18.003, 18.007
Compte d'Etat 2017 / Budget 2018. Supplément I
Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical
BO 2018 E 368Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Wir führen zunächst eine gemeinsame Debatte über die beiden Geschäfte.
Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Der Ständerat ist bei diesen Geschäften Zweitrat. Der Nationalrat hat die Rechnung 2017 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2018 in der ersten Sessionswoche beraten und mit einer Ergänzung verabschiedet. Wir im Ständerat haben die Rechnung 2017 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2018, wie das üblich ist, zunächst in den Subkommissionen vorberaten, ehe wir sie im Plenum diskutieren und verabschieden. Eintreten auf Rechnung und Nachtrag ist obligatorisch.
Zum Bundeshaushalt: Dieser entwickelt sich erfreulich. Die Staatsrechnung 2017 schliesst mit einem überraschend hohen ordentlichen Finanzierungsüberschuss von 2,8 Milliarden Franken ab, dies bei einem budgetierten Defizit von 250 Millionen. Der Hauptgrund für die positive Abweichung ist die aussergewöhnliche Entwicklung bei der Verrechnungssteuer, die mit netto 8,2 Milliarden Franken gut 2 Milliarden über dem Voranschlag und 2,5 Milliarden über dem Vorjahr liegt. Ohne die im Vorfeld vieldiskutierte Rückstellung von 2 Milliarden, auf die ich noch zu sprechen komme, hätte der Überschuss in der Finanzierungsrechnung gar rund 4,8 Milliarden betragen. Im ausserordentlichen Finanzierungsergebnis kommen zu diesen 2,8 Milliarden noch Einnahmen aus Bussen der Weko wegen Manipulation von Finanzmarktzahlen von insgesamt 99 Millionen sowie Einnahmen aus dem Nachlassliquidationsverfahren der Swissair im Umfang von 78 Millionen hinzu. Gesamthaft führen die ausserordentlichen Einnahmen zu einem Überschuss von rund 3 Milliarden in der Finanzierungsrechnung.
Die Erfolgsrechnung weist einen operativen Ertrag von 69,6 Milliarden Franken und einen operativen Aufwand von 66,6 Milliarden auf. Darin ist ein Finanzierungsergebnis von minus 1 Milliarde enthalten, aber es kommen noch 2,7 Milliarden aus Beteiligungen hinzu, sodass das Jahresergebnis dann in der Erfolgsrechnung mit 4,7 Milliarden Franken zu Buche schlägt. Auch das ist viel besser als budgetiert. Aber wir bleiben ja bei der Finanzierungsbetrachtung, und deshalb kehre ich zur Finanzierungsrechnung zurück.
Ein paar wichtige Zahlen zu den Einnahmen und Ausgaben der Jahresrechnung 2017: Die ordentlichen Einnahmen sind 2017 gegenüber dem Vorjahr um 5,4 Prozent gestiegen, was deutlich mehr ist als das 1,4-Prozent-Wachstum des nominalen BIP. Hauptgrund dafür ist ein Plus von 2,2 Milliarden Franken bei der Verrechnungssteuer dank höheren Dividendenausschüttungen. Zudem veranlasste das Negativzinsumfeld die Steuerpflichtigen dazu, die Rückforderung aufzuschieben.
Ich gebe Ihnen einen summarischen Überblick über die grössten Posten der Fiskaleinnahmen von 66,5 Milliarden. Mehrwertsteuer: 22,9 Milliarden Franken, plus 2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr; direkte Bundessteuer juristische Personen: 10,6 Milliarden, minus 0,7 Prozent; direkte Bundessteuer natürliche Personen: 10,3 Milliarden, minus 0,3 Prozent; Verrechnungssteuer: 8,2 Milliarden, plus 43,5 Prozent. Höher ausgefallen sind auch die Stempelabgaben mit 2,4 Milliarden bzw. einem Plus von 20,5 Prozent. Zusammen mit den nichtfiskalischen Einnahmen von 4,6 Milliarden ergeben sich so ordentliche Einnahmen von 71,1 Milliarden Franken, was dem erwähnten Plus von 5,4 Prozent entspricht.
BO 2018 E 369Die ordentlichen Ausgaben von rund 66,3 Milliarden Franken liegen unter dem Voranschlag und lediglich 2 Prozent höher als im Vorjahr. Der Zuwachs entfällt in weiten Teilen auf die folgenden Ausgabengebiete: Bildung und Forschung, Stichwort Vollassoziierung an Horizon 2020; soziale Wohlfahrt, Stichwort höhere Beiträge an die Sozialversicherungen der Kantone; Finanzen und Steuern, hier ist auch der Kantonsanteil bei der Verrechnungssteuer entsprechend höher ausgefallen. Die hohe Budgetdisziplin der Bundesverwaltung verdient Beachtung, denn es konnte eine Budgetunterschreitung von rund 400 Millionen Franken realisiert werden.
