Fatschenta parlamentara: Unbürokratisches Jawort (13.4037)

13.4037

Unbürokratisches Jawort

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Kommission

Annahme der Motion

Antrag Rieder

Ablehnung von Ziffer 2 der Motion

Proposition de la commission

Adopter la motion

Proposition Rieder

Rejeter le chiffre 2 de la motion

Le président (Comte Raphaël, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. Le Conseil fédéral propose l'adoption de la motion. Monsieur Rieder propose de rejeter le chiffre 2 de la motion.

Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Diese Motion versucht, das Eheschlussverfahren in zwei Punkten von rechtlich mittlerweile etwas unnötig gewordenen Verfahrenseinschränkungen zu befreien, also für ein unbürokratisches Jawort zu sorgen.

Ich erkläre kurz, wie es dazu kam. Der Grund dafür war nicht ein persönliches Erlebnis, sondern es war ein seit Jahrzehnten tätiger und erfahrener Zivilstandsbeamter aus einem grossen Kanton, der zu mir kam und sagte: Du bist ja zwar selber nicht verheiratet, aber ein Liberaler, und vielleicht kannst Du mal etwas Liberales, etwas Entbürokratisierendes für die Leute tun, die eben heiraten möchten. Daraus gab es zwei Punkte, die Ihre Kommission so angenommen hat.

Der erste Punkt, ursprünglich der Hauptpunkt, ist die Wartefrist. Die ist heute zehn Tage nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens bis zur möglichen Trauung. Das hatte früher einen Sinn, es gab nämlich das sogenannte Verkündungsverfahren. Ich weiss nicht, wer von Ihnen noch unter jenem geheiratet hat. Nach vollständig geprüftem Ehevorbereitungsverfahren wurden die Brautleute öffentlich angeschlagen, z. B. im Gemeindehaus, und jedermann konnte Einsprache erheben. Das hat man vor sechzehn Jahren im Jahre 2000 abgeschafft. Seither hat die Frist an sich keinen Sinn mehr. Man hat es damals einfach irgendwie verpasst, sie aufzuheben. Bei späteren Gesetzesrevisionen aber hat man sich konsequent verhalten. Man hat beim Partnerschaftsgesetz z. B. dann keine solche Frist eingeführt; man hat bei der Ehescheidung die Bedenkfrist aufgehoben; auch die Nachbarländer Deutschland und Österreich mit einem ähnlichen System kennen diese Frist nicht.

Das Resultat aufgrund der Frist, die wir heute noch haben: Ein Brautpaar erhält nach abgeschlossenem Vorbereitungsverfahren, nachdem alles geprüft ist, den Bescheid, es sei nun alles bereit für die Heirat - aber es möge bitte noch einmal nach Hause gehen und zehn Tage warten; dann könne es wieder kommen. Das ist für gewisse Paare, die eben gern zu einem bestimmten Zeitpunkt heiraten würden und dazu bereit sind, eine an sich unnötige Verzögerung. Wenn wir diese Frist nun aufheben, vergeben wir uns überhaupt nichts.

Im Nationalrat wurde noch befürchtet, dass man dann weniger genau prüfen könnte, ob zum Beispiel eine Scheinehe oder eine Zwangsehe vorliege. Das war ein Irrtum in der dortigen Argumentation, denn das alles wird im Vorbereitungsverfahren geprüft. Es geht nur darum, ob man, wenn alles geprüft ist und man den Stempel erhält - die Zusage, man dürfe jetzt heiraten -, quasi nochmals nach Hause geschickt wird, oder ob man gleich zur Eheschliessung schreiten darf.

Für diese Ziffer war Ihre Kommission einstimmig: mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Auch der Bundesrat und der Nationalrat unterstützen diese Ziffer.

Die zweite Ziffer hat zugegebenermassen für etwas mehr Diskussionen gesorgt. Es geht darum, dass man das Obligatorium - ich betone: das Obligatorium - aufheben würde, nach dem die Brautleute im Moment der Eheschliessung auf dem Amt zwingend zwei Trauzeugen dabeihaben müssen. Dazu eine persönliche Klarstellung: Ich finde Trauzeugen etwas sehr Schönes. Ich war schon Trauzeuge, und würde ich je heiraten, dann würde ich, wenn es irgendwie geht, mit Trauzeugen heiraten. Zu meiner Freude haben sich sogar Kommissionsmitglieder bereiterklärt, im Falle einer Notlage einzuspringen - vielen Dank im Voraus!

