16.044
Préservation de la valeur de Polycom. Crédit d’ensemble
Baumann Isidor · Mit-M · Conseil des Etats · Uri · Groupe PDC
BO 2016 E 1006Im Jahr 2001 stimmte der Bundesrat der gemeinsamen Realisierung und Finanzierung von Polycom durch den Bund und die Kantone zu. Polycom ist das Schweizer Sicherheitsfunksystem der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit. Das System wird täglich intensiv genutzt und ermöglicht den Funkkontakt zwischen Behörden und Organisationen, die für Rettung, Sicherheit und den Nationalstrassenunterhalt zuständig sind, sowie den Betreibern von kritischen Infrastrukturen. Das erste Teilnetz wurde bereits im Jahr 2000 im Kanton Tessin aufgebaut. Im November 2015 konnte mit dem Anschluss des 26. Kantons die letzte Lücke geschlossen werden. Somit ist Polycom seit Ende 2015 in der Schweiz flächendeckend eingeführt. Das System besteht aus etwa 750 Basisstationen, also Antennen, die mit den Endgeräten, das sind Funkgeräte, kommunizieren. Es hat heute gesamthaft mehr als 55 000 Nutzer.
Damit Polycom bis ins Jahr 2030 genutzt werden kann, muss das System technologisch überholt werden. Auf Seite 4171 der Botschaft sind die finanziellen Auswirkungen aufgezeigt. Die Gesamtausgaben von 2016 bis 2030 für den Betrieb und den Werterhalt von Polycom betragen für den Bund 500 Millionen Franken. Davon entfallen 326,6 Millionen Franken auf Eigenleistungen der Bundesverwaltung, aufgeteilt auf das Grenzwachtkorps mit 161 Millionen und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz mit 165,6 Millionen Franken. Weitere 13,8 Millionen Franken werden für Entwicklungsarbeiten bereits im Jahr 2016 verwendet. Der Bundesrat beantragt dem Parlament diese Mittel mit dem Nachtrag zum Voranschlag 2016. Die verbleibenden 159,6 Millionen Franken - ich betone, es handelt sich hier lediglich um diesen verbleibenden Betrag - betreffen Dienstleistungen Dritter und werden dem Parlament mit dem vorliegenden Gesamtkredit beantragt.
Somit beantragt der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 25. Mai 2016 Zustimmung zum Entwurf eines Bundesbeschlusses über einen Gesamtkredit in der Höhe von 159,6 Millionen Franken für den Werterhalt. Mit der Genehmigung des Gesamtkredits soll das Parlament 72,4 Millionen Franken für die erste Etappe freigeben. Sobald im Rahmen der ersten Etappe namentlich die Entwicklung der technischen Komponenten abgeschlossen ist, wird der Bundesrat die für die zweite Etappe geplanten Mittel in der Höhe von 87,2 Millionen Franken freigeben.
Der Gesamtkredit besteht aus zwei Verpflichtungskrediten. Der eine Verpflichtungskredit in der Höhe von 94,2 Millionen Franken ist für die Entwicklung, die Beschaffung und den Betrieb von Nachfolgetechnologie vorgesehen. Dieser geht zulasten des VBS. Der andere Verpflichtungskredit in der Höhe von 64,4 Millionen Franken geht zulasten des EFD und soll für den Ersatz der Basisstation des Grenzwachtkorps eingesetzt werden.
Für die Teilerneuerung des Systems und die Aufteilung der Kosten soll zudem eine solidere rechtliche Abstützung geschaffen werden. Diese wird zunächst mit einer Anpassung der Alarmierungsverordnung vom 18. August 2010 in Kraft gesetzt. Der Bundesrat will diese Inkraftsetzung der neuen rechtlichen Abstützung auf den 1. Januar 2017 vornehmen. Die Vernehmlassung über die Änderung der Alarmierungsverordnung dauerte bis am 16. September 2016. In einem zweiten Schritt soll das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz vom 4. Oktober 2002 entsprechend ergänzt werden. Die Botschaft zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes soll dem Parlament voraussichtlich im Jahr 2017 unterbreitet werden.
