Fatschenta parlamentara: Budget 2016 (15.041)

15.041

Budget 2016

Comte Raphaël · P-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

BO 2015 E 1111L'entrée en matière est acquise de plein droit

1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten

1. Budget des unités administratives

BO 2015 E 1112Discussion par article

Sauf indication contraire:

- la commission propose d'adhérer au projet du Conseil fédéral;

- le conseil adhère aux propositions de la commission.

Behörden und Gerichte - Autorités et tribunaux

Le président (Comte Raphaël, président): J'ai le plaisir de saluer parmi nous Monsieur Gilbert Kolly, président du Tribunal fédéral.

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe PDC

Ich beginne mit den Behörden und dort bei der Bundesversammlung. Der Voranschlag 2016 ist in Bezug auf die Bundesversammlung gegenüber dem Voranschlag 2015 um rund 1,6 Prozent höher ausgefallen und beträgt rund 106 Millionen Franken, dies infolge grösserer Investitionen. Beim Parlament und bei den Parlamentsdiensten gibt es keine wesentlichen Veränderungen. Hingegen muss ein grosser Teil der Basisinfrastruktur erneuert werden. Mit dem Legislaturwechsel erfolgt auch die Neuausrüstung der Ratsmitglieder. Die Sparvorgaben wurden berücksichtigt.

Zum Bundesrat: Auch im Budget des Bundesrates wurden Sparkorrekturen vorgenommen, insbesondere im Bereich der Repräsentationsaufgaben, der Inlandtransporte und ähnlicher Aufwände. Dazu gehört auch der Bereich Protokoll EDA mit Staatsempfängen, Botschafterkonferenzen usw. Der Voranschlag 2016 sieht einen Aufwandkredit von 17,8 Millionen Franken in diesem Bereich vor.

Zur Bundeskanzlei: Bei der Bundeskanzlei sind ein Aufwand von rund 62 Millionen und ein Ertrag von 970 000 Franken budgetiert. Beim IT-Budget für 2015 und 2016 sind je 2,1 Millionen Franken mehr eingestellt worden, weil die Departemente für die Bearbeitung des Projekts Gever Bund je 300 000 Franken an die Bundeskanzlei abtreten.

In diesem Bereich beantrage ich Ihnen Zustimmung zum Voranschlag gemäss Entwurf des Bundesrates.

Ich komme jetzt zum Bereich der Gerichte, zuerst zum Bundesgericht. Beim Bundesgericht entspricht das Budget weitgehend dem Vorjahresbudget. Grössere Unterschiede sind nicht vorhanden. Der Personalbestand bleibt unverändert. Das Bundesgericht wird sich auf freiwilliger Basis an den Sparbemühungen beteiligen. Es wurden verschiedene Kürzungen im Personalbereich vorgenommen und so bei den Ersatzrichtern 250 000 Franken eingespart. Der Sachaufwand wurde um 230 000 Franken gekürzt. Vor allem wurde ein Projekt für die Teildigitalisierung der früheren Urteile zurückgestellt. Der Voranschlag sieht für das Bundesgericht einen Aufwand von rund 94 Millionen und einen Ertrag von 13 Millionen Franken vor.

Zum Bundesstrafgericht: Der Voranschlag 2016 sieht einen Aufwand von 15 Millionen Franken und einen Ertrag von 1 Million Franken vor. Die Sparvorgaben des Bundes wurden realisiert. So wurden beispielsweise beim Bundesstrafgericht 115 000 Franken beim Personal eingespart. Es gibt einen Minderaufwand von 200 000 Franken bei den Kosten der Strafverfahren.

Beim Bundesverwaltungsgericht sind ein Aufwand von 84 Millionen Franken und ein Ertrag von 3,7 Millionen Franken vorgesehen. Ein Pool von fünf zusätzlichen Gerichtsschreiberstellen wurde in Übereinkunft mit dem Bundesgericht bewilligt und in den Voranschlag aufgenommen. Ursprünglich stellte das Bundesverwaltungsgericht jedoch einen Antrag auf zwölf zusätzliche Stellen, dies vor allem wegen zusätzlicher Belastung wegen Rekursen im Asylbereich. Man wollte aber keine Stellen auf Vorrat bewilligen und wird allenfalls mit einem Nachtragskredit tätig werden.

Noch zum Bundespatentgericht: Die Umsetzung der Budgetvorgaben erfolgte sowohl beim Beratungsaufwand als auch beim Personalaufwand. Wir haben hier einen Nachtrag II, einen Betrag von 17 000 Franken für Raummiete, dies aufgrund des Verbleibens des Gerichtes an der St. Leonhard-Strasse. Die Kompensation wird vollumfänglich beim übrigen Betriebsaufwand vorgenommen.

Dann noch zur Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Für den Voranschlag ist ein Aufwand von 857 000 Franken vorgesehen. Damit verringert sich der budgetierte Aufwand gegenüber dem Voranschlag 2015 um rund 58 000 Franken. Dies ist einerseits auf die Sparvorgaben des Bundes zurückzuführen, andererseits auch auf die Kürzung von Budgetposten, die in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft wurden. Auch hier haben wir noch über einen Nachtragskredit zu beschliessen. Der Mehrbedarf zur Deckung der Einführungskosten im Bereich Informatik in der Höhe von 33 000 Franken wird vollumfänglich beim Kredit "Übriger Betriebsaufwand" kompensiert. Die Anforderung war zum Zeitpunkt des Budgetprozesses noch nicht bekannt, weshalb hier ein Nachtragskredit nötig wird.

Noch zur Bundesanwaltschaft: Der Voranschlag 2016 kann im üblichen Rahmen von 60 Millionen Franken eingehalten werden. Die Bundesanwaltschaft wird sich in einigen Bereichen freiwillig den Sparvorgaben anschliessen, nicht jedoch beim Personalkredit, dies, weil im Bereich des Terrorismus und Dschihadismus zahlreiche Verfahren anstehen und weil zurzeit sehr komplexe Verfahren geführt werden müssen. Auch hier haben wir einen Nachtragskredit, und zwar in der Höhe von 1,25 Millionen Franken. Die Haft-, Untersuchungs- und Strafvollzugskosten sind sehr schwer zu planen. Die höheren Kosten fallen vor allem in den Bereichen Dolmetscher- und Übersetzerwesen, geheime Überwachungsmassnahmen sowie Entschädigungen für Pflichtverteidiger an. Der Kredit wird teilweise kompensiert im Bereich der Sach- und immateriellen Anlagen. Da Verpflichtungen fällig werden, hat die Finanzdelegation bereits einem Vorschuss von 900 000 Franken zugestimmt. Die entsprechenden Unterlagen haben Sie erhalten.

Ich beantrage Ihnen Zustimmung zum Voranschlag 2016 betreffend die Gerichte, die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft und die Bundesanwaltschaft.

Comte Raphaël · P-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Le président (Comte Raphaël, président): Je remercie le président du Tribunal fédéral d'être venu nous rendre visite, bien qu'il n'ait pas pris la parole. Je lui souhaite une excellente journée et un bon retour à Lausanne.

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Département des affaires étrangères

202 Département fédéral des affaires étrangères

Proposition de la commission

A2310.0547 Actions spécifiques de la coopération au développement

Fr. 929 360 900

(Communication supplémentaire du Conseil fédéral du 18 septembre et 7 octobre 2015)

A2310.0556 Gestion civile des conflits et droits de l'homme

Fr. 79 221 600

BO 2015 E 1113(Communication supplémentaire du Conseil fédéral du 18 septembre et 7 octobre 2015)

Hefti Thomas · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical

Abgesehen von einigen Fragen, die man nicht als fundamental ansehen kann, hat das Budget des Departementes für auswärtige Angelegenheiten in der Kommission keine grösseren Diskussionen ausgelöst. Gesamthaft budgetiert das EDA Erträge von rund 44 Millionen und Aufwände von 3,141 Milliarden Franken, was per saldo einen Aufwand von 3,097 Milliarden ergibt. Das sind 62,5 Millionen oder 2,1 Prozent weniger als im Vorjahr.

Über alle Departemente gesehen, hat der Bundesrat für das Budget 2016 Kürzungen von 1,342 Milliarden Franken vorgesehen. Rund 190 Millionen von diesem Betrag entfallen auf das EDA. Das Budget des EDA beträgt aber nur rund 5 Prozent des gesamten Bundesbudgets, und mit diesem Betrag von 190 Millionen trägt das EDA beim Kürzungspotenzial 15 Prozent mit.

Diese Kürzungen entfallen vor allem auf vier Bereiche. Es sind strukturelle Kürzungen von rund 123 Millionen - dabei handelt es sich um Kürzungen im Zusammenhang mit dem BNE und um Kompensationen zugunsten des Staatssekretariates für Migration -, Kürzungen von 5,5 Millionen bei den Personalkosten, Kürzungen von 70,1 Millionen bei schwach gebundenen Ausgaben und Kürzungen bei den Beratungskosten in der Höhe von 5,5 Millionen Franken.

Zu einigen der Zahlen: Beim EDA arbeiten, wie wir ja wissen, 74 Prozent des Personals im Ausland. Das ist das diplomatische und konsularische Korps. Die Kosten dieses Netzes belaufen sich auf rund 402 Millionen Franken.

Im Budget fällt auf, dass die Beiträge der Schweiz an die Uno von 67 Millionen auf 113 Millionen Franken angestiegen sind. Der Grund dafür ist aber ein rechnerischer und gibt an sich keinen Anlass zur Sorge. Man möchte einfach die Ausgaben über die Jahre etwas glätten, um grössere Schwankungen zu vermeiden.

Zur Deza: Das Budget der Deza wird gespiesen aus den Geldern des EDA einerseits und aus Geldern des Seco, d. h. des WBF, andererseits. Wir stehen am Ende der Botschaftsperiode 2013-2016. Im Jahr 2015 werden wir wahrscheinlich 0,511 Prozent des BNE für die Entwicklungszusammenarbeit aufgewendet haben. Das entspricht unserer Zielsetzung. 2016 werden wir aufgrund der Kürzungen wahrscheinlich leicht unter dieser Zielsetzung liegen. Der Anteil wird sich wahrscheinlich irgendwo bei 0,48 Prozent einpendeln. Es werden im Moment auch Gelder aus der Entwicklungszusammenarbeit zur humanitären Hilfe verlagert, das ist aber in der Botschaft für die Periode 2013-2016 ausdrücklich so vorgesehen.

Es bleibt noch anzufügen, dass uns versichert wurde, dass die Zusammenarbeit zwischen EDA und Deza sehr gut verläuft. Gleiches haben wir bezüglich Seco und WBF gehört.

Unsere Kommission hat über keine weiteren Punkte aus dem EDA zu berichten.

Comte Raphaël · P-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Adopté

Departement des Innern - Département de l'intérieur

318 Office fédéral des assurances sociales

Proposition de la commission

A2310.0333 Organisations familiales faîtières

Fr. 2 000 000

Abate Fabio · Mit-M · Conseil des Etats · Tessin · Groupe libéral-radical

Die finanzierungswirksamen Ausgaben des Voranschlages 2016 des EDI betragen 17,2 Milliarden Franken und liegen damit um 27 Millionen Franken über dem Voranschlag 2015. Wie in den letzten Jahren ergeben sich die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr im Bereich der Sozialversicherungen und der Gesundheit. Herr Zanetti wird darüber referieren.

Die Struktur der Ausgaben setzt sich wie folgt zusammen: Die Personalausgaben machen 2,2 Prozent aus; hier gibt es eine Zunahme um 10,9 Millionen Franken. Die Sachausgaben beanspruchen 1,2 Prozent. Die Transferausgaben machen mit 96,4 Prozent den grössten Anteil aus, und schliesslich hat es noch die Investitionen, die 0,2 Prozent ausmachen.

Der Personalkredit steigt einerseits, weil viele Internalisierungen im Umfang von 13,8 Millionen Franken vorgesehen sind. Das ist ein zentrales Element des Voranschlages des EDI. Andererseits steigt er aufgrund der Kulturbotschaft.

Die Sparvorgaben des Bundesrates für das Jahr 2016, und zwar die Teuerungskorrektur um 3 Prozent, die Kürzung des Personalkredites um 1 Prozent und die Reduktion des Beratungsaufwandes, sind folgendermassen umgesetzt worden: Durch die Teuerungskorrektur sind 15 Millionen Franken, durch die Kürzung des Personalkredites 3,6 Millionen Franken und durch die Reduktion des Beratungsaufwandes 2,9 Millionen Franken eingespart worden.

Ich komme zu den Schwerpunkten bei den einzelnen Ämtern. Die Umsetzung der Kulturbotschaft 2016-2020 ist wegen ihrer Auswirkungen bereits erwähnt worden. Sie sieht die Erarbeitung von siebzehn Verordnungen vor. Der Personalaufwand wird in diesem Bereich gegenüber dem Vorjahr zunehmen, dies auch aufgrund der Integration des Bundesinventars Isos in das BAK sowie der Internalisierung einer Stelle bei der Bundeskunstsammlung. Aber das wird auf jeden Fall kompensiert. Für die Unterstützung der Museen ist 2017 eine wichtige, bereits diskutierte Änderung vorgesehen, und zwar eine öffentliche Ausschreibung, weil die sogenannten wohlerworbenen Rechte auf der Liste der subventionierten Museen praktisch zu streichen sind.

Zum Media-Abkommen: Die Diskussionen darüber sind weitergeführt worden. Die Direktorin des Bundesamtes für Kultur, Frau Chassot, hat uns über die Hoffnung informiert, bis Ende Dezember ein Abkommen unterzeichnen zu können. Das ist wirklich eine Hoffnung. Die Bedingungen der EU sind aber immer mit den offenen institutionellen Fragen und der Personenfreizügigkeit verbunden.

Die Schweizerische Nationalbibliothek beschäftigt sich mit der Integration der Schweizer Nationalphonothek, was zu einer Budgeterhöhung um 2,1 Millionen Franken führt. Bei Meteo Schweiz nimmt der Ertrag entgegen der Tendenz der letzten Jahre um 2,5 Millionen Franken zu, und der Aufwand steigt um 5,3 Millionen. Die Beiträge an die internationalen Organisationen sind gestiegen; die Beiträge an die Budgets dieser Organisationen berechnen sich proportional zum BIP des Mitgliedstaates, basierend auf dem Durchschnitt des BIP der letzten drei Jahre. Eine Senkung der Personalkosten ist vorgesehen, aber dieses Ziel wird über natürliche Fluktuationen erreicht.

Bevor wir Herrn Zanetti zuhören, informiere ich noch, dass es für dieses Departement keinen Nachtragskredit gibt.

Zanetti Roberto · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe socialiste

Ich berichte Ihnen über das Bundesamt für Gesundheit, das Bundesamt für Sozialversicherungen, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie über das Institut für Virologie und Immunologie. Ich versuche, mich möglichst kurz zu fassen.

Im Bundesamt für Gesundheit steigt der Personalaufwand um rund 4,4 Millionen Franken, das entspricht 6,3 Prozent. Da sind einmal sieben zusätzliche Stellen für den Vollzug des Epidemiengesetzes und für den Bereich der Arzneimittel. Dann gibt es - das stellt man in allen Departementen und Ämtern erfreulicherweise fest - internalisierte Kosten für Arbeiten, die vorher eben über Beratungsaufträge oder sonst wie zu Ausgaben geführt hatten. Da hat man in der Sache schlussendlich Geld gespart, obwohl im ersten Schritt halt die entsprechenden Personalaufwendungen gestiegen sind.

BO 2015 E 1114Zu den anderen Zahlen muss ich keine näheren Ausführungen machen. Doch vielleicht noch das: Bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien erfolgt eine Erhöhung um 148 Millionen Franken, im Gegenzug eine Reduktion bei der Militärversicherung um 10 Millionen, sodass dann bei den Transferzahlungen eine Nettoerhöhung von 138 Millionen resultiert.

