10.052
Loi sur l'asile. Modification
Walter Hansjörg · P-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
BO 2012 N 16573. Asylgesetz (Dringliche Änderungen des Asylgesetzes)
3. Loi sur l'asile (Modifications urgentes de la loi sur l'asile)
Art. 112b
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Bäumle, Gross Andreas, Heim, Moret, Ribaux, Streiff, Tschäppät, Tschümperlin)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Wir befinden uns bei der letzten Differenz zum Ständerat im Asylgesetz; es geht um die Testphasen. Der Ständerat hat auch nach unserer Debatte klar an seinem Beschluss festgehalten, Testphasen für maximal drei Jahre zu ermöglichen. Einen Kompromissantrag, die Testphasen auf zwei Jahre zu verkürzen, hat er knapp - mit 21 zu 20 Stimmen - abgelehnt.
Ihre SPK hingegen hat wieder mehrheitlich gegen einen Artikel 112b gestimmt. Neue Argumente sind heute Morgen an der Sitzung von keiner Seite, weder vom Bundesrat noch von der Mehrheit, noch von der Minderheit, vorgebracht worden, sodass ich Ihnen heute, auch unverändert, mit einer Minderheit beantrage, dem Ständerat zu folgen und die letzte Differenz auszuräumen.
Es handelt sich, gemäss übereinstimmender Aussage aller Kommissionsmitglieder und des Bundesrates, nicht um einen Schicksalsartikel dieser Vorlage, sodass das Resultat der heutigen Abstimmung nicht überbewertet werden sollte. Mit der Unterstützung der Minderheit ersparen Sie den SPK BO 2012 N 1658 aber eine Einigungskonferenz. Deren Ausgang ist zwar offen, aber falls alle gleich stimmen, würde rechnerisch eher die Variante Ständerat obsiegen.
Materiell macht es absolut Sinn, neue Verfahren in einer Testphase sofort anzugehen und diese Erfahrungen dann in die Vorlage 2 einzubauen, das heisst, die Vorlage 2 in den Räten entsprechend anzupassen. Ohne Testphasen haben wir das Problem, dass keine Pilotversuche durchgeführt werden können und allfällige Erkenntnisse erst im Rahmen der Umsetzung der Vorlage 2 gewonnen werden können. Wir verlieren also bis zu zwei Jahre, was nicht nötig ist, wenn Sie der Minderheit und damit dem Ständerat folgen.
Ich bitte Sie, diese letzte Differenz auszuräumen, das heisst, der Minderheit und dem Ständerat zu folgen.
Walter Hansjörg · P-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Schenker Silvia · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Sie sehen es auch auf der Fahne: Die SP-Fraktion ist in der Frage, ob Artikel 112b in die dringliche Vorlage aufgenommen werden soll oder nicht, gespalten. Ein Teil der Fraktion ist der Meinung, dass man Pilotprojekte zulassen sollte, damit Erfahrungen mit einem beschleunigten Verfahren gemacht werden können und damit eine bessere Grundlage für die Erarbeitung der Vorlage 2 vorhanden ist. Dieser Teil vertraut darauf, dass der Rechtsschutz für die Betroffenen ausgebaut wird und dass dadurch die Nachteile der verkürzten Beschwerdefrist aufgehoben werden. Es tönt vernünftig, wenn man sagt, dass man ein beschleunigtes Asylverfahren zuerst testen müsse, bevor man eine Vorlage ausarbeite und das Gesetz definitiv ändere. Das ist ein pragmatisches Vorgehen. Tatsächlich könnte ein solches Vorgehen dazu führen, dass wir dann eine Vorlage 2 erhalten, die auf ihre Praxistauglichkeit überprüft wurde. Wie gesagt, es gibt praktische Gründe, die für Pilotprojekte sprechen.