Was es aber dazu nicht mehr braucht, ist ein gesetzliches Obligatorium. Wie die Wartefrist hatte auch das ursprünglich wirklich eine rechtliche Bedeutung, denn früher hiess es "Zweier Zeugen Mund tut Wahrheit kund". Man konnte in der Vergangenheit auch nicht so gut scheiden. Da behalf man sich oft mit der Annullation und sagte, wenn man die Ehe auflösen wollte, dass man gar nie verheiratet war. Dagegen gab es die Zeugen, die eben sagten: "Moment! Wir bezeugen, dass diese Leute verheiratet sind." Das war früher nötig. Das ist es heute nicht mehr. Diese Beweisfunktion ist entfallen. Der Beweis wird nun durch den Eheschluss vor dem Beamten und den Eintrag ins Register vollständig erbracht.

Wenn man dieses Obligatorium aber aufhebt, gewinnt man etwas Kleines. Gewisse Brautleute würden etwas mehr Flexibilität erhalten, nämlich solche Brautleute, die zwar an sich vielleicht in der Kirche dann gerne Trauzeugen dabei haben, aber aus irgendeinem Grund - weil zum Beispiel der zivile Eheschluss drängt, weil es eine Terminkollision gibt - die Trauzeugen ihrer Wahl nicht dabei haben können. Heute machen sie wegen des Obligatoriums Folgendes: Sie mieten Trauzeugen auf dem Amt, für 50 Franken. Ein solcher Escort-Trauzeuge ist doch etwas unwürdig.

Es wurde nun eingewendet, diese Trauzeugen hätten wohl keinen rechtlichen Sinn, aber einen emotionalen und traditionellen. Das unterschreibe ich Ihnen zu hundert Prozent. Ich bin nur der Auffassung, dass schöne Dinge, die einen emotionalen, einen traditionellen Wert haben, deswegen zur Verstärkung nicht auch noch einen gesetzlichen Zwang brauchen. Es gibt gerade am Beispiel des Eheschlusses sehr viele, schöne, starke, magische Traditionen, die allesamt ohne gesetzlichen Zwang blühen, namentlich zum Beispiel, dass die Braut ein Brautkleid trägt oder dass man die Ringe tauscht oder dass der Vater der Braut mit der Braut den ersten Tanz ausführt. All diese Dinge gibt es, und sie sind schön, und die wird es weiterhin geben, wie auch die Trauzeugen - aber bitte einfach ohne den gesetzlichen Zwang!

Das Fazit Ihrer Kommission: Wenn Sie diese Motion annehmen, wird in diesem Land ein ganz klein wenig unnötige Bürokratie abgeschafft. Nutzniesserin davon ist die Ehe, die etwas einfacher geschlossen werden kann.

Der Bundesrat empfahl die Motion zur Annahme, der Nationalrat ist ihm nach emotionaler Debatte gefolgt. Ihre Kommission empfiehlt mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen Annahme der Ziffer bezüglich der Frist; dazu gibt es ja auch keinen Gegenantrag. Bezüglich der zweiten Ziffer war es mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung etwas knapper. Da hatten wir keine Minderheit, nun haben wir einen Einzelantrag.

Ich bitte Sie namens der Kommission, beiden Ziffern der Motion zuzustimmen.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Als ich Ständerat wurde, konnte ich mir nicht vorstellen, dass ich hier einmal gezwungen sein würde, die Trauzeugen in der Schweiz zu verteidigen. Ich gebe zu, dass ich keine so grossen Erfahrungen im Umgang mit Trauzeugen habe wie Kollege Caroni; ich hatte nur einmal das Vergnügen, und ich hatte diese Trauzeugen nicht als unnötige Bürokratie erlebt, sondern als Freunde, die mich an diesem Tag begleitet hatten.

