Fatschenta parlamentara: Voranschlag 2016. Nachtrag II (16.042),

16.041, 16.042

Voranschlag 2017 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020 / Voranschlag 2016. Nachtrag II

Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion

Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Wir führen zunächst eine generelle Debatte zum Voranschlag 2017 und zum Nachtrag II zum Voranschlag 2016 durch.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Der Voranschlag 2017 ist der erste nach den Regeln des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB). Eine wesentliche Neuerung ist, dass der Eigenbereich der Verwaltungseinheiten mit einem Globalbudget geführt wird. Dem Parlament ist es zudem neu auch möglich, die Zielvorgaben der Verwaltungseinheiten zu verändern oder neue Ziele vorzugeben. Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft den Finanzplan. Der Finanzplan wird nach wie vor zur Kenntnis genommen. Das Parlament kann dem Bundesrat aber Änderungsanträge für den nächsten Finanzplan erteilen, derzeit also für den Finanzplan 2019-2021. Das eröffnet uns die Möglichkeit, auch mittelfristig Einfluss auf die Bundesfinanzen zu nehmen und nicht immer in letzter Minute noch irgendwelche Kürzungsanträge zu stellen. Das bedeutet allerdings auch, dass man sich ziemlich genau damit auseinandersetzen muss. Die Idee ist, dass man nicht mehr einfach nur Kürzungen macht, sondern auch sagt, welche Leistungen und Aufgaben man nicht mehr will. Es gibt also neue Möglichkeiten für uns als Parlament, aber auch neue Verantwortlichkeiten.

Die Behandlung des Voranschlages 2017 ist von zwei weiteren wesentlichen Punkten geprägt. Einerseits haben die Räte in diesem Jahr die grossen, mehrjährigen Finanzvorlagen wie die BFI-Botschaft, die Botschaft für die internationale Zusammenarbeit oder die Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft beschlossen oder sind soeben daran, das zu tun. Das sind die ganz grossen Vorlagen mit nichtgebundenen Ausgaben, die die Finanzmittel der nächsten Jahre in diesen Aufgabengebieten festlegen. Andererseits legte der Bundesrat das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 vor. Dieses hat der Nationalrat als Zweitrat letzte Woche behandelt. Wir haben es schon in der letzten Session behandelt und werden es dann in der dritten Sessionswoche zur Differenzbereinigung zurückerhalten.

Die Finanzkommission Ihres Rates schlägt Ihnen grossmehrheitlich vor, die meisten der vom Rat im Stabilisierungsprogramm vorgenommenen Änderungen in den Voranschlag 2017 zu übertragen. Wir werden später bei den entsprechenden Positionen darauf zu sprechen kommen.

Die Finanzkommission hatte zum Zeitpunkt der Beratungen des Voranschlages 2017 Kenntnis von der zweiten Hochrechnung des Jahresergebnisses 2016 per Ende September. Danach dürfte der ordentliche Haushalt im laufenden Jahr um satte 2,7 Milliarden Franken besser abschliessen als budgetiert. Gemäss den Ausführungen des Finanzministers ist der zu erwartende Abschluss auf Sonderfaktoren aufgrund der Negativzinsen zurückzuführen. Erstens bezahlen die Unternehmen ihre direkten Bundessteuern vermehrt im Vorjahr, um damit den Negativzinsen bei den Banken zu entgehen. Zweitens passiert das Gleiche indirekt bei der Verrechnungssteuer, indem sie verzögert zurückgefordert wird. Drittens erhält der Bund höhere Agios auf Bundesanleihen. Wenn man diese Sonderfaktoren ausblendet, wird 2016 voraussichtlich ein ausgeglichenes Finanzergebnis resultieren.

Sollte der Zustand mit diesem Negativzinsumfeld weiter anhalten - das haben wir in der Finanzkommission diskutiert -, ist zu prüfen, ob die Sonderlichkeit beim Bundesbudget zu korrigieren ist, dass keine Abgrenzungen gemacht werden können. Kein Kantons-, kein Gemeindeparlament kann Einnahmen aus Steuern, die eigentlich für das nächste Jahr gelten, aber schon im laufenden Jahr einbezahlt werden, nicht abgrenzen.

