Fatschenta parlamentara: Projet fiscal 17 (18.031)

18.031

Projet fiscal 17

Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe PDC

BO 2018 E 438Die Vorlage, die Sie vor sich haben, hat ja schon im Vorfeld einiges zu reden und vor allem zu schreiben gegeben. Die einen haben sie als Kuhhandel, die anderen als politischen Coup des Jahres bezeichnet. Eine Zeitung verortete die Vorlage in Rückgriff auf Friedrich Nietzsche irgendwo zwischen Genie und Wahnsinn. Eine andere Zeitung bezeichnete die WAK-SR sogar als eigentliche Schattenregierung dieses Landes; als solche hat sich Ihre Kommission nie gefühlt. Aber zuzugeben ist, dass die Kommission die Vorlage mit grosser Sorge vorberaten hat - mit grosser Sorge, weil die Vorlage drei unangenehme Eigenschaften aufweist: Sie ist wichtig, sie ist dringlich, und sie ist absturzgefährdet. Sie ist schon nur deshalb wichtig, weil die Hälfte der Unternehmensgewinnsteuer-Einnahmen des Bundes auf dem Spiel steht. Sie ist dringlich, weil Repressalien aus dem Ausland drohen, wenn eine Umsetzung wieder nicht gelingt, und weil grosse betroffene Unternehmen eine grosse Rechtsunsicherheit spüren, was für unseren Standort schädlich ist. Sie ist absturzgefährdet, weil das Volk immerhin eine ähnliche Vorlage vor nur gut einem Jahr mit fast 60 Prozent Neinstimmen abgelehnt hat.

In dieser Situation hat Ihre Kommission zuerst eine Grundsatzdiskussion geführt. Diese hat zur Überzeugung geführt, dass die Vorlage, wie sie uns vorgelegt wurde, nicht genügend ausgewogen ist, um mehrheitsfähig zu sein. In dieser Situation hat sich die Kommission dazu entschieden, nach einem Kompromiss zu suchen. Das ist noch nicht besonders originell. Aber die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, nach einem Kompromiss zu suchen, der von allen grossen Parteien und Kräften mitgetragen werden kann. Das war bei den letzten, vor dem Volk gescheiterten Reformen in verschiedener Hinsicht nicht der Fall.

Um es vorwegzunehmen: Diese ernsthafte Diskussion, die durchaus auch emotional und kontrovers geführt wurde, hat dazu geführt, dass die Kommission einstimmig - einstimmig! - ein Konzept mit vier Eckpunkten verabschiedet hat, die sie vorher definiert hatte. Es sind vier Elemente, die wir als Eckpfeiler der Vorlage anschauen und die wir anders definiert haben als der Bundesrat. Der eigentliche Angelpunkt der jetzigen Vorlage ist der soziale Ausgleich, den die Vorlage vornimmt, und zwar über eine Teilfinanzierung der AHV. In der Gesamtabstimmung ist das gesamte Paket, also nicht nur die Eckpunkte, mit 11 zu 1 Stimmen ohne Enthaltung verabschiedet worden.

Das Paket, das Ihnen vorliegt, ist nicht der Weisheit letzter Schluss, und die WAK-SR hat die Weisheit auch nicht mit Löffeln gefressen. Insbesondere ist das Paket, das Ihnen vorliegt, kein Diktat, auch kein Diktat für unsere Schwesterkommission. Es ist einfach Ausdruck der banalen Einsicht Ihrer Kommission, dass das, was wir Ihnen vorlegen, im Moment die beste Lösung ist. Vielleicht gibt es bessere Lösungen, aber bisher haben wir keine zusammenhängende Alternative zur Kenntnis nehmen können, die besser wäre als das vorgelegte Paket.

Ich orientiere Sie als Erstes kurz über die Ausgangslage, als Zweites über den Verlauf der Kommissionsberatungen, als Drittes beleuchte ich kurz den Entwurf des Bundesrates, als Viertes die vier Eckpunkte, die ich vorhin erwähnt habe, als Fünftes folgt eine kurze Erörterung des Finanzausgleichs und schliesslich noch eine juristische Beurteilung der Vorlage.

Zur Ausgangslage: Am 12. Februar letzten Jahres hat das Volk die Unternehmenssteuerreform III mit 59,1 Prozent Neinstimmen abgelehnt. Damit ist das geltende Steuersystem und sind namentlich die steuerlichen Privilegien in den Kantonen unverändert in Kraft. Diese Privilegierung von Statusgesellschaften steht nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards. Diese Situation führt bei Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, nun zu einer erheblichen Rechts- und Planungsunsicherheit und schadet dem Standort Schweiz. Zudem ist die Schweiz einem immer härter werdenden internationalen Wettbewerb ausgesetzt. Wichtige Länder haben weitreichende Unternehmenssteuerreformen angekündigt oder schon vorgenommen. In dieser Situation besteht ein zunehmendes Risiko, dass unilaterale oder bilaterale Massnahmen darauf abzielen, steuerlich attraktive Länder zu schwächen, und die Schweiz ist ein solches Land.

