sie haben es gehört, wir hätten auch hier noch einmal zusätzliche Steuerausfälle in der Höhe von 200 Millionen Franken. Dieser Antrag ist nicht nur unsensibel, sondern er ist auch unstatthaft, vor allem angesichts dessen, dass keine Vernehmlassung über dieses Geschäft gelaufen ist. Man muss sogar sagen, dass es sich bei diesem Antrag im Rahmen dieser Gesetzesrevision, welche doch nur die Überführung des Dringlichkeitsrechtes in ordentliches Recht bezweckt, geradezu um eine Zwängerei handelt. Aber wir sind es uns gewohnt, dass die SVP bei jeder Gelegenheit auch immer Steuerausfälle provozieren will, um nachher weiter sparen zu können. Aber das nur in Klammern.
Die grüne Fraktion wird dieser Revision nicht zustimmen.
Vanek Pierre · Mit-M · Conseil national · Genève · Non inscrit
Non seulement "A gauche toute!" ne soutiendra pas cette révision, mais il y est franchement opposé. Vous revenez ici, devant cette chambre, avec un des volets du paquet fiscal ficelé qui a été refusé clairement par le peuple en mai 2004, en disant qu'il n'y avait pas de ficelle, que ce projet est en fait un élément qu'on peut adopter, qu'il n'était pas controversé à l'époque. Or si, il y avait une ficelle, consistant, pour la majorité de droite qui a soutenu ce paquet, à donner aux riches pour justifier son projet de voler aux pauvres; à donner - il a voulu le faire avec le paquet fiscal - aux ménages à très hauts revenus, aux propriétaires et aux actionnaires! Là était l'axe de la démarche qui est poursuivie aujourd'hui en douce et sans consultation.
Il s'agit, comme l'a rappelé la représentante du groupe des Verts, de pertes de recettes à hauteur de 310 millions de francs pour notre collectivité. Il s'agit de 240 millions de francs de cadeaux fiscaux qui ont été faits à titre "urgent" et "temporaire" par le passé, qu'on veut aujourd'hui pérenniser et graver dans nos lois permanentes, avec un rajout de 70 millions de francs - je ne détaillerai pas ces mesures supplémentaires qui ont déjà été évoquées, dont la multiplication par quatre de la franchise en cas d'émission d'actions. En outre, on annonce à cette tribune toutes sortes de révisions ultérieures allant dans le même sens, pour aggraver la situation financière de la Confédération et alléger la charge fort modeste qui pèse sur les milieux financiers.
Le leitmotiv des intervenants qui revenait dans les rapports était que cette révision n'était pas contestée dans le cadre de la votation populaire du 16 mai 2004. Ceci est faux! Nous avons, avec "A gauche toute!", initié le lancement d'un référendum populaire sur cette question, qui était titré: "Non aux cadeaux fiscaux injustes faits aux riches, aux propriétaires et aux actionnaires".
J'ai lu le compte rendu des débats du Conseil des Etats - si l'on peut parler de débats, car le sujet n'a guère été discuté: le rapporteur, Monsieur Marty Dick, a "vendu la mèche". Il y a dit que cette révision - je le cite textuellement - "ne constitue nullement un cadeau fiscal en tant que tel. Mais c'est une mesure que le marché mondial impose pour maintenir notre place financière à un très haut niveau". La vérité sort de la bouche des enfants, et parfois de celle des rapporteurs radicaux, dans ce Parlement. Eh bien, il a dit la vérité: c'est une mesure qui relève d'un diktat du marché mondial.
Il s'agit de savoir si nous sommes aujourd'hui une simple chambre d'enregistrement de ce que le marché mondial impose, des exigences du casino boursier globalisé des milieux financiers, dont les effets dévastateurs en termes de croissance des inégalités à l'échelle mondiale et dans les différents pays sont connus de tous - je n'y reviendrai pas; ou de savoir si, au contraire, nous voulons respecter de manière élémentaire la décision des citoyens du 16 mai 2004, qui n'ont pas voulu de cette mesure; respecter cette décision et mettre au premier plan les besoins essentiels, réels, de la majorité des gens de ce pays en matière sociale, en matière de prestations publiques, de santé, d'éducation, de logement, d'emplois socialement utiles. C'est de ces questions qu'il s'agit et c'est de cela qu'on prive la population de ce pays - que nous sommes censés représenter - en privant notre collectivité des ressources financières qu'on cherche à lui voler aujourd'hui.