Dann haben wir uns auch über ein paar Aktivitäten des Bundesamtes orientieren lassen, insbesondere über die ganzen Präventionsmassnahmen, die ja gelegentlich auch zu Diskussionen führen. Da ist ausgeführt worden, dass der Return on Investment bei gewissen Präventionsmassnahmen sehr beachtlich ist. Bei der Alkoholprävention spricht man vom 23-Fachen: Ein Präventionsfranken spart schlussendlich 23 Franken ein. Bei der Tabakprävention - das hat mich besonders beeindruckt, weil ich Gelegenheitsraucher bin - ist dieser Faktor 41: Pro Präventionsfranken können 41 Franken an späteren Kosten eingespart werden. So viel zum Bundesamt für Gesundheit.

Zum Bundesamt für Sozialversicherungen: Das Bundesamt für Sozialversicherungen ist ein stolzes Amt. Es umfasst 287 Vollzeitäquivalente. Es ist aber vor allem ein Transferamt. 99,5 Prozent der Ausgaben sind Transferausgaben, da ist im Rahmen des Budgetprozesses nicht allzu viel zu machen. Davon sind rund 8,3 Milliarden Franken Leistungen an die AHV, im Vergleich zu 2015 plus 1,8 Prozent; rund 3,6 Milliarden Leistungen an die IV, minus 3,7 Prozent; und rund 1,5 Milliarden sind Leistungen an die EL. Bei den EL zur AHV sind es plus 2,8 Prozent und bei den EL zur IV minus 0,2 Prozent. Daneben gibt es noch umfangmässig weniger bedeutende Transferzahlungen: Familienzulagen in der Landwirtschaft usw.

Es wird Ihnen ein Antrag unterbreitet: Die Beiträge an Dachverbände für Familienorganisationen, Position 318.A2310.0333, sollen um rund 770 000 Franken erhöht werden. Das ist von der Subkommission dem Finanzkommissionsplenum einstimmig so beantragt worden, und die Finanzkommission beantragt Ihnen ebenfalls einstimmig, dieser Erhöhung zuzustimmen. Der Bundesrat opponiert nicht, und soweit ich informiert bin, hat auch die zuständige Kommission des Nationalrates dagegen nicht gross opponiert. Da geht es um eine Erhöhung des Gesamtvolumens um 0,005 Prozent, das ist also praktisch nicht feststellbar. Denn man hat bemerkt, dass hier tatsächlich ein Bedürfnis besteht, dass diese Erhöhung zielgerichtet für die Vereinbarung von Familie und Arbeit eingesetzt wird und dass insbesondere anstelle von bisher drei Institutionen nun vier Institutionen tätig sind. Da werden wir dann also entsprechend noch beschliessen müssen. Namens der einstimmigen Finanzkommission kann ich Ihnen jetzt schon beantragen, dieser Änderung oder leichten Erhöhung zuzustimmen.

Dann noch kurz zum Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Dieses Amt ist neu zusammengesetzt worden. Wir haben auch da bei den Zahlen das Gleiche - die Vorgaben des Bundesrates werden überall eingehalten. Änderungen oder Erhöhungen sind plausibel erklärt worden. Aber sowohl die Subkommission als dann ebenfalls die Kommission haben sich insbesondere auch mit dem sogenannten Bürokratiemonster Lebensmittelrecht auseinandergesetzt, das ja im Zentrum der Aktivitäten der unmittelbar bevorstehenden Zukunft steht. Wir sind da wie folgt orientiert worden, und zwar am Beispiel tierischer Nebenprodukte, was das auch immer beinhalten mag: Bei uns ist von einer Verordnung im Umfang von rund 70 Seiten die Rede. Auf EU-Ebene ist von zwischen 700 und 1000 Seiten die Rede! Das ist ein bisschen das Zwiespältige für die Tätigkeit dieses Bundesamtes. Einerseits muss es natürlich die Lebensmittelsicherheit sicherstellen, andererseits soll es so wenig wie möglich legiferieren. Aber um eben die Marktzugänge sicherstellen zu können, muss es halt doch so viel wie nötig legiferieren. Wir haben auch in diesem Zusammenhang, also betreffend Intensität oder Regulierungsdichte, gehört, dass allein die Aufzählung der Titel der Verordnungen und Richtlinien, welche den Food-Acquis ausmachen, in der EU 163 Seiten umfasst.

Vermutlich ist dieses Lebensmittelrecht bei uns tatsächlich ziemlich stark reguliert, aber das steht noch in keinem Verhältnis zum EU-Recht. Ich glaube, dass das Bundesamt seine Aufgabe sehr gut wahrnimmt: so viel wie nötig, damit der Marktzugang gegeben ist, aber so wenig wie möglich, um diese Aufgabe zu erfüllen. Ich glaube, das ist ihm gar nicht so schlecht gelungen.

Dann noch zum Institut für Virologie und Immunologie: Auch dazu ist nichts Spektakuläres festzustellen. Eines der Ziele dieses Institutes lautet auf Angleichung der unterschiedlichen Kulturen. Da hat es einmal eine Amtsstelle und ein Hochschulinstitut gegeben, und wir haben dazu gesagt: Ein "Kulturschock-Austausch" mag eine Wegmarke zur Erreichung eines Zieles sein, aber das in einem Globalbudget als Ziel zu definieren ist eigentlich ein bisschen komisch. An sich gehen wir davon aus, dass diese Kulturschockprobleme innert nützlicher Frist aufgefangen werden können.

Weitere Ergänzungen habe ich nicht zu machen. Ich bitte Sie, diese Ämterbudgets zu genehmigen und der beantragten Erhöhung des Betrages bei der Position "Dachverbände der Familienorganisationen" beim Bundesamt für Sozialversicherungen zuzustimmen.

Adopté

Intervention de procédure

Département de justice et police

Hösli Werner · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Gesamthaft verzeichnet das EJPD einen Aufwand von 2,4 Milliarden Franken, was einer Zunahme um 7,4 Prozent oder um rund 170 Millionen Franken entspricht. Dieses Wachstum ist vollumfänglich durch das Staatssekretariat für Migration beeinflusst, das wegen der steigenden Anzahl Asylsuchender eklatante Mehrkosten budgetiert hat. Trotzdem sind diese Annahmen nach meiner Ansicht - ich habe das in meinem Eintretensvotum erläutert - zu zurückhaltend erfolgt. Bei den einzelnen Ämtern werde ich nochmals auf gewisse Einzelpositionen sowie deren Hintergründe eingehen.

Die Investitionen sind wegen Erhöhungen der Beträge bei den Informatikprojekten, und dies hauptsächlich wegen des Ausbaus des Verarbeitungssystems zur Fernmeldeüberwachung, gegenüber 2015 ebenfalls leicht steigend. Das Generalsekretariat weist in seinen Zahlen keine substanziellen Auffälligkeiten auf. Die Kommission Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen hat die Arbeit aufgenommen, was die Kosten im Jahr 2016 natürlich ansteigen lässt. Die Investitionsausgaben verharren auf dem Budgetwert vom Vorjahr.

Der Voranschlag des Bundesamtes für Justiz erfährt ausser den generellen, vom Bundesrat angeordneten Anpassungen keine wesentlichen Veränderungen. Bei den Modellversuchen im Bereich des Strafvollzuges wurde gegenüber der Finanzplanung eine Reduktion um 4 Millionen Franken vorgenommen. Die Gesuche müssen sehr anspruchsvolle Voraussetzungen erfüllen, womit der Finanzierungsbedarf nicht so gross ist wie vormals geplant. Ähnlich verhält es sich im Bereich der Administrativhaft. Da erst ab 2017 mit grösseren Projekten gerechnet wird, wurde der Investitionsbedarf von 10 Millionen auf 5 Millionen Franken halbiert. Bei der Planung geht man aber weiterhin davon aus, dass letztlich 500 Plätze geschaffen werden sollen.

Die schon bei der Staatsrechnung 2014 erwähnte Klage im Zusammenhang mit dem Streitigkeitsverfahren zwischen der Türkei und der Schweiz zum Investitionsschutz ist noch nicht eingereicht worden. Deshalb wurde darauf verzichtet, im Rahmen des Budgets 2016 einen Betrag dafür einzustellen. Trotzdem müssen wir uns in Streitbereitschaft begeben. So wurde eine WTO-Ausschreibung für den Beizug eines Anwaltsbüros durchgeführt. Sollte die Klage eingereicht werden, müsste hier ein Nachtragskredit anbegehrt werden.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) rechnet - inklusive Investitionen - mit Ausgaben von 263 Millionen Franken, was einer Reduktion von 2,4 Prozent entspricht. Dies ist zur BO 2015 E 1115 Hauptsache auf lineare Kürzungen zurückzuführen, ausserdem senkt der tiefe Euro-Umrechnungskurs die Kosten für die Schengen-Projekte. Für die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wurden die Personalkredite erhöht. Die Reduktion bei den Investitionsausgaben ist - neben linearen Kürzungen - auch Ausfluss einer Aktualisierung des Projektes "Erneuerung Schweizer Pass und Identitätskarte", das wegen zeitlicher Verschiebung im kommenden Jahr tiefere Investitionen benötigen wird.

Für das IKT-Projekt Afis New Generation sind keine Mittel eingestellt, hier sind vorerst die Entwicklungen zu beobachten. Die momentane Situation präsentiert sich so, dass die im öffentlichen Beschaffungsverfahren evaluierte Firma schwerwiegende Mängel im neuerarbeiteten Programmsystem nicht beheben konnte; auch der zweite "factory acceptance test" scheiterte. Nach mehreren Mahnungen hat der Bund den bestehenden Vertrag gekündigt. Aufgrund der Kündigung ist die Projektfirma nun aber bereit, den vom Fedpol erstellten Zehnpunkteplan doch zu erfüllen und die Mängel zu beheben. Im Moment laufen die Verhandlungen über eine Vereinbarung für die Wiederaufnahme der Arbeit. Die Projektteams bei der Lieferfirma werden ausgewechselt, denn grundsätzlich ist man von der technischen Kompetenz der Firma überzeugt und hofft, mit dieser Personalmassnahme ein Schlüsselproblem zu eliminieren.

Aufgrund der knappen Mittel befasst sich das Bundesamt auch mit der kriminalpolizeilichen Priorisierung für die Jahre 2016 bis 2019. Dabei sollen wie bei den ausländischen Partnerbehörden die Bereiche der organisierten Kriminalität sowie der Wirtschafts- und Cyberkriminalität Vorrang erhalten.

Beim Institut für Rechtsvergleichung ist nichts Auffälliges zu erwähnen.

Auch bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission ist die Entwicklung im üblichen Rahmen; man weiss ja um die Problematik der immer stärker zurückgehenden Spielbankenabgaben. Diese Einnahmenposition ist 2016 noch mit 250 Millionen Franken veranschlagt. Für das laufende Jahr rechnete man mit 300 Millionen Franken, wird diese Vorgabe aber nicht erreichen. Bei der Beratung des neuen Spielbankengesetzes wird das Parlament die Möglichkeit haben, sich diesen Herausforderungen zu stellen.

Beim Staatssekretariat für Migration schlägt sich die momentan stattfindende Völkerwanderung auch in erhöhten Asylgesuchszahlen und somit in höheren Kosten nieder. Die momentane Situation der riesigen Menschenbewegungen zwischen den Kontinenten wird in diesem Voranschlag jedoch sehr zurückhaltend prognostiziert: Das uns vorliegende Budget geht von 24 000 Asylgesuchen im kommenden Jahr aus.

Für die Position 420.A2310.0166, "Sozialhilfe Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge", ist auch die das laufende Jahr zugrunde gelegte Anzahl Asylsuchender sehr entscheidend: Die Zahl von 26 000 Asylgesuchen für das Jahr 2015 ist dem Voranschlag 2016 hinterlegt. Faktum ist, dass die Bleibequote für vorläufig Aufgenommene oder solche, die Asyl erhalten, stark steigend ist. Die Einführung des beschleunigten und des Fast-Track-Verfahrens für Personen aus Ländern mit tiefer Schutzquote scheint sich dahingehend auszuwirken, dass weniger Asylgesuche mit geringen Erfolgsaussichten gestellt werden. Eine höhere Bleibequote ist aber per saldo doch auch mit höheren Kosten gleichzustellen. Deshalb steigt der Aufwand mit den jetzt hinterlegten Zahlen gegenüber 2015 um rund 200 Millionen auf 1,5 Milliarden Franken.

Der Asylbereich steht vor grossen Herausforderungen nicht nur strategisch-organisatorischer, sondern auch finanzieller Art. Es muss mit griffigen Effizienz- und Effektivitätsmassnahmen gelingen, zukünftig die dem Budget zugrunde gelegte Anzahl von bearbeiteten Gesuchen zu erreichen. 2015 wird dies zum wiederholten Male nicht so sein, und nur mit dem Spruch "Der Glaube stirbt zuletzt" wird dieses Problem erwiesenermassen nicht gelöst.

Das Informatik-Service-Center des EJPD wird seit 2007 nach den Flag-Grundsätzen geführt. Im Budget für das kommende Jahr ist die starke Zunahme der Personalbezüge von 2,2 Millionen Franken respektive 5,6 Prozent auffällig. Dies wird mit dem Insourcing der strategischen und geschäftskritischen Fachanwendung "Zentrales Migrationssystem" des Staatssekretariates begründet. Der Ertrag sinkt wegen der Ausserbetriebnahme von Anwendungen infolge geringerer Leistungsverrechnung um rund 1,5 Millionen.

Bei den Investitionsausgaben sind für den Ausbau und den Betrieb der Fernmeldeüberwachung 12 Millionen Franken eingestellt, was das Investitionsbudget beinahe um die Höhe dieser Position auf 16 Millionen Franken erhöht.

Das EJPD gliedert das IKT-Portfolio in drei Projekttypen, die je nach Wichtigkeit und Grösse entweder von den Verwaltungseinheiten oder vom Departement betreut und abgewickelt werden. Wir haben uns die bestehende Organisation, die Führungsstruktur und die Führungskultur erklären lassen und haben dabei den Eindruck gewonnen, diese seien der Sache angemessen.

Die Finanzkommission Ihres Rates beantragt Ihnen Zustimmung zum Voranschlag des EJPD für das Jahr 2016. Ebenso wird Ihnen vorgeschlagen, den EJPD-Positionen beim Nachtrag II zum Voranschlag 2015 zuzustimmen, was namentlich die zusätzlichen 207,09 Millionen Franken beim Staatssekretariat für Migration anbetrifft.

Comte Raphaël · P-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Département de la défense, de la protection de la population et des sports

Abate Fabio · Mit-M · Conseil des Etats · Tessin · Groupe libéral-radical

Der Voranschlag ist in einer Planungsunsicherheit bezüglich der Weiterentwicklung der Armee entstanden, sei das inhaltlich oder finanziell. Diese Unsicherheit, die mit der Ablehnung der Weiterentwicklung der Armee im Nationalrat noch akzentuiert worden ist, betrifft auch die personellen Ressourcen. Es ist wichtig zu erwähnen, dass sich die Unsicherheit über einen allfälligen Stellenabbau selbstverständlich auch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VBS auswirkt. Die Weiterentwicklung der Armee könne, wenn man dann so weit sei, frühestens auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt werden, hat man uns gesagt.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit dem Voranschlag 2016 für das VBS einen Gesamtkredit von 7,1 Milliarden Franken, wovon 5,1 Milliarden Franken finanzierungswirksam sind. Bei den finanzierungswirksamen Krediten beträgt die Abweichung zum Vorjahr auf Stufe VBS insgesamt nur gerade 13 Millionen Franken. Diese Zahl ergibt sich einerseits aus einer Erhöhung des Rüstungsaufwands um rund 180 Millionen Franken, resultierend aus grösseren Beschaffungen und der Schliessung von Fähigkeitslücken, andererseits aus einer Reduktion des Sachaufwands um rund 147 Millionen Franken und einer Kürzung im Immobilienbereich. Mit dieser Kürzung von 43 Millionen Franken wurde eine entsprechende Vorgabe des Bundesrates umgesetzt.

