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Keine Steuerprivilegien mehr für Expatriates / Schluss mit Steuerprivilegien für Expatriates
Rossini Stéphane · 1VP-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Rossini Stéphane, premier vice-président): La motion Fässler Hildegard a été reprise par Madame Gysi.
Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Die Motion Fässler Hildegard verlangt die Abschaffung der steuerlichen Sonderbehandlung von Expats. Expats sind leitende Angestellte von Unternehmen, die für eine bestimmte Zeit in der Schweiz arbeiten und auch hier Wohnsitz haben. Diese Gruppe von Steuerpflichtigen kann heute weiter gehende Abzüge von den Steuern machen als Inländerinnen und Inländer. Expats werden also gegenüber den übrigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bessergestellt. Expats können beispielsweise Wohnkosten, sofern die ursprüngliche Wohnung im Heimatland behalten wird, und Reisekosten für Besuche in der Heimat von den Steuern abziehen. Auch Kosten für den Privatschulbesuch ihrer Kinder sind abzugsfähig, sofern kein adäquates Angebot in der öffentlichen Schule besteht. Es ist allerdings ein äusserst "gummiger" Artikel in dieser Verordnung. Denn wer bestimmt, wann ein Angebot adäquat ist? Unsere öffentlichen Schulen sind hervorragend, Fremdsprachen werden ab der 2. Klasse der Volksschule unterrichtet, und verschiedene Kantonsschulen bieten seit Jahren sogar eine zweisprachige Maturität an. Nichts rechtfertigt somit, dass eine Gruppe von Steuerzahlenden Privatschulkosten abziehen kann.
Diese Steuerprivilegien einer Gruppe von Spitzenverdienern, von Angestellten mit hohen und höchsten Salären, sind in höchstem Mass störend und sollen mit dieser Motion abgeschafft werden. Expats geniessen meist weitere Privilegien und Benefits ihrer Firmen, etwa grosszügig finanzierte Wohnungen, mit der Auswirkung, dass man bei uns in den Ballungsräumen zusätzlich die Preise und Mieten anheizt. Steuerprivilegien werden für Expats gewährt, die für maximal fünf Jahre in die Schweiz kommen. Wenn sich ein Expat dann entschliesst, in der Schweiz zu bleiben, also zum Daueraufenthalter wird, werden die Vergünstigungen der vergangenen fünf Jahre aber nicht zurückgefordert, obwohl sie nachweislich nicht gerechtfertigt waren. Auch das ist in höchstem Masse störend und ungerecht. Dazu kommt, dass diese Steuerabzüge nur auf Ebene einer Verordnung verankert und nicht gesetzlich geregelt sind.
Es gibt heute keinerlei Grund, Expats Steuerprivilegien zu gewähren und diese Gruppe sehr gut situierter Kurzzeitbewohner unseres Landes damit gegenüber allen anderen natürlichen Steuerzahlenden besserzustellen. Die Sonderabzüge für Expats führen zu einer Steuerungerechtigkeit in unserem Land, die nicht nur von uns kritisiert wird. In der Motion wird Bezug genommen auf einen Bericht des Bundesamtes für Justiz vom 6. September 2011, der die Steuerprivilegien als störend bezeichnet.
Wider Erwarten schlägt das Bundesamt für Justiz aber nicht vor, diese Privilegien gänzlich abzuschaffen, nein, es will sie auf eine inländische Gruppe ausweiten: Sofern Arbeitnehmende in einem anderen Landesteil arbeiten, sollen sie die gleichen Privilegien erhalten. Dies würde aber innerhalb der Steuergruppe der Inländerinnen und Inländer zu einer weiteren Steuerungerechtigkeit führen, die wir ablehnen. Festzulegen, wer dann unter diesen Titel fallen würde, wäre nicht gerade einfach. Gerade weniger privilegierte Arbeitnehmende müssen oft aufgrund des wirtschaftlichen Drucks an einem anderen Ort arbeiten, zum Beispiel, weil sie gemäss Avig jede zumutbare Arbeit annehmen müssen. Diese Leute sind nicht entsandt, müssen aber vielleicht auch einen Zweitwohnsitz haben; sie werden steuerlich nicht privilegiert.
Wir wollen also keine Regelung, die zusätzliche Ungerechtigkeiten und Unklarheiten schafft und im Vollzug zweifelhaft ist, sondern schlicht und einfach die Abschaffung eines Steuerprivilegs für gutsituierte ausländische Arbeitnehmende.
