16.081

Europarats-Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention). Genehmigung

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Nidegger, Geissbühler, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Schwander, Tuena, Vogt, Walliser, Zanetti Claudio)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Nidegger, Geissbühler, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Schwander, Tuena, Vogt, Walliser, Zanetti Claudio)

Ne pas entrer en matière

Merlini Giovanni · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion

Nella sua riunione dello scorso 6 aprile, la vostra commissione ha deciso con 15 voti contro 9 ed 1 astensione l'entrata in materia sulla presente Convenzione di Istanbul concernente la prevenzione e la lotta contro la violenza nei confronti delle donne, adottata dal comitato dei ministri del Consiglio d'Europa il 7 aprile 2011.

Si tratta di un accordo che disciplina con i suoi 81 articoli il tema della violenza, soprattutto in ambito domestico. È il primo strumento giuridico internazionale che tutela la donna da ogni forma di violenza. Si tratta di prevenire, combattere e perseguire efficacemente simili crimini. Inoltre, la convenzione vuole contribuire alla promozione della parità tra donna e uomo e alla lotta contro la discriminazione delle donne. Centrali sono i diritti, la protezione e il sostegno delle vittime.

La Convenzione di Istanbul contempla disposizioni di diritto materiale penale. Gli Stati membri si impegnano a perseguire e punire la violenza fisica, psicologica e sessuale, come pure lo stalking, i matrimoni coatti, la mutilazione delle parti genitali femminili, l'interruzione coatta della gravidanza e la sterilizzazione coatta. Inoltre è prevista una serie di misure preventive, come per esempio programmi di sensibilizzazione, istruzione e formazione permanente per professionisti del settore nonché la messa a disposizioni di piani di intervento e di trattamenti destinati a coloro che hanno usato violenza verso una o più donne.

Un capitolo importante della convenzione è quello consacrato all'aiuto alle vittime che vanno sostenute attraverso l'offerta di strutture idonee ad ospitare l'attivazione di una consulenza telefonica a livello nazionale. La convenzione prevede pure disposizioni relative alla procedura penale e alla pronuncia di divieti, per gli autori di reati, di prendere contatto con le vittime e di avvicinarvisi. Vi sono inoltre disposizioni relative al settore della migrazione, dell'asilo e della collaborazione internazionale.

La Svizzera soddisfa già oggi i requisiti e gli standard fissati dalla convenzione. Ai fini della sua ratifica non occorre quindi modificare alcun atto legislativo. Ma sono necessarie le tre riserve tecniche apportate dal Consiglio federale in merito, in primo luogo, all'esigenza della doppia punibilità che il nostro paese potrà così continuare a far valere, in secondo luogo, alla possibilità di mantenere il requisito della querela per il perseguimento di reati di poco conto e, in terzo luogo, all'obbligo di stabilire nel nostro ordinamento la pretesa giuridica di un coniuge straniero, vittima di violenza, a ottenere il diritto di soggiorno nel nostro paese.

Dopo un esame dettagliato, la commissione ha approvato il progetto nella votazione sul complesso, sempre con 15 voti contro 9 ed 1 astensione.

La minoranza commissionale ritiene che non vi sia alcuna necessità di approvare la Convenzione di Istanbul, considerato che la Svizzera avrebbe già adempiuto a tutto quanto vi è previsto. Inoltre non sarebbe opportuno assoggettarsi ad una convenzione di carattere cogente che imporrà al nostro paese di riferire con rapporti periodici davanti ad una commissione competente per l'attuazione della convenzione, composta da 10 a 15 membri appartenenti al Consiglio d'Europa, tanto più che questi posti commissionali sarebbero, secondo la minoranza, monopolizzati dalle potenze del nostro Continente, che spesso avrebbero interessi non del tutto trasparenti da difendere.

Per contro, la maggioranza commissionale reputa, come peraltro la stragrande maggioranza dei partecipanti alla consultazione, che l'opera di contrasto alla violenza domestica e in particolare a quella contro le donne rappresenti un impegno politico sempre attuale a livello internazionale e anche nel nostro paese. L'adesione è un segnale importante all'attenzione di tutti coloro che fanno parte di un'economia domestica, donne e uomini, ragazze e ragazzi, fanciulle e fanciulli compresi. Infatti, come risulta dal rapporto esplicativo relativo al testo della convenzione, è auspicata da parte degli Stati membri una sua applicazione indipendente dal sesso della vittima - come peraltro già prevede il nostro Codice penale.

La maggioranza evidenzia che nel 2015 in Svizzera le forze di polizia sono dovute intervenire in una quarantina di casi al giorno, il che significa poco meno di 15 000 casi all'anno. Nel dibattito in seno al Consiglio degli Stati, dove la ratifica della convenzione è stata approvata con 32 voti contro 12 e 1 astensione, si è parlato addirittura di 17 000 casi nel 2015. Dalla statistica dell'anno scorso risulta che, sempre in Svizzera, 19 persone hanno perso la vita a causa di violenza domestica, ragione per cui anche il nostro paese ha tutto l'interesse a potenziare soprattutto la prevenzione.

Uno studio della Confederazione mostra che nel solo anno di riferimento 2014 sono stati provocati costi per la collettività di 146 milioni di franchi per interventi dovuti a violenza nella coppia, senza calcolare le spese per le misure ordinate dalle autorità di protezione dei minori e degli adulti e per il lavoro delle procure cantonali.

Una strategia coordinata per l'elaborazione di misure preventive, come prescrive la convenzione, appare quindi opportuna anche da noi. Infine, la ratifica è suggerita anche da motivi di tutela dell'immagine internazionale della Svizzera. L'adesione giova alla sua credibilità nell'impegno per la promozione dei diritti umani e della pace, consolidando la nostra tradizione umanitaria.

Per queste ragioni vi invito a seguire la maggioranza commissionale, approvando l'entrata in materia e il decreto federale relativo al progetto nonché a stralciare la petizione dell'organizzazione mantello delle Case delle donne in quanto evasa.

Amherd Viola · Mit-F · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion

Die Istanbul-Konvention befasst sich mit dem Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Dass dieses Thema auch in unserem Land aktuell ist, zeigen die Zahlen eindrücklich. Im Jahre 2015 gab es im Bereich der häuslichen Gewalt laut Polizeistatistik über 17 000 angezeigte Fälle. Die zur Debatte stehende Konvention behandelt dieses Thema. Es geht dabei um folgende drei zentrale Inhalte: materielles Strafrecht, präventive Massnahmen und Opferschutz.

