Fatschenta parlamentara: Budget 2015 (14.041)

14.041

Budget 2015

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

BO 2014 E 1091L'entrée en matière est acquise de plein droit

BO 2014 E 10921. Voranschlag der Verwaltungseinheiten

1. Budget des unités administratives

Discussion par article

Sauf indication contraire:

- la commission propose d'adhérer à la décision du Conseil national;

- le conseil adhère aux propositions de la commission.

Kontengruppen

Groupe de comptes

Band 2A, Seiten 11-187

Volume 2A, pages 11-188

Proposition de la majorité

Charges générales de conseil

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Fetz, Germann, Häberli-Koller, Hefti, Hösli, Theiler)

Charges générales de conseil

Fr. 202 392 655

Altherr Hans · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Die Mehrheit und die Minderheit unterscheiden sich hier durch meinen Stichentscheid. Es stand in der Kommission 6 zu 6 Stimmen. Ich habe mich auf die Seite geschlagen, die der Meinung ist, dass wir den allgemeinen Beratungsaufwand nicht um 5 Prozent kürzen wollen. Den Antrag der Minderheit wird dann Frau Fetz begründen.

Die Minderheit beantragt also eine Kürzung um 5 Prozent. Was ist die Haltung der Mehrheit dazu? Zum einen haben wir Zweifel bezüglich des Masses dieser Kürzung. Wir haben gesehen, dass der Aufwand gestiegen ist. Wir haben eine Liste mit den verschiedenen Aufwänden erhalten, die hier zusammengefasst sind. Meines Erachtens bzw. aus der Sicht der Mehrheit kann man nicht sagen, dass jetzt hier 5 Prozent oder 3 Prozent oder 10 Prozent Kürzung gerechtfertigt ist. Wir haben also erstens Zweifel bezüglich des Masses. Dann hat die Mehrheit zweitens auch Bedenken, hier die sogenannte Rasenmähermethode anzuwenden und einfach pauschal um 5 Prozent zu kürzen. Drittens sind wir der Auffassung, diese Kürzung würde zu kurzfristig erfolgen, weil wir jetzt schon im Dezember sind und das Budgetjahr in einem Monat bereits beginnt.

Die Mehrheit ist deshalb nicht gegen eine Kürzung als solche, sondern möchte diese Kürzung über den Voranschlag 2016 realisieren, und zwar mittels einer Diskussion über die Weisungen des Bundesrates. Dazu muss man wissen, dass der Bundesrat etwa im April oder im Mai die Weisungen für den Voranschlag 2016 erlässt. Diese Weisungen werden den beiden Finanzkommissionen zur Kenntnisnahme und zur Diskussion zugestellt. Die Mehrheit Ihrer Kommission hat gesagt, sie wolle diese Weisungen sehen und sie unter dem Aspekt der Kürzung bei dieser Position "Allgemeiner Beratungsaufwand" dann auch diskutieren können. Und wenn der Bundesrat in der Folge in diesem Bereich nicht handelt, können wir mit dem Budget 2016 immer noch eingreifen. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist also nicht der Meinung, es müsse nicht gekürzt werden, sondern es geht einzig um das Wie und das Wann.

Fetz Anita · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Es stimmt, lineare Kürzungen sind unsympathisch. Bei den Personalausgaben wehre ich mich immer dagegen. In diesem Fall mache ich eine Ausnahme. Ich muss Ihnen sagen, 5 Prozent ist wirklich moderat. Das ist übrigens keine Kürzung, sondern das ist das Zurücknehmen der Erhöhung. Es ist ja nichts Neues, es beschäftigt das Parlament schon seit längerer Zeit, dass der Beratungsaufwand immer mehr steigt und dass damit auch oft Aufgaben verbunden sind, die man eigentlich auch innerhalb der Verwaltung wahrnehmen könnte. In diesem Sinne sage ich nichts anderes als "Stopp der Erhöhung!".

Diejenigen, die nicht in der Finanzkommission sind, kennen dieses Buch hier nicht. Ich muss Ihnen sagen, es ist spannend und interessant. Darin sind sämtliche Beratungsposten nach Ämtern aufgeführt. Ich habe mir das angeschaut. Selbstverständlich kann man das einzelne Projekt von Weitem nicht beurteilen. Aber die interessantesten Rubriken waren die riesigen Reserven, die da drin sind. Es gibt mehrere Ämter, die eine Reserve von 100 000 oder 150 000 Franken haben. Da sind einfach mal Reserven drin, falls man dann vielleicht doch noch eine Beratung in Auftrag geben will. Ich meine, hier könnten wir gut sagen, dass das reichen soll, was bis jetzt gilt. Ich bin einverstanden mit dem, was die Mehrheit gesagt hat, nämlich dass wir diese Beratungsausgaben einmal genauer unter die Lupe nehmen. Aber das sagen wir eigentlich schon eine Zeit lang. Hier könnte man jetzt auch "Stopp" sagen, ohne dass es zu Crashs kommt, weil die Reserven, die hier eingestellt worden sind, gewaltig und unverplant sind.

Zum Schluss noch ein Hinweis: Es ist ja nicht so, dass der Bundesrat unbesehen jedem Amt 5 Prozent nehmen kann. Ich weiss schon, dass im Bundesrat nicht gerne über unterschiedliche Kürzungen geredet wird, aber man könnte ja sagen, die 5 Prozent könne man pro Departement verteilen. Dann kann der Departementsvorsteher genauer schauen, wo die Prioritäten in seinem Departement hoch sind und wo auch die Reserven in seinem Departement gross sind. Das wäre überhaupt keine Sache.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diesem moderaten Kürzungsantrag zuzustimmen.

Theiler Georges · Mit-M · Conseil des Etats · Lucerne · Groupe libéral-radical

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Fetz zu unterstützen. Sie hat den Antrag, im Gegensatz zu anderen Gelegenheiten, doch sehr nett, freundlich, moderat und abgespeckt dargestellt.

Ich habe mir die Mühe gemacht, mir das Ganze von der Verwaltung noch etwas erklären zu lassen. Und da stelle ich, wenn ich die Vergangenheit anschaue, Folgendes fest: Der allgemeine Beratungsaufwand, von dem wir jetzt sprechen, war 2013 noch bei 148 Millionen Franken, und nun soll er bis Ende 2015 auf 213 Millionen Franken ansteigen! Das ist ein Anstieg von 65 Millionen oder 44 Prozent innert dreier Jahre! Bitte schön, hier müssen wir wirklich nicht von Kürzung sprechen, sondern diese Entwicklung anschauen. Und da lade ich Sie wirklich ein - die Liste ist mir jetzt gerade von Herrn Gutzwiller entwendet worden -: Lesen Sie diese 82 Seiten! Wenn Sie das nicht auch mit einer gewissen Belustigung lesen - ich weiss nicht, aber dann haben Sie gar keine kritische Haltung mehr. Das ist ja wahnsinnig, was da an Beratungen auf diesen Bund zukommt! Logisch haben diese Leute alle Freude, und es kann auch hier drinnen Einzelne geben, die jetzt schauen werden, ob sie auch noch mit irgendeinem Auftrag aufgeführt sind. Aber diese Entwicklung - das kann doch so nicht weitergehen!

Dann kommt dazu: Fast bei jedem Bundesamt ist unten eine Reserve vermerkt. Oder man sagt, die entsprechende Beratung sei noch gar nicht zugeteilt. Das hat mich auch stutzig gemacht, und ich habe die Verwaltung gebeten, mir zu sagen, was noch nicht zugewiesene Beratungsaufträge eigentlich sind: Es sind einfach Beratungsaufträge, die man noch nicht kennt und von denen man noch nicht weiss, wo sie BO 2014 E 1093 hingehen. Aber die Summe, die man mir angegeben hat, ist spannend: 17,2 Millionen Franken.

Und was verlangt Frau Fetz mit ihrer Minderheit? Eine Kürzung, die unter dieser Summe liegt. Sie müssen eigentlich gar nichts machen, Frau Bundesrätin, Sie müssen nur die noch nicht zugewiesenen Beratungsaufträge streichen. Vielleicht intelligenter oder besser wäre aber schon, wenn man hingehen und den Beratungsfirmen einmal sagen würde: Macht die Beratung im nächsten Jahr doch mit 5 Prozent Aufwand weniger! Glauben Sie mir, jede Beratungsfirma und jeder, der einmal in diesem Bereich gearbeitet hat, weiss ganz genau: Es kommt das gleiche Resultat heraus, wenn Sie 5 Prozent weniger Aufwand betreiben. Wenn man hier etwas Fantasie walten lässt, dann ist diese Kürzung, die der Minderheitsantrag verlangt, problemlos zu erreichen.

Ich bin etwas enttäuscht von der Mehrheit, die sagt, es sei jetzt zu spät, jetzt komme auch wieder der Rasenmäher usw. Ich bitte Sie, wann sollen wir in diesem Parlament eine Budgetkürzung machen, wenn nicht im Dezember? Vorher sind wir ja gar nicht gefragt. Die Begründung, es sei jetzt zu spät, kann ich daher nicht akzeptieren. Nachdem ich mich nun wirklich bemüht habe, noch dahinterzukommen, worum es geht, und nachdem ich mich vergewissert habe, dass dieser Beratungsaufwand locker um 5 Prozent gekürzt werden kann, bin ich - auch am 1. Dezember, nach dem gestrigen Adventssonntag - überzeugt, dass man das problemlos tun kann, wenn man will.

Ich bitte Sie um Unterstützung der Minderheit Fetz.

Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Der Vorredner hat jetzt noch ausführlich ergänzt, was Frau Fetz an Argumenten angeführt hat. Es bleibt mir, der ich auch der Minderheit angehöre, somit nicht mehr viel beizufügen. Nur das eine sei gesagt: Im EFD befindet sich auch der Personalbereich. Das ist ein Querschnittbereich. Dort haben wir festgestellt, dass es beispielsweise beim BIT erstmals wieder zu Stellenaufstockungen gekommen ist, nach einem deutlichen Abbau in den letzten Jahren. Diese werden mit der Internalisierung von Aufgaben begründet. Unter dieser Internalisierung versteht man nichts anderes, als dass man künftig gewisse Aufgaben wieder selber ausführen möchte, anstatt die Aufgaben extern an teure Beratungsunternehmen zu vergeben.

In diesem Sinne meine ich also, dass diese Kürzung von 5 Prozent bzw. knapp 11 Millionen Franken beim Beratungsaufwand im Hinblick auf das hohe Budget des Bundes in einem Jahr locker zu machen ist. Ich bitte Sie darum, dieser Kürzung zuzustimmen. Wenn schon internalisiert wird - was ich begrüssen kann -, dann muss der Beratungsaufwand sinken und darf nicht parallel dazu weiter steigen.

Levrat Christian · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe socialiste

Il est certainement raisonnable de se poser des questions, au titre des groupes de comptes, sur les charges de conseil dans le cadre du budget en général. Il est par contre beaucoup trop facile de le faire au terme de l'examen dans les sous-commissions, en utilisant une méthode semblable à celle des tondeuses électriques qui coupent le gazon de façon automatique et aléatoire. Tout cela m'a l'air beaucoup trop simple. Il est trop facile de tempêter au terme des débats alors que la Commission des finances est composée de sous-commissions qui se répartissent le travail; que nous avons l'occasion d'entendre les dirigeants de chaque office concerné; que nous avons la liste de l'ensemble des mandats de conseil qui ont été donnés; qu'il nous est loisible de pointer du doigt l'un ou l'autre de ces mandats et d'exiger des explications.

Il me paraît toujours surprenant d'avoir à traiter de propositions de coupes linéaires qui émanent précisément de ceux qui, au moment de l'examen du budget, n'ont pas été capables de poser les questions ciblées concernant les mandats remis en question. Le problème est double. Il y a d'abord une erreur de méthode. On ne peut pas, en arrivant au terme de l'examen du budget - parce que c'est ainsi que cela s'est passé -, présenter des propositions de coupes linéaires et considérer que les autres n'ont qu'à se débrouiller. En définitive, la haute surveillance et le pouvoir de décision du Parlement sur le budget nous imposent d'entrer davantage dans les détails. Nous le faisons pour quelques centaines de milliers de francs pour toute une série de rubriques, vous aurez l'occasion de vous en rendre compte. Aucun motif ne justifie que nous ne puissions pas le faire pour les charges de conseil. C'est donc, pour moi, une solution de facilité que d'opérer des coupes linéaires au terme de l'exercice et de considérer que l'administration doit se débrouiller.

La voie tracée par le rapporteur est plus raisonnable. Je fais partie de ceux qui ont des doutes quant à l'évolution des crédits alloués aux charges de conseil, mais ces doutes doivent être exprimés dans les directives pour le budget 2016. Il faut poser des conditions particulières à la fois au Conseil fédéral et aux offices pour l'élaboration des positions du budget relatives aux charges de conseil et en étant spécialement attentifs auxdites positions lors de séances de sous-commission. Voilà pour l'erreur de méthode.

En outre, l'argument des réserves qui a été invoqué me semble douteux. Bien sûr qu'il y en a et c'est heureux! S'agissant des charges de conseil, l'objectif est justement d'accompagner l'administration si elle a été confrontée au cours de l'année à des difficultés particulières.

Ce qui m'inquiète le plus, c'est le fait qu'il n'y ait pas de réserves à une position de ce type, qui concerne des dépenses ne pouvant pas être planifiées d'une année à l'autre. S'il s'agit de dépenses prévisibles, il faut trouver à l'interne des compensations dans le budget. Or il s'agit justement de dépenses imprévues, d'un appui ponctuel qui doit être accordé à telle ou telle unité administrative. Par conséquent, le fait qu'une partie des crédits ne soit pas utilisée est la preuve que le système fonctionne et non l'inverse.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Sie werden sich nicht wundern, dass ich Sie bitte, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Ich möchte Ihnen sagen, warum dieser Beratungsaufwand steigt. Er steigt, das wurde gesagt, vom Voranschlag 2014 zum Voranschlag 2015 um 16 Millionen Franken, das heisst um 5,6 Prozent. Die Teuerung kann man hier nicht gut anführen; es ist eine minime Teuerung, die wir eingerechnet haben. Aber was hier zu Buche schlägt, ist die Energiestrategie 2050 mit 10 Millionen Franken; dann sind zusätzliche Ausgaben im Verteidigungsbereich mit 7 Millionen Franken zu nennen; hinzu kommt die Intensivierung der Überwachung bei der Erkennung von Tierseuchen mit 3 Millionen Franken. Das ergibt dann ungefähr die Summe des Anstiegs.

Ich verstehe, wenn man sagt, das sei ein grosser Betrag für Beratungs- und Auftragsforschungsaufwand. Aber Sie können sehen, dass 60 Prozent dieses Betrages auf sechs Einheiten entfallen: Bundesamt für Energie, Energie Schweiz, Vollzug der Energiestrategie 2050: 68 Millionen; Bundesamt für Umwelt: 30 Millionen; Bundesamt für Strassen: 24 Millionen; Verteidigungsbereich: 23 Millionen; Bundesamt für Gesundheit: 19 Millionen Franken; dazu noch 13 Millionen für Berufsbildung, Hochschul- und Forschungsförderung. Es sind alles grosse Bereiche, wo tatsächlich Beratungsaufwand besteht. Viele Projekte brauchen Unterstützung, weil man einfach zu wenig eigene Ressourcen hat, um all diese Untersuchungen, um all diese Abklärungen zu machen.

Wir können schon Querschnittkürzungen machen. Wir haben Ihnen auch eine Querschnittkürzung vorgeschlagen, die allerdings im Bereich Landwirtschaft bestritten wird; es ist die Querschnittkürzung, weil wir praktisch keine Teuerung haben. Ich bin dann froh, wenn die Diskussion gleich läuft wie diese hier. Die Querschnittkürzung kann man im Dezember so machen, dass man sie auf die verschiedenen Departemente proportional verteilt; anders geht es nicht. Aber es ist auch so, Frau Fetz, dass jeder Departementsvorsteher und jede Departementsvorsteherin mit seinen bzw. ihren Leuten selber entscheiden kann, wo genau man das umsetzen will. Wenn Sie einmal schauen, wo die Querschnittkürzungen von unserer Seite her vorgeschlagen wurden, dann sehen Sie, dass man das nicht einfach linear über alle BO 2014 E 1094 Bereiche gemacht hat, sondern dass man das punktuell in der Verantwortung des jeweiligen Departementsvorstehers gemacht hat.

Das haben wir im Übrigen beim Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) auch so gemacht. Die Finanzverwaltung hat errechnet, wie grosse Anteile jedes Departement erbringen muss, damit ein solches KAP überhaupt umgesetzt werden kann. Es lag dann in der Verantwortung der Departemente aufzuzeigen, wo es möglich ist. Ich denke, das ist richtig so.

Herr Ständerat Theiler, ich meine, dass der von Ihnen erwähnte Bericht ein guter Bericht ist. Man ersieht einiges aus diesem Bericht, aus dieser Zusammenstellung zum Beratungsaufwand. Diese 17 Millionen Franken sind - das hat Herr Ständerat Levrat gesagt - natürlich nicht verloren, wenn diese Reserve nicht gebraucht wird, wenn die Projekte nicht ausführungsreif sind oder der Kredit für Beratungsaufwand nicht beansprucht wird. Sie sehen jedes Jahr die Kreditreste, die wir in diesem Bereich haben. Wir haben solche Kreditreste dieses Jahr, und wir hatten sie auch 2013. Es ist also nicht Geld, das vorhanden ist und dann einfach für irgendetwas ausgegeben wird. Es wird wirklich für Projekte ausgegeben, die geplant, aber noch nicht so weit sind, dass man genau sagen kann, wie viel sie kosten werden.

Ich möchte Sie bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen und den Pfad zu beschreiten, den Ihnen der Präsident der Finanzkommission aufgezeigt hat: im Rahmen einer Diskussion über die Weisungen des Bundesrates zum Budget wirklich einmal darüber zu sprechen, inwieweit dieser Beratungsaufwand gerechtfertigt ist und bei welchen Positionen wir zurückfahren sollen. Ich denke, das wäre dann der richtige Ort für diese Diskussion. Ich möchte Sie darum bitten, diesen Weg zu beschreiten.

Vote

Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 21 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

Behörden und Gerichte - Autorités et tribunaux

101 Bundesversammlung

101 Assemblée fédérale

Proposition de la commission

A2101.0108 Relations internationales

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Le président (Hêche Claude, président): J'ai le plaisir de saluer Monsieur Gilbert Kolly, président du Tribunal fédéral.

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe PDC-PEV

Betreffend "Behörden und Gerichte" empfiehlt Ihnen die Finanzkommission, dem Voranschlag 2015 und den entsprechenden Nachträgen betreffend die Bundesversammlung zuzustimmen.

Zur Bundesversammlung: Hier möchte ich auf die erwähnten Nachträge auf Seite 21 der Botschaft über den Nachtrag II zum Voranschlag 2014 verweisen. Es handelt sich um einen Mehraufwand in der Höhe von 300 000 Franken beim Personalkredit für Mitarbeitende, die befristet für das Projekt "Untersuchung Insieme" angestellt wurden. Zu bemerken ist hier, dass der Insieme-Kredit von insgesamt 1,5 Millionen Franken ausreichen wird; aus rein buchungstechnischen Gründen wurde dieser Nachtrag aber notwendig.

Dann geht es um einen Mehraufwand unter "Sessionen im Nationalrat" in der Höhe von 160 000 Franken infolge der Verlängerung der Sondersession von drei auf vier Tage. Auch für den Voranschlag 2015 ist übrigens ein zusätzlicher Tag der Sondersession des Nationalrates vorgesehen, und ein entsprechender Antrag liegt bereits vor.

Weiter geht es noch um einen Mehraufwand in der Höhe von 60 000 Franken unter "Jahresvergütung Mitglieder Nationalrat"; dieser entstand infolge verschiedener Mutationen. Die beiden letztgenannten Nachträge von 160 000 und 60 000 Franken werden vollumfänglich unter "Kommissionen und Delegationen des Nationalrates" kompensiert. Das sind meine Bemerkungen zur Bundesversammlung.

Ich komme zum Bundesrat: Hier habe ich eine Bemerkung zu den Ruhegehältern. Es wurde uns erklärt, dass unter diesen Kredit in der Höhe von 5 Millionen Franken alle Renten für alt Magistratspersonen fallen, für alt Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler und die Witwenrenten. Zurzeit werden über dieses Budget Renten für 14 alt Magistratspersonen, 3 ehemalige Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler sowie 6 Witwenrenten entrichtet.

Ich komme zur Bundeskanzlei: Für den Sonderfaktor "Gever Bund" haben die Departemente für 2015 und 2016 Mittel in der Höhe von insgesamt 2,4 Millionen Franken für die Projektbearbeitung abgetreten. Die Ausschreibung wurde durch die Bundeskanzlei gemacht, jetzt folgt die Evaluationsphase und im nächsten Jahr die Realisierung. Dafür wird 2015 und 2016 mit Kosten von rund 4,8 Millionen Franken gerechnet. Ohne diesen Sonderfaktor wäre das Budget der Bundeskanzlei 2015 etwas geringer als in den Vorjahren 2013 und 2014.

Ich möchte noch einige kurze Bemerkungen zum Ausweichrechenzentrum Katastrophenvorsorge machen. Dieses wurde für den Fall eingerichtet, dass grössere Probleme oder gar Ausfälle eintreten. Es gibt bekanntlich geschützte Anlagen für die Landesregierung, und für diese geschützten Anlagen gibt es einen Mietvertrag mit dem VBS. Die Miete beträgt 3,6 Millionen Franken pro Jahr, die Betriebskosten machen 1,85 Millionen Franken aus. Dies ist im Budget der Bundeskanzlei auch in der Position "Raummiete" aufgeführt. Es ist der Auftrag der Bundeskanzlei, dafür zu sorgen, dass, wenn in einer solchen Anlage gearbeitet werden müsste, die Landesregierung mit ihren Stäben inklusive der Bundeskanzlei - also ein sehr reduzierter Personenkreis - alle Arbeiten ausführen könnte, die für die Regierungstätigkeit notwendig sind. Wenn die Rechenzentren des BIT nicht mehr funktionierten, müssten die Anwendungen in diesen Anlagen weiter funktionieren.

Die ganze Infrastruktur wurde 2009 und 2010 aufgebaut und kostete gut 2,5 Millionen Franken. Der Betrieb und die Infrastruktur dieser Anwendungen kosten jährlich 2,6 Millionen Franken. Bei dieser Infrastruktur ist nun eine Erneuerung notwendig. Auf dem Portfolio der Bundeskanzlei ist deshalb ein Projekt unter dem erwähnten Titel "Ausweichrechenzentrum Katastrophenvorsorge" aufgeführt. Die Infrastrukturen sind jetzt fünfjährig, und einige von diesen erfüllen die Anforderungen nicht mehr. Die Geschäftsleitung der Bundeskanzlei wird nächstens über den Projektauftrag befinden, mit dem Ziel, dass das Projekt 2015 umgesetzt werden kann. Es ist mit Kosten zwischen 2 und 2,5 Millionen Franken zu rechnen. Die Bundeskanzlei wird über die Priorität des Projektes befinden und darüber, ob das Projekt allenfalls wegen anderer Projekte aus Budgetgründen in eine Tranche 2015 und eine Tranche 2016 aufgeteilt wird oder ob es 2015 total finanziert werden kann. Es ist nicht vorgesehen, dass dafür zusätzliche Mittel beantragt werden müssen.

Wie eingangs erwähnt, bitte ich Sie, dem Voranschlag 2015 betreffend die Behörden zuzustimmen.

Ich mache gleich weiter und komme jetzt zu den Gerichten, zunächst zum Bundesgericht: Das Schweizerische Bundesgericht wird 2015 den Kongress der Vereinigung der französischsprachigen Verfassungsgerichte (Accpuf) ausrichten. An der diesjährigen Generalversammlung und Konferenz, die in Marrakesch stattfand, übertrug die Accpuf dem Schweizerischen Bundesgericht das erste Vizepräsidium des Büros. Statutengemäss wird damit die nächste Generalversammlung und Konferenz, also jene im Jahr 2015, in der Schweiz durchgeführt. Bereits mit dem Voranschlag 2014 haben wir dafür 100 000 Franken bewilligt; nun werden BO 2014 E 1095 600 000 Franken in den Voranschlag aufgenommen. Die Organisation ist weit fortgeschritten und aufgegleist.

