15.4081, 15.4082, 15.3431

Strategie zur Modernisierung des Familienrechts gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse / Ein "Pacs" nach Schweizer Art / Ein "Pacs" nach Schweizer Art

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

15.4081, 15.4082

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motionen

Antrag der Minderheit

(Herzog, Bulliard, Grin, Keller Peter, Müri, Pieren, Riklin Kathy, Schneider-Schneiter)

Ablehnung der Motionen

Proposition de la majorité

Adopter les motions

Proposition de la minorité

(Herzog, Bulliard, Grin, Keller Peter, Müri, Pieren, Riklin Kathy, Schneider-Schneiter)

Rejeter les motions

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Das Postulat Caroni 15.3431 wurde von Herrn Portmann übernommen.

Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Die Motion der WBK-NR 15.4081 verlangt vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Strategie zur Modernisierung des Familienrechts, und das Postulat der WBK-NR 15.4082 verlangt vom Bundesrat, in einem Bericht einen sogenannten "'Pacs' nach Schweizer Art" ausserhalb der Ehe und unabhängig von der Geschlechterzusammensetzung zu prüfen.

Ihre Kommission beriet am 8. Oktober 2015 die im Bericht des Bundesrates zur Modernisierung des Familienrechts dargestellte Auslegeordnung und die Messung am geltenden Recht. Als Schwerpunkt in diesem Bericht kann die rechtliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Beziehungen sowie faktischer Lebenspartnerschaften bezeichnet werden. Die Hauptfragestellung in diesem Bericht ist die Anerkennung und Regelung von weiteren Lebensformen neben der traditionellen Ehe von Mann und Frau in der Rechtsordnung.

Besondere Aufmerksamkeit erhielt in diesem Bericht der sogenannte Pacte civil de solidarité, also der "Pacs" in Frankreich. Es gibt diesen "Pacs" in Frankreich seit 2013. Es gibt also die Ehe und diesen "Pacs", welcher allen offensteht. Die neuesten Statistiken zeigen, dass in Frankreich 41 Prozent der Sich-Verheiratenden diesen "Pacs" und nicht mehr die traditionelle Ehe wählen.

Der Bundesrat will keine konkreten Gesetzesprojekte in die Wege leiten. Er wartet auf Aufträge aus dem Parlament; das schreibt er in diesem Bericht und hat dies auch in der Kommission dargelegt. Die Mehrheit der WBK-NR ist mit diesem bundesrätlichen Abseitsstehen nicht einverstanden. Rund 60 Prozent der Bevölkerung leben nicht mehr in einer traditionellen Ehe, gerade noch 27 Prozent der Schweizer Bevölkerung leben in Beziehungen, die dem traditionellen Familienbild entsprechen. Mehr als 10 Prozent der Bevölkerung leben in sogenannten Mehrpersonenhaushalten bzw. -familien, sprich, es sind Paare mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen. Unsere Familiengesetzgebung, basierend auf den Vorlagen aus den Siebzigerjahren, entspricht also nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Realitäten. Das Bundesamt für Justiz hat in seinen Ausführungen in der Kommission denn auch attestiert, dass die Ehe ihr früheres Monopol als Lebensform verloren hat.

Darum fordert eine Mehrheit der WBK-NR vom Bundesrat eine Strategie, in der dieser auflistet, was er zu welchem Zeitpunkt zu tun gewillt ist. Vertieft soll ein "Pacs" nach Schweizer Art geprüft werden, bei dem z. B. die heutige eingetragene Partnerschaft für sogenannte Heteropaare geöffnet werden könnte. Es ist aufzuzeigen, wie man sich zu einer gesellschaftspolitischen Bundesstrategie stellt. Eine solche muss auch wissenschaftlich unterlegt sein, denn es fehlen uns im eigenen Land sozialwissenschaftliche Untersuchungen, wie man mit solchen Adoptivkindern in den Schulen umgeht, wie sie akzeptiert werden - gerade in der Diskussion über das Adoptionsrecht haben wir das gesehen. Das fehlt hier in der Schweiz. Auch sollen die verschiedenen Ämter für diese Strategie in eine Zusammenarbeit involviert werden.