Erlauben Sie mir nach diesen Zahlen noch einige Ausführungen zur neuen Rechnungslegung: Per 1. Januar 2017 sind auf Bundesebene zwei Änderungen im Finanzhaushaltgesetz in Kraft getreten: das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) und verschiedene Optimierungen des neuen Rechnungsmodells (NRM). Mit dem NFB sind in allen Verwaltungseinheiten Globalbudgets im Eigenbereich und Leistungsinformationen über die einzelnen Geschäftsbereiche eingeführt worden. Die neue Struktur der Finanzberichterstattung der Verwaltungseinheiten hatten zu einer vollständigen Überarbeitung der Bände 2A und 2B geführt. Deren Struktur kennen Sie bereits aus den Voranschlägen.
Die Änderungen im Rechnungsmodell betreffen Aufbau und Gliederung. Neu ist die Geldflussrechnung zum Fonds "Geld", dafür reduziert sich die bisherige Finanz- und Mittelflussrechnung auf die Finanzierungsrechnung. Die Anpassungen in der Rechnungslegung gehen auf die konsequente Umstellung auf die sogenannten Ipsas-Standards zurück. Bisherige Abweichungen mussten aufgehoben und die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze überarbeitet werden. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Bereiche Finanzinstrumente, Beteiligungen, Personalvorsorge und Rüstungsmaterial. Das hat in der Bilanz doch zu erheblichen Bewertungsänderungen geführt, und darum sind auch einige Verwerfungen im Nachhinein erklärbar.
Im Rahmen des Rechnungsabschlusses hat die Eidgenössische Finanzverwaltung zudem eine Praxisänderung bei der Rückstellung für die Verrechnungssteuer vorgenommen. So wurde diese - konkret ist von 2 Milliarden Franken die Rede - nicht nur wie bisher in der Erfolgsrechnung, sondern neu auch in der Finanzierungsrechnung berücksichtigt. Der Bundesrat und die Eidgenössische Finanzverwaltung leiten dies aus dem Finanzhaushaltgesetz ab. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hingegen erachtet die finanzierungswirksame Rückstellung als nicht kompatibel mit dem Finanzhaushaltgesetz, weshalb es hier zu einem Revisionsvermerk durch die Eidgenössische Finanzkontrolle kommt. Dieser wird von der Eidgenössischen Finanzverwaltung akzeptiert, und er soll dann im Rahmen der Umsetzung der Motion Hegglin Peter 16.4018, die mehr über die Erfolgsrechnung steuern will, im Bericht des Bundesrates entsprechend erläutert werden. Dann wird sich das im nächsten Jahr also hoffentlich nicht mehr wiederholen, und das ist ganz im Sinne der Finanzkommission Ihres Rates.
Die Änderungen in der Rechnungslegung betreffen die Finanzinstrumente, beispielsweise die Agios, aber auch die Darlehen. Diese werden nicht mehr sofort abgeschrieben, sondern zu fortgeführten Anschaffungswerten bewertet. Ebenfalls werden die Beteiligungen des Bundes bewertet. In die Bilanz aufgenommen wurden zudem konzessionierte Transportunternehmen, die zu einem wesentlichen Teil dem Bund gehören. Ebenfalls bilanziert werden Verpflichtungen in der Personalvorsorge sowie das Rüstungsmaterial. Letzteres wird aus Gründen der Praktikabilität allerdings nur etwa zur Hälfte aktiviert - nur die sogenannten A-Güter. Ebenfalls übernommen worden ist die finanzwirksame Rückstellung für die Verrechnungssteuer. Im Interesse der Vergleichbarkeit hat die Eidgenössische Finanzverwaltung die Rechnung 2016 angepasst. Die Korrekturen sind im sogenannten Restatement 2016 ausgewiesen. Ein derartiges Restatement wird es dann auch bei der neuen Rechnung noch einmal geben.
Zur Entwicklung des Eigenkapitals: Der Bund hat viele bedingt rückzahlbare Darlehen an konzessionierte Transportunternehmen gewährt. Diese Darlehen müssen von diesen Unternehmen nach den International Public Sector Accounting Standards (Ipsas) gemäss Rechnungsstand als Eigenkapital behandelt werden und sind nun in der Bilanz berücksichtigt. Wir sprechen hier von einem Volumen von 30 Milliarden Franken Eigenkapital.
Negativ wirkten sich im gleichen Bereich die Verbindlichkeiten der Personalvorsorge und Rückstellungen für Magistratspersonen aus. Diese Verpflichtungen wurden stets offengelegt, aber noch nie in die Bilanz integriert. Das geschieht nun, und das verringert das Eigenkapital um 11 Milliarden Franken. Dieser Wert schwankt immer wieder, er hängt von den technischen Parametern ab, die diesen Rechnungen zugrunde gelegt werden.