Der Ständerat hat beim Voranschlag 2017 insgesamt sechs Bundesbeschlüsse und zwei Anhänge und beim Nachtrag II zum Voranschlag 2016 drei Bundesbeschlüsse zu beschliessen. Beim Nachtrag II zum Voranschlag 2016 beantragt Ihnen die Finanzkommission keine Änderungen. Es liegt deshalb keine Fahne vor.

Nun zum Salto, den letzten Donnerstag der Nationalrat gemacht hat: Bei der Fahne, die Ihnen jetzt zum Voranschlag 2017 vorliegt, möchte ich bereits jetzt auf eine Besonderheit hinweisen, weil der Nationalrat letzten Donnerstag bekanntlich den Voranschlag in der Gesamtabstimmung abgelehnt hat. Dies erkennen Sie in der Fahne auf der ersten Seite. Normalerweise ist es ja so, dass wir, wenn wir Zweitrat sind, unsere Beschlüsse auf den Erstrat, also den Nationalrat, beziehen. Dadurch, dass der Nationalrat aber seine Beschlüsse aus der Detailberatung abgelehnt hat - diese zählen jetzt nicht mehr -, erscheinen sie hier zwar noch auf der Fahne, sind aber grau hinterlegt; Sie wissen damit, dass Sie das gleich übersehen können. Sie müssen sich jetzt bei unserer Beratung auf den Entwurf des Bundesrates beziehen. Sämtliche Beschlüsse, die Sie jetzt grau hinterlegt sehen, sind nichtig. Deshalb werden wir sie hier in unserer Debatte nicht beachten.

An dieser Stelle lasse ich auch gleich die Klärung der Frage folgen, was die Konsequenz aus der Ablehnung des Budgets durch den Nationalrat ist. Würde der Nationalrat die Ablehnung bei der Behandlung des Budgets am kommenden Mittwoch bestätigen, entspräche dies einer Rückweisung des Voranschlages an den Bundesrat. Dieser müsste dem Parlament einen neuen Entwurf unterbreiten. Im Gegensatz zu den meisten Kantonen ist auf Bundesebene allerdings nicht geregelt, wie die dadurch entstehende budgetlose Zeit zu überbrücken wäre. Es müsste allenfalls ein Notbudget erstellt werden.

Nimmt unser Rat heute das Budget an, so, wie es Ihnen Ihre Finanzkommission beantragt, dann geht es zurück an den Nationalrat. Er nimmt die Detailberatung erneut auf - nachdem er schon zwei Tage darüber debattiert hat, so viel einfach zur Effizienz und in Klammern gesagt - und wird halt entweder nochmals alle oder nur bestimmte Positionen durchgehen. Wir haben zeitlich durch diesen, ich sag's mal so, Salto des Nationalrates quasi eine Runde verloren.

Nach diesem kurzen Exkurs in rechtliche Gefilde nun zurück zum konkreten Voranschlag, den wir heute fürs Jahr 2017 beraten: Das Budget 2017 basiert auf folgenden Prognosen. Für das reale BIP wird für das Jahr 2017 ein Wachstum von 1,8 Prozent prognostiziert. Das Wachstum des nominellen BIP wird auf 2 Prozent und der Anstieg der Konsumentenpreise auf 0,2 Prozent geschätzt. Das ist sozusagen die Kennzahlenbasis, auf der der Voranschlag beruht.

Das Einnahmenwachstum 2017 beläuft sich auf den ersten Blick auf 3,1 Prozent. Korrigiert um Sonderfaktoren wie die innerhalb des Voranschlages dem Parlament unterbreitete Umwandlung der Darlehen an den Swiss Investment Fund for Emerging Markets (Sifem) in Eigenkapital, beträgt das Einnahmenwachstum aber faktisch "nur" 2 Prozent. Es ist manchmal ein bisschen schwierig, diese Sonderfaktoren auszublenden. Darum benenne ich sie hier auch.

