16.4151

Monitoring über die Wirkung der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative

Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion

Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Kommission und Bundesrat beantragen die Annahme der Motion.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Motion 16.4151 beauftragt den Bundesrat, "ein Monitoring zu den konkreten Auswirkungen der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung auf die Zuwanderung durchzuführen und bei ausbleibender Wirkung dem Parlament weitere arbeitsmarktbezogene Massnahmen oder Abhilfemassnahmen zu unterbreiten".

Der Nationalrat hat am 17. März dieses Jahres die Motion angenommen, ohne dass ein anderer Antrag gestellt worden wäre, denn der Bundesrat hatte die Motion ebenfalls zur Annahme beantragt. Er schreibt: "Gestützt auf Artikel 21a Absatz 8 des Ausländergesetzes ist der Bundesrat aufgefordert, der Bundesversammlung nach Anhörung der Kantone und der Sozialpartner zusätzliche Massnahmen zu unterbreiten, falls die Massnahmen nach Artikel 21a Absätze 1 bis 5 AuG nicht die gewünschte Wirkung erzielen oder wenn sich neue Probleme ergeben. Bereits dieser im Gesetz verankerte Auftrag an den Bundesrat bedingt somit ein Monitoring ..."

Die Motionäre erachten die Wirkung der Umsetzungsgesetzgebung als fraglich: "Der Bundesrat soll deshalb mittels eines Monitorings die Auswirkungen des Gesetzes auf die Zuwanderung prüfen. Das Monitoring soll auf Bundesebene stattfinden und somit bei den Kantonen möglichst wenig bürokratischen Aufwand verursachen. Sollte dieses Monitoring aufzeigen, dass die Massnahmen weitgehend ohne Wirkung geblieben sind, wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament weitere arbeitsmarktbezogene Massnahmen oder Abhilfemassnahmen zu unterbreiten."

Die Kommission schliesst sich den Begründungen der Motionäre, des Bundesrates und des Nationalrates an und beantragt, die Motion anzunehmen.

Die Auswirkungen der Stellenmeldepflicht müssen somit genau beobachtet werden. Es sind jedoch nicht nur Massnahmen zu treffen, wenn keine Wirkung auf die Zuwanderung zu beobachten ist, sondern auch, wenn unsere Unternehmen unter zusätzlichen Restriktionen leiden. So oder so sind die Kantone und Sozialpartner betreffend die zusätzlichen Massnahmen anzuhören.

Ich danke Ihnen, wenn Sie gemäss Antrag der SPK für Annahme der Motion 16.4151 stimmen.

Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Diese Motion und ihre beantragte Annahme durch den Bundesrat sind ein Indiz, dass Bundesbern seiner eigenen Umsetzung der Initiative "gegen Masseneinwanderung" nicht traut. Obwohl alle Zahlen und Daten zur Stimmung im Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft längstens bekannt und vorhanden sind, wollen wir nun die Verwaltung mit noch mehr Administration beschäftigen. Ich frage mich ernsthaft, welche Daten der monatlichen Statistiken vonseiten des Seco, des Bundesamtes für Statistik und der Kantone und ihrer regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) nicht genügen sollten, um festzustellen, ob die Arbeitslosenzahlen mit der nun vorgeschlagenen Meldung von offenen Stellen durch den Arbeitgeber zurückgegangen sind oder nicht. Monat für Monat publiziert das Seco eine dreissigseitige Statistik "Die Lage auf dem Arbeitsmarkt". Wir haben und kennen also all diese Zahlen. Wir kennen auch die Berufsgruppen und Branchen, wie zum Beispiel Gastro und Bau, welche für den Grossteil der Arbeitslosen verantwortlich sind.

Dass wir nun mit einer Motion - inhaltlich ist sie ja eher ein Postulat - Aufträge geben, welche die Umsetzung oder die Nichtumsetzung einer Volksinitiative überwachen sollen, ist ein neues Phänomen. Eigentlich wollte die Masseneinwanderungs-Initiative die Zuwanderung in unser Land reduzieren. Auch diese Zahlen sind alle bereits detailliert vorhanden. Diese Motion kommt mir vor, wie wenn man täglich den Pegelstand in der Wüste messen würde. Natürlich können wir ein Monitoring aufziehen, doch etwas zu messen, von dem wir von vornherein wissen, dass es nicht funktioniert, oder etwas, was zahlenmässig schon vorhanden ist, ist absurd.

Die zweite Forderung der Motion, nämlich etwaige Abhilfemassnahmen vorzuschlagen, ist überdies bereits in der Umsetzungsgesetzgebung enthalten. Der Bundesrat hat diese Aufgabe bereits via Gesetz erhalten. Ich zitiere aus Artikel 21a Absatz 8 des Ausländergesetzes: "Erzielen die Massnahmen nach den Absätzen 1 bis 5 nicht die gewünschte Wirkung oder ergeben sich neue Probleme, so unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung nach Anhörung der Kantone und der Sozialpartner zusätzliche Massnahmen. Bei erheblichen Problemen, insbesondere solchen, die durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger verursacht werden, kann ein Kanton beim Bundesrat weitere Massnahmen beantragen."