Die Anpassungen sind also von erheblichem Umfang. Das Ausgleichskonto weist jetzt 4,3 Milliarden Franken weniger auf, dafür werden in Zukunft die Spielräume entsprechend grösser ausfallen. Das Eigenkapital steigt im Laufe des Rechnungsjahres von 10 Milliarden Franken Anfang Jahr auf nunmehr 21 Milliarden Franken. Das ist insofern bemerkenswert, als das Eigenkapital in früheren Jahren stets negativ war. Aber dieses Resultat darf auch nicht überbewertet werden; es befinden sich nach Maastricht-Kriterien nun eben plötzlich Dinge in der Bilanz, die man früher gleich abgeschrieben und gar nicht aufgeführt hat.
Zur Schuldenbremse: Sie ist problemlos eingehalten. Man hätte ein Defizit von 640 Millionen Franken schreiben können. Das führt nun dazu, dass der effektive strukturelle Überschuss hohe 3,4 Milliarden Franken beträgt, was wiederum zu einer Gutschrift und zum neuen Stand des Ausgleichskontos in der Höhe von 25 Milliarden Franken führt. Der neue Stand des Amortisationskontos, wo es ein Plus von 177 Millionen Franken zu verzeichnen gab, beträgt nun 2,8 Milliarden Franken. Die Bruttoschulden belaufen sich neu auf 104,2 Milliarden Franken. Diese Zahl geht nun auf das Restatement zurück. Sie haben sich im letzten Jahr nämlich um 1 Milliarde Franken auf 105 Milliarden Franken erhöht. Weshalb? Der Bund hatte viel Liquidität in den Büchern und zu Beginn des Jahres eine Emissionsabgabe zurückzuzahlen. Bezüglich der Nettoschuld schwamm der Bund wie erwähnt in Liquidität. Man hatte mehr zur Verfügung als benötigt, was auch mit der Verrechnungssteuer zusammenhängt. Deshalb nahmen die Nettoschulden um 8 Milliarden Franken auf nunmehr 68,4 Milliarden Franken ab.
Zu weiteren Diskussionen in der Kommission führte die Einschränkung der Eidgenössischen Finanzkontrolle aufgrund von Buchungsfehlern in der Höhe von rund 800 Millionen Franken. So kam es zu relevanten Fehlbuchungen bei der Verrechnungssteuer, bei den Nationalstrassen und bei den Bewertungen von Rüstungsbauten. Die Einnahmen der Verrechnungssteuer sind netto um 230 Millionen Franken zu hoch ausgewiesen. Als Folge davon ist der Transferaufwand für die Kantonsanteile um 52 Millionen Franken zu hoch. Demnach ist die Finanzierungsrechnung um netto 178 Millionen Franken zu positiv wiedergegeben. Die Nationalstrassen sind netto um 397 Millionen Franken und die Rüstungsbauten um 117 Millionen zu hoch bilanziert, da notwendige Abschreibungen seit 2008 nicht erfolgt sind. Dadurch fehlen in den Erfolgsrechnungen von 2008 bis 2017 kumuliert 957 Millionen Franken an Abschreibungen. Gleichzeitig wurden für diese Projekte ertragsbildende Kantonsanteile von kumuliert 560 Millionen Franken nicht berücksichtigt. Damit hätten die jeweiligen Erfolgsrechnungen auch um diesen Betrag entlastet werden können. Unter dem Strich wurde die Erfolgsrechnung seit 2008 also um insgesamt 397 Millionen Franken zu gut dargestellt. Zudem wurden Rüstungsbauten in der Höhe von 117 Millionen Franken überbewertet.
Die Finanzkommission und das Finanzdepartement waren sich einig, dass diese Buchhaltungsfehler baldmöglichst behoben werden müssen. Da dies aber, weil sich die Fehler über einen Zeitraum von zehn Jahren erstrecken, aufwendig ist, hat man beschlossen, das mit einem Restatement im nächsten Jahr unter "Nachträgliche Korrekturen" offenzulegen. Der Erstrat hat denn auch im Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2017 einen neuen Artikel 4a, "Nachträgliche Korrekturen", BO 2018 E 370 hinzugefügt, und so nehmen wir den pragmatischen Weg, damit das dann mit der Rechnung 2018 entsprechend vorgelegt wird. Hier gab es auch eine Diskussion darüber, warum das nicht schneller gehe. Praktikabilitätsgründe haben aber dazu geführt, dem Nationalrat zu folgen und die Korrekturen im nächsten Jahr entgegenzunehmen.
Trotz dieser Fehler dürfen wir feststellen, dass die Buchführung und die Finanzberichterstattung des Bundes auf hohem Niveau erfolgen. Die Subkommissionspräsidenten stellten allesamt der Verwaltung ein gutes Zeugnis aus; dem kann auch ich mich anschliessen. Mir bleibt abschliessend, dem Bundesrat, der Bundesverwaltung und damit allen Bundesangestellten sowie Behörden und Gerichten für die im Jahr 2017 geleistete Arbeit und die ausgezeichnete Kooperation gebührend zu danken.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2017. Ebenfalls einstimmig, aber ohne Enthaltung erfolgte die Zustimmung zu den Bundesbeschlüssen zu den drei Sonderrechnungen sowie zum Nachtrag I zum Voranschlag 2018, mit dem der Bundesrat sechs Nachtragskredite von insgesamt 40 Millionen Franken unterbreitet.
Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung!
Hösli Werner · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Um es gleich vorwegzunehmen: Ich werde den Anträgen der Finanzkommission in allen Teilen folgen.
Lassen Sie mich aber aufgrund der jüngsten Entwicklungen doch noch ein paar rechnungsbezogene und allgemeine Bemerkungen machen. Unsere Staatsrechnung basiert immer auf zwei Stützen: erstens auf dem nackten Ergebnis und zweitens, fast noch entscheidender, auf der Interpretation des Ergebnisses. Dieses Jahr ist dies wieder besonders ausgeprägt. Die Einnahmen der Verrechnungssteuer, Sie haben es gehört, sind wegen nichtgestellter Rückforderungen viel zu hoch ausgefallen. Und wenn ich sage "zu hoch", dann heisst das: anstatt um 5,7 Milliarden wie 2016 um satte 10,2 Milliarden. Wenn der Bundesrat nun entschieden hat, 2 Milliarden zurückzustellen, so ist das allein schon durch die Vorgabe einer möglichst periodengerechten und wahrheitsgetreuen Rechnungslegung in der Sache absolut richtig. 2 Milliarden sind nach meinem Empfinden sogar eher wenig.
Mit dem Einbau des neuen Artikels 4a in den Bundesbeschluss zur Rechnung 2017 haben die Finanzkommissionen die Aufarbeitung der notwendigen Bewertungskorrekturen klar vorgegeben. Wer arbeitet und etwas vorwärtsbringen will, macht Fehler. Auch für mich ist es wichtig, dass die Aufarbeitung sauber und transparent geschieht. Aber solches in den Mittelpunkt der Rechnung zu stellen ist die Aufgabe der Finanzkontrolle. Wir als Parlament sollten dies mit der nötigen Distanz beurteilen und unseren Blick eher in die finanzielle Zukunft richten.
Dazu nun meine Bemerkungen: Die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) belastet unseren Staatshaushalt jährlich mehr, ohne dass wir dies in entsprechende Effizienzgewinne ummünzen können. Ich bin überzeugt, dass eine bundesrätliche Gesamtanalyse der IKT-Strategie nottut. Es mehren sich nämlich, in meiner Wahrnehmung, die Zeichen einer IKT-Überregulierung, welche das Personal belastet, extreme Kosten verursacht und die Führungsebenen in den Ämtern und Departementen zu stark aus der Verantwortung nimmt. Die schlimmsten Führungsfehler sind augenfällige und zu häufige Diskrepanzen zwischen finanziellen Sparzielvorgaben und deren praktischer Umsetzung respektive ihnen zuwiderlaufende Weisungen im praktischen Alltag. Das Personal reagiert auf solches sehr sensibel wie auch frustriert, was sich bezüglich Motivation und Kreativität negativ auswirkt.
Führung heisst in erster Linie vertrauen, dann fordern und fördern und, wenn es einmal schiefgeht - und es wird mit Sicherheit einmal schiefgehen -, vor das Personal hinstehen. Man sollte gutes Personal nicht mit Audits, Fachstudien und Gutachten Dritter aus der Verantwortung nehmen. Glauben Sie mir: In den Menschen steckt viel mehr, als man manchmal denkt. Sie müssen nur die Richtigen für die richtigen Aufgaben rekrutieren, dann haben Sie, Herr Bundesrat, und Ihre Kolleginnen und Kollegen den bundesrätlichen Lohn schon fast verdient.
Auch im vergangenen Jahr bin ich in der Parlamentsarbeit nach meinem Empfinden wieder viel zu oft dem bundesrätlichen Ansinnen begegnet, ohne Not neue Bundesaufgaben übernehmen oder wahrnehmen zu wollen. Obwohl es anfänglich nur als neue Bundeskompetenz daherkommt, führt es mindestens personell sofort zu Mehrbelastungen. In den allermeisten Fällen erwachsen daraus dann mit der Zeit auch neue Finanzierungsaufgaben. Der Bundesrat ist in dieser Frage viel zu wenig konsequent und, speziell darauf bezogen, auch zu verwaltungsgläubig. Hier muss eine strikte Linie verfolgt werden, um die Glaubwürdigkeit des sorgsamen Umganges mit den Bundesgeldern auch gegenüber dem Parlament zu stärken. Der Bundesrat und nicht das Parlament führt die Geschäfte. Er ist in der Vorbildrolle und nimmt diese meines Erachtens zu wenig wahr.