Demgegenüber wachsen die ordentlichen Ausgaben um 2,7 Prozent. Dies ist primär auf die Migrationsausgaben und den Zuwachs bei einigen stark gebundenen Ausgaben in den Bereichen soziale Wohlfahrt, Finanzen und Steuern sowie Verteidigung zurückzuführen. Gemäss Finanzplan 2018-2020 drohen Defizite von 1,4 bis 1,9 Milliarden Franken. Davor wird Sie wahrscheinlich nachher unser Finanzminister eindringlich warnen. Das heisst, es werden weitere Sparprogramme anstehen, namentlich aufgrund der grossen Ausfälle durch die Unternehmenssteuerreform III.

Zu den Schulden: Gemäss Hochrechnung werden die Bruttoschulden Ende 2017 rund 106,4 Milliarden Franken betragen. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber 2016 um 7 Milliarden Franken. Es ist allerdings ein vorübergehender Anstieg, da er auf neuen Bewertungsmethoden beruht und auf dem Aufbau von Tresoreriebeständen im Hinblick auf eine im Januar 2018 fällige Anleihe. Dies sind die Sonderfaktoren, die im ersten Moment zu einem höheren Schuldenstand führen werden. Ab 2018 dürften die Bruttoschulden wieder zurückgehen und 2020 unter 99 Milliarden Franken sinken. Die Schuldenquote brutto in Prozenten des BIP beträgt Ende 2017 16,2 Prozent, die Schuldenquote netto, Bruttoschulden abzüglich Finanzvermögen, 11,1 Prozent. Auch die Schuldenquoten bewegen sich kontinuierlich nach unten. Die Schuldenquote brutto dürfte bis 2020 auf 13,9 Prozent zurückgehen - ein Tiefstand, der seit 1991 nicht mehr erreicht wurde. Es gibt wohl kein Land, das eine derart tiefe Schuldenquote hat wie die Schweiz.

Noch ein paar Bemerkungen zu den Einnahmen des Bundes: Die erwarteten Einnahmen wachsen gegenüber dem Voranschlag 2016 um rund 3 Prozent auf 68,8 Milliarden Franken. Mit Ausnahme der übrigen Verbrauchssteuern legen alle Einnahmekategorien im Jahr 2017 zu. Es erhöhen sich also sowohl die budgetierten Einnahmen bei der Mehrwertsteuer, um 1,7 Prozent, wie auch jene bei den direkten Bundessteuern. Ebenfalls zulegen werden gemäss Prognosen die Einnahmen bei der Verrechnungssteuer.

Aber auch die Ausgaben des Bundes legen zu. Mit 69 Milliarden Franken sind die Ausgaben 2017 um 2,7 Prozent höher budgetiert als für das laufende Jahr. Das Wachstum geht zu einem bedeutenden Teil auf die stark gebundenen Ausgaben zurück. Dazu gehören natürlich die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt; sie steigen um 5,3 Prozent. Drei Viertel davon betreffen die Migrationsausgaben. Das ist ein Bereich, der sehr schwierig zu prognostizieren ist. Auch im Bereich Finanzen und Steuern gibt es einen Zuwachs bei den Ausgaben. Ich zähle Ihnen hier jetzt nicht alle Positionen im Einzelnen auf.

Ich gebe Ihnen noch einen Hinweis zum Verkehr: Dort ist die Situation mit einem Ausgabenrückgang von 0,2 Prozent weitgehend stabil. Einer steigenden Einlage in den Bahninfrastrukturfonds von etwa 100 Millionen Franken und höheren Investitionen in die Nationalstrassen - etwa 42 Millionen Franken - steht eine rückläufige Einlage in den Infrastrukturfonds gegenüber.

Die Landesverteidigung erhält 82 Millionen Franken mehr als im Jahr 2016. Für die militärische Landesverteidigung stehen 56 Millionen Franken mehr zur Verfügung. Wegen der Erneuerung von Polycom steigen die Ausgaben beim Bevölkerungsschutz und Zivildienst um etwa 26 Millionen Franken.

