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Rapport sur le système salarial de la Confédération

Intervention de procédure

BO 2015 N 24Proposition de la majorité

Adopter le postulat

Proposition de la minorité

(Hadorn, Carobbio Guscetti, Gysi, Kiener Nellen, Vischer Daniel)

Rejeter le postulat

Grin Jean-Pierre · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ce postulat de la Commission des finances prévoit de demander un rapport au Conseil fédéral sur le système salarial de la Confédération.

Dans le cadre de l'examen du budget et du compte d'Etat, la Commission des finances s'est à plusieurs reprises penchée sur des propositions relatives aux charges de personnel, avec par exemple des blocages de crédits prévus pour l'ensemble des charges de personnel.

Le système salarial de la Confédération est également un sujet qui a très souvent prêté à discussion. S'agissant de l'évaluation, dont dépend l'évolution du salaire, la Commission des finances a notamment constaté qu'une grande partie du personnel - plus de 80 pour cent en 2012 - obtenait la note 3, c'est-à-dire "atteint entièrement les objectifs", tandis qu'environ 5,7 pour cent des collaboratrices et des collaborateurs obtenaient la note 2, ce qui signifie "atteint dans une large mesure les objectifs". Le fait que le salaire progresse automatiquement, même si les objectifs ne sont pas entièrement atteints, est mal perçu de part et d'autre.

D'une manière générale, le système salarial de la Confédération n'est pas entièrement clair non seulement pour le Parlement, mais aussi pour l'opinion publique.

Suite à nos discussions en commission, le Conseil fédéral a déjà réagi en adaptant le système d'évaluation.

Par ce postulat, la Commission des finances souhaite toutefois que l'on procède à un état des lieux et propose que d'autres formules soient envisagées et examinées, avec les avantages et les inconvénients y relatifs. Le rapport devra présenter le système actuel en mettant l'accent sur le lien entre l'évaluation des prestations et l'évolution des salaires, étant donné que cet aspect suscite régulièrement des questions et certaines critiques.

Le Conseil fédéral indiquera, entre autres, les différents éléments de la progression salariale - renchérissement, augmentation du salaire réel, etc. -, avec une analyse sur les effets du système ainsi que sur la motivation des collaboratrices et des collaborateurs.

Il étudiera aussi les répercussions du nouveau modèle de gestion que nous venons d'adopter sur le système salarial. Enfin, le Conseil fédéral réfléchira à la possibilité de remplacer le système actuel par une autre formule en présentant les avantages et les inconvénients de chacune d'elles. Ce rapport permettra à la Commission des finances, dès qu'elle sera en sa possession, de se pencher à nouveau sur ce problème.

Une minorité de la commission s'oppose à cette façon de faire. Elle estime que cela créera des tensions au sein du personnel et dans les relations avec les supérieurs. Elle estime que la grande majorité du personnel atteint les objectifs fixés et elle ne voit pas la nécessité d'un tel postulat. Elle vous propose donc de rejeter ce postulat.

Par 16 voix contre 6, la commission vous demande, comme le Conseil fédéral, d'accepter ce postulat.

Gasche Urs · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD

Die Finanzkommission befasst sich seit Längerem mit Fragen des Personalwesens, so etwa mit der Darstellung der Kosten des Personals in den Dokumenten zu Voranschlag und Rechnung. Hier strebt sie eine gewisse Vereinheitlichung an. Sie hat beschlossen, all diese Fragen auch für die Umsetzung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB) weiterzuverfolgen.

Diskutiert wurde in der Kommission auch immer wieder die Frage des Lohnsystems. Die Finanzkommission hat dabei festgestellt, dass bei der lohnrelevanten Beurteilung ein hoher Anteil - im Jahr 2012 waren es über 80 Prozent! - eine Beurteilung der Stufe 3, "erreicht die Ziele vollständig", erhält. Nur 5,7 Prozent der Beurteilungen finden sich in der Stufe 2, "erreicht die Ziele weitgehend". Teilweise als störend empfunden wurde, dass ein automatischer Lohnanstieg auch dann erfolgt, wenn die Ziele nicht vollständig erreicht wurden. Insgesamt ist das Lohnsystem für das Parlament und die Öffentlichkeit nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Deshalb möchte die Finanzkommission mit einem Postulat den Bundesrat beauftragen, dem Parlament als Grundlage für weitere Diskussionen und Entscheide einen Bericht vorzulegen.

