14.016

Traité sur le commerce des armes. Approbation

Niederberger Paul · Mit-M · Conseil des Etats · Nidwald · Groupe PDC-PEV

BO 2014 E 780Dieser Vertrag verfolgt das Ziel, internationale Standards für die Regelung und Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen zu schaffen und den illegalen Waffenhandel zu bekämpfen. An den schweizerischen Gesetzen müssen keine Anpassungen vorgenommen werden. Die Schweiz hat jetzt bereits eine strengere Kriegsmaterialgesetzgebung. Für die Schweiz hat der Arms Trade Treaty von Beginn weg einen hohen Stellenwert gehabt. Sie hat deshalb von Anfang an aktiv am Verhandlungsprozess teilgenommen. Die Schweizer Delegation bestand aus Mitarbeitenden des WBF und des EDA. Die SiK-SR wurde über den Verhandlungsverlauf anlässlich verschiedener Kommissionssitzungen mehrmals informiert.

Zur Ausgangslage: Nach einem mehrjährigen Prozess im Rahmen der Uno hat die Uno-Generalversammlung am 2. April 2013 den Vertrag über den Waffenhandel verabschiedet. 156 Staaten stimmten Ja, darunter bedeutende Exporteure wie die USA, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien; aber auch wichtige Importeure wie Brasilien, Saudi-Arabien und Pakistan befinden sich unter den Befürwortern. 22 Staaten brachten durch Stimmenthaltung ihre Zurückhaltung zum Ausdruck. Darunter befinden sich Russland, China und Indien. Iran, Nordkorea und Syrien sprachen sich gegen den Arms Trade Treaty aus.

Dieser Vertrag regelt erstmals völkerrechtlich verbindlich den internationalen Waffenhandel. Die internationalen Standards sollen zu Sicherheit und Stabilität sowie zu Kooperationen, Transparenz und Verantwortung der Staaten im Bereich des internationalen Waffenhandels beitragen. Das durch missbräuchlichen Waffengebrauch verursachte menschliche Leid soll vermindert werden.

Zum Inhalt dieses Vertrages: Der Arms Trade Treaty verpflichtet die Vertragsstaaten, nationale Kontrollsysteme zu schaffen und zu unterhalten. Waffentransfers sind insbesondere dann zu verhindern, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Waffen bei der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen verwendet würden. Waffenausfuhren sind anhand von festgelegten Bewilligungskriterien zu prüfen. Ausfuhrgesuche sind abzulehnen, wenn ein überwiegendes Risiko besteht, dass die auszuführenden Waffen zur Begehung von Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht oder von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verwendet würden. Gegen die Umleitung von Waffentransfers sind Massnahmen zu ergreifen.

Bis Ende Januar 2014 haben insgesamt 156 Staaten diesen Vertrag unterzeichnet. Damit der Vertrag jedoch in Kraft treten kann, müssen ihn 50 Staaten ratifizieren. Das dürfte bis Ende 2014 der Fall sein, sodass dieser Vertrag im Verlauf des Jahres 2015 in Kraft treten kann.

Weil keine Änderungen an bestehenden Gesetzen notwendig sind, wurde auf eine Vernehmlassung verzichtet. Die zum Verhandlungsmandat konsultierten parlamentarischen Kommissionen unterstützen die Bestrebungen für einen starken Arms Trade Treaty. In ihrer Stellungnahme begrüsst die Rüstungsindustrie diesen Vertrag ebenfalls, weil internationale Standards festgelegt werden. Für die Umsetzung muss jährlich mit rund 20 000 bis 40 000 Franken gerechnet werden.

Im Namen der einstimmigen SiK bitte ich Sie, diesem Geschäft ebenfalls zuzustimmen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Ich wiederhole nicht das, was der Kommissionssprecher richtigerweise vorgetragen hat. Ich gehe vielmehr auf sechs Fragen ein, die wir in der Kommission besonders diskutiert haben.

1. Zur Frage nach der Wirkung des Arms Trade Treaty: Es ist so, dass einige grosse Waffenexporteure durch Abwesenheit glänzen. Sie haben den Vertrag entweder nicht unterschrieben oder noch nicht ratifiziert. Das ist zwar bedauerlich, aber der Bundesrat ist trotzdem überzeugt, dass der Arms Trade Treaty seine Wirkung entfalten kann - vielleicht nicht heute, sondern eher mittel- und längerfristig. Es wurde gesagt: Es sind 118 Staaten, die den Vertrag unterzeichnet haben. Bis dato sind es 45, die ratifiziert haben. Von den zehn grössten Exporteuren der letzten Jahre haben sechs den Arms Trade Treaty unterzeichnet. Das sind die USA, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Spanien und Italien. Diese sechs Staaten vereinigen immerhin einen Anteil von 51 Prozent des gesamten internationalen Waffenhandels auf sich. Von den sechs Staaten haben alle ausser den USA den Vertrag bereits ratifiziert. Schliesslich haben auch viele Importstaaten, namentlich auch auf dem afrikanischen Kontinent, den Arms Trade Treaty unterzeichnet und ratifiziert. Das ist für eine wirkungsvolle Kontrolle des Waffenhandels ebenfalls sehr wichtig. Der eigentliche Nutzen des Arms Trade Treaty liegt darin, dass sich die internationale Staatengemeinschaft erstmals auf eine völkerrechtlich verbindliche Regelung des grenzüberschreitenden Waffenhandels geeinigt hat. Der Arms Trade Treaty ist also so etwas wie der erste Schritt in die richtige Richtung, dass nämlich ein grenzüberschreitendes Problem global angepackt wird.

