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AHV-Bezüger. Anpassung der Kinderrente

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Mit dieser Motion wollte ich eigentlich auf zwei Punkte aufmerksam machen:

1. Wir von der CVP verlangten als erste Partei - und dies seit mehreren Jahren -, dass der Bundesrat ein Gesamtkonzept für die Erneuerung der Sozialordnung in unserem Lande erarbeitet und dem Parlament unterbreitet. Er hat mit den IDA-Fiso-Berichten zwar eine wertvolle, aber unvollständige Arbeit geleistet - dies, weil gemäss dem Auftrag des Bundesrates vom 21. Februar 1996 die AHV, die IV, die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung im Vordergrund standen. Damit wurden aber andere Versicherungszweige ausgeschlossen.

Im zweiten Bericht hatten die Experten die Möglichkeit vorgeschlagen, andere Versicherungszweige in die Prüfung einzubeziehen. Sowohl bei der Analyse der AHV-Gesetzgebung als auch bei derjenigen betreffend die Familienzulagen waren die Aussagen der Experten und des Bundesrates unvollständig. So stellten die Experten beim Kapitel Familienzulagen lediglich fest, dass wir mit einer uneinheitlichen Regelung konfrontiert sind und der Bund nur in drei spezifischen Bereichen tätig ist. Gemäss dem Bundesrat erhalten neben dem Bundespersonal einzig die Kleinbauern und die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer Familienzulagen nach bundesrechtlicher Ordnung. Von der Kinderrente für AHV-Bezüger kein Wort.

Infolge der Forderung der CVP hat der Bundesrat festgehalten, dass er eine umfassende Überprüfung der schweizerischen Sozialordnung nicht für geboten hält. Er unterbreitet nun punktuelle, teils aber unvollständige Vorschläge in einzelnen Revisionsprojekten. Dadurch verhindert der Bundesrat nach wie vor, dass die systembezogenen Mängel, die sich im Verlaufe der Jahrzehnte eingeschlichen haben, behoben werden. Dies führt in der Art und Weise und in der Höhe zu teils unterschiedlichen Leistungen.

2. Wie Sie alle wissen, ist die Situation in der Ausgestaltung der Familien- respektive der Kinderzulagen höchst unterschiedlich und sehr unbefriedigend geregelt. Die Leistungen sind nach Bezügerkreisen und nach Kantonen unterschiedlich; so erhalten z. B. die Nichterwerbstätigen keine Zulage, es sei denn, sie seien Rentner. Diese Ausnahme ist aus zwei Gründen stossend:

Erstens ist die Höhe der bezahlten Kinderrente an AHV-Bezüger das Mehrfache einer Kinderzulage. Ich erinnere daran, dass die Kinderrente für AHV-Bezüger im Monat pro Kind durchschnittlich 844 Franken ausmacht, dem gegenüber stehen Kinderzulagen von durchschnittlich 184 Franken pro Kind und Monat, wie ich dies in meiner Begründung festgehalten habe.

Zweitens widerspricht diese privilegierte Behandlung dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit. Derart unterschiedliche Leistungssysteme sind nicht nur intransparent, sondern widersprechen dem Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Ziel muss ganz eindeutig die Gleichbehandlung aller Familien in der Schweiz sein. Das Alter und Einkommen der Eltern darf nicht zu Privilegien führen. Die Familien sollen in Anbetracht der Leistungen, die sie erbringen, in Bezug auf Kinderrenten respektive Kinderzulagen gleichgestellt werden - nach dem Motto: "Ein Kind, eine Zulage." Sollten AHV-Bezüger, welche noch Elternpflichten wahrnehmen, mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sein, dann sollen ihnen die gleichen Rechte auf Unterstützung gewährt werden wie anderen Familien.

Ich bin zwar mit der Umwandlung meiner Motion in ein Postulat einverstanden, und dies nicht zuletzt, weil Sie meinem Vorstoss im Rahmen der 11. AHV-Revision bereits zugestimmt haben. Ich verlange dennoch, dass der Bundesrat in Zukunft die systemlogisch ungerechtfertigten Finanzierungsinstrumente überprüft, damit eine bessere Systematik und Transparenz in unserer Sozialordnung möglich ist.

Dreifuss Ruth · BR-F · Bundesrat · Genf

La motion dont nous discutons maintenant arrive comme la grêle après la vendange. Dans ce Conseil, le débat sur la 11ème révision de l'AVS a déjà eu lieu; le projet de loi est actuellement examiné par la commission compétente du Conseil des Etats. Je regrette que le Conseil national ait accepté la proposition que Mme Meier-Schatz avait déposée lors du débat sur la 11ème révision de l'AVS, mais je vois dans le fait qu'elle accepte la transformation de sa motion en postulat le sentiment qu'on trouvera certainement encore une meilleure solution que sa proposition de renvoyer tout simplement les rentiers AVS aux allocations familiales de leur canton. Dans ce sens-là, je suis particulièrement heureuse qu'elle soit remontée à la tribune pour dire qu'il y avait encore du travail à faire et qu'on ne pouvait pas se contenter de la décision qui avait été prise ici.

Maury Pasquier Liliane · P-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat