12.3047

Législation sur la protection des eaux. Modification

Müller Leo · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC-PEV

BO 2013 N 1717Mit meiner Motion will ich erreichen, dass die Gewässerschutzgesetzgebung, die seit dem 1. Juni 2011 in Kraft ist, geändert wird. Das Problem liegt darin, dass mit dieser neuen Gewässerschutzgesetzgebung einseitig die Interessen der Gewässer geschützt werden. Mein Antrag hat nichts damit zu tun, dass ich ein schlechter Demokrat bin, wie mir das kurz nach der Einreichung dieser Motion vorgeworfen wurde.

Die unsinnigen Bestimmungen der Gewässerschutzverordnung basieren auf neuen Bestimmungen im Gewässerschutzgesetz. Dieses Gewässerschutzgesetz wiederum wurde aufgrund einer Initiative des Fischereiverbandes geändert, die Initiative wurde anschliessend zurückgezogen. Es ist jetzt aber leider so, dass die Bestimmungen, insbesondere in der geänderten Gewässerschutzverordnung, weit über das Ziel hinausschiessen. Die heute geltenden Gewässerschutzvorschriften sind stur und lassen keine Abwägung zu. Es muss aber möglich sein, sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Bauzone eine Abwägung zwischen der haushälterischen Nutzung des Bodens und den Bedürfnissen der Bevölkerung sowie den Interessen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Ökologie und Gewässer vorzunehmen. Eine Interessenabwägung rund um die Gewässer ist heute aufgrund dieser sturen Bestimmungen nicht mehr möglich. Diese Aussage mache ich auch als Gemeindepräsident. Ich habe schon mehrmals einschlägige Erfahrungen gemacht.

Insbesondere lassen die neuen Bestimmungen keine haushälterische Nutzung des Bodens mehr zu; es findet keine Abstimmung und Koordination zwischen Schutz- und Nutzinteressen statt. Die Interessen der Raumplanung sind völlig ausgeschlossen. Das heisst, dass sie innerhalb der heute geltenden Gewässerräume nicht mehr berücksichtigt werden. Einseitig und absolut soll der Gewässerraum geschützt werden. Wenn jetzt die damaligen Initianten monieren, sie seien betrogen worden, stimmt das einfach nicht. Auch die Initianten mussten ja wissen, dass bei ihren Forderungen die allgemeinen Grundsätze des Raumplanungsrechtes nicht ausser Acht gelassen werden können. Es wurde in der damaligen Initiative auch nicht gefordert, diese Bestimmungen des Raumplanungsrechtes ausser Kraft zu setzen.

Unser Rat hat bereits am 12. Juni 2012 die Motion 12.3334, "Vollzug der Revitalisierung der Gewässer", der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie angenommen. Es ist nichts als konsequent, die nun zu behandelnde Motion ebenfalls anzunehmen. Im Weiteren liegen zu diesem Thema mittlerweile nicht weniger - und hören Sie jetzt gut zu - als acht Standesinitiativen vor. Das heisst doch sehr viel. Diese Initiativen haben eine Mehrheit und somit Rückhalt in all diesen Kantonsparlamenten gefunden. Dies zeigt doch, dass die Problematik äusserst virulent ist. Ich weiss nicht, wann zu einem einzigen Thema derart viele Standesinitiativen eingereicht wurden. Dies zeigt auch mit aller Deutlichkeit, wie gross der Unmut in der Bevölkerung ist. Aufgrund dieser deutlichen politischen Rückmeldungen bin ich der Meinung, dass hier dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Es sind die entsprechenden Korrekturen vorzunehmen.

Ich bitte Sie, die Motion 12.3047 anzunehmen.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Herr Nationalrat Müller, das Thema hat halt auch etwas mit der Vergangenheit zu tun. Das vormalige Parlament hat mehr als zwei Jahre mit der Frage gerungen, wie wir mit dem Gewässerraum umgehen. Es hat parallel dazu die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" aus bäuerlichen und aus Fischerkreisen zu behandeln gehabt. Schlussendlich hat man sich in einem Kompromiss gefunden. Die Initiative wurde zurückgezogen, und dieses Gesetz ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft.

Sie haben ein halbes Jahr später Ihre Motion eingereicht. Wir sind mit Ihnen einverstanden, dass es in der Umsetzung dieses neuen Gesetzes einige auch berechtigte Fragen vonseiten der Anwender gibt. Das ist in der Regel bei jedem Gesetz so. Wir haben deshalb auch mit den Kantonen, hier unter Federführung der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) und in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz, Merkblätter erarbeitet. Die ersten wurden im Januar 2013 publiziert. Gerade in diesem Monat wird ein weiteres Merkblatt an der Hauptversammlung der Kantone im Rahmen der BPUK und der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz diskutiert und bereinigt. Die Kantone sind im Lead und arbeiten hier.

Es hat sich in dieser Zeit auch einiges verändert. Mit der von Ihnen abgesegneten Agrarpolitik 2014-2017 zum Beispiel wird die Bewirtschaftung im Gewässerraum flexibilisiert, indem neu im Gewässerraum kein Schnittzeitpunkt mehr beachtet werden muss. Wir haben die Abstandsvorschriften entlang der Gewässer vereinfacht. Neu ist es sogar möglich, gewisse Kulturen näher an Gewässer zu pflanzen. Das ist in den Merkblättern konkretisiert. Wir haben Dauerkulturen wie Reben oder Obstgärten, die weiterhin im Gewässerraum bewirtschaftet werden können. Auch hier höre ich immer wieder anderslautende Meinungen, aber sie treffen nicht zu. Es BO 2013 N 1718 ist schriftlich festgehalten und wird jetzt auch nochmals bei der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz diskutiert.

In bestimmten Fällen, bei künstlichen oder sehr kleinen Gewässern, können die Kantone sogar auf die Festlegung der Gewässerräume verzichten; damit werden die Auswirkungen der Gewässerräume vor allem in sehr dichtem Gewässernetz minimiert. Das ist zum Beispiel wichtig in Kantonen wie Appenzell, wo es viele kleine Bächlein gibt.

Wie gesagt, sind wir daran, zusammen mit den Kantonen, unter Federführung der BPUK, in den Merkblättern Fragen zu bereinigen, denn für uns geht es um Vollzugsfragen, nicht um Handlungsbedarf auf gesetzgeberischer Ebene. Wenn das Parlament legiferiert, sollte es nicht das, was es legiferiert hat, nach einem Jahr schon wieder infrage stellen, sonst würde das wahrscheinlich auch die Qualität der Parlamentsarbeit infrage stellen.

Vote

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre53 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste0 (0 %)46 (100 %)0 (0 %)
Groupe PDC-PEV18 (64 %)8 (29 %)2 (7 %)
Groupe libéral-radical26 (90 %)1 (3 %)2 (7 %)
Groupe des VERT-E-S0 (0 %)13 (100 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral0 (0 %)11 (100 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique7 (78 %)2 (22 %)0 (0 %)
Non inscrit0 (0 %)1 (100 %)0 (0 %)
Total104 (55 %)82 (43 %)4 (2 %)

Gea: Annahme der Motion
Na: Ablehnung der Motion

Namensliste