Im Bereich des Strafrechts werden die Vertragsstaaten verpflichtet, physische, psychische und sexuelle Gewalt zu bestrafen, ebenso Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung sowie Stalking. Als Präventionsmassnahmen sieht die Konvention insbesondere Sensibilisierungskampagnen sowie die Aus- und Weiterbildung von Berufsleuten vor. Im dritten Bereich, dem Opferschutz, geht es darum, genügend Schutzunterkünfte und landesweite Beratungen, auch telefonische, bereitzustellen.

In der Vernehmlassung wurde dieses Anliegen breit unterstützt. Alle politischen Parteien mit Ausnahme der SVP haben die Ratifizierung der Konvention befürwortet. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Bundesbeschluss für die Ratifizierung bedingt keinerlei Anpassung unserer bestehenden Gesetze, unsere Gesetzgebung erfüllt die Erfordernisse der Konvention bereits. Wir können mit der Ratifizierung der Konvention aber klar zum Ausdruck bringen, dass wir Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt nicht tolerieren. Damit fordern wir auch andere Länder auf, in dieser Thematik tätig zu werden. Dies stellt die Meinung der Kommissionsmehrheit dar.

Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass die Konvention der Schweiz keinen Mehrwert bringe, dass es für uns schlicht unnötig sei, sich einer internationalen Vereinbarung zu unterwerfen, die in unserer Gesetzgebung zu keinerlei Anpassungen führt. Des Weiteren moniert die Minderheit, dass die Konvention nur von Gewalt gegen Frauen und Mädchen spricht, obwohl auch viele Männer Opfer häuslicher Gewalt seien. Die Kommissionsmehrheit verweist diesbezüglich darauf, dass die Konvention die Vertragsstaaten ausdrücklich dazu ermuntert, alle - ich betone: alle - Opfer häuslicher Gewalt, also auch Männer und Knaben, zu schützen.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Genau gleich hat der Ständerat der Ratifizierung der Konvention mit 32 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, hier wie der Ständerat Ja zu sagen und die Konvention zu ratifizieren.

Nidegger Yves · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Il y a toujours deux écoles dans cet hémicycle dès qu'il s'agit d'une convention internationale à ratifier: ceux qui, comme moi, pensent que l'on ne doit recourir à des obligations internationales - c'est-à-dire à des obligations de la Suisse envers d'autres Etats - que lorsqu'il y a un problème que l'on ne peut résoudre à l'échelle de la Suisse; ceux qui pensent en revanche que la Suisse doit souscrire à des obligations internationales envers d'autres Etats même lorsqu'elle n'a aucun problème local à régler, mais parce que cela serait un exemple donné à d'autres Etats qui, eux, auraient un problème donné à régler et qui, suivant avec enthousiasme le bon exemple suisse, pourraient à leur tour signer l'acte et, l'ayant signé et ratifié, résoudre le problème dont il est question.

Que l'on adopte l'une ou l'autre approche, vous ne devriez pas entrer en matière sur le projet qui nous est soumis.

Comme cela a été évoqué, le droit suisse prescrit déjà tout ce que la Convention d'Istanbul impose de mettre en oeuvre et, surtout, il va bien au-delà de ce que la convention prescrit. De plus, la formulation de ce texte, si nous devions approuver sa ratification, ne serait pas un exemple bon à donner au reste du monde.

La violence n'a pas de sexe; la violence appartient à l'humanité entière, malheureusement. On peut dire cela également des victimes de violences: elles n'ont pas de sexe et appartiennent à l'humanité entière. Il y a certainement des régions du monde, même sur le continent européen, où la parole des femmes est insuffisamment prise au sérieux, où une femme ne pourra pas franchir la porte d'un commissariat de police pour se plaindre, ou, si elle franchit cette porte, elle ne sera pas véritablement entendue, ou, même si elle est entendue, les poursuites pénales à l'encontre d'hommes dans le domaine domestique seront menées mollement ou de façon insuffisante sur le plan de l'efficacité. Cela existe certainement. Toutefois, le problème de fond dans ces cas n'est pas que le droit de ces pays ne réprime pas la violence - il le fait -, mais que les coutumes de ces pays et par conséquent ceux qui sont censés appliquer le droit font qu'une femme n'est pas considérée à l'égal d'un homme lorsqu'elle parle ou lorsqu'elle se plaint. Pour résoudre ce problème-là, la soumission de la Suisse aux obligations d'une convention internationale ne sert évidemment à rien, même si cela peut servir dans d'autres pays.

Cette convention donne l'impression de protéger les victimes de violence domestique. Si vous la lisez, vous constaterez qu'elle fait bien cela, en exigeant la criminalisation des violences domestiques, mais uniquement s'il s'agit de violences faites aux femmes ou aux filles; il n'y a pas un mot sur les violences faites aux hommes ou aux garçons.

Dans les Etats où l'on n'entend pas la parole des femmes, on entend encore moins celle des enfants. En Suisse, nous avons atteint un degré où même la signalisation de soupçons par le personnel des écoles ou les fonctionnaires devient une obligation. Nous sommes donc immensément plus avancés, et pas d'une manière sexiste ou différenciée avec des préjugés à l'ancienne. Nous obliger à ratifier un tel texte, qui interdit d'ailleurs toute réserve - on ne peut pas le signer en émettant la réserve qu'on en fera autant pour les garçons que pour les filles -, reviendrait à enfermer la Suisse dans un état régressif, sexiste, dans une vision des choses que nous avons déjà dépassée.

Ce ne serait par conséquent pas un exemple, avec l'état de notre droit, de notre mentalité et de nos cultures, que de signer un tel texte face au reste du monde. Ce que nous devrions faire au contraire, si nous souhaitons être un exemple, ce serait de ne pas le ratifier et d'annoncer que le droit des femmes doit être défendu partout à armes égales avec celui des hommes, comme nous avons réussi à le faire en Suisse, et que là se trouve la solution du problème.

Reynard Mathias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Monsieur Nidegger, je ne nie pas que des hommes sont évidemment victimes de violence domestique, mais vous n'êtes pas sans savoir que le phénomène touche les femmes de façon totalement disproportionnée.

Ma question est la suivante: avez-vous lu la convention? Son article 2 alinéa 2 stipule: "Les Parties sont encouragées à appliquer la présente Convention à toutes les victimes de violence domestique." Dans le message du Conseil fédéral, que je vous invite aussi à découvrir, il est écrit: "Les Etats membres sont encouragés à appliquer la convention à toutes les victimes de violence domestique, hommes et garçons compris."