Was will das Postulat genau? Der Bundesrat soll beauftragt werden, einen Bericht zum Lohnsystem des Bundes zu verfassen. Der Bericht soll das Beurteilungssystem, die darin vorgesehenen Beurteilungsstufen, die Verteilung der BO 2015 N 25 Beurteilungen auf die einzelnen Stufen sowie die Regeln für die Lohnentwicklung aufzeigen. Erläutert werden muss bei der Lohnentwicklung insbesondere deren Verknüpfung mit der Leistungsbeurteilung. Des Weiteren sind die voraussichtlichen Auswirkungen des NFB, mögliche Weiterentwicklungen und Alternativen zu beleuchten.

Warum will die Mehrheit dieses Postulat? Sie beantragt die Annahme, weil man immer wieder feststellt, dass Lohnfragen und vor allem in die Öffentlichkeit gelangende einzelne Fälle rasch zu grossen Diskussionen und emotionalen Beurteilungen führen. Um eine rationale politische Beurteilung vornehmen und dann gezielte Massnahmen entwickeln sowie politisch diskutieren zu können, scheint der Mehrheit der Finanzkommission ein umfassender Bericht des Bundesrates wichtig, der auch die Auswirkungen des Lohnsystems auf die Arbeit, auf die Zusammenarbeit und die finanziellen Konsequenzen darstellt.

Wichtig ist der Mehrheit vor allem auch, dass der Bericht auf die Auswirkungen des NFB eingeht und Varianten zur heutigen Lösung mit ihren Vor- und Nachteilen aufzeigt. Dabei verkennt die Mehrheit keineswegs, dass der Bundesrat von sich aus schon Verbesserungen beschlossen hat und Abklärungen trifft. Das Eidgenössische Personalamt hat sich denn auch ausdrücklich so geäussert, dass ein Bericht sinnvoll sei, zumal eine allfällige Revision des Lohnsystems aufwendig sei und Geld kosten würde. Deshalb sollte sie nicht aus einer spontanen Unzufriedenheit, sondern allenfalls basierend auf belastbaren Grundlagen angestossen werden. Der Bericht ist für die Mehrheit der Kommission nicht einfach Auftakt für eine grosse Revision des Lohnsystems; er soll vielmehr auch davor schützen, eine unnötige Revision anzustossen, oder vielleicht Gelegenheit geben, untergeordnete Verbesserungen vorzunehmen.

Die Minderheit Hadorn stellt sich auf den Standpunkt, das Personalamt und der Bundesrat würden die nötigen Abklärungen von sich aus treffen und bei Handlungsbedarf aktiv werden. Es wird als eine Tatsache betrachtet, dass Lohnsysteme immer zu Diskussionen Anlass geben, dass aber ständige umfassende Revisionen verunsichern, teuer und damit letztlich kontraproduktiv sind. Die Minderheit möchte nicht gleich einen umfassenden Bericht verlangen, sondern zuerst den Kontakt zu den Sozialpartnern suchen und so in Erfahrung bringen, ob überhaupt vertiefter Klärungsbedarf besteht.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 16 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen - zusammen mit dem Bundesrat -, das Postulat anzunehmen.

Hadorn Philipp · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe socialiste

Als Sozialdemokrat und Gewerkschafter ist mir die Transparenz von grosser Bedeutung. Dazu gehören auch die Lohntransparenz und somit eine korrekte Überwachung von Lohnsystemen. Während über zehn Jahren war ich bei der Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) auch als Lohnspezialist tätig. Dabei galt es, zusammen mit anderen auch das Lohnsystem der SBB zu gestalten. Entsprechend darf ich darauf hinweisen, dass ich über eine gewisse Erfahrung verfüge.

