17.3631, 15.4259

Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern / Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

17.3631

Antrag der Kommission

Annahme der Motion

Proposition de la commission

Adopter la motion

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

15.4259

Antrag der Kommission

Ablehnung der Motion

Proposition de la commission

Rejeter la motion

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die vom Nationalrat abgeänderte Motion definitiv abzulehnen.

Wicki Hans · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion

Wenn es eines Tages ein Beispiel brauchen sollte, um aufzuzeigen, wie aus einer einfachen Sache im Laufe der Jahre ein hochkomplexes Geschäft werden kann, so dürfte dieses Thema gut dazu geeignet sein. Die Ausgangslage präsentiert sich wie folgt: Im Steuerrecht ist vorgesehen, dass Arbeitnehmer, welche ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung gestellt erhalten, dieses bei den Steuern als Einkommen deklarieren müssen. Gemäss breit akzeptierter Praxis waren jährlich 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises anzugeben. Dieses System hat bis anhin gut funktioniert. Der Arbeitgeber musste einfach bestätigen, dass der Arbeitnehmer ein Geschäftsauto hat. Dieser wiederum musste den Anteil des Fahrzeugkaufpreises angeben.

Mit der Annahme der Fabi-Vorlage vor bald vier Jahren wurde die Angelegenheit aber komplizierter, weil mit dem Ja zu Fabi auch der Pendlerabzug auf 3000 Franken beschränkt wurde. Dies nahm die Eidgenössische Steuerverwaltung zum Anlass, auf 2016 in dieser Frage eine neue Praxis einzuführen. Konkret soll den Arbeitnehmern über die erwähnten 9,6 Prozent hinaus ein zusätzliches Einkommen aus den Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort angerechnet werden, da diese nicht zum Privatgebrauch zählen würden. Von diesem zusätzlichen Betrag werden dann die 3000 Franken abgezogen. Somit müssen die Arbeitnehmer über die Privatanteilpauschale hinaus auch noch effektiv berechnete Wegkosten hinzurechnen.

Da der Arbeitgeber zudem im Lohnausweis alle Leistungen aufführen muss, welche der Arbeitnehmer von ihm bezieht, wird die Sache noch schwieriger. Im Fall von Arbeitnehmern mit Geschäftsfahrzeug - es geht derzeit ausschliesslich um Unselbstständigerwerbende - bedeutet dies, dass auch die Anzahl Tage im Aussendienst angegeben werden muss. Dies anzugeben ist allerdings mit einem erheblichen Aufwand verbunden. So zählt etwa für Geschäftsfahrzeuginhaber im Aussendienst der Weg vom Wohnort zum Kunden nicht als Arbeitsweg. Mit anderen Worten: Wenn der Arbeitnehmer direkt zum Kunden fährt, so zählt dieser Weg zum Aussendienst; wenn er aber schnell zum Arbeitgeber fährt, um etwa noch ein Dokument abzuholen, und dann zum Kunden, so ist dies wiederum ein Arbeitsweg.

Die Konsequenz daraus wurde im Rahmen der bisherigen Debatte, die wir hier im Rat zur Motion Ettlin Erich geführt haben, anhand mehrerer fiktiver Beispiele aufgezeigt. Ich möchte diese aus Zeitgründen nicht noch einmal wiederholen. Sie illustrieren aber, wie komplex sich diese Berechnungen und Aufwendungen gestalten.

Entsprechend dieser Ausgangslage gestaltete sich auch die Vorgeschichte zu diesen beiden Geschäften nicht einfach. Ursprünglich ging es in der Motion Ettlin Erich einfach darum, dass für die steuerliche Behandlung der Geschäftsfahrzeuge die ursprüngliche einfache Lösung wiederhergestellt wird. Der Bundesrat empfahl diese Motion bereits damals zur Ablehnung, da seines Erachtens mit der Annahme derselben die steuerliche Gleichbehandlung nicht mehr gewährleistet sei, und zwar, weil damit die Arbeitnehmer mit Geschäftsfahrzeug gegenüber denjenigen ohne ein solches bevorzugt würden.

