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Modernisierung und Betrieb der Bahnlinie Annemasse-Genf. Abkommen mit Frankreich
Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Die Bahnverbindung Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse (Ceva) umfasst in der Schweiz den Bau einer neuen Bahnlinie von rund 14 Kilometer Länge bis zur französischen Grenze, den Umbau von zwei bestehenden Bahnhöfen und den Neubau von vier Stationen. In Frankreich wird ein 2 Kilometer langer Streckenabschnitt bis in den Bahnhof Annemasse erstellt.
Zur Regelung des Baus: Zum Streckenabschnitt auf französischem Boden und zur Anpassung des Bahnhofs in Annemasse hat der Bundesrat im Jahr 2014 mit Frankreich ein Abkommen geschlossen. Das Abkommen legt die Rollen der Akteure beidseits der Landesgrenze fest, die an der Planung, am Bau, am Betrieb und an der Finanzierung der Linie beteiligt sind. Dazu gehört der Bau eines Gleises im Bahnhof Annemasse für Züge, die mit Schweizer Einphasenwechselstrom fahren.
Die Kosten für die Arbeiten am schweizerischen Abschnitt der Ceva-Bahnverbindung belaufen sich auf rund 1,57 Milliarden Franken und werden vom Bund und vom Kanton Genf getragen. Der Bau des auf französischem Boden gelegenen Streckenabschnitts wird dem Territorialprinzip entsprechend von Frankreich finanziert. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sieht das Abkommen in Bezug auf den Bau des besagten Gleises im Bahnhof Annemasse vor, das mit Schweizer Einphasenwechselstrom versorgt wird. Dieses ist unverzichtbar für Züge, die mit Schweizer Einphasenwechselstrom fahren, denn der Streckenabschnitt auf französischem Territorium wird an das Bahnstromnetz der SBB angeschlossen. Der Bund finanziert diese Massnahme über eine einmalige Zahlung in der Höhe von 15,7 Millionen Euro.
Noch ein Wort zur Bedeutung dieser Bahnlinie: Die Modernisierung der Bahnlinie zwischen Annemasse und dem Bahnhof Eaux-Vives in Genf ist unabdingbar für die künftige Bahnverbindung Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse. Die 16 Kilometer lange neue Verbindung erlaubt die Realisierung eines S-Bahn-Netzes, das die gesamte Region von Lausanne über Bellegarde, Annecy, Saint-Gervais bis nach Evian erschliesst. Knapp eine Million Menschen leben in diesem Gebiet. Die neue Bahnverbindung begünstigt den wachsenden Austausch zwischen der Schweiz und Frankreich und erleichtert den grenzüberschreitenden Verkehr.
Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession den Bundesbeschluss zur Genehmigung dieses Abkommens mit 147 zu 28 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ihre Kommission hat das Geschäft an ihrer Sitzung vom 13. April 2015 behandelt und beantragt Ihnen einstimmig, den Bundesrat zur Ratifizierung zu ermächtigen und einen zusätzlichen einmaligen Pauschalbetrag von 15,7 Millionen Euro für die baulichen Massnahmen auf französischem Staatsgebiet zu gewähren.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Diese Ceva-Verbindung, das hat der Kommissionspräsident sehr gut erklärt, ist für den Grossraum Genf und die Westschweiz sehr wichtig. Es ist eine Idee, die eine lange Geschichte hat, aber hoffentlich zu einem guten Ende kommt. Deshalb legen wir Ihnen dieses Abkommen vor, das finanzielle, organisatorische und betriebliche Aspekte mit Frankreich regelt.
Es wurde gestern im Rahmen der Debatte über die Milchkuh-Initiative im Nationalrat heftig kritisiert, dass die Schweiz überhaupt ans Ausland Gelder zahlt. Hier tun wir das. Wir tun es nicht etwa, weil die Franzosen so nett sind, sondern weil es eben für dieses Projekt sehr zentral ist. Wie Sie gehört haben, gibt es in Frankreich diesen Teil des Gleises, diese 2 Kilometer bis nach Annemasse. Es ist ein Bahngleis nach schweizerischer Art mit Stromversorgung, das wir bauen wollen. Das erlaubt unseren Zügen, bis in den Bahnhof hineinzufahren, sonst müsste man die Leute 2 Kilometer vorher aussteigen lassen.
Wenn wir das nicht tun, ist es ganz einfach: Dann gibt es diese 2 Kilometer Gleis nicht. Das wäre für den ganzen Betrieb des Netzes einfach unsinnig und würde auch die Rentabilität dieses ganzen Netzes infrage stellen. Gerade Genf leidet sehr unter dem täglichen Verkehr der "frontaliers", und wenn man hier auch mit einem Angebot auf der Schiene sehr viele Grenzgänger dazu bewegen kann, mit der Bahn zur Arbeit zu fahren, ist das sehr sinnvoll. Es wird aber nicht möglich sein, wenn die Schweiz darauf hofft, dass Frankreich diese Dienstleistung komplett alleine trägt. Deshalb finden Sie im Abkommen eben auch einen Antrag auf eine Investition ausserhalb der Schweiz.
Frankreich selber investiert gesamthaft 234,5 Millionen Euro, das ist auch kein Pappenstiel. Insofern ist das, glaube ich, verhältnismässig. Die Abweichung vom Territorialitätsprinzip für diese 15,7 Millionen Euro ist deshalb sinnvoll. Ich bitte Sie hier um Unterstützung.
Noch eine Ergänzung, die mir wichtig ist: Im Moment ist noch offen, welche Züge hier dann schlussendlich auf beiden Seiten der Grenze fahren. Sie wissen: Die Schweiz hat sich für die Züge von Stadler Rail entschieden. Wir möchten natürlich eine Ein-Flotten-Strategie. Die Franzosen haben sich noch nicht entschieden, es laufen Verhandlungen. Nicht ganz unwesentlich wird sein, ob Frankreich schlussendlich sagt: "Wenn wir alles selber bezahlen müssen, wählen wir auch ein französisches Unternehmen." Dies als Nebenbemerkung; wir wissen, dass Frankreich eher eine Industriepolitik betreibt als wir.
Insofern hoffen wir, dass der Schweizer Beitrag an diese Anpassungen in Annemasse dazu führen wird, dass man wirklich schaut, was schlussendlich für das ganze Netz effizient und auch von den Kosten her am sinnvollsten ist. Somit könnte eine ganze Region von der Elektrifizierung, von diesem neuen Netz und von den Regio-Express-Zügen profitieren. Bis nach Lausanne kann man wichtige Erschliessungsleistungen erbringen.
Deshalb bitte ich Sie, auf das Geschäft einzutreten und ausnahmsweise vom Territorialitätsprinzip abzuweichen.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Modernisierung und den Betrieb der Bahnlinie zwischen Annemasse und Genf
Arrêté fédéral portant approbation de la Convention entre le Conseil fédéral suisse et le Gouvernement de la République française concernant la modernisation et l'exploitation de la ligne ferroviaire d'Annemasse à Genève
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 34 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(2 Enthaltungen)