Der Bundesrat eröffnete im Bewusstsein dieser Fakten am 6. September letzten Jahres eine Vernehmlassung über die Steuervorlage 17, wie sie hiess. Die Vernehmlassung lief bis zum 6. Dezember letzten Jahres. Am 21. März dieses Jahres hat der Bundesrat Botschaft und Entwurf verabschiedet und ist an die Räte gelangt. Die Botschaft haben Sie heute vor sich. Sie beinhaltet vier Zielsetzungen:

1. Der Bundesrat möchte Rechtssicherheit schaffen, indem er die Regelungen für Statusgesellschaften aufhebt.

2. Er möchte die Standortattraktivität der Schweiz stärken, und zwar insbesondere durch zwei Massnahmen: einerseits durch die obligatorische Einführung einer sogenannten Patentbox auf kantonaler Ebene, andererseits durch eine fakultative Einführung zusätzlicher Abzüge für Forschung und Entwicklung, ebenfalls auf kantonaler Ebene.

3. Der Bundesrat möchte mit drei Massnahmen in der Vorlage den Föderalismus respektieren: Er erhöht den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 17 Prozent auf 21,2 Prozent; er berücksichtigt die Interessen von Städten und Gemeinden im Zusammenhang mit der Höhe des Kantonsanteils; und er passt den Finanzausgleich an, indem eine neue Gewichtung der Unternehmensgewinne im sogenannten Ressourcenausgleich eingeführt wird und gleichzeitig temporäre Ergänzungsbeiträge eingeführt werden.

Bis hier hat Ihre Kommission alle Elemente des Bundesrates übernommen.

4. Das vierte Element ist jetzt wesentlich verändert worden. Der Bundesrat hat sich auch die Überlegung gemacht, dass die Vorlage sozial und wirtschaftlich ausgewogen sein soll. Er schlägt vor, das mit drei Elementen zu erreichen: Erstens schlägt er die Einführung einer allgemeinen Entlastungsbegrenzung bei der Gewinnsteuer vor. Dieses Element hat Ihre Kommission auch unverändert übernommen und sogar noch ausgeweitet. Zweitens möchte der Bundesrat die Dividendenbesteuerung beim Bund auf 70 Prozent und bei den Kantonen auf mindestens 70 Prozent festlegen. Ihre Kommission hat dieses Element massiv verändert, ich komme darauf zurück. Drittens und vor allem möchte der Bundesrat schweizweit die Mindestvorgaben für Familienzulagen in den Kantonen um 30 Franken erhöhen. Ihre Kommission schlägt vor, dieses Element zu streichen und durch das Element der AHV-Teilfinanzierung zu ersetzen.

Gleichzeitig hat der Bundesrat mit seiner Botschaft die Umsetzungspläne aller 26 Kantone publiziert. Diese sind vorher auf Veranlassung unserer Schwesterkommission eingeholt worden. Alle Kantone haben die Fragen beantwortet. Sie sind am Schluss der Botschaft öffentlich einsehbar.

BO 2018 E 439Ihre Kommission hat das Geschäft an vier Sitzungen beraten. Zunächst haben wir sehr früh, bereits am 22. Januar, bevor der Entwurf vorlag, mit Bundesrat Maurer eine Aussprache geführt. Wir haben eine kurze Lagebeurteilung gemacht und einen Zeitplan festgelegt. Den Zeitplan legten wir in Zusammenarbeit mit unserer Schwesterkommission und den Büros beider Räte fest. Er sieht ungefähr so aus: In dieser Session, eben heute, wird die Vorlage im Ständerat beraten. Bereits in der nächsten Session, also in der Herbstsession, wird die Vorlage im Nationalrat beraten. Die Differenzbereinigung soll bis am 30. September stattfinden.

Die anschliessende Referendumsfrist läuft bis Anfang Januar, etwa bis am 10. Januar. Wenn kein Referendum ergriffen würde, könnten dringliche Massnahmen bereits unmittelbar nach dem 10. Januar in Kraft gesetzt werden, der Hauptteil der Vorlage würde auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Wenn ein Referendum ergriffen würde, würde die Referendumsabstimmung ordentlicherweise im Mai 2019 stattfinden, es wäre mit gewissen organisatorischen Massnahmen auch denkbar, die Abstimmung im Februar durchzuführen. So viel zur Sitzung vom 22. Januar.

Am 12. Februar hat Ihre Kommission ausführliche Anhörungen durchgeführt; sie hat insgesamt 19 Personen angehört, namentlich eine Delegation der Finanzdirektorenkonferenz mit zwei Regierungsräten, eine Delegation des Kantons Zürich, Delegationen des Städte- und des Gemeindeverbandes - dabei war durch eine Amtszufälligkeit auch der Vorsteher des Finanzdepartementes der Stadt Zürich anwesend -, Delegationen von Economiesuisse, von Swissholdings, der Fédération des entreprises romandes, des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und des Schweizerischen Gewerbeverbandes sowie zwei Vertreter der Organisation Swiss Family Business.

Im Anschluss an diese Anhörungen hat die Kommission eine eingehende Eintretensdebatte geführt und ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. In der Folge hat Ihre Kommission nicht weniger als zwanzig Abklärungsaufträge an die Verwaltung gegeben, alle immer unter Zeitdruck; den Zeitrahmen habe ich Ihnen geschildert. Ein Dank geht hier an die Eidgenössische Steuerverwaltung und an das Bundesamt für Sozialversicherungen. Ich danke dafür, dass dies möglich war. Es wurden insgesamt 24 Dokumente für unsere Kommission erstellt, damit wir uns ein Bild machen konnten.