Der Nationalrat hat die vorliegende Botschaft am 20. September dieses Jahres behandelt und den Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung mit 186 zu 0 Stimmen angenommen. Ihre Kommission, die SiK-SR, hat den Bundesbeschluss am 27. Oktober beraten. Sie liess sich vom Chef VBS, Bundesrat Parmelin, und dem Direktor des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz, Herrn Bühlmann, über die Vorlage informieren. Der Kommission lag auch der Mitbericht der FK-SR vor. Da der Bundesrat einen Verpflichtungskredit beantragt, handelt es sich um einen Mitbericht nach Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes. Die FK-SR hat der Vorlage gemäss Beschluss des Nationalrates einstimmig zugestimmt. Wir wurden aber darüber informiert, dass es trotz der Zustimmung aus Sicht der FK-SR einige kritische Punkte gab, insbesondere sei man einem Anbieter mit Monopolstellung ausgesetzt. Es wurden auch das Vorgehen und der daraus entstandene Zeitdruck kritisiert.
In der SiK-SR wurden ähnliche Wertungen vorgenommen; insbesondere könnte das System offenbar ab 2018 bei defekten Basisstationen und Vermittlern nicht mehr repariert werden. Das würde bedeuten, dass Teile des Funksystems ausfallen und Polizei, Sanität, Feuerwehr und Grenzwachtkorps nicht mehr miteinander kommunizieren könnten. Spezielle Kritik kam aus dem Kanton, der sich im Jahr 2015 als letzter angeschlossen hat und über diesen nichtsoliden Zustand nicht informiert worden sei. Auch die von der FK-SR gemachten Bemerkungen zur Monopolstellung gaben in der SiK-SR zu Diskussionen Anlass, bis hin zur Frage, was geschähe, wenn das System aussteigen würde.
Der Direktor des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz ging auf alle Fragen detailliert ein. Zur Frage der Monopolsituation verwies er auf den Entscheid im Jahr 2000, als man sich zwischen zwei Anbietern für das System Tetrapol entschieden habe, worauf die heutige Abhängigkeit zurückzuführen sei. Es gebe aber 36 Nationen, die dieses System betreiben würden. Zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft bis 2035 habe das Bundesamt für Bevölkerungsschutz entsprechende Zusicherungen von den Betreibern erhalten. Wichtig sei auch, dass bei diesem Werterhaltungsprojekt die Einsatzorganisationen ihre Endgeräte weiterhin nutzen könnten. Im Weiteren verwies er auch darauf, dass das Bakom in das Projekt einbezogen wurde, damit die Frequenzbänder für die neue Technologie der drahtlosen Breitbandkommunikation gesichert sind.
Auf die Frage, welche Verbindungen es zwischen dem Bund und den Kantonen geben würde, sollte das System Polycom ausfallen, wurde auf das Führungsnetz Schweiz der Armee hingewiesen, das aufgeschaltet werden könnte, dessen Umsetzung aber noch eine gewisse Zeit braucht. Im Weiteren gibt es noch das System Vulpus Telematik. Dieses System ist aber fast dreissigjährig und wird von der Armee nur noch bis 2022 betrieben. Also stehen auch hier Überlegungen an, die rechtzeitig erfolgen müssen. Unter "rechtzeitig" versteht die Kommission eine bessere Koordination, als sie bei Polycom der Fall war, um dieses Notfallsystem abzulösen.
BO 2016 E 1007Der Werterhalt von Polycom verursacht auch personellen Mehraufwand. Ein Teil wird mit Fremdaufträgen erledigt. Trotzdem braucht das Bundesamt für Bevölkerungsschutz von 2016 bis 2030 sechs zusätzliche Stellen. Diese verursachen Kosten von jährlich 1,2 Millionen Franken. Dieser zusätzliche Personalaufwand wird VBS-intern kompensiert.