Zum Bundesstrafgericht: Hier habe ich keine zusätzlichen Bemerkungen anzubringen.

Zum Bundesverwaltungsgericht: Zum Voranschlag 2015 gibt es keine speziellen Bemerkungen. Zum Thema einer sogenannten Falschbuchung, über die auch in den Medien berichtet wurde, wurde unserer Kommission erklärt, dass es sich um ein Schnittstellenproblem gehandelt habe. Die Kostenvorschüsse seien versehentlich archiviert und nicht abgerechnet worden. Der Fehler sei jedoch erkannt und die entsprechenden Massnahmen seien getroffen worden; alle Abrechnungen würden jetzt korrekt ausgeführt und auch aufgearbeitet.

Zur Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft habe ich keine Bemerkungen. Die Bundesanwaltschaft weist im Voranschlag 2015 im Vergleich zum Voranschlag 2014 nur wenige Veränderungen aus. 62 Prozent des Gesamtbudgets entfallen auf Personalkosten, 17 Prozent auf die Haft-, Untersuchungs- und Strafvollzugskosten, je etwa 7 Prozent auf Raummiete und Informatiksachaufwand und noch 6 Prozent auf den übrigen Betriebsaufwand. Die Zunahme beim übrigen Betriebsaufwand der Bundesanwaltschaft von 761 000 Franken begründet sich auch mit der Durchführung einer weltweiten Staatsanwältekonferenz in Zürich im nächsten Jahr. Hier werden jedoch auch Einnahmen von 600 000 Franken erwartet.

Noch zum Bundespatentgericht: Die Erfolgsrechnung des Voranschlages 2015 ist gegenüber jener von 2014 praktisch unverändert. Die FK-SR hat sich an der Sitzung vom 18. und 19. August 2014 dafür ausgesprochen, dass das Bundespatentgericht auf den Umzug in das Gebäude des Bundesverwaltungsgerichtes verzichtet und am heutigen Standort verbleiben soll. Der Verbleib wird gewisse Einsparungen bringen, aber auch Kosten beim BIT von rund 30 000 Franken für die Anbindung an das Bundesnetz auslösen. Der Personalaufwand bleibt unverändert, und ebenso gibt es keine Änderungen beim Personalbestand.

Ich beantrage Ihnen, dem Voranschlag für den Bereich der Gerichte ebenfalls zuzustimmen.

Intervention de procédure

Kolly Gilbert, président du Tribunal fédéral: Je ne peux qu'adhérer aux propos de Madame la conseillère aux Etats Häberli-Koller au sujet des budgets du Tribunal fédéral et du budget des trois autres tribunaux de la Confédération. Je n'ai rien à ajouter en l'état.

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

Adopté

Le président (Hêche Claude, président): Nous prenons congé de Monsieur Kolly, président du Tribunal fédéral.

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Département des affaires étrangères

202 Département fédéral des affaires étrangères

Proposition de la majorité

A2310.0547 Actions spécifiques de la coopération au développement

A2310.0548 Coopération multilatérale au développement

A2310.0554 Aide aux pays de l'Est

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Hösli, Germann)

A2310.0547 Actions spécifiques de la coopération au développement

Fr. 898 894 900

A2310.0548 Coopération multilatérale au développement

Fr. 297 000 000

Proposition de la minorité

(Hösli)

A2310.0554 Aide aux pays de l'Est

Fr. 149 583 200

Hefti Thomas · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical

Die Finanzkommission beantragt Ihnen, dem Budget des Departementes für auswärtige Angelegenheiten einschliesslich der Nachmeldungen unverändert zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen. Sofern diese aufrechterhalten werden, würde ich mich nach deren Begründung noch dazu äussern.

Für das EDA sieht das Budget bei Erträgen von insgesamt 48 Millionen und bei einem Aufwand von 3204 Millionen per saldo einen Aufwand von 3156 Millionen Franken vor. Das sind 68 Millionen mehr, als im Budget für das laufende Jahr vorgesehen waren. Dazu kämen noch die Nachmeldungen.

Einstweilen, das heisst, bis im Zuge der Umsetzung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung wieder ein einheitlicher Zustand einkehrt, wird die Informatik im EDA als Flag-Amt geführt. Eine weitere organisatorische Änderung besteht darin, dass die drei früheren Budgetkreise EDA, Deza und Informatik EDA am 1. Januar 2014 zu einem Budgetkreis zusammengefasst wurden. Im Gegensatz zu früher erscheint daher der Informatikaufwand buchhalterisch nirgends mehr als Ertrag, was zur Folge hat, dass der Gesamtertrag um 50 Millionen auf die vorhin erwähnten 48 Millionen Franken zurückgeht.

Ansonsten zeichnet sich das Budget des EDA durch Konstanz aus, bzw. es setzt, namentlich was die Beiträge an die Entwicklungshilfe betrifft, Beschlüsse um, welche im Jahr 2011 gefasst wurden. Die "unvorhergesehenen Nachmeldungen" sind auf nicht Vorhersehbares in dieser Welt zurückzuführen. Die Stichworte lauten: Naher Osten, Syrien und Ebola.

Ich möchte auf vier Aufgabenbereiche gerne noch etwas näher eingehen. Die Entwicklungszusammenarbeit weist eine Erhöhung um 64 Millionen auf 1506 Millionen Franken auf. Das entspricht einer Zunahme um 4,4 Prozent. Die humanitäre Hilfe steigt um 58 Millionen auf 492 Millionen Franken; das entspricht einer Steigerung um 13 Prozent. Die Beiträge an Schweizer im Ausland erfahren eine Verdoppelung; dies aber deshalb, weil die Fürsorgeleistungen neu über das EDA und nicht mehr über das Bundesamt für Justiz ausgerichtet werden. Die Beiträge an internationale Organisationen reduzieren sich um 33 Millionen auf 99 Millionen Franken. Das ist aber nicht in dem Sinne eine Kürzung, sondern das ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass diese Organisationen etwas sprunghaft Rechnung stellen und wir nicht genügend Einfluss darauf haben.

Zum Schluss noch eine Bemerkung zur Entwicklungshilfe: Mit den Beschlüssen aus dem Jahr 2011 wollte man erreichen, dass diese Hilfe einen Anteil von 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens ausmacht. Das ist mit diesem Budget eigentlich der Fall. Nun haben wir aber vor einigen Wochen gehört, dass dieses Einkommen auf eine andere Weise BO 2014 E 1096 berechnet wird, sodass wir das Ziel wiederum nicht mehr erreichen. Diesbezüglich wollten wir uns in der Kommission aber an die Beschlüsse aus dem Jahre 2011 halten und nicht nachträglich erfolgte Änderungen in der Berechnung des Bruttonationaleinkommens berücksichtigen.

Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommission zuzustimmen.

Hösli Werner · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich möchte die drei Minderheitsanträge bei den Positionen "Bestimmte Aktionen der Entwicklungszusammenarbeit", "Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit" und "Osthilfe" gemeinsam erläutern, weil sie alle in einem Zusammenhang mit unserem Auslandengagement stehen und zwischen den jeweiligen Argumentationen keine Differenzierung besteht. Dies ist also nicht zuletzt auch in Ihrem Sinne und im Sinne der Effizienz. Es ist mir natürlich klar, dass dann am Schluss über jeden einzelnen Minderheitsantrag separat abgestimmt wird.

Von den Minderheitsanträgen nicht betroffen sind die humanitäre Hilfe sowie die Friedens- und Sicherheitsförderung. Aber auch hier sind die Kosten in den letzten Jahren sehr stark gestiegen. Zusammen mit all den anderen stetig wachsenden Kosten in den Bereichen Verkehr, Bildung und Soziales leben wir auf hohem Ausgabenstandard. Zudem ist ja unsere Verwaltung, wir haben es gehört, auch auf grossem Wachstumspfad.

Wir befinden uns im Moment in einer wirtschaftlich guten, zinsgünstigen Zeit. Jetzt wären Reserven anzulegen bzw. ist die Schuldenlast abzubauen, denn es steht mit der Unternehmenssteuerreform III eine grosse Reform vor der Tür, die die Einnahmen der öffentlichen Hand strapazieren wird. Entwickelt sich bis in drei, vier Jahren noch eine rezessive Phase, wird es dann schnell einmal schwierig.

Der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates sah grundsätzlich noch einen ansehnlichen strukturellen Überschuss vor, der sich aber durch die veränderte Situation, nicht zuletzt auch bei den Flüchtlingszahlen, nach heutigen realen Einschätzungen sehr ernüchternd verändern wird. Sie werden davon noch hören. Das grosse Problem dieses Voranschlages war aber von Anfang an die Unausgewogenheit. Währenddem man die hier zur Debatte stehenden Budgets für Auslandengagements um 8 Prozent erhöhen will, beantragt der Bundesrat, die Beträge an den Bereich Landwirtschaft und Ernährung um 3,7 Prozent zu senken. Ich habe dies bereits in der Kommission erwähnt, und niemand ist mir für diese Erwähnung um den Hals gefallen. Mich hätte aber interessiert, was passiert wäre, wenn man zum Beispiel statt der Beträge für die Landwirtschaft jene für die Bildung um 3,7 Prozent reduziert und die Beträge bei Landwirtschaft und Ernährung um 8 Prozent erhöht hätte. Hätte man dann nicht auch Vergleiche angestellt, was bei meinen Budgetpositionen hier dann kritisiert wurde?

Es gehört doch einfach zur gutschweizerischen Demokratie, dass man eine Gesamtauslegeordnung macht und dann eine Gesamtdiskussion führt. Es geht aber ganz im Speziellen nicht um Landwirtschaft gegen Auslandengagement. Es geht um Ausgewogenheit, und es geht um mehrheitsfähige und vom Volk auch mitgetragene Lösungen. Jeder Gemeinderat würde meiner Ansicht nach mit einem so unausgewogenen Budget vor der Gemeindeversammlung Schiffbruch erleiden. Dies hat den Bundesrat anscheinend aber nicht dazu veranlasst, korrigierend einzuwirken, und im Nationalrat ist nun das zu erwartende finanzpolitische Fiasko entstanden.

Ich mag diesen Unsinn von Bauernlobbyismus schon gar nicht mehr hören. Das Resultat im Nationalrat ist die Folge eines verfehlten Budgets, welches vom Bundesrat zuhanden des Parlamentes verabschiedet wurde. Diese Arbeit war schlicht und einfach nicht durchdacht. Obwohl die ausgewogenen Erhöhungsanträge unserer Subkommission bei der Landwirtschaft gegenüber dem Budget immer noch eine Reduktion bedeuten, habe ich diese mitgetragen, dies im Wissen, dass wir uns in der jetzigen Zeit unbedingt finanzpolitischen Spielraum schaffen müssen. Aber es ist auch klar, dass kein Bereich in zwei Jahren um fast 20 Prozent wachsen darf, wie dies per saldo bei den hier besprochenen Positionen "Bestimmte Aktionen der Entwicklungszusammenarbeit", "Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit" und "Osthilfe" der Fall ist.

Das gilt unabhängig davon, ob der Beschluss zu einem Engagement hier einmal in Form einer Kennziffer gefasst worden ist. Man hat dies ja auch bei der Landwirtschaft im Sinne eines Rahmenkredits so beschlossen. Man muss mit dynamischen Kennziffer- und Ausgabenbeschlüssen sowieso generell sehr vorsichtig sein. Sie engen die Möglichkeiten des Parlamentes, bei den Budgets je nach wirtschaftlicher Situation einzugreifen, enorm ein. Es kann doch nicht das Ziel sein, dass wir mehr und mehr sogenannt gebundene Ausgaben schaffen und dass dann, wenn es einmal schwierig wird, nur noch beim Personal Möglichkeiten für Einsparungen vorhanden sind. Wie gut das gehen würde, wissen Sie selber.

Wenn Sie meinen Minderheitsanträgen folgen, erhöhen Sie den Zahlungsrahmen bei den Positionen der Entwicklungszusammenarbeit und der Osthilfe gegenüber dem Budget 2014 immer noch um zirka 0,5 Prozent. Es sind also keine Reduktionen gegenüber dem Budget 2014 vorgesehen. Wir beschliessen auch dann immer noch Erhöhungen, die über der Teuerung liegen.

Ich bitte Sie, meine Minderheitsanträge zu unterstützen.

Hefti Thomas · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical

Namens der Mehrheit bitte ich Sie, den Anträgen der Mehrheit der Kommission und des Bundesrates zuzustimmen und die Minderheitsanträge allesamt abzulehnen.

Selbstverständlich ist es legitim, darüber zu diskutieren, wie hoch die Beiträge für die Entwicklungshilfe sein sollen. Es soll ja keine heiligen Kühe mehr geben. Es geht aber heute und hier nicht darum. Es geht vielmehr darum, dass man im Jahr 2011 Beschlüsse gefasst hat und dass diese Beschlüsse nun umgesetzt werden. Es liegt auch nichts vor, was uns jetzt zum Abweichen von diesen Beschlüssen zwingen oder was ein Abweichen rechtfertigen würde, schon gar keine Notlage. Im Gegenteil, das Budget ist derart, dass man dem Antrag des Bundesrates getrost folgen kann. Ich erinnere an die Worte, die unser Bundespräsident am Donnerstag in diesem Saal gesagt hat: Man treffe im Ausland immer wieder auf Leute, die sagten, die Schweiz halte Wort. Mit den Beschlüssen von 2011 haben wir etwas gesagt, und das sollten wir einhalten. Darin war sich die Subkommission immer einig, und auch die Finanzkommission ist dieser Ansicht.

Überschattet wurde unsere Diskussion etwas durch die Beschlüsse der nationalrätlichen Finanzkommission, die einen Link zum WBF bzw. zur Landwirtschaft gemacht hat; neckischerweise sind ja das WBF und das EDA der gleichen Subkommission zugeteilt. Wir haben diesen Link nie gemacht, und die Finanzkommission macht ihn auch nicht.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Levrat Christian · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe socialiste

Je souhaite compléter les propos du rapporteur, tant il est vrai que dans le domaine de l'agriculture, comme dans celui de l'aide au développement, des décisions relatives aux objectifs à atteindre ont été prises par nos conseils.

Tout d'abord, le lien qui vient d'être fait par Monsieur Hösli entre l'aide au développement et les crédits agricoles est totalement arbitraire et me paraît moralement peu défendable. Ce rapprochement a une origine très simple et se répète d'année en année: ces deux positions sont traitées par la même sous-commission. Ceux qui se battent pour augmenter les crédits agricoles - et j'en fais souvent partie - se sont sentis contraints, pour des motifs que j'ai peine à expliquer, de compenser cette augmentation, lors de l'examen du budget en sous-commission. Ils l'ont fait là où c'était le plus facile, à savoir à la position relative à l'aide au développement. S'il n'y a donc théoriquement aucun lien entre l'agriculture et l'aide au développement, ce débat dure toutefois depuis plusieurs années. Or je pense que le lien entre ces deux domaines n'est pas défendable et que le fait que le public débatte de la question de savoir s'il faut donner la priorité au BO 2014 E 1097 crédit agricole ou à l'aide au développement est préjudiciable au travail parlementaire.

De plus, ce débat me paraît totalement anachronique. Nous sommes confrontés aux pires crises internationales depuis des décennies. Ces crises se déroulent aux frontières de l'Europe et ont des conséquences immédiates sur le bien-être et la sécurité de nos populations. Il me semble donc que c'est le moment ou jamais d'investir davantage à l'étranger pour tenter, par des mesures sur place, d'alléger la pression migratoire, d'éviter des drames en Méditerranée et de faire en sorte que nous gardions le contrôle sur les coûts de l'asile en Suisse. Il est piquant du reste de constater que ce sont les mêmes personnes qui souhaitent diminuer l'aide au développement et qui critiquent l'augmentation des coûts dans le système de l'asile. Le bon sens nous commande de considérer qu'il y a un lien entre l'aide sur place et la pression migratoire, et qu'un franc dépensé sur place permet d'éviter des drames et d'économiser de l'argent par la suite.

Enfin, il me paraît particulièrement important de souligner qu'il est très maladroit de la part de ceux qui défendent une politique agricole digne de ce nom de tenter d'opposer la politique agricole à celles d'autres secteurs. Pour le dire simplement, les paysans ont besoin de la solidarité de l'ensemble de la société. Les paysans ont besoin d'un débat budgétaire apaisé et que la parole donnée dans le cadre des crédits pluriannuels soit respectée par la suite. Le moins qu'on pourrait attendre, c'est que nous n'ayons pas une solidarité à sens unique, mais également des réponses positives lorsque d'autres positions budgétaires sont concernées, notamment celles en lien avec la solidarité internationale. Il semble donc que nous ayons affaire à une politique agricole d'un autre âge, qui voudrait opposer la paysannerie et l'aide au développement, la paysannerie et la formation, la paysannerie et les défenses sociales. Ce n'est pas ainsi que vous parviendrez à défendre le budget alloué à l'agriculture. Vous parviendrez à le faire s'il y a un consensus social suffisant pour soutenir les paysans et les campagnes. A force de combattre ce consensus social, vous mettez en danger l'assise sur laquelle repose le soutien à l'agriculture.

Pour ma part, je combattrai évidemment ces coupes dans le budget de l'aide au développement. Je soutiendrai, avec la majorité de la commission, une partie des revendications des agriculteurs, soit celle directement liée au crédit-cadre 2014-2017, celle directement liée aux paiements immédiatement versés aux agriculteurs, qui devrait échapper au programme de consolidation et de réexamen des tâches. Toutefois, lier les deux objets et vouloir compenser avec l'aide au développement les montants supplémentaires attribués à la paysannerie est un très mauvais calcul qui va au détriment de l'aide au développement. C'est une erreur en matière de politique agricole et c'est faire preuve de bien peu de solidarité avec les autres habitants de notre planète, ce qui est en fin de compte assez choquant.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Herr Ständerat Hösli, es erstaunt mich etwas, wenn Sie dem Bundesrat vorwerfen, dass er so budgetiert, wie er es gestützt auf Beschlüsse, die das Parlament gefasst hat, tun soll. Das Parlament hat diese Beschlüsse nicht nur einmal und nicht per Zufall, sondern mehrere Male gefasst. Im Jahre 2011 hat das Parlament den Grundsatzentscheid getroffen, die APD-Quote der Schweiz bis 2015 schrittweise auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen, und zwar hat das Parlament dies entgegen dem damaligen Antrag des Bundesrates getan. Es ist also über den Antrag des Bundesrates hinausgegangen und hat uns eine Pflicht auferlegt, diese Quote zu verfolgen. Am 11. Februar 2012 hat das Parlament diesen Entscheid mit der Verabschiedung der Rahmenkredite für die internationale Zusammenarbeit 2013-2016 bestätigt. Das ist die Situation.

Wenn wir uns nicht so hätten verhalten wollen, wie das Parlament das zu Recht auch von uns erwartet, dann hätten wir die Mittel jetzt aufstocken müssen, weil wir das Ziel von 0,5 Prozent mit der heutigen Berechnung nicht erreichen. Sie wissen, dass sich die Methode zur Berechnung des Bruttoinlandprodukts geändert hat. Neue statistische Zahlen zeigen, dass wir mit der neuen Berechnung diese 0,5 Prozent in den Jahren 2015 und 2016 nicht erreichen, sondern dass es neue Werte gäbe. Der Bundesrat hat keine Aufstockung gemacht, weil er bei der Berechnung des Budgets, gestützt auf die Zahlen, die er hatte, davon ausgegangen ist, dass es genau diese Mittel braucht, um den Auftrag des Parlamentes zu erfüllen. Meines Erachtens haben wir uns hier absolut korrekt verhalten.

Zu den Anträgen der Minderheit zu den Positionen "Bestimmte Aktionen der Entwicklungszusammenarbeit" und "Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit": In beiden Bereichen braucht man eine gewisse Vorlaufzeit und eine gewisse Planungsphase, um die Projekte korrekt und sinnvoll aufzugleisen, um sie umzusetzen und um die Kontinuität zu wahren. Wenn man jetzt einfach hingeht und im Rahmen eines Voranschlages irgendwo Kürzungen vornimmt, dann macht man nichts anderes, als die Planungssicherheit und die Effizienz der Aufgaben und auch die Zielerreichung, die wir alle wollen, zu beeinträchtigen. Sie und ich, wir sagen immer dasselbe: Wir sagen, dass man möglichst weitgehend Hilfe vor Ort machen solle, dass man in der Entwicklungszusammenarbeit dort helfen solle, wo wir es sinnvoll und mit Erfolg machen könnten. Genau hier, bei der Entwicklungszusammenarbeit und bei der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit, sind die Mittel. Wir hören ja von verschiedener Seite immer wieder, wir sollten mehr im Ausland und etwas weniger im Inland machen, und genau hier können wir das tun.

Ich möchte Sie schon bitten, diese Anträge des Bundesrates und der Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen. Damit bringen Sie wirklich auch zum Ausdruck, dass es uns ernst ist und wir - gerade in der heutigen Zeit, wo es rund um uns herum zu sehr, sehr schwierigen Situationen kommt - bereit sind, dort zu helfen, wo eben diese Schwierigkeiten am grössten sind. Dies können wir mit Entwicklungsprojekten im Ausland tun.

Bei der Osthilfe gilt eigentlich dasselbe: Auch dort hat die Deza längerfristige Projekte, deren Planung und Umsetzung schon lange begonnen haben. Kontinuität ist auch hier sehr wichtig.

Ich möchte Sie einfach bitten, bei allen drei Positionen das zu machen, was wir immer wieder zum Ausdruck gebracht haben, nämlich an Ort und Stelle unseren Beitrag zu leisten, weil das sinnvoll ist.

Vote

Pos. 202.A2310.0547

Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 37 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 7 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Vote

Pos. 202.A2310.0548

Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 37 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 7 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Vote

Pos. 202.A2310.0554

Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 38 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 6 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

Departement des Innern - Département de l'intérieur

318 Office fédéral des assurances sociales

BO 2014 E 1098Proposition de la commission

A2310.0333 Organisations familiales faîtières

Adhérer au projet du Conseil fédéral

341 Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires

Proposition de la majorité

A2310.0122 Assurance de la qualité du lait

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Fetz, Altherr)

A2310.0122 Assurance de la qualité du lait

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Abate Fabio · Mit-M · Conseil des Etats · Tessin · Groupe libéral-radical

Die finanzierungswirksamen Ausgaben des Voranschlages 2015 des EDI betragen 17,23 Milliarden Franken und liegen damit um 491 Millionen Franken über dem Voranschlag des Vorjahres. Die bedeutsamen Positionen sind zunächst die Steigerung um 166 Millionen Franken im Bundesamt für Gesundheit und die Steigerung um rund 295 Millionen Franken im Bundesamt für Sozialversicherungen. Für den Voranschlag sind zwei Punkte zu erwähnen: Die Querschnittkürzungen um 1 Prozent und die Teuerungskorrektur um 1,1 Prozent wurden integriert.

Bei der Position "Familienergänzende Kinderbetreuung" hat die Kommission die Zahlen dem aktuell geltenden Verpflichtungskredit angepasst. Es geht um einen Betrag von 26,5 statt 19 Millionen Franken. Eine Anpassung erfolgte auch beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Diese Anpassung an den geltenden Rahmenkredit entspricht einer Erhöhung des budgetierten Betrages von etwas mehr als 3 Millionen Franken um 973 000 Franken. Dabei geht es um die Position "Qualitätssicherung Milch".

Bei den Personalausgaben gibt es ein nominelles Wachstum von 2,4 Prozent. Ein grosser Teil, nämlich 4,1 Millionen Franken, ist auf das Wachstum bei Meteo Schweiz zurückzuführen. Beim Bundesamt für Statistik gibt es einen Zuwachs von 2 Millionen Franken. Grund dafür sind Bedürfnisse, die bis anhin über Sachmittel finanziert worden sind und neu über den Personalaufwand für Festangestellte finanziert werden.