In der dritten Sitzung, am 15. Mai, hat sich die Kommission einstimmig auf die Eckpunkte geeinigt, die ich Ihnen nachher vorstellen werde, und unmittelbar danach, am Tag darauf, wurde eine Medienkonferenz durchgeführt, um, wenigstens was die Eckpunkte betrifft, Transparenz zu schaffen über die doch wesentlich veränderte Vorlage. Neun Tage später, also am 24. Mai, hat Ihre Kommission dann die Eckpunkte bereinigt; es waren in zwei Punkten noch Abklärungen ausstehend. Am gleichen Tag wurden die Detailberatung und die Gesamtabstimmung durchgeführt.

Den Entwurf des Bundesrates habe ich Ihnen vorgestellt, und ich habe Ihnen gesagt, wo Abweichungen durch die Kommission vorgenommen wurden. Ihre Kommission hat sich zunächst dafür entschieden, Eckpunkte festzusetzen. "Eckpunkte" bedeutet: Es sind vier politische Entscheide, die zusammenhängen und die nur im Zusammenhang einen politischen Kompromiss ergeben haben. Das heisst auf Deutsch: Wenn einer herausgebrochen würde, dann würde die ganze Vorlage, also der ganze Kompromiss, fallen. Wir hätten dann immer noch eine Vorlage, sie wäre aber nicht mehr in dieser Breite getragen. Die Kommission hat die Eckpunkte umgehend kommuniziert und zu jedem Eckpunkt auch einen Bericht publiziert, der Ihnen zugänglich ist.

Die vier Eckpunkte in Kürze: Der erste ist, wie gesagt, der soziale Ausgleich in der AHV. Er wurde mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Er basiert auf der Grundüberlegung, dass die Vorlage einen sozialen Ausgleich braucht. Denkbar wäre auch gewesen, dass man keinen sozialen Ausgleich macht und eine reine Steuervorlage zur Abstimmung bringt. Das hat die Kommission einstimmig abgelehnt. Die Kommission sagte zwar Ja zum sozialen Ausgleich, war aber der entschiedenen Auffassung, dass die vom Bundesrat beantragte Kompensation über Familienzulagen ungeeignet sei. Zum einen wäre ein Teil der Kantone gar nicht betroffen gewesen, weil es dort die entsprechenden Kinderzulagen bereits in dieser Höhe gibt, zum andern würde nur ein Teil der Bevölkerung profitieren, und zwar derjenige Teil, der Kinder hat.

Der Bundesrat prüfte, das haben wir uns dokumentieren lassen, insgesamt zwölf Massnahmen für mögliche soziale Ausgleiche. Bei diesen zwölf Massnahmen war die AHV nicht dabei. Weiter lag der Kommission das Beispiel des Kantons Waadt vor. Der Kanton Waadt kombinierte seine Steuervorlage - die Umsetzung der damaligen Unternehmenssteuerreform III - mit einem sehr breiten sozialen Paket, mit einer ganzen Reihe von Sozialausgleichsmassnahmen. Er hatte damit vor der Waadtländer Bevölkerung Erfolg.

In der Kommission ist dann von mehreren Seiten die Idee aufgekommen, etwas über das Mittel der AHV zu kompensieren. Die AHV ist das beliebteste und wichtigste Sozialwerk der Schweiz, ein Sozialwerk, das unbestrittenermassen neue Finanzen benötigt, wie auch immer inhaltlich eine Sanierung stattfindet. "AHV ja" war bald einmal die Meinung der Kommission. Aber es soll eine Kompensation nur über die Finanzierung der AHV und nicht über inhaltliche, strukturelle Massnahmen sein. Solche strukturellen Änderungen, da war sich die Kommission auch einig, müssten in der später erfolgenden AHV-Reform realisiert werden.

Der Grundgedanke bei dem Paket, das Ihnen die Kommission vorlegt, ist eine Waage - eine Waage! Jeder Steuerfranken auf der einen Waagschale, der durch Unternehmensentlastungen - durch Steuerausfälle, wenn Sie wollen - anfällt, soll mit einem Franken zugunsten des AHV-Fonds auf der anderen Waagschale gegenfinanziert werden, vielleicht besser: kompensiert, ausgeglichen werden. Konkret soll die finanzielle Belastung infolge der Steuervorlage 17 für Bund, Kantone und Gemeinden durch eine höhere Finanzierung zugunsten des AHV-Ausgleichsfonds politisch ausgeglichen werden.