Aber es gibt auch wichtige Gründe, die gegen ein solches Vorgehen sprechen. Diese Gründe sind in erster Linie staatspolitischer Natur. Da das Asylgesetz in der Staatspolitischen Kommission behandelt wird, hat diese Kommission auch die Pflicht, den staatspolitischen Aspekt der Vorlage genau zu prüfen. Was hier vorliegt, ist eine sehr weit gehende Delegation der Kompetenzen an den Bundesrat. Mit Artikel 112b hat der Bundesrat die Möglichkeit, im ganzen erstinstanzlichen Asylverfahren, im ganzen Wegweisungsverfahren sowie in den damit zusammenhängenden Finanzierungsfragen von der aktuellen Gesetzeslage abzuweichen. Bis heute ist den Kommissionsmitgliedern und dem Rat nicht klar, in welchen Punkten der Bundesrat vom aktuell geltenden Recht abweichen will. Ausser einer geplanten Kürzung der Beschwerdefrist von dreissig Tagen auf zehn Tage ist in Artikel 112b nichts geregelt; das ist der einzige Punkt, in dem wir Klarheit haben.
Durch welche Massnahmen der Rechtsschutz gewährleistet werden soll, ist im Detail nicht klar. Ich sage es noch einmal: In welchen anderen Punkten der Bundesrat vom geltenden Recht abweichen will, wissen wir nicht. Wir haben aber als Gesetzgeber die Pflicht, den Rahmen einer solchen Delegation möglichst eng zu stecken, damit wir Gewähr haben, dass die Umsetzung verfassungskonform erfolgt. Wir dürfen uns als Parlament nicht zurücklehnen und darauf hoffen, dass der Bundesrat dann schon dafür sorgen wird. Die Annahme oder Ablehnung von Artikel 112b ist nicht eine Frage des Vertrauens und darf von keiner Seite zu einer solchen gemacht werden.
Die Frage, die wir zu beantworten haben, ist, ob wir als Gesetzgeber unsere Pflicht und Aufgabe hinreichend wahrnehmen, wenn wir in eine dringliche Vorlage einen Artikel aufnehmen, der dem Bundesrat dermassen weit gehende Kompetenzen überlässt. Wir sind gewählt, um Gesetze zu erlassen. Das ist oft ein mühsames Ringen um gute Lösungen und Kompromisse. Immer wieder ist es eine Frage der Machtverhältnisse, was am Schluss herauskommt. Dennoch sollten wir an dieser grundsätzlichen Aufgabenteilung nicht rütteln.
Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Wir sollten nicht ad personam, sondern ad legem legiferieren. Es geht nicht darum, wie das jetzt Silvia Schenker gesagt hat, einer bestimmten momentanen Konstellation im Bundesrat oder auch im Bundesamt das Vertrauen auszusprechen oder nicht, sondern es geht um ein Gesetz, das wie vorgeschlagen mit drei Jahren Gültigkeit dem Bundesrat die Kompetenz gibt, vom Gesetz auch wieder abzuweichen. Weil die Grundsatzproblematik eines solchen Ermächtigungsartikels bereits in der letzten Debatte erläutert worden ist, möchte ich noch auf einige spezifische Problemfelder eingehen, die bis jetzt nicht behandelt wurden.
1. Zum Problem der Rechtsgleichheit: Solange wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Versuches nicht per Lotterie zufällig auswählen, ist es selbst ex post, aus dem Rückblick, nicht möglich festzustellen, ob die Rechtsgleichheit gewährleistet war oder nicht. Wir wissen, wie heute Versuche gemacht werden: Sie werden so gemacht, dass man ganz spezifische Gruppen einem ganz besonderen Verfahren unterwirft. Da muss ich sagen, dass das Anliegen der Rechtsgleichheit zumindest arg strapaziert ist.
2. Zum Materiellen: Die Befürworterinnen und Befürworter dieser Versuche führen immer wieder an, wir müssten doch das Anliegen vieler Kräfte, auch von links, die gesamten Verfahren zu beschleunigen, hier unterstützen, nämlich durch die Ermöglichung solcher Versuche. Aber wer wäre von diesen Versuchen überhaupt betroffen? Gemäss Asylstatistik 2011 sind schon heute 50 Prozent der Fälle Dublin-Fälle oder Fälle von Personen aus einem sicheren Drittstaat, die einen Nichteintretensentscheid erhalten haben. Da haben wir heute schon ein Verfahren, bei dem die Rekursfrist auf fünf Tage beschränkt ist. Das ist schneller als das hier vorgeschlagene Testverfahren!