Der Personalaufwand im VBS beträgt rund 1,7 Milliarden Franken und ist damit um nur 4 Millionen Franken höher als im laufenden Jahr. Der Vorruhestandsurlaub ist in der Finanzkommission in den letzten Jahren verschiedentlich thematisiert worden. Die Kosten dafür nehmen wegen der rückläufigen Zahl an Berechtigten um 7,9 Millionen Franken ab. Der durchschnittliche Stellenbestand des VBS beträgt im laufenden Jahr 11 650 Personen, d. h. plus 50 Stellen. Der Rüstungsaufwand 2016 steigt gegenüber 2015 um 140 Millionen Franken auf 1,36 Milliarden Franken an. Diese Zahl ergibt sich aus einem Plus beim Rüstungsmaterial, um die Fähigkeitslücken zu schliessen, aus einem Minus bei Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf und aus den 160 Millionen Franken für die Beschaffungsvorbereitung.

Wir haben uns in der Subkommissionssitzung mit der Generalsekretärin, dem Chef der Armee und dem Rüstungschef auch für einen finanziellen Ausblick auf die notwendigen Mittel im Legislaturfinanzplan 2017-2019 interessiert. Diese Rückfragen ergaben, dass in den nächsten vier Jahren 19,4 Milliarden Franken das Minimum seien, um die BO 2015 E 1116 Weiterentwicklung der Armee auch umsetzen zu können und um zu verhindern, dass das Vorhaben wegen fehlender finanzieller Mittel am Schluss das gleiche Schicksal erleide wie das Projekt Armee XXI. Wir haben den Betrag von 19,4 Milliarden Franken relativ intensiv diskutiert. Nach Auskunft der Verantwortlichen sei dieser bereits ein Kompromiss.

Der Betrag im Voranschlag 2016 von 4,43 Milliarden Franken inklusive Armasuisse Immobilien geht in Ordnung. Im Jahr 2017 braucht es 4,7 Milliarden, im Jahr 2018 dann 4,8 Milliarden, und im Jahr 2019 werden es 4,9 Milliarden Franken sein bzw. im Jahr 2020 dann 5 Milliarden Franken. Dies ergibt wiederum das Total von 19,4 Milliarden Franken.

Im Bereich Nachrichtendienst des Bundes nimmt der Aufwand um 4,6 Millionen Franken zu, was erlaubt, die Abgeltung der Leistungen der Kantone für den Staatsschutz um 2 Millionen Franken zu erhöhen bzw. auch den Personalbestand in der Terrorabwehr und der Cyberdefence zu verstärken.

Dann zum Bundesamt für Sport: Im Globalbudget sind im Vergleich zum Budget 2015 Mehrausgaben im Umfang von 4,1 Millionen Franken vorgesehen. Die betriebliche Entwicklung, und zwar die steigende Kundennachfrage an den Standorten Magglingen und Tenero, führt zu diesem Mehraufwand. "Jugend und Sport" spielt noch eine zentrale Rolle. So haben wir in diesem Jahr bereits einen Nachtragskredit im Umfang von 17 Millionen Franken bewilligt; es geht um eine Aufstockung des anfänglich beantragten Nachtragskredites des Bundesrates von 12 Millionen Franken. 9 Millionen Franken aus dem Betrag des Nachtragskredites wurden kompensiert. Die bereits ausbezahlten Beträge sind um 5 Prozent höher als in der gleichen Zeitspanne des Vorjahres, und die Zunahme erfolgt insbesondere im Bereich Kindersport. Sehr wahrscheinlich hat die mediale Fokussierung dieser Problematik zu einem Werbeeffekt geführt.

Der budgetierte Betrag für das nächste Jahr beläuft sich auf 95,6 Millionen Franken. Dabei geht es um einen Transferaufwand, der um 20,4 Millionen Franken höher ist als im Vorjahr. Diese Erhöhung erfüllt aber einen parlamentarischen Auftrag, und zwar die Motionen der beiden WBK (15.3383, 15.3384), die Beitragssätze nicht zu senken. Deswegen ist hier ein materieller Vorentscheid zu respektieren.

Am Ende noch zum Nachtragskredit: Es liegt ein solcher im Bereich "Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung" von 22 Millionen Franken vor. Dieser wird ausgelöst, weil man hier zeitlich Projekte vorzieht, nachdem die Gripen-Vorlage abgelehnt wurde. Ende 2014 hatte der Bundesrat das VBS beauftragt, nebst dem Rüstungsprogramm 2015 noch ein zusätzliches Rüstungsprogramm 2015 vorzulegen, und für diese Beschaffungsvorbereitung braucht es hier zusätzliche Mittel. Man beschleunigt den Beschaffungsprozess, es findet aber auch eine vollumfängliche Kompensation der 22 Millionen Franken zulasten der Rechnung 2015 bei anderen Krediten der Verteidigung statt.

Comte Raphaël · P-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Finanzdepartement - Département des finances

606 Administration fédérale des douanes

Proposition de la majorité

A2310.0211 Contributions à l'exportation de produits agricoles transformés

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Häberli-Koller, Germann, Hösli)

A2310.0211 Contributions à l'exportation de produits agricoles transformés

Fr. 94 600 000

Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Das EFD ist ja, wie wir wissen, zuständig für die Einnahmenseite. Die Einnahmen sind leider nicht ganz so hoch ausgefallen, wie sie im Finanzplan vorgesehen waren. Wir müssen feststellen, dass der Voranschlag 2016 um 4,8 Milliarden Franken tiefere Einnahmen ausweist. Auf der anderen Seite reduzieren sich aber auch die Ausgaben um 3,8 Milliarden Franken. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf und der Berichterstatter der Finanzkommission haben dies bereits ausgeführt, darum verzichte ich auf eine Übersicht aller anfallenden Einnahmen und Ausgaben im EFD.

Ich komme zu den einzelnen Abteilungen. Im Generalsekretariat gibt es für 2016 drei Schwerpunkte: erstens die Einführung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung, zweitens den Aufbau einer Controllingorganisation für das Departement und drittens die Weiterentwicklung des Beschaffungscontrollings. Das alles macht das Generalsekretariat mit 125 Vollzeitstellen, 50 davon im Sprachendienst. Auch IKT-Mittel sind eingestellt. Wir haben uns intensiv mit diesem Bereich befasst. Sie sind um 3,3 Millionen auf 13,4 Millionen Franken angestiegen. Es handelt sich um zentral eingestellte Mittel für die Umsetzung von Gever und für Vorinvestitionen in das neue Arbeitsplatzsystem 2020. Hier geht es um die Ablösung von Windows, die dannzumal stattfinden soll. Das Projekt wird selbstverständlich nicht nur im EFD, sondern in der ganzen Bundesverwaltung gestartet.

Zur Eidgenössischen Finanzverwaltung habe ich keine Bemerkungen anzubringen; die Zahlen sind bereits in der generellen Debatte erwähnt worden.

Zur Zentralen Ausgleichsstelle in Genf: Sie hat immerhin 780 Vollzeitstellen. 72 Prozent des Funktionsaufwands entfallen auf das Personal und 15 Prozent auf die IT. Hier erfolgte aus zwei Gründen ein überdurchschnittlicher Personalausbau: erstens aufgrund der Zunahme der ins Ausland auszurichtenden Renten, also AHV, IV und EO, sowie zweitens aufgrund des Aufbaus einer eigenen IT-Abteilung. Dieser Aufbau läuft seit 2012, und das alles hat bei der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf eine Geschichte. Man hatte zu viele externe Leute angestellt, inklusive Kaderleute, verbunden mit entsprechenden Führungsproblemen und mit einer Führungskrise. Jetzt darf man sagen, dass sich die Intervention des Chefs der Eidgenössischen Finanzverwaltung, die enge Begleitung, gelohnt hat. Man ist jetzt auf Kurs. 95 Prozent aller Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle bei der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf sind umgesetzt.

Zum Bereich Swissmint, d. h. zur Eidgenössischen Münzstätte, habe ich keine Bemerkungen.

Zum Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, das in den letzten fünf Jahren aufgebaut worden ist, darf man sagen, dass es 2016 konsolidiert werden kann. Der Personalbestand liegt bei etwa 90 Personen, das hat sich eingependelt. Es gibt zwar nach wie vor hohe Überzeitguthaben, diese können aber dank vorhandener Kreditreste abgebaut werden.

Zur Eidgenössischen Steuerverwaltung: Hier verweise ich auf die Ausführungen, die punkto Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer usw. bereits gemacht worden sind. Wir haben dort die sogenannten Debitorenverluste analysiert, weil diese uns gestört haben, wir haben aber eine befriedigende Antwort erhalten.

Zur Eidgenössischen Zollverwaltung: Hier verweise ich grundsätzlich auf die Budgetzahlen, denen man die Veränderungen entnehmen kann, erwähne aber gern den Nachtragskredit für Frontex, der im Nachtrag II beantragt werden muss. Es handelt sich um die Position 606.A2310.0462, "Pflichtbeiträge an internationale Organisationen". Der grösste Teil der Beiträge an internationale Organisationen ist für die Finanzierung von Frontex vorgesehen. In der BO 2015 E 1117 Budgetierung für den Voranschlag 2015 wurde von einem Schweizer Beitrag von 3,9 Millionen Franken ausgegangen. Weil das Budget für Frontex 2015 aus nachvollziehbaren Gründen deutlich erhöht wurde, muss die Schweiz nun aber 4,56 Millionen Franken leisten. Hinzu kommt eine Nachzahlung von 76 650 Franken für 2014. Darum wird ein Nachtragskredit von insgesamt 740 000 Franken beantragt. Er wird übrigens vollumfänglich in der Position "Übriger Betriebsaufwand" kompensiert.

Zum Informatiksteuerungsorgan des Bundes und zum Bundesamt für Informatik mache ich keine weiteren Ausführungen. Es sind Flag-Ämter, und ich darf feststellen, dass man die Kosten im Griff hat. Was für uns ebenfalls wichtig ist: Das Bundesamt für Informatik hat sich mittlerweile gut etabliert und ist ein gefragter Anbieter, nicht nur innerhalb der Bundesverwaltung, sondern es erhält auch immer wieder externe Aufträge, die ausgeführt werden können. Es ist also eine insgesamt positive Entwicklung zu verzeichnen.

Zum Eidgenössischen Personalamt möchte ich gerne ein paar weiter gehende Ausführungen machen. Der Personalbereich ist ja ein Bereich, den man immer gut anschauen muss. Das Personalamt ist im EFD angesiedelt. Insgesamt hat der Bund rund 37 000 Beschäftigte, die noch nicht ganz 35 000 Vollzeitstellen belegen. Es ist eine Vorgabe, die wir hier in einer von unserem Rat angenommenen Motion (15.3494) gemacht haben, wonach dieser Plafond der Vollzeitäquivalente bei 35 000 einzufrieren bzw. festzulegen sei. Es gibt aber parallel dazu im Nationalrat eine Motion Müller Leo 15.3224, die vorsieht, dies über das Budget, also über die Zahlen, zu steuern. Dort wären dann insgesamt nur noch 5,4 Milliarden Franken an Mitteln eingestellt. Das käme doch einem erheblichen Abbau gleich, der zu realisieren wäre, wenn wir diesen Vorstoss dannzumal auch annehmen würden.

Ja, der Personalaufwand nimmt gegenüber dem Voranschlag 2015 um knapp 14 Millionen Franken zu. Sie hören richtig: 14 Millionen Franken, das sind lediglich 0,2 Prozent. Wenn man es mit den letzten Jahren vergleicht, sieht man, dass es eigentlich noch weniger wäre. Man kann bei Ausgaben von 5 Milliarden und einer Abweichung von 0,2 Prozent von einer sehr hohen Zielgenauigkeit sprechen. Bekanntlich hat der Bundesrat zahlreiche Massnahmen zur Begrenzung des Personalwachstums getroffen. Das hat sich jetzt entsprechend ausbezahlt. Die Vorgaben, die der Bundesrat im Februar gemacht hat, enthalten eine dezentrale Kürzung im Umfang von 1 Prozent der Personalkredite, also von 52 Millionen Franken, und einen Verzicht auf generelle Lohnmassnahmen im Voranschlag 2016, mit dem 54 Millionen Franken eingespart werden konnten. Zugleich wurde beim übrigen Personalaufwand noch eine kleine Teuerungskorrektur vorgenommen. Im Juli hat der Bundesrat beschlossen, die Anstellungsbedingungen zu revidieren. Dadurch können weitere 30 Millionen Franken eingespart werden. Es ging um drei Kürzungsmassnahmen, die sofort umgesetzt werden können: erstens die Verlangsamung der Lohnentwicklung, zweitens die Senkung der Leistungsprämien von 15 auf 10 Prozent der Höchstbeiträge der jeweiligen Lohnklassen und drittens den Verzicht auf eine Treueprämie bereits nach fünf Dienstjahren. Diese Einsparungen schlagen mit 30 Millionen Franken zu Buche, und damit darf ich feststellen, dass man in diesem Bereich rechtzeitig die Weichen gestellt hat und auf Kurs ist.

Auch im Bundesamt für Bauten und Logistik hat man alles im Griff, soweit wir es überblicken können. Das Projektmanagement ist vorbildlich, auch was IKT-Projekte betrifft. In diesem Sinne bedanke ich mich für die gute Zusammenarbeit mit der Vorsteherin EFD und mit den verschiedenen verantwortlichen Amtsvorstehern.

Ich beantrage namens der Finanzkommission Zustimmung zum Voranschlag des EFD und zum erwähnten Nachtragskredit.

Es gibt allerdings noch einen Minderheitsantrag, er betrifft das "Schoggi-Gesetz". Zur Position 606.A2310.0211: Ich vertrete hier die Mehrheit, obwohl ich der Minderheit angehöre, wie Sie der Fahne entnehmen können.

Beim "Schoggi-Gesetz" handelt es sich um eine Kann-Formulierung. Der Bund ist also nicht verpflichtet, 100, 85 oder 75 Prozent auszugleichen, er kann es aber tun. Wir sind immer davon ausgegangen, dass man zu 85 Prozent ausgleicht; so vertritt es auch die Minderheit. Der Bundesrat ist aber tatsächlich frei, so viel auszugleichen, wie im Budget Platz hat. Darum schlägt Ihnen die Mehrheit der Finanzkommission vor, hier beim tieferen Betrag zu bleiben, umso mehr, als sich eine Lösung abzeichnet, weil die WTO diese Beiträge in absehbarer Zeit zum Verschwinden bringen könnte. Dann müsste man sich in diesem Zusammenhang ohnehin ein neues System überlegen, das sich an der Höhe orientiert. Nach Ansicht der Mehrheit sollte man diese Anpassung nicht bereits im Budget vornehmen. In früheren Jahren haben wir ja die Möglichkeit genutzt, dann allenfalls über Nachträge bedarfsgerecht Anpassungen zu machen.

Im Sinn der Mehrheit bitte ich Sie, beim tieferen Betrag und damit beim Antrag des Bundesrates zu bleiben.

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe PDC

Ja, alle Jahre wieder - es passt ja zum heutigen 1. Dezember - diskutieren wir in den Räten über das "Schoggi-Gesetz", die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. Viele von Ihnen kennen die Argumente der Mehrheit, aber auch die Argumente der Minderheit. Trotzdem erlaube ich mir, auch wenn es für einige von Ihnen Wiederholungen sind, Ihnen einige Punkte aufzuzeigen.