Beim Temporärpersonal haben wir festgestellt, dass insbesondere beim Bundesamt für Statistik ein Zuwachs beantragt wurde, weil zusätzliche Umfragen vorgesehen sind. Als Entscheidungsgrundlage, ob die jeweilige Anstellung fest oder temporär erfolgt, dient die Natur der vorgesehenen Aufgaben. Im Voraus ist es unmöglich zu bestimmen, welches Personal nötig ist. Das befristet angestellte Personal gibt nicht zu Problemen Anlass.

Für "Beratungsaufwand" sind 36,2 Millionen Franken budgetiert. Es wurde die Frage gestellt, welche Leistungen effektiv als Beratung zu budgetieren sind. Leistungen dieser Art könnten auch unter den Begriff "Beschaffung" fallen, und beim BBL werden entsprechende Abklärungen gemacht.

Besonders erwähnenswert ist die Erhöhung der Kosten beim Generalsekretariat, die erfolgt, weil die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus nächstes Jahr anlässlich des 20-Jahr-Jubiläums der Antirassismus-Strafnorm eine Kampagne geplant hat.

Bei der Informatik ist die Situation unter Kontrolle. Wir führten während der Beratung der Rechnung eine Analyse durch, und im Departement wird vierteljährlich der Stand der wichtigsten zehn Projekte dargestellt.

Für das Beschaffungswesen existiert innerhalb des Departementes ein Beschaffungs-Controlling, und es werden entsprechende Weisungen erarbeitet. Es geht um die Sicherstellung der Rechtmässigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zielkonformität.

In Bezug auf das Bundesamt für Kultur möchte ich die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2016-2019 erwähnen, die im September abgeschlossen worden ist. Bezüglich der Finanzen ist zu sagen, dass die vorgesehene Erhöhung grundsätzlich mehrheitlich unterstützt wird.

Zum Media-Abkommen: Ich erinnere daran, dass ein Nachtragskredit von 5 Millionen Franken vom Parlament bewilligt worden ist. Es geht dabei um einen Kredittransfer, der erlaubt hat, die Nachteile, die sich aus der Einstellung der Verhandlungen mit einem darauffolgenden Ausschluss der Schweiz ergeben, zu kompensieren. Eine Lösung für das nächste Jahr ist kaum in Sichtweite, sodass im Jahr 2015 die Ersatzmassnahmen immer noch Gültigkeit haben. Die Diskussionen mit der EU werden wieder aufgenommen, sobald die EU über ein Verhandlungsmandat verfügt.

Ich möchte noch die Position 306.A4300.0138, "Heimatschutz und Denkmalpflege", erwähnen. Im Voranschlag 2015 sind 34,5 Millionen Franken eingestellt, was rund 4,2 Millionen Franken mehr ist als im Voranschlag 2014 und rund 4,3 Millionen Franken weniger, als für das Budget 2015 vorgesehen war. Die Reduktion von 4,3 Millionen Franken beim Voranschlag 2015 wurde in den Finanzplan 2016-2018 übertragen.

Es gibt drei Nachtragskredite. Beim Bundesamt für Sozialversicherungen werden 20 Millionen Franken als Erhöhung des gesetzlich vorgeschriebenen Beitrages des Bundes an die IV beantragt. Der Bundesbeitrag an die IV ist ab dem Jahr 2014 durch die Entwicklung der Mehrwertsteuereinnahmen bestimmt; da diese Einnahmen leicht höher ausfallen, wird der Betrag folglich angepasst. Der zweite Nachtragskredit betrifft die Ergänzungsleistungen zur AHV. Bei der Budgetierung 2014 wurde das Wachstum unterschätzt. Dieser Nachtragskredit ist notwendig, damit der Bund seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den Kantonen rechtzeitig nachkommen kann. Daher sind diese 6 Millionen Franken notwendig. Der dritte Nachtragskredit betrifft die Ergänzungsleistungen zur IV, wobei die Ausführungen zum ersten Nachtragskredit auch hier gelten.

Der verehrte Kollege Levrat wird nun mit Ausführungen zum Bundesamt für Sozialversicherungen, zum Bundesamt für Gesundheit und zum Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen weiterfahren.

Levrat Christian · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe socialiste

L'Office fédéral des assurances sociales représente 80 pour cent du budget du Département fédéral de l'intérieur. Au sein de l'office, les dépenses de transfert représentent 99,5 pour cent des dépenses totales. Il en ressort que les frais de fonctionnement sont proportionnellement négligeables. Les dépenses avec incidences financières s'élèvent à 13,784 milliards de francs, ce qui représente une augmentation de 2,2 pour cent par rapport au budget 2014. Cette augmentation est liée à plusieurs facteurs.

Premièrement, les prestations versées par la Confédération à l'assurance-vieillesse et survivants augmentent de 1,9 pour cent par rapport au budget 2014. Ensuite, les prestations versées par la Confédération à l'assurance-invalidité ont augmenté de 3,3 pour cent. Ceci est dû au fait que, depuis 2014, en raison de la révision 6a de l'AI, la contribution ne dépend plus des dépenses de l'AI mais d'indicateurs économiques, en particulier de la taxe sur la valeur ajoutée, de l'indice des salaires et de l'indice mixte. Enfin, la contribution de la Confédération aux prestations complémentaires se montera à 1,49 milliard de francs, avec une augmentation de 3,8 pour cent. Pour les prestations complémentaires à l'AVS, l'augmentation est de 3,8 pour cent, pour celles à l'AI, de 3,1 pour cent. La Confédération alloue des subventions aux cantons pour leurs dépenses au titre des prestations BO 2014 E 1099 complémentaires. Elle prend en charge concrètement cinq huitièmes des coûts de ces prestations qui servent, comme vous le savez, à la couverture des besoins vitaux. Pour les personnes qui vivent chez elles, cette couverture représente l'ensemble de la prestation complémentaire annuelle, mais pour les pensionnaires des homes, elle en représente une partie uniquement. La part qui ne sert pas la couverture des besoins vitaux est, quant à elle, intégralement assurée par les cantons, qui disposent par conséquent d'une certaine marge de manoeuvre en la matière.

L'OFAS avance trois motifs de l'augmentation des prestations complémentaires. Premièrement, un changement de la valeur de base consécutif à un ajustement des modèles mathématiques une fois connu le compte d'exploitation 2013. Ce calcul est donc fait a posteriori.

Deuxièmement, il y a une augmentation du nombre de prestations complémentaires allouées en raison de l'évolution démographique; ceci est assez logique. Troisièmement, il y a une évolution du montant moyen des prestations allouées. Nul doute que cette évolution fera l'objet de discussions soutenues dans les semaines et les mois qui viennent.

Vous aurez constaté que nous proposons, comme le Conseil national, une augmentation du crédit accordé à l'accueil extrafamilial des enfants. Initialement, cette position était en recul de 12 pour cent par rapport au budget 2014. La commission propose, à l'inverse, d'augmenter cette position de 7,5 millions de francs pour la porter à 26,5 millions, suite à la décision du Parlement de prolonger le financement incitatif à la création de crèches, avec un crédit-cadre de 120 millions de francs, dont il convient de libérer la première tranche en 2015. La proposition que nous vous faisons aujourd'hui correspond à la décision du Conseil national; vous la trouverez dansur le dépliant.

J'en viens à l'Office fédéral de la santé publique, un office dans lequel les charges de personnel sont en réduction de 10,1 pour cent, soit de 7,9 millions de francs. Cet écart résulte d'une part du transfert de 9,5 millions de francs à l'Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires nouvellement créé, qui a repris le domaine des denrées alimentaires de l'Office fédéral de la santé publique et, d'autre part, d'une hausse de crédit de 1,5 million de francs à titre de compensation, puisque seule la moitié des nouveaux postes inscrits au budget 2014 ont impliqué des dépenses effectives, d'où un effet de rattrapage. Les charges de biens et services ont augmenté de 4,3 millions de francs, soit de 3,7 pour cent. Cet écart résulte d'un transfert de 7,6 millions de francs à l'Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires et du fait que différents crédits aient été revus à la hausse, ceci pour un total de 3,3 millions de francs. Il s'agit de crédits de quatre ordres:

1. augmentation du crédit pour les mesures de prévention, destiné à financer les tâches qui relèvent de la prévention de la toxicomanie et des maladies transmissibles;

2. augmentation de 1,6 million de francs du crédit pour les mesures d'exécution;

3. augmentation du crédit pour les mesures de gestion des examens fédéraux des professions médicales;

4. augmentation de 300 000 francs des crédits de biens et services alloués au domaine des technologies de l'information.

Les charges de transfert sont, elles, en hausse de 7,2 pour cent à l'OFSP, soit 177 millions de francs. Il convient de résumer cette augmentation en trois points. Comme ceux-ci ont un certain intérêt politique, je me permets de m'y arrêter.

Premièrement, la Confédération - nous l'avons décidé - participera à hauteur de 200 millions de francs à la compensation partielle des primes d'assurance-maladie payées en trop dans certains cantons. Elle versera cette somme en trois tranches d'ici 2017. Le montant de 88,7 millions de francs, qui correspond à son premier virement, a donc été inscrit au budget.

Deuxièmement, la contribution fédérale à la réduction individuelle des primes est supérieure de 3,8 pour cent, soit 84,6 millions de francs, à celle qui avait été prévue au budget 2014.

Troisièmement, les autres charges de transfert, pour des prestations à l'assurance militaire et à la contribution à la promotion de la santé, augmentent de 3,9 millions de francs.

J'en viens brièvement à l'Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires et me réfère à la position A2310.0122, qui a trait à l'assurance de la qualité du lait. Il s'agit en fait d'un avant-goût du débat sur la politique agricole qui nous attend. Avant que les experts du domaine ne nous en expliquent les tenants et aboutissants, je me permets de vous faire part de la remarque qui a guidé nos réflexions. Pour nous, il n'était pas raisonnable de faire participer l'agriculture plus que d'autres domaines aux programmes de consolidation.

La commission n'a pas contesté le fait que l'agriculture soit touchée par les coupes linéaires qui s'appliquent à l'ensemble des positions de l'administration. Contrairement au Conseil national, elle s'en est cependant tenue aux coupes ciblées qui avaient un lien direct avec la Politique agricole 2014-2017 et au crédit-cadre voté dans le cadre de cette politique et plus particulièrement aux paiements directs qui bénéficient immédiatement aux paysans et aux paysannes de notre pays.

La position "Assurance de la qualité du lait" concerne la participation des paysans aux contrôles de qualité du lait. Le Conseil fédéral propose de couper grosso modo 1 million de francs sur les 4 millions de francs qu'il affectait à ces contrôles de qualité du lait. Cela représente chaque année une somme relativement modique pour les paysans concernés. Mais dans la mesure où c'est une somme qui bénéficie directement aux paysans; dans la mesure où c'est une somme qui, pour la Confédération, est supportable et, surtout, dans la mesure où il n'y a pas de motifs particuliers de couper davantage dans cette position que dans une autre; il nous a paru raisonnable de rétablir - comme l'a fait du reste le Conseil national - l'équilibre qui avait été trouvé auparavant.

La logique de cette proposition est la même que celle qui vous sera exposée tout à l'heure par Monsieur Bieri au nom de la commission et en particulier de la sous-commission en charge notamment de l'examen du budget du Département fédéral de l'économie, de la formation et de la recherche; c'est une logique qui vise à faire participer l'agriculture à l'effort général, mais sans exiger d'elle des sacrifices spécifiques et ciblés, notamment en raison du débat sur lequel nous avons eu à nous prononcer s'agissant de la politique agricole. Il semble que nous ayons demandé, dans la Politique agricole 2014-2017, un effort important à la paysannerie suisse. Nous lui avons demandé de s'adapter à des conditions-cadres changeantes, de le faire rapidement, en échange d'un cadre financier qui lui resterait stable. Les engagements pris à cette époque devraient être respectés. Et nous avons l'impression d'avoir trouvé, entre la version du Conseil national qui a ouvert portes et fenêtres aux revendications du lobby agricole et celle du Conseil fédéral, qui était peut-être un peu dure, un point d'équilibre, qui permet à la fois de tenir les engagements pris il y a moins d'une année dans le cadre de la Politique agricole 2014-2017 et de témoigner d'un souci minimal pour la santé financière de la Confédération.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Ich möchte zunächst zur Position 318.A2310.0334, "Familienergänzende Kinderbetreuung", etwas sagen. Diese wird ja auf nächstes Jahr aufgestockt. Das ist ein Beschluss des Parlamentes, den der Bundesrat selbstverständlich bereit ist umzusetzen. Es ist ja beschlossen worden, dass man diese familienergänzende Kinderbetreuung weiterziehen will. Damit ist es auch folgerichtig, dass man den entsprechenden Betrag bereits im Budget 2015 einstellt.

Jetzt zur Position 341.A2310.0122, "Qualitätssicherung Milch": Ich möchte Ihnen beantragen, diese Position so zu übernehmen, wie es Ihnen der Bundesrat vorschlägt. Es hat nämlich in den letzten Jahren im Bereich der Qualitätssicherung Milch beziehungsweise der Milchprüfung, die man heute macht, grosse Veränderungen gegeben. Es gab ursprünglich einmal zehn Labors, die sich darum kümmerten. BO 2014 E 1100 Jetzt gibt es noch ein Labor. Das heisst mit anderen Worten, dass die Untersuchungskosten in diesem Bereich stark gesunken sind. Es ist wichtig - wir haben das auch in die KAP-Botschaft aufgenommen -, dass die Eigenverantwortung der Milchbranche für die Milchprüfung etwas höher gewichtet wird. Heute ist es so, dass ein Milchviehbetrieb im Durchschnitt etwas über 30 Franken pro Jahr an die Qualitätskontrolle der Milch beisteuert. Wenn wir jetzt knapp eine Million Franken streichen würden, würde das heissen, dass ein Milchbetrieb 40 Franken pro Jahr beisteuern würde. Das ist vertretbar.

Man kann über vieles diskutieren, aber hier muss man schon sagen, dass man beim Niveau der Qualitätskontrolle auch zurückgefahren ist. Man macht ja heute nicht eigentlich Qualitätskontrolle, sondern Milchprüfung - es gibt die Milchprüfungsverordnung. Es geht also darum, die Hygiene bei der Milchproduktion und der Milch zu prüfen, aber es sind nicht mehr die Anforderungen, wie sie unter der Qualitätsverordnung noch bestanden haben. Wenn Sie das jetzt auf die einzelnen Landwirtschaftsbetriebe umlegen, heisst das Mehrkosten im Umfang von 83 Rappen pro Monat. Das ist keine Existenzbedrohung für die Landwirtschaft. Hier darf man durchaus sagen, dass die Landwirtschaft ihren Teil in diesem Bereich des KAP auch mittragen kann. Wir werden noch andere Positionen zu diskutieren haben, wo es vielleicht weniger klar ersichtlich ist, dass es richtig ist, eine kleine Kürzung zu machen.

Zum Schluss einfach noch ein Hinweis: Es gibt ansonsten keine marktwirtschaftliche, im Wettbewerb stehende Branche, bei der der Staat die Kontrolle bezahlt. Es ist immer so, dass die Kontrollen gleichermassen von den Produzenten und den Verwertern bezahlt werden. In der Landwirtschaft haben wir jedoch die Spezialregelung, dass der Staat auch noch die Kontrollen bezahlt. Ich meine also, dass es vertretbar wäre, wenn man hier zulasten der Bauern nur etwas mehr, nämlich 83 Rappen pro Monat, verlangen würde.

Ich möchte Sie bitten, dem Bundesrat und dem Antrag der Minderheit Fetz zu folgen.

Fetz Anita · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Ich kann es relativ kurz machen, weil die Bundesrätin das Wesentliche ja schon gesagt hat. Ich fand es einfach wichtig, den Bundesrat in seiner Linie, halt an vielen Orten kleine Beiträge zu kürzen, zu unterstützen. Ich höre ja in der WAK immer, die Bauern seien Unternehmer und würden unternehmerisch handeln. Wenn man 40 Franken pro Jahr für die Milchkontrolle nicht mehr selber bezahlen kann, scheint mir, dass die Betriebe arg in Bedrängnis sind.

Jetzt kann man sagen: Ja gut, es ist nur ein kleiner Beitrag - eine Million Franken, was ist schon eine Million? Ich wüsste mindestens zehn Politikbereiche, welchen ich gerne eine Million Franken geben würde. Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, warum man hier wieder aufstocken will. Und es ist so: Wenn man sich als Unternehmer versteht und die Landwirtschaft zum Wirtschaftskreislauf gehört, bezahlt man die Produktekontrollen in der Regel selbst - man kann die Kosten dann auf die Konsumentenpreise übertragen. Diese Verantwortung aber einfach dem Steuerzahler zu geben scheint mir jetzt doch etwas zu sehr wahlpolitisch begründet - in einem Jahr haben wir ja Wahlen.

Levrat Christian · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe socialiste

Je dois tout d'abord reconnaître que Madame Fetz fait preuve d'une belle cohérence. J'ignore si ses motivations sont électorales, compte tenu du nombre de paysans qui déploient leurs activités à Bâle-Ville, mais il y a une certaine cohérence à combattre aussi bien cette position que l'ensemble des positions qui ont trait au budget agricole. Il est vrai que ce débat sur le contrôle du lait, pris de façon isolée, n'a pas grand sens puisqu'il s'agit d'un montant négligeable pour la Confédération et plus ou moins négligeable pour les paysans concernés.

Nous devons nous attarder sur une question de principe, sur une question systémique: acceptons-nous cette logique qui veut que l'agriculture soit, comme le propose le Conseil fédéral, ciblée de manière spécifique dans le cadre du programme d'économies? A l'inverse, considérons-nous que là où des engagements ont été pris dans le cadre de la Politique agricole 2014-2017 et là où les paysans bénéficient directement et immédiatement des montants qui leur sont attribués - contrairement à la loi fédérale sur l'importation et l'exportation de produits agricoles transformés, plus connue sous le nom de "Schoggi-Gesetz", sur laquelle nous nous prononcerons ultérieurement et qui bénéficie à Nestlé, à Kambly et à tout le monde sauf aux paysans -, il convient de revenir sur les coupes proposées par le Conseil fédéral et de faire preuve de plus de modération?

Les paysans sont ici directement concernés, compte tenu de la Politique agricole 2014-2017 et des engagements qui ont été pris. Cela touche les exploitants et les producteurs de lait, à qui on demande un effort d'adaptation particulier dans le cadre de cette Politique agricole 2014-2017.

Nous pourrions faire un effort et, par souci de cohérence, soutenir cette proposition de minorité.

Eberle Roland · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wenn Frau Fetz die Expertin in diesen Fragen sein soll, dann fühle ich mich natürlich genötigt, auch etwas zu sagen.

Die Art und Weise, wie man hier über die Landwirtschaft herzieht, finde ich tatsächlich bemühend. Sie ist nur zynisch, schnippisch, effekthascherisch. So lösen wir die Probleme nicht. Wenn wir der Landwirtschaft Unternehmertum attestieren wollen, dann haben wir mit der Agrarpolitik 2014-2017 jedoch das Gegenteil gemacht. Und wenn Sie mir erklären können, wie eine Milchkontrolle über den Milchpreis wieder valorisiert werden kann, dann bin ich Ihnen dankbar für einen guten Tipp. Ich selber wehre mich nicht gegen die Kürzung in diesem Budgetposten bzw. diese 83 Rappen pro Monat, obwohl es natürlich auch ein bisschen zynisch ist, wenn man diese Position so herunterbricht. Wenn ich Ihnen sage, dass die Agrarpolitik 2014-2017 für die Thurgauer Landwirtschaft mit den Übergangsbeiträgen ganz konkret ein Minus von 12 Millionen Franken bedeutet, dann heisst das, dass das nicht nur 83 Rappen pro Monat sind. Ich habe es nicht genau ausgerechnet, aber es sind massgebende Beträge, die das Familieneinkommen der Thurgauer Landwirte massiv beeinträchtigen. Wenn man hier mit einer solchen Oberflächlichkeit argumentiert, dann kann ich da nicht ruhig sitzen.

Nochmals: Ich wehre mich nicht, ich folge hier der Minderheit und sage, dass der Bundesrat Recht hat, wenn es darum geht, diese 900 000 Franken nicht zu leisten. Das heisst aber nicht, dass ich der Landwirtschaft nicht tatsächlich den Platz gebe, den sie verdient, wenn ich bei den anderen Anträgen der Mehrheit folge. Wir sprechen hier immerhin über eine Berufsgruppe, die für unser Land sehr entscheidend ist, und ich denke, dass sie es auch verdient, dass man sie nicht ins Lächerliche zieht.

Vote

Pos. 318.A2310.0333

Adopté

Pos. 341.A2310.0122

Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 30 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 13 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

Département de justice et police

Hösli Werner · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Gesamthaft verzeichnet das EJPD einen Aufwand von 2,2 Milliarden Franken, was einer Abnahme von 11 Millionen Franken entspricht. Ebenso gehen die budgetierten Investitionen von 125 Millionen im Jahr 2014 auf 115 Millionen im kommenden Jahr zurück. Während beim Aufwand finanzwirksame und BO 2014 E 1101 nichtfinanzwirksame Ausgaben zurückgehen, nehmen die Aufwände aus Leistungsverrechnungen um fast 2 Millionen Franken zu. Das gleiche Bild zeigt sich bei den Investitionen.

Beim Generalsekretariat sind einerseits die erstmals eingestellten Kosten für die Kommission zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen von über 1,2 Millionen Franken auffällig. Dieser Betrag ist bedingt durch die bundesrätliche Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen auf den 21. März 2014. Diese Kosten werden sich gemäss Finanzplan in den Folgejahren auf bis 3 Millionen Franken pro Jahr erhöhen. Andererseits gehen die finanzwirksamen Investitionen gegenüber 2014 um 11,5 Millionen Franken auf neu 15 Millionen Franken zurück. Diese Reduktionen sind auf einen Minderbedarf bei internen Informatikprojekten und eine Neuplanung bei der Umsetzung von Schengen/Dublin zurückzuführen. Die Gründe für diesen Minderbedarf sind plangemäss und ergeben sich durch zeitliche Verschiebungen.

Gemäss Budget 2015 werden die Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer im Rahmen von rund 4 Millionen Franken an das federführende EDA überführt, was beim Bundesamt für Justiz den finanzwirksamen Aufwand entsprechend entlastet. Dies geschieht als Folge der parlamentarischen Initiative Lombardi 11.446, welche in der Auslandschweizerpolitik ein federführendes Departement verlangte. Weiter geht man davon aus, dass wegen der Pädophilen-Initiative mehr beruflich bedingte Sonderprivatauszüge aus dem Strafregister verlangt werden. Dies bedingt einen finanzwirksamen Anstieg beim Aufwand und beim Ertrag im Umfang von 4 Millionen Franken.

Zu den wichtigsten Projekten im kommenden Jahr zählen die Revisionen der Geldspielgesetzgebung, des Aktienrechts und die Modernisierung des Erbrechts. Bei den Investitionsausgaben fällt neu die erste Tranche über 10 Millionen Franken für Baubeiträge an die Kantone für die Administrativhaft an, dies als Folge der Asylgesetzrevision. Die im kommenden Jahr eingestellten Baubeiträge für die kantonalen Strafvollzugs- und Erziehungsanstalten sind mit 45 Millionen Franken immer noch unverändert hoch.

Das Bundesamt für Polizei hat zur Einhaltung der Schuldenbremsenkonformität nebst den KAP-Massnahmen Querschnittkürzungen von 1,1 Prozent auf den schwach bis mittelstark gebundenen Ausgaben vorgenommen. Nicht zuletzt wegen bis Dezember 2012 rückwirkender Beiträge an die IT-Agentur EU-Lisa steigt der finanzwirksame Aufwand trotzdem um 3,4 Prozent auf fast 182 Millionen Franken. Diese IT-Agentur ist für den Betrieb des Visa-Informationssystems, der Datenbank Eurodac und des SIS II zuständig. Die Modalitäten für die Teilnahme der an Schengen assoziierten Staaten sind in einer Vereinbarung geregelt. Damit werden die Zahlungen für den Betrieb der Einzelsysteme abgelöst. Beim Informatiksachaufwand generieren das für die Kantone betriebene Waffeninformationssystem Armada und das neubetriebene automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem Afis Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr. Kleine Verzögerungen ergeben sich beim Projekt "Erneuerung Pass und Identitätskarte" wegen der Erarbeitung eines Rechtsetzungspaketes. Da sind noch nicht alle Fragen abschliessend geklärt.