Warum habe ich in der Kommission keinen Minderheitsantrag gestellt? Ich dachte mir, schau dich doch erst einmal um in der Welt, wer eigentlich das Trauzeugen-Obligatorium kennt und wer nicht. Dann entscheide, ob du modern oder wertkonservativ sein willst. Ich habe mir jenen Ort angeschaut, an welchem weltweit am schnellsten und am unbürokratischsten geheiratet wird - Las Vegas. Kollegin Anita Fetz sagte es schon: In Las Vegas können Sie für 75 Dollar den Full Service haben. Es gibt bloss drei Voraussetzungen, um zu heiraten: einen gültigen Pass, ein Zertifikat und den Zeugen. Der Zeuge, "the witness", ist immer dabei. Die Amerikaner halten also den Trauzeugen nicht für unnötige Bürokratie, sondern für sie ist es im Rahmen einer Trauung von acht Minuten durchaus möglich, einen Trauzeugen zu beschaffen. Wer es nicht schafft, dem wird von der Wedding Chapel ein Trauzeuge zur Verfügung gestellt. Was in Las Vegas möglich ist, dürfte auch für die Schweiz noch passen.

Es geht noch weiter. Wenn Sie Ihren Vorschlag weiter analysieren, Herr Caroni, sehen Sie, dass er nicht zu weniger Bürokratie führen wird. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der Zivilstandsbeamte vor der Inszenierung der Trauung anfragt, ob man einen Trauzeugen will oder nicht. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ein findiger Beamter dann findet, es brauche dazu Formulare - eines für die Heirat mit Trauzeugen, eines für die Heirat ohne Trauzeugen. Am Ende wird derjenige, der einen Trauzeugen mitbringt, 10 Franken mehr zahlen müssen; wer auf ihn verzichtet, wird 10 Franken weniger zahlen. Das kann es nicht sein.

Dieser Artikel 102 ZGB ist 110 Jahre alt und hat bis jetzt alles überstanden. Ich habe am Ende meiner Evaluation festgestellt, dass er immer noch sehr modern ist. Daher: Unterstützen Sie meinen Antrag!

Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte diese wichtige Debatte nicht unnötig verlängern. Aber Kollege Caroni hat mich dringend gebeten, ihn zu unterstützen, da ich in der Kommission schon den Antrag gestellt habe, dass man diese Motion unterstützt.

Sie haben das zentrale Argument gehört. Wenn diese Motion abgelehnt wird, wird sich in der Schweiz nicht viel Dramatisches entwickeln. Wir werden weiterhin Zeugen haben, und gewisse Leute werden heiraten und ihre Zeugen für 50 Franken "mieten" müssen. Wenn wir zustimmen, passiert auch nichts Dramatisches. Die Leute werden auch noch mit Zeugen heiraten können, wenn sie das wollen. Und wenn sie es nicht wollen, können sie darauf verzichten.

Die Frage ist letztlich, was man in einer solchen Situation tun soll. Man hätte auch sagen können: Die Motion hätte auch gar nicht verfasst werden müssen. Aber jetzt ist sie da. Und da sie nun einmal da ist, war meine Argumentation in der Kommission im Wesentlichen die folgende: Ich werde immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob man nicht mehr deregulieren sollte. Wir würden alles regulieren und überregulieren. Jetzt haben Sie - da schaue ich vor allem auf die andere Seite des Ratsaales - einmal einen Artikel, der überflüssig ist. Jetzt können Sie einmal deregulieren. Jetzt können Sie einmal etwas streichen. Wenn Sie heute Ja sagen, können Sie rausgehen, und wenn man Ihnen den Vorwurf macht, dass Sie nie deregulieren und immer überregulieren, können Sie sagen: Nein, einmal haben wir es gemacht. Wir haben die Pflicht der Zeugen gestrichen, weil sie überflüssig ist.

Von daher muss ich Ihnen Folgendes sagen: Wenn der Vorstoss schon vorliegt - ich hätte auch damit leben können, dass man ihn nicht gemacht hätte, ganz ehrlich gesagt - und wenn wir schon die Gelegenheit haben, etwas Überflüssiges aus dem Zivilgesetzbuch zu streichen, dann sollten wir das doch auch tun. All denjenigen, die Angst haben, dass Herr Caroni ganz mutterseelenallein irgendwo in Appenzell Ausserrhoden heiraten muss, sei gesagt: Auch ich werde mit dabei sein, und er wird mit Sicherheit genügend Zeugen haben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, hier dieser Motion zuzustimmen.

Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion

Kollege Jositsch hat den Motionär sekundiert, ich möchte Kollege Rieder zu Hilfe kommen und Ihnen ebenfalls beantragen, seinen Einzelantrag anzunehmen und Ziffer 2 der Motion abzulehnen.