Eine Erhöhung des Betrages auf 94,6 Millionen Franken, wie sie die Minderheit beantragt, ist notwendig, weil die vom Bundesrat eingestellten Mittel für die Preisausgleichsmassnahmen zu tief sind und zu einer grossen Deckungslücke führen würden. Der Bundesrat hat die Tragfähigkeit der Deckungslücke selber bei 85 Prozent angesetzt. Die nun vom Bundesrat im Voranschlag 2016 beantragten Mittel von 67,9 Millionen Franken würden nur rund 40 bis 50 Prozent der Preisdifferenz ausgleichen. Für einen annähernden Ausgleich von 85 Prozent wäre nämlich sogar eine Erhöhung auf 114,9 Millionen Franken notwendig. Die hier beantragten 94,6 Millionen Franken Ausgleich sind defensiv berechnet. Sie befinden sich am untersten Ende der Bandbreite und werden sicher auch benötigt.

Die Massnahme rechtfertigt sich durch die unterschiedlichen Rohstoffpreise und kommt einerseits der produzierenden Landwirtschaft und andererseits der Lebensmittelindustrie zugute. Die Preise für Agrarrohstoffe wie Milch oder Weizen sind in der Schweiz seit Jahrzehnten deutlich höher als in der EU und auf dem Weltmarkt. Für die Schweizer Nahrungsmittelunternehmen stellt dies auf den Exportmärkten ein bedeutendes Handicap dar. Dafür haben wir dieses Ausgleichssystem. Es geht also darum, gegenüber den ausländischen Mitbewerbern gleich lange Spiesse zu schaffen. Es geht also auch um Arbeitsplätze in einer wichtigen Branche. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Meldungen von Unternehmen zur Kenntnis nehmen müssen, welche Arbeitsplätze in der Schweiz abbauen und ins Ausland verlagern wollen oder dies bereits getan haben. Hier können wir konkret etwas dagegen tun. Der Bundesrat hat mitgeteilt, dass er vor dem Hintergrund eines möglichen definitiven Verbots von Ausfuhrsubventionen in der WTO Alternativen zu den Ausfuhrbeiträgen erarbeiten werde. Das ist auch gut so. Heute entscheiden wir aber über den Voranschlag 2016 und damit gemäss den heute gültigen Regeln betreffend die Ausfuhrbeiträge.

Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen und den Betrag für diese Beiträge auf 94,6 Millionen Franken zu erhöhen.

Levrat Christian · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe socialiste

Après le plaidoyer fulminant du rapporteur chargé du département, permettez-moi d'ajouter quelques mots pour la commission. La commission a rejeté cette proposition, par 7 voix contre 3 et aucune abstention. Cette majorité très nette repose sur une analyse du contexte dans lequel se passe cette discussion.

A titre préliminaire et avant d'y venir, permettez-moi de sourire, d'abord parce que nous menons cette discussion BO 2015 E 1118 chaque année, mais ensuite parce que cette discussion est le fruit de l'alliance de la carpe et du lapin. C'est le fruit de l'alliance des grands groupes multinationaux agroalimentaires et du lobby paysan. Une alliance pour le moins originale, mais qui s'explique si on considère que la moitié des montants attribués au titre de la "Schoggi-Gesetz" concerne Nestlé Suisse et Mondelez Europe. On a donc affaire à d'immenses groupes multinationaux, qui bénéficient directement des subventions au titre de la "Schoggi-Gesetz". Ceux qui auraient l'impression qu'il s'agit ici de soutenir le monde agricole se trompent. Ils subventionnent en fait des grands groupes internationaux.

Deux motifs nous ont amenés à rejeter très clairement, plus clairement que d'habitude, cette proposition. D'abord, c'est l'évolution internationale. Aujourd'hui, la Suisse est, avec la Norvège et le Canada, le dernier Etat à subventionner ses exportations dans le domaine agricole. Lors de la conférence de Nairobi, le Canada s'est engagé à modifier sa pratique. Il est d'ailleurs probable que suite au changement de gouvernement au Canada, cette modification soit encore accélérée. Et la Norvège a d'ores et déjà indiqué qu'elle accepterait les conclusions de la conférence de Nairobi et que, pour autant que nous ayons une forme d'égalité de traitement entre Etats - un "level playing field" -, elle aussi renoncerait à subventionner ses exportations.

A moyen terme, le système selon lequel nous fonctionnons aujourd'hui est condamné. Cela m'amène au deuxième motif qui doit nous inciter à faire très attention aux signaux que nous envoyons dans ce processus budgétaire.

Les groupes internationaux en question, les organisations agricoles, le SECO et l'Office fédéral de l'agriculture sont aujourd'hui en train d'élaborer un nouveau système qui devrait faire en sorte que le risque financier d'une évolution des prix des produits agricoles repose sur ces groupes multinationaux et non pas sur le contribuable suisse. Il y a quand même quelque chose d'un peu particulier à faire porter sur le contribuable, avec cette garantie d'une compensation à 85 pour cent, les risques d'une fluctuation des prix agricoles en Suisse et dans les marchés avoisinants. Si bien qu'il faut aujourd'hui dire assez clairement que, du point de vue de la Confédération, nous ne pensons pas perpétuer le système actuel qui a atteint ses limites. Nous voulons qu'un autre système se mette en place, dans lequel le montant que consacre la Confédération à l'allégement des prix agricoles est fixe, ne varie pas et ne fluctue pas en fonction de l'évolution des produits.

Il ne s'agit pas de dire ici que nous ne souhaitons pas soutenir la production locale, ni même de dire que nous ne souhaitons pas soutenir l'utilisation de produits locaux par des groupes internationaux - on est prêt à le faire financièrement-, mais il s'agit de dire que nous souhaitons mettre en place un système qui permette de partir de montants fixes et qui fasse porter le risque par ceux qui doivent le porter, à savoir ces grands groupes internationaux.

Dans un budget qui de surcroît est marqué par une certaine austérité, où des coupes importantes sont effectuées dans les domaines de la formation, de l'aide au développement, de l'agriculture, nous vous invitons à renoncer à augmenter cette enveloppe de la "Schoggi-Gesetz". Ce n'est pas rendre services aux paysans. Ce n'est pas rendre service aux multinationales concernées. Au contraire, on doit leur dire que nous attendons d'elles maintenant qu'elles trouvent une solution pour fonctionner avec un montant fixe de la part de la Confédération et que les jours de l'ancien système sont comptés.

Un dernier rappel historique. J'ai commencé mon travail à la Commission des finances du Conseil national en 2006. A l'époque déjà, on nous avait promis la disparition de ce système de subventionnement de la "Schoggi-Gesetz". On nous avait même fixé une échéance définitive. Il devait y avoir une forme dégressive conduisant à la disparition de la "Schoggi-Gesetz" d'ici 2014. On nous l'avait promis sur tous les tons. Aujourd'hui, nous débattons du budget 2016 et il serait quand même assez ironique de voir que, loin de disparaître, ce mécanisme pourrait être augmenté d'un peu plus de 20 millions de francs, comme le demande la minorité.

Donc la commission, par 7 voix contre 3, vous demande de rejeter la proposition de la minorité, d'encourager ceux qui cherchent des solutions alternatives et de soutenir le projet du Conseil fédéral.

Keller-Sutter Karin · 2VP-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical

Ich bin nicht Mitglied der Finanzkommission, aber ich bin Mitglied der Aussenpolitischen Kommission. Herr Kollege Levrat hat ausgeführt, und das ist richtig so, dass diese Ausfuhrbeiträge international, in der WTO, seit Längerem unter Druck sind. Man hat sich ja, wenn ich mich richtig erinnere, in der Bali-Runde nicht rechtlich, aber mindestens moralisch, sage ich jetzt einmal, mehr oder weniger verpflichtet, die Ausfuhrbeiträge abzubauen. Wir wurden in der Aussenpolitischen Kommission darüber informiert, dass in der Nairobi-Runde im Dezember, nachdem Norwegen ja offensichtlich auch nachgibt, die Schweiz das letzte Land sein wird, das solche Ausfuhrbeiträge kennt, und dass man im WBF daran ist, darüber zu diskutieren, diese Ausfuhrbeiträge zu gegebener Zeit durch interne Marktstützungen abzulösen.

Ich frage mich jetzt: Was würde passieren, wenn wir den Antrag der Minderheit Häberli-Koller ablehnen würden? Wenn es so wäre, dass sich der Bundesrat, beispielsweise in der Nairobi-Runde im Dezember, in der WTO tatsächlich verpflichten würde, auf diese Ausfuhrstützen zu verzichten - wenn das das Ergebnis wäre, wir wissen es ja noch nicht -, können wir dann überhaupt noch einen Nachtragskredit beschliessen? Bis anhin konnten wir uns ja darauf verlassen, dass man sagte: Wenn die Marktpreise nicht stimmen, kann man das über einen Nachtragskredit ausgleichen. Wäre das noch möglich? Es wäre sicherlich gut, wenn Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf dazu etwas sagen könnte, nachdem hier unter Umständen ja eine Änderung bevorstehen dürfte.

Und dann vielleicht noch kurz etwas zum Votum von Kollege Levrat: Nach meinem Wissen ist es so, dass die beiden Konzerne, die Sie genannt haben, Nestlé und Mondelez, sicherlich die grössten Beitragsempfänger sind. Das ist so. Aber wenn Sie die Liste anschauen, dann sehen Sie auch zahlreiche KMU aus den Regionen, die diese Marktstützen erhalten. Man kann das gut finden oder nicht, aber ich muss Ihnen sagen: Als Vertreterin des Kantons St. Gallen, der exportorientiert ist und dessen KMU bereits jetzt vom starken Franken gebeutelt sind, muss ich mir schon überlegen, wie ich mich hier verhalte. Und ich finde es nicht richtig, wenn man jetzt einfach sagt: Das ist für die multinationalen Firmen. Auch zahlreiche KMU sind abhängig von diesen Beiträgen.

Deshalb werde ich den Antrag der Minderheit Häberli-Koller unterstützen.

Eberle Roland · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich beabsichtige nicht, diese Diskussion, die wir jährlich führen, jetzt in extenso weiterzuführen und zu wiederholen. Ich wollte einfach auch Herrn Levrat antworten: Arbeitsplätze von internationalen Konzernen in der Schweiz sind ebenfalls Arbeitsplätze. Ich finde es ein bisschen problematisch, wenn man jetzt bei dieser Vorlage - man kann geteilter Meinung sein über den Sinn oder Unsinn dieser Geschichte - Gross gegen Klein ausspielt. Ich finde das nicht statthaft. Dazu kommt, dass jede Tonne verarbeitete Schweizer Grundnahrungsmittel eben auch eine Wirkung auf die produzierende Landwirtschaft hat. Ich denke, das sollte man nicht kleinreden.

Baumann Isidor · Mit-M · Conseil des Etats · Uri · Groupe PDC

Ich vertrete den Grundsatz, dass man im Budget nicht auf Reserve budgetieren sollte. Ich verfechte aber auch die Meinung, dass man Ausgaben, die praktisch unumgänglich sind, budgetieren sollte. Man sollte nicht, wie hier beim "Schoggi-Gesetz" zum wiederholten Male, auf die Nachtragskredite verweisen, denn es ist heute schon in Fachkreisen, selbst in gewissen Departementen bekannt, dass die Problematik in Bezug auf den Export bei verarbeiteten Produkten vorhanden ist. Es geht um das sowohl vom Bundesrat als auch zum Teil vom Parlament BO 2015 E 1119 gemachte Versprechen, diese Preisdifferenz mit 85 Prozent auszugleichen. In diesem Sinne wäre es aus meiner Sicht richtig, das jetzt im Budget aufzunehmen und nicht das "Schoggi-Gesetz" wie in den letzten zwei Jahren zum Dauerbrenner der Beratungen im Parlament zu machen.

Ich bin ein wenig erstaunt über die Aussage von Kollege Germann, der gesagt hat, je nachdem, wie die WTO-Runde ausgehe, könnte sich dieses Problem von alleine lösen. Aber mit der WTO-Runde löst sich das Problem in Bezug auf die Ausfuhrbeiträge für die Schweizer Milchproduzenten nicht. Wir müssten stattdessen - das schreibt der Bundesrat in verschiedenen Stellungnahmen zu Vorstössen - alternative Lösungen suchen.

Wenn Kollege Levrat sagt, wir seien mit ein paar anderen die Letzten, welche die Vorgaben der WTO ritzen würden, so möchte ich wenigstens darauf hinweisen, dass die EU kürzlich 500 Millionen Euro zur Stützung der Milchwirtschaft im EU-Raum beschlossen hat; hinzu kommen 30 Millionen für die Exportförderung. Wir liegen hier also nicht falsch.

Warum sollten wir das jetzt im Budget aufnehmen? Wenn wir das jetzt nicht im Budget aufnehmen, machen wir die Landwirte, die Milch produzieren und abliefern, zu Darlehensgebern. Denn sie müssen jetzt schon vorsorglich 1 bis 2 Rappen von ihrem Milchpreis abziehen lassen und bekämen das allenfalls zurück, wenn wir das mit einem Nachtragskredit trotzdem wieder beschliessen würden. Aufgrund der Ausgangslage, dass die Erträge der Milchproduktion heute schon nicht mehr die Kosten decken, sind solche Abzüge schmerzhaft; sie sollten verhindert werden.

Die Beiträge - das wird oft falsch verstanden, Kollegin Keller-Sutter hat es auch erwähnt - sind nicht Beiträge an die Milchbauern: Es geht um eine Kombination von Beiträgen, die für die Landwirtschaft, aber auch für die verarbeitende Industrie wirksam sind. Mit diesem hier beantragten Beitrag unterstützen wir die Wettbewerbsfähigkeit der verarbeitenden Industrie, die ein wichtiges und repräsentatives Element unserer Wirtschaft ist. Wir sichern damit Arbeitsplätze. Ich sehe das auch als indirektes Instrument, das jetzt besonders beachtet werden muss, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Aussagen von Bundesrat Schneider-Ammann: Er hat gesagt, dass er die Kurzarbeit verlängern will. Im Bundesrat kann man damit vorsorglich einen Beitrag dazu leisten, dass es nicht zu Fällen von Kurzarbeit kommt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und den Antrag auf 94,6 Millionen Franken zu unterstützen.

Fetz Anita · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Das Wichtigste ist gesagt, ich möchte einfach einen Aspekt hinzufügen und Sie daran erinnern, dass ja demnächst die Swissness-Vorlage in Kraft gesetzt wird. Auf Druck der Bauern und der Agroindustrie sind die Lebensmittel explizit in die Swissness-Vorlage aufgenommen worden. Ich war nicht dafür, aber es ist geschehen. Das heisst, wer auf seine Produkte wie eben zum Beispiel "Schoggi", die wir ja alle so lieben, in Zukunft das Label "Swiss made" pflanzen will, muss hundert Prozent Schweizer Milch drin haben. Sie erinnern sich, das haben Sie damals hier im Saal bestimmt. Und ich finde es jetzt mehr als schräg, wenn man sozusagen doppelt schützt. Einerseits schützt man das Label "Swiss made". Das finde ich noch nachvollziehbar. Aber dann sind diese Firmen, wenn sie ihr Produkt als Schweizer Schokolade bezeichnen wollen, verpflichtet, hundert Prozent Schweizer Milch zu nehmen. Beim Kakao ist es anders, weil wir in der Schweiz keinen Kakao haben. Auf der anderen Seite noch dazu den Marktschutz obendrauf zu tun, gibt für mich irgendwie nicht hundert Prozent. Das entlastet dann womöglich einfach jene Betriebe, die nicht bereit sind, hundert Prozent Schweizer Milch zu verwenden.

Ich bitte Sie, diesen Aspekt auch zu berücksichtigen, ganz unabhängig davon, ob die WTO-Regeln sich jetzt ändern werden oder nicht, ob die Schweiz dabei ist oder nicht. Wir brauchen diesen Doppelschutz nicht, und deshalb werde ich mit der Kommissionsmehrheit stimmen.