Nun noch ein paar Worte zu den Aussichten: Mit der Steuervorlage 17, der AHV-Reform, der Beseitigung der Heiratsstrafe und dem Abbau von Zöllen stehen jährlich wiederkehrend milliardenschwere Projekte an. Unser Schuldenrucksack ist noch mit fast 100 Milliarden Franken gefüllt. Es besteht also kein Grund zum Übermut, und der Tag, an dem die zum Glück bestehende Schuldenbremse die Budgetberatung wieder sehr stark bestimmen wird, naht beängstigend schnell. Wenn ich nun den Schüttelfrost auslösenden Entscheid unserer WAK bezüglich Verknüpfung der Steuervorlage 17 mit der AHV-Reform betrachte, lässt er mich nichts Gutes erahnen. Erstens trampelt er ordnungspolitisch sämtliche Grundsätze und Vorgaben nieder, zweitens werden die Bürgerinnen und Bürger an die Halfter genommen und am Nasenring an ihren beiden ablehnenden Einzelentscheiden vorbeigeführt. Der Zweck heiligt längst nicht jedes Mittel. Damit es klar ist und ich mir am Donnerstag in unser aller Interesse ein Votum ersparen kann: Diese Verknüpfung jedenfalls machen Sie ohne Hösli.
Wenn wir gerade beim Wort "sparen" sind, ist auch auf die finanzpolitischen Auswirkungen einer solch völlig artfremden Verknüpfung in diesem Ausmass einzugehen. Das ist finanzielle Hochrisikopolitik. Deshalb wundere ich mich, dass Sie, Herr Finanzminister, dazu Beifall klatschen. Dieses Vorgehen öffnet zukünftigen finanzpolitischen Schlaumeiereien Tür und Tor. Das war noch nie nachhaltig. Gute Finanzpolitik richtet sich langfristig aus, und da kann man nicht, wie im Tanzunterricht, jedem Rhythmus nachgehen. Das, was wir hier machen, ist kurzsichtig und ebenso gefährlich und zeugt nicht von grossem Respekt gegenüber Volksentscheiden - Unternehmenssteuerreform hin oder her.
Hegglin Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Groupe PDC
Wir behandeln heute eine sehr gute Jahresrechnung 2017. Sie schliesst massiv besser ab als budgetiert! Ein Defizit von 250 Millionen Franken im Budget verwandelt sich in einen Überschuss von 2,8 Milliarden Franken, plus Rückstellungen von 2 Milliarden Franken für nichtbezogene oder nichtausbezahlte Verrechnungssteuern. Zusätzlich könnte man die beantragte Bildung allgemeiner und zweckgebundener Reserven in der Höhe von 170 Millionen Franken auch noch zum Ergebnis zählen. Die Anträge sind in der Fahne auf den Seiten 6ff. aufgeführt. Mit der Reservebildung reduzieren wir den Überschuss 2017, und um diese Summe schafft sich die Verwaltung ein zusätzliches Polster zum von uns genehmigten Budget 2018. Diese Bewandtnis scheint mir hier erwähnenswert.
Ob diesen guten Zahlen heute zu behaupten, die Verwaltung oder der Bundesrat hätten 2016 bewusst zu pessimistisch budgetiert, ist verfehlt. Bundesrat und Verwaltung sind an das Vorsichtsprinzip gebunden. Wir im Parlament haben schlussendlich diese Werte beschlossen, und ich bin überzeugt: Sie und wir haben verantwortungsvoll gehandelt. Für mich zeigt dieses Ergebnis das Potenzial der Schweizer Wirtschaft: Sie ist leistungsstärker und ergebnisstärker als gemeinhin angenommen. Das Ergebnis zeigt, dass die Politik nicht alles falsch gemacht hat. Die Rahmenbedingungen, welche die Politik definiert, passen zu einer erfolgreichen Schweiz, dies BO 2018 E 371 auch nach dem Frankenschock. Die Politik - da schliesse ich unseren Rat mit ein - darf sicher einen Teil des Erfolgs für sich in Anspruch nehmen. Mich möchte ich aber noch ausnehmen, ich bin ja erst seit gut zwei Jahren hier im Rat.
Da das Zinsumfeld immer noch negativ ist, darf angenommen werden - und da unterstütze ich den Bundesrat -, dass viele ihre Verrechnungssteuern nicht zurückgefordert haben und dies in den nächsten Jahren tun werden. Dass die Verwaltung deshalb Rückstellungen gebildet hat, ist nachvollziehbar und richtig. Dies entspricht denn auch den Rechnungslegungsgrundsätzen wie der periodengerechten Verbuchung. Ich bin aber nicht sicher, ob das der einzige Grund war. Scheinbar gab es für die Nichtrückforderung oder -auszahlung auch andere Gründe. Die Verwaltung konnte scheinbar aufgrund technischer Probleme die Verrechnungssteuer gar nicht auszahlen. Ich bekam jedenfalls mehrere solche Rückmeldungen von betroffenen Personen. Für die Verzögerung hat sich die Verwaltung bei den betroffenen Personen entschuldigt.