Wir kennen in der Schweiz keinen Trauzeugennotstand. Es ist nicht so, dass man die Leute nicht findet, die ein junges Paar bei der Trauung begleiten und sie bei diesem wichtigen Schritt unterstützen. Auch die vorgebrachten Bürokratiegründe sind Scheingründe. Die feierliche Trauung vor dem Zivilstandsbeamten ist eine schöne Tradition. Wieso sollten wir sie ohne Not über Bord werfen?

Der Hauptgrund, am Trauzeugen festzuhalten, ist für mich folgender: Wir haben es im Rahmen verschiedener Revisionen des Scheidungsrechts den Eheleuten relativ einfach gemacht, formell aus einer Ehe auszusteigen. Ich sage nicht, dass es emotional nicht ein schwieriger Entscheid ist, aber ich war einmal Richter an einem Bezirksgericht und habe miterlebt, wie einfach man es den Eheleuten gemacht hat, aus einer Ehe auszusteigen. Nun sind wir daran, auch noch den Eheschluss zu vereinfachen. Herr Caroni, der nächste Schritt wäre es, dass Sie fordern, dass man auf die Trauung gänzlich verzichten und es zur Begründung einer Lebensgemeinschaft bei einem einfachen Vertrag bewenden lassen kann.

Wenn ich den Bericht des Bundesrates zum Postulat Fehr Jacqueline 12.3607 vom März 2015 richtig in Erinnerung habe, erklärt der Bundesrat darin, was künftig alles an Familienbildern möglich sein könnte. Es wird dabei die Vielfalt der Formen des Zusammenlebens unterstrichen. Dies geht von zeitgenössischen Paarbeziehungen über polygame Ehen und faktische Lebensgemeinschaften bis zur "Ehe für alle" - all dies versteht man unter "Modernisierung des Familienrechts", von "Zusammenlebensformen".

Ich möchte nicht mit dem Entscheid, die Trauung noch weiter zu vereinfachen, die Ehe schwächen. Deshalb bin ich der Meinung, wir sollten daran festhalten. Irgendwann diskutieren wir über "Ehe für alle" oder auch über den Pacte civil de solidarité, was dann gar keine Voraussetzungen mehr benötigen würde. Womöglich wird man einen solchen per Handschlag abschliessen können. Diese Diskussionen werden womöglich noch auf uns zukommen.

Deshalb möchte ich Kollege Rieder unterstützen, an dieser schönen Tradition festzuhalten, selbst wenn sie beweismässig keine Rolle mehr spielt. Immerhin unterstreichen wir damit, dass wir dem Akt der Trauung eine Bedeutung beimessen, weil damit eine Ehe begründet wird.

Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Ich bin gerührt, dass ich dereinst aus einem so grossen Pool von Trauzeugen auswählen könnte! Ich erlaube mir noch eine ganz kurze Replik zu einigen Punkten.

Das eine ist die Angst, dass man dann den Trauzeugen nicht mehr dabeihaben dürfte. Sie ist unbegründet: Die Ehe ist heute öffentlich, man darf heute schon dabeihaben, wen man möchte, und selbstverständlich dürfte man das auch in Zukunft. Ich würde davon ausgehen, dass 95 Prozent der Leute dann immer noch einen Trauzeugen dabeihätten. Es gibt aber halt einfach Leute - ich habe auch in meinem Umfeld solche erlebt -, die Leute haben, die sie gerne dabeihätten und die in der Kirche dann wahrscheinlich auch dabei sind, die es sich aber z. B. wegen Auslandabwesenheit nicht einrichten können, zum Zeitpunkt der zivilen Trauung dabei zu sein. Klar kann man dann jemanden vom Amt holen oder kann in Las Vegas Elvis Presley engagieren, aber das ist ja eigentlich nicht der Sinn der Übung.

Noch ein letzter Punkt: Ein Hauptanliegen der Motion, die ich wie hoffentlich auch Kollege Jositsch nicht als überflüssig einschätze, war es, diese zehntägige Verkündungsfrist aufzuheben. Ich stelle fest, dass hierzu in diesem Saal grosse Einigkeit herrscht. Dann wäre immerhin das gewonnen.

