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Fünfzig Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für eine Gesamtschau

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Das Postulat Caroni wurde von Herrn Feller übernommen.

Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Le conseiller national Andrea Caroni, il y a deux ans, a déposé un postulat qui vise à lancer une réflexion concernant le droit applicable à la propriété par étages. Les dispositions contenues dans le Code civil, et qui concernent la propriété par étages, ont été introduites dans la législation suisse le 1er janvier 1965. Monsieur Caroni a dû se dire que pour célébrer les cinquante ans de la propriété par étages dans la législation fédérale, il serait bien de mener une réflexion d'ensemble sur les dispositions susceptibles d'être améliorées. Il est vrai qu'il y a un certain nombre de questions soulevées par le droit de la propriété par étages, même si un certain nombre de ces questions ont été réglées par la jurisprudence, car aujourd'hui encore, en 2016, il y a des questions qui sont ouvertes. Je me permets de citer trois exemples.

Il arrive fréquemment que des copropriétaires renoncent à entreprendre des travaux de rénovation énergétique parce que le fonds de rénovation n'est pas suffisamment doté. Faut-il modifier les règles de la propriété par étages pour que les fonds de rénovation soient mieux dotés, de manière à favoriser ainsi les rénovations, notamment énergétiques?

Un deuxième problème se pose. La communauté des propriétaires n'a pas la capacité de contracter un crédit en vue de financer des travaux de rénovation, notamment des travaux d'assainissement énergétique. C'est peut-être un point qu'il faudrait modifier, qu'il faudrait clarifier dès lors que l'ensemble du Parlement considère qu'il est nécessaire aujourd'hui de favoriser l'assainissement énergétique des bâtiments.

J'aimerais citer un troisième exemple: la problématique de la constitution sur le plan juridique d'une propriété par étages avant la construction du bâtiment. Ce processus n'est pas du tout réglé dans la loi. Lorsqu'on constitue la propriété par étages avant la construction du bâtiment, il n'y a pas de réglementation légale claire qui régit ce processus.

Voilà trois exemples qui montrent qu'il y a encore toute une série de questions ouvertes, quelque cinquante ans après l'introduction des dispositions concernant la propriété par étages dans le Code civil. Le postulat demande au Conseil fédéral d'élaborer un rapport qui mettrait en avant les questions ouvertes, notamment celles que je viens de citer en guise d'exemples. Le Conseil fédéral devrait également proposer un certain nombre de solutions d'aménagements législatifs, de manière à ce que cette institution de la propriété par étages, qui est de plus en plus utilisée, notamment par les familles et les ménages de la classe moyenne, puisse être adaptée aux besoins d'aujourd'hui.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich sage kurz etwas zur Einleitung: Ich habe für die heutige Sitzung 30 Vorstösse vorbereitet; ich weiss nicht, ob wir alle behandeln können. Darunter sind 11 Postulate. An den letzten Von-Wattenwyl-Gesprächen hat man dem Bundesrat ans Herz gelegt, er solle aufhören, immer diese Berichte zu schreiben. Wir würden da viel zu viel Aufwand betreiben. Wenn schon, sollten diese Berichte nur ein paar wenige Seiten lang sein. Ich wollte Ihnen das einfach sagen. Unter den 30 Vorstössen, die wir heute behandeln, sind also 11 Postulate. Ich habe mir erlaubt, die Postulate doppelt genau und kritisch anzuschauen, weil eben in den Von-Wattenwyl-Gesprächen dem Bundesrat gesagt wurde, wir sollten da sehr zurückhaltend sein.

Hier geht es um den fünfzigsten Geburtstag des Stockwerkeigentums. Es ist natürlich schon so, dass man sagen kann, das sei eine Gelegenheit, um das Stockwerkeigentum wieder einmal anzuschauen. Mit dem fünfzigsten Geburtstag ist es natürlich so, dass die Stockwerkeigentümergemeinschaften häufig vor einem Totalumbau oder gar vor einem Abbruch der Liegenschaften stehen. Das heisst aber noch lange nicht, dass deswegen jetzt das Gesetz revidiert werden muss. Ich möchte Sie daran erinnern: Das Parlament hat die Bestimmungen zum Stockwerkeigentum erst vor Kurzem angepasst, nämlich im Januar 2012. Diese Teilrevision hat das ZGB wieder auf den neusten Stand gebracht. Auch zur besonderen Frage des Quorums, genau in Zusammenhang mit energetischen Fragen oder mit Ersatzneubauten, hat sich das Parlament erst kürzlich geäussert. Sie erinnern sich auch an die Motion Leutenegger Filippo 12.3168, die im Herbst 2014 im Ständerat abgelehnt wurde. Es ist also nicht so, dass man sich in den letzten fünfzig Jahren nicht mit dem Stockwerkeigentum beschäftigt hätte.