Pour conclure: j'ai entendu la porte-parole du groupe socialiste dire que, sur le fond et sur le principe, son groupe était hostile à ces exonérations dès le départ, mais qu'il s'agissait aujourd'hui d'"accepter" une réalité. Pour notre part, nous "n'acceptons pas" la réalité de ce qui se passe dans cette chambre et de ce qui se passe dans cette société. Nous oeuvrons à la transformer, nous sommes persuadés - et le 16 mai 2004 l'a montré en partie, comme d'autres consultations populaires - qu'une majorité de la population, sur le fond, est d'accord avec cette orientation-là, et non pas avec celle qui propose de faciliter la vie aux gros et de la rendre plus difficile pour les petits!
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Die beiden Kommissionssprecher haben das Projekt, über das Sie nachher befinden werden, gut und gründlich dargestellt. Ich verzichte darauf, diese Vorlage hier noch einmal zu präsentieren. Ich gestatte mir jedoch, noch fünf eher politische Bemerkungen und Akzente nachzuschieben.
1. Die Frage der Notwendigkeit dieser Revision: Sie ist am Ende von Fraktionssprechern bestritten worden. Im Übrigen aber haben die Sprecher der Bundesratsparteien diese Notwendigkeit in keiner Art und Weise verneint. Ich glaube, dass es hier um die Konkurrenzfähigkeit unseres Finanzplatzes geht; es geht darum, dass wir die internationale Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes beibehalten. Realistischerweise müssen wir sagen, dass sich die Schweiz mit der Zustimmung zu dieser Revision nicht auf die Überholspur begibt, sondern wir werden lediglich wieder ein bisschen den Anschluss finden. Damit geben wir dem Finanzplatz die Möglichkeit, international im Geschäft zu bleiben und gleichzeitig in unserem Land Arbeitsplätze zu erhalten. Das ist genug an Beweis und Bedarf, um jetzt die Revision vorzunehmen.
2. Was ist der Stellenwert dieser Revision im Rahmen der derzeitigen Fiskalpolitik im Unternehmensbereich? Der Bundesrat hat diesen Winter die Unternehmenssteuerreform II vorgestellt. Diese Unternehmenssteuerreform findet im Grunde genommen auf vier Schauplätzen statt. Der erste Schauplatz ist der Bereich der Besteuerung von Risikokapital - gleich Aktienkapital -, und dort ist es die Festlegung einer Teilbesteuerung; eingeschlossen ist die Frage der indirekten Teilliquidation, auf die wir später zurückkommen. Der zweite Schauplatz umfasst eine ganze Menge von kleineren Massnahmen für die KMU. Zum Teil stehen sie im Zusammenhang mit der Übertragung von Liegenschaften oder mit dem Ablauf von Erbschaften. Das im Prinzip nach der Maxime: Dort, wo kein Geld fliesst, soll auch nicht besteuert werden. Der dritte Schauplatz dieser Unternehmenssteuerreform befindet sich im Bereich der Kapitalsteuer und der Gewinnsteuer. Wir schlagen vor, dass die Kapitalsteuer an die Gewinnsteuer, welche ja beim Bund und bei den Kantonen erhoben wird, angerechnet werden soll. Der vierte Schauplatz ist der Bereich der Emissionsabgabe. Hier ist ein Teil bereits beschlossen. Aus dem dringlichen Recht soll jetzt ein weiterer Teil ins ordentliche Recht überführt werden. Dieses Projekt steht heute zur Diskussion und passt insofern in die Geografie der Unternehmenssteuerreform.
3. Wenn wir den Zeitpunkt der Revision auf Ende dieses Jahres verpassen, dann läuft die vorübergehende Frist für BO 2005 N 31 dringliche Massnahmen aus, und wir würden in Bezug auf die Rechtssituation auf den Termin des 1. April 1999 zurückfallen. Das wäre in der Tat das Schlechteste, was passieren könnte. Deshalb möchte ich Sie ermuntern, diese Revision heute voranzutreiben und zu Ende zu führen.