Levrat Christian · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe socialiste

Eine sehr kurze Replik, insbesondere auf das Votum von Kollege Eberle: Es geht mir nicht darum, Gross gegen Klein auszuspielen. Ich habe lediglich an ein Faktum erinnert. Fakt ist, dass zwei Multinationale die Hälfte des Betrages, den wir hier sprechen, für sich beanspruchen. Diese Zahlen sind öffentlich verfügbar. Sie waren dies zumindest in der Kommission, und sie stehen zu Ihrer Verfügung, falls Sie es wünschen. Die Aussage dabei ist nicht, dass es schlecht sei, international tätige Unternehmen zu unterstützen. Die Aussage dabei ist, dass diese Unternehmen stark genug sind, um den Systemwechsel, der sich abzeichnet, zu ertragen - nicht mehr und nicht weniger.

Deswegen sollten wir jetzt das Zeichen setzen, dass dieser Systemwechsel nötig ist. Es geht hier nicht darum, das System abzuschaffen. Es geht nicht darum, dass wir die unbestrittenermassen zahlreichen KMU, die in diesem Bereich tätig sind, von jeglicher Unterstützung fernhalten wollen. Es geht lediglich darum, ein Faktum beim Namen zu nennen. Fakt ist, dass es hauptsächlich Grossunternehmen sind, die von der Unterstützung betroffen sind, und dass sie stark genug sind, einen Systemwechsel ertragen zu können.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Es ist natürlich so - Sie kennen die Zahlen -: Die zwei grössten Unternehmen haben einen Anteil von 45 Prozent an diesen Beiträgen; das ist auch immer wieder diskutiert worden. Es wird seit 2005 auch diskutiert, ob diese Stützungsmassnahmen in dieser Form richtig sind. Man hat 2005 in Bali entschieden, diese Art der Stützung bis Ende 2013 abzubauen bzw. wegzubringen oder möglicherweise durch ein anderes internes System zu ersetzen. Alle Länder haben das gemacht; Norwegen und Kanada sind die letzten, die das auch noch machen werden. Die Schweiz ist noch nicht so weit. Sie hat damals zugesichert, degressiv herunterzufahren. Man hat damals auch den Plafond auf 114,9 Millionen Franken festgelegt, und man hat gesagt, es könne zwar eine Schwankung geben, aber tendenziell müsse man bis Ende 2013 degressiv herunterfahren, Anfang 2014 müsse man dort dann bei null sein.

Wir haben immer wieder darüber diskutiert, wie wichtig dieser Preisausgleich ist, wie wichtig es ist, diese Preisdifferenz auszugleichen. Ich denke, wir haben sie über die Jahre auch ausgeglichen. Wir haben auch immer gesagt, es seien etwa 85 Prozent anzuvisieren. Wir haben das auch gemacht, ebenfalls letztes Jahr. Wir haben die Preisdifferenz mit einem Nachtragskredit von 25,6 Millionen Franken ausgeglichen. Heute ist es so, dass der Milchpreisnachteil zu 85 Prozent und der Getreidepreisnachteil zu 100 Prozent ausgeglichen werden. Das ist heute Fakt. Wir werden jetzt dann die neue Diskussion führen und schauen, wie die Situation Ende Jahr ist. Man wird Anfang des nächsten Jahres tatsächlich auch wieder über einen Nachtragskredit diskutieren können. Frau Ständerätin Keller-Sutter, das ist nicht abhängig davon, was jetzt in Nairobi herauskommt. Das heisst, selbst wenn man sich in Nairobi für den Ausstieg entscheidet und wenn die Schweiz das wahrscheinlich auch so entscheidet, dann wird es eine längere Übergangszeit geben. Es wird dann nicht einfach ab 2016 oder 2017 gerade null sein. Da sind wir uns alle einig. Vielmehr wird es eine Übergangszeit geben, um in ein neues System zu wechseln.

Der Bundesrat und das zuständige Departement WBF diskutierten zusammen mit der Eidgenössischen Zollverwaltung aus dem EFD über ein neues System. Das neue System wird aber sicher nicht darin bestehen können, dass man beginnt, einfach den Milchpreis zu stützen. Das ist nicht im Sinne des Erfinders. Vielmehr wird es eine Stützungsmassnahme für die Branche sein, die tatsächlich exportiert, nicht einfach eine allgemeine Massnahme zur Milchpreiserhöhung - einfach damit hier keine Missverständnisse bestehen. Sie haben in der Swissness-Vorlage ja eingebaut, dass die verarbeitete Milch zu hundert Prozent aus der Schweiz stammen muss; der Bundesrat hat Ihnen etwas anderes vorgeschlagen. Es wäre nicht sehr klug, wenn man jetzt hingehen und sagen würde: Der Milchpreis wird im BO 2015 E 1120 Sinne eines Ausgleichs der Rohstoffpreisdifferenz zum Ausland jetzt einfach wieder in einer Art und Weise gestützt, wie man es mit der neuen Agrarpolitik eigentlich nicht mehr tun möchte.

Es geht jetzt darum, dort ein System zu finden, das wirklich ausgleicht, was man ausgleichen will, nämlich die Preisnachteile für den Export. Da ist man an der Arbeit. Ich bin sehr zuversichtlich, dass man ein System finden wird, wenn alle das Gleiche damit bezwecken. Wichtig ist also, dass man sich darüber einig ist, was man eigentlich ausgleichen will. Das wird Gegenstand der grossen Diskussion sein.

Ich möchte Sie bitten, wie letztes Jahr zu verfahren, nämlich so, wie wir es auch in anderen Bereichen tun, bei denen wir sagen, was heute der Stand der Dinge ist, und dann einen Nachtragskredit vorsehen. Ich sehe an einem Nachtragskredit nichts Verwerfliches. Sie können ja auf verschiedene Art und Weise budgetieren. Sie können einfach mit Luft budgetieren - in den letzten Jahren haben wir versucht, uns da wirklich zurückzunehmen und hart zu budgetieren; wie Sie gesehen haben, haben wir immer noch Kreditreste, das ist auch immer erklärbar -, oder Sie können eng budgetieren, aber auch schon offenlegen, dass dann möglicherweise ein Nachtragskredit kommen wird. Im Moment, in dem Sie den Nachtragskredit einstellen, können Sie mit Bestimmtheit sagen, wie viel Geld Sie brauchen.

Es ist nicht so ganz sicher, Frau Ständerätin Häberli-Koller, ob es dann wirklich dieser oder ob es ein anderer Betrag sein wird; aber im Januar oder Februar wird man es wissen. Dann kann man es wieder so machen wie dieses Jahr, nämlich mit einem Nachtragskredit oder mit einer Nachmeldung zum Nachtragskredit. Mir scheint das eine transparente und auch die korrekte Art zu budgetieren zu sein; es verhindert, dass man - wieder, möchte ich sagen - damit beginnt, einfach Luftpositionen einzubauen, um Nachtragskredite zu verhindern. Die kantonalen Finanzdirektoren wissen, dass man in den Kantonen dazu übergegangen ist, sehr eng zu budgetieren, dafür aber mit ausgewiesenen Nachtragskrediten zu kommen, wobei man bei der Budgetierung bereits erwähnt, dass es möglicherweise dazu kommen wird.

Ich möchte Sie also bitten, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, deren Haltung von Herrn Ständerat Germann überzeugend begründet wurde, auch wenn er der Minderheit angehört, und damit auch dem Bundesrat zu folgen - und dann allenfalls über einen Nachtragskredit zu diskutieren.

Vote

Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 23 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 21 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Fetz Anita · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Noch zur Eidgenössischen Finanzkontrolle: Zur Finanzkontrolle gibt es im jetzigen Status nicht sehr viel zu sagen, denn wir beenden ja unser Geschäftsjahr eigentlich erst im April definitiv. Das Einzige, was ich sagen kann, ist, dass Ihnen Ihre Kommission das beantragte Budget der Finanzkontrolle zur Annahme empfiehlt und dass alle, sowohl die Finanzdelegations- als auch die Finanzkommissionsmitglieder, dem oppositionslos zugestimmt haben.

Comte Raphaël · P-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Département de l'économie, de la formation et de la recherche

704 Secrétariat d'Etat à l'économie

Proposition de la commission

A2111.0248 Cyberadministration

Fr. 4 242 800

(Communication supplémentaire du Conseil fédéral du 18 septembre et 7 octobre 2015)

A2310.0355 Suisse Tourisme

A2310.036 Promotion des exportations

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Engler

A2310.0355 Suisse Tourisme

Fr. 54 969 350

A2310.036 Promotion des exportations

Fr. 22 476 700

708 Office fédéral de l'agriculture

Proposition de la commission

A2310.0490 Paiements directs versés dans l'agriculture

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Baumann

A2310.0490 Paiements directs versés dans l'agriculture

Fr. 2 808 967 800

Pos. 704.A2111.0248

Hefti Thomas · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical

Der Voranschlag des WBF weist ein Aufwandtotal von 12,2 Milliarden Franken aus. Davon sind knapp 11,9 Milliarden Franken finanzierungswirksam. Der nichtfinanzierungswirksame Aufwand beläuft sich auf 330 Millionen Franken, 112 Millionen davon sind für Leistungsbezüge innerhalb der Bundesverwaltung bestimmt. Der Gesamtaufwand des WBF nimmt gegenüber dem Vorjahr um 59 Millionen Franken oder - in Prozenten ausgedrückt - um 0,5 Prozent ab. Begründet wird diese Abnahme mit den konsequent umgesetzten Sparvorgaben des Bundesrates beim Personalaufwand sowie beim Sach- und Betriebsaufwand. Schwergewichtig erfolgen die Einsparungen beim Bundesamt für Landwirtschaft mit 60 Millionen Franken, beim Bundesamt für Wohnungswesen mit 15 Millionen und beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation mit 54 Millionen Franken. Innerhalb des WBF macht die Bildung mit etwa 7 Milliarden Franken 60 Prozent, die Landwirtschaft mit 3,5 Milliarden 29 Prozent und die Wirtschaft und die soziale Wohlfahrt mit 1,3 Milliarden Franken 5 Prozent der Ausgaben aus.

Die Erträge umfassen 450 Millionen Franken. Davon sind 10 Prozent nichtfinanzierungswirksame Leistungen innerhalb der Bundesverwaltung. Der Gesamtertrag steigt gegenüber dem Vorjahr um knapp 20 Millionen Franken. Die grössten Einnahmenpositionen ergeben sich bei der Landwirtschaft mit 205 Millionen Franken und beim Bundesamt für Wohnungswesen mit 109 Millionen Franken.

Nach diesen einleitenden Bemerkungen möchte ich festhalten, dass beim WBF gegenüber den Finanzplanzahlen BO 2015 E 1121 eine Reduktion von 3 Prozent in allen ungebundenen und nicht stark gebundenen Bereichen vorgenommen wurde, da die in den Finanzplänen eingerechnete Teuerung von 1 bis 1,5 Prozent pro Jahr nicht eingetroffen ist.

Nun zu einigen Verwaltungseinheiten, zuerst zum Generalsekretariat, einschliesslich ETH-Budget: Hauptbestandteil des Budgets ist hier der Bereich ETH mit 2,53 Milliarden Franken. Deshalb kann man auch einige Worte dazu verlieren. Für 2016 beträgt das Budget der ETH 3,352 Milliarden Franken. Davon leistet der Bund im Rahmen der direkten Trägerfinanzierung 73 Prozent. Dieser Betrag ist hier im Budget beim Bereich Generalsekretariat WBF eingestellt. Über den Schweizerischen Nationalfonds, die Kommission für Technologie und Innovation, die Ressortforschung und die EU-Programme kommen 481 Millionen Franken an Erträgen dazu, das sind 14 Prozent. 225 Millionen oder 7 Prozent leisten Private und Kantone sowie andere. Weitere Erträge, worunter auch die Schulgelder zu subsumieren sind, machen ganze 6 Prozent des Budgets aus. Die Schulgelder betragen je Semester 580 Franken und machen bei den beiden Schulen 1,2 Prozent des Budgets aus.

Gegenüber dem Voranschlag 2014 steigt der Finanzierungsbeitrag des Bundes an die ETH-Betriebsrechnung um 40 Millionen Franken und derjenige an die Unterbringung um 3,9 Millionen Franken an. Das sind 1,8 Prozent. Die Zunahme fällt deshalb geringer aus als in der laufenden BFI-Botschaft, weil der ETH-Bereich sowohl vom beschlossenen Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket als auch von der Teuerungskorrektur betroffen ist. Zu berücksichtigen gilt es, dass auch 2016 mit einem weiteren Anstieg von etwa 500 Studierenden zu rechnen ist. Die Personalkosten bei der ETH in diesem Bereich bleiben mit 63 Prozent Anteil stabil, die Investitionen in Immobilien und Sachanlagen machen einen Anteil von 14 Prozent aus.

Zum Seco: Das Staatssekretariat für Wirtschaft verzeichnet gegenüber dem laufenden Jahr nur eine geringe Abweichung. Der Gesamtaufwand beträgt rund 1,2 Milliarden Franken. Gegenüber dem laufenden Jahr ergeben sich einige grössere Verschiebungen, so etwa beim Beitrag des Bundes an die Arbeitslosenversicherung. Durch die Anhebung des versicherten Höchstbetrages auf 148 200 Franken erhöht sich auch der vom Bund zu leistende Betrag um 12 Millionen. Eine Erhöhung um 14 Millionen ist auch bei der Regionalpolitik vorgesehen, da der im Jahr 2009 im Rahmen des Stabilisierungsprogramms erhöhte Beitrag unterdessen kompensiert worden ist.

Erhebliche Reduktionen gibt es bei der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit. Die Ursache ist in der Teuerungskorrektur, bei den Kürzungen bei der internationalen Zusammenarbeit sowie bei der Kompensation der neuen Beteiligung an der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank zu suchen. Der Beitrag an die EU-Osterweiterung ist ebenfalls leicht geringer als 2015, jedoch doppelt so hoch wie 2014. Dies hängt mit der Realisierung und der Abrechnung von Projekten vor Ort zusammen.

Zu erwähnen ist auch die weitere Aufstockung des Aktienkapitals der Sifem AG um 25 Millionen Franken. Mit diesem Instrument der Entwicklungszusammenarbeit im Bereich des Privatsektors und der Beschäftigungsförderung engagiert sich unser Land auf internationaler Ebene im Verbund mit anderen ähnlichen nationalen Organisationen. Um sich hier ein gewisses Mitspracherecht zu sichern, ist es wichtig und notwendig, ein finanzielles Engagement zu zeigen.

Nun noch eine Anmerkung: Auf eine Erhöhung der Kredite für Schweiz Tourismus und für die Exportförderung um 2,4 Millionen Franken bzw. um 1,1 Millionen Franken hat der Bundesrat trotz anderslautender Beschlüsse des Parlamentes im Herbst 2015 verzichtet. Der Bundesrat begründet dieses Vorgehen mit dem Umstand, dass es sich beim Parlamentsbeschluss um einen Zahlungsrahmen handle, der gemäss Definition des Finanzhaushaltgesetzes einen Höchstbeitrag darstelle, der nicht zwingend ausgeschöpft werden müsse. Der Bundesrat hat für die Jahre 2017 bis 2019 ein Stabilisierungsprogramm mit einer Sparvorgabe von rund 1 Milliarde Franken vorgesehen, deshalb erachtet er es nicht als opportun, die beiden Kredite für 2016 für ein Jahr zu erhöhen. Weiter gilt es anzumerken, dass in diesen beiden Positionen keine Teuerungskorrektur vorgenommen wurde.