Ihre Kommission, die SiK-SR, hat trotz verschiedener Kritikpunkte - und das auch betreffend den zeitlichen Ablauf - die Notwendigkeit raschen Handelns im Interesse der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit sowie des Nationalstrassenunterhalts und der Betreiber von kritischen Infrastrukturen erkannt. Für die SiK-SR ist es unumgänglich, trotz verschiedener unfreundlicher Nebenerscheinungen dem Bundesbeschluss zum Werterhalt von Polycom und damit dem Gesamtkredit von 159,6 Millionen Franken zuzustimmen.
Die SiK-SR beantragt Ihnen einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Hegglin Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Groupe PDC
Wie Sie gehört haben, war mein Kanton, der Kanton Zug, der letzte, der dieses neue Funksystem eingeführt hat. Ich kann mich noch gut erinnern, wie wir im dortigen Rat intensiv über die Einführung des Systems debattiert haben. Der Regierungsrat hatte ja die Ablösung unseres alten Netzes angestrebt, weil dieses am Ende der Nutzungsdauer war. Da bot es sich an, auf ein System zu wechseln, welches schweizweit betrieben wird. Die Diskussion im Rat war wahrscheinlich deshalb so intensiv, weil wir sehr viele funkaffine Parlamentarier hatten. Wir haben ein System gewählt, bei dem wir davon ausgegangen sind, dass wir sicher zehn bis fünfzehn Jahre Ruhe haben würden und keine Nachbeschaffungen notwendig würden.
Ich war dann erstaunt, als ich in den Ständerat kam und schon bald die Nachrüstung Polycom traktandiert wurde, für die entsprechend hohe Kosten veranschlagt wurden. Glaubte ich früher, dass das neueste System beschafft worden sei, wurde ich hier in Bern informiert, dass wir wohl das neueste, aber das neueste der alten Systeme beschafft haben. (Heiterkeit) Das heisst jetzt wahrscheinlich doch, dass wir mit dem System, welches wir gewählt haben, etwa zehn Jahre Ruhe haben werden. Aber ich hoffe dann schon, dass für meinen Kanton nicht gerade kurz nach Neueinführung des Systems Kosten für eine Nachrüstung auf das neue Polycom entstehen.
Wahrscheinlich ist die Lehre aus dieser Beschaffung, dass man mit der Ablösung des jetzt neuen Systems auf das Jahr 2030 etwa fünf, sechs Jahre früher beginnt. Zudem soll die Ablösung so angegangen werden, dass das neue System in der gesamten Schweiz einheitlich eingeführt wird, nicht so gestuft oder gestaffelt, wie Polycom eingeführt wurde, denn damit entsteht eine grosse Abhängigkeit; man sieht es jetzt. Man ist dann dreissig Jahre an einen Lieferanten gebunden, und das beengt uns sicher in der Auswahl von anderen Systemen, vielleicht auch von günstigeren oder besseren Varianten. Ich bitte den Bundesrat sehr, die Ablösung dieses Systems rechtzeitig an die Hand zu nehmen, und zwar so an die Hand zu nehmen, dass das neue System koordiniert, einheitlich und auf einen bestimmten Zeitpunkt hin beschafft werden kann.
Engler Stefan · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe PDC
Der Berichterstatter hat mich hellhörig gemacht. Er hat von "unfreundlichen Nebenerscheinungen" bei diesem Geschäft gesprochen. Kollege Hegglin hat aus Sicht eines Kantons, welcher Polycom vor noch nicht langer Zeit eingeführt hat, aufgezeigt, in welchem Dilemma die Kantone steckten. Ich gehörte, wie eine ganze Reihe von Kolleginnen und Kollegen, einer kantonalen Regierung an, die sich im Verlaufe der letzten fünfzehn Jahre mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang Polycom eingeführt werden sollte. Da erstaunt es mich jetzt schon ein wenig.