Der Bundesrat will die Steuerprivilegien für Expats nicht abschaffen, sondern nur gewisse Korrekturen vornehmen und Modalitäten anpassen. Was er im Detail plant, führt er allerdings nicht aus. Das ist nicht akzeptabel und intransparent. Wir wollen auf keinen Fall weitere Abzüge in anderen Bereichen, sondern ein möglichst einfaches und gerechtes Steuersystem ohne neue Schlupflöcher.
Mit der Annahme der Motion geben wir die Stossrichtung klar vor und schaffen eine ungerechte Bevorzugung einer Gruppe ab, die aufgrund ihrer hohen Einkommen sowieso zu den Privilegierten gehört. Besten Dank für die Unterstützung der Motion!
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Gewisse Ausländer werden in der Schweiz bei den Steuern eindeutig bevorteilt. Bekannt sind zum Beispiel die Pauschalbesteuerungen für reiche Ausländer, die oft nur einen Bruchteil dessen an Steuern zahlen, was sie bei einer ordentlichen Bemessung zu entrichten hätten. Ob diese Privilegierung weiter Bestand haben kann, wird das Schweizervolk bald in einer Volksabstimmung festlegen: Eine Volksinitiative für die Abschaffung dieser Steuerungerechtigkeit ist ja hängig.
Eine andere Kategorie von Begünstigten sind beruflich hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland, sogenannte Expatriates oder, kürzer, Expats. Sie kommen als Manager oder als Spezialisten in die Schweiz. Früher blieben sie meistens nur für eine kurze Zeit, heute weilen sie zum Teil über Jahre im Land. Sie können hohe Abzüge machen, zum Beispiel für teure Privatschulen für ihre Kinder oder für ihre Luxuswohnungen. Das können andere Steuerpflichtige nicht im gleichen Mass. Die vorliegende Motion verlangt deshalb, dass diese Begünstigungen aufgehoben werden. Die Expats profitieren wie alle von den staatlichen Angeboten und den Infrastrukturen. Sie sollen sich daher auch wie alle via Steuern an deren Finanzierung beteiligen.
Leider stellt sich der Bundesrat hinter die Steuervergünstigungen für diese sowieso schon privilegierte Bevölkerungsgruppe und lehnt die Motion ab. Grosse Teile der Schweizer Steuerpflichtigen können diese Ungleichbehandlung hier ebenso wenig verstehen wie die Privilegierung der reichen Ausländerinnen und Ausländer mit der Pauschalbesteuerung. Allerdings schreibt der Bundesrat in der Stellungnahme, dass die Voraussetzungen und Modalitäten für einzelne Abzüge überprüft werden sollen. Gut wäre, auch die Praxis der Bemessung in den Kantonen in die Abklärungen einzubeziehen; diese ist zum Teil sehr verschieden.
Was mit der Stellungnahme gemeint ist, erhellt ein Bericht des Bundesamtes für Justiz: Für manche der Bevorteilungen fehlen die Rechtsgrundlagen. Laut Bericht "kann die Einstufung der Aufwendungen für den Besuch einer fremdsprachigen Privatschule durch die minderjährigen Kinder und der Umzugskosten als Berufskosten in Zweifel gezogen werden". Problematisch ist auch, dass Beiträge der Arbeitgeber an die Kosten der Expats nicht als Einkommen gelten. Der Bericht des Bundesamtes für Justiz ortet daher Probleme bezüglich der Gleichbehandlung mit den schweizerischen Steuerpflichtigen in vergleichbarer Situation und bezüglich des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Bericht ist im Dezember zwei Jahre alt geworden. Es wäre nunmehr an der Zeit, dass der Bundesrat die Konsequenzen zieht.
Manche Befürworter der Expat-Besteuerung betonen die wirtschaftspolitische Bedeutung der Massnahme. Sie befürchten, diese qualifizierten Arbeitskräfte könnten wegbleiben, wenn sie nicht steuerlich begünstigt würden. Nur zeigt eine Zuwanderungsstudie der OECD, dass der Einfluss der Steuern auf einen Migrationsentscheid eher gering ist. Das bedeutet: Die Begünstigung ist wirtschaftspolitisch unnötig, und ihre Aufhebung hätte kaum negative gesamtwirtschaftliche Auswirkungen.
Das wird namentlich bei US-Bürgern besonders klar, denn sie profitieren in aller Regel gar nicht von den Steuervergünstigungen: Die USA besteuern ihre Bürger auch dann, wenn sie im Ausland arbeiten und leben - für alle sichtbar geworden ist das mit Fatca. Was die Schweiz diesen US-Personen an Steuern schenkt, müssen sie in den USA als Steuern abliefern. Die Schweiz hat wegen der Bevorteilung der Expats mindere Steuererträge. Profiteur ist aber nicht der Expat, sondern der amerikanische Staat, der diese Differenz einstreichen kann.