Betroffen von diesen Tests wären nur die materiell geprüften Gesuche, letztes Jahr waren das 41 Prozent der Asylgesuche. Von diesen Gesuchen wiederum werden heute über 70 Prozent positiv entschieden, entweder mit einer vorläufigen Aufnahme oder mit der Asylgewährung. Es bleiben also jene Gesuche, die abgelehnt werden. Hier muss ich Ihnen sagen: Diese teilen sich auf in die Kategorien "Ablehnung mit vorläufiger Aufnahme" und "Ablehnung ohne vorläufige Aufnahme". Wir konnten am 11. September im "Tages-Anzeiger" und im "Bund" eine eindrückliche Statistik - Quelle: BFM - lesen, wo die unterschiedlichen Kategorien auseinandergehalten wurden.
Die Kategorien "Ablehnung mit vorläufiger Aufnahme" und "Ablehnung ohne vorläufige Aufnahme" sind jene, in denen die Verfahren heute am allerlängsten dauern, und zwar nicht wegen irgendwelcher Rekursfristen, sondern allenfalls wegen falscher Priorisierung, wegen fehlender Mittel und fehlender Personalressourcen oder allenfalls auch wegen falscher Abläufe. Die durchschnittliche Behandlungsdauer bis zu einer Ablehnung im materiellen Verfahren beträgt heute 382 Tage, die Behandlungsdauer bis zu einer Ablehnung mit vorläufiger Aufnahme 427 Tage. Sie können jetzt nicht behaupten, dass man, um eine radikale Verkürzung der Behandlungsfristen zu erreichen, wirklich auf die 20 Tage angewiesen ist, die hier zur Diskussion stehen. Das wären gerade mal zwischen 4 und 5 Prozent der gesamten Behandlungsdauer.
Sie entscheiden hier auch nicht quasi vorfrageweise über die Frage, ob Sie beschleunigte Verfahren wollen oder nicht. Wenn schon, entscheiden Sie in diesem Kontext höchstens darüber, ob Sie die Aufgabe, schnellere Verfahren zu machen, nur auf dem Buckel der Asylsuchenden erledigen oder ob Sie sie eben auch derjenigen Stelle übermitteln wollen, die verantwortlich ist, dem BFM.
Stimmen Sie der Mehrheit der Kommission zu!
Brand Heinz · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Mit Blick auf die fortgeschrittene Zeit fasse ich mich kurz: Ich beantrage Ihnen ebenfalls, Artikel 112b des Asylgesetzes zu streichen und damit der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Zur Begründung möchte ich auf die Position der SVP verweisen, weil die SVP im Rahmen dieser Gesetzesrevision BO 2012 N 1659 rasche, einfache, praktikable und wirksame Lösungen fordert. Die SVP will keine Experimente, und sie will insbesondere keine Verzögerungen, welche die langersehnte Besserung der Verhältnisse im Asylbereich aufschieben oder gar nicht bringen.
Der Artikel mit der Testphase ist nichts anderes als eine Nebelpetarde. Sie macht uns glauben, mit neuen Verfahrensversuchen lasse sich rasch der Schlüssel zum Erfolg, zur Lösung der Probleme im Asylbereich finden. Dies ist eine irrige Annahme. Die Versuchsmöglichkeiten im Rahmen dieser Gesetzesrevision sind äusserst bescheiden. Problemlösungen und Handlungsbedarf liegen in anderen Bereichen, namentlich im Führungs- und Managementbereich, wo Versuche ohne zusätzliche Gesetzesrevisionen möglich sind. Die prioritäre Behandlung der Roma-Gesuche aus dem Balkan hat deutlich gezeigt, dass wirksame Versuche auch ohne Gesetzesrevision beziehungsweise ohne Testphase möglich sind. Verfahrensabstimmungen sind somit auch ohne Gesetzesänderung möglich. Die Vergangenheit hat nur allzu deutlich gezeigt, dass gerade solche mangelnden Verfahrensabstimmungen zwischen dem Bundesamt und dem Bundesverwaltungsgericht eines der ganz grossen Probleme sind, die bisher rasche Verfahren verunmöglicht haben.
Ich möchte Sie auch davor warnen, der Illusion zu erliegen, in dieser kurzen Zeit seien signifikante Erkenntnisse mit Bezug auf die Verfahren zu gewinnen. Auch das ist eine Illusion.