Der Bundesrat schätzt in seiner Botschaft vom 21. März 2018 die statischen finanziellen Auswirkungen der Steuervorlage 17 auf Bund, Kantone und Gemeinden, unter Berücksichtigung der bisher bekannten kantonalen Umsetzungspläne, auf 1,78 Milliarden Franken. Mit den von der Kommission beschlossenen Änderungen bei den Eckpunkten verändert sich dieser Betrag wie folgt: Zum Ersten wird mit der vorgeschlagenen Änderung der Dividendenbesteuerung ein zusätzlicher Steuerausfall bei Kantonen und Gemeinden von 315 Millionen Franken kreiert; ich komme darauf zurück. Zum Zweiten wird mit der Anpassung des Kapitaleinlageprinzips gemäss Annahmen unserer Kommission, gestützt auf die Eidgenössische Steuerverwaltung, mit Mehreinnahmen - nicht Mindereinnahmen, sondern Mehreinnahmen - von 150 Millionen Franken für Bund, Kantone und Gemeinden gerechnet. Zum Dritten führen die Einführung eines Abzugs für Eigenkapitalfinanzierung, das ist die ehemalige Notional Interest Deduction (NID), und die Anpassung bei der Kapitalsteuer insgesamt zu Mindereinnahmen von geschätzten 55 Millionen Franken. Unter dem Strich ergibt somit eine Schätzung des gesamten steuerlichen Effekts für Bund, Kantone und Gemeinden einen Betrag von 2,0 Milliarden Franken: 2,0 Milliarden Franken auf der Waagschale mit den Steuerausfällen.

Im Sinne der erwähnten politischen Kompensation sollen folgende Elemente ab 2020 zugunsten des AHV-Ausgleichsfonds greifen: erstens eine Erhöhung um 3 zusätzliche Lohnpromille, je 0,15 Prozent auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, mit einem Gesamtvolumen von etwa 1,2 Milliarden Franken; zweitens die Zuweisung des ganzen sogenannten Demografieprozentes der Mehrwertsteuer an den AHV-Ausgleichsfonds mit einem Volumen von etwa 520 Millionen Franken; und drittens schliesslich die Erhöhung des Bundesbeitrages an die AHV von heute 19,55 Prozent auf 20,2 Prozent mit einem Volumen von 300 Millionen Franken. Unter dem Strich sind das ebenfalls 2 Milliarden Franken. Als Folge davon würde der Kapitalbestand des AHV-Ausgleichsfonds mit dieser Zusatzfinanzierung etwa drei bis vier Jahre später als bisher prognostiziert gewisse Kennzahlen unterschreiten, also zum Beispiel die 80-Prozent-Grenze im Jahre 2027 statt BO 2018 E 440 2023 oder die Zahlungsunfähigkeit, den Nullstand des AHV-Ausgleichsfonds, im Jahre 2030 statt 2034.

Im Wissen darum, dass dieser Eckpunkt eine wesentliche Auswirkung auf die kommende AHV-Reform haben wird, hat sich die Kommission entschieden, auch Bundespräsident Berset zu den Kommissionsberatungen beizuziehen. Der Bundespräsident führte aus, dass die AHV-Rechnung überraschend bereits 2017 mit einem Minus von einer Milliarde geendet habe. Der Bundesrat habe eigentlich mit diesem Minus erst drei Jahre später, im Jahre 2020, gerechnet. Deshalb habe der AHV-Ausgleichsfonds, er nennt sich ja jetzt Compenswiss, bereits im laufenden Jahr, also 2018, mit seiner eigenen Teilliquidation begonnen, und zwar um monatlich 100 Millionen Franken. Der Bundespräsident führte aus, dass die AHV-Finanzierung eine Mehrwertsteuererhöhung von 1,9 bis 2 Prozent ab 2021 benötigen werde. Aus diesem Grund plane der Bundesrat - das gilt vorher wie nachher - immer noch die Einführung einer Rentenalterserhöhung für Frauen auf 65 Jahre, was den Bedarf auf etwa 1,7 Mehrwertsteuerprozente verringere.

Das vorliegende Konzept der WAK Ihres Rates würde nach Aussage von Bundespräsident Berset diesen Bedarf um etwa 40 Prozent reduzieren. Dies würde eins zu eins in die kommende AHV-Vorlage eingerechnet; der Finanzbedarf dort würde also reduziert, was laut Aussage des Bundespräsidenten die Lösung des AHV-Problems wesentlich erleichtern würde. Der AHV-Fonds könnte seine Teilliquidation stoppen. An der Frage des Rentenalters, führte der Bundespräsident aus, ändere sich mit oder ohne Paket der WAK-SR nichts; die Frage stelle sich mit oder ohne Paket genau gleich.

Auch der Zeitplan, so Bundespräsident Berset, bleibe mit oder ohne Vorlage, wie Sie sie vor sich haben, der gleiche. Ich zitiere hier gerne den Bundespräsidenten. Er sagte vor der Kommission wörtlich: "Die Reform würde mit Sicherheit nicht gebremst. Die Vernehmlassungsvorlage zur AHV-Reform ist noch vor dem Sommer vorgesehen. Es stellt sich einzig noch die Frage, ob die Vernehmlassung vor oder nach dem Sommer eröffnet werden soll. Auch parlamentarische Diskussionen können problemlos im Rahmen der Vernehmlassung eingebaut werden." Bundesrat Maurer hat dann ergänzt, dass der Bundesrat beschlossen habe, nach der Vernehmlassung zur AHV-Vorlage die entsprechende Botschaft bis Ende dieses Jahres zu bringen. Dies zur AHV-Finanzierung.