Im Kanton Graubünden wurde der Sicherheitsfunk im Jahr 2012 in Betrieb genommen, nachdem man zehn Jahre geplant und das System auf den Kanton ausgelegt und aufgebaut hatte. Der Kanton Graubünden profitierte dabei notabene von der Grenznähe insoweit, als der Bund hierfür relevante Kosten übernahm. Man feierte 2012 die Einführung von Polycom als neue Kommunikationsära; es wurde sogar gesagt, was für die Kommunikation in Krisenfällen geschaffen werde, sei ähnlich der Mondlandung. Und jetzt, keine fünf Jahre später, diskutieren wir über den Anpassungsbedarf dieses Systems. Allein den Kanton Graubünden kostete die Einführung von Polycom 55 Millionen Franken brutto beziehungsweise 27,5 Millionen Franken netto. Jetzt soll die Anpassung an die veränderte Technologie allein die Kantone insgesamt wieder 150 bis 200 Millionen Franken kosten. Bricht man das auf Graubünden herunter, sind es jetzt wiederum 7 Millionen Franken, und dies nur, um die Funktionalität des Systems gewährleisten zu können.
Da bleiben schon Fragen; Kollege Hegglin hat sie angesprochen. Dass sich die Technologie so schnell ändern könnte, hätte man eigentlich schon vor fünf oder zehn Jahren wissen können. Dass man Abhängigkeiten einging, die es den Kantonen jetzt unmöglich machen, aus diesem System auszuscheren, und dass die Kantone letztendlich gezwungen werden mitzumachen, lag auf der Hand. Sie riskieren sonst, vom Sicherheitsfunknetz abgenabelt zu werden.
Den Kantonen heute zu erklären, dass man nach so kurzer Zeit jetzt wieder bis zu 200 Millionen Franken in ein System investieren muss, dürfte eine eigene Herausforderung sein. Niemand kann etwas dafür, dass sich die Technologie ändert. Ich gehe auch davon aus, dass die Anpassungen jetzt notwendig sind, um die Stabilität des Systems zu gewährleisten. Dass damit während einiger Zeit ein teurer Parallelbetrieb aufrechterhalten werden muss, ist die Kehrseite der Medaille.
Was mich jetzt irritiert, ist der Beschrieb der finanziellen Auswirkungen auf Seite 4171 der Botschaft wie auch die Ausführungen auf Seite 4178 der Botschaft zu den Anpassungen der Rechtsgrundlagen. Die ganze Darstellung der Finanzierung auf Seite 4171 der Botschaft erscheint mir ziemlich intransparent. Da wird gesagt, ein Teil dieser Kosten und dieser Finanzierung erfolge über das Budget 2016, ein Teil werde durch Entwicklungsarbeiten selber geleistet und ein dritter Teil der Finanzierung - das sind jetzt diese rund 150 Millionen Franken - werde über einen Verpflichtungskredit finanziert. Hier hätte ich mir schon etwas mehr Transparenz erhofft.
Bezüglich der Auswirkungen auf die Kantone wird erwähnt, es koste sie etwa 150 bis 200 Millionen Franken. Am Schluss, auf Seite 4178f., wird gesagt, dass man noch die Rechtsgrundlagen anpassen müsse, zuerst die Verordnung und dann das Gesetz; dann wären die Spielregeln bekannt, nach denen sich die Kantone diese Kosten aufteilen. Es ist zumindest kein übliches Vorgehen, wenn zuerst Kredite gesprochen werden, die Kantone bei der Finanzierung mit ins Boot genommen werden und erst am Schluss die Verordnung und dann noch das Gesetz angepasst werden.