Wir sind der Meinung, dass wir insgesamt über einen gesetzlichen Rahmen verfügen, der sich in der Vergangenheit bewährt hat. Im Rückblick hat das Stockwerkeigentum doch einer breiteren Bevölkerungsschicht Zugang zu Wohneigentum ermöglicht. Damit hat es auch ein wichtiges Ziel erreicht. Dass bei gemeinschaftlichem Eigentum Spannungen zwischen dem Einzelnen und der Gemeinschaft auftreten können, liegt in der Natur der Sache. Daran kann auch ein neues Gesetz nichts ändern.

Ich möchte einen Punkt, den das Postulat anspricht und der jetzt auch vom Postulanten erwähnt wurde, kurz aufgreifen. Er ist auch kürzlich an Fachtagungen wieder genannt geworden: Tatsache ist, dass viele Stockwerkeigentümergemeinschaften unterfinanziert sind. Das heisst mit anderen Worten, viele Stockwerkeigentümer stellen in ihrem Erneuerungsfonds nicht das zurück, was zum Werterhalt des Gebäudes notwendig wäre. Das ZGB überlässt es heute den Stockwerkeigentümern, ob sie einen Erneuerungsfonds einrichten wollen und wie viel sie einzahlen.

Jetzt kann man natürlich fordern, der Gesetzgeber müsse einen solchen Erneuerungsfonds zwingend vorschreiben. Das wirft dann aber auch wieder rechtspolitische Fragen auf. Erstens kann man sich fragen, ob man eine solche Art des Zwangssparens überhaupt einführen möchte. Zweitens fragt man sich auch, ob es gerechtfertigt ist, eine solche Pflicht auf die Stockwerkeigentümerschaft zu beschränken. Müsste dann nicht auch der Hauseigentümer verpflichtet werden, Geld für den Werterhalt seiner Liegenschaft auf die Seite zu tun? Drittens würde man auf diese Weise beträchtliche Gelder anhäufen, die verwaltet werden müssten. Das ist beim heutigen Anlagenotstand keine banale Frage. Schliesslich besteht auch noch die Gefahr, dass wir dadurch das Stockwerkeigentum letztlich verteuern und es damit eigentlich gewissen Personen erschweren, zu Stockwerkeigentum zu kommen.

Sie sehen, das Problem liegt bei diesen Fragen nicht im Gesetz. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich das liberale ZGB bewährt hat. Die Beteiligten können und sollen ihre Gemeinschaft primär selbst so gestalten, wie es eben ihren Bedürfnissen entspricht. Bei dem Gesetz lässt man ganz bewusst einen grossen Spielraum. Es greift eben nur dort in das Eigentum der einzelnen Personen ein, wo das zwingend erforderlich ist. Weil wir uns eben, gerade in den letzten Jahren, schon mehrmals mit dem Stockwerkeigentum beschäftigt haben, weil wir der Meinung sind, dass das heutige Recht eigentlich genügt und es keinen erkennbaren Handlungsbedarf gibt, möchten wir auch, selbst wenn die Rechtsform des Stockwerkeigentums jetzt seit fünfzig Jahren besteht, keinen Bericht erstellen.

Wir bitten Sie, das Postulat abzulehnen.

Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Frau Bundesrätin, Sie erlauben, dass ich eine Frage zu Ihren einleitenden Bemerkungen stelle und nicht zum Stockwerkeigentum. Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass es an den Präsidenten der Bundesratsparteien und am Bundesrat ist, über die Ausgestaltung von parlamentarischen Rechten zu entscheiden, zum Beispiel darüber, wie ein Postulat zu behandeln sei? Wäre es nicht Aufgabe dieses Gremiums, dies zu tun - allenfalls Aufgabe des Büros, diesem Gremium einen Antrag zu stellen?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ja, also nur, damit das klar ist: Es wurde gar nichts entschieden. Die Bundesratsparteien haben dem Bundesrat nur ans Herz gelegt, er solle bei Postulaten zurückhaltend sein. Wir haben dann den Bundesratsparteien ans Herz gelegt, sich ebenfalls in Zurückhaltung zu üben, wenn es dann darauf ankommt.

Abstimmung

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 113 Stimmen

Dagegen ... 76 Stimmen

(5 Enthaltungen)