Mit dem Arms Trade Treaty wird erstmals festgehalten, welche internationalen Rüstungsgeschäfte erlaubt bzw. verboten sind. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, dem im Vertrag vorgesehenen Sekretariat jährlich über die genehmigten und tatsächlich erfolgten Aus- und Einfuhren von konventionellen Waffen Bericht zu erstatten. Damit wird Transparenz geschaffen. Im Ergebnis wird das Verhalten eines jeden einzelnen Mitgliedstaates messbar, bewertbar und gegebenenfalls auch kritisierbar. Generell kann erwartet werden, dass der Arms Trade Treaty die negativen Auswirkungen des Waffenhandels mittel- und längerfristig reduzieren wird.

2. Die zweite Frage ist die Frage nach der Durchsetzbarkeit des Vertrages, wenn es doch keine eigentliche Strafbarkeit gibt: Das war auch einer der Hauptkritikpunkte, dass bei Vertragsverletzungen kein zwingendes Sanktionssystem besteht. Aber der Vertrag sieht immerhin ein Konsultations- und Schiedsverfahren vor, und damit sollen Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten über die Auslegung des Arms Trade Treaty beigelegt werden können. Die Staatenkonferenz hat zwar auch nur beschränkte Möglichkeiten, um die Durchsetzung des Vertrages zu gewährleisten, aber es gibt diese Staatenkonferenz.

3. Was wird sich ändern? Verschiedene Vertragsstaaten - ich denke an Burkina Faso, an Mali - besitzen ein ganz schwaches nationales Kontrollsystem für Waffentransfers. Die entsprechenden Behörden existieren in diesen Ländern noch nicht, oder sie haben sehr wenig Erfahrung. Hier kann die Schweiz mithelfen, mit ihrem Know-how und mit ihrer Erfahrung. Ganz besonders sei daran erinnert, dass wir Erfahrung im sogenannten Post-Shipment-Verification-Prozess BO 2014 E 781 haben. Auch diese Erfahrung werden wir Staaten wie den erwähnten anbieten.

4. Die vierte Frage: Was bedeutet für uns der Arms Trade Treaty in Krisen wie der aktuellen Krise in der Ukraine? Da hat er für die Schweiz keine konkreten Auswirkungen. Es ist bekannt, dass wir seit Monaten bereits einen Ausfuhrstopp für Kriegsmaterial nach Russland und auch in die Ukraine kennen. Auf die Exportpraxis anderer Staaten hat der Arms Trade Treaty allerdings direkte Konsequenzen. Obwohl die jeweiligen Vertragsstaaten selber entscheiden, welche Lieferungen sie bewilligen, gibt ihnen der Vertrag verbindliche Beurteilungskriterien vor.

5. Ein Wort noch zum Verhältnis zwischen dem Arms Trade Treaty und der Revision der Kriegsmaterialverordnung: Die Kriegsmaterialgesetzgebung entspricht den Anforderungen des Arms Trade Treaty bereits heute. Die neuvorgesehene Beurteilung des Risikos bezüglich der Frage, ob die auszuführenden Waffen zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verwendet werden, steht im Einklang mit den Bewilligungskriterien des Arms Trade Treaty. Artikel 7 des Vertrages verlangt die Verweigerung einer Ausfuhr, sofern ein überwiegendes Risiko einer schweren Verletzung internationaler Menschenrechtsnormen besteht.

6. Last, but not least gibt es einen Mehrwert für die Schweiz. Indirekt nützt der Arms Trade Treaty nämlich auch den wirtschaftspolitischen Interessen unseres Landes. Ausländische Rüstungsunternehmen, die in Konkurrenz zu unserer Industrie stehen, werden sich künftig auch den Exportkontrollen unterwerfen, und damit werden international vergleichbare Rahmenbedingungen geschaffen. Die Spiesse werden also angeglichen. Zudem erhöht der Vertrag die Legitimität der Rüstungsausfuhren.

Der Arms Trade Treaty ist also im Interesse unserer Sicherheitspolitik, auch im Interesse unserer Wirtschaftspolitik, und ich bitte Sie, diesem Vertrag zuzustimmen.

Germann Hannes · P-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Arrêté fédéral portant approbation du traité sur le commerce des armes

Discussion par article

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Adopté

Vote

Vote sur l'ensemble

FraktionGeaNaEnth.
Groupe PDC-PEV13 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste9 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical7 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre5 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S2 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral2 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total39 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)

Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehung

Namensliste

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)