Die Einnahmen aus der Spielbankenabgabe zugunsten der AHV gehen weiter markant zurück. Wurden in der Staatsrechnung 2013 noch 376 Millionen Franken ausgewiesen, sind für das Jahr 2015 noch 307 Millionen Franken, also 69 Millionen Franken weniger, budgetiert. Dies wird zum Teil auf die Möglichkeit der Online-Spiele zurückgeführt. Die Spielcasinos im nahen Ausland steigern jedoch ihre Umsätze, und dies nicht zuletzt wegen einer Zunahme der Schweizer Kundschaft. Nun ist auch noch eine neue Geldspielgesetzgebung in Arbeit, der die Casinobetreiber sehr skeptisch gegenüberstehen. Das Parlament wird hier bald einmal gefordert sein.

Beim Bundesamt für Migration sind vor allem wegen der Flüchtlingsproblematik die jetzige Situation und die Zukunftsaussichten für 2015 düster. Zwar hat man durch die Einführung des 48-Stunden-Verfahrens eine Abhaltewirkung bei offensichtlich unbegründeten Gesuchen aus dem Balkan sowie aus Kosovo und Georgien erreicht. Wegen des grossen Migrationsdrucks aus Eritrea und Syrien steigen aber die Flüchtlingszahlen wieder markant, ohne dass nächstens eine Verbesserung der Situation erwartet werden kann. Auch die Komplexität der Fälle nimmt zu. Zudem erfüllt Italien die Schengen/Dublin-Vereinbarungen nicht: Die Registrierung wird vernachlässigt, und auch die Unterbringung und Betreuung haben natürlich einen ganz anderen Standard als in der Schweiz. Hier ist Handlungsbedarf gegeben, wobei selbstverständlich alle Mitgliedstaaten den stark betroffenen Ländern wie Italien Hilfe leisten müssen.

Eine Kontingentszuteilung von Flüchtlingen innerhalb der Schengen-Staaten wäre wohl die richtige Lösung, und es müsste sicherlich auch Hilfe im administrativen Bereich angeboten werden. Bis dies aber zu allenfalls beschlussfähigen Lösungen gedeiht, wird es noch dauern. Trotzdem ist natürlich gerade auch von der Schweiz der Druck aufrechtzuerhalten. Auch müssen Massnahmen getroffen werden, damit die Schweiz als Flüchtlingsland nicht attraktiver ist als andere Staaten.

Das vorliegende Budget 2015 des Bundesamtes für Migration ist aufgrund der Entwicklung Makulatur. Man geht heute statt von den 22 000 budgetierten Flüchtlingen von 29 000 Flüchtlingen aus und will deshalb auch beim Personal den erhöhten Stand halten. Das ergibt eine Kostensteigerung gegenüber dem jetzigen Budget 2015 von ungefähr 300 Millionen Franken. Wir haben beim Bundesamt für Migration die Kosten in wenigen Jahren mehr oder weniger verdoppelt, also von 800 Millionen auf 1,6 Milliarden Franken. Das muss uns nicht nur zu denken geben, sondern auch zum Handeln veranlassen.

Wir bitten Sie trotzdem, das Budget des EJPD zu genehmigen, im Wissen, dass es vor allem beim Bundesamt für Migration in erheblichem Ausmass nicht mehr der heutigen Realität entspricht.

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

Département de la défense, de la protection de la population et des sports

504 Office fédéral du sport

BO 2014 E 1102Proposition de la commission

A6210.0124 Activités "Jeunesse et Sport" et formation des cadres

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Stadler Markus

A6210.0124 Activités "Jeunesse et Sport" et formation des cadres

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Graber Konrad

A6210.0124 Activités "Jeunesse et Sport" et formation des cadres

Adhérer à la décision du Conseil national

525 Verteidigung

525 Défense

Proposition de la commission

A2115.0001 Charges de conseil

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schwaller Urs · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe PDC-PEV

Der Bundesrat beantragt mit dem Voranschlag 2015 für das VBS einen Gesamtkredit von 7,1 Milliarden Franken. Davon sind 5,1 Milliarden finanzierungswirksam, 1,5 Milliarden Leistungsverrechnungen und 400 000 Franken nicht finanzierungswirksam. Im Vergleich zum Voranschlag 2014 ist der verlangte Gesamtkredit um 113 Millionen Franken tiefer.

Bei den finanzierungswirksamen Krediten beträgt die Abweichung zum Vorjahr 125 Millionen Franken. Diese Abweichung ergibt sich insbesondere aus der Ablehnung der Gripen-Vorlage, aus der entsprechenden Abnahme des Rüstungsaufwands um 393 Millionen Franken; dies bei einer gleichzeitigen Erhöhung des Sachaufwandes um 154 Millionen Franken. Diese Erhöhung betrifft Rüstungsvorhaben, Informatikprojekte, Infrastrukturarbeiten und die Beschaffung von Jodtabletten. Einbezogen in diesen Betrag ist auch eine Erhöhung des Personalaufwands um 13 Millionen Franken, die zur Finanzierung befristeter Stellen für die Überbrückung von Kapazitätsengpässen dienen. Gleichzeitig werden bis heute immer wieder extern besetzte Stellen bei der Führungsunterstützung nun in den ordentlichen Stellenplan aufgenommen. Immer noch unter dem Titel "Abweichungen zum Vorjahr" ist zu erwähnen, dass im Budgetjahr 2015 rund 30 Millionen Franken weniger Ausgaben für die Beschaffung von Brenn- und Treibstoffen eingerechnet sind. Hingegen sollen rund 135 Millionen Franken mehr in die Instandhaltung von Liegenschaften und in die Sanierung von Altlasten investiert werden.

Die Kosten für den Personalaufwand des VBS betragen gerundet 1,7 Milliarden Franken und sind damit rund 14 Millionen Franken höher als im laufenden Jahr.

Der Rüstungsaufwand 2015 beträgt 1,2 Milliarden Franken und liegt damit 280 Millionen Franken tiefer als 2014. Einerseits fällt mit dem ablehnenden Gripen-Entscheid natürlich die Einlage in den Gripen-Fonds weg. Weil die Beschaffungsplanung des VBS auf den Gripen ausgerichtet war, können nun aber andererseits die Rüstungsmaterialkredite nicht kurzfristig für andere Projekte eingesetzt werden. Das ist die Auskunft, die ich erhalten habe. Im Gegenzug ist aber vorgesehen, die Kredite für "Ausrüstung und Erneuerungsbedarf", "Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung" um je 30 Millionen Franken aufzustocken. Es besteht unter anderem ein Nachholbedarf bei der Führungsunterstützung, beim Flugmaterial und im Bereich Versorgung und Transporte.

Die IKT-Kosten beziehungsweise der IKT-Aufwand im VBS ist auf rund 500 Millionen Franken veranschlagt. Der Bereich Führungsunterstützung beansprucht hievon 445 Millionen Franken, wovon 240 Millionen Franken finanzierungswirksam sind. Insgesamt stehen 2015 also 21 Millionen Franken mehr zur Verfügung als 2014.

In einer Kurzübersicht sei schliesslich noch gesagt, dass für das Generalsekretariat 97 Millionen Franken veranschlagt sind. Das sind 8,3 Millionen Franken weniger als 2014.

Der Nachrichtendienst, welcher seit 2011 ein eigener Buchungskreis ist, wird mit 71 Millionen Franken nächstes Jahr in etwa über die gleiche Summe wie 2014 verfügen. Sie haben festgestellt, dass in der Kreditstruktur des Nachrichtendienstes des Bundes aus Geheimhaltungsgründen nur die drei Finanzpositionen "Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge", "Sach- und Betriebsaufwand" sowie "Staatsschutz" aufgeführt sind. Die Kontrolle und die Aufsicht sind durch die Eidgenössische Finanzkontrolle beziehungsweise die Geschäftsprüfungsdelegation und die Finanzdelegation gewährleistet.

Im Bundesamt für Bevölkerungsschutz beträgt der Gesamtaufwand 168 Millionen Franken und ist damit um 3,4 Millionen Franken tiefer als 2014. Es werden dabei rund 5 Millionen Franken mehr an Mitteln für die Systeme Polycom und Polyalert eingesetzt.

Keine besonderen Bemerkungen mache ich zu Armasuisse. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass ein Nachholbedarf bei den Instandhaltungsmassnahmen besteht.

Der Voranschlag ist bei Swisstopo mit 95 Millionen Franken in etwa der gleiche wie der Voranschlag für das laufende Jahr. Es gibt eine Differenz von 400 000 Franken.

Wir haben in der Subkommission und dann natürlich in der Gesamtkommission davon gesprochen, dass wir uns eine Liste mit 14 Informatikprojekten des VBS vorlegen lassen. Wir haben uns zu jedem dieser Projekte Informationen zur Projektdauer geben lassen und dazu, wer die verantwortliche Person ist, welches der Projektstand ist und wie es mit der qualitativen Beurteilung und mit dem finanziellen Aufwand steht. Mit dieser Liste werden wir anlässlich der Sitzung im Frühjahr, wenn wir nämlich die Rechnung 2014 haben, eine vergleichende Kontrolle anstellen. Bei den 14 Projekten nehmen wir dann nächstes Jahr die Auskünfte zur Kenntnis, insbesondere was die finanziellen Angaben anbelangt.

Wir haben uns ebenfalls informieren lassen über den Stand des Projekts "Ersatz Buraut Client". Bis Mitte 2016 werden alle PC und Notebooks im VBS ersetzt. Es betrifft insgesamt 16 000 Endgeräte bei einer Gesamtinvestition von 32 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre 2014 bis 2016. Die Aktualisierung der Informatikausrüstung beansprucht den Einsatz von 27 Vollzeitstellen. Dazu sind 13 extern arbeitende Personen notwendig, und zwar für die Durchführung der Integrationstests sowie für die Anpassung an Fachanwendungen und Produktionsumgebung.

Zu den Nachträgen: Für den Voranschlagskredit "Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung" wird ein Nachtragskredit von 10 Millionen Franken beantragt. Es geht um die Beschaffung von zwei Munitionsarten, welche bei der Ausbildung eingesetzt werden. Dieser Nachtragskredit wird voll kompensiert zulasten der Position "Einlage in den Gripen-Fonds". Bei Armasuisse ist ein Nachholbedarf für BO 2014 E 1103 Instandhaltungs- und Sanierungsmassnahmen vorhanden und ebenfalls ein Nachtragskredit von 10 Millionen Franken vorgesehen. Auch dieser wird vollumfänglich aus den Kreditresten der Armee aus den Vorjahren kompensiert.

Schliesslich wurden im Bereich "Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung" 12,8 Millionen Franken der im Vorjahr aufgrund von Projektverzögerungen nicht beanspruchten Mittel ins laufende Jahr übertragen. Bekanntlich ist ein Verpflichtungskredit von 50 Millionen Franken für die Reservation von Produktionskapazitäten zur Herstellung von Pandemieimpfstoffen notwendig; es geht um die Reservationsgebühr pro Dosis und Jahr mit der Verpflichtung von Novartis, während fünf Jahren die notwendige Kapazität für die Herstellung von Pandemieimpfstoffen für 80 Prozent der Bevölkerung bereitzuhalten. Die Konsequenz aus diesem Vorgehen ist eine Erhöhung um 9,7 Millionen Franken der Kreditposition "Übriger Betriebsaufwand" beim Budget der Verteidigung; es betrifft dies die Armeeapotheke.

Dies zum ersten Teil; Kollege Abate wird jetzt noch den Voranschlag zum Bundesamt für Sport behandeln.

Abate Fabio · Mit-M · Conseil des Etats · Tessin · Groupe libéral-radical

Das Baspo ist ein Flag-Amt. Im Vergleich zum Voranschlag 2014 liegt eine Abweichung von 4,9 Millionen Franken vor. Im Wesentlichen geht es um eine betriebliche Entwicklung der Standorte Magglingen und Tenero aufgrund der steigenden Kundennachfrage. Dieser Mehraufwand wird durch Mehrerträge kompensiert werden.

Nasak 1 und 2 sind mit Ausnahme eines Kredits von 6 Millionen Franken für ein Schwimmsportzentrum abgeschlossen. Im Rahmen des Bundesbeschlusses zu Nasak 3 wurde dieser Kredit verlängert. 4 Millionen Franken davon sind für das geplante Schwimmsportzentrum in Lausanne vertraglich verpflichtet. 2 Millionen Franken sind verfallen, weil ein Projekt in Winterthur gescheitert ist. Die Beiträge im Rahmen von Nasak 3 sind vertraglich verpflichtet und bis Ende 2014 zu 90 Prozent ausbezahlt. Die Umsetzung von Nasak 4 ist angelaufen. Zahlreiche Projekte sind in Planung, im Bau oder bereits in Betrieb. Beitragsgesuche sind beim Baspo in Prüfung. Beitragsverträge werden erarbeitet oder sind bereits abgeschlossen.

Die Entwicklung von "Jugend und Sport" verläuft positiv. Nach dem Inkrafttreten des neuen Sportförderungsgesetzes und der revidierten Verordnung ist eine Zunahme bei den Sportaktivitäten zu erwarten. Es geht hier um eine sogenannte Nachfragesubvention; je mehr Sport in Vereinen und Schulen betrieben wird, umso höher ist die Anzahl der Beitragsgesuche. Das ermöglicht dem Baspo, das Beitragsvolumen aufgrund der vorhandenen Budgetmittel zu steuern. Diese Sätze beruhen auf den verlangten Unterlagen, die während der Subkommissionssitzungen überprüft worden sind. Aber es scheint, dass eine Informationslücke zu füllen ist; es wurden die beiden Einzelanträge Graber Konrad und Stadler Markus eingereicht.

Die Kommission hat den Nachtragskredit von 700 000 Franken für die Position "Internationale Sportanlässe" beim Baspo ausführlich diskutiert. Mitte August 2014 haben in Zürich die Leichtathletik-Europameisterschaften stattgefunden. Aufgrund des Sportförderungsgesetzes und der diesbezüglichen Verordnung hat das Baspo mit einem Subventionsvertrag vom Dezember 2012 Swiss Athletics einen einmaligen Bundesbeitrag im Umfang von rund 3,3 Millionen Franken zugesprochen. Der Beitrag wird durch Teilzahlungen finanziert; die vierte Teilzahlung von 1,1 Millionen Franken muss bis spätestens Ende 2015 bezahlt werden. Der Erlös aus dem Ticketverkauf war geringer als prognostiziert. Es entstanden ernste Liquiditätsprobleme; das Risiko einer Überschuldung und eines Konkurses der Leichtathletik-EM 2014 AG bestand. Im letzten August wurde während einer Krisensitzung ein Defizitbetrag von 1,7 Millionen Franken ausgemacht; man hat beschlossen, dass die Privaten die eine Hälfte und die öffentliche Hand - Bund, Kanton und Stadt - die andere Hälfte übernehmen.

Heute befinden wir über einen Nachtragskredit von 700 000 Franken. Die aktualisierten Zahlen weisen ein Geschäftsdefizit von 1,1 Millionen Franken aus. Das ist ein provisorisches Endresultat, das aber nicht mehr geändert wird. Die eine Hälfte, also eine halbe Million Franken, wird zulasten der öffentlichen Hand gehen; davon geht ein Drittel zulasten des Bundes. Die Kommission beantragt deshalb, dass dieser Nachtragskredit um 400 000 Franken auf 300 000 Franken reduziert wird. Die Kommission hat diesen Nachtragskredit trotzdem kritisch beurteilt. Es besteht die Gefahr, dass wir damit einen Präzedenzfall für künftige Grossanlässe beschliessen. Die Risikoevaluation in der Vorbereitungsphase war ziemlich lückenhaft, weil die Einnahmeprognosen und die möglichen negativen Faktoren ungenügend betrachtet worden waren. Trotzdem lässt sich unserer Ansicht nach eine Ablehnung des Antrages auf diesen Nachtragskredit nicht rechtfertigen. Ein Konkurs der Leichtathletik-EM 2014 AG wegen der fehlenden Teilnahme des Bundes hätte eine negative Auswirkung auf die Rolle des Bundes, weil das Baspo von Anfang an involviert worden war. Viele Leute haben auch mit Begeisterung und ohne Entschädigung auf jeder Stufe der Organisation gearbeitet. Ich erinnere daran, dass wir hier in diesem Gebäude schon grössere Konkurse vermieden haben. Deswegen geht es auch um Kohärenz.

Stadler Markus · Mit-M · Conseil des Etats · Uri · Groupe vert'libéral

Wie Sie der Fahne entnehmen können, wurde der gleiche Antrag, wie ich ihn zur Position "'Jugend und Sport'-Aktivitäten und Kaderbildung" stelle, im Nationalrat bereits angenommen. Es handelt sich um eine Korrektur, die damit zu tun hat, dass der Bund der Verwendung der "Jugend und Sport"-Mittel das Kalenderjahr zugrunde legt, ein Grossteil der Sportvereine legt hier aber das Schuljahr zugrunde. Das Baspo hat dieses Jahr die verfügbaren Mittel für die "Jugend und Sport"-Angebote 2014/15 deutlich falsch eingeschätzt. Die Kantone möchten nun die Sportvereine nicht nachträglich dafür bestrafen müssen.

Da viele dieser "Jugend und Sport"-Angebote über das Kalenderjahr hinausgehen, werden die Mittel für die Auszahlungen im Jahr 2015 nicht ausreichen, wenn diese zusätzlichen 12 Millionen Franken für das "Jugend und Sport"-Budget 2015 nicht bereitgestellt werden können. Es müssten Kürzungen für Auszahlungen im Jahr 2015 vorgenommen werden, die aber 2014 noch nicht kommuniziert worden sind und den bis Ende dieses Jahres schon geleisteten Sport betreffen würden. Das wäre sehr unschön.

Dass der Bund den Entschädigungsansatz pro Teilnehmerstunde gemäss den verfügbaren Mitteln anpassen kann, ist an und für sich unbestritten. Diese Anpassungen sollten aber rechtzeitig kommuniziert werden und die Zukunft betreffen. Mit einer kleinen Budgetkorrektur können wir eine Ausnahmesituation bereinigen, die nächstes Jahr nicht mehr vorkommen sollte.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

Graber Konrad · Mit-M · Conseil des Etats · Lucerne · Groupe PDC-PEV

In Ergänzung zu den Ausführungen von Herrn Stadler Markus kann ich mitteilen, dass ich von meinem Kanton in dieser Frage auch kontaktiert wurde. Die Ursache für diese - aus meiner Sicht - Fehlbudgetierung ist offensichtlich noch nicht ganz klar. Herr Stadler hat Kenntnis von unterschiedlichen Bemessungsperioden, Kalenderjahr versus Schuljahr. In meinem Kanton hat man von Hochrechnungsfehlern gesprochen, indem offensichtlich Ganztageskurse und Halbtageskurse gleich gehandhabt wurden, also zum tieferen Tarif. In meinem Kanton spricht man von Reduktionen bis zu 50 Prozent. Offensichtlich hat das Baspo den kantonalen Sportämtern am 24. November 2014 mitgeteilt, dass an den resultierenden Reduktionen der "Jugend und Sport"-Beiträge per Anfang 2015 festgehalten werde, es sei denn, dass die Budgetmittel für "Jugend und Sport" im Voranschlag 2015 noch erhöht würden.

Ich glaube, ich muss über die Wichtigkeit der Organisation "Jugend und Sport" nicht allzu viele Worte verlieren. Es ist bekannt: Es handelt sich um ein Sportförderungswerk des Bundes, das wirklich sehr gute Leistungen bringt: Es gibt insgesamt 70 Sportarten; rund 530 000 Fünf- bis Zwanzigjährige besuchen jährlich über 70 000 Sportkurse, Tendenz steigend. Und wenn man sich vorstellt, was in diesem BO 2014 E 1104 Bereich 50 Prozent bedeuten, kann man sich ausmalen, dass das insbesondere auch die Gefährdung der Vereins- und Breitensportangebote zur Folge hätte. Ich befürchte persönlich insbesondere, dass dann vorerst einmal die Randsportarten tangiert wären, wie beispielsweise Orientierungslauf, ein Sport, den ich selber praktiziere. Hier habe ich dann auch noch ein persönliches Interesse, dass die "Jugend und Sport"-Aktivitäten weiterhin in der bestehenden Höhe erhalten werden können.

Ich bitte Sie also, diesem Antrag zuzustimmen. Ich entnehme dem Votum aus der Kommission, dass offensichtlich auch bei der Vorbereitung des Antrages der Finanzkommission nicht alle Fakten auf dem Tisch lagen. Ich bitte Sie deshalb, hier zuzustimmen, damit wir diese Fehlinformation zu einem späteren Zeitpunkt auch noch ins richtige Licht rücken können.

Abate Fabio · Mit-M · Conseil des Etats · Tessin · Groupe libéral-radical

Ich habe aufmerksam zugehört. Trotzdem bitte ich Sie als Berichterstatter der Kommission, bei den Zahlen des Bundesrates zu bleiben und diese Differenz zu schaffen. Wir haben in der Zwischenzeit Erläuterungen bestellt, sodass die Informationen aktualisiert werden können. Es geht um die Gewährleistung der Seriosität der Kommissionsarbeit und, wie ich glaube, um deren Glaubwürdigkeit. Sollte nach der Diskussion und nach der Vertiefung des Themas die Aufstockung plausibel erklärt sein, werden wir empfehlen, diese Differenz zu bereinigen und den Anträgen der beiden Kollegen bzw. dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen

Jetzt aber bitte ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Schwaller Urs · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe PDC-PEV

Es kommt eigentlich nicht sehr oft vor, dass ich mich am Sonntagnachmittag ärgere. Gestern Nachmittag war es aber der Fall bei der Vorbereitung der heutigen Budgetdebatte, und zwar im Zusammenhang mit "Jugend und Sport". "Jugend und Sport" liegt mir am Herzen, ich unterstütze das seit fünfzig Jahren - früher hiess es meines Wissens noch "militärischer Vorunterricht", wie Sie sich vielleicht erinnern können.

Worum geht es? Wir haben in der Subkommission - Kollege Abate, Herr Levrat und ich haben diese Position diskutiert - eine Kürzung von 4,4 Millionen Franken zur Kenntnis genommen. Wenn man die Zusatzdokumentation des VBS zum Voranschlag 2015, den gedruckten Bericht in Band 2B, liest, findet man folgenden Satz: "Der Minderaufwand ist hauptsächlich folgendermassen begründet: Beim Betrieb und der Entwicklung der nationalen Datenbank für Sport (NDS) handelt es sich um Eigenaufwand, weshalb die Mittel vom J+S-Transferkredit ... in den Funktionsaufwand verschoben wurden (-3.0 Mio). Mittel im Umfang von 0.9 Millionen werden 2015 zugunsten internationaler Sportanlässe ... eingesetzt." Es wurde ein Bericht verlangt. Dieser Bericht datiert vom 29. Oktober 2014, er erschien also vor nicht so langer Zeit und ist von Herrn Remund unterschrieben. Er besagt, dass die Teilnehmerzahlen in der Aus- und Weiterbildung von "Jugend und Sport"-Leiterinnen und -Leitern sowie -Expertinnen und -Experten stabil und erfreulich hoch seien. Im Jahre 2013 bildeten sich von den 125 000 anerkannten Leiterinnen und Leitern laut Bericht 70 000 in verschiedenen Kursen weiter. Dabei wurden sie von 5600 Expertinnen und Experten begleitet.