Nachdem unser Rat in der Herbstsession 2016 die Motion äusserst knapp mit 19 zu 18 Stimmen angenommen hatte und damit gegen Bundesrat und Kommission entschieden hatte, wurde die Motion an den Nationalrat überwiesen. Im Hinblick auf die Beratung im Nationalrat beantragte die WAK-NR, die Motion abzuändern. Demgemäss sollte darin festgehalten werden, dass mit den genannten 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises bei der Aufrechnung des Einkommens ausdrücklich auch der Arbeitsweg mit abgegolten sei. In der Folge wurde die Motion mit dieser Abänderung im Nationalrat mit 121 zu 57 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.

Dies führte nun dazu, dass sich unsere Kommission an verschiedenen Sitzungen wiederum mit der Motion beschäftigte. Dabei zeigte sich, dass der Zusatz der nationalrätlichen Kommission gegenüber der ursprünglichen Fassung zusätzlich Probleme bereitete. Konkret könnte dieser Text, rein vom Wortlaut her, zu einer Privilegierung führen, die dem Gebot der rechtsgleichen Behandlung widersprechen würde. Das ist ein Aspekt, den wir auch in der Kommission besprochen haben.

Zuvor aber noch ein Wort zum Argument, wonach mit der Annahme der Fabi-Vorlage nun einfach nur der gesetzgeberische Wille umgesetzt werde: Darauf die Praxisänderung abzustützen dürfte sehr heikel sein. Sowohl in der letzten Diskussion zu dieser Motion hier im Rat als auch innerhalb der Kommission wurde im Rahmen von Voten betont, dass während der ganzen Diskussion zur Fabi-Vorlage die vorliegende Frage kein einziges Mal aufgetaucht ist. Entsprechend durften die Bürgerinnen und Bürger davon ausgehen, dass sie, wenn sie bis anhin nichts abziehen konnten, auch künftig davon nicht betroffen sein würden.

Damit sind wir beim Thema der Rechtssicherheit, denn bis anhin war es nicht möglich, einen Abzug zu machen, wenn ein Arbeitnehmer ein Geschäftsauto erhielt. Im Gegenzug musste auch kein hoher administrativer Aufwand erbracht werden. Diese Handhabung soll auch in Zukunft möglich sein. Zudem geht es, entgegen gewissen Stimmen im Nationalrat, nicht primär um Grossverdiener. Vielmehr sind vor allem die Angestellten, die sogenannten normalen Arbeiter, davon betroffen, wie etwa Monteure oder Garagisten.

Im Rahmen der Beratung in beiden Räten sowie in der Kommission wird zudem regelmässig mit dem Begriff der Gerechtigkeit operiert. Bekanntlich ist dies gerade im steuerlichen Kontext ein schwieriger Ausdruck. Die Kommission hat diese Diskussion ebenfalls geführt. Hierzu kann immerhin festgehalten werden, dass sich über lange Zeit eine Praxis eingebürgert hat, die als solche breit akzeptiert wurde, zu keinen direkten Ungleichheiten führte und zugleich praktikabel war. Entsprechend ist es auch die Absicht unserer Kommission, mit der Kommissionsmotion den bisherigen Weg weiterzuführen.

Vor diesem Hintergrund beantragt unsere Kommission aufgrund des heiklen nationalrätlichen Zusatzes die Ablehnung der Motion Ettlin Erich. Um allerdings das ursprüngliche Anliegen des Motionärs zu erfüllen, hat sie die vorliegende Kommissionsmotion eingebracht. Diese kommt im Ergebnis auf das System der Nettoaufrechnung. Konkret wird der heute übliche Satz von 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises bei der Deklarierung als Einkommen massvoll angehoben. Im Gegenzug entfallen die Aufrechnungen, womit der administrative Aufwand derselbe bleibt, wie dies bis anhin der Fall war. Da bei der Aufrechnung der Pauschale auch ein Beitrag an Fabi enthalten ist, liegt keine Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen Arbeitnehmern vor, welche mit dem öffentlichen Verkehr oder dem privaten Fahrzeug zur Arbeit fahren. Somit entfällt auch dieses Problem. Dementsprechend steht unsere Motion nicht im Widerspruch zum verfassungsmässigen Gebot der rechtlichen Gleichbehandlung.