Nidegger Yves · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Dans la présente convention, la notion de violence domestique vise spécifiquement les femmes.

Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Häusliche Gewalt, wir haben es bereits gehört, ist weltweit ein Problem und leider auch in der Schweiz ein weitverbreitetes Phänomen. Rund vierzigmal pro Tag muss hierzulande die Polizei wegen häuslicher Gewalt ausrücken, und im letzten Jahr starben sogar 18 Frauen und 1 Mann an häuslicher Gewalt. Das sind erschreckende Zahlen.

Unsere Aufgabe ist es, hinzuschauen und nicht wegzuschauen. Wir haben ein gesellschaftliches, politisches und rechtliches Interesse, dieses traurige Phänomen einzudämmen, Frauen und Mädchen besser zu schützen, Täter zu bestrafen und zu resozialisieren sowie dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst zu häuslicher Gewalt kommt.

Die Istanbul-Konvention ist das erste rechtlich bindende multilaterale Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und auch, wir haben es eben gehört, Jungen und Männern, und sie ist generell ein Instrument gegen häusliche Gewalt. Sie sieht überdies vor, die Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Die Vertragsstaaten müssen namentlich psychische, physische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung strafbar erklären. Zudem werden sie dazu verpflichtet, präventive Massnahmen vorzusehen. Die Schweiz erfüllt alle Bedingungen der Konvention und kann sie deshalb ratifizieren, ohne dass Gesetzesanpassungen nötig sind.

Sie können sich nun wie Yves Nidegger fragen, weshalb wir die Konvention überhaupt ratifizieren sollen, wenn wir die rechtlichen Grundlagen bereits in unserer Gesetzgebung verankert haben. Aber genau dies entspricht unserer Ratifizierungspraxis: Wir ratifizieren Konventionen jeweils dann, wenn wir die Voraussetzungen im innerstaatlichen Recht erfüllen.

Die Schweiz ist seit 1963 Mitglied des Europarates und teilt die gemeinsamen Werte: Förderung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Gewalt an Frauen und Mädchen gehört dazu und liegt in unser aller Interesse. Es wäre ein Armutszeugnis und international ein schlechtes Signal, wenn die Schweiz, die das Frauenstimmrecht auf nationaler Ebene erst 1971 eingeführt hat, ausgerechnet bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen abseitsstehen und diese Konvention nicht ratifizieren würde.

In unserer Fraktion gibt es einige kritische Stimmen gegenüber der Konvention, namentlich was den Begriff der "wirtschaftlichen Schäden" in Artikel 3 betrifft. Es wird befürchtet, dass sich eine weite Auslegung nachteilig auf die Unternehmen auswirken könnte. Allerdings stellen der erläuternde Bericht sowie die Botschaft des Bundesrates klar, dass in der Schweiz im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Gewalt und wirtschaftlichen Schäden eine Form von schwerer psychischer Gewalt verstanden wird. Ich zitiere: "Diese kann z. B. darin bestehen, einer Person die Arbeit zu verbieten, sie zur Arbeit zu zwingen, ihren Lohn zu beschlagnahmen oder sie zur Mitunterzeichnung von Kreditverträgen zu zwingen."

Opfer von wirtschaftlicher Gewalt können sich in der Schweiz auf das Opferhilfegesetz berufen; dies unter der Voraussetzung, dass Tatbestände wie Drohung oder Nötigung erfüllt sind. Das bedeutet, dass mit der Ratifizierung keine neuen Risiken für die Unternehmen oder gar den Wirtschaftsstandort verbunden sind.

Im Namen einer grossen Mehrheit der FDP-Fraktion bitte ich Sie, auf den Bundesbeschluss einzutreten und die Istanbul-Konvention zu ratifizieren.

Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion

Die Grünen wollen jegliche Art von Gewalt verhindern: Wir gebieten der Gewalt Einhalt, spätestens heute, mit der Genehmigung der Istanbul-Konvention bei uns in der Schweiz, dann, wenn wir als Parlament ein Zeichen setzen.

Die Istanbul-Konvention ist weltweit das erste bindende Instrument, das Frauen, Kinder und Männer vor jeglicher Form von Gewalt schützt. Mit der Ratifizierung dieser Konvention würde die Schweiz einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt leisten.

Die Grünen werden auf das Geschäft eintreten und dem Bundesbeschluss zustimmen. Häusliche Gewalt ist weit verbreitet und gehört leider auch bei uns zum Alltag. 2016 hat die Polizei in etwa 40 Fällen pro Tag im häuslichen Bereich interveniert; das waren über 17 000 Fälle pro Jahr. Aus der Kriminalstatistik geht auch hervor, dass letztes Jahr 19 Menschen durch häusliche Gewalt gestorben sind. 18 von diesen 19 Todesopfern waren Frauen.

Wir begrüssen die wesentlichen Punkte der Konvention, welche die Vertragsstaaten zur Bestrafung von psychischer, physischer und sexueller Gewalt verpflichtet. Dazu gehören unter anderem, wie wir vorhin auch gehört haben, Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung der weiblichen Genitalien, Zwangssterilisierungen sowie Zwangsabtreibungen. Zudem begrüssen wir, dass die Konvention präventive Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt vorsieht. Dazu gehören Sensibilisierungsprogramme, Aus- und Weiterbildungen von Fachleuten und Behandlungsprogramme für die Täterinnen und Täter.

Ja, die Schweiz verfügt über eine moderne Gesetzgebung bezüglich Gewalt gegen Frauen. Aber warum soll sie nicht optimiert werden? Wir haben ein Eigeninteresse an der Ratifizierung dieser Konvention im Sinne des Schutzes der Opfer, der Bekämpfung der Diskriminierung der Frauen, aber auch im Sinne der Gleichstellung von Mann und Frau.

Namentlich dank der Präventionsmassnahmen kann man die Folgekosten senken, indem man die Schulung von Fachpersonen, der Polizei und von Lehrpersonen fördert. Oder man kann die immer wieder kritisierten Kesb-Kosten senken, indem man in diese Bereiche investiert. Der Umgang mit Opfern und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit wären hier wichtige Aspekte. Eine Studie des Bundes von 2014 hat gezeigt, dass der Gesellschaft in der Schweiz allein wegen Gewalt in Paarbeziehungen jährlich 146 Millionen Franken Kosten entstehen. Die Schweiz braucht also eine nationale Strategie für umfassende Präventionsmassnahmen gegen Gewalt.