Ich würde gerne von Ihnen hören, Herr Bundesrat, was in der Verordnung bzw. im Gesetz geregelt werden soll. Wenn gesagt wird, man möchte die geltende Praxis abbilden, dann gehe ich davon aus, dass auch der Kostenverteiler geregelt wird. Auch eine Aussage über die wiederkehrenden Kosten dieses Systems fehlt mir: Was bezahlen die Kantone, was bezahlen die Benutzer in Zukunft für die jährliche Benutzung? Da wäre dann auch das Bundesamt für Kommunikation angesprochen. Ich weiss von Institutionen, die in der Frage der jährlich wiederkehrenden Gebühren in einem Dauerspannungsverhältnis mit dem Bakom stehen.
Für mich sind also viele Fragen nicht vollends beantwortet. Man hat dem Parlament aus der zeitlichen Not heraus eine Vorlage unterbreitet, die in den Kantonen noch zahlreiche Fragen offenlässt.
Schmid Martin · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe libéral-radical
Ich habe als damaliger Polizeidirektor zusammen mit Stefan Engler das Projekt Polycom schon in der Regierung intensiv begleiten können. Wir führen nun unsere damalige Debatte nicht weiter, ich möchte aber noch einen Hinweis dazu geben: Ich glaube, Polycom ist ein gutes Beispiel einer staatspolitisch falsch aufgegleisten Konzeption. Daran sind höchstwahrscheinlich nicht wir, die wir hier sitzen, schuld, sondern diejenigen, die dieses Projekt damals im Bundesparlament beschlossen haben. BO 2016 E 1008 Damals hat man eine Verbundfinanzierung mit unklaren Kompetenzzuweisungen beschlossen, deren Auswirkungen wir nun heute diskutieren. Denn der Bund hat damals den Kantonen mit Finanzierungsbeiträgen eine nationale Funkanlage quasi schmackhaft gemacht, und die Kantone hatten gar keine Handlungsfreiheit mehr, ein eigenständiges Funksystem zu wählen.
Weil die Bundesbeiträge so gross waren, sind die ersten Kantone auf Polycom eingeschwenkt, und die verbleibenden Kantone - Graubünden war fast so spät dran wie Zug - mussten sich dann im nationalen Verbund diesem System anschliessen. Das hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack. Konsequenterweise hätte man vonseiten des Bundes eine nationale Aufgabe daraus machen sollen, denn es handelt sich um ein nationales Funksystem. Heute diskutieren wir einen Teilbereich, eine Auswirkung, eben die Ablösung eines quasi schon veralteten Systems.
Ich wäre dem Bundesrat dankbar, wenn er sich Gedanken darüber machen würde, ob es sich in Zukunft nicht um eine nationale Aufgabe handeln soll, die der Bund konsequenterweise auch mit der Finanzierung, der technischen Unterstützung und der Lösung aller Probleme, auf die die Herren Engler und Hegglin hingewiesen haben, anzugehen hat. Dann haben wir einen einzigen Verantwortungsträger und einen einzigen Finanzierer. Diese Aufgabe ist, glaube ich, staatspolitisch anzugehen. Ansonsten werden wir bei einer weiteren Ablösung erneut solche Diskussionen führen.
In den Details ist es natürlich schon so, dass wir uns von Polycom sehr viel versprochen haben, wobei heute in der Realität vielerorts, beispielsweise in vielen Feuerwehrlokalen des Kantons Graubünden, Geräte stehen, die sehr wenig in Betrieb sind, weil die Miliz mit deren Bedienung eben auch sehr stark gefordert, wenn nicht gar überfordert ist. Doch das sind Nebenschauplätze, die eigentlich nichts mit dem Geschäft zu tun haben.
Meine Frage an den Bundesrat ist nur, ob er sich Gedanken dazu gemacht hat, welches zukünftig die Rollen der verschiedenen Staatswesen im Bereiche eines nationalen Funksystems sein sollen. Ich meine, dass der Bund, wo er doch solche Entscheidungen trifft, hier auch mehr Verantwortung zu übernehmen hätte.
