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Nationalstrassenverbindung Innerschweiz-Zürich

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Für die Nationalstrassenverbindung Innerschweiz-Zürich stehen zwei Varianten zur Diskussion: Diese beiden Varianten wurden seinerzeit von der Kommission überprüft, die von Herrn Nationalrat Walter Biel präsidiert wurde. Die Ergebnisse sind im Schlussbericht von 1981 festgehalten.

Seither haben sich allerdings zwei grundlegende Annahmen, auf denen der Bericht basierte, entscheidend verändert. Sie müssen unbedingt in die Planung einbezogen werden, denn sie verändern die Ergebnisse grundsätzlich. Einerseits ist das Projekt N4 mit dem Einbezug des Islisbergtunnels wesentlich verändert worden. Andererseits hat eine wissenschaftliche Studie gezeigt, dass die spezielle Topographie im Knonauer Amt dazu führen wird, dass im Gebiet von Knonau, Wettswil und Bonstetten massive Immissionen von Luftschadstoffen zu erwarten sind.

Es ist deshalb dringend nötig, die beiden Varianten nochmals zu überprüfen. Das Ergebnis wird vermutlich anders lauten als im Schlussbericht von 1981. Zum Beispiel spricht die Kosten-Nutzen-Analyse, welche die Reisezeitdifferenz, die Investitionskosten und die Unterhaltskosten berücksichtigt, heute zugunsten der Zimmerbergvariante. Das gleiche Resultat ergibt die Nutzwertanalyse.

Ich habe Ihnen in meiner Begründung, Herr Bundesrat, ausführliche Angaben und Zahlen dazu geliefert, die mir vom Umweltforum Wettswil zur Verfügung gestellt worden sind. Ich möchte hier nicht in die Einzelheiten gehen, sie sind Ihnen bekannt.

Ein sehr wichtiges Problem möchte ich jedoch aufgreifen. Vor etwa vier Jahren kamen besorgte Bürgerinnen und Bürger aus dem Knonauer Amt nach Bern, um uns auf das Problem aufmerksam zu machen. Es geht um die Immissionen von Luftschadstoffen, welche aufgrund der speziellen Topographie des Gebietes klar gesundheitsschädigende Ausmasse annehmen werden, wenn die heute vorgesehene Variante gebaut werden sollte. Warum ist das so?

Es handelt sich um eine Beckenlandschaft, die seitlich von Moränen begrenzt wird. Messungen der Firma Oekoscience haben ergeben, dass sich in diesem Gebiet vor allem im Winter lokale Inversionen bilden. Das sind kleinräumige Kaltluftseen, in denen der vertikale Luftaustausch fehlt. Die Luft bleibt liegen - wenn ich mich so ausdrücken darf -, und natürlich die Schadstoffe auch. Dadurch steigt die Schadstoffbelastung an diesen Orten bis auf das Sechsfache an. Was das bedeutet, wenn dort eine Nationalstrasse gebaut wird, können wir uns leicht vorstellen. Die Bevölkerung in der betroffenen Region ist höchst alarmiert. Nach Ansicht von Fachleuten sind gesundheitsschädigende Auswirkungen sicher.

Leider nimmt die Baudirektion des Kantons Zürich die Befürchtungen dieser Leute nicht ernst. Sie will die Strasse endlich bauen, und damit basta! Sie, Herr Bundesrat Leuenberger, sind die letzte Hoffnung für diese Leute. Sie können veranlassen, dass die beiden Varianten im Lichte der neuen Erkenntnisse nochmals überprüft werden. Bitte tun Sie es; die Zukunft wird Ihnen Recht geben.

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion

Die Geschichte der A4 im Knonauer Amt ist wirklich ein Trauerspiel. Es war ein Hin und Her bezüglich der Frage, wo und wie diese Strasse gebaut werden soll. Seinerzeit vor rund vierzig Jahren geplant und noch mit völlig anderen Randbedingungen versehen, musste sie schon mehrmals in der weiteren Planung neu bedacht und auch verändert werden. Jetzt stehen die Linienführung und die Ausführung offenbar tatsächlich fest, nachdem die Verfahren bis vor Bundesgericht gezogen worden sind und das Bundesgericht die letzten Rekurse abgewiesen hat.

Es ist trotzdem nicht befriedigend, was jetzt daraus resultiert. Frau Hubmann hat auf eine der Problematiken, die erst in letzter Zeit bekannt geworden ist, aufmerksam gemacht, nämlich auf die Tatsache, dass bei den zahlreichen Immissionslagen, die zwischen Herbst und Frühjahr entstehen, in dieser Muldenlandschaft des Knonauer Amtes eben viel mehr Schadstoffe liegen bleiben und der Luftaustausch nicht funktioniert. Man hatte diese Ergebnisse von einer früheren, nur groben Studie, auf die sich die Zürcher Baudirektion bisher stützte und die auch dem Bundesgericht vorlag, nicht erwarten können. Das ist ein Punkt; Frau Hubmann hat darüber genug gesprochen.

Der zweite Punkt aber, der ebenfalls noch Schwierigkeiten bereitet, ist die Tatsache, dass all die Untersuchungen auf dieser Strasse von Belastungswerten ausgegangen sind, von denen man heute schon sagen kann, dass sie zu tief sind. Es wird bei der Eröffnung dieser Bauwerke im Knonauer Amt also mit Sicherheit so sein, dass allein aus den Verkehrszahlen so viele Abgase und so viel Belastung resultieren werden, dass die befürchteten Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte stattfinden werden; das ist unbefriedigend und nicht gut.