Artikel 112b des Asylgesetzes ist zweifelsohne nicht der Schicksalsartikel dieser Gesetzesrevision. Aber er schürt falsche Hoffnungen und falsche Erwartungen. Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, der Mehrheit zu folgen und Artikel 112b abzulehnen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Ich möchte zu ein paar Bemerkungen, Fragen und Argumenten bezüglich Artikel 112b Stellung nehmen: Eine Frage, die heute und auch gestern im Ständerat gestellt wurde, war die, wie sich Artikel 112b auf die Vorlage 3, auf diese dringliche Vorlage, auswirke. Es wurde die Frage gestellt, ob dieser Artikel die Vorlage 3 gefährde, ob er sie verzögere. Ich will die Vorlage 3 auch nicht gefährden, ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie am kommenden Freitag diese Vorlage 3 verabschieden. Artikel 112b gefährdet die Vorlage 3 nicht und hat keine Auswirkungen auf die Dringlichkeit. Wenn Sie die Vorlage 3 am Freitag verabschieden, dann wird sie am Tag darauf, nämlich am Samstag, in Kraft treten. Ich hoffe, dass dem so ist.
Zu den Bemerkungen, die Herr Nationalrat Glättli zu den Fristen, zu den Verfahrensdauern gemacht hat: Das können Sie alles im Bericht Beschleunigungsmassnahmen nachlesen. Dieser Bericht, den wir sofort nach meinem Amtsantritt erstellt haben, hat sehr deutlich aufgezeigt, dass die Verfahren viel zu lange dauern. Er hat auch aufgezeigt, wie wir die Verfahren verkürzen können. Das war ja auch der Anlass dazu, dass dann der Ständerat - Ihr Rat hat dann auch zugestimmt - die Vorlage 2 herausgenommen, an den Bundesrat zurückgewiesen und den Bundesrat beauftragt hat, im Sinne dieses Beschleunigungsberichtes, dort können Sie alles nachlesen, eine Vorlage vorzubereiten. Man hat den Bundesrat beauftragt, die Vernehmlassungsvorlage, wenn möglich, bis Ende 2012 vorzulegen. Wir arbeiten auf Hochtouren, zusammen mit den Kantonen. Wir haben Ihnen zusammen mit den Kantonen am 2. Juli einen Zwischenbericht vorgelegt. Es wurde heute Morgen in der Kommission noch gesagt, man hätte diesen Bericht nicht gesehen. In den Medien wurde breit darüber Bericht erstattet. Die ständerätliche Staatspolitische Kommission hat die Kantone eingeladen; Ihre Subkommission hat die Kantone und das BFM ebenfalls eingeladen. Dort wurde der Zwischenbericht vorgestellt. Sie kennen die Arbeiten, Sie wissen, wo die Arbeiten stehen, und Sie wissen, dass wir auf Kurs sind.
In diesem Zusammenhang ist dann der Wunsch der Kantone gekommen, solche Testphasen durchzuführen. Das war der Wunsch, deshalb ist dieser Artikel so spät in die Vorlage aufgenommen worden. Es stand in Zusammenhang mit dem Zwischenbericht. Die Kantone sind überzeugt, und ich bin es auch, dass mit solchen Testphasen die Qualität der Vorlage 2 letztlich verbessert werden kann. Verzögert wird sie wegen dieser Testphasen überhaupt nicht, im Gegenteil. Die Testphasen geben uns Resultate, die wir berücksichtigen können; sie hindern uns nicht an der Durchführung der Vernehmlassung; sie ermöglichen es, dass Ihnen Entscheidgrundlagen vorliegen, wenn Sie die Vorlage 2 beraten. Das ist der Sinn und Zweck solcher Testphasen.
Es wurde die Frage gestellt, warum wir für diese Testphasen einen Artikel in diese Vorlage einbauen müssen. Ich sage Ihnen noch einmal, was wir planen: Wir wollen die Beschwerde- und Behandlungsfristen verkürzen und gleichzeitig den Rechtsschutz ausbauen, damit vom ersten Tag des Verfahrens an eine Rechtsberatung vorhanden ist. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Grundlage; um diesen Rechtsschutz finanzieren zu können, brauchen wir auch eine Finanzierungsgrundlage. Das ist das Wesentliche dieser Testphasen und der in Zukunft beschleunigten Asylverfahren.