Daher rührt der eigentliche Grund für meinen Minderheitsantrag: In unserem System ist das mit diesem Postulat geforderte Reporting eben gerade eine Aufgabe der Sozialpartner. Das macht durchwegs Sinn. All die Vorstösse, die auf Neiddebatten oder auf polemischer und nichtfundierter Berichterstattung in Zeitungen basieren, sind meines Erachtens nicht würdig, Eingang in unsere Debatte zu finden, schon gar nicht als Kommissionspostulate. Berichte gilt es dann zu verlangen, wenn noch nicht vorliegende Informationen erwartet werden können oder wenn es um eine für eine angepasste Evaluation relevante Beurteilungsperiode geht.

Der Bericht wird wohl darlegen, was normal ist und was wir bereits wissen: Eine Mehrheit der Beschäftigten arbeitet gut, erbringt eine Leistung, die in Ordnung ist, und erhält damit die Beurteilungsstufe 3, die noch in der Mitte der Skala liegt. Darauf dürfen wir stolz und gegenüber den Beschäftigten eigentlich auch dankbar sein. Selbstverständlich kann man jetzt noch zahlreiche aufwendige Auswertungen verlangen, doch werden diese kaum neue Erkenntnisse bringen und auch keine Schlussfolgerungen zulassen. Zudem ist es schlichtweg zu früh, Auswirkungen auf das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB), denkbare Weiterentwicklungen des bestehenden Systems und allfällige Alternativen mit ihren Vor- und Nachteilen darzustellen. Warten wir jetzt einmal die saubere Einführung des NFB ab, werten wir sie aus, und prüfen wir anschliessend, ob weitere aufwendige Erhebungen und Evaluationen zum Lohnsystem überhaupt erforderlich sind. Unnötigen Aufwand zu erzeugen ist jedenfalls einer effizienten Verwaltung nicht zuträglich. Lassen wir doch diese klar den Sozialpartnern zugeordnete Aufgabe durch ebendiese erfüllen. Sie besteht darin, die Umsetzung geltender Personalbestimmungen zu überwachen, Anpassungsbedarf auszuloten und allenfalls entsprechende Massnahmen auszulösen.

Die Minderheit empfiehlt Ihnen, den vorliegenden Vorstoss abzulehnen, da er unnötige Bürokratie, Ressourcenverschleiss und eine Unterhöhlung der in diesem Raum so oft gepriesenen Sozialpartnerschaft mit sich bringt. Lehnen Sie das unnötige Kommissionspostulat ab. Machen wir unsere parlamentarischen Aufgaben, verzichten wir auf unnötige, ressourcenfressende Doppelspurigkeiten.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Grundsätzlich ist es ja nichts Schlechtes, wenn man bei einer Befragung zum Personal feststellt, dass 80 Prozent gute Mitarbeitende sind. Für ein Unternehmen ist ein solches Resultat ein gutes Zeichen. Wir sind froh, dass wir sehr viele Mitarbeitende haben, die einen guten Job machen. Trotzdem beantragt der Bundesrat die Annahme des Postulates. Er ist bereit, die entsprechenden Überprüfungen vorzunehmen. Das Postulat bietet uns auch Gelegenheit, wieder einmal das Vergütungssystem mit all seinen Elementen auszuleuchten, es für die Öffentlichkeit transparenter sowie für das Parlament zugänglicher und vielleicht auch nachvollziehbarer zu machen. Selbstverständlich bietet es uns auch die Möglichkeit, gewisse Eckwerte anzupassen, nicht zuletzt in Zusammenhang mit dem neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung.

Insgesamt sind wir also damit einverstanden, im Rahmen der Umsetzung dieses Postulates die entsprechende Berichterstattung und die verlangten Überprüfungen vorzunehmen.

Vote

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre52 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste0 (0 %)38 (100 %)0 (0 %)
Groupe PDC-PEV28 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical26 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S0 (0 %)12 (92 %)1 (8 %)
Groupe vert'libéral10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique9 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total125 (71 %)50 (28 %)1 (1 %)

Gea: Antrag der Mehrheit (Annahme des Postulats)
Na: Antrag der Minderheit Hadorn (Ablehnung des Postulats)

Namensliste