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Avertisseurs de radars. Suppression de l'interdiction

Wobmann Walter · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre

BO 2016 N 1469Mit dieser Motion beantrage ich, das Strassenverkehrsgesetz so zu ändern, dass Artikel 98a des Strassenverkehrsgesetzes betreffend Warnungen vor Verkehrskontrollen, d. h. konkret Radarkontrollen, ersatzlos gestrichen wird.

Mit dem ersten Massnahmenpaket Via sicura wurden die öffentlichen Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen auf Schweizer Strassen verboten. Dieses Verbot dient klar nicht der Verkehrssicherheit, da die motorisierten Verkehrsteilnehmer bei einer Warnung ja die entsprechenden Höchstgeschwindigkeiten einhalten. Vielmehr ist es ein Instrument, die Busseneinnahmen zu erhöhen und so die in den Budgets eingestellten Einnahmen zu erreichen. Zudem gibt es trotz Verbot professionelle Anbieter, vor allem aus dem Ausland, welche diese Dienste weiterhin zur Verfügung stellen und aufgrund der Rechtslage praktisch unbehelligt operieren können - dies zum Nachteil des vormals in diesem Bereich tätigen inländischen Gewerbes. Ohnehin ist zu bemerken, dass im angrenzenden Ausland die Praxis der Warnungen in vielen Fällen weiterhin erlaubt ist, was angesichts der erhöhten Mobilität für Rechtsunsicherheiten und auch entsprechende Abgrenzungsschwierigkeiten sorgt.

BO 2016 N 1470In mehreren Bereichen wird vor einer möglichen Gesetzesübertretung gewarnt, so zum Beispiel in den SBB-Zügen auf einer Laufschrift. Da steht, es werde eine Billettkontrolle geben - das haben Sie sicher auch schon lesen können. Oder in Verkaufsläden steht, bei Diebstahl werde eine Anzeige erfolgen.

Eigentlich müsste es doch im Interesse des Staates sein, dass die Bürger die Gesetze möglichst wenig übertreten. Also muss er vor den möglichen Folgen auch warnen. Die Verkehrssicherheit ist wichtig, sie darf aber bestimmt nicht dazu missbraucht werden, um Einnahmen zu generieren. Das geschieht hier aber ganz klar.

Wie erwähnt, wird mit dem Verbot nicht die Sicherheit verbessert, sondern einzig der Geldbeutel des Staates gefüllt. Aus diesem Grund ist der erwähnte Gesetzesartikel ersatzlos zu streichen. Der Kanton Tessin hat übrigens vor ganz kurzer Zeit einer entsprechenden Bestimmung betreffend Radarwarnung zugestimmt - die Tessiner werden mir immer sympathischer!

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.

Leuthard Doris · VPBR-F · Conseil fédéral · Argovie

Sie werden ja kaum erwarten, dass der Bundesrat dazu aufruft, dass man Gesetze ruhig verletzen kann. Sie stehen ja eigentlich auch ein für Law and Order. Gesetze sind einzuhalten. Wenn wir Geschwindigkeitsvorschriften haben, wenn man sagt, mit Alkohol darf man nicht fahren, unter Drogeneinfluss darf man nicht fahren - also sorry, dann ist das umzusetzen, das wissen Sie ganz genau. Wenn Sie zu schnell fahren, dann bezahlen Sie halt eine Busse.

Sie sagen jetzt: "Ja, aber die Warnung hilft!" Die Warnung dient nur dazu, dass man eine Kontrolle umgehen bzw. rechtzeitig abbremsen kann; das betrifft nur die, die eigentlich das Gesetz verletzen wollen. Deshalb ist es auch erzieherisch völlig falsch. Die Polizei macht übrigens mit dem Verbot der Warnungen sehr gute Erfahrungen, gerade auch beim Thema Alkohol und Drogen. Da sind Sie wahrscheinlich weniger für diese Warngeräte als bei den Geschwindigkeitsübertretungen. Bei diesen hat man ganz klare Nachweise, dass die Warnungen dazu geführt haben, dass Leute systematisch die Kontrollen umgangen haben. Das kann nicht im Sinne des Rechtsstaates sein.

Es ist auch falsch, wenn Sie behaupten, dass ausländische Anbieter von solchen Warndiensten hier auf dem Markt zugelassen sind. Das ist nicht wahr, sie dürfen hier nicht operieren, Widerhandlungen werden verfolgt; wir haben regelmässig auch Geräte, die von der Grenzwache und der Polizei konfisziert worden sind.

Wobmann Walter · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Frau Bundesrätin, ist Ihnen bewusst, dass es inzwischen Autos oder Fahrzeuge gibt, die serienmässig ein Radarwarnsystem eingebaut haben? Auch wenn diese Systeme in der Schweiz vom Importeur vielleicht neutralisiert werden müssen, ist es doch so, dass ausländische Fahrzeughalter mit solchen Fahrzeugen mit Radarwarnsystem in die Schweiz fahren, auf unseren Strassen verkehren und entsprechend vor den Radarkontrollen gewarnt werden. Da gibt es auch eine Rechtsungleichheit gegenüber den inländischen Fahrzeuglenkern.

Leuthard Doris · VPBR-F · Conseil fédéral · Argovie

Nein, Geräte mit solchen Warnsystemen oder Autos, in denen solche Geräte eingebaut sind, dürfen nicht auf Schweizer Strassen verkehren, sie dürfen nicht zugelassen werden. Wenn immer die Polizei ein solches Fahrzeug sieht, das umgerüstet wurde oder in welches ein solches Gerät nachträglich eingebaut wurde, wird das Gerät konfisziert und der Lenker gebüsst. Solche Geräte sind klar nicht toleriert; die Polizei kontrolliert und sanktioniert das.

Vote

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre64 (96 %)0 (0 %)3 (4 %)
Groupe socialiste0 (0 %)42 (100 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical6 (20 %)21 (70 %)3 (10 %)
Groupe PDC1 (3 %)27 (93 %)1 (3 %)
Groupe des VERT-E-S0 (0 %)12 (100 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral0 (0 %)7 (100 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique2 (29 %)5 (71 %)0 (0 %)
Total73 (38 %)114 (59 %)7 (4 %)

Gea: Annahme der Motion
Na: Ablehnung der Motion

Namensliste