Zum Bundesamt für Landwirtschaft: Das Bundesamt für Landwirtschaft weist Erträge im Umfang von 205 Millionen und Aufwände von 3,5 Milliarden Franken auf. Die Haupteinnahmen stellen die Erlöse aus den Kontingentsversteigerungen beim Fleischimport dar. Diese sind jedoch um 37 Millionen Franken geringer, weil mit der Agrarpolitik 2014-2017 eine Erhöhung der Abgeltung der Inlandleistungen zulasten der Versteigerungen vorgenommen wurde. Bei den Aufwänden wurde die Teuerungskorrektur von 92 Millionen Franken zu zwei Dritteln bei den Direktzahlungen, und zwar schwergewichtig bei den Übergangsbeiträgen, und zu einem Drittel bei den Investitionskrediten vorgenommen. Erhöht wurde aufgrund des Postulates Müller-Altermatt 12.3555 der Beitrag an das Forschungsinstitut für biologischen Landbau, und zwar um 5 Millionen Franken. Kompensiert wird dies durch eine Reduktion bei den Investitionskrediten respektive deren umgehende Wertberichtigung im Rechnungsjahr.

Wie wir informiert wurden, haben sich die Landwirte relativ schnell an der Neuausrichtung der Agrarpolitik orientiert und sind auf die neuen Förderprogramme umgestiegen. Eine gewisse Korrektur der Beiträge zwischen den einzelnen Beitragskategorien ist jedoch angezeigt, damit die wirklich aufwendigen Leistungen besser abgegolten werden als solche mit minimalem Aufwand. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Beiträge tendenziell in den extensiv wirtschaftenden Betrieben des Berggebietes gestiegen sind, während tierintensive Betriebe in den Talgebieten schlechter wegkommen. Die bei den Übergangsbeiträgen geplante Vornahme der Teuerungskorrektur von 60 Millionen Franken wird vor allem jene Betriebe treffen, die noch nicht auf die neue Agrarpolitik umgestiegen sind.

Zu Agroscope, zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, zum Bundesamt für Wohnungswesen, zur Weko und zur Vollzugsstelle für den Zivildienst gibt es keine besonderen Bemerkungen.

Ich möchte schliessen mit einigen Zahlen zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation und zur Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Das Staatssekretariat hat Erträge von rund 6,5 Millionen Franken, aber Ausgaben von rund 4,1 Milliarden Franken. Von diesen 4,1 Milliarden Franken entfallen 2,2 Milliarden Franken auf den Bereich nationale Bildung. Das sind insbesondere pauschale Beträge an die Berufsbildung in der Höhe von rund 750 Millionen Franken, Grundbeiträge für die Hochschulförderung von rund 660 Millionen Franken und dann Betriebsbeiträge an die Fachhochschulen von rund 520 Millionen Franken. Die Beiträge für den Bereich internationale Bildung belaufen sich auf 46 Millionen Franken. Es folgen zwei grosse Posten für Forschung und Innovation international und national, und zwar insgesamt 1,12 Milliarden Franken für nationale Programme in Forschung und Innovation und 680 Millionen Franken für internationale Projekte bei Forschung und Innovation.

Wenn Sie die KTI anschauen, dann sehen Sie, dass dort das Budget von rund 160 Millionen auf rund 200 Millionen Franken angehoben wird. Das ist im Sinne der gegenwärtigen Förderprogramme.

Adopté

Comte Raphaël · P-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Pos. 704.A2310.0355

Engler Stefan · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe PDC

Ich habe zwei Einzelanträge zur Erfolgsrechnung des Staatssekretariats für Wirtschaft eingereicht. Beide Anträge betreffen Beiträge an Dritte, der erste an Schweiz Tourismus und der zweite zugunsten der Exportförderung. Beide Anträge zielen darauf ab, die im jeweiligen mehrjährigen Zahlungsrahmen beschlossenen Beiträge in den Voranschlag zu übernehmen. Sie erlauben mir, einen Gedanken zum Zahlungsrahmen als generellem Planungsinstrument des Finanzrechts voranzustellen.

BO 2015 E 1122Artikel 20 des Finanzhaushaltgesetzes beschreibt die Auswirkungen des Zahlungsrahmens, nämlich als Instrument zur Steuerung künftiger Voranschlagskredite. Er bedeutet einerseits eine Obergrenze: Mit dem Bundesbeschluss bindet sich das Parlament quasi selber, in der Periode des Zahlungsrahmens nicht über diesen hinauszugehen. Es darf aber auch erwartet werden, dass der Zahlungsrahmen als Richtgrösse und Ergebnis einer ausgiebigen politischen Diskussion im Jahresbudget abgebildet wird, es sei denn, die Verhältnisse hätten sich seither erheblich verändert. Der Zahlungsrahmen hat überdies bei den Empfängern die Wirkung, dass er Planungssicherheit schafft - sie möchten sich darauf verlassen können, um über mehrere Jahre hinweg eine bestimmte Aufgabe erfüllen zu können, sei es im Bereich der Hochschulförderung, im Bereich des öffentlichen Verkehrs oder, wie im vorliegenden Fall, bei der Tourismus- und Exportförderung.

Es wurde zu Recht gesagt: Aus dem Zahlungsrahmen lassen sich keine Budgetansprüche durch das Parlament ableiten. Ob aber der Bundesrat selber bei seinem Budgetantrag einen Bundesbeschluss für einen Zahlungsrahmen missachten darf, wäre einmal näher unter die Lupe zu nehmen. Vom Zahlungsrahmen, wenn er seine Steuerungsfunktion erfüllen soll, sollte ohne Not nicht abgewichen werden. Dies sollte man erst recht nicht tun, wenn, wie bei der Standortpromotion, vor nicht einmal drei Monaten eine intensive politische Debatte über die Aufgabe als solche, aber auch über den Umfang ihrer Förderung geführt wurde.

So halte ich die als Gegenreaktion in Mode gekommene finanzpolitische Selbstbindung des Parlamentes via Motion für eine viel einschneidendere und kritischere Entwicklung, beispielsweise wenn die WBK uns in dieser Session beantragen wird, für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation ein durchschnittliches jährliches Wachstum einzuplanen. Diese Gegenreaktion des Parlamentes, via Motion eine verpflichtende Planung in die Wege zu leiten und damit letztendlich das eigene Budgetrecht einzuschränken, halte ich für eine schlechte Entwicklung und ziehe es deshalb vor, im Zusammenhang eines Zahlungsrahmens eine seriöse Mehrjahresplanung zu diskutieren, zu beschliessen und sich dann auch daran zu halten, wo immer es möglich ist.

Sie erinnern sich: Es ist keine drei Monate her, dass sich die beiden Räte bis zur Einigungskonferenz intensiv über die Frage ausgetauscht haben, was die richtige Höhe der Beiträge für die Bereiche Tourismus- und Exportförderung sei. Beim Tourismus lässt sich nicht sagen, dass die Verhältnisse sich seither in eine positive Richtung verändert hätten, ganz im Gegenteil. Die Situation im Schweizer Tourismus ist nicht einfacher geworden, die Frankenstärke lässt die europäischen Gäste ausbleiben, und die Fernmärkte sind aktuell stark von der geopolitischen Unsicherheit betroffen.

Bisher war bekannt, dass die Situation in Europa eine Herausforderung darstellt. Im Zeitraum von 2010 bis 2015 ist das Gästesegment des europäischen Mittelstandes weggebrochen. Bei den Gästen aus den Euroländern sind Einbussen bis zu 25 Prozent zu verzeichnen. Bisher war somit bekannt, dass uns die Situation in Europa herausfordert; als neue Dimension kommt hinzu, dass auch bei den Fernmärkten ein Einbruch droht. 40 Prozent aller Asiaten und Amerikaner, die die Schweiz besuchen, kombinieren ihren Besuch mit einer Reise nach Frankreich. Aufgrund der unsicheren geopolitischen Lage auch nach den Ereignissen in Frankreich verzeichnet man im Moment sehr viele Stornierungen. Die Lage kann sich zwar rasch wieder normalisieren, in jedem Fall aber bleibt sie fragil.

Angesichts dieser grossen touristischen Herausforderungen kämen Budgetkürzungen bei der Landeswerbung zur Unzeit. Sie wären deshalb falsch. Würde man nämlich dem Bundesrat und der Finanzkommission folgen, die beantragen, für die Organisation Schweiz Tourismus und damit für die Landeswerbung 52,6 Millionen Franken zu sprechen, spräche man sogar weniger Mittel, als im Jahre 2015 zur Verfügung standen, und deutlich weniger, als wir mit dem Zahlungsrahmen beschlossen hatten. Wir hatten nämlich beschlossen, die Mittel für die Landeswerbung in der Vierjahresperiode um 10 Millionen Franken aufzustocken.

Entsprechend beantrage ich die Aufstockung des Beitrags an die Landeswerbung auf 54 969 350 Franken. Das sind ungefähr 2,3 Millionen Franken mehr als vom Bundesrat und von der Finanzkommission beantragt; die lineare Kürzung um 3 Prozent auf den nichtgebundenen Ausgaben ist berücksichtigt.

Die Schweizer Destinationen brauchen eine leistungsfähige Landeswerbung, um die Nachfrage im In- und im Ausland zu stimulieren, der Tourismus braucht diese massvolle Erhöhung der Mittel dringend, weil er wie keine andere Branche direkt und unausweichlich vom Frankenschock betroffen ist. Schweiz Tourismus ist das einzige Instrument, das der Bund hat, um die Nachfrage kurz- und mittelfristig anzukurbeln. Alle anderen Instrumente sind auf lange Zeit ausgerichtet.

Ich möchte Sie deshalb im Interesse dieses Wirtschaftszweigs, der betroffenen Regionen sowie der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dringend um eine massvolle Erhöhung des Budgetkredits für Schweiz Tourismus bitten.

Hefti Thomas · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical

Es trifft zu, dass man diese Positionen nach den Beschlüssen, wie wir sie hier in der Herbstsession 2015 gefasst haben, etwas höher ansetzen könnte, den einen um 1,1 Millionen, den anderen um 2,4 Millionen Franken. Ich habe in meinem Votum auch bewusst darauf aufmerksam gemacht. Es ist so, man könnte das. Man hat gesagt, das sei ein Rahmen und man schöpfe ihn vielleicht auch nicht aus. Wir haben eher schwierigere finanzielle Zeiten vor uns als hinter uns. Daher ist die Finanzkommission zur Auffassung gekommen, dass sie bei den vom Bundesrat beantragten Zahlen bleiben will. Festzuhalten ist immerhin, dass auf diesen Zahlen die Teuerungskorrektur nicht gemacht wurde.

Levrat Christian · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe socialiste

J'ajouterai simplement deux remarques formelles, qui ont trait à la manière dont nous abordons le budget. Il était d'usage jusqu'à récemment de ne pas déposer d'amendement individuel lors du traitement du budget dans notre conseil, de manière à garantir que la procédure ordinaire du budget puisse être respectée. Vous avez peut-être vu comme moi que les "théologiens" de la Falkenstrasse nous reprochent une pratique peu sérieuse en matière budgétaire.

Selon la "NZZ" de ce jour, ils disent: "Im Parlament herrschte derweil ein eigentümliches Desinteresse an den Finanzen und Steuern, die doch zu den bedeutendsten Politikbereichen zählen sollten." Das würde ich relativ heftig bestreiten. Wenn wir eine seriöse Budgetpolitik betrieben haben, dann haben wir dies in erster Linie durch unsere Verfahren sichergestellt. Das stellen wir dadurch sicher, dass unser Budget erstens in den Subkommissionen und zweitens im Plenum der Kommission überprüft wird und dass drittens konsolidierte Anträge im Rat gestellt werden.

Man kann über die Tradition diskutieren, man kann sich auch darüber hinwegsetzen. Bei kleineren Beträgen, wie sie jetzt von Herrn Engler beantragt werden, kann man das durchaus verstehen. Bei grösseren Beträgen ist dies jedoch anders. Bei einem Betrag, wie er von Kollege Baumann später bei der Frage der Direktzahlungen für die Landwirtschaft beantragt werden wird, wo es um 60 Millionen Franken geht, würden wir uns, falls wir aufgrund eines Einzelantrages in der Plenardiskussion das Budget solchermassen verändern würden, relativ rasch Vorwürfe seitens der "NZZ" einhandeln. Dies wäre im Zusammenhang mit dem Einzelantrag Baumann umso mehr der Fall, als die Kommission des Nationalrates mit 14 zu 10 Stimmen eine ähnliche Aufstockung vorschlägt. Wir können also sehr wahrscheinlich in der Differenzbereinigung in der Kommission darüber befinden.

Zur ersten Bemerkung: Ich glaube, wir sind gut beraten, bei Einzelanträgen generell etwas zurückhaltend zu sein. Im Gegensatz zu ordentlichen Gesetzgebungsverfahren haben wir mit der systematischen Erarbeitung des Budgets in den Subkommissionen und in der Kommission ein Verfahren, BO 2015 E 1123 das die Seriosität unserer Beratung sicherstellt. So viel zu den "Theologen" von der Falkenstrasse.

Zur zweiten Bemerkung, zum Zahlungsrahmen: Herr Engler hat Recht, wenn er sagt, dass wir versuchen müssten, uns im Bereich der Zahlungsrahmen zu bewegen. Wenn wir es zu eng nehmen, können wir kein Stabilisierungsprogramm mehr verabschieden.

Schauen Sie das Budget an: Diejenigen Posten, die gekürzt werden, werden im Kontext von Zahlungsrahmenkrediten behandelt. Das ist der Fall bei der Entwicklungshilfe, da geht es um eine Kürzung von fast 100 Millionen Franken; das wurde auch in diesem Rat entschieden. Das ist der Fall in der Landwirtschaftspolitik, es handelt sich um Kürzungen von fast 80 Millionen Franken; das wurde letztes Jahr ebenfalls in diesem Rat entschieden. Das ist der Fall bei der Bildung; das wurde vorletztes Jahr entschieden, es geht um eine Kürzung von 25 Millionen Franken. Dies ist weiter der Fall in der Kulturförderung, die wir auch letztes Jahr behandelt haben. Die Tatsache, dass wir Zahlungsrahmen in einer finanziell schwierigen Lage kürzen, ist noch kein Argument dafür, die Kürzungen abzulehnen, sonst können wir die Stabilisierungsübungen, die der Bundesrat regelmässig vollziehen muss, voll und ganz vergessen.

Das waren die zwei formellen Bemerkungen. In der Sache kann man geteilter Meinung sein, aber da sind andere versierter als ich.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Es ist natürlich so: Wir haben hier einen Zahlungsrahmen, und es ist auch so, dass dieser Zahlungsrahmen einfach eine Obergrenze gibt und im Übrigen ein Richtwert ist. Es ist auch so, dass wir heute schon verschiedenste Bereiche in unserem Bundesbudget mit Fonds und mit Zahlungsrahmen so stark festgelegt bzw. praktisch, faktisch gebunden haben, dass es zunehmend schwierig wird, ein Stabilisierungsprogramm - und ein solches müssen wir dringendst erstellen! - umzusetzen. Es kommt noch dazu, dass auf der anderen Seite, auch vom Parlament her, aber vor allem von den Kantonen her, natürlich immer der Wunsch kommt, das nicht zulasten der Kantone zu machen. Ungefähr ein Drittel der Beiträge des Bundes geht ja an die Kantone bzw. an Dritte. Von daher wird die ganze Sache schon etwas komplexer. Wenn man die Zahlungsrahmen dann noch als gottgegeben erachtet und sie ausschöpfen muss, dann frage ich mich schon, wo Sie am Schluss noch so grosse Sparvolumen sehen. Natürlich geben Zahlungsrahmen Planungssicherheit, aber jeder, der aus einem Zahlungsrahmen Beiträge erhält, weiss, wie dieser Zahlungsrahmen zu nehmen ist: Jeder weiss, dass das ein Richtwert ist, nichts anderes.