Für das Voranschlagsjahr 2015 ist bei "Jugend und Sport" eine Kürzung der Mittel im Umfang von 850 000 Franken für die Finanzierung von internationalen Sportanlässen vorgesehen, namentlich für die Leichtathletik-EM 2014 in Zürich, nämlich für die letzte ordentliche Tranche, und für die alpinen Skiweltmeisterschaften 2017 in St. Moritz. Gegenüber dem Budget 2014 werden dem "Jugend und Sport"-Kredit dadurch vorübergehend Mittel im Umfang von 1,1 Prozent entzogen. Das Baspo erachtet diese Massnahme aus zwei Gründen für vertretbar: Erstens werde die Zielerreichung der "Jugend und Sport"-Programmaktivitäten nicht infrage gestellt und zweitens hätten internationale Sportanlässe auch noch den Vorteil, dass wir hier Sportler hätten, welche für die "Jugend und Sport"-Leute Vorbilder seien. Wir haben das zur Kenntnis genommen und gesagt: Wenn mit dieser Kürzung das "Jugend und Sport"-Programm wie bis anhin geführt werden kann, spricht an und für sich nichts dagegen, und offensichtlich hat das Baspo genügend Mittel.

Nächste Etappe: Ende Oktober, Anfang November werden die Kantone informiert. Plötzlich stellt man fest, dass es Kürzungen von 19, von 20 und mehr Prozent gibt. Wir haben Briefe aus verschiedenen Kantonen, auch aus meinem Kanton, erhalten. Darin wird uns gesagt, wir würden hier an und für sich plötzlich rund 19 Prozent im Breitensport kürzen.

Letzte Etappe: Es kommt zu einem Antrag im Nationalrat. Es ist ein Antrag, der gerade auch auf Angaben desselben Baspo fusst. Plötzlich wird gesagt, Gründe für die Kürzung seien hochangesetzte Beitragssätze im Breitensport, gesteigerte Nachfrage, das KAP, also das Sparprogramm des Bundes. Es würden nun z. B. gekürzt: die Teilnehmerstunde von Fr. 1.30 auf Fr. 1.10, Grundbeiträge von 100 auf 50 Franken, Wettkampfbeiträge von 70 auf 40 Franken, Lagerbeiträge von Fr. 7.60 auf Fr. 7.00 usw. Sie hier haben vielleicht auch noch junge Leute, die in Sommerlager gehen, sei es in Pfadilager, Jungwachtlager. Am Schluss wird gesagt, eine zuverlässige Steuerung des Subventionskredites bedinge eine regelmässige Überprüfung der Beitragshöhe. Insgesamt betrage die Reduktion im Breitensport, sagt Herr Remund, 19 Prozent. Damit die Ansätze der Übergangsphase beibehalten werden könnten, müsste der Subventionskredit um 12 Millionen Franken erhöht werden. Diese Zahlen kommen aus dem gleichen Baspo!

Ich meine, ohne hier weiter auszuholen, dass es so nicht geht. Wir haben Subkommissionen, wir haben Finanzkommissionen, wir erstatten Bericht. Wir stehen dafür ein, dass "Jugend und Sport" genügend Mittel erhält, aber wir halten heute an unserer Linie fest. Herr Abate, der federführend ist, hat einen Bericht einverlangt. Wir werden uns ganz sicher auch mit Herrn Remund aussprechen. So können wir aber natürlich nicht miteinander budgetieren. Darum halten wir hier an unserer Linie fest.

Wir werden dann die Möglichkeit haben, das am Donnerstag auch in die Gesamtkommission zu tragen, einmal davon ausgehend, dass der Nationalrat diesen Beschluss auf Erhöhung belassen wird. Mich hat das Ganze aber schon gestört. Wir haben in guten Treuen, auch in den Kantonen anlässlich der Zusammenkünfte, geantwortet: Nein, kein Problem, die "Jugend und Sport"-Aktivitäten können beibehalten werden, es gibt bloss eine gewisse Umschichtung. Sie können aber doch in den Kantonen nicht erklären, sie würden weniger Geld für die Jugendlichen erhalten, weil man die Skiweltmeisterschaften mitfinanziere und weil man noch eine Tranche an die Leichtathletik-Europameisterschaften in Zürich bezahle.

Ich möchte Ihnen aber vorschlagen, heute auf unserer Linie zu bleiben und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, wie das auch Kollege Abate empfohlen hat. Wir werden uns in der Finanzkommission bis Donnerstag gründlich damit auseinandersetzen und dann zuhanden des Plenums auch Klarheit schaffen können.

Das wollte ich hier einbringen und damit auch aus Sicht unserer Subkommission sprechen.

Berberat Didier · Mit-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe socialiste

Je ne suis plus membre de la Commission des finances, mais j'ai reçu - comme beaucoup d'entre vous sans doute - une lettre de la part des instances sportives de mon canton, notamment du service cantonal des sports. Je ne vous cacherai pas que je suis pour le moins étonné - et c'est un euphémisme - de l'amateurisme avec lequel l'office a travaillé! Cela me fait penser aux Pieds nickelés, je suis désolé de le dire, parce que l'office a totalement sous-estimé le nombre de bénéficiaires, ce qui fait que tout à coup, à deux mois de la fin de l'exercice 2014 et du début du nouvel exercice 2015, on décide de baisser de 1,30 franc à 80 centimes la subvention versée par heure aux participants et de 70 francs à 50 francs celle versée pour les compétitions sportives de 2015. Ce n'est pas normal, dans BO 2014 E 1105 la mesure où il existe dans votre pays un principe, qui est celui de la confiance, qui devrait être respecté par tous les partenaires dans ce domaine notamment.

On a donc effectivement deux solutions: soit on vote directement les propositions Stadler Markus et Graber Konrad, soit on laisse à la Commission des finances et à la sous-commission compétente le temps d'obtenir quelques explications complémentaires pour garantir le sérieux des travaux sur le budget. Je ne suis pas opposé à cette proposition. Simplement, je pense qu'il est important de demander clairement au directeur de l'Office fédéral du sport ce qui s'est passé dans son office - et qui n'est pas acceptable à mon avis -, parce que l'erreur est vraiment manifeste.

Mais je ne vous cacherai pas que je suis très favorable à ce que l'on augmente de 12 millions de francs le crédit inscrit à cette position. On peut se rallier pour l'instant à la proposition de la commission, qui consiste à ne pas adhérer à la décision du Conseil national. Pourtant il est clair que dans la prochaine navette, il serait important que l'on puisse augmenter cette somme de 12 millions de francs ou d'un montant qui reste encore à déterminer. Il serait normal en effet que les sociétés sportives, qui ont déjà voté leur budget pour l'année prochaine, puissent compter sur les assurances qui ont été données.

Je peux donc me rallier à la proposition Abate et Schwaller de suivre le Conseil fédéral. Mais, je le dis clairement, lors de la prochaine ronde de l'examen du budget, je voterai une augmentation du crédit, pour que l'on puisse subventionner normalement, comme cela était promis, les sociétés sportives de ce pays.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Ich wundere mich schon lange über nichts mehr, aber manchmal stelle ich mir schon Fragen. Auch hier frage ich mich, was das eigentlich soll, gerade vom Baspo her. Es ist ja nicht so, dass wir diese Beträge in der Finanzverwaltung erfunden haben, sondern es sind Positionen, die man uns gemeldet hat, über die man diskutiert hat und die man auch entsprechend bearbeitet hat.

Die Begründung des Baspo für diese Reduktion war, dass der Transferkredit in Höhe von rund 75 Millionen Franken sich im Rahmen der Vorjahre bewege und dass es bei einer grösseren Nachfrage nach "Jugend und Sport"-Kursen möglich sei, die Beitragssätze bedarfsgerecht zu senken, um insgesamt die "Jugend und Sport"-Veranstalter etwa im gleichen Umfang zu unterstützen. Das ist die Begründung des Baspo, zumindest uns gegenüber. Man hat dort zu Recht gesagt, dass die Nachfrage zurzeit steige und dass bei den Anbietern Mitnahmeeffekte entstehen könnten, wenn der Bund bei steigender Nachfrage die Beitragssätze nicht nach unten angleichen würde. Wir haben dann gesagt, dass dies die Subventionseffizienz verschlechtern würde. Das ist aus finanzrechtlicher Sicht klar. Dass der Minderbedarf von 4,4 Millionen Franken gegenüber dem laufenden Jahr 2014 vornehmlich auf eine haushaltneutrale Verschiebung zurückzuführen ist, hat Herr Ständerat Schwaller bereits gesagt. Es geht hier um einen Transferkredit zum Funktionsaufwand des Baspo. Hier hat man also eine Rückführung gemacht, die aber haushaltneutral ist.

Zur Beanstandung von heute, dass es hier um Schulbeiträge gehe und diese nach Schuljahren abgegrenzt seien, ist zu sagen, dass das bei allen Schulbeiträgen so ist. Diese Schulbeiträge müssen Sie auf ein Budgetjahr hochrechnen, aber das ist nichts Spezielles, was nur bei den "Jugend und Sport"-Kursen vorkommt. Sie können nicht nach Schuljahr budgetieren, sondern budgetieren nach Kalenderjahr. Diese Unwägbarkeiten und offenen Punkte treten bei allen Schulbeiträgen auf, die nach Schuljahren abgegrenzt sind und trotzdem in ein ordentliches Budget eingebaut werden müssen: Dafür hat man ja die verschiedenen Instrumente, um das auszugleichen.

Was die Kürzung als solche anbelangt, so nehme ich jetzt mit Erstaunen zur Kenntnis, dass man als Begründung sagt, das sei eben so, weil man das KAP umsetzen müsse. Schauen Sie, auch in diesem Departement sind die KAP-Vorschläge aus dem Departement selbst gekommen. Ich habe vorhin bei einer anderen Position gesagt, dass jedes Departement den Auftrag erhalten hat, mit einem bestimmten Volumen entsprechend den Positionen in seinem Departement an die KAP-Massnahmen beizutragen. Wenn jetzt das Baspo kommt und sagt, man hätte es in gewissen Positionen auch zu Unrecht diesem KAP unterstellt, dann ist festzustellen, dass es sicher richtig ist, dass es unterstellt wurde wie andere Verwaltungseinheiten auch. Aber das war ein Vorschlag des entsprechenden Departementes und letztlich auch des Bundesrates, in diesen einzelnen Positionen die KAP-Massnahmen umzusetzen. Von daher scheint mir dieses Argument nicht wirklich überzeugend zu sein.

Ich möchte Sie wirklich bitten, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Wenn Sie vom Baspo einen Bericht einverlangen, würde ich mich dafür auch sehr interessieren. Den Bericht von Ende Oktober, auf den Sie hingewiesen haben, kenne ich nicht, aber es wäre für uns auch noch interessant zu wissen, was denn die Begründungen für welche Positionen sind.

Stadler Markus · Mit-M · Conseil des Etats · Uri · Groupe vert'libéral

Ich habe Verständnis für das Klärungsbedürfnis der Mitglieder der Finanzkommission. Ich kann in diesem Sinne meinen Antrag zurückziehen. Allerdings sind wir hier drin uns bewusst, dass wir keine Möglichkeit mehr haben werden, das Budget zu ändern, wenn der Nationalrat die Differenz bereinigt. Sollte in diesem Fall die Finanzkommission bei ihrer nachträglichen Analyse der Situation zur Erkenntnis kommen, dass die Bereitstellung dieser 12 Millionen Franken oder eines ähnlichen Betrages gerechtfertigt gewesen wäre, dann erwarte ich eine Korrektur beim nächsten Nachtragskredit.

Graber Konrad · Mit-M · Conseil des Etats · Lucerne · Groupe PDC-PEV

Angesichts der Ausführungen sowohl der Frau Bundesrätin wie auch vonseiten der Finanzkommission und angesichts der Informationen, die ich erhalten habe, ist offensichtlich klar, dass das Baspo einen Budgetierungsfehler gemacht hat. Über den genauen Grund dafür kann man diskutieren. Aber es ist ein Fehler. Jetzt kann man diesen im Rahmen des Budgets oder im Rahmen der Nachtragskredite korrigieren. Ich meine, es müsste auf jeden Fall im Rahmen des Budgets sein, denn das Baspo muss am Anfang des Jahres wissen, was es bezahlen kann. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt, der mich bewegt, ist der Umstand, dass das Baspo den kantonalen Sportämtern am 24. November - das ist noch nicht lange her - mitgeteilt hat, dass sie ihre Beiträge auf Anfang Jahr kürzen müssten. Das will ich aber nicht haben, und das ist mein Hauptanliegen.

Wenn das jetzt den Weg über die Finanzkommission geht - sowohl Herr Abate wie auch Herr Schwaller haben zugesagt, dass man den Leistungsstandard der "Jugend und Sport"-Angebote beibehalten will - und ein Bericht eingefordert wird, dann verstehe ich das aus Sicht der Finanzkommission, und ich kann dem Vorgehen zustimmen. Ich erwarte, dass dem Hauptanliegen, wonach keine Kürzung auf Anfang Jahr bezüglich der "Jugend und Sport"-Angebote anfällt, ernsthaft nachgegangen wird und dass dieses auch einer Lösung zugeführt wird.

Insofern kann ich meinen Antrag vorerst zurückziehen und gehe davon aus, dass die Finanzkommission uns dann in der zweiten Runde eine Lösung präsentiert, wie man den Fehler des Baspo korrigieren kann.

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

Pos. 504.A6210.0124

Le président (Hêche Claude, président): Les propositions Stadler Markus et Graber Konrad ont été retirées.

Adopté selon la proposition de la commission

Pos. 525.A2115.0001

Adopté

BO 2014 E 1106Finanzdepartement - Département des finances

606 Administration fédérale des douanes

Proposition de la commission

A2310.0211 Contributions à l'exportation de produits agricoles transformés

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Graber Konrad

A2310.0211 Contributions à l'exportation de produits agricoles transformés

Fr. 90 000 000

(Augmentation de 20 000 000 de francs)

Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Zum Finanzdepartement mache ich drei Vorbemerkungen zur Ausgangslage:

1. Im EFD gibt es keine Nachträge II zum Voranschlag 2014, die das EFD auch betreffen.

2. Die FK-SR beantragt Ihnen, dem Voranschlag 2015 im Sinne der vorliegenden Fahne zu folgen.

3. Es gibt beim EFD eine einzige Abweichung gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates. Sie betrifft die Position 606.A2310.0211, "Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte", gemäss dem "Schoggi-Gesetz". Hier hat der Nationalrat eine Aufstockung um 12 Millionen auf 82 Millionen Franken beschlossen. Die FK-SR schlägt Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor, dem Bundesrat zu folgen und damit bei 70 Millionen Franken zu bleiben.

Die allgemeinen Ausführungen zu den Einnahmen des Bundes und auch zu den Ausgaben hat Herr Kommissionspräsident Altherr bereits gemacht. Ich werde also nicht mehr weitere Ausführungen zur direkten Bundessteuer, zur Verrechnungssteuer, zur Mehrwertsteuer, Stempelsteuer usw. machen, sondern einige Aspekte zu den Ämtern bzw. zu den Verwaltungsabteilungen des EFD nennen.

Innerhalb des Finanzdepartementes gibt es beim Personalaufwand eine Zunahme um 4 Prozent. Insgesamt sind 97 neue Stellen, befristete und unbefristete, bewilligt worden. Sie entfallen auf das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). Dort fallen ziemlich viele Amtshilfegesuche an, und auch sonst ist das SIF ausgelastet, wie man sich vorstellen kann. Die Eidgenössische Steuerverwaltung, die Eidgenössische Zollverwaltung und das Bundesamt für Bauten und Logistik wurden personell ebenfalls aufgestockt. Dieser Stellenzuwachs führt zu einer Erhöhung des Personalaufwands im Eigenbereich um 41 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr. Die Erhöhung des Personalaufwands ist auch bedingt durch die Neueinreihung der Funktionen der Grenzwächter. Die Eintrittslöhne beim Grenzwachtkorps lagen bisher in einem deutlich tieferen Bereich als die Eintrittslöhne bei vergleichbaren Positionen, etwa beim VBS oder bei den kantonalen Polizeikorps. Das hat, wie uns leidlich bekannt ist, immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Besetzung der bewilligten Stellen und damit eigentlich zu Unterbeständen beim Grenzwachtkorps geführt.

9 Millionen Franken des erhöhten Personalaufwands entfallen auf das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT). Das hängt damit zusammen, dass beim BIT Leistungen konsequent wieder selber erbracht werden. Dieses Insourcing - ich habe es bereits angesprochen - schlägt sich dann aber auf die Gesamtkosten positiv nieder. Das BIT hatte ja aufgrund der Reorganisation einen Stellenstopp verordnet; diese Stellen werden nun nach und nach neu besetzt. Was heisst das konkret? Im Jahr 2010 beispielsweise hatte das BIT über 1100 Mitarbeitende, im Jahr 2012 waren es aber nur noch 968, weil man viele Aufgaben extern vergeben hat. So hat es im BIT insgesamt nicht weniger als 50 externe Projektleiter - man muss sich einmal vorstellen, wie diese Projekte geführt werden müssen! Die Hälfte dieser Stellen möchte das BIT nun internalisieren; dies allerdings nicht umgehend, weil diese Leute nicht beliebig verfügbar sind. Um die Qualität sicherstellen zu können, soll diese Internalisierung vielmehr über die nächsten drei Jahre erfolgen.

Der Beratungsaufwand für das gesamte Departement liegt bei 16 Millionen Franken, das entspricht rund 1 Prozent des durchschnittlichen Personalbedarfs oder 86 Vollzeitstellen. Bei den Querschnittaufgaben steigen die Ausgaben für die IKT im Vergleich zum Voranschlag 2014 um 25 Millionen Franken oder 2,3 Prozent. Eine grosse Zunahme des Aufwands ist mit 29 Millionen Franken im Verteidigungsbereich zu verzeichnen, insbesondere für den Ersatz der Arbeitsplatzsysteme.

Zur Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS): Die ZAS ist ein Flag-Amt mit Standort Genf, über das unter anderem der AHV- und IV-Zahlungsverkehr mit Rentenbezügern im Ausland abgewickelt wird. Dort gab es in jüngster Vergangenheit verschiedene personelle Probleme. Der Aufbau der Informatikabteilung erfolgte ad hoc. Konkret wurden quasi von Tag zu Tag neue Personen angestellt. Auch bei der ZAS gab es viele Externe und viele Temporärangestellte; teilweise waren bis zu 50 Prozent der Kaderleute bei der ZAS temporär angestellt. Es arbeiteten dort auch viele Grenzgänger aus Frankreich. Das Zusammenspiel der Kulturen funktionierte nicht. Nun hat es einen Wechsel in der Führung gegeben. Es sind zudem verschiedene Massnahmen eingeleitet worden, um die ZAS wieder auf den richtigen Kurs zu bringen. Wir bleiben hier selbstverständlich dran.

Zum Staatssekretariat für internationale Finanzfragen: Im Vordergrund steht hier die Umsetzung des neuen OECD-Standards zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, wo die Schweiz ja in die Offensive geht, um Gleichgesinnte zu finden. Auf die Amtshilfegesuche habe ich schon verwiesen.

Zur Eidgenössischen Steuerverwaltung: Die Steuereinnahmen 2015 werden um 1,6 Milliarden Franken höher veranschlagt als im Budget 2014. Das ist eine positive Entwicklung, auf die der Präsident der Finanzkommission bereits hingewiesen hat.

Zum Informatiksteuerungsorgan des Bundes: Hier wurde das Programm UCC - "Unified Communication and Collaboration", auf Deutsch einfach "Büroautomation" - umgesetzt und das Programm IAM, das den Bereich der Identitäts- und Zugriffsverwaltung betrifft, erarbeitet. Weiter wurde das Marktmodell für den IKT-Standarddienst Büroautomation umgesetzt, ein Marktmodell für den Standarddienst Gever erarbeitet, und die Vorarbeiten für den Standarddienst im Content-Management-System wurden geleistet. 2015 wird der Masterplan umgesetzt, und die Strategie 2016 soll dann durch den Bundesrat genehmigt werden. Weitere Schwerpunkte beim Informatiksteuerungsorgan des Bundes sind folgende Schlüsselprojekte: die Erweiterung der Vorgaben in den Bereichen Schlüsselprojekte und Controlling gemäss den Bundesratsentscheiden zu den Empfehlungen der FinDel vom 5. März und 2. September 2014; eine erste Auswertung des IKT-Portfolios Bund beim neuen SAP-System; die Umsetzung der Bundesaufträge, die aus dem Bericht zu den Postulaten Eder 13.4062 und der FDP-Liberalen Fraktion 13.4141 eingegangen sind. Uns wurde versichert, dass das Fiscal-IT gut aufgegleist ist und man dort auf Kurs ist.

Zur Eidgenössischen Zollverwaltung: Da habe ich bereits auf die schwierige Situation beim Grenzwachtkorps hingewiesen. Bei der Zollverwaltung ist zudem der Informatikbereich besonders anspruchsvoll, weil es doch die unterschiedlichsten Aufgaben zu erfüllen gilt. Namentlich hat ja die BO 2014 E 1107 Eidgenössische Zollverwaltung beispielsweise bei der Tabaksteuer eine wichtige Rolle. Dort geht man von einem Minus von 9 Prozent aus - Verkaufsrückgang, Einkaufstourismus und E-Zigaretten sind die Stichworte. Bei der Automobilsteuer kommt es ebenfalls zu einem kleinen Minus, dies wegen eines Nachfragerückgangs. Bei der Schwerverkehrsabgabe geht man von einem leichten Plus aus. Bei den Einfuhrzöllen wiederum geht man von einem Minus aus; allein wegen des Freihandelsabkommens mit China nimmt man dort Zollausfälle in der Grössenordnung von 110 Millionen Franken an. Wie gesagt, 35 neue Stellen sind dem Grenzwachtkorps zugesprochen worden, dazu kommen 11 neue Stellen, befristet bis 2019, zur Abwicklung des Freihandelsabkommens.

Ein Wort zum Eidgenössischen Personalamt - jetzt bin ich beim Gesamtüberblick -: Auf Bundesebene nimmt der Personalaufwand gegenüber dem Voranschlag 2014 um 74 Millionen oder um 1,3 Prozent zu. Die Zunahme wird vorwiegend mit stellenseitigen Aufstockungen und Besoldungsmassnahmen begründet. Unter den stellenseitigen Aufstockungen ist die erwähnte Internalisierung von externem Personal subsumiert. Mehraufwendungen bei den Personalbezügen fallen in der Höhe von 59 Millionen Franken an, in der Höhe von 19 Millionen Franken bei den Arbeitgeberbeiträgen und in der Höhe von 2 Prozent beim übrigen Personalaufwand. Im Gegenzug fallen Aufwendungen für Arbeitgeberleistungen in der Höhe von 5 Millionen Franken für das Temporärpersonal weg. Die Personalbezüge steigen im Vergleich zum Voranschlag um knapp 59 Millionen Franken oder um 1,4 Prozent an. Hierbei sind für einen allfälligen Teuerungsausgleich Mittel von 10 Millionen Franken oder von 0,2 Prozent vorsorglich eingestellt worden.

Ich mache auch gleich meine Ausführungen zur Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV). Die betreffende Sonderrechnung schneidet bei der Erfolgsrechnung wie folgt ab: Mit den 295,2 Millionen Franken an Fiskaleinnahmen liegt man leicht unter dem Budget vom Vorjahr. Zusammen mit den anderen Erträgen wie jenen aus dem Ethanolhandel, aus dem Verkauf und aus der Vermietung von Alkoholtransportbehältern oder aus den Vermögenserträgen ergibt sich ein Gesamtertrag von 301,5 Millionen Franken. Somit beträgt der Totalaufwand 35,8 Millionen Franken. Der budgetierte Reingewinn für 2015 liegt bei 265,8 Millionen. Bekanntlich geht der Reinertrag zu 90 Prozent an die AHV/IV, zu 10 Prozent - sprich 26,6 Millionen Franken - an die Kantone. Das sind gern gesehene Beiträge, die die Kantone für die sogenannten Alkoholzehntel bekommen und die sie für die Alkohol- und Suchtprävention einsetzen müssen. Der Minderaufwand von 4,6 Prozent entspricht 1,7 Millionen Franken. Gegenüber dem Voranschlag 2014 begründet sich dies hauptsächlich mit einem Minus von 1,2 Millionen Franken beim Personalaufwand. Die EAV prüft nun jeweils bei Abgängen von Mitarbeitenden die Wiederbesetzung der Stelle im Hinblick auf die Integration in die Eidgenössische Zollverwaltung eingehend.