Betroffen wären insgesamt etwa 200 000 bis 300 000 Expats. Genauere Zahlen konnte die Steuerverwaltung bislang nicht liefern. Klar ist, dass ein grosser Teil von ihnen US-Amerikaner sind. Die Darlegungen und die Zahlen zeigen: Es ist Zeit, mit dieser unsinnigen Steuerpraxis aufzuhören, und angesichts der grossen Zahl der Begünstigten ist offensichtlich, dass es um substanzielle Steuererträge geht. Diese stehen der Schweiz zu.
Bitte nehmen Sie die beiden Motionen an!
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung beider Motionen.
Die Abzüge für besondere Berufskosten von Expatriates sind in einer Verordnung des EFD vom 3. Oktober 2000 geregelt. Als besondere Berufskosten, das ist Ihnen bekannt, kommen Reise-, Umzugs-, Wohnungs- und Privatschulkosten infrage. Es gibt tatsächlich ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz vom 6. September 2011. Das Bundesamt betonte damals, dass die Verfassungs- und die Gesetzmässigkeit der Expatriates-Abzüge gegeben seien. Es hat die Abzüge für die Privatschul- und Umzugskosten, das wurde heute auch gesagt, bezüglich der Gesetzeskonformität in einen Graubereich verpflanzt, wenn Sie so wollen, und hat empfohlen, bei einer nächsten Gesetzgebung diese Frage dann noch einmal zu überprüfen.
Der Bundesrat hat die Motionen behandelt und sie beide am 15. August 2012 abgelehnt. Er hat aber auch in Aussicht gestellt, die Modalitäten einzelner Abzüge zu überprüfen. Das haben wir auch gemacht. Die Überprüfung wurde von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe "Expatriates-Verordnung", zusammengesetzt aus Vertretern der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der kantonalen Steuerverwaltungen, vorgenommen. Die Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass diese Abzüge, soweit sie Umzugs-, Wohnungs- und Privatschulkosten betreffen, Gewinnungskosten darstellen würden und damit in Artikel 26 DBG eine genügende rechtliche Grundlage hätten. Die Arbeitsgruppe hat aber verschiedene Schwächen der Verordnung aufgezeigt. Basierend auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppe erarbeitet mein Departement eine Anhörungsvorlage zur Anpassung der Verordnung überall dort, wo Schwächen geortet wurden. Diese Anhörung wird, wenn der Terminplan eingehalten werden kann, von April bis Juni dieses Jahres stattfinden. Dann haben Sie auch die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Können Sie mir erklären, wieso diese Steuerprivilegien keinen reinen Mitnahmeeffekt für die betroffenen Personen darstellen? Würden diese sonst nicht kommen? Oder anders gefragt: Wieso braucht es überhaupt eine solche Verordnung, die diese massive Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen rechtfertigt?
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Das ist eine Konzession auch an die international tätigen Unternehmen, die dann eben auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier haben. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen können die Abzüge von diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemacht werden. Dort, wo es den von mir erwähnten Bereich betrifft - die Frage der Reise-, Umzugs- und Wohnkosten und auch gewisse Privatschulkosten -, liegt das in Übereinstimmung mit dem DBG. Es gibt dann Bereiche, diese werden wir mit der Anpassung der Verordnung aufzeigen, wo gewisse Anpassungen notwendig sind.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Im Votum habe ich ausgeführt, dass diese Expats den Vereinigten Staaten gleich viel Steuern zahlen, wie sie in den USA zahlen müssten, und dass die Steuervergünstigungen, die die Schweiz gewährt, nicht in die Taschen der Expats fliessen, sondern schlussendlich dem amerikanischen Fiskus zukommen. Wie begründet der Bundesrat die Fortführung dieses Zustands?
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Der Bundesrat wendet diese Expatriates-Verordnung gleichermassen auf alle ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen an, die hier tätig sind, unabhängig davon, ob sie aus den USA, aus Spanien, Italien oder Frankreich stammen. Es ist so, in Amerika hat es andere Konsequenzen, weil Amerika das einzige Land ist, das sein Steuerrecht auch extraterritorial anwendet. Die Konsequenzen für eine deutsche oder eine italienische steuerpflichtige Person sind andere.
Abstimmung
12.3510
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 72 Stimmen
Dagegen ... 103 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Abstimmung
12.3560
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 57 Stimmen
Dagegen ... 117 Stimmen
(5 Enthaltungen)