Baumann Isidor · Mit-M · Conseil des Etats · Uri · Groupe PDC
Die erste Bemerkung ist eigentlich, dass Herr Stefan Engler wörtlich wiederholt hat, was ich gesagt habe: "unfreundliche Nebenerscheinung". Das beruhigt den Berichterstatter und beweist, dass zugehört wird. (Heiterkeit)
Was den Inhalt betrifft, haben wir in der Kommission die verschiedenen Fragen, die jetzt aufgeworfen wurden, ebenfalls kritisch diskutiert. Wir kamen natürlich auch zum Schluss, dass gewisse zeitliche Abläufe problematisch sind, so zum Beispiel die Anpassung der Verordnung und der Gesetzgebung im Nachgang zum Entscheid, den wir heute fällen müssen. Aber die Beratungen in der SiK-NR, die vor der Beratung in der SiK-SR stattgefunden haben, dann die Beschlüsse des Nationalrates, der Mitbericht der Finanzkommission und die schmalen Protokolle aus allen Kommissionen zeigen eigentlich ein Stück weit die Ratlosigkeit: Wir stehen hier zeitbedingt vor einem Projekt, das funktionieren und bei dem man einen gewissen Handlungsbedarf und die Unannehmlichkeiten der Kostenfolge akzeptieren muss. In diesem Sinne steht die Kommission zu diesem Antrag.
Ich glaube, es ist richtig, dass diese Bemerkungen jetzt zum Auftrag werden, die entsprechenden Nachbesserungen und insbesondere die Vorkehrungen für die weiteren Prozesse anzugehen. Diese konzentrieren sich nicht erst auf 2030, sondern, davon gehe ich aus, sie müssen bereits in drei, vier Jahren angegangen werden. Es ist enorm wichtig, dass solche Grundsatzfragen, wie sie insbesondere von Kollege Schmid gestellt worden sind - wer soll künftig der Träger dieses Netzes sein: der Bund oder die gemischten Organisationen des Bundes und der Kantone und weiterer Nutzniesser? -, hier gestellt werden. Ich erinnere auch daran, dass es eine ähnliche Diskussion im Nationalrat gab, insbesondere zur Frage, ob es ein System analog zu anderen Systemen ist, die man beim VBS eingeführt hat; ich nenne FIS Heer als Beispiel für ein System, das am Schluss zwar viel gekostet hat, aber dessen Wirkung sich nicht so entfalten konnte wie ursprünglich versprochen.
Zusammenfassend: Die Kommission steht hinter diesem Antrag, sieht die dringliche Notwendigkeit, und all diese Bedenken sollen aufgenommen werden. Ich glaube, die Hauptfragen dazu sind dem Herrn Bundesrat gestellt worden und nicht dem Kommissionssprecher.
Parmelin Guy · BR-M · Conseil fédéral · Vaud
Je vais revenir plus en détail sur les interventions des uns et des autres. Je crois que le président de la commission, Monsieur Baumann, a bien résumé les enjeux et a été très précis dans la description de ce projet. Je ressens, comme au Conseil national d'ailleurs, une certaine frustration dans les interventions de chacun. Je peux la comprendre et j'y reviendrai tout à l'heure.
Ce qu'il faut aujourd'hui, c'est voir les faits. Nous avons un réseau qui s'est mis en place sur le plan national il y a quelques années; plusieurs d'entre vous l'ont relevé, cela s'est fait durant une période de quinze ans. Aujourd'hui, on sait qu'au regard des évolutions technologiques, quinze ans, c'est extrêmement long. Cela a été relevé à différents niveaux, au Conseil national également. Ce qu'il nous faut maintenant - et les votes en commission, le vote unanime au Conseil national, malgré des critiques, des remarques et différentes suggestions, nous montrent bien que nous n'avons pas le choix -, c'est un projet qui nous permette d'aller de l'avant pour sécuriser ce réseau. On doit maintenir sa disponibilité à moyen et long terme, assurer son exploitation jusqu'en 2030. Pour cela, des mises à niveau techniques sont indispensables.