Der zweite Eckpunkt ist die Dividendenbesteuerung. Ich habe Ihnen gesagt, der Bundesrat selber beantragt in seinem Entwurf, die Dividendenbesteuerung bei Bund und Kantonen auf 70 Prozent anzuheben. Ihre Kommission beantragt Ihnen nun mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass die Dividenden von qualifizierten Anteilseignern - das sind solche mit einer Beteiligung von mindestens 10 Prozent - auf Ebene der Kantone mindestens zu 50 und nicht zu 70 Prozent zu besteuern seien. Eine Minderheit spricht sich für den Entwurf des Bundesrates aus, also für mindestens 70 Prozent, und eine weitere Minderheit möchte beim geltenden Recht bleiben; das würde dann die komplette Freiheit bei der Festsetzung des Steuersatzes durch die Kantone bedeuten. Auf der Ebene Bund schliesst sich die Kommission dem Bundesrat an. Sie hat oppositionslos den 70-Prozent-Satz genehmigt.

Die Anträge Ihrer Kommission wie auch die Botschaft des Bundesrates würden zu einer Harmonisierung des Teilbesteuerungsverfahrens führen. Wir kommen in der Detailberatung auf diesen Punkt eingehend zurück. Hier ist einfach zu sagen: Dieser Eckpunkt - 50 Prozent statt 70 Prozent Dividendenbesteuerung - war das wesentliche Entgegenkommen an die Forderungen seitens gewerblicher Kreise, namentlich familiengestützter Aktiengesellschaften, die in einigen Kantonen wesentliche Steuererhöhungen zu gewärtigen hätten, wenn obligatorisch 70 Prozent eingeführt würden.

Der dritte Eckpunkt ist die Anpassung beim Kapitaleinlageprinzip. Der Bundesrat wollte diese Anpassung nicht vornehmen. Im Gegensatz zu dem, was ich vorhin gesagt habe, ist diese Massnahme ein Entgegenkommen - ich sage es jetzt einmal salopp so - an links. Es ist eine Korrektur an der Unternehmenssteuerreform II, die verschiedentlich kritisiert worden ist. Es ist ein Entgegenkommen, das nach dem Willen der Kommission zwei Anforderungen erfüllen soll: Es soll einerseits Missbräuche oder Umgehungen, die mit der Unternehmenssteuerreform II möglich geworden sind, eindämmen, und es soll gleichzeitig aber die Standortattraktivität der Schweiz aufrechterhalten.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, das Kapitaleinlageprinzip mit einer Rückzahlungsregel und einer Teilliquidationsregel einzuschränken. Die neuen Regeln sollen ausschliesslich für Gesellschaften gelten, die an einer schweizerischen Börse kotiert sind. Diese Gesellschaften sollen künftig nur dann Reserven aus Kapitaleinlagen steuerfrei zurückzahlen dürfen, wenn sie in der gleichen Höhe steuerbare Dividenden ausschütten. Das ist die Rückzahlungsregel. Die Kommission hat auch andere Formeln diskutiert, 1 zu 2 oder 1 zu 3, sich aber dann für die schärfste Variante - 1 zu 1, in gleicher Höhe - entschieden. Dies gilt für alle bestehenden Kapitaleinlagereserven mit zwei Ausnahmen: Sie gilt nicht für jene Kapitaleinlagereserven, die innerhalb eines Konzerns zurückbezahlt werden, und sie gilt auch nicht für Kapitaleinlagereserven, die im Rahmen eines Zuzugs in die Schweiz nach dem 31. Dezember 2010 entstanden sind, also nach Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II. Hier verlangt eine Minderheit eine Geltung erst ab Inkrafttreten des uns hier vorliegenden Bundesgesetzes. Die Regel gilt auch für künftige Zuzüge. Um zu verhindern, dass nach dem Inkrafttreten der Regelungen Kapitaleinlagereserven steuerfrei in Nennwertkapital umgewandelt und als solches anschliessend steuerfrei zurückbezahlt werden können, sollen die genannten Regeln sinngemäss auch für die Ausgabe von Gratisaktien und Gratisnennwerterhöhungen aus Kapitaleinlagereserven gelten. Die Kommission geht davon aus, dass durch diese Anpassungen des Kapitaleinlageprinzips 150 Millionen Franken Mehreinnahmen resultieren, davon entfallen etwa 90 Millionen auf den Bund und etwa 60 Millionen auf Kantone und Gemeinden.

Eine Minderheit beantragt Ihnen, das sehen wir dann in der Detailberatung, dass dieselben Regeln nicht nur für Kapitaleinlagereserven, sondern auch für die Rückzahlung von Grund- und Stammkapital gelten sollen und dass als relevantes Datum das Inkrafttreten dieses Gesetzes gewählt werden soll. Ich muss hier auch ergänzen, dass die Kommission die Regelung betreffend Kapitaleinlagereserven nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen hat. Wir müssen aber angesichts des Zeitdrucks, unter dem wir standen, zugeben, dass wir dies ohne Anhörungen zu diesem Punkt und ohne Einbezug der Wirtschaftsvertreter und der Kantone gemacht haben. Aus diesem Grund schlägt die Kommission vor, dass unsere Schwesterkommission im Nationalrat hier diesen Rohdiamanten, den wir produziert haben, noch mit dem nötigen Feinschliff versieht und noch die nötigen Abklärungen vornimmt.