4. Stempelabgaben: Ich weiss, dass diese Stempelabgaben umstritten sind. Sie sind es aus mehreren Gründen. Sie sind es deshalb, weil sie erstens in der Fiskallogik als Transaktionsabgaben umstritten sind. Ich weiss, dass sie zweitens deshalb keinen guten Ruf geniessen, weil sie unausgeglichene Resultate bringen. Wenn Sie die letzten Jahre anschauen, dann sehen Sie, dass sich der Ertrag etwa zwischen 1,4 Milliarden Franken und 2 Milliarden Franken bewegte. Die Resultate sind immer wieder unausgeglichen, und das sind natürlich keine guten Aussichten für die Nachhaltigkeit und für die Effizienz einer Steuer. Deshalb wird man ins Auge fassen müssen, eine solche Steuer einmal ganz abzuschaffen. Aber jetzt ist nicht der Zeitpunkt dazu, und das ist nicht das Verfahren, sondern wir könnten das nur tun, wenn wir vorher durch die üblichen Verfahren der Vernehmlassung und der Gesetzgebung - so, wie man eine Steuer schafft oder abschafft - eben zum entsprechenden Ergebnis kommen. Daher geht es heute um eine dringende Teilrevision.
5. Ich möchte Stellung beziehen zum Minderheitsantrag Kaufmann. Ich ersuche Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Warum? Da ist einmal die Frage, wie die Einrichtungen der beruflichen und der gebundenen Vorsorge eigentlich zum Status eines Effektenhändlers kamen. In der Botschaft für das Bundesgesetz über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe vom 2. Oktober 2000 wurden damals die Pensionskassen nebst anderen den institutionellen Anlegern zugeordnet. Dazu gehören auch die Lebensversicherer, die Anlagefonds, und dazu gehört auch die öffentliche Hand. All diese Anleger sollten von der Umsatzabgabe ausgenommen werden. Das wäre ein Weg gewesen, um den Finanzplatz Schweiz zu stützen.
Allerdings wäre zu jenem Zeitpunkt mit Mindereinnahmen von etwa 440 bis 450 Millionen Franken zu rechnen gewesen. Diese Situation wollte die WAK-SR nicht akzeptieren. Deshalb entwickelte sie im Jahr 2000 ein eigenes Konzept. Dieses Konzept sah vor, dass lediglich die Anlagefonds von der Abgabepflicht entlastet werden. Die übrigen - und dazu zählen eben auch die Pensionskassen - sollten nicht nur wie grösstenteils schon immer mit der Umsatzabgabe belastet werden, sondern sie wurden selbst als Effektenhändler abgabepflichtig. Dies reduzierte die Mindereinnahmen von 440 bis 450 auf etwa 180 Millionen Franken. Es wurden allerdings nur diejenigen Pensionskassen der Abgabepflicht unterworfen, die mehr als 10 Millionen Franken an Wertschriften in der Jahresrechnung ausweisen.
Der heutige Minderheitsantrag will nun in Artikel 17a folgende zwei Punkte beifügen: Von der Abgabe befreit sein sollen erstens schweizerische Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen, die der BSV-Aufsicht unterstellt sind, und zweitens Anlagestiftungen, an denen ausschliesslich Pensionskassen beteiligt sind. Damit werden diejenigen Vorsorgeeinrichtungen, die der BSV-Aufsicht unterstellt sind, sowie die Anlagestiftungen von der Abgabe befreit. Dadurch sollten diese Institutionen nicht nur aus dem Status als Effektenhändler entlassen, sondern sogar vollständig von der Umsatzabgabe befreit werden.
Zu den finanziellen Auswirkungen: Wenn man sich nur auf die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und auf die Anlagestiftungen beschränkt, wie das heute übrigens im Stempelgesetz in Artikel 13 der Fall ist, dann würden sich die Mindereinnahmen um zusätzliche 200 Millionen Franken erhöhen. Total wären das 270 statt - wie in der Botschaft erwähnt - 70 Millionen Franken.