Das Bundesamt für Justiz ist gebeten worden, Stellung zu nehmen. Vielleicht steckte dahinter die Hoffnung, dass juristisch oder rechtsstaatlich gesehen etwas nicht in Ordnung sei. Das Bundesamt für Justiz hat aber klipp und klar gesagt: Die Voraussetzungen für die Dringlichkeit sind gegeben, die Bestimmtheit der Delegation an den Bundesrat ist hinreichend, das Gebot der verfassungsmässigen Rechtsweggarantie ist eingehalten, ebenso das Gleichbehandlungsgebot. Das Gleichbehandlungsgebot ist eingehalten, weil wir in den Testphasen am Flüchtlingsbegriff und an der Wegweisungspraxis, also am Non-Refoulement-Prinzip, nichts ändern. Es geht ausschliesslich um das Verfahren, nicht um das Ergebnis im Einzelfall. An der Frage, ob jemand Asyl bekommt oder nicht, dürfen und werden die Testphasen nichts ändern. Dafür gibt es ja auch noch das Bundesverwaltungsgericht, es kann jeden Einzelfall überprüfen.
Man hat lange diskutiert, ob die Testphasen zwei oder drei Jahre dauern sollen. Beides ist möglich. Wenn Sie Testphasen von maximal drei Jahren vorsehen, wie es der Ständerat und auch die Minderheit Ihrer Kommission tun, haben Sie die Gewähr, dass es keine Lücke gibt und dass wir die Bestimmungen, die wir in den Testphasen anwenden und die sich bewähren, weil sie für die Beschleunigung der Verfahren gut sind, in der Vorlage 2 nahtlos übernehmen können. Wenn wir zu kurze Testphasen haben, riskieren wir, dass wir eine Lücke haben, dass wir das Ganze abbrechen und dann mit der Vorlage 2 wieder aufnehmen müssen.
Ich sage es noch einmal: Die Testphasen verbessern die Qualität der Vorlage 2, sie verzögern die Vorlage 2 in keiner Art und Weise - im Gegenteil, sie unterstützen unsere Arbeit. Ich bitte Sie, den Ständerat und die Kommissionsminderheit zu unterstützen.
Ich sage es aber auch hier gerne, dass es kein Schicksalsartikel ist. Sie wissen, dass wir ohnehin alles machen, was in unserem heutigen gesetzlichen Rahmen möglich ist. Sie haben den Beweis dafür erhalten: Das Bundesamt für Migration hat für Asylgesuche aus verfolgungssicheren Staaten ein 48-Stunden-Verfahren durchgeführt. Das war im Rahmen des geltenden Gesetzes möglich. Wenn wir mit den Testphasen noch weiter gehen wollen, brauchen wir eine gesetzliche Grundlage.
Ich bitte Sie, dem Ständerat und der Kommissionsminderheit zu folgen.
Bugnon André · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre
J'aimerais faire trois remarques. Premièrement, l'article 112b est apparu au cours des délibérations entre nos deux conseils. Il ne faisait pas partie du projet du Conseil fédéral initialement. Le Conseil des Etats, lors du premier débat, comme notre conseil, n'a pas parlé de l'article 112b. Celui-ci est arrivé en cours de route lors du deuxième débat. Quand on ajoute des éléments dans un projet du Conseil fédéral, on voit que cela peut conduire à des controverses. Il n'y a pas eu de réflexion à long terme. C'est pour cette raison que cela crée une divergence entre nos deux conseils.
BO 2012 N 1660Deuxièmement, il y a quand même une certaine contradiction avec cet article. Le projet 3 règle la question des mesures urgentes. Madame la conseillère fédérale Sommaruga vient de le dire d'ailleurs, cela ne retardera pas la mise en application du projet 3. Ce dernier fera donc l'objet d'un vote final vendredi prochain lors des votations finales. Mais quand même, en traitant la question des mesures urgentes, on ouvre la porte au fait que le Conseil fédéral peut prévoir des phases de test sur une durée de trois ans. Cela signifie que le projet 2 - projet qui devrait apporter des éléments supplémentaires sur la question du traitement des dossiers des requérants d'asile -, que l'on attend et qui est d'ailleurs déjà en train d'être élaboré, comme cela a déjà été dit, prendra plus de temps, même si Madame la conseillère fédérale Sommaruga vient de dire le contraire, pour arriver devant le Parlement, puisque la phase de test pourrait durer trois ans. On ne donne donc pas d'un côté un délai de trois ans, tout en pensant de l'autre pouvoir obtenir dans six mois des projets arrêtés, c'est contradictoire.