So steht es also bereits im Gesetz. In der Regel lehnen wir Vorstösse ab, die die Verwaltung doppelt beschäftigen. Eine Zwischenfrage an Sie, Frau Bundesrätin, habe ich dennoch: Wann wird eigentlich diese Novelle, dieses Gesetz, endlich in Kraft gesetzt? Ein Referendum wurde zwar ergriffen, es ist aber nicht zustande gekommen. Die Dreijahresfrist zur Umsetzung ist am 9. Februar dieses Jahres abgelaufen. Wieso ist das Gesetz noch nicht in Kraft?

Dieses Monitoring bringt null und gar keine neuen Erkenntnisse. Es wird feststellen, dass die offenen Stellen zwar, wie vom Gesetz verlangt, dem RAV gemeldet werden, dass sich aber deswegen die Arbeitslosenzahlen nicht reduziert haben, weil die Unternehmer frei sind, trotzdem neue Ausländer aus dem Ausland anzustellen. Ohne Zwang im Gesetz, Inländer einstellen zu müssen, wird kein Arbeitgeber von sich aus billigere, besser qualifizierte Ausländer abweisen. Politisch träumen ist zwar erlaubt, doch es reduziert die Arbeitslosigkeit nicht.

Frau Bundesrätin, in den Medien konnte man lesen, dass der Bundesrat in seiner Verordnung die ominöse Schwelle, ab welcher die Arbeitgeber in einer Berufsgruppe dem RAV ihre offenen Stellen melden müssen, bei 5 Prozent festlege. Stimmt das? Stimmt diese Zahl von 5 Prozent? Wenn das stimmt, dann ist das ganze Gesetz nicht ein Inländer-light-, sondern ein Inländer-null-Gesetz. Das würde ja heissen, dass wir in der Schweiz eine Arbeitslosigkeit einer Berufsgruppe von 5 Prozent hochoffiziell und vom Bundesrat genehmigt akzeptieren und als normal und zumutbar befinden würden. Zumindest war von diesen 5 Prozent in den Medien zu lesen. Ich hatte damals bei der Gesetzesberatung Anträge eingereicht, diese Schwelle tiefer anzusetzen. Sie wurden allesamt abgelehnt. Angesichts einer so hohen Schwelle von 5 Prozent, ab welcher der Arbeitgeber seine offenen Stellen melden muss, ohne Zwang, inländisch zu rekrutieren, muss ich sagen: Statt für ein solches Modell nun ein kostspieliges Monitoring aufzuziehen, könnten wir gleich Mike Shiva fragen, ob es wirkungsvoll ist. Bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative hat das Parlament den Fokus auf die Rekrutierung und die Meldung ans RAV und nicht auf die Zuwanderung gelegt. Es hat unterschlagen, dass bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten - wie seit einiger Zeit in der Mode-, Textil- und Möbelbranche, aber auch in der Swissmem-Branche - Massenentlassungen auf die RAV-Zahlen drücken.

Die Entlassungen bei den Modehäusern Charles Vögele und Schild sind Ihnen nicht entgangen. Zudem hat die Credit Suisse in den letzten zwei Jahren Tausende von Stellen abgebaut. Ende Mai verkündete Novartis einen Stellenabbau von 500 Mitarbeitern. Warum sage ich Ihnen das? Weil es genau jene Firmen waren, welche mit grosser Vehemenz die Personenfreizügigkeit verteidigt und sich gegen die Masseneinwanderungs-Initiative gewehrt haben. Für solche Arbeitgeber, für solche Branchen ziehen wir nun ein Monitoring auf.

Obwohl es keine Abstimmung zu diesem Vorstoss gibt, wollte ich Ihnen einfach eine andere Sicht der Dinge als jene der Kommission aufzeigen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich weiss, dass Sie einen Fototermin haben, aber ich muss halt jetzt doch noch ein paar Dinge sagen. Mir wurden auch noch zwei Fragen gestellt.

Einfach noch kurz zur Erinnerung: Sie haben im letzten Dezember ein Gesetz verabschiedet, mit welchem Sie den Verfassungsartikel, der mit der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative in die Bundesverfassung kam, umgesetzt haben. Sie haben dort festgelegt, dass Sie eine Stellenmeldepflicht einführen wollen für Berufsgruppen, bei denen die Arbeitslosigkeit - das haben Sie so im Gesetz formuliert - über dem Durchschnitt liegt. Und Sie haben gesagt, dass der Bundesrat Ihnen, der Bundesversammlung, zusätzliche Massnahmen unterbreiten solle, wenn die Wirkung mit dieser Massnahme, eben mit dieser Stellenmeldepflicht, nicht erzielt werde oder sich neue Probleme ergäben. Gegen dieses Gesetz wurde kein Referendum ergriffen - das kann man ja in der Schweiz -, das heisst, es wird in dieser Form in Kraft treten. Zuerst muss man jetzt noch die Verordnungen machen; ich komme nachher kurz darauf zurück.