Ich möchte dabei an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Entwurf für die Kommissionsmotion mit der Verwaltung erarbeitet wurde. Diese ist zwar naturgemäss nicht davon begeistert, kann allerdings damit leben.

Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion

Ich werde auch zuerst zur Kommissionsmotion etwas sagen. Das betrifft in vielen Punkten auch meine von der Kommission leicht angepasste Motion.

Den Ausführungen von Herrn Wicki ist nicht viel hinzuzufügen. Ich möchte einfach sagen: Der Grundtenor meiner Motion war, die administrative Belastung zu senken. Klar ist, dass die administrative Belastung mit der Geschäftsfahrzeugregelung, wie sie vorgesehen ist und wie sie seit 1. Januar 2016 gilt, steigt. Man muss immer wieder betonen, dass dies das Gegenteil ist von all unseren Beteuerungen, dass wir die administrative Belastung abbauen möchten.

Kollege Wicki hat es gesagt: Geschäftsfahrzeuginhaber mussten früher nie den Arbeitsweg messen und deklarieren, weil es einfach abgegolten war. Es war gar kein Problem. Sie mussten auch keine Ergänzungen auf dem Lohnausweis für Aussendienstanteile anbringen. Es war keine Übertragung in die Steuererklärung notwendig. Und, nicht zu unterschätzen, das gilt auch für die Steuerverwaltung. Ich bin mit Steuerverwaltungen im Gespräch. Diese Lösung, wie wir sie jetzt haben, ist für die veranlagenden Steuerverwaltungen der Kantone - es sind die Kantone, die veranlagen - ein Problem, wenn sie ehrlich sind. Sie sind teilweise ehrlich und sagen es auch, dass sie ein Problem haben, weil sie nun neu den Arbeitsweg überprüfen müssen. Das war vorher bei den Geschäftsfahrzeuginhabern kein Thema mehr.

Wir reden hier nicht von wenig. Es geht vor allem auch um Monteure, die ihr Material im Kombi haben, und sie gehen mit diesem Kombi auf die Baustelle usw. Es gibt viele Leute, die davon betroffen sind. Hier muss man die Menge betonen - es sind einfache Arbeiterinnen und Arbeiter, nicht einfach die Bonzen mit ihren Mercedes-Fahrzeugen, die diesen Vorteil hätten, wenn es denn ein Vorteil ist. Die Menge sind die einfachen Monteure, die auf die Baustelle gehen, oder Aussendienstverkäufer, die das Sortiment im Kombi haben.

Man muss den Arbeitsweg neu deklarieren, man muss den Nachweis des Aussendienstanteils erbringen, Kollege Wicki hat dies gesagt. Stellen Sie sich das vor! Man muss im Kalender nachschauen - war ich am 12. Februar 2017 zuerst beim Kunden oder zuerst im Büro? Man muss das irgendwie erfassen. Das endet beim Fahrtenbuch. Diese Lösung wollte ich einfach nicht, die wollen wir alle nicht für die Leute, die für ihre Arbeit sonst schon genug ausfüllen müssen.

Dann haben wir diesen Aussendienstanteil, der halben Tagen, ganzen Tagen entspricht. Am Schluss steht auf dem Lohnausweis ein Prozentsatz. Es heisst dann "Aussendienstanteil 2017: 54,3 Prozent" oder was weiss ich; es steht irgendetwas. Dieser Prozentsatz ist auf dem Lohnausweis, und der Lohnausweis ist ein Dokument. Wenn der Lohnausweis falsch ist, begeht man Steuerbetrug. Das ist Steuerbetrug, das müssen Sie sehen. Einfache Leute reichen dann den Lohnausweis mit der Steuererklärung ein. Man sagt dann: "Das ist ein falscher Lohnausweis, du kommst jetzt wegen Steuerbetrugs dran." Da sagt mir die Verwaltung: "Nein, das machen wir nicht." Ja, das macht sie bis jetzt nicht. Aber Fakt ist, dass der Tatbestand erfüllt wäre.