Troisièmement, sur le fond, la majorité de la commission - cela a déjà été dit - n'est pas d'accord de donner une délégation de compétence au Conseil fédéral pour effectuer des phases de test pour évaluer de nouvelles procédures durant trois ans, sans base légale - si ce n'est avec une autorisation générale. La loi - cela a été dit également - doit préciser les modalités de traitement des dossiers. Avec l'article 112b, on ne légifère plus sur les détails, mais on donne un blanc-seing au Conseil fédéral pour traiter des dossiers se rapportant à la procédure d'asile.
Pour toutes ces raisons, la commission, par 15 voix contre 8, vous recommande de maintenir notre position et de ne pas suivre le Conseil des Etats.
Fluri Kurt · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical
Dem Minderheitssprecher möchte ich sagen, dass sich seit der letzten Differenzbereinigungsrunde doch einiges bewegt hat. In der ersten Runde hat der Ständerat den Antrag des Bundesrates noch ohne Gegenstimme unterstützt, gestern lautete das Resultat immerhin 23 zu 16 Stimmen. In unserer Kommission ist die Mehrheit gewachsen: Das letzte Mal hatten wir die Streichung dieses Antrages noch mit 14 zu 9 Stimmen beschlossen, heute Morgen mit 15 zu 8 Stimmen.
Frau Bundesrätin Sommaruga hat ausgeführt, rechtlich sei dieses Vorgehen zulässig. Das stimmt. Aber was rechtlich zulässig ist, ist staatspolitisch noch lange nicht klug. Ich möchte Sie - mit der Mehrheit - daran erinnern, dass es hier um grundrechtsrelevante Fragen geht. Es geht nicht nur um Verfahrensfragen, sondern um grundrechtsrelevante Fragen, die wir - auf Verordnungsstufe - an den Bundesrat delegieren würden. Die Verordnung erhielten wir nur zur Konsultation, aber nicht zum Beschluss.
Eine gesetzliche Verankerung solcher Testphasen ist nach Ansicht der Mehrheit rechtlich nicht notwendig. Wir wissen, dass der Bundesrat gegenüber Gesuchstellern aus sicheren Staaten ein 48-Stunden-Verfahren beschlossen hat - aufgrund des geltenden Gesetzes. Er prüft Mehrfachgesuche nicht mehr - aufgrund des geltenden Gesetzes. Dazu brauchte es keine Gesetzesänderung.
Schliesslich ergibt sich nach wie vor eine zeitliche Inkohärenz. Der Bundesrat will die Ergebnisse der Testphase sogenannt nahtlos in die Vorlage 2 einfliessen lassen. Die Vorlage 2 wird aber Anfang des nächsten Jahres in die Vernehmlassung gehen und kommt Anfang 2013 ins Parlament. Mit anderen Worten: Die Vorlage 2 wird im optimalen Fall 2014 in Kraft treten, die dreijährige Testphase wird aber bis ins Jahr 2015 dauern, also bis ein Jahr nach Inkrafttreten der Vorlage 2. Wie wollen Sie die Ergebnisse der Testphase in einen Gesetzgebungsprozess einfliessen lassen? Normalerweise wartet man den Ablauf einer Testphase ab und macht eine sorgfältige Evaluation, und das Ergebnis wird dann zum Gesetzesinhalt. Das ist hier gar nicht möglich.
Aus diesen Überlegungen empfehlen wir Ihnen, den Antrag der Mehrheit auf Festhalten, d. h. Streichen, zu unterstützen und bei Ihrem Entscheid der letzten Woche zu bleiben.
Vote
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 49 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 32 (71 %) | 11 (24 %) | 2 (4 %) |
| Groupe PDC-PEV | 16 (62 %) | 10 (38 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 16 (73 %) | 6 (27 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 15 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 10 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 2 (25 %) | 6 (75 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 131 (74 %) | 43 (24 %) | 2 (1 %) |
Gea: Antrag der Mehrheit
Na: Antrag der Minderheit Bäumle
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Damit geht die Vorlage an die Einigungskonferenz.
La séance est levée à 13 h 15BO 2012 N 1661