Es ist wichtig festzuhalten, dass damit nicht in das föderalistische System eingegriffen wird, wie das manchenorts behauptet wird, sondern es soll vielmehr eine Koordination und eine gemeinsame Zusammenarbeit geben. Warum ist das wichtig? In bestimmten Kantonen gibt es nicht genügend Plätze in Frauenhäusern. Es gibt zum Beispiel auch keine einheitlichen telefonischen Beratungsmöglichkeiten. Die Konvention ist eine Chance, die Folgekosten zu senken, indem eine Koordination geschaffen wird.

Auch wenn wir dem Bundesbeschluss zustimmen, sind wir Grünen mit den Vorbehalten nicht ganz zufrieden. Insbesondere das Nichtbeachten des Aufenthaltsstatus ist für uns stossend. Das ist so zu erklären, dass Menschen im Rahmen der Familienzusammenführung in die Schweiz kommen, von häuslicher Gewalt betroffen sind und sich vielleicht deshalb trennen und dann schliesslich die Schweiz verlassen müssen. Diesbezüglich werden wir aber Vorstösse einreichen, weil das nicht in die Konvention aufgenommen worden ist.

Die Ratifizierung erachten wir jedoch als ein wichtiges Zeichen gegen Gewalt an Frauen, an Männern und an Kindern. Deshalb beantragen wir, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.

Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion

Inhalt der Istanbul-Konvention - die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher haben es gesagt - ist das Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Die Kommissionssprecherin und auch die Vorrednerin haben es ebenfalls gesagt: Leider ist dieses Thema auch in unserem Land aktuell und wird es leider wohl auch noch bleiben. Im Jahre 2015 gab es im Bereich der häuslichen Gewalt laut Polizeistatistik mehr als 17 000 angezeigte Fälle. Die Dunkelziffer ist zweifellos um einiges höher.

Die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verfolgt das Ziel, diese Formen von Kriminalität zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Gleichzeitig will die Konvention einen Beitrag zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau leisten und die Gleichstellung von Frau und Mann fördern. Die Vertragsstaaten müssen insbesondere psychische, physische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation strafbar erklären. Gleichzeitig verpflichten sie sich, präventive Massnahmen wie beispielsweise die Durchführung von Sensibilisierungsprogrammen vorzusehen. Ferner müssen sie die Opfer schützen und unterstützen, namentlich indem sie diesen genügend Schutzunterkünfte zur Verfügung stellen.

Die Schweiz - es wurde gesagt - verfügt bereits heute über alle für die Erfüllung der Konvention notwendigen Gesetze. Entsprechende Anpassungen sind nicht notwendig. Einem Beitritt der Schweiz zur Konvention steht somit nichts im Wege. Mit dem Beitritt - Frau Kollegin Markwalder hat es vorhin ebenfalls gesagt - setzt aber die Schweiz ein wichtiges Zeichen gegen Gewalt gegen Frauen und, das an die Adresse von Herrn Nidegger, auch gegen Gewalt gegen Männer sowie häusliche Gewalt.

Die CVP-Fraktion unterstützt dieses Anliegen und bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten und dieser zuzustimmen.

Fehlmann Rielle Laurence · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

La Convention d'Istanbul est le premier instrument contraignant sur le plan européen qui protège les femmes contre la violence dont elles sont les principales victimes. Il s'agit de toutes les formes de violences, qu'elles soient physiques, psychiques ou sexuelles. Le harcèlement, les mariages forcés, les mutilations génitales, l'avortement et la stérilisation forcés rentrent aussi dans la catégorie des violences qui sont considérées comme des infractions pénales par les parties à la convention.

La Suisse est aussi concernée par la violence domestique que l'on a longtemps passé sous silence. Ces cas sont pourtant très nombreux. En 2015, selon les statistiques de la police, il y a eu environ 17 000 cas dénoncés.

La convention protège aussi les enfants, filles et garçons, qui sont souvent les victimes indirectes de cette forme de violence. Ainsi, chaque année, environ 27 000 enfants sont concernés par les conséquences de la violence domestique dans notre pays.

Les parties à la convention doivent veiller à ce que toute personne, en particulier les femmes, puissent vivre à l'abri de la violence tant dans la sphère publique que dans la sphère privée. La convention vise à éliminer les discriminations faites aux femmes et favorise la mise en place de mesures de prévention et des programmes de sensibilisation.

Les buts de cette convention sont donc d'harmoniser les législations nationales au niveau européen, de poursuivre ce type de criminalité selon des standards comparables et de simplifier la collaboration et l'échange d'informations entre les parties.

Rappelons que la Suisse a activement participé à l'élaboration de cette convention et qu'il est indispensable qu'elle se positionne clairement, maintenant qu'il est question de la ratifier.

Il faut aussi préciser que cette ratification n'entraînera pas de changement législatif puisque notre droit répond déjà aux conditions exigées par la convention. Ce sont les cantons qui sont chargés de sa mise en oeuvre.

Néanmoins, sur le terrain, il y aura des progrès à faire pour remplir pleinement nos obligations. Par exemple, il manque des places d'hébergement pour les femmes et les enfants victimes d'actes de violence, et il y a des disparités entre les cantons dans cette prise en charge et dans le financement des lieux d'accueil. Un rapport de la Conférence des directrices et directeurs cantonaux des affaires sociales et une évaluation de l'application de la loi sur l'aide aux victimes sont prévus pour 2018. Il s'agira d'examiner attentivement les résultats de ces études et de veiller à combler les lacunes dans ce domaine. Les autorités prévoient la mise en place d'une ligne de conseil téléphonique pour les victimes sur l'ensemble du pays. Le Conseil fédéral a confirmé, lors des travaux de la commission, que cela est en cours.

Lors de la procédure de consultation, tous les partis politiques, à l'exception de l'UDC, ont soutenu cette démarche, de même que la grande majorité des cantons ainsi qu'un grand nombre des institutions concernées. La ratification de cette convention est aussi symboliquement importante, car elle donne un signal fort aux pays moins avancés dans le domaine du respect des droits humains.

Contrairement à ce que disent certains détracteurs de ce projet, les hommes sont aussi protégés par les principes contenus dans cette convention: notre droit est formulé de manière neutre, il s'applique à toutes et à tous, et il n'y a pas de raison de craindre une discrimination envers les hommes. Mais il faut reconnaître que ce sont malheureusement les femmes qui, majoritairement, subissent encore les formes de violences que j'ai énumérées.

En résumé, la ratification de la Convention d'Istanbul est pour la Suisse une question de crédibilité, de responsabilité et de solidarité. Le groupe socialiste vous invite donc à soutenir la ratification de cette convention comme le propose la grande majorité des membres de la commission.