Ich komme jetzt zu den beiden Anträgen. Zum Antrag Engler zur Exportförderung möchte ich Ihnen einfach sagen: Bereits die vorgesehenen Mittel sind eine Aufstockung gegenüber dem Jahr 2015 - eine Aufstockung von 1,1 Prozent, obwohl wir 2016 keine Teuerung und nichts Derartiges haben. Wir sind wirklich der Auffassung, dass diese Mittel ausreichen, um den Auftrag dort zu erfüllen. Eine Teuerungskorrektur, das hat der Berichterstatter der Finanzkommission gesagt, findet nicht statt.

Vor vier Jahren wurde diese Position um 9 Millionen Franken aufgestockt, damals in der Annahme, dass man sie weiterführen könnte. Wenn Sie die Aufstockung heute anschauen, sehen Sie, dass sie natürlich real eine andere Bedeutung hat als damals, einfach weil wir keine Teuerung haben. Man hat gesagt, man wolle die Position real dann weiterführen und mittelfristig eine Konsolidierung erreichen. Ich denke, mit der Aufstockung damals und jetzt mit dieser Aufstockung von 1,1 Prozent machen wir das, was sinnvoll, was richtig ist, auch im Kontext der anderen Positionen, die dann eben auch zur Kürzung anstehen. Im Stabilisierungsprogramm müssen - das werden Sie sehen - verschiedene Positionen gekürzt werden, was richtig ist.

Beim Einzelantrag Engler zum Tourismus ist es an sich dasselbe. Hier kommt noch dazu, dass wir das touristische Impulsprogramm verabschiedet haben, mit dem man zusätzliche Mittel für Förderung, Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus spricht. Auch hier erfolgt keine Kürzung in dem Sinne wie bei anderen Positionen.

Es ist so, wie Herr Ständerat Engler sagt: Der Tourismus insgesamt hat ein Problem. Aber Tourismus ist nicht gleich Tourismus. Wenn Sie die Zahlen des Jahres 2015 beim Städtetourismus anschauen, sehen Sie: Der Städtetourismus hatte kein Problem. Aber der Bergtourismus hat ein Problem und wird weiterhin ein Problem haben, auch jetzt im Winter. Es scheint uns aber nicht der richtige Ansatz zu sein, eine solche vom Betrag her eigentlich geringfügige Erhöhung vorzusehen. Es ist nicht zielführend, und es ist, vor allem auch im Kontext der anderen Positionen, auch nicht richtig.

Ich möchte Sie also bitten, beim Antrag der Finanzkommission und damit beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

Vote

Vote

Für den Antrag der Kommission ... 25 Stimmen

Für den Antrag Engler ... 19 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Pos. 704.A2310.0365

Engler Stefan · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe PDC

Noch kurz zur Begründung des zweiten Einzelantrages betreffend die Exportförderung.

Kollege Levrat, ich habe keine Zweifel daran, dass die Kommissionen und die Subkommissionen ihre Arbeit sorgfältig machen. Trotzdem muss es zulässig sein, bei der Beurteilung eines Budgetvorschlags aus dem Rat heraus Anträge zu stellen. Sonst müssten wir diese Aufgabe definitiv an die Kommission delegieren, was für grosse Beträge vielleicht richtig sein mag. Aber mich stört es, wenn ich zunächst - vor nicht einmal drei Monaten, allerdings mit einem anderen Vertreter des Bundesrates - über zwei oder drei Tage und bis zur Einigungskonferenz darüber streite, welche Aufgaben in welchem Umfang im Kontext eines Zahlungsrahmens finanziert werden sollen, und wenn dann drei Monate später diese politische Diskussion durch eine Buchhalterdiskussion marginalisiert wird. Ich habe Verständnis dafür, dass wir den Gesamtzusammenhang des Finanzhaushaltes im Auge haben müssen. Aber dann soll man uns nicht drei Monate zuvor im Glauben lassen, der Zahlungsrahmen würde für das Budget einen Richtwert darstellen.

Ich halte die Entwicklung, wie ich sie vorhin anhand des Vorstosses einer unserer Kommissionen, der WBK, geschildert habe, für viel kritischer: Wenn auf dem Weg der Motion verlangt wird, für diese und jene Aufgabe Wachstumsraten von 3 oder 3,5 Prozent vorzusehen, dann bindet uns das nicht im Rahmen von 2 oder 3 Millionen Franken, sondern im Rahmen von Hunderten von Millionen Franken. Und wenn man dieser Entwicklung, via Motion die Finanzplanung vorzunehmen, begegnen möchte, dann, glaube ich, sollte man, falls nicht eine Notsituation da ist, nicht allzu weit von den Zahlungsrahmen abweichen.

Aber ich halte mich in Zukunft an die Gegebenheiten, die ich nicht kannte. Ich bin ja auch erst vier Jahre hier, also lassen Sie mir noch etwas Zeit!

Nun möchte ich den zweiten Antrag begründen. Es geht auch hier um ein wichtiges Anliegen, nämlich das der Exportförderung. Die Währungskrise ist bekanntlich noch nicht vorüber. Die Exporte der Schweiz sind seit Anfang dieses Jahres deutlich rückläufig. Von Swissmem erfahren wir, dass die Mitgliedfirmen Arbeitsplätze im Umfang von ungefähr 15 000 abbauen müssen. Ein Drittel der Industriefirmen wird 2015 rote Zahlen schreiben. Zwei Drittel der exportierenden KMU, und das sind auch kleinere Unternehmungen beispielsweise im St. Galler Rheintal, geben uns zu verstehen, dass sie für die nächsten Monate von stagnierenden, wenn nicht von zahlenmässig sinkenden Ausfuhren ausgehen.

Jetzt kann man sagen: Das ist hinzunehmen. Oder man kann zur Bekämpfung dieses Trends Massnahmen ergreifen, unter anderem, indem man den exportierenden KMU die Möglichkeit einräumt, sich informieren zu lassen. Bei uns in der Schweiz wird das durch Switzerland Global Enterprise, die ehemalige Osec, gemacht. Dieses Mandat auszuweiten ist, so meine ich, in Zeiten wie heute durchaus BO 2015 E 1124 angebracht. Entsprechend haben wir ja auch die entsprechenden Jahrestranchen in der Diskussion um die Standortförderung im Rahmen der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten um 1,1 Millionen auf jährlich 23,5 Millionen Franken erhöht. Das ging zurück auf eine Intervention von Kollege Germann. Kollege Minder hatte sogar noch eine viel deutlichere Erhöhung des Beitrags verlangt, was dann allerdings auch aus finanziellen Gründen abgelehnt werden musste.

Überall, wo exportiert wird, sind viele Arbeitsplätze betroffen. Die Exporteure brauchen in Zeiten wie diesen zusätzliche Unterstützung. Einen kleinen Beitrag können wir für diese KMU leisten, indem wir das Mandat von Switzerland Global Enterprise erweitern und damit die Möglichkeit schaffen, die gestiegene Nachfrage der KMU nach Dienstleistungen noch besser zu erfüllen.

Ich bitte Sie, diesen Antrag im Interesse unserer Exportwirtschaft zu unterstützen. Es geht ja um relativ bescheidene Summen, wenn ich das mit anderen Anträgen, die hier diskutiert werden, vergleiche.

Hefti Thomas · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical

Es ist selbstverständlich nicht abzustreiten, dass die Motive für den Antrag Engler hehr und absolut in Ordnung sind. Das denken wahrscheinlich alle in diesem Saal. Ich würde aber doch mit der Finanzkommission nicht über den Antrag des Bundesrates hinausgehen, das aus verschiedenen Gründen. Ein Grund - auch Kollege Engler hat ihn genannt - ist, dass es um einen relativ bescheidenen Beitrag geht. Es ist konsequent, wenn der Rat auch hier beim Antrag der Finanzkommission bleibt.

Nun möchte ich doch noch in diesem Zusammenhang auf die KTI hinweisen, ich weiss auch, dass das nicht das Gleiche ist: Das Budget der KTI wurde um 33 Millionen, von gut 160 auf etwa 200 Millionen Franken, aufgestockt, und zwar für Beiträge an die Technologie- und Innovationsförderung. Sicher betrifft das nicht direkt den Export, das kommt vielleicht auch dem Inland zugute. Aber es sind Beiträge an die Wirtschaft, es sind Beiträge an diejenigen, die im Wirtschaftsleben etwas machen und mit Schwierigkeiten kämpfen. Mit diesen erhöhten Mitteln können sie sich vielleicht auf einem anderen Feld etwas holen. Wenn man das zwar nicht aufrechnet, aber ein bisschen vergleicht, kann man, denke ich, hier der Finanzkommission und dem Bundesrat folgen.

Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich bin froh um den Antrag Engler, auch wenn er formell vielleicht falsch ist - da gebe ich Herrn Levrat Recht -, aber materiell liegt er halt absolut auf der richtigen Linie. Wir haben in diesem Rat vor noch nicht einmal einem halben Jahr entschieden, die Beiträge an Switzerland Global Enterprise aufgrund der Frankenstärke und aufgrund der schwierigen Situation, in der sich viele KMU in diesem Land befinden, ganz gezielt aufzustocken. Man hat uns vonseiten von Switzerland Global Enterprise dann auch konkrete Vorschläge dazu geliefert, welche Massnahmen getroffen werden können, um den KMU zu helfen, sich in den ausländischen Märkten niederzulassen bzw. sich diese Märkte zu eröffnen. Wir machen laufend Freihandelsabkommen, beispielsweise mit China. Da braucht es Hilfen vonseiten der Eidgenossenschaft, um die Eintrittsbarrieren etwas zu senken. Das sind ganz gezielte Massnahmen, um die KMU an die Exportmärkte heranführen.

Mir tut es weh, wenn ich zuschauen muss, wie Unternehmen stillschweigend Arbeitsplätze abbauen. In unserer Region beispielsweise hat der Verband Swissmechanic - das ist sozusagen die kleine Swissmem -, dem lauter KMU angeschlossen sind, Mitte Jahr gesagt, 10 Prozent der Arbeitsplätze seien bereits abgebaut worden und es würden ohne Gegenmassnahmen bzw. wenn sich die Situation mit der Frankenstärke nicht entspannen werde, dramatisch mehr abgebaut werden. Heute stelle ich fest: Die Lage hat sich nicht entspannt, jedenfalls nicht wesentlich. Die Situation ist die gleiche. Genau solche gezielten Investitionen sind notwendiger denn je. Sie sind hier absolut am richtigen Ort. Sie kommen den KMU zugute, sie helfen ihnen, Arbeitsplätze in unserem Land zu sichern, statt dass die KMU gezwungen werden, im Ausland Niederlassungen zu gründen und Arbeitsplätze dorthin zu verlagern. Ich finde, das ist eine sehr sinnvolle Massnahme. Wir sollten auch in finanziell schwierigen Zeiten die Prioritäten richtig setzen. Hier, mit diesem Antrag Engler, sind sie richtig gesetzt. So wahren wir in diesem Rat auch die Glaubwürdigkeit im Hinblick auf unseren Beschluss, der ja noch nicht sehr alt ist.

Bleiben Sie also auf Kurs! Halten wir die gemachten Versprechen in diesem Fall ein. Das ist nicht für immer sakrosankt, aber diese Mittel braucht es, diese müssen wir hier und heute sprechen.

Fetz Anita · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Bei aller Sympathie für den Inhalt dieser Anträge muss und darf ich Kollege Engler einfach sagen: Finanzplanung gibt es nie per Motion, auch wenn Motionen eingereicht und angenommen werden. Es ist einfach so, dass das Parlament in der jährlichen Budgetberatung das letzte Wort hat. Es ist auch so, dass für Bildung, Forschung und Innovation ein vierjähriger Zahlungsrahmen existiert. Das Parlament hat diesem zugestimmt, und zwar auch den jährlichen Tranchen. Ich staune ein bisschen, worüber Sie sich alles Sorgen machen und dass Sie nicht realisieren - wahrscheinlich, weil wir dazu keinen einzelnen Antrag gestellt haben -, dass bei Bildung und Forschung zusammengerechnet 54 Millionen Franken gespart werden. Das wird nachher bei den Fachhochschulen, bei den Universitäten, bei den ETH und bei den Forschungseinrichtungen auf kantonaler Ebene Probleme geben. Davon redet niemand. Diesen Bereich braucht es aber genauso, um zukunftsfähig zu sein.

Ich könnte Ihnen noch mehrere andere Zahlungsrahmen nennen, die wir bereits versprochen haben. Es liegt im Ablauf der parlamentarischen Arbeit, der Finanzplanung, die man mittelfristig macht, dass im einzelnen Budgetjahr zum Beispiel Teuerungsausgleiche vorgenommen werden müssen, um die Schuldenbremse einzuhalten. Daher sieht es dann jeweils ein bisschen anders aus. Es ist nicht so - Sie tun jetzt mindestens zum Teil ein bisschen so, als ob es so wäre -, dass die Exportförderung der einzige Bereich ist, wo wir ein Versprechen abgegeben haben. In mehreren anderen Bereichen - auch bei Bildung, Forschung und Innovation, die mir am Herzen liegen - ist ordentlich gekürzt worden.

Noch ein Wort zum Inhalt: Selbstverständlich ist die sich langsam einschleichende Deindustrialisierung in der Schweiz ein Problem, das uns - ich möchte es hier nochmals festhalten - nicht das Schicksal, sondern die Nationalbank eingebrockt hat. Es wäre aber vermessen zu meinen, dass Standortförderung das Problem wirklich aktiv bekämpfen könnte. Das ist dann allenfalls eine Unterstützung von einzelnen Strukturen, aber die schleichende Deindustrialisierung wird tatsächlich vor allem mit dem, was mein Kollege Hefti vorher erwähnt hat, befördert, nämlich mit der KTI. Dort ist investiert worden, das ist richtig.

Also, der langen Rede kurzer Sinn: Der Entwurf des Bundesrates ist durchdacht. Alle Bereiche haben ihren Teil bei den Sparmassnahmen erbringen müssen, und es gibt aus meiner Sicht kein Versprechen erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse, sondern sämtliche parlamentarischen Versprechen sind gleichwertig.

Deshalb bitte ich Sie, beim Antrag der Kommission zu bleiben.

Vote

Vote

Für den Antrag der Kommission ... 23 Stimmen

Für den Antrag Engler ... 18 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Pos. 708.A2310.0490

Baumann Isidor · Mit-M · Conseil des Etats · Uri · Groupe PDC

Ich bin jetzt der Zweite, der einen, wie ich erst heute zur Kenntnis genommen habe, anscheinend unsympathischen Einzelantrag stellt. Ich möchte mich mindestens daran orientieren, was der Ständeratspräsident gestern in seiner Antrittsrede gesagt hat. Er hat gesagt: Seid BO 2015 E 1125 frei im Tun, Handeln und Entscheiden. Ich habe mich entschieden, einen Antrag einzureichen.

Ich habe den Antrag eingereicht, damit man die Direktzahlungen nicht kürzt. Frau Bundesrätin, als Begründung werfe ich dem Bundesrat nicht vor, wider Treu und Glauben gehandelt zu haben; das mussten Sie sich schon genügend anhören. Sie haben uns in Ihrem Eintretensvotum die Teuerungsmechanismen von minus 1,2 Prozent bis plus 3 Prozent ausführlich erklärt und glaubhaft gemacht, dass damit die Erhöhung bzw. die Beibehaltung der Direktzahlungen gemäss Budget 2015 nicht notwendig sind. Das ist die eine Seite der Medaille. Es gibt aber noch eine andere. Der Preiszerfall bei der Milch zusammen mit einem historischen Tief beim Zucker und bei anderen Produkten, die in der Schweiz produziert werden, ist Grund dafür, dass die Direktzahlungen aufrechterhalten werden sollten. Es gibt im Weiteren den Importdruck. Ich erinnere an die Diskussion über das Cassis-de-Dijon-Prinzip, den Einkaufstourismus, die Frankenstärke. Das sind Themen, über die sich die Landwirte den Kopf zerbrechen. Aus diesen Gründen sehen sie die einzige Chance, um ihre Einkommen einigermassen zu sichern, in den Direktzahlungen. Die Kürzung von 61 Millionen Franken gegenüber dem Budget 2015, ja sogar eine Kürzung gegenüber dem Rechnungsabschluss 2013 von 43 Millionen Franken ist den Bauernfamilien nicht zuzumuten.