Fazit: Die EAV ist auf Kurs, die Abnahme der Beträge gegenüber dem Voranschlag 2014 ist gut begründet. Die Finanzkommission bittet Sie, auch die Sonderrechnung EAV gutzuheissen.

Damit habe ich geschlossen.

Graber Konrad · Mit-M · Conseil des Etats · Lucerne · Groupe PDC-PEV

Ich habe bereits beim Eintreten gewisse Ausführungen zur Position "Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte" gemacht. Ich störe mich vor allem auch daran, dass zu dieser Frage kein Minderheitsantrag vorhanden ist. Die Sicht unserer Kommission interpretiere ich so, dass hier für sie kein Handlungsbedarf besteht, und dem muss ich widersprechen. Die Erhöhung des "Schoggi-Gesetz"-Budgets auf 90 Millionen Franken ist nämlich aus meiner Sicht dringend notwendig.

Der Bundesrat geht offenbar von einem viel zu tiefen Ausgleichsbedarf aus. Der tatsächliche Bedarf beträgt nach aktuellsten Hochrechnungen der Fial, der Lebensmittelbranchenorganisation, insgesamt 117 Millionen Franken. Ohne Budgeterhöhung drohen erhebliche Einkommensverluste für die Bauern und eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der exportierenden Lebensmittelunternehmen in der Schweiz. Damit lege ich auch meine Interessen als Verwaltungsratspräsident der Emmi-Gruppe offen. Für die Bedarfsermittlung zum "Schoggi-Gesetz"-Budget ist hauptsächlich die Rohstoffpreisdifferenz zwischen der Schweiz und dem Ausland ausschlaggebend. Diese Differenz hat sich in der letzten Zeit stark vergrössert. Für das Jahr 2015 zeigen aktuellste Hochrechnungen, d. h. vom 19. November 2014, von drei lebensmittelverarbeitenden Betrieben einen Bedarf von 100 Millionen Franken bei der Milch und 17 Millionen Franken beim Mehl - das ergibt dann eben die von mir erwähnten 117 Millionen Franken. Offenbar geht der Bundesrat bei seinen Budgetierungsprozessen von viel tieferen Schätzungen des Gesamtbedarfs aus.

Es fehlt hier offensichtlich auch an Transparenz; die Angaben sind für die Lebensmittelbranche nicht nachvollziehbar. Die Fial, die Lebensmittelbranchenorganisation, ersuchte die Bundesverwaltung um Auskunft über ihre Hochrechnungen und Annahmen. Leider wurde das Gesuch aber abgelehnt. Ich ersuche deshalb die Finanzkommission, sich hier noch die entsprechenden Zahlen im Detail liefern zu lassen.

Der Bundesrat beantragt 70 Millionen Franken. Das würde aus Sicht der Lebensmittelbranche genau 60 Prozent des Gesamtbedarfs abdecken. Mit 90 Millionen könnten dann immerhin 77 Prozent abgedeckt werden. Mit der beantragten Budgeterhöhung wäre die von den Unternehmen und den Lieferanten getragene Deckungslücke weiterhin erheblich, würde aber zumindest reduziert. Aufgrund der unzureichenden Deckung durch das "Schoggi-Gesetz" in diesem Jahr, also im Jahr 2014, wurde beispielsweise im Nestlé-Werk in Konolfingen bereits für die Monate November und Dezember eine Milchpreisreduktion von 3,6 Rappen pro Kilo vorgenommen. Dies hat Nestlé in einer Medienmitteilung von Anfang November auch mitgeteilt: "Der unerwartet drastische Preisrückgang auf den internationalen Märkten für Magermilchpulver und Milchfett in den letzten drei Monaten und die gleichzeitig von den Bundesbehörden vorgenommene Reduktion des Rohstoffpreisausgleichs aus dem 'Schoggi-Gesetz' führen zu dieser Situation."

Wir sind auch bereits für 2014 in der Mitverantwortung. Ich kann hier einfach anschliessen: Der Milchpreis bewegt sich international - nicht in der Schweiz - auf Tiefstwerten. Dies wird sich voraussichtlich nicht ändern, weil die EU für das kommende Frühjahr eine Aufhebung der Milchkontingentierung vorsieht. Das wird zu einem zusätzlichen Milchvolumen führen. Damit wird es einen weiteren Druck auf den Preis auch in der Schweiz geben. Es kommt dazu, dass zurzeit die Sanktionen gegenüber Russland auch auf die Schweiz einen zusätzlichen Preisdruck ausüben. Denn diese Produkte im Ausland können nicht nach Russland exportiert werden, also gelangen sie auf andere Märkte. Die Branchenorganisation Milch hat auf Anfang Jahr bereits den Richtpreis für die Milch in unserem Land reduziert.

Ein ungenügendes "Schoggi-Gesetz"-Budget gemäss Entwurf des Bundesrates hätte in mehrfacher Hinsicht negative Folgen. Weil das so ist, hat auch der Schweizerische Bauernverband zusammen mit der Lebensmittelbranche eine gemeinsame Eingabe im Hinblick auf die Budgetdebatte vorgenommen. Es wäre mit einem Schaden bei den Milchproduzenten und der Milchwirtschaft zu rechnen; je nach Region müssten die Milchpreise bis zu 10 Rappen reduziert werden. Durch die unterschiedliche Betroffenheit ergäben sich massive Marktverzerrungen. Es ergäbe sich auch ein Schaden für die Lebensmittelhersteller in der Schweiz. Ohne agrarpolitische Öffnung bleibt das "Schoggi-Gesetz" für die exportierenden Nahrungsmittelunternehmen ein nötiges Korrektiv. Eine Schwächung der Nahrungsmittelindustrie bedeutet letztlich auch die Gefährdung von Arbeitsplätzen.

Aus diesen Überlegungen bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre

BO 2014 E 1108Es ist nicht so, dass sich die Kommission nicht mit dieser Thematik befasst hätte. Es ist sozusagen ein Running Gag, bei jeder Budgetdebatte ist das Tauziehen beim "Schoggi-Gesetz" im Gang. So war es auch diesmal nicht anders. Ich habe eingangs erwähnt: Die Kommission hat mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, bei der Version des Bundesrates und damit bei 70 Millionen Franken zu bleiben, statt den 82 Millionen Franken zuzustimmen, wie sie der Nationalrat vorschlägt.

Was hat den Ausschlag gegeben? Die Preisnachteile sind gemäss Ausführungen von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf zu 85 Prozent für die angestrebten Produkte ausgeglichen. Der Bundesrat ist auch der Meinung, dass man nicht das ganze Risiko auffangen sollte. Da kann man selbstverständlich geteilter Meinung sein. Aber der Bundesrat führt aus, dass der Nationalrat auf 82 Millionen Franken gegangen sei, "weil damit nach heutiger Berechnung 100 Prozent des Preisnachteils ausgeglichen sind". Hier haben Herr Graber und der Bundesrat offensichtlich unterschiedliche Berechnungsarten zugrunde liegen. Für die Kommission wäre es sicher interessant zu wissen, welche denn nun gilt, das ist logisch. Das ist natürlich auch für Ihren Beschluss matchentscheidend.

Persönlich habe ich für das "Schoggi-Gesetz" immer viel Sympathie gehabt und das ein sinnvolles Instrument gefunden. Ich habe mich dann in der Kommission trotzdem der Stimme enthalten, und zwar aus folgendem Grund: Wir haben in der Vergangenheit immer auch Wege gefunden, um hier die Mittel einzustellen, allenfalls über einen Nachtrag, wenn es dann wirklich eine Notsituation gibt. Das ist unschön, aber man weiss dann wenigstens, was man genau damit bewirkt, und spricht nicht Mittel auf Vorrat.

Das waren die ausschlaggebenden Gründe in der Kommission. Dann hat man noch diskutiert, an wen die Mittel gehen. Dort hören wir, dass sie an die grossen Unternehmen gehen, an die börsenkotierten Unternehmen. Allen voran erhält Nestlé mit 16,6 Millionen Franken den Löwenanteil - obwohl das natürlich trotzdem der Branche dient, das muss auch der Fairness halber gesagt sein, und im Interesse der Milchproduzenten ist.

Aber bitte, die Kommission schlägt Ihnen vor, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben, mindestens in der jetzigen Phase. Ausschlaggebend für das klare Resultat mag auch gewesen sein, dass man bei den anderen Landwirtschaftsbeiträgen Entgegenkommen signalisiert hat. Aber das hat eigentlich inhaltlich nichts miteinander zu tun.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Es ist nicht das erste Mal, dass wir das diskutieren, und sicher auch nicht das letzte Mal. Was hat der Bundesrat, gestützt auf die zugrunde liegenden Zahlen, berechnet? Den effektiven Mittelbedarf im Jahre 2014. Wir stellen fest, dass wir mit dem Betrag, den wir eingestellt haben, die Preisnachteile zu 85 Prozent ausgleichen können. Nach heutigen Schätzungen dürften 2014 mit den bewilligten 70 Millionen Franken die Preisdifferenzen zu 85 Prozent ausgeglichen werden. Das ist unsere Berechnung.

Ich bin etwas erstaunt, wenn Herr Ständerat Graber sagt, dass die Verantwortlichen von Nestlé bereits gemeldet haben, sie würden für die Milch weniger bezahlen, weil für 2014 weniger Mittel zur Verfügung stünden. So ist es nicht. 2014 können wir tatsächlich so viel ausgleichen, wie wir gesagt haben, nämlich rund 85 Prozent. 2015 sieht es anders aus.

Die unterschiedlichen Berechnungen - das war auch die Frage von Herrn Ständerat Germann - sowie die Zahlen, die herumschwirren, rühren daher, dass wir in den letzten zwei Monaten 2014 hohe Preisdifferenzen haben. Es hat einen Peak gegeben, es hat eine Schwankung gegeben. Wenn Sie nun von diesen zwei Monaten oder vom letzten Monat ausgehen und das auf zwölf Monate hochrechnen, dann kommen Sie auf einen Betrag von über 100 Millionen Franken; das ist so. Nur ist die Frage: Wie rechnet man? Rechnet man über ein Jahr, oder nimmt man die beiden Monate mit den höchsten Werten und rechnet diese Werte auf zwölf Monate hoch?

Wenn Sie den Verlauf in den letzten Jahren anschauen, sehen Sie, dass es immer solche Spitzen der Preisdifferenzen gegeben hat. Ich denke, darüber sind wir uns einig. Es gibt immer Monate mit enormen Preisdifferenzen, aber über das ganze Jahr betrachtet, glättet sich das etwas, nicht ganz, aber etwas. Wenn Sie vom heutigen Preis ausgehen und ihn mit 12 multiplizieren, dann kommen Sie auf die Zahlen, die Sie genannt haben, Herr Ständerat Graber. Wir sind der Auffassung, dass es richtig ist, heute von den Werten auszugehen, die wir 2014 haben. Und sollte es sich erweisen, dass das nicht reicht, um die Differenz zu 85 Prozent auszugleichen, dann können wir das - das haben wir auch schon gemacht - mit einem Nachtragskredit bereinigen. Ich meine, das ist die sauberere Art zu budgetieren, als von einem einzigen Monat auszugehen.

Ich bin etwas erstaunt, Herr Ständerat Graber: Sie haben gesagt, dass die Branchenorganisation Milch die Senkung des Richtpreises bereits vorgenommen hat. Sie hat sie auf den 1. Januar 2015 geplant und wird sie für das erste Quartal 2015 machen; so hat sie das angekündigt. Und wenn sie das dann macht, ist natürlich die Differenz zum Auslandspreis etwas geringer. Ich sage Ihnen das nur, damit Sie sehen: Es sind sehr viele Parameter, die in Bewegung sind und von denen es dann schlussendlich abhängt, ob wir mit dem eingestellten Betrag tatsächlich 85 Prozent der Differenz ausgleichen können.

Ich würde Ihnen wirklich empfehlen, vom effektiven Mittelbedarf des laufenden Jahres auszugehen. Wenn es sich bereits zu Beginn des nächsten Jahres erweisen sollte, dass die Annahmen nicht zutreffen, dass also die Preise über Monate hinweg viel höher sind, werden wir das mit einem Nachtragskredit ausgleichen. Das scheint mir der bessere Weg zu sein, als wenn wir es heute, gestützt auf zwei Monate, hochrechnen.

Graber Konrad · Mit-M · Conseil des Etats · Lucerne · Groupe PDC-PEV

Nur noch ganz kurz: Ich bin diese Diskussionen im Rahmen der Budgetdebatte auch leid. Ich würde es sehr begrüssen, wenn man in der Finanzkommission in Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement hier ein Modell finden würde, wie es von der Frau Bundesrätin skizziert wurde. Mit einem Modell, das 85 Prozent Ausgleich und 15 Prozent Swissness umfasst, würden die nichtgedeckten Kosten von den Verarbeitern und Produzenten geteilt. Das wäre ein gangbarer Weg. Man würde dann auch nicht nur von Schätzungen sprechen, bei denen halt die Interessenlage unterschiedlich ist, sondern könnte mit den effektiven Zahlen aufgrund der Zollverarbeitung in Modelle einsteigen, die dann auch die Situation bei allfälligen Nachtragskrediten vereinfachen würden.

Wie der Sprecher der Finanzkommission würde ich es auch schätzen, dass man das Thema im Hinblick auf die zweite Runde mit diesen Zahlen nochmals vertieft. Ich selber behaupte natürlich, dass die Zahlen der Lebensmittelbranche nicht nur so hochgerechnet oder geschätzt wurden, wie Sie das dargestellt haben. Aber es sind unterschiedliche Meinungen im Raum. Ich wäre deshalb wirklich sehr dankbar, wenn die Finanzkommission hier Nägel mit Köpfen machen und vielleicht am Schluss auch ein Modell präsentieren würde, an dem wir uns in der Zukunft orientieren könnten. Ich glaube, dass das sowohl für die Budgetdebatte wie auch für die Diskussion der Nachtragskredite und ebenfalls für den Frieden in der Branche sehr hilfreich wäre.

Ich danke Ihnen, dass Sie sich im Hinblick auf die zweite Runde in diese Richtung bewegen, und ziehe deshalb meinen Antrag vorerst zurück in der Hoffnung, dass man die Klärung bereits an der nächsten Sitzung hier präsentieren kann.

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

Le président (Hêche Claude, président): La proposition Graber Konrad a été retirée.

Adopté selon la proposition de la commission

BO 2014 E 1109Département de l'économie, de la formation et de la recherche

708 Office fédéral de l'agriculture

Proposition de la majorité

A2310.0144 Sélection végétale et animale

A2310.0341 Aides à la reconversion professionnelle

A2310.0147 Aides à la production animale

Adhérer à la décision du Conseil national

A2310.0148 Aides à la production végétale

Fr. 62 242 600

A2310.0490 Paiements directs versés dans l'agriculture

Fr. 2 780 967 800

Proposition de la minorité

(Fetz)

A2310.0144 Sélection végétale et animale

A2310.0341 Aides à la reconversion professionnelle

A2310.0148 Aides à la production végétale

Adhérer au projet du Conseil fédéral

A2310.0147 Aides à la production animale

Fr. 5 060 500

A2310.0490 Paiements directs versés dans l'agriculture

Fr. 2 730 967 800

Bieri Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Groupe PDC-PEV

Ich werde es so halten, dass ich zuerst über diejenigen Bereiche des WBF orientiere, bei denen das Budget nicht bestritten ist, und am Schluss über das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Ich kann dann auch gerade die Anträge der Mehrheit der Kommission begründen.

Generell zum WBF: Der Voranschlag 2015 weist für das WBF einen Aufwand von total rund 12,2 Milliarden Franken aus. Davon sind knapp 11,9 Milliarden finanzierungswirksam. Die Erträge belaufen sich auf rund 433 Millionen Franken. Der Gesamtaufwand des Departementes nimmt gegenüber dem Vorjahr um 17 Millionen Franken ab, der Gesamtertrag steigt gegenüber dem Vorjahr um 4,8 Millionen Franken an. Diese wenigen Zahlen zeigen, dass sich zwischen den Voranschlägen für die Jahre 2014 und 2015 in der Summe nur geringfügige Verschiebungen ergeben.

Bei den Ausgaben macht die Bildung rund 56 Prozent aus, die Landwirtschaft 27 Prozent, die soziale Wohlfahrt 4 Prozent; hier fällt vor allem der Anteil für die Arbeitslosenversicherung ins Gewicht. Weitere 4 Prozent machen die Beziehungen zum Ausland aus. Hier sind die Hauptausgaben jene für die Osthilfe und der Beitrag an die EU-Erweiterung. Der Eigenaufwand fällt mit 8 Prozent an, wobei sich dieser wiederum in etwa hälftig auf Sach- und Betriebsaufwand einerseits und Personalaufwand andererseits aufgliedert. Die budgetierten Ausgaben für den Personalaufwand des WBF - dies immer ohne den ETH-Bereich - belaufen sich auf 368 Millionen Franken. Sie liegen mit 1,18 Prozent praktisch gleichauf wie im laufenden Jahr.

Um es vorwegzunehmen: Unsere Finanzkommission schlägt Ihnen vor, das Budget für das WBF mit Ausnahme einiger Anträge zum BLW in der vom Bundesrat beantragten Form zu genehmigen. Sie anerkennt dabei den Willen des Departementes zur Budgetdisziplin und die Bemühungen, allfällig notwendig gewordene Erhöhungen andernorts innerhalb des Departementes durch Einsparungen zu kompensieren.

Bei den drei Sparmassnahmen im Voranschlag des Bundesrates - der Umsetzung des KAP 2014, den Querschnittkürzungen und den Kürzungen des Sach- und Betriebsaufwands - wurden die Vorgaben eingehalten, wenngleich nach unserer Einschätzung die Landwirtschaft übermässig davon betroffen wurde, was uns schlussendlich zu einer Korrektur veranlasste. Während andere Ämter, zum Teil gestützt auf vom Bundesrat beschlossene Mehrjahresverpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen, mit einem Wachstum rechnen dürfen, haben wir in der Landwirtschaft eine Ausgabenverminderung von 3,6 Prozent zwischen dem Voranschlag 2014 und demjenigen von 2015. Wir werden, wie gesagt, beim BLW darauf zu sprechen kommen und Ihnen entsprechende Korrekturanträge stellen.

Nun zum Generalsekretariat: Die Ausgaben im Generalsekretariat haben sich im Verlaufe der letzten Jahre nur marginal verändert, sieht man davon ab, dass seit 2013 die Rechnung der ETH im Generalsekretariat des WBF integriert wird. Die grossen Veränderungen beim Generalsekretariat gegenüber dem Voranschlag 2014 ergeben sich durch den Mehraufwand bei der ETH.

Nun zum Seco: Das Budget des Seco weist gegenüber dem des laufenden Jahres nur geringfügige Abweichungen auf. Einem Aufwand von 1,2 Milliarden stehen Erträge von 16,6 Millionen Franken gegenüber. Per saldo betragen die Unterschiede zwischen den beiden Jahren gerade einmal 1,2 Millionen Franken. Innerhalb des Amtes ergeben sich jedoch gewisse Verschiebungen. Solche gibt es bei den Personalausgaben, da gewisse Personaleinheiten bis anhin über Sachkredite verbucht wurden. Um 11 Millionen Franken erhöht sich der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung, an die der Bund gemäss Gesetz 0,159 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme bezahlt. 9,9 Millionen Franken weniger als 2014 wurden unter dem Konto "Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten" veranschlagt. Dies ist auf die derzeitige Planung der laufenden Vorhaben zurückzuführen. Bei der Besprechung mit der Direktorin des Seco haben wir uns erkundigt, ob die eingestellten Mittel in der Position "Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer" ausreichen würden, um die verlangten Kontrollen durchzuführen. Uns wurde versichert, dass die Begehren der Kantone sowie die verlangte Kontrolldichte von 50 Prozent der meldepflichtigen Dienstleistungserbringer mit der Erhöhung des Kredits um eine Million Franken erfüllt werden könnten.

Bei der Investitionsrechnung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals um 25 Millionen Franken bei der Sifem zu vermerken. Über diese Organisation sollen Mittel bereitgestellt werden, die es erlauben, über Dritte Kapital für Investitionen in Entwicklungs- und Transitionsländern zur Verfügung zu stellen.

Zu Agroscope habe ich keine Bemerkungen zu machen. Ebenfalls keine Bemerkungen habe ich zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung zu machen.

Zum Bundesamt für Wohnungswesen: Bekanntlich sind Budget und Rechnung des Bundesamtes für Wohnungswesen für den Laien nicht ganz so leicht nachvollziehbar. Dabei vermischen sich Erfolgs- und Investitionsrechnung, indem der Aufwand der Erfolgsrechnung sowie die Ausgaben der Investitionsrechnung die effektiven Ausgaben von 99 Millionen Franken ausmachen, während der Ertrag der Erfolgsrechnung und die Einnahmen der Investitionsrechnung von 81 Millionen Franken Gesamteinnahmen von 115 Millionen Franken ergeben. Bei der Wohnbauförderung des Bundes BO 2014 E 1110 muss man sich bewusst sein, dass nebst dem heute aktuellen Wohnraumförderungsgesetz auch frühere Erlasse, die zum Teil weit in der Vergangenheit liegen, noch ihre Wirkung entfalten. Dazu gehört aus neuerer Zeit das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG), auf dessen Grundlage nach wie vor Beiträge zur Zusatzverbilligung der Mietzinse im Umfang von 62 Millionen Franken geleistet werden. Hinzu kommen im nächsten Jahr 20 Millionen Franken, die zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus in den Fonds de Roulement fliessen. Auf der Einnahmenseite stellen die Rückzahlungen von Vorschüssen aus dem WEG-Programm und von Darlehen der Wohnbaugenossenschaften des Bundes die beiden wichtigsten Quellen dar.

Zur Wettbewerbskommission muss ich keine weiteren Bemerkungen machen.

Zum Zivildienst: Beim Zivildienst wird für das Jahr 2015 mit 5500 Neuzulassungen und 2200 Entlassungen gerechnet. Damit steigt die Zahl der "Zivis" auf rund 40 000. 2015 wird die Zahl der geleisteten Diensttage auf 1,6 Millionen Tage steigen. Damit steigen einerseits die Einnahmen aufgrund der von den Einsatzbetrieben geleisteten Abgaben, andererseits erhöht sich auch der Aufwand.

Zu den Nachträgen II: In dem von mir vertretenen Bereich des WBF gibt es zwei Nachträge zu erwähnen. Es sind dies 957 000 Franken in Verrechnung des im Jahre 2013 zu viel bezahlten und im Jahre 2014 mutmasslich zu gering budgetierten Beitrages an die Arbeitslosenversicherung. Es ist ein zusätzlicher Kredit im besagten Umfang vorzusehen. Beim zweiten Nachtrag, beim Bundesamt für Wohnungswesen, handelt es sich um einen Betrag von 1,85 Millionen Franken. Hier geht es jedoch nur um eine finanztechnische Umstellung vom Netto- zum Bruttoprinzip. Der Betrag wird durch die Erhöhung der Einnahmen vollständig kompensiert.

Jetzt komme ich zum Bundesamt für Landwirtschaft, wo sich wahrscheinlich bei der heutigen Debatte der grösste Zankapfel befindet. Der Voranschlag dieses Bundesamtes sieht einen Gesamtaufwand von 3,58 Milliarden Franken und Einnahmen von 201 Millionen Franken vor. Die Minderaufwendungen sind grösstenteils auf Sparmassnahmen zurückzuführen. Durch die vollständige Umsetzung des KAP 2014 werden 57 Millionen Franken und durch die Querschnittkürzung infolge der Teuerungskorrektur 35 Millionen Franken eingespart. Zudem werden die um 37 Millionen Franken tieferen Einnahmen des Bundesamtes für Landwirtschaft aus der Versteigerung der Zollkontingente für Rindfleisch bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen auf dem Grünland kompensiert. Dadurch sinken die Direktzahlungen um 84 Millionen, die Aufwendungen innerhalb des Zahlungsrahmens "Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen 2014-2017" um 33,7 Millionen Franken, und der Zahlungsrahmen "Produktion und Absatz" sinkt um 9,8 Millionen Franken.