Noch ein Wort zu den Ausgaben für den Bereich Beziehungen zum Ausland, also die internationale Zusammenarbeit: Auf den ersten Blick gibt es dort ein gewaltiges Wachstum von 10 Prozent. Das hat aber ausschliesslich mit der erwähnten Sifem-Geschichte zu tun, die ich dann in der Detailberatung noch etwas ausführen werde. Dort will der Bund ein Darlehen in Aktienkapital umwandeln, was natürlich diesen Budgetposten ganz enorm aufbläst. Faktisch, wenn man diesen Sifem-Sondereffekt rausnimmt, stagnieren die Ausgaben im Bereich internationale Zusammenarbeit bzw. gehen minim um 0,1 Prozent zurück.

Einfach schon im Voraus gesagt: Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen übrigens, die Umwandlung des Sifem-Darlehens in Aktienkapital nicht innerhalb des Budgets 2017 vorzunehmen, sondern es herauszunehmen und dazu im nächsten Jahr eine eigene Debatte zu führen, sodass wir uns auch hier im Rat einmal inhaltlich über Sinn und Zweck des Sifem unterhalten können.

Ihre Finanzkommission erhöhte unter Ausklammerung dieser Sifem-Geschichte das Budget um 136 Millionen Franken. Die Mehrzahl der beantragten Änderungen betrifft die Umsetzung der Beschlüsse, die der Ständerat in der Herbstsession im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes gefasst hat. Ich werde sie in der Detailberatung im Einzelnen ausführen. Der von der Kommission beantragte Voranschlag weist ein winziges strukturelles Defizit von 13,4 Millionen Franken aus, also unterhalb den Vorgaben der Schuldenbremse. Die Kommission ist sich bewusst, dass diese kleine Unterschreitung der Vorgaben der Schuldenbremse noch da ist. Sie fand aber: Wir warten zuerst einmal die Endbeschlüsse des Nationalrates ab und kommen dann im Rahmen der Differenzbereinigung darauf zurück. Diese 13,4 Millionen Franken bewegen sich im Mikrobereich und können problemlos kompensiert werden.

Die Nachtragskredite führten zu keinen grossen Diskussionen in Ihrer Finanzkommission. Es sind keine Änderungen beantragt.

Die Finanzkommission des Ständerates beantragt Ihnen mit 12 zu 1 Stimmen, den Voranschlag 2017 mit den vorgenommenen Änderungen anzunehmen. Einstimmig beantragt sie Ihnen, die Bundesbeschlüsse Ib, II, III, IV und V anzunehmen; wir werden sie dann alle einzeln aufführen. Und die Finanzkommission beantragt Ihnen zudem einstimmig mit einer Enthaltung, dem Bundesbeschluss I über den Nachtrag II zum Voranschlag 2016 zuzustimmen. Sie bekommen dann für die Gesamtabstimmung die einzelnen Bundesbeschlüsse aufgelistet. Wir werden sie dann am Schluss alle einzeln behandeln müssen.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Erlauben Sie mir zwei Vorbemerkungen:

1. Zum Stabilisierungsprogramm, das Sie beraten haben und das in dieser Session in die Differenzbereinigung kommen muss: Sollten Differenzen bestehen zwischen dem Stabilisierungsprogramm und dem Budget, gilt die Zahl im Budget - damit das entsprechend klar ist, je nachdem, wo wir dann in der Differenzbereinigung stehen.

2. Nach dem Nein zum Budget im Nationalrat hoffe ich natürlich, dass Sie dem Budget jetzt zustimmen. Sollte es aber ein zweites Nein geben, entweder bei Ihnen oder im Nationalrat, wäre das als Rückweisung des Budgets an den Bundesrat zu verstehen. Aufgrund der Bestimmungen des Parlamentsgesetzes, des Finanzhaushaltgesetzes und der Bundesverfassung wäre der Bundesrat dann ab dem 1. Januar nicht in der Lage, irgendeine Zahlung zu leisten. Das würde heissen, dass wir noch diese Woche im Bundesrat ein Übergangsbudget beschliessen müssten, wahrscheinlich für die ersten drei Monate, das wir Ihnen dann in der nächsten Woche noch unterbreiten müssten. Wir können uns also ganz viele Unannehmlichkeiten ersparen, wenn wir das Budget verabschieden; das wäre eigentlich die Botschaft daraus. Ich hoffe natürlich, dass wir diese Bereinigungen noch machen können. Das zu den Vorbemerkungen.