Es gäbe zwei oder drei Möglichkeiten: Wenn man keine Planungsänderung vornehmen will - mich würde sehr interessieren, was der Bundesrat dazu meint, ob die Option einer Planungsänderung überhaupt noch offen ist -, sollte diese Option also nicht offen sein, würde ich es sehr schätzen, wenn von Bundesbern her beim Kanton noch einmal folgendes Signal gesetzt würde: Dass schon mit baulichen Verbesserungen, die heute noch vorgenommen werden können - nämlich eine Verlängerung von gewissen Überdeckungen -, ein wesentlicher Beitrag an eine etwas höhere Umweltqualität, eine Verbesserung der Situation und eine Minderung der Schadstoffausbreitung in den kritischen Teilen des Knonauer Amtes geleistet werden könnte.

Und nicht zuletzt: Ich würde mir noch einmal überlegen, ob es nicht auch richtig wäre, zwecks Verbesserung der Anwohnersituation die vorhandene Möglichkeit einer schonenden Überdeckung der Nationalstrasse im Gebiet von Knonau selbst wahrzunehmen; ob nicht diese Variante, diese Möglichkeit wahrgenommen werden sollte.

Ich danke Ihnen, wenn Sie sich in diesem Sinne nochmals für die A4 und das Knonauer Amt interessieren und engagieren.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Für uns ist die Schliessung der Lücke zur Innerschweiz wichtig und auch dringlich. Weitere Verzögerungen mit erneuten Prüfungen wären umso mehr nachteilig, als jetzt - wirklich nach sehr, sehr langer Planungs- und Verfahrenszeit - durch die Entscheide des Bundesgerichtes grünes Licht gekommen ist.

Eine Prüfung drängt sich auch inhaltlich nicht auf. Während dieser langen Planungsphase sind viele Varianten eingehend studiert worden - auch die Hirzel-Variante -, wobei die, die jetzt zur Ausführung gelangt, unserer Auffassung nach insgesamt dem Projekt auch Vorteile bringt.

Zudem ist die Westumfahrung Zürich mit der Umfahrung Birmensdorf und dem Uetlibergtunnel konzeptionell ein Ganzes. Die Westumfahrung Zürich und die A4 durch das Knonauer Amt sind gleichzeitig in Betrieb zu nehmen, weil sonst die Bevölkerung dort längerfristig eine Verkehrsbelastung hat, über die auch sie sich mittels Vorstössen hier immer wieder beklagt. Diesbezüglich möchten wir Ihnen auch entgegenkommen und deswegen das Ganze rasch realisieren.

Die Hirzel-Variante steht als Alternative auch deshalb nicht zur Diskussion, weil sie im Gegensatz zur A4 im Knonauer Amt nicht im Netzbeschluss enthalten ist. Daher lehnt der Bundesrat den Bau sowohl eines Uetliberg- als auch eines Hirzeltunnels ab. Wir haben uns allerdings bereit erklärt, die Situation am Hirzel im Rahmen einer Gesamtschau - unter Einbezug der Verlagerungsziele und der Schiene - neu zu überprüfen.

Die Immissionssituation im betreffenden Gebiet wurde im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Ausgangszustand erhoben und für den Zustand mit dem Projekt berechnet. Die UVP hat ergeben, dass sie sich trotz des Verkehrszuwachses an den meisten Orten - ausser in der Nähe einer Autobahn - verbessern wird; dies dank verschärfter Abgasvorschriften - das sind dann also wieder andere Umstände - und bereits beschlossener Luftreinhaltemassnahmen in allen Bereichen. Der Bundesrat hat deswegen keine Veranlassung, an der Richtigkeit dieser UVP zu zweifeln.

Der Bund hat im Umweltbereich den Vollzug der Gesetzgebung an die Kantone delegiert. Der Kanton Zürich hat mit seinem Massnahmenplan, dem Luftprogramm 1996 - es ist in Überarbeitung -, die Massnahmen in den verschiedenen Bereichen zusammengefasst. Die Umsetzung wird mit jährlichen Erfolgskontrollen sichergestellt und auch dokumentiert.

Das Bundesgericht hat am 25. April 2001, also vor knapp einem Jahr, die gegen das Ausführungsprojekt eingereichten Beschwerden abgewiesen; es liegt ein rechtskräftiges Urteil vor. Der Bundesrat hat den Kanton Zürich als Bauherrn aufgefordert, nach Abschluss der Rechtsverfahren mit den Bauarbeiten so rasch als möglich zu beginnen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass der Spatenstich vor einigen Wochen tatsächlich erfolgt ist.

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bundesrat, Herr Aeschbacher hat Sie darauf aufmerksam gemacht - das habe ich in meinem Votum vergessen -, dass die Erkenntnisse bezüglich dieser Inversionslagen erst in den letzten Jahren wissenschaftlich belegt wurden. Können Sie uns sagen, von wann diese Umweltverträglichkeitsprüfung datiert? Soweit ich mich erinnere, ist sie vorher gemacht worden.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Die UVP ist tatsächlich schon vor einiger Zeit gemacht worden. Aber ich habe Ihnen vorher gesagt, dass die entsprechende Prüfung durch den Kanton auf die heutige Situation aufdatiert worden ist. Dem ist beizufügen, dass die Westumfahrung praktisch fertig ist und das Stück, um das es jetzt hier geht, an dieser Problematik des Kaltluftsees nichts ändert. Das hätte man vor acht Jahren bei der Westumfahrung machen müssen.