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La responsabilité de l'Etat

Büttiker Rolf · 1VP-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe radical-libéral

BO 2005 E 840Herr Schiesser ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Er möchte zwei Bemerkungen machen und beantragt daher Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.

Schiesser Fritz · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe radical-libéral

Zuerst möchte ich dem Bundesrat für die ausführliche Antwort danken, insbesondere was die Zahlen betrifft. Ich nehme auch mit Genugtuung zur Kenntnis, dass sich der Bundesrat in seinem Verhältnis zu den Strafverfolgungsbehörden und zu den Bundesgerichten streng an die Grundsätze der Gewaltenteilung hält. In Ziffer 4 seiner Antwort sagt er dies ganz deutlich.

Eine zweite Bemerkung: Wenn man die Antwort des Bundesrates betrachtet und sich insbesondere die Zahlen vor Augen führt, so fällt auf, dass es nach dem Systemwechsel zu einer erheblichen Zunahme der Fälle mit Staatshaftung gekommen ist. In weniger als zwei Jahren sind mehr Verfahren eingeleitet worden als unter dem alten System in zehn Jahren. Erfreulich ist die Verkürzung der Verfahrensdauer. Ich frage mich aber, ob es wirklich zutrifft, dass diese doch erhebliche Zunahme der Zahl von Verfahren - sie ist noch besser erkennbar, wenn man die absolute Zahl und die entsprechende Zeitdauer betrachtet - nur durch den Systemwechsel bedingt ist und nicht auch durch eine verschärfte Praxis des Bundesstrafgerichtes.

Eine Frage hat der Bundesrat aber nicht beantwortet: Es ist diejenige nach dem höchsten pendenten Anspruch. Es kann sein, dass diese Frage von geringer Bedeutung ist; es kann aber auch sein, dass mit der neuen Praxis des Bundesstrafgerichtes höhere Forderungen eingereicht werden und entsprechend die pendenten Fälle nicht nur zahlenmässig, sondern auch vom Betrag her zugenommen haben. Ich gehe davon aus, dass sich auf diese Frage, sollte sie von Bedeutung sein, noch eine Antwort finden lässt.

Blocher Christoph · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Das betrifft ja die Bundesanwaltschaft. Es ist gesagt worden, wir hätten eine starke Erhöhung gegenüber der früheren Organisation. Ich meine, der Grund ist die Effizienzvorlage, diese EffVor, die einen starken Ausbau gebracht hat. Sie wissen, das Parlament hat diesen Ausbau mit dem EP 2003 gestoppt, und zwar bei 430 statt 600 Stellen. Ich habe sie auch noch nicht freigegeben, weil die Zahl der Fälle ja noch nichts über die Wirksamkeit aussagt; man muss wissen, wie viele Fälle erfolgreich sein werden, in welcher Zeit sie erfolgreich sein werden und wie viele Fälle nicht erfolgreich sind.

Wir haben wesentlich weniger Fälle, als damals angenommen wurde. Es tut mir Leid, ich habe jetzt die Zahlen im Detail nicht hier, darum kann ich sie Ihnen nicht geben, und Herr Jacques Droux hat sie auch nicht bei sich. Ich bin leider auf diese Frage jetzt nicht vorbereitet. Aber wir haben das alles im neuen Geschäftsbericht aufgeführt. Wir haben auch entsprechend weniger für das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Diese Prognosen sind nicht erfüllt worden, nicht weil BO 2005 E 841 wir zu wenig Leute hatten - bis Ende 2004 war ja noch die richtige Planung vorhanden -, sondern weil einfach weniger Fälle vorhanden sind. Es ist ja eigentlich ein gutes Zeichen, wenn weniger Fälle vorhanden sind. Denn wenn es sie nicht gibt, dann ist das ja das, was wir eigentlich wollen.

Zu den pendenten Fällen, den Verzögerungen: Ich kann Ihnen die Zahl, wie gesagt, nicht sagen. Aber die Verzögerungen entstehen heute vor allem durch das zweigeteilte Verfahren zwischen Bundesanwaltschaft und Untersuchungsrichteramt, das dem Bundesgericht untersteht. Wir haben jetzt dem Untersuchungsrichteramt Leute aus der Bundesanwaltschaft zur Verstärkung gegeben, weil wir ja dort einen Engpass haben.

Ich kann Ihnen nur sagen, es ist schwierig für den Bundesrat, hier Stellung zu nehmen, auch zur Haftungsfrage, weil sie nicht dem Bundesrat untersteht. Die Gerichte entscheiden ja darüber. Ich kann Ihnen die Frage nach den Fällen, welche nicht behandelt wurden oder die behandelt werden sollten und wie deren Dringlichkeit ist, nicht beantworten, denn der Bundesrat hat nur die administrative Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Die materielle Aufsicht liegt ja in Bellinzona, und dazu haben wir jetzt ja eine Vorlage, mit der das wieder wie früher zusammengelegt wird. Sonst kann man eben das Problem der Pendenzen, der zeitlichen Verzögerung bzw. der zeitlichen Beschleunigung nicht lösen und die Frage, ob die wichtigen Fälle behandelt sind, nicht beantworten. Ich habe Indizien dafür, dass - wie ich meine - zweitrangige Dinge behandelt und verfolgt werden. Da muss ich ja annehmen, dass erstrangige nicht vorhanden sind. Ich muss hier diese Frage etwas offen lassen. Im Übrigen verweise ich auf diese Antwort. Ich werde Ihnen aber noch die Antwort bezüglich der pendenten Fälle auf dem Stand von heute nachliefern.