Warum beantragen wir Ihnen, diese Motion anzunehmen? Sie haben insofern Recht, Herr Ständerat Minder, als man auch sagen könnte, man lehne die Motion ab, weil sie schon erledigt sei. Aber wir haben damit schlechte Erfahrungen gemacht: Dann nehmen Sie sie trotzdem an, und dann weiss man nicht, was das bedeutet. Deshalb sagt der Bundesrat: Was hier verlangt wird, steht bereits - das wurde vom Kommissionssprecher richtig gesagt - in Artikel 21a Absatz 8 des Ausländergesetzes. In der Gesetzesänderung, die Sie verabschiedet haben, steht ja bereits, dass man eben dann, wenn die Wirkung der Umsetzung nicht erzielt wird, zusätzliche Massnahmen beantragen soll. Das heisst, wir müssen überprüfen, ob die Wirkung erzielt wird, und das geschieht durch das Monitoring, das hier verlangt wird. Diese Motion wird also sowieso umgesetzt, da gibt es keine zusätzlichen Aufträge für die Bundesverwaltung.

Damit haben Sie entschieden, dass es mit diesem Arbeitslosenvorrang eine indirekte Steuerung der Zuwanderung gibt. Es ist nicht eine Steuerung mit Kontingenten und Höchstzahlen, wie sie die Masseneinwanderungs-Initiative vorgesehen hat, sondern eine indirekte Steuerung.

Wo stehen wir jetzt mit diesem Geschäft? Wir sind daran, die Verordnungen auszuarbeiten. Schauen Sie, es gibt in diesem Land eine Ordnung, dass man eine Verordnung ausarbeitet und dass man eine Arbeitsgruppe einsetzt, bei der man eben alle Akteure einbezieht, die hier betroffen sind - das sind die Sozialpartner, das sind die Kantone. Wir machen nicht irgendetwas, sondern die Leute, die das umsetzen müssen, werden einbezogen. Diese Arbeiten sind am Laufen. Wenn die Verordnungen ausgearbeitet sind, wird der Bundesrat sie in die Vernehmlassung schicken.

Das ist, glaube ich, in unserem Land auch ein gutes Vorgehen, mit dem wir seit Jahrzehnten gute Erfahrungen machen. Wir werden selbstverständlich auch die Kommissionen konsultieren. Die beiden Staatspolitischen Kommissionen haben gewünscht, dass sie hier konsultiert werden. Dann wird der Bundesrat aufgrund all dieser Rückmeldungen diese Verordnungen verabschieden. Er hat im Sinn, das per Anfang nächsten Jahres zu tun. Er hat im Sinn, die Vernehmlassung noch vor der Sommerpause zu eröffnen. Damit sage ich Ihnen aber auch, dass ich das nicht alleine entscheiden kann; das entscheidet der Bundesrat. Aber ich kann Ihnen hier die Pläne des Bundesrates bekanntgeben.

Was ich Ihnen nicht sagen kann, ist, welchen Schwellenwert der Bundesrat in die Vernehmlassung geben wird. Das entscheidet der Bundesrat und nicht ich, sonst würde ich es Ihnen gerne sagen. Aber was ich Ihnen jetzt schon sagen kann, ist Folgendes: Wenn Sie mit diesem Gesetz eine Wirkung erzielen wollen, eine indirekte Steuerung der Zuwanderung haben wollen, dann werden das die Unternehmen spüren. Sie können nicht eine indirekte Steuerung der Zuwanderung haben, also dafür sorgen, dass die Stellensuchenden in diesem Land bessere Chancen haben, in den Arbeitsmarkt zu kommen, ohne dass die Unternehmen damit irgendetwas zu tun haben. Das muss ich Ihnen jetzt schon sagen, und das werden wir sicher auch in den Kommissionen und in der Vernehmlassung sehen. Also keine Bürokratie, kein Aufwand, lassen Sie die Unternehmen alles tun, was sie wollen, aber am Schluss sorgen Sie dafür, dass diese Massnahmen Wirkung erzielen - das geht nicht auf. Aber das ist ja nichts Neues, was ich Ihnen sage. Das heisst, wenn dieses Geschäft, diese Massnahmen Wirkung erzielen sollen, dann werden das die Unternehmen, die Arbeitgeber eben spüren. Dann wird das aber hoffentlich auch die Bevölkerung spüren. Das wollen wir ja, dass die Leute, die bereits hier im Land sind und Arbeit suchen, die vielleicht die Arbeit verloren haben, mit dieser Stellenmeldepflicht bessere Chancen haben, in den Arbeitsmarkt zu kommen. Dafür wird sich der Bundesrat einsetzen, denn das ist das, was Sie ihm in Auftrag gegeben haben.

Also, die Motion können Sie gerne annehmen, sie gibt uns keinen Zusatzaufwand.

Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion

Angenommen - Adopté

Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Wir sind am Schluss der Tagesordnung angelangt.

Ich lade Sie nun ganz herzlich zum Apéro ein und bitte Sie, vorher noch auf das Kommando von Herrn Hug, dem Fotografen, zu hören. Wenn es Ihr Zeitplan zulässt, Frau Bundesrätin, sind Sie ebenfalls herzlich zum Apéro eingeladen.

Schluss der Sitzung um 19.20 Uhr

La séance est levée à 19 h 20