Die für 2015 vorgesehene Querschnittkürzung von 1,1 Prozent bei allen schwach und mittelstark gebundenen Ausgaben wird mit gezielten Einsparungen an zwei Orten umgesetzt: erstens bei den Investitionskrediten mit einer Kürzung von 30 Millionen Franken gegenüber dem Finanzplan, dies mit der Begründung, dass dieser Betrag für die Landwirtschaft nicht unmittelbar einkommenswirksam sei; zudem kann dieses als Fonds de Roulement konzipierte Konto mit einem verbleibendem Zufluss von 0,6 Prozent infolge der zu erwartenden tiefen Teuerungsraten real erhalten bleiben. Beim zweiten betroffenen Kredit handelt es sich um die "Beihilfen Pflanzenbau", hier werden gut 5 Millionen Franken eingespart.

Nun zum Antrag der Kommissionsmehrheit: Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, zugunsten der Landwirtschaft gewisse Korrekturen gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf vorzunehmen. Wir begründen dies mit der eingangs von mir gemachten Feststellung, dass im Gegensatz zu anderen Bereichen, die nach wie vor wachsen, bei der Landwirtschaft erhebliche Kürzungen erfolgen.

Mit der Agrarpolitik 2014-2017 haben wir in den Jahren 2012/13 die Landwirtschaftspolitik einschneidend reformiert und in erheblichem Umfang neu ausgerichtet. Diese Neukonzeption bedingt zum Teil massive Anpassungsprozesse auf unseren Bauernhöfen, die mit Betriebsumstellungen, zum Teil auch mit spürbaren Einkommenseinbussen verbunden sind. Im Wissen um diese Veränderungen haben denn auch der Bundesrat und das Parlament in der Behandlung der Agrarpolitik 2014-2017 wiederholt betont, man wolle im Gegenzug ein stabiles Agrarbudget in Aussicht stellen, das in der Folge auch so beschlossen wurde. Im Vertrauen auf diese Aussagen wurde von der Landwirtschaft auf ein Referendum gegen die Agrarpolitik 2014-2017 verzichtet. Zu berücksichtigen gilt es auch die Feststellung, dass das durchschnittliche Jahreseinkommen je Familienarbeitskraft in der Landwirtschaft mit 43 000 Franken 40 Prozent unter dem Vergleichseinkommen liegt. Deshalb hat der Bundesrat bei der Agrarpolitik 2014-2017 eine Erhöhung des Sektoreinkommens um insgesamt 110 Millionen Franken in Aussicht gestellt.

Gestützt auf diese Ausgangslage haben wir in der Finanzkommission nach verträglichen und begründbaren Lösungen gesucht. Wir beantragen Ihnen nun Folgendes:

Die Querschnittkürzung infolge der Teuerungskorrekturen wird bei den Investitionskrediten so, wie es der Bundesrat vorsieht, akzeptiert. Wir beantragen jedoch, auf die mit dem KAP begründeten Kürzungen zu verzichten. Wir begründen dies mit den bei der Agrarpolitik 2014-2017 von Bundesrat und Parlament an die Landwirtschaft abgegebenen Versprechen. Zum Thema der Kompensation der durch das neue Fleischimportsystem verursachten Mindereinnahmen liessen wir uns vom Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft orientieren. Er informierte uns dahingehend, dass die vermuteten Mindererlöse nach aktuellsten Schätzungen nicht bei 37,5 Millionen, sondern in etwa bei 28 Millionen Franken liegen werden. Hier beantragen wir, diese Kürzung der neuen Schätzung anzupassen. Hingegen sind wir der Meinung, dass eine generelle Streichung nicht angebracht ist, da der Bundesrat bei der Agrarpolitik 2014-2017 stets betonte, dass diese Mindereinnahmen bei den Zöllen im Agrarbudget kompensiert werden müssten. Auch wollte die Landwirtschaft diesen Systemwechsel, in der Erwartung, dass damit die Inlandfleischpreise steigen würden.

Sie sehen auf der Fahne, wo und in welchem Umfang sich diese Korrekturen auf das Budget auswirken. Es geht um die Positionen 708.A2310.0144, "Pflanzen- und Tierzucht", 708.A2310.0341, "Umschulungsbeihilfen", 708.A2310.0147, "Beihilfen Viehwirtschaft", 708.A2310.0148, "Beihilfen Pflanzenbau" und 708.A2310.0490, "Direktzahlungen Landwirtschaft". Mit den Anträgen der Mehrheit haben wir die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzungen von 127,8 Millionen Franken um 64,7 Millionen Franken zurückgenommen; es verbleiben damit noch Kürzungen im Umfang von 63,1 Millionen Franken. Dies ist ziemlich genau die Hälfte der vom Bundesrat beantragten Kürzungen.

Wir beantragen Ihnen, diese Veränderungen so vorzunehmen. Sie liegen damit in etwa in der Mitte zwischen dem Entwurf des Bundesrates und den Beschlüssen des Nationalrates. Unser Antrag ist jedoch vor dem Entscheid der Finanzkommission bzw. des Plenums des Nationalrates zustande gekommen. Er ist deshalb als eigenständige und unabhängige Lösung zu betrachten.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, in all diesen Bereichen des Bundesamtes für Landwirtschaft den Anträgen der Mehrheit Ihrer Finanzkommission zuzustimmen.

Hefti Thomas · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical

Ich möchte Sie bitten, dieser eigenständigen Lösung der ständerätlichen Finanzkommission zuzustimmen.

Ich habe schon zu einem früheren Zeitpunkt der Debatte gesagt, dass unsere Kommission im Gegensatz zur nationalrätlichen nie eine Verbindung zur Entwicklungshilfe gesucht und gemacht hat. Wir haben aber sehr wohl das Gesamtbild angeschaut, und im Gesamtbild haben wir gesehen, dass an sich alle Bereiche eine Zunahme der Unterstützung erfahren, mit Ausnahme von zweien: Diese zwei sind das VBS und die Landwirtschaft. Wir sind der Überzeugung, dass die Landwirtschaft damit zu schlecht wegkommt. Wir sind aber ebenfalls der Überzeugung, dass es unglaubwürdig wäre, BO 2014 E 1111 alle vom Bundesrat beantragten Kürzungen jetzt wieder rückgängig zu machen. Die Anträge der Mehrheit, wie sie Kollege Bieri soeben begründet und dargestellt hat, sind eine gute, ausgewogene Lösung, die auch dem finanzpolitischen Bemühen des Departementes Rechnung trägt.

Ich bitte Sie, diesen Anträgen der Mehrheit zuzustimmen.

Fetz Anita · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Ich mache mir keine Illusionen darüber, dass die Unterstützung gemäss meinem Minderheitsantrag für den Entwurf des Bundesrates in den genannten Bereichen der Landwirtschaft in diesem Saal mehrheitsfähig ist. Aber jemand aus der Finanzkommission muss ja den Bundesrat verteidigen.

Ich bin aber froh, dass die Finanzkommission nicht den gleichen Weg gegangen ist wie der Nationalrat und ihn auch der Rat nicht gehen wird. Insofern bin ich dafür dankbar, dass die eigenständige Lösung, wie sie Kollege Bieri vorgestellt hat, so und nicht wie im Nationalrat ausgefallen ist. Sparmassnahmen sind immer unpopulär. Mir gefallen viele davon in diesem Budget auch nicht. Effektiv handelt es sich ja um 376 Millionen Franken; diese sind in diesem Budget 2015 echte Sparmassnahmen. Sie stammen alle aus dem KAP, es sind diejenigen, die nicht gesetzlich gebunden sind. Es ist übrigens dasselbe KAP, dem dieser Rat, also fast alle von Ihnen, schon zugestimmt hat. Gescheitert ist das KAP ja im Nationalrat. Neben der Landwirtschaft betrifft es alle Bereiche, die nicht gesetzlich gebunden sind.

Wir haben hier ein Dossier erhalten, das einen Überblick über die Sparmassnahmen in den anderen Bereichen gibt. Es hört sich gut an, wenn man sagt: "Ja, die Landwirtschaft soll wieder ein wenig mehr erhalten", wenn man nicht sagt, wo sonst überall auch gespart wird. Ich habe ein paar Beispiele herausgesucht, die mir persönlich ein Anliegen sind; jemand anderes würde andere nehmen. Es wird überall relativ happig gespart: 46 Millionen Franken bei der internationalen Zusammenarbeit, 13 Millionen beim gemeinnützigen Wohnungsbau, 55 Millionen bei der Bildung. Dieser Betrag war übrigens auch in einem Verpflichtungskredit zugesagt worden und ist auch bereits verplant; die betreffenden Institutionen haben ihre Planung aufgrund der BFI-Botschaft gemacht. Es ist also nicht so, dass die Versprechen gegenüber der Landwirtschaft die einzigen sind, die dieses Parlament gemacht hat. Weiter werden beim Heimat- und Denkmalschutz 5 Millionen Franken gespart, 10 Millionen bei Gesundheitsförderungsmassnahmen, 26 Millionen bei Integrationsmassnahmen; das bezahlen nachher die Kantone. Es geht noch um viele andere Bereiche mehr, die ich jetzt nicht alle aufzähle, weil es sonst zu lange ginge.

Beim Sparen nennt man das Opfersymmetrie. Und dieses Konzept des Bundesrates habe ich auch unterstützt. Darum habe ich in all diesen Bereichen, die ich Ihnen vorher genannt habe, keine Aufstockungsanträge gestellt. Man kann ja entweder den Weg gehen, auch aufzustocken, dann wäre die Opfersymmetrie für alle aufgehoben, oder man geht den anderen Weg, dass man halt für alle die jeweilige Kürzung macht. Dann darf man aber nicht im Nachhinein wieder aufstocken. Das ist das, was mich stört: Ich halte es für unfair, einen einzigen Bereich herauszunehmen und wieder aufzustocken, währenddem die anderen, für die es genauso schwierig ist, diese Sparmassnahmen umzusetzen, bluten müssen. Es ist auch bezeichnend, dass alle diese Bereiche, in denen gespart werden musste, hier nie genannt worden sind. In der Bildung ist es für die Institutionen auch nicht einfach, hier neu zu planen. Man darf es ihnen zumuten - anderen darf man es also auch zumuten. Ich unterstütze deshalb das Konzept des Bundesrates, also auch sein Vorgehen in der Landwirtschaft.

Viele Argumente wurden in der Kommission und auch ausserhalb genannt; auf zwei, drei möchte ich etwas entgegnen. Zum Argument der gemachten Versprechungen bezüglich Agrarpolitik 2014-2017: Da habe ich schon auf den Vergleich mit der BFI-Botschaft hingewiesen. Da ist auch etwas versprochen worden, da geht es genau gleich wie hier um einen Verpflichtungskredit.

Dann wurde gesagt, dass das Einkommen der Bauernfamilien mit 43 000 Franken im Jahr gering sei. Ja, das ist nicht viel, aber es handelt sich hier um veraltete Zahlen. Vielleicht ist es Ihnen nicht entgangen, dass letzte Woche gemeldet worden ist, dass die Bauern 12 Prozent mehr Einkommen erwirtschaftet haben. Das gönne ich ihnen, das haben sie sich auch hart erarbeitet. Aber das muss man auch zur Kenntnis nehmen. Ich sage das jetzt nicht, um pingelig zu sein, sondern um ein bisschen Transparenz zu schaffen: Wenn wir nun, etwas aufgestockt, 45 000 Franken im Jahr annehmen, so ist das das Einkommen pro Familienarbeitskraft, da sind wir uns einig. Wenn ein Paar zusammenarbeitet, ist es schon mehr. Und wir wissen, dass es ein Durchschnittseinkommen ist. Wie gesagt gönne ich das den Bauern sehr. Das haben sie mit ihrer harten Arbeit verdient, aber man soll nicht so tun, als ob sie die Einzigen wären, die einen Beitrag zum Sparprogramm machen müssten. Durchschnittseinkommen haben den Vor- oder den Nachteil, dass sie eben nur den Durchschnitt nennen. Für Sie, die in der Landwirtschaft besonders aktiv sind, ist es kein Geheimnis, dass sehr viele Bauern im Mittelland 100 000 Franken und mehr pro Familienarbeitskraft verdienen. Nur spricht man darüber natürlich nicht, weil der Durchschnittswert immer besser tönt. Aber ich möchte das hier auch einmal offenlegen.

Dann darf man auch Folgendes nicht vergessen: Es ist ja nicht so, dass die Landwirtschaft von den Steuerzahlern nicht unterstützt würde. In der Schweiz wird sie zu 53 Prozent subventioniert. Im internationalen Vergleich ist diese Subvention nur noch in Japan ein bisschen höher. Das ist also bei uns sehr grosszügig. Die EU unterstützt mit Steuerausgaben 19 Prozent, die OECD-Länder unterstützen mit Steuerausgaben 18 Prozent ihrer Landwirtschaft. Könnten Sie dem Bundesrat auch folgen im Wissen darum, dass diese Kürzung, die im Endeffekt in der Landwirtschaft 2 Prozent ausmacht, die Gesamtsubventionen von 53 auf 51 Prozent reduziert? Ich denke, das ist für einmal in einem Jahr, in dem alle sparen müssen, verkraftbar.

Zu einem letzten Punkt: Für diejenigen, die finden, sie stimmten jetzt mit der Mehrheit, möchte ich einfach noch einen Punkt herausnehmen und dazu auch der Frau Bundesrätin eine Frage stellen. Sie haben hier die Position "Umschulungsbeihilfen", die auch wieder um eine halbe Million Franken aufgestockt wird. Wie immer ist es kein riesiger Betrag. Aber die Frage ist, ob diese Umschulungsbeihilfen überhaupt genutzt werden. Ich habe gehört, dass da schon seit Jahren sehr wenig davon genutzt wird, und mich nähme es nun einmal wunder, wie viel von den Geldern für Umschulungsmassnahmen effektiv genutzt werden. Dann könnte man nämlich mindestens einmal diesen Bereich auslassen.

Meinen Ausführungen können Sie entnehmen, dass ich nicht prinzipiell etwas dagegen habe, die Landwirtschaft zu unterstützen. Ich finde es aber unfair und kann nicht nachvollziehen, dass beim Sparen alle Bereiche bluten müssen, nur einer nicht.

Levrat Christian · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe socialiste

Vu l'heure avancée, je vais me limiter à relever trois points en style télégraphique.

1. La différence entre le budget agricole et celui des domaines évoqués par Madame Fetz, soit l'aide au développement, la politique d'intégration ou la formation, réside dans le fait que l'on parle - pour autant qu'on se limite, comme le fait le Conseil des Etats, aux positions déterminantes en fonction des paiements directs - d'éléments qui sont des composants du revenu direct -"einkommensrelevant"- pour les personnes concernées. Ce n'est évidemment pas le cas lorsqu'on parle de recherche ou de programmes d'intégration pour lesquels il n'existe pas de lien direct entre le revenu des gens intéressés et les montants inscrits au budget.

2. L'agriculture se trouve dans un processus de changement. Les aides à la reconversion professionnelle, notamment, doivent soutenir ce changement. S'il est vrai qu'elles ne sont pas épuisées chaque année, je considère qu'il faut intervenir auprès des intéressés pour qu'elles le soient. On a BO 2014 E 1112 intérêt à ce que le "Strukturwandel" soit accompagné avec toute l'efficacité nécessaire et à ce que les organisations professionnelles encadrent les gens qui souhaitent sortir progressivement ou définitivement de la branche agricole, et qu'elles remplissent leur rôle.

3. La Politique agricole 2014-2017 fonctionne de manière très différente d'un canton à un autre. Si on peut considérer grosso modo que, dans les régions de montagne, des revenus supplémentaires ont été générés, il n'en est pas de même dans les régions de plaine ni, surtout, dans les régions vallonnées et de moyenne montagne, où la Politique agricole 2014-2017 a pour conséquence une baisse du revenu paysan. C'est le cas dans le canton de Thurgovie mais la situation est exactement la même à Fribourg. Pour ce canton, la baisse est de 20 millions de francs en moyenne. C'est une baisse statistique, vous l'avez relevé, mais il s'agit aussi, c'est le cas de deux exploitations dont je m'occupe de la comptabilité, d'une baisse concrète du revenu des paysans actifs dans ces zones de moyenne montagne.

Il y a donc pour moi une nuance à faire entre cette question de la politique agricole et les autres débats budgétaires. Je pense que la sous-commission, par la voix de Monsieur Bieri, a trouvé un compromis raisonnable entre les revendications du lobby paysan et la dureté un peu excessive du Conseil fédéral, compte tenu du fait que cela a un impact direct sur les revenus des personnes concernées.

Eberle Roland · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Bieri, der Kommissionssprecher, hat darauf hingewiesen, dass mit der Agrarpolitik 2014-2017 das gesamte Beitragswesen und die gesamte Steuerung komplett renoviert und umgestellt wurden. Wir haben heute fünf Beitragssysteme, welche die bäuerlichen Einkommen steuern sollen. Ohne Beratung ist das gar nicht mehr möglich. Wir blähen also die Beratung auf und minimieren das Einkommen der Bauernfamilien.

Die Stossrichtung der Agrarpolitik 2014-2017 müssen wir heute nicht mehr diskutieren. Wenn ich die Betriebe anschaue, sehe ich, dass es einfach eine Tatsache ist, dass die produzierende Landwirtschaft gegenüber der nichtproduzierenden Landwirtschaft benachteiligt wird. Ob das die richtige Stossrichtung ist oder nicht, überlasse ich gerne der Zukunft. Tatsache ist aber, dass produzierende Bauernbetriebe heute hohe Verluste einfahren. Ich habe das Beispiel Thurgau erwähnt: Rund 12 Millionen Franken fehlen künftig bei 3000 Betrieben; das macht durchschnittlich 4000 Franken pro Betrieb aus. Das sind grosse Summen.

Ich gebe Frau Fetz Recht: Durchschnittszahlen sind immer ein bisschen trügerisch. Aber diese 88 000 oder 90 000 Franken pro Familie bedeuten, dass eine Familienarbeitskraft 2800 und nicht bloss 2000 Stunden arbeitet, und das ergibt einen Stundenlohn von 15 Franken. Bei einem Ehepaar, das arbeitet, sind es 30 Franken pro Stunde für zwei Personen. Da sind wir, ich sage das ohne Wertung, bei den Mindestlöhnen für irgendwelches Reinigungspersonal. Ich sage das nur, damit man die Vergleiche nicht ganz vergisst. Das ist eine Tatsache, und alle hier im Saal verdienen pro Stunde einiges mehr als das Doppelte eines durchschnittlichen Bauernbetriebes - das dürfen wir uns auch wieder einmal vor Augen führen.

Da wir schon die gesamte Agrarpolitik umgestellt haben, ist es eine Frage von Treu und Glauben, dass wir diese Rahmenkredite auch durchziehen und dann nicht im ersten Jahr der Nagelprobe solche doch massiven Kürzungen vornehmen. Ich denke, es ist tatsächlich eine Frage der Glaubwürdigkeit von Parlament und Bundesrat, diese Rahmenkredite hier nicht zu kürzen. Es ist eine spezielle Situation.

Die von Frau Fetz genannten Beispiele sind alles Beispiele, bei denen in wachsenden Budgetbereichen gekürzt wird. Wenn man in einem wachsenden Budgetbereich kürzt, ist es vielleicht ein bisschen anders, als wenn man in einem Bereich kürzt, in dem die Gesamtausgaben sinken. Das VBS und die Landwirtschaft sind die beiden Bereiche, wo die Budgetzahlen tatsächlich im Vergleich zu Vorjahren nach unten gehen. Bei allen anderen Bereichen ist es immer noch ein doch schönes Wachstum. Das sind auch Argumente, die wir gewichten müssen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und deren Anträgen zuzustimmen.

Bischofberger Ivo · 2VP-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC-PEV

Auch ich möchte Sie bitten, unbedingt der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Ich will nicht wiederholen, was Kollege Roland Eberle ausgeführt hat. Wenn ich aber die verschiedenen Diskussionen und vor allem die Voten unseres Wirtschaftsministers bei der Behandlung der Agrarpolitik 2014-2017 nachlese, dann fühle ich mich wirklich den Bauern, den Bäuerinnen und den Bauernfamilien gegenüber verpflichtet, noch einmal darauf hinzuweisen. Wenn Frau Fetz zudem nun von den Durchschnittseinkommen spricht, ist das eine Seite. Auf der anderen Seite hat unser Wirtschaftsminister aber ganz klar gesagt, dass die Modellrechnungen zeigen, dass die Einkommen mit dem Bundesratsmodell im Umfang von 110 Millionen Franken steigen werden, und zwar sowohl die Sektoreinkommen wie auch die einzelbetrieblichen Einkommen; das ist auch auf Seite 2083 der Botschaft so ausgeführt. Im Amtlichen Bulletin heisst es zudem: "Würden wir beim heutigen System bleiben, wären diese 110 Millionen Franken nicht erwirtschaftbar." (AB 2012 N 1508) Und dann bittet der Wirtschaftsminister uns, diese vom Bundesrat vorgelegte Agrarpolitik 2014-2017 zu verabschieden. Das haben wir gemacht. Darum, so denke ich auch, ist es eine Frage von Treu und Glauben. Man dürfte hier sagen: "Pacta sunt servanda."

Darum bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

Bieri Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Groupe PDC-PEV

Ich glaube, Herr Eberle, mein Berufskollege, hat bestens erklärt, was ein Familienarbeitseinkommen ist. Ich finde es etwas seltsam, wenn behauptet wird, es seien ja meistens zwei Personen zusammen. Wenn ich einen Lohn habe und meine Frau ebenfalls einen Lohn bezieht, kommt es auch niemandem in den Sinn, den Lohn zusammenzuzählen und ihn mir zu belasten. Ich glaube, wenn Mann und Frau auf einem Bauernhof arbeiten und sie ihr Einkommen verdienen, dann ist das ihr je persönliches Einkommen. Dafür haben sie ihre Zeit eingesetzt. Von 43 000 Franken führte der Anstieg von 12 Prozent im letzten Jahr zu einem Einkommen von 46 000 oder 47 000 Franken. Die Behauptung, das sei ein grosser Anstieg, mag in Bezug auf den Prozentwert stimmen. Ich glaube aber, dass keiner hier im Saal für diesen Lohn arbeiten würde.

Es ist gesagt worden, andere müssten auch sparen. Herr Eberle hat etwas dazu gesagt. Ich habe hier die Statistik des Bundesbudgets vor mir. Ich meine, wenn man behauptet, an anderen Orten werde auch gespart: Bei Bildung und Forschung haben wir einen Anstieg von 2,2 Prozent, bei der Wirtschaft sind es 12,9 Prozent, bei Umwelt und Raumordnung sind es 9,8 Prozent; das sind alles grosse Steigerungen. Da kann man doch nicht argumentieren, dass diese Bereiche ja auch sparen müssten. Der Anstieg der Beträge ist bei ihnen durch die Sparbeträge etwas geringer. Hingegen ist bei der Landwirtschaft mit 3,4 Prozent der grösste Rückgang zu verzeichnen. Nur die Landesverteidigung mit 3,1 Prozent befindet sich grössenmässig in einer ähnlichen Umgebung.

Es ist auch vom Durchschnitt gesprochen worden. Ich meine, wir können auch Statistiken anwenden; es gibt den Durchschnittswert, es gibt Standardabweichungen. Wenn es Bauern gibt, die 100 000 Franken verdienen, dann muss es auch solche geben, die nur 10 000 Franken verdienen; nur so kann der Durchschnitt von 43 000 Franken zustande kommen. Ich glaube, die Agrarpolitik 2014-2017 geht in eine Richtung, mit der wir insbesondere die Bewirtschafter derjenigen Betriebe stützen möchten, die aufgrund ihrer persönlichen Lage, aber auch aufgrund der topografisch-geografischen Lage ihrer Betriebe unter schwierigen Umständen in tiefen Einkommenssegmenten wirtschaften müssen.