Ein letzter Punkt: Die Formulierung des Antrages - "andere Vorsorgeeinrichtungen, die der BSV-Aufsicht unterstellt sind" - könnte auch noch weiter interpretiert werden, als es hier den Anschein macht. Als Vorsorgeeinrichtungen könnten unter anderem sicher auch die AHV und die Kranken- und Unfallversicherer im obligatorischen Teil bezeichnet werden, denn die unterstehen ja alle der Aufsicht des BSV. Die Mindereinnahmen würden dann noch grösser, und die Abgrenzung zwischen den obligatorischen und den nichtobligatorischen Bereichen wäre nach unserer Einschätzung praktisch nicht möglich. Man müsste diese Frage dann zumindest in die Vernehmlassung schicken und anschauen können; das wurde auch gesagt.
Deshalb ersuche ich Sie, auf das Geschäft einzutreten und den Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Favre Charles · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral
Par le fait que, dans ce débat d'entrée en matière, nous traitons également l'article 17a, donc la proposition de la minorité Kaufmann, permettez-moi de vous dire quelle est la position de la majorité de la commission. La commission, qui a pris sa décision par 13 voix contre 7 et 1 abstention, vous invite à rejeter cette proposition. En effet, le sujet de, je dirai, l'inégalité de traitement entre les caisses de pension étrangères et suisses a déjà été abordé lorsqu'on a abordé le droit d'urgence et lorsqu'on a parlé de ce volet dans le cadre du paquet fiscal.
Si nous modifions la législation relative aux droits de timbre, c'est dans le but de maintenir la compétitivité de la place financière suisse, et non pas d'intervenir sur une baisse directe de la fiscalité des "institutionnelles" suisses. Nous reconnaissons cependant que la question se pose. Il y a eu à l'époque sur ce sujet des positions divergentes entre notre conseil et le Conseil des Etats. Il s'agira de suivre, je dirai, l'application de cette loi et d'évaluer son effet sur les "institutionnelles" suisses. Mais nous pensons que ce n'est pas par cette modification que nous apportons aujourd'hui ni en intervenant de la sorte que nous résoudrons cette question.
Autre argument évoqué: le temps. Nous devons modifier notre législation pour la fin de cette année. Donc, intervenir comme nous le propose la minorité Kaufmann créerait une divergence avec le Conseil des Etats, obligerait à traiter une nouvelle fois ce projet et à procéder éventuellement à une nouvelle consultation. Nous n'avons pas le temps de faire tout cela d'ici à la fin de l'année.
Dernier élément: le coût entraîné par cette proposition est de l'ordre de 200 millions de francs. Evidemment que cela pose un problème politique.
C'est la raison pour laquelle la voix de la sagesse a poussé la commission à rejeter la proposition devenue celle de la minorité Kaufmann. Je vous demande, après être entrés en matière, de procéder de même, à savoir de rejeter la proposition de la minorité Kaufmann.
Janiak Claude · 1VP-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Ich möchte vor der Detailberatung unserem Kollegen Jost Gross ganz herzlich zum Geburtstag gratulieren. (Beifall)
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Loi fédérale sur les droits de timbre
Discussion par article
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Adopté
BO 2005 N 32Ch. I
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Kaufmann, Baader Caspar, Gysin Hans Rudolf, Rime, Spuhler, Wandfluh, Zuppiger)
Art. 17a al. 1 let. h
h. les caisses de pension et autres institutions de prévoyance suisses qui sont soumises à la surveillance de l'OFAS;
Art. 17a al. 1 let. i
i. les fondations de placement auxquelles participent exclusivement des caisses de pension.
Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 46 Stimmen
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Adopté
Vote
Vote sur l'ensemble
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 45 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 24 (59 %) | 0 (0 %) | 17 (41 %) |
| Groupe radical-libéral | 32 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe démocrate-chrétien | 23 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 10 (100 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 1 (20 %) | 3 (60 %) | 1 (20 %) |
| Groupe PEV/UDF | 2 (67 %) | 1 (33 %) | 0 (0 %) |
| Total | 127 (80 %) | 14 (9 %) | 18 (11 %) |