Wir wollen also, Frau Bundesrätin, nicht einen weiteren Bericht vom Bundesrat. Wir wollen einen Aktionsplan, und zwar aufgrund der vom Bundesrat selber in diesem Familienbericht dargelegten Handlungsbedarfsliste; Sie selber haben dort eine Handlungsbedarfsliste formuliert. Wir wollen einen Aktionsplan dazu. Es gibt bereits sieben Vorstösse, die hängig sind. Ich nenne hier die Motion 15.3438, "Vereinfachung der Zivilstandsbezeichnung" - das kommt aus Ihrer Bedarfsliste. Leider hat der Bundesrat diese Motion jetzt zur Ablehnung beantragt. Wir möchten hier wissen, wohin die Reise gehen soll und was Sie als nächstes an die Hand nehmen werden.

Für eine Minderheit der WBK-NR ist der angesprochene Bericht zur Modernisierung des Familienrechts einseitig, weil er die Darstellung der Bedeutung der herkömmlichen Familie und der traditionellen Ehe vernachlässige. Die Minderheit kann eine Modernisierung des Familienrechts nicht unterstützen, weil dies aus ihrer Sicht massive gesellschaftliche und auch sozialrechtliche Konsequenzen hätte.

Der Bundesrat war bis jetzt in all diesen Fragen zurückhaltend. Er hat auch immer wieder darauf hingewiesen, vor allem im Vorfeld der Abstimmung über die Ehe- und Familien-Initiative der CVP, dass kein verfassungsrechtliches Präjudiz geschaffen werden sollte. Jetzt ist kein solches Präjudiz hier, und ich bin gespannt auf die Äusserungen der Frau Bundesrätin und darauf, zu erfahren, ob der Bundesrat gegenüber all diesen Fragestellungen jetzt ein bisschen offener ist.

Zusammenfassend stellt die Mehrheit der WBK-NR fest, dass die Realität, wie heute Beziehungs- und Familienformen gelebt werden, nicht mehr mit unserer Gesetzgebung in Einklang steht, der Bundesrat sich in gesellschaftlichen Entwicklungsfragen aber als Auftragsempfänger sieht und nicht selber tätig werden will. Aufgrund dieser Erkenntnisse beschloss Ihre WBK-NR mit 14 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Kommissionsmotion 15.4081 dem Rat zu unterbreiten. Gleichzeitig beschloss Ihre Kommission mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Kommissionspostulat 15.4082 dem Rat zu unterbreiten. Die Überlegungen der WBK-NR zu diesem Geschäft gelten auch in Analogie zum von mir übernommenen Postulat Caroni 15.3431, zu welchem ich nicht mehr sprechen werde.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, uns Folge zu leisten und all diese Vorstösse zu unterstützen.

Reynard Mathias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Nous traitons à présent trois objets du ressort de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil national de façon conjointe: le postulat Caroni 15.3431, repris par Monsieur Portmann, sur l'introduction d'un pacs en Suisse; le postulat 15.4082 de la CSEC-CN qui reprend les exigences du postulat Caroni; et la motion 15.4081 de la CSEC-CN demandant une stratégie de modernisation du droit de la famille fondée sur les connaissances scientifiques. C'est sur cette motion que nous commencerons à nous exprimer. Il convient de revenir un peu en arrière pour en comprendre les objectifs.

En 2012, le Conseil national a accepté le postulat Fehr Jacqueline 12.3607, "Code civil. Pour un droit de la famille moderne et cohérent", chargeant le Conseil fédéral de présenter un rapport qui expose les moyens à mettre en oeuvre pour que le droit suisse, et particulièrement les dispositions du Code civil relatives au droit de la famille, puisse s'adapter aux réalités sociales actuelles et à venir.

En mars 2015, le Conseil fédéral a publié son rapport intitulé "Modernisation du droit de la famille". Il constate clairement la grande diversification des modèles familiaux ces dernières années. Pour observer plus en détail ces évolutions, trois expertises externes ont été menées et un symposium public a été organisé sur le sujet en 2014 à Fribourg.

Le rapport contient un panorama global de la situation, dresse un état des lieux général et évoque les grandes tendances actuelles sur le plan des droits de l'enfant, des formes de vie commune, ou encore des questions financières et successorales. Une des principales évolutions constatée est la forte augmentation du nombre de personnes vivant en concubinage, donc sans se marier.

Dès lors, le Conseil fédéral dresse la liste de toute une série d'innovations possibles, voire nécessaires pour moderniser le droit de la famille. Une des mesures principales serait la création d'un partenariat réglé par la loi, ayant moins d'effets juridiques que le mariage. Le rapport renvoie au modèle du pacte civil de solidarité - qu'on appelle généralement pacs - existant en France.