Die Personaldienste der Unternehmungen sind gar nicht glücklich über diese Lösung. Sie sagen, dass sie Lohnausweise ausfüllen müssen und sich fragen: "Woher nehmen wir die Prozentzahl, wenn kein Fahrtenbuch vorliegt?" Man muss also die Mitarbeiter fragen, und die sagen dann, dass es etwa so oder so viel ist. Es ist alles nicht genau, es ist alles auf schiefer Ebene. Das ist ja eigentlich ein unglücklicher Fall.

Die Steuerverwaltungen sagen auch, dass die Erfahrungen der letzten Monate und, man muss schon sagen, Jahre die sind, dass viele dieser Leute, dieser Monteure, den Betrag nicht korrekt oder gar nicht in die Steuererklärung übertragen haben. Sie haben also auf dem Lohnausweis irgendeinen Prozentsatz, sie haben einen Arbeitsweg und müssen den Prozentsatz jetzt in die Steuererklärung übertragen. Sie machen das nicht. Dann ist das Steuerhinterziehung - das ist Steuerhinterziehung! Aber die Steuerverwaltungen nehmen diese Leute nicht dran. Sie sagen: "Ja, wir können die doch jetzt nicht wegen Steuerhinterziehung drannehmen." Aber das ist falsch. Ich bin froh, dass sie sie nicht wegen Steuerhinterziehung drannehmen. Aber irgendwann kommt das. Es gibt hier einfach einen Zusatzaufwand, den wir doch diesen Leuten nicht aufbrummen sollten.

Jetzt liegt die Kommissionsmotion vor, die eine massvolle Erhöhung des 9,6-Prozent-Anteils vorsieht. Das ist die zweitbeste Lösung. Immerhin, es ist ein Weg zur Lösung. Aber es ist natürlich eine Verschlechterung gegenüber heute, wo 9,6 Prozent die Basis sind für alles. Die 9,6 Prozent bedeuten also, wenn wir mal Zahlenbeispiele haben, Folgendes: Bei einem Preis eines Fahrzeugs von 40 000 Franken macht die Aufrechnung pro Jahr 3840 Franken aus. Bei einem typischen Monteurauto hat der Monteur also eine Aufrechnung von 3840 Franken für die Privatnutzung dieses Fahrzeuges. Und da sagt man ihm, in diesen 3840 Franken sei der Arbeitsweg nicht drin.

In den 9,6 Prozent sind nur die privaten Fahrten ohne Arbeitsweg enthalten, das heisst einkaufen am Wochenende, in die Ferien fahren mit diesem Auto usw. Die Begründung für den Arbeitsweg kommt dann später. Man sagt, man könne den Arbeitsweg nicht mit in die 9,6 Prozent hineinnehmen, weil wir dann unterschiedliche Grössen haben: Es gibt Leute mit langen und andere mit kurzen Arbeitswegen. Ja, natürlich ist das so! Eine Pauschale beinhaltet natürlich eine Vereinfachung. Aber wenn man sagt, alles andere sei drin, dann ist es genauso falsch, wenn wir die Pauschale hinterfragen. Da gibt es Mitarbeiter, die mit den 9,6 Prozent dreimal nach Süditalien in die Ferien fahren, und andere, die auch 9,6 Prozent haben, machen in der Freizeit gar nichts mit diesem Auto. Das wäre ja auch nicht gerecht. Aber das ist halt die Lösung der Pauschale, die immer eine Vereinfachung und nicht die Berücksichtigung aller Tatbestände beinhaltet.

Die massvolle Anpassung würde also bei allen zu einer Verschlechterung führen. Immerhin hätte man aber das Problem der Administration gelöst. Deshalb kann ich hier mit halbem Herzen sagen, dass wenigstens dieses Problem gelöst wäre.

Ich sage noch etwas zur Antwort des Bundesrates, der jetzt die Kommissionsmotion ablehnt. Vielleicht müssen Sie sich bei der Antwort des Bundesrates noch vor Augen führen, dass da auf die Wegleitung zum Lohnausweis, Ziffer 15, verwiesen wird: Dort besteht eine Bescheinigungspflicht nach Artikel 127 DBG. Man sieht also schon, dass es jetzt verstärkt Probleme gibt mit diesen Aussendienstanteilen. Im Lohnausweis besteht hier eine Bescheinigungspflicht.