So weit, so gut. Auch ich könnte der Rechnung zustimmen und mich in den Reigen der Applaudierenden einreihen, wenn da nicht noch drei weitere Fehler wären, dies gemäss Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Um was geht es? Die Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie die passiven Rechnungsabgrenzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung beinhalten per Bilanzstichtag nichtkorrigierte Erfassungsfehler. Die Steuerforderungen sind um 634 Millionen Franken und die passiven Rechnungsabgrenzungen um 195 Millionen zu hoch ausgewiesen, die Steuerverbindlichkeiten um 91 Millionen zu tief. In direkter Folge dieser Feststellung ist die Rückstellung der Verrechnungssteuer um 300 Millionen zu hoch. Anstatt der im Berichtsjahr erfolgten Erhöhung um 2 Milliarden Franken wäre also eine Erhöhung um 1,7 Milliarden korrekt gewesen. Netto sind dann die Verrechnungssteuereinnahmen in der Finanzierungs- und Erfolgsrechnung um 230 Millionen zu hoch ausgewiesen. Ebenfalls zu hoch ist der Transferaufwand für Anteile Dritter an Bundeserträgen. Das Ergebnis wird dadurch netto um 178 Millionen zu positiv dargestellt. Ein weiterer Fehler betrifft die Bewertung der Nationalstrassen: Seit 2008 fehlen Abschreibungen und ertragsbildende Kantonsanteile. Insgesamt ist die Erfolgsrechnung seit 2008 um 397 Millionen zu gut dargestellt worden. Der dritte Fehler betrifft die Bewertung der Rüstungsbauten. Die Überbewertungen betragen knapp 117 Millionen Franken.
Zur Beruhigung ist zu erwähnen, dass mit diesen Fehlern dem Staat kein Schaden entstanden ist, es sind einzig Verbuchungsfehler. Wo gearbeitet wird, können Fehler passieren. Mir geht es hier auch nur um den Umgang mit den Fehlern und um deren Behebung. Es gibt nämlich zwei Möglichkeiten, Fehler zu beheben: eine sofortige Korrektur auf den Beschluss hier im Rat hin oder eben eine Korrektur im Laufe des Jahres. Aus meiner Sicht sind diese Fehler wesentlich, und es wäre angebracht gewesen, sie sofort zu korrigieren. Ich erwarte, dass der Bund einer korrekten Rechnungslegung höchste Priorität einräumt. Wir sind kein Dorfverein, sondern es geht um die Bundesverwaltung. Schliesslich verlangt der Bund auch, dass in meiner Steuererklärung alles genau und zeitgerecht deklariert wird. Spätestens mit dem Bericht der Revisionsstelle vom 27. April hätte man alle Kräfte zur Aufarbeitung der Fehler einsetzen müssen. Für mich ist das eine Vertrauensfrage. Ich erwarte, dass die Aufarbeitung für den Bund höchste Priorität hat. Das Parlament in Zug hätte nie eine Rechnung genehmigt, die solche Fehler hätte, wenn es die Fehler gekannt oder davon gewusst hätte. Von daher hat aus meiner Sicht die Bundesverwaltung nicht adäquat auf die Fehler reagiert. Ich bin überzeugt, diese Fehler hätte man bis zur Session beheben können.
Der Bundesrat beantragt uns, zu einer Rechnung Ja zu sagen, die falsche Angaben enthält. Die Finanzkommission des Nationalrates nimmt die Fehler anscheinend auch nicht so ernst. Ich frage mich aber, ob man bei umgekehrten Verhältnissen, also bei einem Defizit in dieser Grössenordnung, auch so leichtfüssig über die Fehler hinweggegangen wäre.
Der Nationalrat ergänzt den Entwurf des Bundesrates jetzt durch einen neuen Artikel 4a, welcher es dem Bund erlaubt, bis spätestens zur Rechnungslegung 2018 die Fehler zu korrigieren und uns die Positionen wieder zur Genehmigung zu unterbreiten. Das heisst, wir wissen, dass die Jahresergebnisse und demzufolge alle Vorjahresvergleiche und alle Angaben bis zu diesem Zeitpunkt falsch sind. Es widerstrebt mir auf das Äusserste, einer Rechnung zuzustimmen, von welcher ich weiss, dass die Zahlen falsch sind.
Ich habe mich deshalb in der Finanzkommission der Stimme enthalten. Ich werde mich heute auch der Stimme enthalten, und ich mache das, wie es der Kommissionspräsident gesagt hat, aus Praktikabilitätsgründen und weil trotz der Fehler dem Bund kein finanzieller Schaden entstanden ist.
Maurer Ueli · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich
Sie haben es gehört, der Bund weist in der Finanzrechnung einen Überschuss von 2,8 Milliarden Franken aus; budgetiert haben wir ein Defizit von rund 250 Millionen Franken. Dass das Ergebnis wesentlich besser ist, liegt an der Verrechnungssteuer; ich komme noch darauf zurück. Festzuhalten ist aber, dass der Bund trotz diesem Überschuss nach wie vor Schulden im Umfang von über 100 Milliarden Franken hat. Man könnte auch sagen, das sind 100 000 Millionen Franken noch nicht bezahlte Steuern, weil Schulden eigentlich nichts anderes sind als Steuern, die noch nicht bezahlt sind. Es sind über 100 000 Millionen Franken. Es ist also keineswegs angezeigt, hier übermütig zu werden und weitere Schulden anzuhäufen. Ich denke, solange wir mit guten Abschlüssen die Schulden eher reduzieren können, reduzieren wir eben auch die künftige Steuerlast. Dies zur Einordnung dieses Überschusses.