Der vierte Eckpunkt ist der Abzug für Eigenfinanzierung. Der Abzug für Eigenfinanzierung, die ehemalige NID, war einer der eigentlich umstrittenen Punkte in der Unternehmenssteuerreform III. Der Bundesrat wollte aus diesem Grund, weil es eben ein umstrittener Punkt war, diesen Eigenkapitalabzugsfaktor nicht mehr in die Vorlage integrieren. Ihre Kommission hat nun wie der Bundesrat oppositionslos beschlossen, den Abzug für Eigenfinanzierung grundsätzlich nicht zuzulassen, ausser fakultativ für Hochsteuerkantone. Auf Ebene Bund wird das Instrument wie vom Bundesrat vorgesehen nicht eingesetzt. Ausserdem wird der Abzug für Eigenfinanzierung in die allgemeine Entlastungsbegrenzung eingerechnet.

Genauer genommen beantragt Ihnen die Kommission, dass Kantone, an deren Hauptort das kumulierte Steuermass von Kanton, Gemeinde und allfälligen anderen Selbstverwaltungskörpern, also beispielsweise Kirchen, über den gesamten Tarifverlauf mindestens 13,5 Prozent beträgt, den Abzug für Eigenfinanzierung einführen dürfen. Gemäss den in der Botschaft zur Steuervorlage 17 publizierten Umsetzungsplänen der Kantone würde im Moment nur der Kanton Zürich diese Bedingung erfüllen.

Dieser vierte Eckpunkt Ihrer Kommission ist keine Lex Zürich, wie in den Medien etwa geschrieben wurde. Die Kommission sieht eine mögliche Einführung des BO 2018 E 441 Eigenfinanzierungselementes nur vor, wenn der Gewinnsteuersatz mindestens 13,5 Prozent beträgt. Dieses Steuermass von 13,5 Prozent entspricht zusammen mit dem Steuermass des Bundes von 8,5 Prozent einer statutarischen Steuerbelastung von 22 Prozent und damit einer effektiven Steuerbelastung von 18,03 Prozent. Das ist die eigentliche Limite. Wer darunter ist, darf den Abzug nicht einführen, wer darüber ist, darf ihn einführen.

Unter Berücksichtigung der Entlastungsbegrenzung könnte im für die steuerpflichtige juristische Person günstigsten Fall eine effektive Steuerbelastung von noch 10,89 Prozent erreicht werden. Das kumulierte Steuermass über den gesamten Tarifverlauf ist massgebend. Das heisst, dass das Steuermass in allen Tarifstufen bei 13,5 Prozent oder höher liegen muss, damit der Abzug gewährt wird. Kantone mit nichtproportionalem Tarif, das heisst mit einem progressiven Tarif, können den Abzug für Eigenfinanzierung nur gewähren, wenn das Steuermass in der tiefsten Tarifstufe 13,5 Prozent überschreitet. Das ist heute bei keinem der Kantone, die das progressive System kennen, der Fall.

Wenn Sie Ihre Fahne konsultieren, sehen Sie, dass sich die Kommission als Konsequenz dieser vier Eckpunkte entschieden hat, auch den Titel der Vorlage zu ändern. Die Vorlage soll nicht mehr Steuervorlage 17, sondern Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung heissen, entsprechend dem neuen sozialen Ausgleich, den Ihnen Ihre Kommission vorschlägt.

Schliesslich bringt die Vorlage auch erhebliche Änderungen beim Finanzausgleich, allerdings die gleichen Änderungen, wie sie der Bundesrat schon vorgeschlagen hat; die Kommission hat keine Korrekturen vorgenommen. Weil ja die Vergünstigungen für Statusgesellschaften in den Kantonen wegfallen, ist eine Anpassung beim Ressourcenausgleich nötig. Im heute geltenden System wird der beschränkten steuerlichen Ausschöpfbarkeit der Auslandgewinne der Statusgesellschaften Rechnung getragen, indem diese Gewinne mit dem sogenannten Beta-Faktor gewichtet und damit reduziert berücksichtigt werden.

Bereits in der Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III hatte der Bundesrat ein neues Konzept für die Gewichtung dieser Gewinne vorgeschlagen. Im Rahmen der Steuervorlage 17 und auch im Paket Ihrer Kommission soll dieses Konzept übernommen werden. Diese Kompensation soll mit sogenannten Zeta-Faktoren erfolgen. Alle Reformvorschläge zum Finanz- und Ressourcenausgleich, die nicht im Zusammenhang mit der Steuervorlage 17 stehen, werden ausgeklammert. Sie werden im sogenannten dritten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich diskutiert.

Die Wirkung dieser Änderungen im Finanzausgleich ist kurz gesagt die folgende: Kantone, die heute einen hohen Anteil an Gewinnen von Statusgesellschaften haben, werden durch den Wegfall der Beta-Faktoren grundsätzlich ressourcenstärker, beispielsweise die Kantone Zug, Waadt und Neuenburg. Wenn diese Gesellschaften aber stark von der Patentbox profitieren können, kann sich der Ressourcenindex wegen des Faktors Zeta-2 sogar noch reduzieren; ein Beispiel dafür ist der Kanton Basel-Stadt. Weil neu alle Gewinne der juristischen Personen mit dem Faktor Zeta-1 gewichtet werden, sinkt der Ressourcenindex in den Kantonen mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Steuereinnahmen von ordentlich besteuerten juristischen Personen, zum Beispiel in den Kantonen Luzern oder Jura. Auf der anderen Seite steigt der Indexwert bei Kantonen, die einen hohen Anteil an Steuereinnahmen natürlicher Personen aufweisen, zum Beispiel in den Kantonen Schwyz oder Baselland. Wichtig aber ist, dass für die meisten Kantone nur eine geringe Veränderung des Ressourcenindex resultiert.