Dann sagt der Bundesrat: Kehrseite des Vorschlags ist, dass die Pauschale weder der individuellen Situation der Steuerpflichtigen noch den unterschiedlichen kantonalen Abzugsgrenzen Rechnung trägt. Das ist natürlich so bei Pauschalen: Die tragen nie der individuellen Situation Rechnung. Es gibt ja Pauschalen für Kinderabzüge. Ich habe selber Kinder. Ich kann Ihnen sagen: Diese Pauschalen entsprechen nicht meinen individuellen Kosten für die Kinder. Es gibt auch Pauschalen für Ehegatten bzw. für Ehegattenabzüge. Ich kann Ihnen sagen und versprechen: Diese Pauschalen entsprechen ganz sicher nicht der individuellen Situation der entsprechenden Ehegatten. Es gibt ja die "Gucci Grace" in Simbabwe, aber die haben vielleicht keine Ehegattenabzüge.

Auch beim Versicherungsabzug entspricht die Pauschale nicht der individuellen Situation. Aber das ist ja bei Pauschalen naturgemäss so: Eine Pauschale vereinfacht. Deshalb sollten wir im Steuerrecht mehr, nicht weniger pauschalieren; das vereinfacht das Steuerrecht.

Es gibt eine Partei, die einmal eine Easy Tax gefordert hat, eine Steuererklärung, die auf dem Bierdeckel Platz haben sollte; das würde nur mit Pauschalen gehen. Alle, welche also eine vereinfachte Steuererklärung wollen, müssten daher Pauschalen grundsätzlich gutheissen.

Dann kommt noch der Hinweis, dass man in einer gemischten Arbeitsgruppe den Fahrkostenabzug besprochen habe und dass die Erhöhung des Privatanteils dort abgelehnt worden sei. Dazu muss man sich die Fakten vor Augen halten. Als man in dieser gemischten Arbeitsgruppe darüber sprach, war es vor allem ein Anliegen der Wirtschaft, dass es nicht auf den Lohnausweis kommt, dass es nicht in eine Pflicht des Arbeitgebers mündet; das war das Ziel. Sie sehen aufgrund der Daten, was passiert ist: Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2016. Auf der Frontseite des Berichtes steht, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung am 15. Juli 2016 eine Mitteilung erlassen hat, wie man es machen soll; doch das gilt schon seit dem 1. Januar 2016, und die Besprechung hat im Jahr 2015 stattgefunden. Man wusste also noch gar nicht, von was man sprach und was die Steuerverwaltung dann verlangen würde. Man hat also im Nachgang die Situation erklärt. Vorher hatte man sich geeinigt, wie man es machen kann. Dass das auf den Lohnausweis kommen muss und dass eine Bescheinigungspflicht besteht, davon war nicht die Rede. Ich denke deshalb auch hier, dass die Resultate der gemischten Arbeitsgruppe heute anders ausfallen würden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kommissionsmotion ein Kompromiss ist, sie ist die zweitbeste Lösung. Aber immerhin: Sie zeigt auf, wie ein Ausweg aus der Misere gefunden werden könnte. Ich beantrage deshalb, die Motion anzunehmen. Ich überlege, was ich mit meiner Motion machen möchte. Ich bin noch der Überzeugung, dass meine Motion die Problematik am einfachsten lösen würde, indem nämlich die 9,6 Prozent beibehalten würden, der Arbeitsweg enthalten wäre, es keinen Abzug für die Geschäftsfahrzeuginhaber gäbe und somit der Status quo beibehalten würde.

Ich bitte Sie, die Motion der Kommission anzunehmen.

Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Ich könnte mir eigentlich sehr gut vorstellen, dass wir beide Motionen annehmen, auch im Bewusstsein, dass es ein Widerspruch ist. Aber ich bin eigentlich der Ansicht, dass die Verwaltung diesen Widerspruch verdient hat, denn er kam in der Umsetzung dieser ganzen Geschichte zuerst von der Verwaltung. Die ersten Verlautbarungen, die von den Kantonen zu den Arbeitgebern kamen, waren ja noch viel detaillierter. Es wäre ein Bürokratieaufwand von enormstem Ausmasse auf die Arbeitgeber zugekommen.