Nun zur Verrechnungssteuer: Der Verrechnungssteuer haben wir vielleicht unbewusst den Namen Verrechnungssteuer gegeben, weil wir uns hier tatsächlich am meisten verrechnen, das ist so. Vielleicht kann ich Ihnen noch einmal kurz schildern, wie wir die Verrechnungssteuer schätzen müssen: Wir haben den Ertrag für 2019 bereits jetzt im Budget festgesetzt, das heisst, wir müssen jetzt beurteilen, wie viel Dividenden die Unternehmen aufgrund des Rechnungsabschlusses 2018 einmal ausschütten werden, denn 90 Prozent der Verrechnungssteuer kommen aus den Dividendenerträgen. Also versuchen wir jetzt zu prognostizieren, welche Dividenden die Unternehmen nächstes Jahr ausschütten werden. Diese Zahl schwankt irgendwo zwischen 24 und etwas über 30 Milliarden Franken; wir haben also schon bei den Eingängen ein Delta in der Grössenordnung von rund 6 Milliarden Franken. Zurückgefordert werden kann diese Verrechnungssteuer von den Kantonen innerhalb von fünf Jahren und von Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Wir müssen jetzt also auch noch abschätzen, welche Rückforderungen dann tatsächlich in diesen Jahren erfolgen. Hier haben wir eine Verlangsamung festgestellt im Zusammenhang mit den Negativzinsen, weil bei uns die Rückforderer auch nach drei Jahren noch 100 Prozent erhalten; wenn sie den Betrag auf die Bank bringen, sind es dann vielleicht noch 97 oder 98 Prozent. Das alles haben wir entsprechend zu berücksichtigen. Ich gehe davon aus, dass wir immer etwas zuverlässiger werden, aber Abweichungen bei den Verrechnungssteuern werden auch in Zukunft durchaus möglich sein.
Wir haben für letztes Jahr in der Finanzierungsrechnung erstmals eine Rückstellung von 2 Milliarden gemacht. Wir sind der Meinung, dass wir die gesetzliche Grundlage dazu in Artikel 3 des Finanzhaushaltgesetzes haben. Hier haben wir eine andere rechtliche Auffassung als die Eidgenössische Finanzkontrolle. In der Tat, faktisch scheint diese Rückstellung richtig zu sein, weil die Rückforderungen zu Beginn dieses Jahres wesentlich höher waren als in früheren Jahren.
Wir gehen davon aus, dass wir diese Rückstellung bis Ende Jahr wieder auflösen werden. Damit glätten wir etwas die Ergebnisse. Ohne diese Rückstellung hätten wir einen grösseren Überschuss, Ihnen aber möglicherweise bereits wieder ein Sparbudget unterbreiten müssen, um das in Zukunft aufzufangen. Mit der angenommenen Motion Hegglin Peter 16.4018, die eine Annäherung der Finanzierungsrechnung an die Erfolgsrechnung verlangt, werden wir die rechtlichen Fragen klären und die Differenzen mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle dann auch ausräumen können.
BO 2018 E 372Ein Wort zu den Fehlbuchungen: In der Tat haben wir während der letzten zehn Jahre Abschreibungen bei den Nationalstrassen, die wir von den Kantonen übernommen haben, und bei den Militärbauten nicht ordentlich vorgenommen. Das hat auch die Finanzkontrolle nicht gemerkt. Das ist zwar ein schlechter Trost, aber immerhin ist während zehn Jahren niemand darüber gestolpert. Nun haben wir Nachbuchungen, Abschreibungen im Umfang von 500 Millionen vorzunehmen, das ist ein grosser Betrag. Er ist allerdings insofern zu relativieren, als er etwa 0,8 Prozent des Anlagevermögens entspricht. Wir weisen das Anlagevermögen jetzt Ende Jahr also etwa 0,8 Prozent zu hoch aus. Mit dieser Korrekturbuchung, die wir dann vornehmen werden, werden wir das korrigieren. Das ist eine relativ umfassende Aufarbeitung, die wir machen müssen; betroffen sind etwa fünfzig Objekte. Wir müssen die Buchungen der letzten zehn Jahre abgleichen, zum Teil auch mit den Kantonen, weil diese Zahlungen überwiesen und nachgetragen wurden. Das ist der Grund, weshalb wir in der kurzen Zeit, bis wir Ihnen die Rechnung unterbreitet haben, das noch nicht fertiggestellt hatten.
Bei der Verrechnungssteuer haben wir eine Abweichung von 178 Millionen Franken, also etwas weniger als 2 Prozent des Verrechnungssteuerertrags. Das ist unschön, weil hier nicht zuletzt aufgrund einer Umstellung des EDV-Programms Ungenauigkeiten passiert sind. Das werden wir entsprechend korrigieren. Es gibt dafür keine Entschuldigung, aber ich denke, in Anbetracht der Relationen zum Gesamtbetrag und weil auch kein Geld fehlt, sondern es einfach Abgrenzungsbuchungen sind, kann oder muss das so genehmigt werden. Wie wir in der Kommission gesagt haben, werden wir Ihnen die Korrekturen mit der nächsten Rechnung unterbreiten. Dann haben Sie den Vergleich wieder. Wir werden die Kommissionen aber vorher über die genauen Beträge informieren können, denn wir arbeiten ja bereits daran.