Le Conseil fédéral considère également qu'un débat doit être mené sur le rapport entre partenariat enregistré et mariage, en se demandant s'il ne conviendrait pas de mettre le partenariat enregistré à égalité avec le mariage, voire d'ouvrir le mariage aux couples homosexuels. De plus, le Conseil fédéral conclut qu'il convient d'examiner l'opportunité des dénominations actuelles de l'état civil et de la possibilité de remplacer les désignations "célibataire" et "divorcé(e)" par "non marié(e)".

Rappelant le principe suprême du bien de l'enfant, le Conseil fédéral aborde également dans son rapport divers domaines touchant directement la situation des enfants, afin de ne pas les traiter différemment selon que leurs parents sont mariés ou non. Enfin, le rapport ne s'arrête pas au droit de la famille au sens strict; il aborde également d'autres domaines qui y sont étroitement liés, comme le droit des assurances sociales, le droit successoral ou encore la politique économique.

Lors de sa séance du 8 octobre 2015, la Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil national a pris connaissance de ce rapport et a largement discuté des suites à donner à cette étude. Il a alors été décidé de reprendre le sujet lors de la séance suivante, afin de parvenir au consensus le plus large possible. Lors de sa séance du 5 novembre 2015, la commission a donc à nouveau traité le dossier et a décidé de déposer une motion demandant au Conseil fédéral d'élaborer une stratégie de modernisation du droit de la famille au niveau fédéral.

La motion précise que cette stratégie devra impérativement s'appuyer sur des connaissances scientifiques, tant nationales qu'internationales, concernant l'évolution de la société. Dans ce sens, la motion encourage le Conseil fédéral à collaborer activement avec les hautes écoles et les autres institutions de sciences sociales, et à envisager de confier des projets de recherche scientifique sur ce sujet.

La majorité des membres de la commission estime donc qu'il manque un projet de stratégie coordonnée en réponse aux nombreuses interventions déposées sur ce sujet. Il convient en effet d'élargir les possibilités offertes à la population et de moderniser le droit de la famille, mais avec des possibilités claires et simples et en évitant la multiplication des institutions. Il est important de noter que la motion ne demande pas une révision totale, un paquet global, mais une stratégie globale - la nuance est importante.

Les chantiers sont nombreux et immenses et il convient de fixer certaines priorités, afin de moderniser notre droit de la famille et de le rapprocher de la réalité de notre société. Une minorité de la commission estime qu'une telle motion n'est pas nécessaire et qu'elle mettrait en danger le modèle traditionnel. Par 14 voix contre 8, la CSEC-CN vous recommande de soutenir cette motion de commission. Voilà pour le premier objet sur lequel nous voterons tout à l'heure.

Le postulat Caroni 15.3431, "Un pacs pour la Suisse", a quant à lui été déposé en mai 2015. Le Conseil fédéral a pris position durant l'été dernier et recommande son acceptation. Combattu par Madame Herzog et Monsieur Buttet, le postulat a été repris par Monsieur Portmann suite à l'élection de Monsieur Caroni au Conseil des Etats.

Le postulat demande au Conseil fédéral de présenter un rapport dans lequel il étudiera la possibilité de créer, pour les couples de tous sexes, un régime juridique ayant des conséquences juridiques moins étendues que le régime matrimonial, en complément de ce dernier. Le gouvernement serait chargé d'évaluer les différentes formes envisageables pour ce régime juridique.

L'auteur du postulat se fonde sur le rapport du Conseil fédéral évoqué auparavant, qui constate qu'un nombre croissant de couples - avec ou sans enfants - vivent désormais ensemble sans être mariés. Il partage d'ailleurs la position du Conseil fédéral qui estime qu'il n'est pas nécessaire de prévoir une réglementation pour le concubinage, étant donné que les couples doivent pouvoir garder la liberté de vivre dans un cadre non réglementé.