Das Budget 2017 sieht höhere Einnahmen im Umfang von 2,1 Milliarden Franken vor, aber auch die Ausgaben legen um 2,2 Milliarden zu. Die Einnahmen nehmen aufgrund der erwarteten, wieder etwas positiveren wirtschaftlichen Entwicklung bei den entsprechenden Einnahmenpositionen zu. Der Hauptanstieg der Ausgaben ist bei den Migrationsausgaben auszumachen. Diese steigen von 2016 bis 2017 um 850 Millionen Franken. Das ist zugegebenermassen hauptsächlich eine Schätzung, weil wir im Juni abschätzen mussten, wie sich die Asylzahlen entwickeln werden. 2016 sind sie tiefer, als wir ursprünglich budgetiert haben. Wie sich das im Jahr 2017 entwickelt, können wir im Moment schlicht und einfach nicht sagen. Das hängt von der ganzen Situation ab. Das ist eigentlich der Haupttreiber bei den Ausgaben, es sind etwa 850 Millionen Franken mehr, und damit ist es innerhalb der letzten fünf Jahre zu einer Verdoppelung der Ausgaben für die Migration gekommen.

Wir gehen für 2017 noch von 33 000 Asylgesuchen aus; das würde in etwa der erwarteten Zahl für dieses Jahr entsprechen. Dieses Jahr kamen weniger Asylbewerber; damit sollten auch die Kosten etwas sinken, die ja dann während einigen Jahren für die entsprechenden Asylbewerber anfallen. Hier ist die Entwicklung nicht wirklich im Detail steuerbar. Es ist dieses Jahr gelungen, die Zahl der Asylgesuche durch verschiedene Massnahmen tief zu halten. Aber so, wie es im Moment in unseren Partnerländern aussieht, ist rund um uns herum eher mit einer Verschärfung zu rechnen, weil die Wahlen wahrscheinlich dazu führen werden, dass man die Grenzen noch stärker kontrolliert; das haben Sie auch gehört und gesehen.

Wenn wir das Budget 2017 anschauen, sehen wir, dass es am Schluss ein ordentliches Finanzierungsdefizit von 219 Millionen Franken hat. Aufgrund der Schuldenbremse und des Konjunkturfaktors wären 344 Millionen Franken Defizit möglich; wir haben nach unserem Budget also eine kleine Marge von 125 Millionen Franken. Nach der Vorberatung durch Ihre Kommission wurde das überschritten, wie auch die Kommissionspräsidentin gesagt hat. Wenn Sie Ihrer Kommission folgen, ist die Schuldenbremse nicht ganz eingehalten. Mit diesen 13 Millionen Franken werden wir wohl in der Differenzbereinigung schauen müssen, wie wir das machen sollen, ob es z. B. eine Kreditsperre geben soll.

Zusammengefasst können wir sagen, dass wir Ihnen für 2017 ein ordentliches Budget unterbreiten. Es ist mit gut 200 Millionen Franken Defizit praktisch ausgeglichen; da kann man fast von einer Punktlandung sprechen.

Es ist aber die Entwicklung zu beobachten, dass sich gewisse Positionen massiv verschoben haben: Wenn wir einen Zeitraum von vielleicht zwanzig Jahren nehmen, dann stellen wir fest, dass die sogenannte Friedensdividende dazu geführt hat, dass die Ausgaben für die Sicherheit in den letzten zwanzig Jahren nicht einmal um die Teuerung gesteigert wurden, sondern real zurückgingen. Gleichzeitig bezahlen wir in der heutigen Minuszins-Situation weniger Schuldzinsen. Nehmen wir Friedensdividende und Schuldzinsen zusammen, kommen wir auf einen Betrag von etwa 10 Milliarden Franken, der eingespart wurde. Auch die Landwirtschaft hat sich ja seitwärts bewegt. Diese gut 10 Milliarden Franken haben wir natürlich für Wachstum an anderen Orten eingesetzt, insbesondere bei den Sozialausgaben. Das ist schon im Auge zu behalten. Der Durchschnitt stimmt; wir wachsen nicht stärker als das BIP. Wir konnten sogar die Schulden leicht reduzieren. Aber innerhalb des Budgets fanden Kreditverschiebungen statt, die auch in Zukunft entsprechende Kosten verursachen werden. Sollten die Zinsen wieder einmal steigen oder, was jetzt auch sichtbar ist, die Sicherheitskosten stabilisiert oder leicht aufgestockt werden, dann ergibt sich daraus doch ein gewisser Engpass, mit dem wir umzugehen haben werden.