So viel zu dieser Rechnung. Sie ist erfreulich gut.
Der Ausblick ist meiner Meinung nach etwas zu positiv ausgefallen. Wir werden Ihnen jetzt ein Budget mit einem Überschuss von 900 Millionen Franken unterbreiten. Das ist nicht Geld, das von den Bäumen gefallen ist, sondern diese 900 Millionen Franken Überschuss sind entstanden, weil sowohl die Unternehmenssteuerreform III wie auch die Altersvorsorge 2020 abgelehnt wurden. Das ist der Grund. Wir hatten das Geld bereits budgetiert, dann wurden die Vorhaben abgelehnt.
Wenn wir in die Zukunft schauen, dann sehen wir: Wir sind ab dem Jahre 2020, spätestens 2021 bereits wieder im Sparmodus. Wir haben die Steuervorlage 17, sie kann noch finanziert werden; wir haben die Abschaffung der Heiratsstrafe, die wir Ihnen zugestellt haben, das sind ungefähr 1,2 Milliarden Franken; und wir haben die von Ihrer Kommission vorgeschlagene Kombination zwischen Steuervorlage 17 und der AHV, die wir am Donnerstag behandeln werden. Ich habe weder gepfiffen noch applaudiert, ich habe es einmal zur Kenntnis genommen. Dann haben wir im Bundesrat eigentlich einmal beschlossen, Ihnen Vorlagen zu unterbreiten für die Abschaffung der Stempelabgabe, für einen Umbau der Verrechnungssteuer und für die Abschaffung der Zölle. Wenn wir das alles wie geplant realisieren möchten, haben wir den Gürtel wesentlich enger zu schnallen und sind entsprechend bereits wieder im Sparmodus. Ich denke aber, dass die Projekte, die der Bundesrat angestossen hat und die zum Teil von Ihnen über entsprechende Vorstösse gefordert wurden, für den Wirtschafts-, Unternehmens- und Arbeitsplatzstandort von zentraler Bedeutung sind. Die Schweiz muss wettbewerbsfähig bleiben bzw. wettbewerbsfähig werden. Dazu sind diese Massnahmen tatsächlich notwendig.
Übermut ist fehl am Platz. Wir haben nur für 2019 einen Überschuss, in den Folgejahren gilt es wieder - das sind wir uns ja alle gewohnt -, in den Sparmodus zu wechseln und den Franken zweimal umzudrehen.
Noch eine Bemerkung zu den Ausführungen von Ständerat Hösli: Die Informations- und Kommunikationstechnologie ist innerhalb der Bundesverwaltung tatsächlich eine grosse Sorge. Wir beschäftigen für IKT-Leistungen insgesamt etwa 3300 Personen; etwa 10 Prozent des gesamten Bundespersonals beschäftigen sich mit der Informatik. Die Informatik kostet uns pro Jahr etwa 1,2 Milliarden Franken. Das ist zu viel. Wir müssen diese Kosten senken und aus den neuen Technologien auch mehr Nutzen ziehen. Das ist eine Mammutaufgabe, weil die Informatik in der Bundesverwaltung im Laufe der letzten zwanzig Jahre etwas organisch gewachsen ist. Wir haben über 3000 Fachanwendungen. Diese jetzt zurückzuführen ist eine Aufgabe, die uns tatsächlich nicht so leichtfällt. Da kommen dann das departementale und das Gärtchendenken zum Vorschein, die Lösungen eher verhindern.
Wir sind in Bezug auf E-Government mit den Kantonen daran, in der Verwaltung nicht nur horizontal durchgängig zu denken, sondern auch vertikal zu den Kantonen und Gemeinden hin. Das ist eine grosse Aufgabe, das haben Sie richtig bemerkt. Daran haben wir zu arbeiten.
Bezüglich neuer Aufgaben und Ressourcen nehme ich zur Kenntnis, dass der Bundesrat offenbar manchmal für Ihre Verhältnisse zu viel macht. Ich möchte den Ball aber zurückspielen: Sehr vieles, was wir machen, ist auch vom Parlament bestellt. Ich denke, hier müssen wir gemeinsam schauen, dass das nicht aus dem Ruder läuft.
Ich danke insbesondere Ihrer Finanzkommission für die sorgfältige Beratung von Rechnung und Budget. Wir profitieren von Ihren Arbeiten. Das gilt auch für die Subkommissionen. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken.
Ich möchte Sie bitten, auf die Sonderrechnungen einzutreten und ihnen zuzustimmen. Die Korrekturen, die notwendig sind, werden wir Ihnen wie gesagt in einem Entscheid zusammen mit dem Budget im vierten Quartal vorlegen.
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