Schliesslich noch eine juristische Beurteilung der Vorlage: Es ist in der Kommission und auch in der Öffentlichkeit stark die Frage diskutiert worden, ob die Vorlage den Grundsatz der Einheit der Materie wahre oder nicht. Hier ist zunächst zu sagen, dass die Kommission nichts anderes gemacht hat als der Bundesrat. Der Bundesrat hat einen sozialen Ausgleich vorgeschlagen, und die Kommission tut das auch. Der Bundesrat schlug einen sozialen Ausgleich mit dem Mittel der Familienzulagen vor, Ihre Kommission schlägt Ihnen einen sozialen Ausgleich mit dem Mittel der AHV-Finanzierung vor. Der Bundesrat hatte für seine Vorlage bereits eine Begutachtung beim Bundesamt für Justiz eingeholt, und diese Begutachtung, die uns allerdings nicht vorgelegen hat, ergab keine juristischen roten Ampeln für die Bundesratsvorlage.

Ihre Kommission hat sich entschieden, ein schriftliches Gutachten beim Bundesamt für Justiz zu dieser Frage einzuholen. Dieses Gutachten datiert vom 31. Mai 2018. Es ist auf dem Internet aufgeschaltet und zugänglich. Das elfseitige Gutachten kommt zum Schluss, dass die von Ihrer Kommission vorgeschlagene Variante, die Paketvariante, "vertretbar" sei - so das Gutachten. Die Begründung des Bundesamtes für Justiz ist die, dass gemäss konstanter bundesgerichtlicher Rechtsprechung grundsätzlich das Gebot der Einheit der Materie auch für diese Vorlage gelte, dass aber bei einer Gesetzesvorlage die Einheit der Materie "nicht mit derselben Strenge gehandhabt werden sollte wie bei Teilrevisionen der Verfassung". Wenn nämlich eine Initiative eingereicht werde, sei dies anders zu gewichten, als wenn die Bundesversammlung eine Gesetzesvorlage mache. Das Initiativkomitee bringe eine fertige Vorlage, die am Schluss dann auch zur Abstimmung komme, wogegen "der Gesetzgeber eine grössere Sachmaterie unter Berücksichtigung aller auf dem Spiel stehenden Interessen regeln" müsse. "Auch das Gesetzgebungsverfahren unterscheidet sich wesentlich vom einfachen Verfahren der Initiative auf Partialrevision der Verfassung und liegt strukturell näher am Verfahren der Totalrevision." Die Totalrevision lässt uneingeschränkte Änderungen zu, ohne Beachtung der Einheit der Materie.

Der wahrscheinlich entscheidende Satz im Gutachten des Bundesamtes für Justiz steht auf Seite 4: "Man kann deshalb bei der Frage, ob eine Gesetzesvorlage die Einheit der Materie wahrt, nicht ausschliesslich auf die Sicht der Stimmberechtigten ('freie Willensäusserung') abstellen, sondern muss akzeptieren, dass dem Gesetzgeber bei der Suche nach politischen Kompromissen ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht" - dies unter Bezugnahme auf unseren ehemaligen Ständeratskollegen Professor René Rhinow.

Der Gedanke des sozialen Ausgleichs, führt das Bundesamt für Justiz weiter aus, den die Kommission mit der Finanzierung der AHV vornehmen oder berücksichtigen will, entspreche auch einer bundesgerichtlichen Rechtsprechung; es wird ein älterer Entscheid zitiert. "Der Gedanke eines sozialen Ausgleichs bei Abstimmungsvorlagen ist also auch dem Bundesgericht nicht fremd. Eine solche Argumentation erachten wir gesamthaft betrachtet als vertretbar." Das ist die juristische Beurteilung. Ihre Kommission hat eine politische Beurteilung, keine juristische, vorgenommen, aber sie deckt sich zumindest in diesem Bereich mit dem Gutachten des Bundesamtes für Justiz. Auf weitere Fragen werden wir in der Detailberatung kommen.

Sie spüren, Ihre Kommission hat keine Begeisterung oder Euphorie für die Vorlage, aber sie hat mit Ernsthaftigkeit gearbeitet und hatte die grosse Sorge, dass jetzt die beste Lösung vorgelegt wird. Wenn eine bessere Alternative kommt, verschliesst sich Ihre Kommission dieser Alternative nicht.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.

Fetz Anita · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Obwohl wir das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III gewonnen haben, bieten wir Hand für einen Kompromiss, nicht zuletzt, weil die Dringlichkeit der Steuerreform hoch ist. Die Statusgesellschaften sind international nicht mehr geduldet - das sagen wir schon seit Jahren. Nach der Präsentation der Botschaft des Bundesrates war klar, dass die Vorlage weder links noch rechts eine Chance hat. Deshalb war es aus meiner Sicht richtig, sich zusammenzuraufen und nach einem gangbaren Weg zu suchen.