Was Herr Ettlin sagt, ist richtig, es steht nach wie vor auf dem Lohnausweis. Damit haben wir ein Problem, indem der Lohnausweis ein Dokument ist, bei welchem ein sehr hoher Anspruch auf Ehrlichkeit besteht, und wir als Arbeitgeber würden haften, wenn es falsch wäre. Ich glaube, der Bundesrat müsste sich gut überlegen, hier ein vereinfachtes Verfahren zu machen. Ich möchte an einem einfachen Beispiel zeigen, wieso ich dieser Ansicht bin.

Ursprünglich wollte die Steuerkonferenz den Arbeitgebern ein detailliertes Fahrtenbuch aufs Auge drücken. Das heisst, dass man jeden Tag eine Abrechnung erstellen müsste, und man müsste schlussendlich eine solche Abrechnung auf den Lohnausweis übertragen. Ich nehme an, Herr Bundesrat Ueli Maurer, Sie gehen mit mir einig, dass dies ein Riesenaufwand ist. Aber das verlangt die Steuerverwaltung von uns.

Auf der anderen Seite, Herr Bundesrat, wäre die Wirtschaft bereit, den Konflikt der Dividendenbesteuerung zu lösen, indem sie sagt, es müsse rechtsneutral einfach besteuert werden. Das gibt einen Aufwand für die Steuerverwaltung. Dort wird gesagt: Nein, das ist ein viel zu grosser Aufwand für die Steuerverwaltung, den können wir nicht leisten.

Ich muss für die Steuerverwaltung alles individuell abrechnen, da ist kein grosser Aufwand geschuldet. Wenn aber für die andere Seite, für die Steuerverwaltung, Aufwand kommt, dann will man sofort Pauschalen, die natürlich schlussendlich immer etwas Ungerechtes haben. Das ist ja logisch, das geht gar nicht anders. Darum bin ich der Ansicht, dass man auch hier die Grosszügigkeit für eine Pauschale haben müsste.

Ich kann Ihnen als Arbeitgeber noch etwas anderes sagen: Heute sind Geschäftsautos unattraktiv. Wenn ein Arbeitnehmer, der es nicht brauchen würde, ein Geschäftsauto möchte, dann wird er steuerlich einfach gepiesackt. Es ist unattraktiv, das kann man einfach mal klar und deutlich sagen. Wir haben so hohe Abzüge in der ganzen Geschichte, und wenn Sie das im Hochsteuerkanton mit einer hohen Progression haben, ist es schlicht und einfach unattraktiv. Das käme dann noch dazu bei der ganzen Pauschalisierung, dass man das auch berücksichtigt.

Darum wäre ich der Ansicht, wir können beides annehmen. Wir geben es dem Bundesrat in die Hand, damit er dann mit einer einfachen, praktikablen Lösung kommen kann. Ich glaube, wir müssen uns betreffend administrative Auflagen nicht weiter in Richtung deutsches Steuerrecht entwickeln. Ich glaube, hier müssen wir einen Gegenpunkt setzen. Unser Steuerrecht zeichnet sich dadurch aus, dass es einfach ist, dass es verständlich ist für den Bürger, und das bedingt im Endeffekt diese Pauschalen und nicht individuelle Abrechnungen.

Ich bitte Sie hier einfach, für so etwas Hand zu bieten.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich bin mit allen Rednern einverstanden, die für Einfachheit plädieren. Unsere Steuererklärung wird tatsächlich von Jahr zu Jahr komplizierter, dies unter anderem deshalb, weil immer versucht wird, neue politische Anliegen über die Steuern zu lösen. Hier haben wir eine andere Ausgangslage. Die Fabi-Vorlage beschränkt den Fahrkostenabzug auf 3000 Franken. Ich habe den Abstimmungskampf nicht so nah erlebt und nicht gehört, ob man diese Fahrkostenpauschale mit dem Geschäftsauto je diskutiert hat. Aber es war auch nicht bestritten, dass die 3000 Franken grundsätzlich für alle gelten.

