15.3202

Auffinden der Sparhefte von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen

Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte zuerst meine Interessen deklarieren. Ich bin Präsidentin des französischsprachigen Vereins "Agir pour la dignité", den ich zusammen mit einem Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen gegründet habe. Ich nehme auch regelmässig am runden Tisch des Delegierten für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen teil. Dieser runde Tisch ist als Gremium zur umfassenden Aufarbeitung von Leid und Unrecht im Zusammenhang mit Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen eingesetzt worden. Ich habe also viel mit diesen Opfern zu tun. Das sind, um es noch einmal in Erinnerung zu rufen, Verdingkinder, das können auch administrativ Versorgte sein. Im Zusammenhang mit meinem Postulat etwas weniger relevant ist: Es gibt auch Zwangsadoptierte oder Zwangssterilisierte.

Ich habe mit meinem Postulat den Bundesrat gebeten zu prüfen, inwiefern Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen bei der Suche nach ihren Guthaben auf Sparheften usw. unterstützt werden können; das können sie namentlich, indem sie für ihre Nachforschungen bei den Banken keine Gebühren bezahlen müssen. Es gibt etliche Opfer, etwa ehemalige Verdingkinder, die auf der Suche nach ihrer Geschichte sind, die in den Archiven nachschauen, woher sie kommen, die in den Archiven ihre Geschichte nachzuvollziehen versuchen. Dabei kommen ab und zu auch Auszüge aus Konti von Sparguthaben hervor, es kann aber nicht immer evaluiert werden, ob diese Sparhefte noch bestehen oder nicht.

Im Prinzip gibt es ja auch die Gesetzgebung über die nachrichtenlosen Konti. Die Opfer könnten nun einfach zuwarten, bis die Banken sich melden, bis die Banken es publizieren, wenn sie ein nachrichtenloses Vermögen finden. Die Opfer suchen aber zum Teil auch nach diesen Sparheften, weil sie in prekären finanziellen Situationen sind, weil sie auch den Eindruck haben, ihnen sei schon genügend Leid und Unrecht angetan worden. Sie möchten jetzt diese Sparhefte auffinden und wenigstens wissen, ob noch etwas Vermögen da ist - es sind, wenn etwas auftaucht, eher kleinere Vermögen - oder ob alles verbraucht worden ist.

Diese Opfer wollen selber aktiv werden und von sich aus die Sparhefte suchen. Die Banken verlangen dann aber eben für die Nachforschungen Gebühren, und zwar Gebühren, die vor allem für Leute in prekären finanziellen Situationen recht happig sind. Ich habe selber etwas recherchiert, und meine Recherchen haben ergeben, dass diese Nachforschungen zwischen 100 und 180 Franken pro Stunde kosten können.

Ich erwarte vom Bundesrat, dass er sich dafür einsetzt, dass Opfer keine solchen Gebühren bezahlen müssen. Sie haben schon genügend gelitten - deshalb mein Postulat.

Sie haben vielleicht gesehen, wenn Sie sich mit der Wiedergutmachungs-Initiative befasst haben, dass der Bundesrat in seinem Gegenentwurf zur Wiedergutmachungs-Initiative bereits eine Lösung vorgesehen hat. Sie können dies dem erläuternden Bericht zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 entnehmen.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, meinem Postulat zuzustimmen.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Kollegin, wäre es nicht vordringlicher, den Zwangsadoptierten das Recht zu geben, von den Behörden alle Unterlagen zu bekommen?

Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Besten Dank, Kollege Schwander, für diese Frage! Das könnte natürlich gut Gegenstand eines anderen Vorstosses sein. Wir haben in der Wiedergutmachungs-Initiative - ich bin dort auch im Initiativkomitee - vorgesehen, dass der Zugang zu den Archiven verbessert wird, dass er unterstützt wird. Wenn ich mich richtig erinnere, ist es auch Gegenstand des Bundesgesetzes, das jetzt als Gegenentwurf zur Wiedergutmachungs-Initiative vorliegt.

Wir hatten eine ähnliche Regelung bereits im Gesetz zur Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen. In Zusammenhang mit den Zwangsadoptionen wird im Weiteren auch das Adoptionsrecht noch von Bedeutung sein, wo es um die Frage des Adoptionsgeheimnisses geht. Personen, die zwangsadoptiert wurden, haben sicher das Anrecht zu wissen, wo ihre biologischen Eltern sind. Da gibt es schon heute gewisse Unterstützung zur Nachforschung, vor allem auch durch die Opferhilfestellen.

Markwalder Christa · 1VP-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Markwalder Christa, erste Vizepräsidentin): Herr Matter, der das Postulat bekämpft, verzichtet auf ein Votum.

Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern

Es ist eine Tatsache, dass wir kaum Informationen darüber haben, wie Banken und Sparkassen mit Betroffenen umgehen, die irgendwo noch Gelder haben oder es zumindest vermuten, und wie sie bei den gewünschten Nachforschungen mit ihnen zusammenarbeiten. Dem Vernehmen nach, ich kann es nur so sagen, verlangen die einen Geldinstitute für die Recherchen erhebliche Gebühren zur Deckung ihrer Kosten, während andere sie in einem gewissen Rahmen gebührenfrei durchführen.

Nun bittet Frau Nationalrätin Schneider Schüttel mit ihrem Postulat den Bundesrat, sich dafür einzusetzen, dass diese Recherchen bei den Geldinstituten für die Betroffenen kostenfrei sind. Da nicht auszuschliessen ist, dass bei den heutigen Banken und Sparkassen auf Sparheften oder Bankkonten noch nachrichtenlose Guthaben von Opfern vorhanden sind, und weil wir den Betroffenen die Nachforschungen erleichtern wollen, haben wir in der Vernehmlassungsvorlage zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 eine entsprechende Regelung vorgesehen; die Regelung steht also bereits in der Vernehmlassungsvorlage. Soweit wir die laufende Vernehmlassung jetzt beurteilen können, ist diese Regelung unbestritten geblieben. Von daher würde ich sagen, wir sind genau auf dem Kurs, den Frau Nationalrätin Schneider Schüttel mit ihrem Postulat vorgibt.

Deshalb können wir Ihnen dieses Postulat zur Annahme empfehlen. Es geht genau in die Richtung, die bereits eingeschlagen ist.

Abstimmung

Le président (Rossini Stéphane, président): Le Conseil fédéral propose d'adopter le postulat.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 95 Stimmen

Dagegen ... 78 Stimmen

(0 Enthaltungen)