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Häusliche Gewalt ist leider immer noch weit verbreitet. In allen Kulturen, in allen sozialen Schichten und auf allen Altersstufen kommt sie vor. Auch die Schweiz bildet hier keine Ausnahme. Während wir in der Schweiz glauben, dass wir auf gutem Wege sind, weil wir die entsprechenden Gesetze und Anlaufstellen haben und in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielleicht auch etwas sensibler geworden sind, zeigen die Fallzahlen, dass wir hier keine abgeschlossene Arbeit haben. Vielmehr ist jede Errungenschaft immer wieder zu verteidigen, und die Menschen sind zu sensibilisieren.

Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2016 starben in der Schweiz 19 Personen, davon 18 Frauen, durch häusliche Gewalt. Durchschnittlich ereignet sich somit alle zwanzig Tage ein Tötungsdelikt an einer Frau. In Anbetracht dieser Zahlen können wir nicht sagen, dass wir hier die Musterschüler aller Musterschüler sind und dass wir die Aufgabe des Schutzes der Frauen vor häuslicher Gewalt erledigt hätten. Vielmehr - ich habe es schon gesagt - muss das Erreichte verteidigt und erweitert werden.

Die Polizei interveniert rund vierzigmal pro Tag in Fällen von häuslicher Gewalt und Gewaltausbrüchen. Die beschuldigten Personen sind mehrheitlich Männer. Aber auch Männer und Kinder sind Opfer von häuslicher Gewalt. Der Staat hat die Pflicht, die Schwachen zu schützen. Die Einsicht, dass Gewaltakte gegen Ehefrauen oder Kinder im Haushalt keine Privatangelegenheit sind, beginnt sich bei uns durchzusetzen, sie ist aber noch nicht überall angekommen.

Leider hat weltweit etwa ein Drittel aller Staaten noch keine Gesetze, die häusliche Gewalt ahnden. Dort, wo es Gesetze gibt, werden sie nicht überall umgesetzt.

Die Istanbul-Konvention beinhaltet also ein wichtiges Anliegen für die Schweiz, aber auch für die Welt und ist weltweit das erste bindende Instrument, das Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schützt. Sie will, dass die Staaten sich verpflichten, solche kriminellen Handlungen zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Ausserdem will die Konvention einen Beitrag gegen die Diskriminierung der Frau und zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann leisten. Im Zentrum stehen jedoch die Rechte, der Schutz und die Unterstützung der Opfer durch die Pflicht, physische, psychische und sexuelle Gewalt zu bestrafen. Das gilt ebenso für Stalking, Zwangsheiraten, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen.

Die Konvention sieht auch präventive Massnahmen vor: Sensibilisierungsprogramme, Aus- und Fortbildung von Berufsleuten und Bereitstellung von Interventions- und Behandlungsprogrammen für Täter und Täterinnen. Im Bereich des Opferschutzes verpflichtet die Konvention die Staaten, die Opfer zu schützen und zu unterstützen.

Unsere Gesetzgebung entspricht bereits heute der Konvention. Für eine Ratifizierung der Konvention müssen wir also keine Gesetze ändern. Bei einzelnen Punkten, beim Opferschutz beispielsweise, bei der Prävention und bei der Ausbildung, haben wir aber noch Aufgaben vor uns; die haben wir noch anzupacken. Das tun wir ohnehin, mit oder ohne Konvention. Wenn wir nach aussen aber zeigen - den anderen Staaten, diesem rund einen Drittel, das noch überhaupt keine Regelungen ins Auge gefasst hat -, dass wir das tun können und ein wirtschaftlich prosperierender und sehr gut funktionierender Staat sind, dann ist das auch ein Zeichen nach aussen.

Wir sollten da nicht zurückstehen. Wer sagt, dass die Schweiz nicht beizutreten brauche, weil bei uns ja schon alles gut sei, der wird vielleicht durch die steigenden Fallzahlen, die ich genannt habe, nicht beeindruckt. Er lässt sich aber vielleicht wenigstens dadurch überzeugen, dass in der Schweizer Gesellschaft allein durch die Gewalt in Paarbeziehungen Kosten von jährlich über 160 Millionen Franken entstehen. Das sind die Kosten ohne jene der Kesb und der Interventionsinstitutionen. Die betreffende Studie des Bundes aus dem Jahr 2014 können Sie nachlesen. Ich gehe nicht davon aus, dass die Kosten gesunken sind. Eine bessere Koordination der Präventionsangebote unter den Kantonen würde ebenfalls Kosten sparen und vor allen Dingen das Leid bei den Betroffenen verringern. Es geht eigentlich darum, dass wir dieses Leid in Zukunft vermeiden.

Mit Ihrer Zustimmung zur Ratifikation der Istanbul-Konvention sagen Sie "null Toleranz gegenüber Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" und sagen Sie Ja zu einer Weiterentwicklung der Frauen- und Menschenrechte auf der Welt. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.

Egloff Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Herr Kollege, Sie haben jetzt, wie vorhin auch schon andere Sprecher, ausgeführt, dass die Schweiz, wenn wir diese Konvention ratifizieren würden, keinerlei Gesetze anpassen oder ändern oder neue Gesetze erlassen müsste. Mit der Unterzeichnung dieser Konvention verpflichtet sich die Schweiz aber auch, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, zu beseitigen. Können Sie mir bestätigen, dass heute bekannte Traditionen und Bräuche weiter gepflegt werden können?

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass der Meitlisonntag im Seetal weiterhin stattfinden wird und dass dort weiterhin nur Frauen mitmachen dürfen, weil das Meitli sind. Ich gehe davon aus, dass sich an Fasnachtsbräuchen nichts ändern wird. Ich gehe auch davon aus, dass wir keinen Einfluss haben auf die Aufnahme von Frauen in Zünften. Wie das in Zürich gehandhabt wird, muss man meines Erachtens dort regeln. Ich habe aber auch ausgeführt, dass wir im Bereich der Sensibilisierung und der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen in diesem Bereich noch Aufgaben haben und dass wir zusammen mit den Kantonen Kampagnen zur Sensibilisierung machen müssen. Meines Erachtens brauchen dazu keine Gesetze geändert zu werden. Und wenn, dann ist dies wahrscheinlich ohnehin schon in der Pipeline, weil in unserer Verfassung verankert ist, dass wir die Rechte schützen.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Flach, Sie haben breit, sehr breit ausgeführt, wovor die Konvention schützt. Darum meine Frage: Schützt die Konvention auch vor Zwangsmedikation?