En revanche, le postulat propose d'évaluer la possibilité de mettre en place un régime intermédiaire, entre le mariage - ou partenariat enregistré - et le concubinage. Ce nouveau régime pourrait s'inspirer du pacs français qui connaît un très important succès quinze ans après son introduction et répond vraisemblablement à un besoin. Il offrirait ainsi aux couples une certaine formalisation et déploierait certains effets juridiques au sein du couple et dans ses rapports à autrui, sans entraîner pour autant des obligations telles que celles du mariage ou du partenariat enregistré et sans que ses effets subsistent aussi longtemps après la dissolution de la relation. Le mariage n'est absolument pas remis en question et continuera évidemment d'exister parallèlement.

Le postulat charge donc le Conseil fédéral de préciser ce qui a déjà été abordé brièvement dans son rapport "Modernisation du droit de la famille": les avantages et les inconvénients d'un pacs pour la Suisse; les formes possibles de conclusion et de résiliation d'un tel instrument; les effets juridiques qu'il pourrait déployer. L'étude devra proposer une comparaison entre le pacs, le concubinage, le mariage et le partenariat enregistré. Elle s'inspirera également des expériences faites dans d'autres pays, en proposant évidemment des adaptations au contexte suisse. Je rappelle qu'il ne s'agit que d'un postulat.

Lors de la séance du 5 novembre 2015, la commission a décidé, par 12 voix contre 8 et 2 abstentions, de déposer un texte similaire, afin d'accélérer le traitement du postulat Caroni 15.3431 et d'y apporter son soutien.

En résumé, la commission vous recommande d'adopter les trois objets.

Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nachdem 2013 drei Gutachten zum Familienrecht und zu gesellschaftlichen Veränderungen erstellt worden sind und der Bundesrat einen gut 60-seitigen Bericht zu verschiedensten rechtlichen Möglichkeiten für Paare und Familien erstellt hat, fordern nun zwei Postulate der WBK und von Nationalrat Portmann einen weiteren Bericht. Dieser Bericht ist unnötig, aber man weiss nicht, was man will. Man will nicht das Korsett der Ehe, man will Freiheit, aber gleichzeitig mehr Absicherung, und dies vor allem nach der Auflösung der Lebensgemeinschaft, sprich: Man will einmal mehr den Fünfer und das Weggli.

Nun gebe ich Ihnen meine Interessenbindung bekannt: Seit bald 33 Jahren lebe ich glücklich verheiratet. Mein Gatte und ich haben uns gegenseitig versprochen, auch in schlechten Zeiten und bis in den Tod füreinander zu schauen. Nicht nur das Ritual, sondern das Bedürfnis nach Verlässlichkeit und Dauerhaftigkeit haben uns zu diesem grossen Schritt hin zur gegenseitigen Verantwortung bewogen. Auch wenn die einen in der Ehe ein verstaubtes, unbequemes Korsett mit zu vielen Pflichten und zu viel Verantwortung sehen, das ausgerottet gehört, sind es in unserer Schweiz immer noch 3,57 Millionen Landsleute, die verheiratet sind. Hochzeitsmessen platzen aus allen Nähten, und selbst emanzipierte Frauen sind nicht wiederzuerkennen, wenn sie von der Vorstellung erfüllt sind, endlich Braut zu sein.

Auch heute noch ist die Hochzeit ein Freudenfest vieler junger, moderner Frauen und Männer, die füreinander Verantwortung tragen wollen und ihrer künftigen Familie einen Rahmen geben möchten. Die Ehe ist keinesfalls ein Auslaufmodell, wie das auch heute wieder beschworen worden ist. Die Ehe darf auch keinesfalls nur zu einer symbolischen Verbindung abgewertet werden, sondern muss gestärkt werden. Die traditionelle Familie ist und bleibt das Rückgrat unserer Gesellschaft.

Aber eine Ehe light, wie Cola light, als reiner Marketing-Gag, ist wie ein bisschen heiraten. Ist es gut? Ein bisschen? Ist das Vorbild eine Familie? Vor allem Kinder brauchen Stabilität und Verbindlichkeit, und nun komme ich zum entscheidenden Punkt: Als verantwortungsvolle Politikerin steht bei mir und auch bei meiner Minderheit in allen gesellschaftlichen Entwicklungen das Kindeswohl an erster Stelle. Genau deshalb sind die Bestrebungen nach einer Ehe light oder einem "Pacs", die beide nur das Ziel der Vereinfachung beinhalten, rechtlich zu unsichere Alternativen.