Bei den Schulden ist noch anzumerken, dass wir 1990 rund 10 Prozent Schulden, gemessen am Bruttoinlandprodukt, hatten. Sie stiegen dann bis ins Jahr 2004 auf über 26 Prozent des BIP, oder, in Zahlen ausgedrückt, die Schulden stiegen von 1990 bis 2004 um etwa 90 Milliarden Franken. Sie haben sich also verzweieinhalbfacht oder nahezu verdreifacht. Jetzt betragen die Schulden noch etwa 100 Milliarden Franken, 125 minus 25 Milliarden. Das sind 16 Prozent des BIP. Wir liegen zwar im internationalen Vergleich gut, aber wir sind schlechter als 1990, damals waren es rund 10 Prozent, jetzt sind es rund 16 Prozent des BIP. Damit ist es aus finanzpolitischer Sicht langfristig durchaus erwünscht, dass wir diese Schulden weiter stabilisieren. Wenn sie etwas sinken, ist das auch kein Schaden, würde ich einmal sagen.

In Bezug auf die künftigen Rechnungen ist davon auszugehen, dass das angespannte Verhältnis dieser Rechnungen bestehen bleibt. Wir haben ja für das Jahr 2016 in der Rechnung am Schluss einen Überschuss von etwa 2,2 Milliarden Franken. Dieser Überschuss ist aber tatsächlich auf Sonderfaktoren zurückzuführen. Sonderfaktoren sind aus unserer Sicht zu viel und zu früh bezahlte direkte Bundessteuern. Da gibt es Firmen, die bezahlen jetzt halt ihre Steuern - 200, 300 Millionen Franken - im Voraus, weil sie einen Zins von 0,25 Prozent erhalten, wenn sie diese bei uns bezahlt haben, während sie dieses Geld auf der Bank zu Minuszinsen parkieren müssen. Das hat zu Vorauszahlungen geführt, die wir für die nächsten Jahre im Moment auf etwa 3,4 Milliarden Franken schätzen.

Dieses Geld wird uns natürlich in den nächsten Jahren fehlen. Sobald sich das Zinsniveau etwas ausgleicht, werden keine Vorauszahlungen mehr geleistet, und wir haben das dann zu tragen. Unser Finanzhaushaltgesetz gibt vor, dass wir die effektiven Einnahmen in diesem Jahr verbuchen. Wir haben keine Abgrenzungsmöglichkeit. Das stellen wir jetzt fest bei der direkten Bundessteuer, und das gleiche Phänomen haben wir bei der Verrechnungssteuer. Verrechnungssteuern werden nicht mehr sofort zurückgefordert, sondern man lässt sie für einige Zeit beim Bund stehen. Der Grund dafür dürften wieder die Minuszinsen sein. Beim Bund erhält man auch nächstes Jahr noch 100 Prozent des Betrages zurück, bei der Bank vielleicht nur noch 99 Komma irgendetwas. Das führt ebenfalls zu einem Überschuss.

Wenn wir diese Sonderfaktoren ausblenden, dann dürfte die Rechnung 2016 nicht mit einem Überschuss abschliessen, sondern in etwa mit einer schwarzen Null. Budgetiert haben wir ein Defizit von 500 Millionen Franken. Es ist also leicht besser als das, was wir budgetiert haben. Effektiv ist es wesentlich besser, aber das erklärt sich durch Sonderfaktoren, die uns in den nächsten Jahren fehlen werden. Das ist einer der Gründe, weshalb wir in den nächsten Jahren von einem gedämpften Wachstum der Einnahmen ausgehen, indem sich das langsam angleichen wird.