Es wurde auch gesagt, die Landwirtschaft werde nirgends so stark gestützt wie in unserem Land. Wir haben aber auch BO 2014 E 1113 sehr hohe Lebenshaltungskosten, und wir haben relativ günstige Lebensmittelpreise. Im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten ergeben sich geringe Erträge für die Produkte unserer Landwirtschaft. Dies ist dann auch ein entscheidender Grund dafür, dass die landwirtschaftlichen Einkommen gering sind.

Es ist gesagt worden, man habe in der Finanzkommission des Ständerates eine sowohl für die Bundeskasse als auch für die Landwirtschaft tragbare Lösung gefunden. Herr Bundesrat Schneider-Ammann hat gesagt, es sei eine salomonische Lösung. Ich glaube, wir dürfen ihr auch zustimmen.

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

Le président (Hêche Claude, président): J'ouvre une parenthèse pour attirer votre attention sur le fait que le débat sur le budget est extrêmement intéressant - le budget est d'ailleurs la discussion politique la plus importante -, mais que nous devons en terminer le traitement encore ce soir. Merci, Mesdames et Messieurs, chers collègues, auxquels j'associe Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf bien entendu! (Hilarité)

Fetz Anita · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Nur kurz zu den Ausführungen von Kollege Bieri: Nachdem man immer hört, eine Bauernfamilie würde 45 000 Franken verdienen, ist es doch wichtig für die Leute zu wissen, dass das eine politische Zahl ist. Sie haben jetzt hier auch bestätigt, dass das pro Familienarbeitskraft gilt. Mich freut es sehr, wenn Mann und Frau das Gleiche verdienen - einfach damit das mal klargestellt ist.

Dass die Lebensmittelpreise relativ günstig seien - das hat nichts mit dem Sparthema zu tun -, wage ich jetzt infrage zu stellen, wenn ich das vergleiche. Am besten geht es einem, wenn man direkt auf den Bauernhof geht. Das kann man z. B. in der Region Basel noch. Wir haben ja auch einen flotten Aufschlag über die Zollimportsperre. Wir zahlen im Schnitt 30 Prozent höhere Preise für - ich sage es auch - gute, sehr gute bäuerliche Produkte. Aber wir wollen hier nicht neue Mythen kreieren.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Ich möchte einen allgemeinen Überblick über die Anträge des Bundesrates geben, ohne auf die einzelnen Details oder Kürzungen einzugehen. Der Bundesrat schlägt Ihnen in der Budgetbotschaft erstens vor, dass wir hier die Kürzungen aus dem KAP umsetzen, wie wir es in anderen Bereichen auch machen. Das sind Kürzungen von 56 Millionen Franken; ich komme noch darauf zu sprechen. Er schlägt zweitens eine Kompensation mit Blick auf die Inlandleistung beim Fleischimport vor. Das ist etwas, was bei der Agrarpolitik 2014-2017 diskutiert wurde. Dort wurde auch gesagt, dass das verrechnet bzw. angerechnet würde. Drittens beantragt er Querschnittkürzungen, die eigentlich mit all dem nichts zu tun haben, die also nicht einfach die Agrarpolitik oder den Landwirtschaftsbereich betreffen, sondern alle Bereiche. Querschnittkürzungen sind eine flächendeckende Massnahme über die sieben Departemente hinweg; ich komme auch darauf noch zu sprechen.

Zuerst jetzt also einmal zu den Massnahmen zur Umsetzung des KAP bzw. zu den Beiträgen der Departemente, die dazu dienen, das Kürzungsvolumen, das Sie uns beim KAP aufgetragen haben - wenn ich Sie daran erinnern darf -, wirklich erreichen zu können: Wir haben es hier gemacht, wie wir es immer machen. Wir haben berechnet, welches Departement welchen Beitrag leisten muss. Die Departemente haben dann selbst geprüft, in welchen Bereichen sich das umsetzen lässt, und sie haben dann auch versucht auszutarieren. Diese Kürzungen von 56 Millionen Franken sind also eine Massnahme im Rahmen des KAP und beruhen auf einem Auftrag des Parlamentes.

Es wurde von Ihnen zu Recht gesagt, dass bei der Agrarpolitik 2014-2017 ein Rahmenkredit, ein Zahlungsrahmen mit einem Verpflichtungskredit, beschlossen wurde. Aber es ist natürlich so, jetzt einmal unabhängig von Treu und Glauben und davon, wie man das verstanden hat: Finanzrechtlich stecken Verpflichtungskredite in einem Zahlungsrahmen einfach einen Rahmen ab - der Name sagt es ja -, innerhalb dessen man sich bewegen kann und natürlich auch eventuelle Veränderungen mitberücksichtigt oder Sparmassnahmen trifft. Wenn Sie wirklich Sparmassnahmen treffen müssen und wenn Sie jeden Bereich ausschliessen, bei dem ein Verpflichtungskredit in einem Zahlungsrahmen besteht, dann haben Sie keinen grossen Handlungsspielraum mehr, um ein Sparpotenzial zu realisieren. Darum ist es finanzrechtlich durchaus vertretbar zu sagen, dass ein Zahlungsrahmen an sich nicht bedeutet, dass es gottgegeben genau ein bestimmter Betrag sein muss. Da sind wir uns sicher einig.

Sie sagen jetzt: Das wurde aber so zugesichert. Ich war bei der Agrardebatte nicht dabei. Ich sage Ihnen jedoch: Finanzrechtlich haben die dortigen Beschlüsse die Bedeutung eines Zahlungsrahmens, und darum können im Rahmen der Budgetberatungen eben auch die KAP-Massnahmen zum Agrarbereich umgesetzt werden.

Das Zweite ist die Kompensation mit Blick auf die Inlandleistung beim Fleischimport, das wurde in der Diskussion klar gesagt. Mein Kollege, Herr Bundesrat Schneider-Ammann, hat darauf hingewiesen, dass die Landwirte dann den Vorteil höherer Preise für das inländische Schlachtvieh hätten. Das hat man also klargemacht, deshalb können Sie nicht sagen, Sie hätten das jetzt in der Budgetdebatte zum ersten Mal gehört. Es wurde schon vorher zum Ausdruck gebracht. In einer Sitzung habe ich gehört, das sei eine einseitige Erklärung meines Kollegen gewesen und nicht ein Vertrag. Da muss ich sagen: Bei vielen Positionen gibt es solche Erklärungen, bei vielen Positionen sagt man, man müsse es dann im Agrarbudget anrechnen lassen. Auch das ist also nicht aus der Luft gegriffen.

Ich höre jetzt, die Mindereinnahmen beliefen sich auf 28 und nicht auf 37 Millionen Franken, den Betrag, von dem man damals gesprochen habe. Ich nehme das zur Kenntnis. Wenn das die Auskunft des Bundesamtes für Landwirtschaft ist, wird es sicher richtig sein.

Das Dritte sind die Querschnittkürzungen. Diese betreffen alle Positionen, bei denen wir seit Jahren eine Teuerung von 1,5 Prozent eingerechnet haben. Nun haben wir aber seit einer ganzen Anzahl von Jahren nie eine Teuerung von 1,5 Prozent gehabt. Wenn wir die Teuerung nun bei all diesen Positionen von 1,5 auf 0,4 Prozent reduzieren, also um 1,1 Prozentpunkte, sparen wir ja nicht effektiv etwas, aber wir können das Budget entlasten. Deshalb wird es schwierig, wenn Sie sagen, es sei ungerecht, dass man eine solche Teuerung - die es gar nicht gibt - ausgleiche. Es ist richtig, dass man sich diese Gedanken macht, da es nun einmal solche Positionen gibt. Wenn man die nichteingetretene Teuerung über mehrere Jahre hochrechnet, stellt man fest, dass es kumuliert bei verschiedenen Positionen mehr als 5 Prozent waren. Darum erachte ich diese Massnahme durchaus als vertretbar. Es geht darum, eine Teuerung, zu der es nicht kommt, nicht anzurechnen.

Für den Fall, dass Sie das jetzt im Landwirtschaftsbereich machen, hat das WBF vorgeschlagen, es dort zu tun, wo es nicht unmittelbar auf die Direktzahlungen durchschlägt - also nicht bei den Direktzahlungen, nicht dort, wo es wirklich einkommensrelevant ist, sondern vor allem bei den Investitionsbeträgen. Ich denke, es ist vertretbar, dass man es nicht bei einem direkt wirksamen Einkommensbestandteil macht. So gesehen können Sie nicht sagen, was der Bundesrat vorgeschlagen habe, sei nicht vertretbar oder nicht nachvollziehbar. Man kann politisch darüber diskutieren, ob man beim Zahlungsrahmen in diesem Fall eine Punktlandung machen soll, das ist dann aber eine ganz andere Diskussion.

Nun komme ich noch zur Frage von Frau Ständerätin Fetz zu den Umschulungsbeihilfen - trotz des Risikos, dass Herr Ständerat Eberle mir dann wieder Zynismus vorwirft -: Umschulungsbeihilfen gibt es seit dem Jahr 2004. Die haben wir dort eingeführt, um ausstiegswilligen Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern - sage ich jetzt einmal - zu ermöglichen, sich umzuschulen. Das ist ein gutes Instrument. Wir haben seit 2004 immer gleich hohe Beträge eingesetzt. Insgesamt haben in zehn Jahren zwei Dutzend Personen davon Gebrauch BO 2014 E 1114 gemacht. Das ist sehr wenig. Wir brauchen die Beträge nie. Wir haben immer Kreditreste in dieser Position. Trotzdem gehen Sie hin und stocken diese Position auf. Ja, da muss ich Ihnen sagen: Als Finanzministerin habe ich wenig Verständnis dafür. Wenn ein Bedürfnis besteht, kann man gerne darüber diskutieren. Aber das Bedürfnis ist während zehn Jahren nicht nachgewiesen worden. Jetzt sagen Sie, dass es sicher nächstes Jahr nachgewiesen werden und die Umschulung noch viel mehr gebraucht werden wird. Ich muss Ihnen sagen, ich verstehe diese Argumentation nicht ganz. Man kann auch sagen, wir budgetierten es und hätten dann wieder Kreditreste. Vorhin haben Sie aber beim Beratungsaufwand gesagt, das sei keine sinnvolle Art des Budgetierens. Das meine ich auch. Deshalb möchte ich das im Beratungsaufwand auch etwas genauer machen. Das ist die Erklärung zu dieser Position.

Vote

Pos. 708.A2310.0144

Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 41 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 3 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Vote

Pos. 708.A2310.0341

Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 33 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 11 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Vote

Pos. 708.A2310.0147

Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 39 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 5 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Vote

Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 40 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates ... 4 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Vote

Pos. 708.A2310.0148

Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 38 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 6 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Vote

Pos. 708.A2310.0490

Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 38 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 6 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Vote

Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 38 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates ... 6 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication

Theiler Georges · Mit-M · Conseil des Etats · Lucerne · Groupe libéral-radical

In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit verzichte ich auf meine vorbereitete Vorlesung von rund einer halben Stunde. Ich darf aber vermerken, dass das Ausgabenwachstum im UVEK mit 1,5 Prozent moderat ausgefallen ist. Dies ist eine deutliche Abflachung gegenüber dem Vorjahr.

Wir haben in der Subkommission keine Anträge gestellt. Deshalb sind meine Ausführungen hier fertig - danke schön! (Heiterkeit)

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

Crédits d'engagement demandés par la voie du budget 2015

Département de justice et police

420 Office fédéral de la justice

Proposition de la majorité

V0245.00/A4300.0156 Financement de la détention administrative

Fr. 100 000 000

Proposition de la minorité

(Niederberger, Bieri, Fetz, Häberli-Koller)

V0245.00/A4300.0156 Financement de la détention administrative

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Altherr Hans · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Wir haben hier bei der Position "Finanzierung der Administrativhaft" eine Mehrheit und eine Minderheit. Die Mehrheit wird vertreten durch Herrn Hösli, die Minderheit durch Herrn Niederberger.

Hösli Werner · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Auf Antrag der Subkommission beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Finanzkommission, den mit dem Voranschlag 2015 beantragten Verpflichtungskredit für die Mitfinanzierung von Administrativhaftplätzen um 20 Millionen Franken zu kürzen, also statt auf 120 Millionen nur auf 100 Millionen Franken festzulegen. Mit diesem Kredit sollen 500 Administrativhaftplätze durch die Kantone gebaut werden, woran sich der Bund mit durchschnittlich 60 Prozent beteiligt. Es ist in einer Verordnung detailliert festgelegt, wann welcher Beteiligungssatz des Bundes, der zwischen 35 und 100 Prozent variiert, gelten soll. Diese Administrativhaftplätze sind nötig, damit abgewiesene Asylbewerber bis zur Ausschaffung inhaftiert werden können und nicht untertauchen. Daran wollen wir nicht rütteln. Das stützt sich ja auch auf die Änderungen beim Asylgesetz.

Unseren Kürzungsantrag stellen wir aus zwei Überlegungen: Unsere Subkommission hat sich im September bei einem Informationsbesuch in Genf, bei dem ich leider persönlich nicht dabei war, ein Bild zu dieser Situation gemacht. Die Teilnehmenden haben aufgrund der örtlichen Besichtigungen und der dort gemachten Aussagen den Eindruck erhalten, dass bei schweizweiter Betrachtung nicht 500 zusätzliche Administrativhaftplätze nötig sind. In Genf werden nun 186 solche Plätze gebaut. Die Konkordate Nordwestschweiz und Innerschweiz planen je 125 Plätze. Wir glauben, dass man nicht in jedem Landesteil unter Berücksichtigung des Maximalplatzbedarfs bauen sollte. In Notsituationen ist eine regionenübergreifende Zuteilung ins Auge zu fassen. Dadurch kann bezüglich Gesamthaftplätzen eine Reduktion erreicht werden. Die Konkordate und die Regionen müssen diese Überlegungen bei der Planung der Anzahl Haftplätze berücksichtigen; dann sind nach unserer Auffassung gewisse Reduktionen möglich.

BO 2014 E 1115Wir glauben auch, bei den Baukosten Einsparungsmöglichkeiten zu erkennen, ohne dass wir bei der Gestaltung der Haftplätze die Rechtsprechung des Bundesgerichtes negieren. Die Rechtsprechung geht nicht auf Details ein. Das EJPD ist ja auch gezwungen, die Kosten aufgrund von Modellanstalten zu berechnen. Die Berechnung geht von 48 Quadratmetern pro Haftplatz und einem Quadratmeterpreis von gegen 5500 Franken aus, dies bei einer durchschnittlichen Haftdauer von dreissig Tagen. Bei üblichen Gefängnissen mit den gleichen Sicherheitsvorkehrungen wird der Haftplatz mit 33,4 Quadratmetern und einem Quadratmeterpreis von rund 4000 Franken berechnet. Bei den Administrativhaftplätzen wird also rund um die Hälfte mehr Platzbedarf vorgegeben als bei Gefängnissen, obwohl die durchschnittliche Haftdauer tief ist.

Da sind unseres Erachtens ohne Zweifel Einsparungen möglich, ohne die geforderten Räumlichkeiten für Wohnen, Beschäftigung und Freizeit zu beschneiden. Man darf hier einfach die Realität nicht aus den Augen verlieren. Diese Platzvorgaben für Administrativhaftplätze liegen teils weit über den Werten, die normalerweise Heimbewohner zur Verfügung haben. Auch da gibt es Leute aus allen Altersklassen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Der Bund sollte diese Raumvorgaben für die Administrativhaftplätze nochmals überdenken. Da können mit nur ganz wenigen restriktiveren Raumvorgaben schnell Millionen gespart werden. Wir meinen, das wäre möglich, ohne unmenschliche Zustände zu schaffen und ohne Vergleiche mit anderen Ländern scheuen zu müssen.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitten wir Sie also, mit Bezug auf die nochmalige und laufende Überprüfung der Anzahl Haftplätze und der Raumvorgabenminderung bei diesen Administrativhaftplätzen der Kürzung des Kredites von 120 Millionen auf 100 Millionen Franken zuzustimmen.

Niederberger Paul · Mit-M · Conseil des Etats · Nidwald · Groupe PDC-PEV

Ich war Ersatzmitglied in der Finanzkommission.

Bund und Kantone wollen einen konsequenten und effizienten Wegweisungsvollzug. Das Konzept sieht vor, dass neben den Bundesunterkünften Haftanstalten für die Administrativhaft bereitgestellt werden; das ist gemäss diesem Konzept Aufgabe der Kantone. Die Rechtsgrundlagen des Bundes für die Baubeiträge sehen vor, dass der Bund den Kantonen die entsprechenden Investitionen bis zu 100 Prozent abgelten muss, das war ja gerade auch ein Auftrag des Parlamentes. Die Zustimmung der Kantone ist deshalb zentral davon abhängig, ob die Finanzierung der Haftplätze gesichert ist.

Pro Haftplatz wird mit 400 000 Franken gerechnet. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Straf- und Massnahmenvollzug ist dieser Betrag realistisch und notwendig. Allein für die geplanten 250 Haftplätze in der Nordwest- und Zentralschweiz ergibt sich für die Baubeiträge eine Summe von rund 92 Millionen Franken. Ohne diese Bundesbeiträge können die Haftplätze wegen der finanziellen Lage der beteiligten Kantone nicht realisiert werden, und damit würde ein zentrales Element der Neustrukturierung des Asylbereiches fehlen.

Angesichts des Finanzbedarfs, der allein für die Nordwest- und Zentralschweiz besteht, wird sofort ersichtlich, dass ein Kredit von 100 Millionen nicht ausreicht. Es ist selbstverständlich, dass auch in anderen Regionen der Schweiz Bedarf an Administrativhaftplätzen besteht. Bekannt ist, es ist von meinem Vorredner bereits angesprochen worden, das Grossprojekt im Kanton Genf.

Offenbar ist der Bundesrat bzw. das EJPD selber ursprünglich von einem Bedarf von rund 150 Millionen Franken ausgegangen. Durch eine Reduktion der pro Haftplatz angenommenen Kosten wurde auch der Gesamtkredit auf 120 Millionen Franken reduziert. Eine weitere Kürzung ist meines Erachtens nicht vertretbar.

Ich ersuche Sie deshalb, die Minderheit zu unterstützen.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen und dem Antrag der Minderheit Niederberger, dem Beschluss des Nationalrates und damit auch dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Was liegt diesem Verpflichtungskredit zugrunde? Es ist der Bedarf, der anlässlich der Asylkonferenz im Januar 2013 ermittelt wurde. Dort kamen die Kantone mit dem EJPD zum Schluss, dass es 500 Haftplätze braucht und dass unter dem Strich nur so ein kostengünstigeres Asylverfahren möglich sein wird; das ist eine Einigung zwischen dem EJPD und den Kantonen. Wer schon versucht hat, solche Einigungen zusammen mit allen Kantonen zu machen, weiss, dass es ein langer Weg ist, bis man dann wirklich übereinkommt, dass man eine Lösung auf diese Weise gemeinsam umsetzt. Die Vorlage zur Neustrukturierung des Asylwesens, die Sie ja verabschiedet haben, verkürzt die Zeit, gibt die Möglichkeit, die Hafttage zu verkürzen und die Asylverfahren in allen Regionen durchzuführen. So können auch die Entscheide rascher vollzogen werden.

Es ist sicher unbestritten, und das ist auch die Argumentation der Mehrheit, dass der Bereich des Wegweisungsvollzugs und die Belegung der ausländerrechtlichen Haftplätze etwas Volatiles sind. Der Bedarf ist von vielen exogenen Entwicklungen wie Anzahl der Asylgesuche, Schutzquote, Effizienz des Dublin-Systems usw. abhängig. Es ist selbstverständlich, dass der Bedarf laufend überprüft werden muss.

Ich möchte Sie aber noch daran erinnern, dass man sich ursprünglich darüber unterhalten hat, dass sich der Bund beim Bau von Administrativhaftplätzen, da es sich ja um eine kantonale Kompetenz handelt, zu 50 Prozent beteiligen soll. Sie haben dann im Parlament entgegen dem Antrag des Bundesrates entschieden, dass der Finanzierungsbeitrag für den Bau von Administrativhaftplätzen bis zu 100 Prozent betragen soll; das ist von Ihnen gekommen. In Befolgung Ihres Auftrages geht man jetzt von 60 Prozent aus. Man geht also nicht bis zu 100 Prozent, sondern geht von 60 Prozent statt von 50 Prozent aus. Das ergibt dann diese 120 Millionen Franken.

Ich möchte Sie schon bitten, konsequent zu bleiben und jetzt das, was diesem Entscheid, "bis zu 100 Prozent", entspricht, auch im Budget abzubilden und diese 120 Millionen Franken für die Finanzierung der Administrativhaft zu geben.

Vote

Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 27 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 15 Stimmen

(1 Enthaltung)

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

2. Arrêté fédéral I concernant le budget pour l'année 2015

Discussion par article

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Adopté

BO 2014 E 1116Art. 1

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 2

...

a. charges de 66 643 130 300 francs;

...

c. un excédent de revenus de 999 244 300 francs.

Le président (Hêche Claude, président): Monsieur le président de la commission souhaite-t-il nous donner de nouveaux chiffres?

Altherr Hans · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Die intensiven Debatten haben an den Zahlen nichts geändert.

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

Adopté

Art. 2-5

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Adopté

Art. 6

Proposition de la commission

...

a. dépenses totales de 67 086 042 700 francs;

...

c. un excédent de recettes au compte de financement de 579 452 200 francs.

Adopté

Art. 7, 8

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Adopté

Art. 9

Proposition de la commission

Al. 1

...

a. ordre et sécurité publique ... 100 000 000 francs;

...

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil national

Altherr Hans · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Hier ergibt sich eine Differenz, weil wir beim ersten der Ausgabenbremse unterstellten Verpflichtungskredit, das betrifft Litera a, nicht bei 120 Millionen Franken gemäss Bundesrat bleiben.

Vote

Frein aux dépenses

FraktionGeaNaEnth.
Groupe PDC-PEV13 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste11 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre5 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S2 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral2 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total43 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)

Namensliste

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

La majorité qualifiée est acquise

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

Art. 10-12

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Adopté

Art. 12a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Adopté

Vote

Frein aux dépenses

FraktionGeaNaEnth.
Groupe PDC-PEV13 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste11 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre4 (67 %)2 (33 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S2 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral2 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total42 (95 %)2 (5 %)0 (0 %)

Namensliste

La majorité qualifiée est acquise

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

Art. 13

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Adopté

Vote

Vote sur l'ensemble

FraktionGeaNaEnth.
Groupe PDC-PEV13 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre3 (50 %)2 (33 %)1 (17 %)
Groupe des VERT-E-S2 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral0 (0 %)0 (0 %)2 (100 %)
Total38 (88 %)2 (5 %)3 (7 %)

Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung

Namensliste

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

3. Arrêté fédéral II concernant les prélèvements sur le fonds pour les grands projets ferroviaires pour l'année 2015

Discussion par article

Titre et préambule, art. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Adopté

Vote

Vote sur l'ensemble

FraktionGeaNaEnth.
Groupe PDC-PEV13 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre6 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral2 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S2 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total43 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)

Namensliste

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

BO 2014 E 11174. Arrêté fédéral III concernant les prélèvements sur le fonds d'infrastructure pour l'année 2015

Discussion par article

Titre et préambule, art. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Adopté

Vote

Vote sur l'ensemble

FraktionGeaNaEnth.
Groupe PDC-PEV13 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre6 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S2 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral2 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total43 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)

Namensliste

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

5. Arrêté fédéral IV concernant le budget du domaine des écoles polytechniques fédérales (domaine des EPF) pour l'année 2015

Discussion par article

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Adopté

Vote

Vote sur l'ensemble

FraktionGeaNaEnth.
Groupe PDC-PEV12 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre6 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S2 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral2 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total42 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)

Namensliste

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Hêche Claude · P-M · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste

6. Arrêté fédéral V concernant le budget de la Régie fédérale des alcools pour l'année 2015

Discussion par article

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Adopté

Vote

Vote sur l'ensemble

FraktionGeaNaEnth.
Groupe PDC-PEV13 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre6 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S2 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral2 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total43 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)

Namensliste

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)