Je ne reviens pas sur les chiffres qui vous ont été fournis. Déjà en amont, au niveau de l'Office fédéral de la protection de la population, le Conseil fédéral a étudié s'il y avait d'autres possibilités, des solutions de rechange. Elles ont été abandonnées pour différentes raisons. Aujourd'hui, la seule solution praticable, qui a un coût élevé, il faut le relever, c'est celle qui vous est présentée. Compte tenu des menaces et des dangers actuels, il faut aller de l'avant avec ce projet. J'en viens maintenant aux points critiques que vous avez soulevés.
Monsieur Hegglin nous a mis en garde, et il a raison. En effet, le canton de Zoug est l'un des derniers cantons qui a adopté la technologie actuelle, et je comprends tout à fait qu'on puisse se demander pourquoi il faut procéder à d'autres développements de ce projet. Il demande de tirer les enseignements de ce projet pour le futur, c'est ce que nous allons clairement nous efforcer de faire. Cela implique une meilleure coordination en amont avec les cantons, une réflexion au niveau des technologies futures, pour ce qui va se passer après 2030. Lorsque Monsieur Hegglin dit qu'il faut prévoir la transition cinq ans auparavant, je pense que c'est aujourd'hui déjà qu'on doit prévoir la transition parce qu'on sait, dans notre Etat fédéraliste, quels sont les problèmes: il faut qu'on se mette d'accord avec les cantons, qu'on prépare la phase transitoire, qu'on se mette d'accord sur les voeux et les souhaits de chacun au sujet de la technologie nouvelle minimum. Ensuite, il faudra décider en fonction des cantons, parce qu'ils ont des demandes différentes quant à la façon de procéder.
Monsieur Engler, vos remarques critiques - parce que ce ne sont pas des critiques fondamentales - rejoignent celles de Monsieur Hegglin. Je sens aussi un peu de frustration. Vous avez dit qu'il fallait prévoir la transition entre cinq et dix ans auparavant; vous êtes déjà un peu plus prudent que Monsieur Hegglin. En relisant l'historique du projet, j'ai envie de vous dire que nous payons peut-être ici le prix du fédéralisme et du perfectionnisme.
Monsieur Schmid, vous l'avez relevé, vous avez dit que c'était peut-être ceux qui ont mis en route ce projet qui sont responsables. Bon, ils ne sont plus là pour se défendre, je ne vais donc pas m'aventurer sur ce terrain. En écoutant votre intervention, je me dis que pour éviter de répéter ce type d'erreur, il y a deux façons de faire.
Soit mieux se coordonner avec les cantons, c'est ce que nous essayons de faire par les contacts extrêmement étroits que j'ai avec les présidents de la Conférence gouvernementale BO 2016 E 1009 des affaires militaires, de la protection civile et des sapeurs-pompiers et de la Conférence des directrices et directeurs des départements cantonaux de justice et de police. On essaie de coordonner le travail, de faire en sorte que les cantons aient un socle minimum commun afin de se mettre d'accord pour aller plus loin à l'avenir.
Soit - et c'est ce que vous appelez, comme je l'ai compris, de vos voeux pour l'avenir -, étudier une nouvelle répartition des tâches et des compétences entre la Confédération et les cantons. Dire que quelqu'un doit prendre le leadership, c'est très bien, mais qui paie commande et qui commande paie. Si ce devait être la Confédération - dans l'hypothèse où on arriverait à se mettre d'accord avec les cantons pour dire que c'est la Confédération dorénavant qui va choisir les technologies du futur réseau, prendre les décisions et les imposer par la suite -, je crois qu'il y aurait tout de suite des réactions assez vives s'il devait ne pas y avoir eu de discussion en amont avec les cantons. Cela aurait peut-être l'avantage d'être beaucoup plus clair sur qui fait quoi et comment au niveau financier, mais nous n'en sommes pas encore à cette phase de la réflexion.