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Herr Kollege Schwander, ja, Zwangsmedikation gehört, sofern sie im Bereich von Zwangssterilisationen usw. angewandt wird, wahrscheinlich dazu. Zwangsmedikation im Bereich von fürsorgerischen Freiheitsentzügen und Ähnlichem hingegen gehört nicht in den Bereich der häuslichen Gewalt und ist wahrscheinlich durch die Konvention nicht gedeckt.

Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD

Kurz vorweg: Die BDP-Fraktion wird eintreten und der Vorlage zustimmen. Es ist bedauerlich, dass es überhaupt einen Minderheitsantrag gibt, wonach man dieser Konvention nicht beitreten möchte.

Psychische, physische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation gehören verurteilt, bestraft und noch besser komplett ausgerottet. Auch wenn wir in unseren Gesetzen dies alles bereits verbieten, ist der Beitritt zu dieser Konvention für die BDP eine Selbstverständlichkeit.

Die Schweiz setzt sich ein für Menschenrechte: Wie wollen wir anderen Ländern ins Gewissen reden, wenn sie andere Konventionen nicht einhalten, wenn wir selbst nicht mal Konventionen wie diese ratifizieren? Zudem: Die Schweiz hat aktiv an dieser Konvention mitgearbeitet. Sie war in den Expertenkommissionen und auch im Steuerungsausschuss für Strafrechtsfragen vertreten. Wie sähe es denn aus, wenn die Schweiz derart aktiv mitarbeitet und dann letztendlich dieses Übereinkommen nicht mal ratifiziert? Eine Ablehnung wäre eine grosse Enttäuschung und ein schlechtes Zeichen in Bezug auf die Menschenrechte.

Stimmen Sie bitte für Eintreten, und stimmen Sie dann letztlich dieser Vorlage zu.

Zanetti Claudio · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Kollege Guhl, warum wollen Sie anderen Ländern ins Gewissen reden? Was berechtigt Sie dazu?

Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD

Die Schweiz hat eine humanitäre Tradition, wir setzen uns sehr stark für Menschenrechte ein, wir halten die Menschenrechte so gut wie möglich ein. Wir wollen, gut deutsch und plakativ gesagt, die Welt verbessern: Mir ist es ein Anliegen, dass es den Menschen weltweit bessergeht. Konventionen wie diese tragen dazu bei.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Häusliche Gewalt kommt auf allen Altersstufen vor, in allen Kulturen und allen sozialen Schichten. Häusliche Gewalt ist weit verbreitet; jede dritte Frau erleidet im Verlauf ihres Lebens körperliche und/oder sexuelle Gewalt, und zwar meistens vonseiten ihres Partners. Lange Zeit war man der Meinung, das sei eine private Angelegenheit, die das Paar zwischen sich aushandeln muss. Heute ist es aber klar: Es gibt eine staatliche Pflicht, Frauen und Mädchen, Männer und Knaben vor Gewalt zu schützen. Dass diese Art von Kriminalität auch vor der Schweiz nicht haltmacht, das haben einige von Ihnen erwähnt. Die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik wurden erwähnt: 19 Personen sind im letzten Jahr in der Schweiz durch häusliche Gewalt, allein durch häusliche Gewalt gestorben; von diesen 19 Personen waren 18 Frauen. Durchschnittlich heisst das also, dass in unserem Land alle 20 Tage ein Tötungsdelikt an einer Frau im Rahmen von häuslicher Gewalt geschieht. Der Sprecher der Minderheit sagt: "Nous n'avons aucun problème dans notre pays à régler." Ich glaube, dass das nicht ganz der Realität entspricht.

Es ist allen klar: Der Beitritt zur Istanbul-Konvention, über den wir heute befinden, ist kein Allheilmittel gegen diesen erschütternden Befund; der Beitritt kann aber dazu beitragen, das Problem der häuslichen Gewalt langfristig und nachhaltig anzugehen. Sowohl im Vernehmlassungsverfahren wie auch in der bisherigen parlamentarischen Debatte wurde der Beitritt unseres Landes zur Istanbul-Konvention von einer klaren Mehrheit befürwortet, weil dieser Beitritt wesentlich dazu beiträgt, die nationalen Gesetzgebungen im europäischen Raum und auch darüber hinaus zu harmonisieren, die Gewalt gegen Frauen und die häusliche Gewalt auf einem europaweit vergleichbaren Standard zu verhüten und zu verfolgen und die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten zu intensivieren und zu vereinfachen.

Wo steht unser Land, die Schweiz, in Bezug auf die Anforderungen der Konvention? Da kann man sagen, wir stehen insgesamt gut da. Unsere Gesetzgebung entspricht bereits dem von der Konvention geforderten Mindeststandard, für eine Ratifizierung der Konvention müssen wir unsere Gesetze nicht ändern, sofern wir die im Bundesbeschluss vorgeschlagenen Vorbehalte anbringen.

Gerade auch deswegen beantragt eine Minderheit, der Konvention nicht beizutreten. Die Minderheit fragt sich, warum die Schweiz einer Konvention beitreten soll, die sie innerstaatlich bereits umgesetzt hat, und worin dann in diesem Fall überhaupt der Nutzen für unser Land liege.

Es gibt eben Staatsverträge, die wir abschliessen, weil wir unmittelbare Interessen haben für unser Land, insbesondere für unsere Wirtschaft, weil uns das kurzfristig Vorteile bringt. Vorteile für die Schweiz bringen jedoch längerfristig gesehen auch Verträge und Konventionen, die auch in anderen Staaten die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie stärken und die Menschenrechte schützen. Solche Verträge mögen uns selbstverständlich sein, und wir mögen denken, wir hätten innerstaatlich keinen Handlungsbedarf. Wir unterstützen aber Entwicklungen in anderen Ländern, deren Rechtssysteme noch nicht so weit fortgeschritten sind, und davon profitieren auch wir längerfristig. Denken Sie einmal an die Personen, die ihr Land verlassen, auf der Flucht sind, weil es in ihrem Land zu Menschenrechtsverletzungen kommt! Würden Sie dann immer noch sagen, es sei Ihnen egal, was in anderen Staaten passiert, wenn Sie sehen, dass diese Menschen dann auch bei uns Zuflucht suchen? Haben wir nicht ein Interesse, dass diese Menschen in ihrem Land leben können, ohne unter Menschenrechtsverletzungen zu leiden? Ich denke, dass es gerade auch in unserem unmittelbaren Interesse ist, wenn wir einen Beitrag gegen gewaltsam ausgetragene Konflikte und Missachtung der Menschenrechte leisten können. Dann sind es eben diese internationalen Instrumente, bei denen wir mitwirken und bei denen wir zum Teil und Gott sei Dank auch ab und zu eine Vorreiterrolle einnehmen. Ich denke deshalb, dass es bei der Beurteilung, ob eine Ratifikation jetzt für unser Land vor- oder nachteilig ist, auch darum geht, diesen vielleicht nicht unmittelbaren und vielleicht auch nicht bezifferbaren Vorteil trotzdem auch zu sehen.