Gleichzeitig haben wir wesentlich höhere Ausgaben zu bewältigen. Wir haben den Armeeplafond mit 5 Milliarden Franken eingeführt. Wir haben beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds aufgestockt, wir haben bei der AHV entsprechende Mehrkosten. Wir haben die ganzen Unsicherheiten in der Asylgesetzgebung, die wir zu verkraften haben. Diese eher flach verlaufende Einnahmenkurve und die steigende Ausgabenkurve führen dazu, dass wir aus heutiger Sicht für die Jahre 2018 und folgende ein strukturelles Defizit in der Grössenordnung von rund 1,5 Milliarden Franken haben werden.

Das wird dazu führen, dass wir bereits im nächsten Jahr noch einmal Sparmassnahmen vorschlagen müssen. Der Bundesrat hat sich entschieden, im Februar 2017 die Situation noch einmal neu zu beurteilen. Dann kennen wir das Ergebnis der Rechnung, wir haben dann eine neue Konjunkturschätzung. Wir sehen dann vielleicht in anderen Punkten etwas weiter. In dieser Session sind noch Zweitratsbeschlüsse hängig, die dann auch das Ausgabenwachstum mitbestimmen. Im Februar soll die Neuorientierung stattfinden. Dann müssten wir Ihnen im Rahmen der Beratungen für die Budgets der Jahre 2018 und folgende Sparmassnahmen vorschlagen. Wir sehen dafür wahrscheinlich kein Gesetz mehr vor. Das Stabilisierungsprogramm ist ein Gesetz, mit dem 16 andere Gesetze geändert werden. Wir würden Ihnen die Sparanträge dann im Rahmen der Budgetberatung unterbreiten. Es ist die Absicht des Bundesrates, vor allem dort anzusetzen, wo wir in den letzten Jahren das grösste Wachstum hatten.

Dass es Sparmassnahmen braucht, ist eigentlich unbestritten. Es bleibt nur noch die Frage, in welcher Höhe sie dann angesetzt werden müssen. Im besseren Fall ist es eher 1 Milliarde Franken für zusätzliche Sparmassnahmen; im schlechteren Fall liegt die Zahl eher bei 2 Milliarden Franken. Darüber werden wir im Februar 2017 beraten und Sie entsprechend informieren können.

Die Gesamtaussichten für das Budget sind aber doch eher gedämpft, muss man sagen, und das heisst auch, dass neue Ausgaben eigentlich kaum verkraftet werden können. Es ist wahrscheinlich unsere gemeinsame Ausgabe, bei neuen Aufgaben zurückhaltend zu sein, damit wir diesen Ausgleich dann irgendwo wieder finden werden. Das zum Ausblick.

In Bezug auf den Nachtrag II beantragen wir Ihnen 13 Budgetpositionen im Umfang von 131 Millionen Franken. Davon werden 107 Millionen Franken als effektive Ausgaben beantragt, 24 Millionen Franken sind Kreditverschiebungen zwischen einzelnen Positionen. Der grösste dieser Nachtragskredite, rund 99 Millionen Franken, wird ebenfalls für den Asylbereich benötigt. Wir haben Ihnen ja beim Nachtrag I schon in Aussicht gestellt, dass wir einen zweiten Kredit brauchen werden; diesen beziffern wir jetzt auf 99 Millionen Franken. Das finden Sie im Nachtrag II. Zu einigen Details werden wir im Rahmen der Detailberatung noch kommen.

Ich bitte Sie, auf dieses Budget einzutreten - da haben Sie keine andere Wahl. Ich bitte Sie aber insbesondere, dem Budget so zuzustimmen, dass wir nachher auch eine passable Vorlage für den Nationalrat haben. Denn wir sollten uns eigentlich mit Notbudgets verschonen, nicht nur wegen uns, sondern auch wegen des Image der Schweiz gegen aussen.

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