16.3827
Réduction des émissions d'oxyde d'azote
Hadorn Philipp · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe socialiste
BO 2018 N 307Meine vorliegende Motion 16.3827, "Reduktion von Stickoxiden", will weder die Anzahl Gesetze erhöhen, noch verlangt sie ein wirklich ambitioniertes Ziel. Sie will lediglich den technischen Fortschritt mit der Anpassung eines Grenzwertes abbilden. Das ist wichtig, weil es um unsere Gesundheit geht und wirtschaftlich verkraftbar ist.
Stickoxide sind mitverantwortlich für die Feinstaubbelastung in der Luft. Sie führen zu dieser Belastung und sind hauptsächlich für den Smog im Sommer verantwortlich. Die spürbaren Konsequenzen für die Gesundheit sind uns allen wohlbekannt: Husten, Atemnot, Entzündungen der Atemwege und Lunge, Bronchitis und Asthmaschübe. Feinstaub ist laut der Internationalen Agentur für Krebsforschung eindeutig krebserregend.
Mit der Luftreinhalte-Verordnung zeichnet sich ab, dass verschiedene Grenzwerte dem heutigen Stand der technischen Möglichkeiten angepasst werden. Das ist zu begrüssen. Umso befremdender ist es, feststellen zu müssen, dass der Bundesrat meine Motion zur Ablehnung empfiehlt, welche lediglich verlangt, auch den Grenzwert für Stickoxide auf maximal 200 Milligramm pro Kubikmeter in der Abluft der Zementwerke bis spätestens 1. Januar 2019 einzuführen. Aktuell liegt der Grenzwert bei Zementwerken bei 500 Milligramm pro Kubikmeter, wobei die Kehrichtverbrennungsanlagen bereits heute einen Grenzwert von 80 Milligramm einzuhalten haben.
Die Innovationskraft in der Technik hat es ermöglicht, dass heute dieser Wert problemlos bei Anwendung entsprechender Technik erreicht werden kann. In Deutschland sind entsprechend wirksame Anlagen seit Jahren in Betrieb, weitere noch im Bau.
Der Bundesrat gründet seine Ablehnung offensichtlich auf alte Daten von 2008. Er verkennt, dass die entsprechenden Methoden seit Langem das Stadium des Pilotversuches überwunden haben, und glaubt, dass die Branche sich ja von sich aus auf Werte zwischen 200 und 400 Milligramm pro Kubikmeter bewege. Entwickler und erfolgreiche Betreiber dieser Methoden stufen aber im Einklang mit der Lungenliga Schweiz, der Krebsliga Schweiz, der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie, den Ärztinnen und Ärzten für den Umweltschutz und den Patientenorganisationen die Festlegung des Grenzwertes auf die von mir geforderten 200 Milligramm pro Kubikmeter als technisch machbar und gesundheitlich dringend notwendig ein.
Vielleicht kennen Sie auch Menschen, welche schwerwiegende gesundheitliche Folgen zu tragen haben oder diesen gar erlagen. Es ist daher schlichtweg ein zwingender Schritt der Verantwortung und der Vernunft, die Umsetzung meiner Motion von der Zementbranche zu verlangen. Damit ersparen Sie Menschen unvorstellbares Leid und Leiden und tragen zudem auch gerade noch dazu bei, die Gesundheitskosten positiv zu beeinflussen. Natürlich wird, das wissen wir alle, mit fairen Übergangsfristen nur Zumutbares von der Branche verlangt, denn seit der Einreichung meiner Motion ist bereits wieder ein Jahr vergangen.
Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Selbstverständlich, Herr Nationalrat Hadorn, nehmen wir diese Grenzwertdiskussion und die Stickoxidsituation immer ernst. Das hat der Bundesrat ja gemacht, indem letztmals Ende 2015, also vor nicht langer Zeit, der Stickoxidgrenzwert für Zementwerke entsprechend den internationalen Vorgaben gesenkt wurde. Wir sind hier "compliant" und orientieren uns an den Vorgaben der internationalen Experten. Wir haben damals schon gesagt, die Luftreinhalte-Verordnung würde für die Zementbranche wie für andere auch im Jahr 2020 wieder angeschaut. Das möchten wir so umsetzen.
Im Jahr 2020 wird der Stand der Technik neu beurteilt, insbesondere die SCR-Anlagen mit ihrer Methodik. Die Zementindustrie hat mit dem Bafu im April vergangenen Jahres in Deutschland, wo schon zwei, drei Werke mit dieser neuen Technik ausgerüstet wurden, diese Werke in Augenschein genommen und sich das also angeschaut. Das wird in die Arbeiten einfliessen, die im Gange sind im Hinblick auf die Absenkung des Grenzwertes auf die von Ihnen gewünschten 200 Milligramm. Das ist im Fluss.
Aber diese SCR-Technik scheint nicht unumstritten zu sein. Bei uns hat die Zementindustrie selbstverständlich ein BO 2018 N 308 Interesse, dass sie hier "compliant" ist, aber wir haben im Moment auch Unsicherheiten beim Rohstoffabbau, das kennen Sie. Das ist bei den Vorgaben für die Zementindustrie auch zu berücksichtigen. Also, wir sind daran, das Thema wie üblich nach fünf Jahren wieder anzuschauen. Aber lassen Sie uns die Zeit, bis dahin diesen Grenzwert international koordiniert anzuschauen.
Deshalb beantragen wir hier die Ablehnung der Motion.
Vote
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 0 (0 %) | 63 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 36 (92 %) | 0 (0 %) | 3 (8 %) |
| Groupe libéral-radical | 0 (0 %) | 33 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC | 2 (8 %) | 23 (92 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 12 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 3 (43 %) | 4 (57 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 0 (0 %) | 6 (100 %) | 0 (0 %) |
| Total | 50 (27 %) | 128 (69 %) | 7 (4 %) |
Gea: Annahme der Motion
Na: Ablehnung der Motion