15.3185

Moins d'embouteillages aux heures matinales

Regazzi Fabio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe PDC

Das Schweizer Strassennetz ist chronisch und stark überlastet. Die neuesten Zahlen sind erschreckend: 2015 wurden insgesamt fast 23 000 Staustunden registriert. Das sind 4,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor, und das ist eine Verdoppelung gegenüber 2008. Der grösste Teil, nämlich 85 Prozent, ist auf Verkehrsüberlastungen zurückzuführen. Ganz offensichtlich reichen die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr aus. Die negative Folge sind Unfälle, Stress, Zeitverluste und somit volkswirtschaftliche Kosten in Milliardenhöhe: Der Bund geht offiziell von 1,6 Milliarden Franken pro Jahr aus. Zudem belasten Staus und Stop-and-go-Verkehr aufgrund von höherem Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen auch die Umwelt massiv. Auch leidet die Verlässlichkeit von Gütertransporten.

Umso wichtiger ist es, endlich Massnahmen zu ergreifen - rasch und wirkungsvoll. Wie wir aus den Beratungen über den neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) nur zu gut wissen, sind Infrastrukturausbauten enorm kostenintensiv. Die dringend notwendige Beseitigung von Engpässen sowie Kapazitätserweiterungen dauern zudem ihre Zeit. Deshalb müssen wir zwingend auch kurz- und mittelfristige Massnahmen ergreifen. Hierbei steht das sogenannte Verkehrsmanagement im Vordergrund.

Möglichst alle Mittel sollten ausgeschöpft werden - vor allem, wenn es rein gar nichts kostet! Mein Vorschlag ist sozusagen eine Gratismassnahme, die sofort umsetzbar ist. Zumindest in den Morgenstunden, wenn sich Berufsverkehr und Pendlerverkehr in die Quere kommen, kann damit wirkungsvoll eine Entlastung erzielt werden. Davon profitieren alle: die Pendler, der Gütertransport, das Gewerbe, die Wirtschaft sowie letztlich die Konsumenten.

Aber Achtung! Mir geht es lediglich um eine Lockerung des Nachtfahrverbots, nicht um dessen Aufhebung. Kein einziges Transportunternehmen in der Schweiz ist daran interessiert, flächendeckend und generell auch während der Nacht tätig sein zu können. Die allermeisten Zuliefer- und Abholfahrten sind aufgrund der Öffnungszeiten in Wirtschaft und Gewerbe grundsätzlich nur tagsüber möglich. Dank einer zusätzlichen Fahrtstunde bereits ab vier Uhr am Morgen ist jedoch gewährleistet, dass der Warentransport und der Pendlerverkehr zu den morgendlichen Stosszeiten nicht mehr aufeinandertreffen. Damit kann ein wertvoller Beitrag zur raschen Entschärfung der Stauproblematik geleistet werden.

Im Übrigen ist die Argumentation des Bundesrates, dass das Nachtfahrverbot aus rechtlichen Gründen nicht gelockert werden kann, nicht stichhaltig. Wenn es dazu offenbar eine Unterscheidung zwischen Binnenverkehr sowie dem Transit-, Import- und Exportverkehr im Strassenverkehrsgesetz braucht, muss diese Unterscheidung zur Umsetzung meines Anliegens eben vorgenommen werden, womit auch eine Anpassung des Landverkehrsabkommens nicht nötig wäre.

Leuthard Doris · VPBR-F · Conseil fédéral · Argovie

Herr Nationalrat Regazzi verlangt eine Reduktion des Nachtfahrverbots um eine Stunde. Es wäre also ab morgens um vier Uhr grundsätzlich Güterverkehr zulässig. Damit tangieren Sie ein sehr sensibles Thema.

Erstens basiert das Nachtfahrverbot auf Volksabstimmungen. Unser Volk hat gerade auch als Element der Verlagerungspolitik, aber auch zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm das Sonntags- und Nachtfahrverbot so etabliert, und wir leben damit. Wir haben es sogar, weil es für die Schweiz so wichtig ist, mit der Europäischen Union im Landverkehrsabkommen so vereinbart. Wenn Sie das jetzt lockern wollen, ist es natürlich so, dass primär dann das Landverkehrsabkommen angepasst werden müsste. Die EU würde das wahrscheinlich akzeptieren, weil die Folge die wäre, dass sie natürlich dann viel mehr Schwerverkehrstransporte schon morgens ab vier Uhr auf unseren Strassen fahren lassen könnte. Das wäre dem Transit hochwillkommen. Aus Schweizer Verkehrssicht, aus Schweizer Sicht auch des Lärmschutzes ist es das nicht.

Das zweite Problem ist effektiv, dass wir ja in denjenigen Güterbereichen, in denen es zum Beispiel um Frischprodukte geht - die Bevölkerung ist froh, wenn morgens um sechs Uhr schon die frischen Gipfeli und die frischen Salate in den Regalen sind -, heute schon Ausnahmen vom Nachtfahrverbot haben. Überall dort, wo wir meinen, dass Transporte im Sinne der Bevölkerung sind, kennen wir diese Ausnahmen. Wenn wir jetzt diese Transporte generell schon morgens um vier Uhr zulassen würden, weiss ich nicht, welche zusätzlichen Branchen tatsächlich schon morgens um vier Uhr ihre LKW losfahren lassen würden. Wir haben jetzt gerade über die Arbeits- und Ruhezeit usw. der Chauffeure gesprochen. Es geht hier halt einfach um sehr sensible Situationen.

Wir überlegen uns im Moment departementsintern, weil das Thema Lärm mit der Nachtruhe verbunden ist, ob man allenfalls mal in Richtung Pilotprojekte mit Elektrolastwagen oder Hybriden, die fast lärmfrei sind, gehen könnte. Man könnte dann schauen, ob das effektiv eine Reduktion der Pendlerströme am Morgen zur Folge hätte, wenn gewisse Fahrzeuge die Strasse schon früher benutzen dürften, oder ob es irrelevant wäre. Vor allem ist das Nachtfahrverbot einfach wirklich mit der Nachtruhe für die Bevölkerung verbunden.

Deshalb beantragen wir die Ablehnung dieser Motion.

Vote

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre67 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste0 (0 %)42 (100 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical7 (23 %)23 (77 %)0 (0 %)
Groupe PDC20 (69 %)6 (21 %)3 (10 %)
Groupe des VERT-E-S0 (0 %)12 (100 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral0 (0 %)7 (100 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique4 (57 %)3 (43 %)0 (0 %)
Total98 (51 %)93 (48 %)3 (2 %)

Gea: Annahme der Motion
Na: Ablehnung der Motion

Namensliste