Wir unternehmen hier den Versuch, eine Volksinitiative, den Volkswillen umzusetzen. Bei anderen Initiativen wird dem Bundesrat vorgeworfen, er mache das nicht. Wir versuchen hier, die Beschränkung des Fahrkostenabzugs auf 3000 Franken umzusetzen. Das ist zugegebenermassen recht kompliziert. Nun haben wir aber versucht, Ihre Einwände zu berücksichtigen, und wir haben Pauschalen geschaffen für Aussendienstmitarbeitende usw., sodass nicht im täglichen Verkehr wieder rekapituliert werden muss, wo man war und was man gemacht hat. Mit den Fahrkostenpauschalen haben wir eine Vereinfachung erzielt.

Die Kommissionsmotion geht einfach noch einen Schritt weiter. Wenn wir sie umsetzen, schaffen wir eine relativ grosse Unschärfe im Vergleich zur Volksinitiative. Wir wissen aus der Erfahrung, dass solche Unschärfen nicht von der Steuerverwaltung, aber von betroffenen Bürgern dann vor Gericht getragen werden, weil man es ganz genau wissen will. Wir schaffen hier eine Ungleichheit, wie auch immer wir diese Grenze ziehen. Mit der Kommissionsmotion können wir also die Volksinitiative nicht mehr genau umsetzen. Das ist in Kauf zu nehmen, wenn Sie sie annehmen. Ich bin nicht sicher, ob wir eine Lösung finden, die dann eine Mehrheit findet, wenn Sie diese Motion annehmen.

Aus Sicht des Bundesrates sagen wir: Beide Motionen widersprechen dem in der Volksabstimmung zum Ausdruck gebrachten Volkswillen. Wenn es Ihr politischer Wille ist, hier eine andere Lösung zu suchen und die entstehenden Unschärfen auszuloten, dann werden wir das selbstverständlich machen. Ich möchte Sie aber darauf aufmerksam machen, dass das eigentlich nicht mehr dem Volkswillen entspricht. Aber Sie haben schon Recht: Wenn wir es wirklich umsetzen müssen, dann ist das sowohl für die betroffenen Arbeitnehmer wie auch für die Arbeitgeber eine administrative Übung. Das hat man wahrscheinlich mit der Volksinitiative nicht so beabsichtigt, und so könnte man schon argumentieren, es wäre eine Lösung dazwischen zu finden. Dafür habe ich Verständnis.

Wenn Sie die Motion annehmen - das ist ja absehbar -, dann werden wir versuchen, eine Lösung in diesem Bereich zu finden. Aber sie widerspricht dann dem Willen des Volkes mindestens in Teilen, und sie ist damit auch anfällig für gerichtliche Urteile. Das heisst, es wird jetzt eine Praxis etabliert; diese entsteht, weil wir ein Gesetz haben, das vollzogen werden muss. Bis wir eine Gesetzesänderung haben, geht das zwei oder drei Jahre. Inzwischen hat sich diese Praxis etabliert, und dann müssen wir das Ganze wieder ändern. Kommt dazu, dass auch die Kantone in diesen Bereichen andere Lösungen getroffen haben. Rund die Hälfte der Kantone hat eine andere Lösung als diese 3000 Franken des Bundes. Eine Mehrheit der Kantone, die eine andere Lösung haben, hat 6000 Franken. Es geht auf 8000 Franken, es ist unbegrenzt, es geht auf 3860 Franken - alle möglichen Lösungen haben sich hier im föderalistischen System eingenistet. Aus dieser Sicht weiss ich nicht, ob es dann wirklich zu einer Vereinfachung führt, wenn wir eine Vereinfachung vorschlagen. Denn die Praxis etabliert sich. Aber Sie haben hier politisch zu entscheiden.

Aus Sicht des Bundesrates wären die Motionen abzulehnen, weil wir der Meinung sind, dass wir den Entscheid der Volksinitiative umsetzen. Wenn Sie anders entscheiden, dann ist uns der Auftrag auch klar, dann müssen wir etwas Einfacheres machen. Aber dann hat das eine relativ grosse Unschärfe und eine Abweichung vom Volksentscheid zur Folge.

Abstimmung

17.3631

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 28 Stimmen

Dagegen ... 12 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

15.4259

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 16 Stimmen

Dagegen ... 23 Stimmen

(1 Enthaltung)