Ich möchte auch erwähnen, was es bedeuten würde, wenn die Schweiz hier abseitsstehen würde. Es wäre für das Image unseres Landes extrem schädlich, wenn die Schweiz sagen würde: "Diese Istanbul-Konvention, in der es darum geht, Gewalt gegen Frauen, Mädchen, Männer und Knaben zu verhindern, geht uns nichts an! Wir schauen für uns selber, und die anderen können auch für sich selber schauen." Das würde als Ausdruck von fehlender Solidarität und auch als Rosinenpickerei verstanden werden: Die Schweiz meldet sich international nur, wenn sie - möglichst für die Wirtschaft und mit möglichst viel Geld - unmittelbar von etwas profitieren kann, und für den Rest meldet sie sich ab. Nein, das ist nicht die Schweiz, das ist nicht unser Land.

Wenn vorhin die Frage gestellt worden ist, warum wir uns da einmischen sollen und das Gefühl haben, wir müssten bei den anderen für die Einhaltung der Menschenrechte sorgen, dann weise ich darauf hin, dass das ein Verfassungsauftrag ist. Das will die Bevölkerung. Das verlangt die Bevölkerung so. Das steht in Artikel 54 der Bundesverfassung, in unserem aussenpolitischen Verfassungsartikel: Er gibt dem Bund den Auftrag, zur Achtung der Menschenrechte beizutragen. Das ist der Wille unserer Bevölkerung, dass sich die Schweiz nicht nur bei den Menschenrechten in unserem Land einsetzt, sondern dass sie das auch international tut.

Es wurde gesagt, dass die Istanbul-Konvention eine umfassende Konvention sei. Sie ist weltweit das erste bindende Instrument, das Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schützt, und im Zentrum stehen dabei die Rechte, der Schutz und die Unterstützung der Opfer.

Ich möchte noch ein Wort zu den Vorbehalten der Schweiz sagen. Die Schweiz hat drei Vorbehalte gegen diese Konvention angemeldet - wir haben ja die Möglichkeit, im Rahmen der Konventionen des Europarates solche Vorbehalte anzubringen. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und zu drei Artikeln der Konvention Vorbehalte anzubringen. Sie betreffen aber vor allem technische Randbereiche der Konvention, und sie stellen weder das Engagement noch die Qualität der Umsetzung der Konvention durch die Schweiz infrage.

Wie geht es nach der Ratifikation weiter? Die Schweiz erfüllt wie gesagt die Anforderungen der Konvention. Der Schutz vor Gewalt in unserem Land kann sich aber nicht auf international gültige Mindeststandards beschränken. Ich glaube, das täte unserem Land nicht gut. Ich denke, dort, wo es notwendig und machbar ist, den Schutz vor Gewalt zu verbessern, tun wir auch etwas, und das tun wir zum Beispiel mit der Vorlage zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen. Wir wollen Artikel 55a des Strafgesetzbuches revidieren, damit bei Verfahren wegen häuslicher Gewalt die Stellung der Opfer verbessert wird. Der Bundesrat wird die Botschaft zu dieser Frage noch im kommenden Herbst verabschieden.

Ich habe Ihnen gesagt, die Schweiz steht in Bezug auf die Anforderungen der Istanbul-Konvention recht gut da. Gleichzeitig gibt es aber noch viel zu tun. Es liegt auch in unserem Interesse, dass das Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt möglichst umfassend und effektiv angegangen wird. Deshalb wollen wir hier dabei sein, wir wollen hier mitmachen. Wir haben uns bis jetzt eingebracht, und wir werden uns weiterhin in unserem Land, aber auch weltweit gegen die häusliche Gewalt, gegen Gewalt an Menschen überhaupt einsetzen.

Der Ständerat hat - das hat Ihnen die Kommissionssprecherin bereits gesagt - der Vorlage mit grossem Mehr zugestimmt. Ich bitte Sie, den Beitritt der Schweiz zur Istanbul-Konvention ebenfalls gutzuheissen.

Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie wissen alle genau, dass wir von der SVP solche Delikte aufs Schärfste verurteilen und auch hart gegen solche Straftäter vorgehen wollen, wahrscheinlich am härtesten von allen Parteien hier drin. Glauben Sie aber wirklich, dass wir mit einer Unterschrift unter einer Konvention auch nur ein Delikt, ein Tötungsdelikt, ein Opfer vermeiden können?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Es ist eben mehr als eine Unterschrift. Es ist erstens ein Bekenntnis, international, dass wir das tun, was in unserer Möglichkeit steht, um gegen Gewalt gegen Frauen und gegen häusliche Gewalt vorzugehen. Es ist aber auch eine Verpflichtung, dass die Schweiz zusammen mit allen Staaten, die diese Konvention unterzeichnen, sich gemeinsam gegen häusliche Gewalt einsetzen will. Von daher ist es nicht nur die Frage, ob wir mit dieser Konvention in unserem Land etwas bewirken können, sondern das ist eben eine internationale Konvention. Ich habe es aber schon gesagt: Wir sind damit nicht einfach fein raus und müssen nichts mehr tun. Es gibt noch einiges zu tun. Und es reicht sicher nicht, wenn wir nur diese Konvention unterzeichnen. Aber sie bringt uns allen und vor allem uns Frauen sehr viel.

Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion

Madame la conseillère fédérale, pouvez-vous confirmer, pour répondre à l'inquiétude de certaines personnes, que les éventuelles mesures que la Suisse prendra du fait de la mise en pratique de la convention seront appliquées indistinctement à l'encontre des auteurs de violence qu'ils soient hommes ou femmes, et en faveur des victimes femmes, hommes, garçons et filles, selon le principe d'égalité inscrit dans la Constitution?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Monsieur Nantermod, je vous remercie pour votre question. Comme on vous l'a déjà dit, il est écrit dans la convention que l'on ne parle pas seulement des femmes et des filles, mais bien sûr aussi des hommes et des garçons. Pour le Conseil fédéral, il est très clair que l'on ne fait pas de distinction. En même temps, il faut rester réaliste. Je vous ai mentionné les chiffres concernant les personnes décédées en conséquence de la violence domestique: l'année passée, 19 personnes sont décédées, dont 18 femmes. Il ne faut pas perdre de vue ce fait, mais il est clair que l'on ne fait pas de distinction.