So leicht, wie der "Pacs" vor Amtsgericht geschlossen wird, so unbefangen und leicht kann er auch wieder aufgelöst werden. Eine einseitige Erklärung, die einem Gerichtsweibel zugestellt werden muss, genügt. Leidtragende von instabilen Verhältnissen sind einmal mehr die Kinder. Für deren möglichst gesunde Entwicklung sind vor allem in den ersten Lebensjahren enge und konstante Bindungsmöglichkeiten zu Vater und Mutter ganz entscheidend. Die Möglichkeit der faktischen Lebensgemeinschaft, nach Professorin Schwenzer auch als Ersatzmöglichkeit zur Ehe gedacht - Sie hören richtig -, entspricht eigentlich dem heutigen Konkubinat, ist aber rechtlich geregelt. Kommen Sie noch draus? Diese faktische Lebensgemeinschaft soll sogar automatisch vorliegen, sobald eine Partnerschaft mehr als drei Jahre dauert oder ein gemeinsames Kind vorhanden ist oder zumindest ein Partner erhebliche Beiträge in die Gemeinschaft investiert hat. Man will mit anderen Worten - das ist dann der nächste Schritt - auch noch eine Verstaatlichung des Zusammenlebens.

Frankreich in Gesellschaftsfragen als Vorbild zu nehmen, ein Land, in dem es nie ein Tabu war, wenn Männer mehrere Frauen "pflegen", in dem die Mütter die Kinder oft nur noch am Wochenende sehen und in dem jeder Vierte unter 25 Jahren keinen Job hat, ist absurd. Natürlich könnten wir einen verbesserten, sicheren "Pacs" nach Schweizer Art kreieren. Doch ein solcher ist schlicht unnötig. Jeder Mann, jede Frau kann einen privatrechtlichen Vertrag abschliessen, das ist heute schon möglich. Hinter all diesen neuen Vorschlägen steht aber die Haltung, dass sich das Gesetz den gesellschaftlichen Realitäten anzupassen habe. Der Verdacht liegt aber nahe, dass es umgekehrt ist. Die gesellschaftlichen Realitäten sollen sich einem Idealbild gewisser Kreise anpassen, und das mit staatlichen Interventionen. Wollen wir das? Vor allem wird aber einmal mehr die Eigenverantwortung geschwächt, und es liegen neue Ansprüche an den Staat auf dem Tisch. Denn wer wird am Schluss, wenn dann alles möglich wird und die Verbindlichkeit und Konstanz verlorengehen, das Kindeswohl garantieren müssen? Der Staat!

Ich halte fest: Politischen Handlungsbedarf gibt es keinen. Herausforderungen im Familienrecht wurden im vergangenen Jahr mit verschiedenen Reformen angenommen. Neuer gesetzgeberischer Aktivismus führt auch automatisch zu neuen Ungerechtigkeiten sowie zu einem weiteren Ausbau und zu weiteren Ansprüchen an den Staat - mit unabsehbaren Folgen.

Ich bitte Sie im Namen meiner Minderheit, die Motion und die Postulate abzulehnen.

Marti Min Li · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Frau Herzog, Sie haben von Stabilität gesprochen. Wie erklären Sie sich, dass in Frankreich drei Viertel aller "Pacs" funktionieren, dass es also keine Trennungen gibt, aber 50 Prozent der Ehen geschieden werden?

Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Gut, das Modell in Frankreich gibt es ja noch gar nicht so lange Zeit, das ist für mich also auch nicht relevant. Sie können auch sagen, dass wir heute viele Scheidungen haben. Wir haben heute aber eine andere Situation: Wir leben länger zusammen, da gibt es auch mehr Scheidungen; das ist überhaupt kein Argument.

Buttet Yannick · Mit-M · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion

Notre société évolue très vite et les modes de vie en commun sont aujourd'hui divers et variés. Le droit suisse de la famille suit d'ailleurs cette tendance. Il ne s'agit pas d'opposer les types d'union entre eux, encore moins de rester accroché au passé. Il s'agit toutefois de ne pas perdre de vue la nécessité de maintenir du sens à nos décisions et si possible du bon sens.

Un projet inutile, ainsi se résume la proposition d'un pacs à la Suisse. Ce qui me permettra d'être très court dans mes explications.

