12.3142
Differenziertere Ausscheidung und Nutzung von Gewässerräumen
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP
Mein Postulat knüpft an die Motion von Kollege Leo Müller an. Es möchte den Bundesrat beauftragen, einen Bericht auszuarbeiten, der aufzeigt, welche Auswirkungen die Ausscheidung der Gewässerräume für die Landwirtschaft und für eingezontes Bauland bzw. deren Eigentümer hat und wie mit einer differenzierten Festlegung der Gewässerräume, das heisst ohne fixe Minimalmasse, und einer differenzierten Nutzung der Gewässerräume gleichzeitig die Anliegen der Landwirtschaft und des Gewässer- und Hochwasserschutzes berücksichtigt werden könnten. Es geht mir nicht darum - ich betone das -, die Anliegen des Gewässer- und Hochwasserschutzes zu negieren, im Gegenteil. Es geht darum, in einem Bericht Folgendes aufzuzeigen: erstens, was für Auswirkungen die Ausscheidung der Gewässerräume in der Praxis hat, sprich auf das davon betroffene Bauland, insbesondere aber auch für die Landwirtschaft. Zweitens geht es darum, sich mit der meines Erachtens berechtigten Frage auseinanderzusetzen, ob nicht mit einer gewissen Flexibilität, insbesondere was die Mindestmasse betrifft, oder zum Beispiel über eine nicht nur extensive Nutzung der Gewässerräume den berechtigten Anliegen des Gewässer- und Hochwasserschutzes sowie denjenigen der betroffenen Grundeigentümer, vorab der Landwirtschaft, Rechnung getragen werden kann.
Wir müssen uns bewusst sein, dass von den neu auszuscheidenden Gewässerräumen in der Schweiz rund 20 000 Hektaren Landwirtschaftsland betroffen sind. Das ist in unserem Land, das an einem ständigen und grossen Kulturlandverlust leidet, kein Pappenstiel. Natürlich ist es so, dass der Bund aufgrund der entsprechenden Verluste der Landwirtschaft das Budget für die Direktzahlungen um 20 Millionen Franken pro Jahr aufgestockt hat. Mit dem Verlust dieser Flächen bzw. der entsprechenden Extensivierung sind aber auch Fragen rund um die Ernährungssouveränität oder das landwirtschaftliche Einkommen generell verknüpft. Deshalb soll neben der Prüfung der Auswirkungen der Ausscheidung der Gewässerräume auf das Baugebiet und die Landwirtschaft im Bericht ebenfalls aufgezeigt werden, ob das Ziel, nämlich die Revitalisierung der Gewässer und die Sicherstellung der Hochwassersicherheit, nicht auch mit flexibleren Massnahmen erreicht werden kann.
Persönlich bin ich davon überzeugt, dass das durchaus machbar ist. Denn die Landschaft, die Gewässer und die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in unserem Land sind derart unterschiedlich, dass aufgrund der konkreten Verhältnisse beispielsweise der Gewässerraum an einem Ort vermindert, an einem anderen Ort aber als Kompensation ebenso wieder erweitert werden könnte, ohne dass deswegen die mit der Revision des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung angestrebten Ziele beiseitegeschoben werden müssten. Ganz im Gegenteil: Mit mehr Flexibilität kann für die Gewässer, den Hochwasserschutz, aber auch für die betroffenen Grundeigentümer mehr und Besseres erreicht werden. Denn Landschaft lässt sich nicht einfach in Metermasse zwängen.
Ich ersuche Sie, das Postulat anzunehmen, wohl wissend, dass - es wurde von Frau Bundesrätin Leuthard gesagt - ein Merkblatt "Gewässerraum im Siedlungsgebiet" existiert und das Bafu, das BWL und das ARE zusammen mit der BPUK daran sind, ein Merkblatt "Gewässerraum und Landwirtschaft" auszuarbeiten. Dieses konnte aber bis heute infolge unterschiedlicher Ansichten nicht verabschiedet werden. Auch diese Tatsache zeigt, dass entsprechender Handlungsbedarf besteht, sprich mehr Flexibilität notwendig ist. Mit dem verlangten Bericht kann diese aufgezeigt werden, und das kann zur Problemlösung beitragen.