Den untergeordneten Punkt, die Frage der Trauzeugen, kann man emotional unterschiedlich gewichten. Nochmals: Als gesetzliche Regel ist es an sich so wenig nötig, wie es z. B. auch ein Brautkleidobligatorium wäre. Wenn man aber so die Tradition verstärken möchte, kann man das natürlich tun.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Herr Ständerat Engler hat nochmals den Bericht zur Modernisierung des Familienrechts in Erinnerung gerufen. Ich bin Ihnen dankbar dafür, denn ich denke, dieser Bericht ist eine gute Grundlage, um sich bei gesellschaftspolitischen Veränderungen zu überlegen, wie sich das Recht dazu verhält. Hier hat der Bundesrat eigentlich in den letzten Jahren immer die gleiche Haltung vertreten. Er hat gesagt: Das Recht muss gesellschaftliche Realitäten abbilden. Denn wenn die Realitäten und das Recht auseinandergehen, dann leiden unter Umständen die Schwächsten. Deshalb haben wir zum Beispiel - ich nenne jetzt nur das - das gemeinsame elterliche Sorgerecht verabschiedet, und wir haben beim Unterhalt von unverheirateten Paaren die rechtlichen Regelungen angepasst; dies einfach, weil es eine Tatsache ist, dass Menschen heute auf vielfältige Weise zusammenleben, und das Recht soll diese Vielfalt abbilden. Es muss nicht die Vielfalt verhindern, es muss eigentlich niemandem etwas vorschreiben. Der Bundesrat vertritt hier eine liberale gesellschaftspolitische Haltung.

Deshalb stellen sich jetzt auch bei einem solchen Thema, wie Sie es heute diskutieren, eigentlich zwei Fragen. Die erste lautet: Gibt es rechtliche Gründe, am bestehenden Recht festzuhalten? Es wurde erwähnt, diese Wartefrist, die einmal Sinn gemacht hat, macht heute keinen Sinn mehr. Denn es müssen in der Vorbereitungsphase die Fragen, ob es sich zum Beispiel um eine Zwangsheirat oder um eine Scheinehe handelt, abgeklärt werden. Aber das passiert in der Vorbereitungszeit und nicht innerhalb dieser Wartefrist. Deshalb gibt es aus rechtlicher Sicht - das war bei Ihnen nicht bestritten - keinen Grund, an dieser zwingenden Wartefrist festzuhalten.

Auch beim Erfordernis von Trauzeugen stellt sich die Frage, ob es rechtliche Gründe gibt, an diesem Obligatorium festzuhalten. Nein, es gibt sie nicht. Denn die Trauzeugen haben die Beweisfunktion, die sie für die Eheschliessung früher hatten, heute nicht mehr. Heute gilt die Entscheidung bei einer übereinstimmenden Willenserklärung der persönlich anwesenden Brautleute vor dem Zivilstandsbeamten; das ist die rechtliche Ausgangslage, daher gibt es keine rechtlichen Gründe.

Die zweite Frage, die im Zusammenhang mit einer solchen Änderung, wie sie Herr Caroni verlangt, auch wichtig ist: Nimmt man irgendjemandem irgendetwas weg? Man muss sich überlegen, ob es sich lohnt, einer Person etwas wegzunehmen, die hier ein Bedürfnis hat. Da muss ich sagen: Sie nehmen mit dieser Motion niemandem etwas weg. Die Brautleute können nach wie vor nach der Vorbereitungsphase zehn Tage lang warten; sie können auch drei Monate lang warten, was vielleicht manchmal gar nicht so schlecht wäre. Das ist dann wirklich allen selber überlassen, aber Sie nehmen niemandem etwas weg.

Bei den Trauzeugen ist es das Gleiche, Sie nehmen niemandem etwas weg. Sie können weiterhin mit Trauzeugen kommen, wenn Sie das wünschen. Diejenigen, die das nicht wünschen, müssen das nicht mehr tun. Das ist eigentlich die einzige Veränderung; es ist in der Tat keine grosse Veränderung. Die Entbürokratisierung steht in diesem Zusammenhang wohl nicht im Vordergrund.

Aber noch einmal, gesellschaftspolitisch denke ich, sind die zwei relevanten Punkte: Es gibt keine rechtlichen Gründe, daran festzuhalten, und Sie nehmen niemandem etwas weg.

Ich glaube, in diesem Sinne können Sie mit gutem Gewissen diese Motion annehmen.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 1 - Ch. 1

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ziff. 2 - Ch. 2

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 15 Stimmen

Dagegen ... 25 Stimmen

(1 Enthaltung)