Le concubinage et le mariage, auxquels s'ajoute le partenariat enregistré, constituent des formes de vie en commun qui permettent d'offrir à tous un cadre légal dans lesquels les droits et devoirs réciproques peuvent être garantis. A l'heure où le débat est à l'adoption pour tous, en transitant par l'adoption de l'enfant du conjoint et le mariage pour tous, cette proposition de pacs ajoute à la confusion et compliquera une nouvelle fois le droit de la famille plutôt que de le simplifier, ceci sans apporter d'amélioration de ce cadre légal.

Par ailleurs, cette demande de pacs arrive au moment où les homosexuels revendiquent le mariage pour tous. Quelle est la logique de vouloir créer un nouveau statut légal, dont ni l'objectif, ni le contenu, ni l'utilité ne sont évidents, alors qu'on souhaite en obtenir un autre?

Certains soutiendront ce postulat en se réfugiant derrière l'argument de la nécessité de clarifier les choses quant à l'utilité d'un tel pacs. Il s'agit en fait uniquement d'une position politiquement correcte, doublée d'un manque de courage face à un lobby homosexuel chaque jour plus puissant.

Au final, il s'agit probablement d'un combat purement symbolique visant à flatter celles et ceux qui pensent que le mariage porte une histoire emblématique, car c'est bien cet aspect symbolique uniquement qui pourrait être modifié avec cette proposition de pacs.

Je vous encourage à rejeter ce postulat et ses propositions, qui visent à produire un nouveau statut juridique flou et inutile.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich sage zuerst etwas zur Motion Ihrer Kommission: Die Motion Ihrer Kommission ist insofern erfreulich für den Bundesrat, als sie zum Ausdruck bringt, dass Sie in Ihrer Kommission den Bericht zur Modernisierung des Familienrechts offenbar eingehend studiert und diskutiert haben und dass Sie die Meinung des Bundesrates aufgrund dieses Berichtes teilen, dass nämlich Handlungsbedarf besteht.

Eine Differenz haben wir jetzt aber in Bezug auf das weitere Vorgehen. Das ist der Hauptgrund, weshalb Ihnen der Bundesrat diese Kommissionsmotion zur Ablehnung empfiehlt. Die Mehrheit möchte nämlich jetzt eine Strategie - oder heute habe ich von einem Aktionsplan gehört - zum weiteren Vorgehen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir mit dem Bericht zur Modernisierung des Familienrechts, der auf ein Postulat Fehr Jacqueline zurückgeht, die Auslegeordnung gemacht haben, die gemacht werden musste.

Wir haben uns selbstverständlich bei diesem Bericht auch auf wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt. Deshalb ist es für uns etwas schwierig zu verstehen, warum Ihre Kommission zum Schluss kommt, man solle jetzt noch eine Strategie machen, die auf wissenschaftlichen Kenntnissen basiert. Selbstverständlich arbeitet die Verwaltung, wenn sie einen solchen Bericht macht, immer auch aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Das Bundesamt für Justiz hat drei Wissenschafter mit drei externen Gutachten beauftragt. Das Bundesamt für Justiz hat dann auch an der Universität Freiburg eine Tagung durchgeführt mit über 400 Personen, die daran teilgenommen haben, auch Wissenschafterinnen und Wissenschafter.

Es geht jetzt aus Sicht des Bundesrates aber darum, die Schlüsse aus dem Bericht zu ziehen, den wir Ihnen erstellt haben; das ist eigentlich meine Hauptbotschaft an Sie. Aus Sicht des Bundesrates liegt jetzt alles auf dem Tisch. Jetzt entscheiden Sie, wie es weitergeht. Sie können jetzt sagen, wo Sie konkrete Projekte weiterführen möchten, wo Sie etwas vertiefen möchten, vertieft auch prüfen möchten. Der Bundesrat hat Ihnen ja signalisiert, auch mit dem Antrag auf Annahme des Postulates Caroni, dass er für solche Prüfaufträge offen ist.

Ich glaube, Gesellschaftspolitik macht man in unserem Land nicht mit Aktionsplänen und mit Strategien, sondern Schritt für Schritt, ein Schritt nach dem anderen. Wo die Gesellschaft eine Veränderung will, weil sie sich eben auch verändert hat, dort gibt es dann die konkreten Projekte. Wenn Sie die letzten Jahre überblicken, dann stellen Sie fest, dass Sie verschiedene ganz wichtige solche Schritte gemacht haben. Ich erwähne nur die Entscheide, die Sie in den letzten Jahren bereits gefällt haben; Sie werden staunen, wie viele es sind: Sie haben das Namensrecht revidiert, Sie haben das gemeinsame elterliche Sorgerecht eingeführt, Sie haben das Unterhaltsrecht revidiert, Sie sind daran, das Adoptionsrecht zu überarbeiten. Der Bundesrat hat jetzt eine Revision des Erbrechtes in die Vernehmlassung gegeben, und heute sprechen wir ja auch noch über das Postulat Caroni und das Postulat der WBK-NR zur Prüfung eines an die Schweizer Verhältnisse angepassten sogenannten Pacte civil de solidarité.