Ich bitte Sie wie gesagt, das Postulat anzunehmen.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Vielen Dank, Herr Vogler, für diese Ausführungen. Wie verstehen Sie den Begriff "differenziert"? Da war jetzt ein Unterschied zwischen Ihrer Begründung und Ihren Ausführungen. Sie sagen also: "Differenziert" heisst, die Gesamtfläche des Gewässerraums würde gleich bleiben, und man könnte bei ökologischen Gesichtspunkten einfach optimieren, vielleicht an gewissen Orten, wo die Fruchtfolgefläche betroffen ist, mehr zulassen und an anderen Orten in die andere Richtung gehen. Ist das Ihr Konzept von "differenziert"?
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP
Das ist richtig so. Ich möchte mehr Flexibilität ins Ganze hineinbringen, indem man beispielsweise nicht nur auf fixe Metermasse abstellt, sondern sich auch die Frage stellt, ob der Gewässerraum in bestimmten Bereichen nicht nur ganz extensiv bewirtschaftet werden können soll. Als Ganzes soll das beibehalten werden. Aber man möchte einfach mehr Flexibilität haben.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Wir stimmen Herrn Nationalrat Vogler zu, dass man auf jeden Fall das Gesetz und auch die Auswirkungen im Vollzug evaluieren muss. Wir haben uns hier, wie ich schon ausgeführt habe, vor allem den Kantonen angeschlossen. Die BPUK hat jetzt im Vollzug den Lead. Die BPUK ist in der Erarbeitung der Merkblätter im Lead. Die BPUK hat auch entschieden - meines Erachtens richtig -, dass man einen einheitlichen Vollzug der neuen Gewässerschutzbestimmungen anstrebt, damit nicht jeder Kanton im Vollzug dann völlig andere Interpretationen macht. Die Anwendungen sind aber mit Sicherheit in jedem Kanton anders.
Meines Erachtens besteht die Problematik jetzt mehr im Zusammenhang mit der Landwirtschaft, was bei der BPUK und den Landwirtschaftsdirektoren zum Ausdruck kommt, denn es geht dort um die Fruchtfolgeflächen. Wir haben die Fruchtfolgeflächen in der Landwirtschaftsgesetzgebung verankert. Wir müssen sie raumplanerisch umsetzen; die Kantone müssen Kompensationsflächen sicherstellen. Hier zeichnet sich jetzt natürlich ein zusätzlicher Zielkonflikt ab. Da müsste man dann wahrscheinlich aber das Landwirtschaftsgesetz ändern; das Problem hat an sich nur beschränkt mit dem Gewässerschutzgesetz zu tun.
Wie wir in der Stellungnahme geschrieben haben, machen wir sowieso eine Evaluation. Diese erfolgt selbstverständlich in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft und mit den Baudirektoren der Kantone. In diesem Sinne wird der Bericht erstellt.
Für mich ist auch noch nicht klar, was Sie am Schluss im Einzelnen wollen. In der Verordnung sind natürlich in Übernahme der Diskussion im Parlament und des Gesetzes die Meterräume fixiert. Daran können wir nur etwas ändern, falls die Evaluation ergeben wird, dass dieser Ansatz zu starr ist oder dass er Folgeprobleme punkto Fruchtfolgeflächen mit sich gebracht hat, die man über eine Verordnungsanpassung korrigieren müsste. Diese müsste aber im Einklang mit dem Gesetz stehen.
Wir werden die Evaluation sicher an die Hand nehmen. Ich kann Ihnen derzeit nicht sagen, wann das der Fall sein wird. In der Regel braucht es drei, maximal vier Jahre, während derer ein Gesetz in Kraft ist, damit man seriös evaluieren kann; das wäre somit etwa 2015 der Fall.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 106 Stimmen
Dagegen ... 69 Stimmen
(16 Enthaltungen)