Rickli Natalie · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, wie Sie gesagt haben, erfüllt die Schweiz die Vorgaben ja bereits, und wir haben die Gesetze dazu. Ich befürchte einfach, dass wir uns in einer Scheinsicherheit wiegen, während wir die Gesetze in unserem Land nicht umsetzen, um Ihr Anliegen, unser aller Anliegen, eben zu erfüllen. Immer wieder wurde die Zwangsheirat angesprochen. Wenn es Ihnen wirklich ein Anliegen ist, können Sie mir dann sagen, warum Sie erstens bei der Zwangsheirat kein Monitoring machen wollen und warum Sie zweitens Ehen mit Minderjährigen in der Schweiz anerkennen wollen?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Frau Nationalrätin Rickli, das Thema der Zwangsheirat stand jetzt nicht gerade im Zentrum. Sie wissen, das Parlament hat vor nicht allzu langer Zeit ein Gesetz dazu erlassen. Wir haben damals auch gesagt, wir würden ein Programm erarbeiten oder unterstützen, um die Sensibilisierung der Bevölkerung für dieses Thema zu erhöhen. Wir werden Ende dieses Jahres eine erste Bilanz aufgrund dieses Programms ziehen.

Wenn Sie sagen, wir hätten die Zwangsheirat von Minderjährigen nicht verboten, dann muss ich sagen: Schauen Sie, was das Parlament beschlossen hat! Sie, das Parlament, haben beschlossen, unter welchen Voraussetzungen eine Zwangsheirat von Minderjährigen nicht automatisch und in jedem Fall aufgelöst werden muss. Wenn Sie das ändern wollen, dann machen Sie das, was Sie in einem solchen Fall im Parlament immer machen: Machen Sie einen Vorstoss! Ich bin gerne bereit, das Thema wieder zu diskutieren, und habe das übrigens kürzlich auch zusammen mit den Justizministern der anderen deutschsprachigen Länder getan. Wir haben festgestellt, dass es da unterschiedliche Regelungen gibt.

Bitte kritisieren Sie den Bundesrat aber nicht für etwas, was Sie hier im Parlament selber verabschiedet haben!

Wobmann Walter · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, im letzten Jahr gab es bekanntlich 19 Todesfälle durch häusliche Gewalt. Wie viele davon waren Ausländer oder hatten Migrationshintergrund?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich kann es Ihnen nicht sagen, Herr Wobmann, aber ich glaube, Sie sollten hier vorsichtig sein, wenn Sie meinen, das Thema häusliche Gewalt sei in erster Linie ein Ausländerthema. Ich habe mehrere Jahre im Haus für geschlagene Frauen gearbeitet. Das liegt zwar schon einige Zeit zurück, aber ich kann Ihnen sagen - ich habe es schon eingangs meines Hauptvotums gesagt -, dass häusliche Gewalt weder an Altersstufen noch an Kulturen, noch an Nationalitäten, noch an soziale Schichten gebunden ist. Häusliche Gewalt kommt leider überall vor.

Bigler Hans-Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Ich stimme Ihnen zu, Frau Bundesrätin, dass Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen ist. Jetzt ist das Problem, dass in Artikel 3 der Konvention der völkerrechtliche Begriff der Gewalt gegen Frauen ausgeweitet wird und zusätzlich die Rede von wirtschaftlichen Schäden und wirtschaftlichem Leiden ist, ohne dass geklärt ist, was das konkret bedeutet. Können Sie zusichern, dass die Wirtschaft und namentlich die KMU mit dieser Ausdehnung der Definition nicht mit neuen Regulierungen belastet werden? Können Sie sagen, wie sichergestellt wird, dass die Wirtschaft bei einer Weiterentwicklung der Konvention ebenfalls nicht belastet wird?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ihre Kollegin, Frau Markwalder, hat ja im Detail ausgeführt, was unter dieser Form von wirtschaftlicher Gewalt zu verstehen ist. Ich will das deshalb hier nicht wiederholen. Aber was ich Ihnen gesagt habe, sage ich gerne noch einmal: Es gibt aufgrund der Ratifizierung dieser Konvention keinen Anpassungsbedarf bei Gesetzen.

Bühler Manfred · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Vorhin hat Frau Kollegin Rickli die Frage der Kinderehen angesprochen, und Sie haben darauf geantwortet, dass Sie dagegen seien. Meines Wissens, wenn ich richtig informiert bin, hat Frau Rickli einen Vorstoss (16.3916) zu diesem Thema eingereicht, aber der Bundesrat lehnt ihn ab. Wie passt das zusammen?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich schlage Ihnen vor, dass wir dieses Thema diskutieren, wenn der Vorstoss hier traktandiert ist.

Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Bei häuslicher Gewalt sind ja sehr oft auch Kinder mitbetroffen. Können Sie schildern, was die Konvention den mitbetroffenen Kindern bringen würde?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Es ist richtig, was Sie sagen, Frau Feri. Bei häuslicher Gewalt sind natürlich nicht nur unmittelbar erwachsene Personen betroffen, sondern auch die Kinder. Die Konvention hat ja auch die Rechte der Opfer im Fokus. Da ist natürlich klar, dass man hier auch die Rechte der Kinder, ihre Betreuung, den Umgang mit den Kindern im Fokus hat. Ich kann Ihnen aber jetzt nicht sagen, welches die ganz unmittelbaren, konkreten Auswirkungen sind. Es ist aber klar, dass mit dieser Konvention, wenn man von den Opfern spricht, dann bei häuslicher Gewalt auch die Kinder mitgemeint sind.

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Nidegger ab.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 120 Stimmen

Dagegen ... 52 Stimmen

(7 Enthaltungen)

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Arrêté fédéral portant approbation de la Convention du Conseil de l'Europe sur la prévention et la lutte contre la violence à l'égard des femmes et la violence domestique

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 123 Stimmen

Dagegen ... 50 Stimmen

(10 Enthaltungen)

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates hat gleichzeitig die Petition der Dachorganisation der Frauenhäuser der Schweiz und Liechtenstein 14.2032, "Für Massnahmen zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt", gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes behandelt und beantragt, von ihr Kenntnis zu nehmen. - Wir haben von dieser Petition Kenntnis genommen.