Das sind die Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat ein anderes Vorgehen beantragt. Er beantragt Ihnen, die Kommissionsmotion nicht anzunehmen. Denn wir möchten jetzt zur Tat schreiten und nicht weitere Papiere erstellen. Meine Leute in der Verwaltung sind gerne bereit, konkrete Projekte zu erarbeiten. Wissen Sie, Sie werfen uns jeweils ja auch vor, wir würden dauernd externe Gutachten einholen und dafür noch viel Geld ausgeben. Das wollen wir eben nicht, wir wollen jetzt die konkrete Arbeit machen. Die Grundlagen sind mit dem Bericht in Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 12.3607 aus unserer Sicht erarbeitet.

Ich komme jetzt noch zu den beiden Postulaten zu einem Pacte civil de solidarité, zum Postulat der WBK-NR und zum Postulat Caroni.

Wir haben im Bericht "Modernisierung des Familienrechts", dem Bericht zum Postulat Fehr Jacqueline, aufgezeigt, dass die vielfältigen heutigen Formen des Zusammenlebens im Recht nicht mehr abgebildet sind. Ich möchte all denjenigen etwas sagen, die heute diese Postulate ablehnen wollen und auch das Vorgehen kritisiert haben: Wenn Sie einen solchen "Pacs" prüfen oder allenfalls sogar einführen, dann nehmen Sie niemandem irgendetwas weg. Wenn Sie seit 33 Jahren glücklich verheiratet sind, dann können Sie noch jahrelang glücklich verheiratet bleiben. Wenn Ihnen ein Hochzeitsfest etwas ganz Wichtiges ist, dann können Sie ein solches vorbereiten, mit all dem, was Sie sonst noch gerne tun. Wir nehmen niemandem die Ehe weg. Der Bundesrat hat ganz deutlich gesagt: Die Ehe ist und bleibt ein wichtiges Institut in unserem Lande, sie ist kein Auslaufmodell. Noch einmal: Wenn jemand im Konkubinat leben möchte, dann kann er das auch weiterhin tun. Wir nehmen niemandem irgendetwas weg, wenn wir hier das Recht allenfalls verändern. Ich denke, das ist ganz wichtig. Sie dürfen auch weiterhin mit einem Mann oder mit einer Frau zusammenleben, den oder die Sie lieben. Auch da wird Ihnen der Staat nicht dreinreden. Es geht um eine liberale Gesellschaftspolitik, die es im Recht abbildet, wenn sich die Gesellschaft verändert und Menschen in anderen Formen zusammenleben. Ich glaube, das ist ganz wichtig, wenn wir über diese Fragen sprechen.

Eine Möglichkeit, die bestehende Kluft zwischen Realität und geltendem Recht bezüglich der Formen des Zusammenlebens zu schliessen, bietet unter Umständen dieser Pacte civil de solidarité. Das ist ein zivilrechtlicher Vertrag mit geringerer Bindungsintensität als bei einer Ehe. Noch einmal: Es geht um zwei erwachsene Menschen, die entscheiden, in welcher Form sie zusammenleben wollen. Ich bin schon auch der Meinung, dass es nicht am Staat ist, den Menschen vorzuschreiben, wie sie zusammenleben. Aber der Staat kann ihnen Instrumente zur Verfügung stellen.

Wenn ich noch kurz etwas zum "Pacs" in Frankreich sagen darf: Er ist ein Erfolgsmodell. Damit ist nicht gesagt, dass er besser ist als die Ehe. Aber ganz offensichtlich wird er von einem Teil der Bevölkerung gewünscht. 41 Prozent aller neugeschlossenen und rechtlich formalisierten Paarbeziehungen in Frankreich sind solche "Pacs". Während die Zahl der Heiraten zwischen 1999 und 2013 rückläufig war, hat sich die Anzahl der "Pacs" im gleichen Zeitraum verdreissigfacht. Das ist einfach eine Realität. Das ist so, die Menschen entscheiden sich, so zusammenzuleben. Zur Bindungsintensität wurde schon etwas gesagt.