Ich bitte Sie, diese Kürzung nicht vorzunehmen. Dafür möchte ich Ihnen zwei, drei Argumente geben.

Erster Punkt: Das Parlament hat sich im Bundesbeschluss für den Zeitraum 2014-2017 dafür ausgesprochen, 2,814 Milliarden Franken pro Jahr für die Direktzahlungen zur Verfügung zu stellen. Wir sind nun in der Hälfte dieser Periode 2014-2017, und ich bin der Meinung, wir sollten nicht auf halbem Weg die Übungsanlage verändern.

Ein zweiter Punkt: In der Agrarpolitik 2014-2017 arbeitet man sehr viel mit Programmen und mit Vereinbarungen mit der Landwirtschaft. Die Landwirte sind Verpflichtungen eingegangen, sie haben investiert und damit Kosten verursacht, die sie mit den Direktzahlungen wieder kompensieren sollten. Diese Verträge laufen teils bis sechs Jahre und sind im Interesse der Öffentlichkeit.

Dritter Punkt: Die Einkommen in der Landwirtschaft bleiben nach wie vor rund 30 Prozent unter den vergleichbaren Einkommen, und das ist absolut unbefriedigend. Vielleicht noch ein aktuelles Beispiel: Ich war an einer Veranstaltung in meinem Kanton, wo man den Lagebericht, also die finanzielle Situation der Landwirtschaft, offengelegt hat. Ich will Sie nicht langweilen oder Ihnen sogar ein schlechtes Gewissen machen, indem ich Ihnen sage, was alles in diesem Bericht steht. Ich nenne nur zwei elementare Punkte: Die Liquidität in der Landwirtschaft ist sehr, sehr knapp, das heisst, in vielen Betrieben ist kaum mehr Liquidität vorhanden. Und wohl die schlimmste Aussage in diesem Bericht, die mit Buchhaltungsergebnissen belegt ist, lautet: Ein Viertel der Betriebe weist einen Eigenkapitalverzehr auf. Das sind Gründe, warum man die Direktzahlungen nicht kürzen sollte.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission, die dem Entwurf des Bundesrates folgen will, nicht zuzustimmen, sondern dem Antrag, wie ich ihn gestellt habe, nämlich die Direktzahlungen auf dem Niveau von 2,809 Milliarden Franken aufrechtzuerhalten, zuzustimmen.

Hefti Thomas · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical

Wenn ich Herrn Kollege Baumann zuhöre und mir die Situation vorstelle, in der er lebt, dann habe ich selbstverständlich grosse Sympathie für seine Worte. Wieso komme ich und wieso kommt die Finanzkommission aber dazu, hier dem Bundesrat zu folgen? Es gibt manchmal auch ganz andere Momente in diesem Saal. Ich bin noch nicht so lange hier, aber ich habe sie auch schon erlebt. Da sagt man: Es muss endlich gespart werden, man muss bei den Finanzen mit dem Bundeshaushalt endlich herunterkommen. Man hat Zahlen genannt, wonach man auf das Niveau von 2014 oder so kommen müsse. Man sagt, es gehe zu weit. Und wenn man auch nur ein wenig in diese Richtung gehen will, wenn man auch nur ein wenig eine Korrektur geben will, dann ist es wahrscheinlich richtig, dass alle Bereiche in einem gewissen Masse dazu beitragen, dass alle irgendwo ein kleines Opfer bringen.

Nehmen wir die Zahlen: Wir sprechen von einem Voranschlag, der 2747 Millionen Franken vorsieht. Das sind 61 Millionen Franken weniger als im Voranschlag des Vorjahres. Das sind etwa 2,2 Prozent weniger. Ist das viel? Ist das wirklich nicht zu verschmerzen? Kann man das nicht verlangen, wenn man das in anderen Bereichen auch verlangt oder in Zukunft sicher noch verlangen wird, wenn man vielleicht auch beim Personal gewisse Massnahmen verlangen wird? Ich denke, die Finanzkommission hat Recht, wenn sie sagt, dass wir diesen Bereich hier nicht einfach ausnehmen. Erinnern wir uns, dass wir im letzten Jahr mit dem Budget doch erheblich über die bundesrätlichen Anträge hinausgegangen sind. Wir kommen also in einem gewissen Sinn von einem etwas höheren Niveau auf dieses Niveau herunter.

Wenn man alles dies beachtet und abwägt, muss man wahrscheinlich, bei aller Sympathie - ich habe Sympathie für diese Situationen, ich kenne solche Sachen, ich komme aus einem Kanton, der ähnlich ist wie der des Antragstellers -, doch der Finanzkommission folgen. Ich bitte Sie, das zu tun.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Ich möchte gerade dort anknüpfen, wo Herr Ständerat Hefti aufgehört hat. Er hat darauf hingewiesen, dass es im gesamten Landwirtschaftsbudget real eine kleine Kürzung gebe, real um 0,5 Prozent insgesamt; bei den Direktzahlungen sind es 0,2 Prozent. Jetzt kann man sich fragen, ob eine Kürzung von 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr vertretbar sei oder nicht. Gleichzeitig stellen wir ja auch fest - das hier sind die Zahlen des Bundesamtes für Landwirtschaft -, dass im Durchschnitt der landwirtschaftliche Strukturwandel bei 2 Prozent pro Jahr liegt. Das heisst mit anderen Worten, dass die Betriebe tendenziell etwas grösser werden, die Flächen grösser werden und dass die Betriebe auch etwas effizienter geführt werden können. Das muss man auch berücksichtigen.

Wir sind gefordert - das wurde jetzt verschiedentlich gesagt -, finanzpolitisch die Weichen für die nächsten Jahre zu stellen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es vertretbar sei, das auch im Bereich der Landwirtschaft in diesem minimen Umfang umzusetzen. Bei den Direktzahlungen hat man auch keine 3-Prozent-Kürzung wie in anderen Bereichen gemacht. Mit einer solchen Kürzung hat man tatsächlich wieder einen ausgeglichenen Haushalt und kann wieder dort investieren, wo es notwendig ist, auch in der Landwirtschaft. Ich denke schon, dass es richtig ist, auch im Hinblick auf die Jahre, die kommen werden, in diesem grossen Bereich der Landwirtschaft nicht gewaltig zurückzufahren. Eine reale Kürzung von 0,2 Prozent sollte aber vertretbar sein.

Vote

Vote

Für den Antrag der Kommission ... 21 Stimmen

Für den Antrag Baumann ... 19 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication

Levrat Christian · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe socialiste

Je vais essayer d'être bref, dans la mesure où il y a peu d'éléments très spectaculaires dans le budget du Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication. Il est placé sous l'influence du fonds d'infrastructure ferroviaire, qui entrera en fonction au 1er janvier 2016. Cela engendrera une augmentation des dépenses pour l'infrastructure ferroviaire d'environ 750 millions de francs, ce qui est évidemment énorme comparé à l'année BO 2015 E 1126 passée, mais c'est pour l'essentiel imputable aux deux nouvelles sources alimentant le FIF, à savoir une contribution des cantons de 500 millions de francs, qui est enregistrée aussi bien comme entrée que comme dépenses supplémentaires, et 200 millions de francs en provenance de l'impôt fédéral direct.

Les dépenses pour les routes nationales présentent un léger recul par rapport au plan financier initial 2016-2018. Dans ce dernier, les dépenses du DETEC baissent de 1,15 milliard de francs, compte tenu des apports au nouveau fonds alimenté par le supplément au fonds d'infrastructure ainsi qu'au nouveau fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération.

La seule mesure relative au DETEC qui n'a pas été appliquée dans le programme de consolidation et de réexamen des tâches, c'est l'aide indirecte à la presse. Le département suggère, comme dans tous les programmes d'économies depuis 2003, de supprimer l'aide indirecte à la presse. A chaque fois, notre Parlement a décidé l'inverse et, si j'en crois le programme de notre session, cela est appelé à se répéter.

S'agissant des programmes d'économies et des programmes de consolidation, permettez-moi peut-être simplement un petit rappel s'agissant du programme de consolidation: pour le DETEC, des économies de 157 millions de francs; un report de la construction de routes nationales pour 95 millions de francs; une nouvelle priorisation et un gain d'efficacité dans le domaine du transport ferroviaire, représentant 40 millions de francs; une réduction des mesures de protection contre les inondations pour 11 millions de francs; diverses autres mesures pour 3 millions de francs.

A ces mesures, le Conseil fédéral a ajouté - vous le savez, on en débat depuis ce matin - des mesures structurelles qui visent à respecter les objectifs du frein à l'endettement. Je ne m'étends pas sur la correction du renchérissement sur les coupes transversales dans les charges de conseil ou les coupes linéaires dans les charges de personnel. En revanche, je vous rends particulièrement attentifs au fait que la correction du renchérissement a des conséquences importantes s'agissant du DETEC, puisque 80 pour cent des dépenses du département sont des dépenses de transfert et d'investissement. Une correction du renchérissement a donc des effets extrêmement élevés, à hauteur de 156 millions de francs.

S'agissant des différents groupes de tâches, les dépenses dans le domaine des transports se montent à 9,2 milliards de francs; elles sont supérieures de 690 millions de francs au budget de l'année précédente - je vous en ai expliqué les raisons. Les dépenses pour la circulation routière diminuent de 52 millions de francs - même 54 millions si l'on ne prend que les routes nationales en considération -, en lien avec la correction du renchérissement. L'apport annuel dans le fonds pour les grands projets ferroviaires, qui relève du trafic d'agglomération, a diminué de 48 millions de francs. Les dépenses supplémentaires pour indemniser le trafic voyageur régional sont compensées par la baisse planifiée des moyens pour le transport de marchandises.

Permettez-moi quelques très brèves remarques sur certains offices en particulier. L'essentiel de l'activité de l'Office fédéral des transports est liée à l'introduction du fonds d'infrastructure ferroviaire. Cela marque profondément le budget de cet office et a pour conséquence qu'il n'est pas comparable avec celui de l'année dernière. S'agissant du supplément II au budget, plusieurs propositions sont déposées concernant l'Office fédéral des transports. Il s'agit de modifications mineures qui n'appellent pas de remarques particulières.

Concernant l'Office fédéral de l'énergie, les travaux de préparation pour la Stratégie énergétique 2050 sont en cours. Il s'agit de travaux juridiques, d'un accompagnement politique des dossiers. Contrairement à ce qui s'était passé à l'époque à l'OFROU, on nous assure qu'un vote négatif n'aurait pas de conséquences sur le personnel, puisque le personnel supplémentaire n'a pas encore été engagé.

S'agissant justement de l'OFROU, la direction de cet office a changé, suite à une restructuration interne. Une réorganisation du domaine de la gouvernance, des finances et de l'informatique a été décidée. Les processus informatiques en particulier, critiqués par le Contrôle fédéral des finances, seront gérés à l'avenir de manière centralisée. Le rapport du Contrôle fédéral des finances a, à l'évidence, porté ses fruits.

L'office a en outre tracé les pistes qu'il entend suivre en matière d'embouteillages et en matière d'optimisation des capacités du réseau routier suisse. Il nous a informés des difficultés dans différents projets informatiques. Ces problèmes sont pour l'essentiel liés aux performances des projets qui ont été présentés. La sous-commission, puis la commission, se sont fait exposer la nature et le détail de ceux-ci. Les décisions essentielles n'ont, pour l'heure, pas été prises dans ce cadre.

Nous vous invitons, par conséquent, à adopter le budget tel qu'il a été présenté par le Conseil fédéral, sans aucune modification, de même que le fonds d'infrastructure ferroviaire.

Comte Raphaël · P-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Sonderrechnungen - Comptes spéciaux

Régie fédérale des alcools

Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich kann es hier auch kurz machen. Das Budget der Alkoholverwaltung sieht einen Reinertrag für 2016 von 251,3 Millionen Franken vor. Dieser Reinertrag liegt 14,5 Millionen Franken unter dem des Voranschlages 2015, das sind minus 5,4 Prozent, und 4,3 Millionen Franken unter dem Reinertrag gemäss Staatsrechnung 2014. Er geht, wie Sie alle wissen, zu 10 Prozent zu den Kantonen, in Form des sogenannten Alkoholzehntels.

Die Fiskaleinnahmen aus der Spirituosensteuer bewegen sich mit 283,4 Millionen Franken im Bereich der Rechnung 2014. Der Ertrag aus der Spirituosensteuer ist einzig von der konsumierten Menge abhängig. Die Steuer beträgt unverändert 29 Franken pro Liter reinen Alkohol. Der gesamte Aufwand der Eidgenössischen Alkoholverwaltung ist mit 38,4 Millionen Franken im Voranschlag um rund 2,7 Millionen Franken höher als im Voranschlag 2015. Dieser Mehraufwand gegenüber dem Vorjahr erklärt sich einerseits damit, dass mit der geplanten Integration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in die Eidgenössische Zollverwaltung ein wesentlicher Teil der Kosten zur Umsetzung der neuen Alkoholgesetzgebung im Jahr 2016 anfällt. Allerdings gibt es ja noch einige Unwägbarkeiten. Ursprünglich ging man eigentlich davon aus, dass der Vollzugsaufwand nachher, also nach der Totalrevision des Alkoholgesetzes, nur noch 19 Millionen Franken betragen würde. Sie wissen aber, dass wir mit diesem Geschäft etwas in der Sackgasse stecken.

Trotzdem können wir Ihnen hier aber guten Gewissens auch Zustimmung zum Voranschlag im Bereich der Eidgenössischen Alkoholverwaltung beantragen.

Comte Raphaël · P-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

2. Arrêté fédéral I concernant le budget pour l'année 2016

Discussion par article

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

BO 2015 E 1127Art. 1

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

...

a. des charges de 66 654 945 400 francs;

...

c. un excédent de charges de 316 684 200 francs.

Adopté

Art. 2-5

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Art. 6

Proposition de la commission

...

a. des dépenses totales de 67 136 259 000 francs;

...

c. un excédent de dépenses au compte de financement de 258 648 400 francs.

Adopté

Art. 7, 8

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Art. 9

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Vote

Frein aux dépenses

FraktionGeaNaEnth.
Groupe PDC10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical11 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste11 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre4 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total38 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)

Gea: Lösen der Ausgabenbremse
Na: Ablehnung

Namensliste

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

La majorité qualifiée est acquise

Comte Raphaël · P-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Art. 10, 11

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Vote

Vote sur l'ensemble

FraktionGeaNaEnth.
Groupe PDC11 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste11 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre2 (50 %)2 (50 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total36 (95 %)2 (5 %)0 (0 %)

Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung

Namensliste

Comte Raphaël · P-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

3. Arrêté fédéral II concernant les prélèvements sur le fonds d'infrastructure ferroviaire pour l'année 2016

Discussion par article

Titre et préambule, art. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Vote

Vote sur l'ensemble

FraktionGeaNaEnth.
Groupe libéral-radical10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe PDC11 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste11 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre4 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total38 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)

Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung

Namensliste

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

4. Arrêté fédéral III concernant les prélèvements sur le fonds d'infrastructure pour l'année 2016

Discussion par article

Titre et préambule, art. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Vote

Vote sur l'ensemble

FraktionGeaNaEnth.
Groupe libéral-radical10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe PDC11 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste11 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre4 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total38 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)

Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung

Namensliste

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

5. Arrêté fédéral IV concernant le budget de la Régie fédérale des alcools pour l'année 2016

Discussion par article

BO 2015 E 1128Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Vote

Vote sur l'ensemble

FraktionGeaNaEnth.
Groupe libéral-radical10 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe PDC11 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste11 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre4 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total38 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)

Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung

Namensliste

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)