Pour ce qui me concerne, je crois que la meilleure des solutions, c'est de discuter longtemps à l'avance avec les cantons. C'est ce que nous avons fait aussi dans le cadre du renouvellement de l'ordonnance qui vous sera bientôt soumise. Nous l'avons envoyée en consultation auprès des cantons, puis avons travaillé pour trouver une base minimum commune. Par la suite, cette base sera consolidée dans le cadre de la révision de la loi fédérale sur la protection de la population et sur la protection civile. C'est une demande exprimée par l'Office fédéral de la justice.
Lors du débat au Conseil national, il y a aussi eu des remarques concernant l'"helvétisation" de ce genre de projet: chacun aimerait apporter ce qu'il souhaite pour soi-même. Mais après, en raison du décalage qu'il y a dans le temps, vous devez faire en sorte de coordonner et de rassembler le tout, ce qui coûte très cher. Et il y a encore, comme je viens de le relever, l'évolution technologique.
Il faudrait pouvoir limiter ce genre de projet afin de pouvoir suivre les évolutions technologiques. C'est malheureusement l'un des défis qui a été manqué dans la phase précédente. Nous nous efforçons de corriger cela et de faire en sorte que, à l'avenir, pour l'étape suivante, nous ayons une base d'accords avec les cantons, ce qui nous permettra aussi de répartir clairement les coûts. Il y a des coûts d'investissement - ce que la Confédération prend à sa charge; il y a l'aspect des gardes-frontière; il y a l'aspect relatif à la Confédération elle-même, en lien avec la partie des coûts qui est à la charge des cantons - il est plutôt question ici des coûts d'exploitation, qu'on a aussi tendance à sous-estimer.
Voilà ce que je voulais dire pour ce qui concerne le futur. Nous allons suivre ce projet de très près, parce que je n'aimerais pas répéter certaines erreurs ou certaines dérives. Et j'aimerais surtout éviter, maintenant déjà, que certains cantons ne se tournent vers les évolutions futures avant que nous nous soyons mis d'accord, au moins sur un standard minimum, je le répète, pour éviter de commettre à nouveau les mêmes erreurs, ce qui nous contraindrait à trouver des solutions qui s'adapteraient à tous les cantons. Mais, pour l'heure, pour le projet tel que l'a décrit Monsieur Baumann, je crois que nous n'avons pas d'autre choix, même si je peux comprendre la frustration qui émane de certains parmi vous.
Je vous demande, au nom du Conseil fédéral, d'adopter ce projet tel qu'il vous est présenté.
Bischofberger Ivo · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Arrêté fédéral relatif à un crédit d'ensemble destiné à maintenir la valeur du système Polycom
Discussion par article
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Adopté
Vote
Art. 1
Frein aux dépenses
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe libéral-radical | 12 (92 %) | 0 (0 %) | 1 (8 %) |
| Groupe PDC | 11 (92 %) | 0 (0 %) | 1 (8 %) |
| Groupe socialiste | 11 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 5 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 41 (95 %) | 0 (0 %) | 2 (5 %) |
Gea: Für die Annahme von Art. 1
Na: Ablehnung
(Einstimmigkeit)
(2 Enthaltungen
La majorité qualifiée est acquise
Vote
Vote sur l'ensemble
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe libéral-radical | 12 (92 %) | 0 (0 %) | 1 (8 %) |
| Groupe PDC | 10 (91 %) | 0 (0 %) | 1 (9 %) |
| Groupe socialiste | 11 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 5 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 40 (95 %) | 0 (0 %) | 2 (5 %) |
Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung
(Einstimmigkeit)
(2 Enthaltungen)