Die Auflösungsrate beträgt zurzeit etwa ein Drittel beim "Pacs", und bei den Ehen liegt sie bei 51 Prozent. Den "Pacs" gibt es übrigens schon seit über fünfzehn Jahren in Frankreich; man kann also nicht sagen, man habe da noch gar keine Erfahrung gesammelt. Wenn Sie die Auflösungsrate anschauen und Sie der Meinung sind, dass für Kinder die Stabilität der Beziehung etwas Zentrales ist, dann wäre das schon fast ein Plädoyer für den "Pacs", aber so weit würde ich nicht gehen.

Nach unserem Wissen ist der "Pacs" übrigens auch in Luxemburg bei gleichgeschlechtlichen, aber auch bei verschiedengeschlechtlichen Paaren sehr beliebt. Deshalb sind wir der Meinung, dass es sich lohnt, diese Fragen näher zu klären. Es gibt übrigens den "Pacs" auch in der Schweiz schon. Das haben wahrscheinlich viele von Ihnen nicht gewusst: Genf und Neuenburg sehen die Möglichkeit vor, ein "partenariat cantonal" einzugehen, und zwar für gleichgeschlechtliche wie auch für verschiedengeschlechtliche Paare. Die Auswirkungen sind aber sehr beschränkt, weil sie nur innerhalb des Kantons gelten.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass es richtig ist, diese Möglichkeiten auch zu prüfen, mit allen Vor- und Nachteilen. Wir werden auch nicht einfach irgendetwas kopieren, sondern schauen, was für die Schweiz und für unsere hiesige Bevölkerung allenfalls infrage kommt. Sie werden dann am Schluss entscheiden, ob wir so etwas einführen wollen oder nicht. Ich bitte Sie aber, jetzt nicht mit Strategien und Aktionsplänen die Verwaltung zu beschäftigen, wenn ich das so sagen darf.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen. Ich beantrage Ihnen aber namens des Bundesrates, die beiden Postulate zum "Pacs" anzunehmen.

Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, von instabilen Beziehungen sind ja eben nicht nur die Erwachsenen, sondern vor allem die Kinder betroffen. Da wäre es tatsächlich wichtig, dass man sich auf fundierte wissenschaftliche Arbeiten abstützen könnte. Sie haben nun erwähnt, dass Sie wissenschaftliche Arbeiten zitieren. Welche Kriterien sollen dann Ihres Erachtens für wissenschaftliche Arbeiten gelten? Meines Wissens gibt es keine fundierten wissenschaftlichen Arbeiten zu diesem Thema.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich habe Ihnen gesagt, dass wir für den Bericht zum Postulat Fehr Jacqueline drei Gutachten bei Wissenschafterinnen und Wissenschaftern in Auftrag gegeben haben; Sie können immer sagen, es seien die falschen, Sie hätten andere gehabt. Das Bundesamt für Justiz hat sehr genau geschaut, dass wir eben Personen mit unterschiedlichem Hintergrund ausgewählt haben. Sie haben dann diese Gutachten erstellt, und es hat zum Teil zu einem Skandal geführt, weil jemand vielleicht etwas gesagt hat. Das ist aber so: Wenn Sie die Wissenschafter fragen, dann sagen sie ihre Meinung, ihre Sicht der Dinge und geben ihre Forschungsergebnisse wieder.

Sie entscheiden nachher - das ist ja genau Ihre Aufgabe - aufgrund Ihrer politischen Überzeugung, Ihrer Werthaltung und Ihrer Lebenserfahrung, in welchen Bereichen Sie jetzt wie weitergehen wollen. Das ist der Inhalt der heutigen Entscheide, die Sie fällen.

Abstimmung

15.4081

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Kommission beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 83 Stimmen

Dagegen ... 100 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Abstimmung

15.4082

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme des Postulates. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 96 Stimmen

Dagegen ... 83 Stimmen

(7 Enthaltungen)

Abstimmung

15.3431

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates. Das Postulat wird von Herrn Buttet bekämpft.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 96 Stimmen

Dagegen ... 82 Stimmen

(9 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 13.05 Uhr

La séance est levée à 13 h 05