Verbesserungen in der Steuervorlage gegenüber der abgelehnten Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III sind gegeben. Dazu gehört aus unserer Sicht die Erhöhung bei der Dividendenbesteuerung durch den Bund. Die Reduktion bei der kantonalen Dividendenbesteuerung auf mindestens 50 Prozent ist für uns weit weniger überzeugend, aber man BO 2018 E 442 muss doch sagen, es ist immerhin eine Verbesserung gegenüber dem Status quo, wo es gar keine Grenze gibt. Die Entlastungsgrenze wird enger gefasst, das ist positiv, auch wenn sie für die Unternehmen immer noch sehr, sehr grosszügig ist.

Der Zinsabzug auf Kapital, die NID, der im Abstimmungskampf ein grosser Stein des Anstosses war, ist weg, bis auf die Ausnahme für allenfalls einen bis zwei Hochsteuerkantone. Und das muss so bleiben, auch wenn sich jetzt in letzter Minute Finanzdirektoren aus einzelnen Kantonen beklagen, sie würden da nicht gleichgestellt, wenn sie die NID nicht anwenden könnten - übrigens Vertreter von Kantonen, die ihre Gewinnsteuer auf 12, 11 und 10 Prozent gesenkt haben. Es ist ihnen unbenommen, die NID einzuführen, wenn sie ihre Gewinnsteuer entsprechend erhöhen. So einfach, aber klar ist der Meccano - und so muss er auch eingehalten werden.

Absolut zentral ist für uns die Einschränkung der steuerfreien Auszahlung von zurückgestellten Kapitaleinlagen. Diese Korrektur der Unternehmenssteuerreform II ist für uns von allerhöchster Priorität und gehört, damit Sie es auch wissen, zu unseren roten Linien.

Seit der Einführung 2011 sind sagenhafte 2 Billionen Franken Kapitaleinlagen zurückgestellt worden. Das hat einen Steuerausfall von durchschnittlich 1 Milliarde Franken pro Jahr produziert. Der Rohdiamant, wie der Kommissionsreferent diesen Baustein der Vorlage nannte, ist für uns ein Casus Belli - sprich, sollte der Zweitrat ihn noch mehr abschleifen, als dies die Mehrheit jetzt tut, oder ihn gar entfernen, dann ist für uns die rote Linie überschritten. Ich komme in der Detailberatung nochmals darauf zurück.

Alles zusammen reduziert die Vorlage die Steuerausfälle auf 2 Milliarden Franken, bei der Unternehmenssteuerreform III waren es 3 Milliarden. Das ist immer noch ein gewaltiger Ausfall, der jedoch vorwiegend durch die massive Reduktion der kantonalen Gewinnsteuern durch die Kantone getrieben ist. Als Beispiel kann ich hier meinen Kanton Basel-Stadt nennen. Mit der Steuervorlage bekommen die Pharma- und andere forschungsstarke Firmen wie gewünscht die Patentbox. Das ist auch sehr gut. Zusätzlich aber will die Basler Regierung den Steuersatz von 21 Prozent auf sagenhafte 13 Prozent senken. Es ist nun an den Kantonalparteien und allenfalls an der Basler Bevölkerung zu entscheiden, ob man das nicht etwas übertrieben findet.

Zusammengenommen haben die Kantone ihre Gewinnsteuern um ungefähr 40 Prozent gesenkt. Das ist gewaltig und lässt die Frage aufkommen, was für eine Standortpolitik wir eigentlich in unserem Land betreiben. Die Schweiz hat nun international die tiefsten Unternehmenssteuern - ich vergleiche mit vergleichbaren Ländern, nicht mit Schwellenländern. Das signalisiert auf der einen Seite ganz offen, dass wir noch mehr internationale Firmen in die Schweiz holen wollen. Auf der anderen Seite wurde die Masseneinwanderungs-Initiative angenommen, weil eine knappe Mehrheit der Bevölkerung findet, es gebe zu viele ausländische Arbeitskräfte in der Schweiz. Dieser Widerspruch wird immer eklatanter. Ich bin der Meinung, dass die Schweiz ein Topstandort ist - nicht nur was die Infrastruktur, die Rechtssicherheit, die hohe Qualifikation ihrer Bevölkerung und Weiteres betrifft -, dass sie dieses Juwel aber verscherbelt. Wenn man ein derartiges Juwel von einem Standort anzubieten hat, sollte man sich auch einmal überlegen, wie billig man es eigentlich abgibt.

Nun komme ich zur AHV-Seite des Kompromisses: Die AHV soll 2 Milliarden Franken jährlich erhalten. Der Kommissionssprecher hat Ihnen die Details beschrieben. Die Stabilisierung der AHV-Finanzierung ist ebenfalls dringlich, weil die AHV früher als erwartet in die roten Zahlen gerät.

Wie gesagt, die Details wurden schon referiert. Nur so viel zu diesem Thema: Es ist vielfach kritisiert worden, dass ja einen Drittel davon die Arbeitnehmenden bezahlen müssen. Ja, das stimmt. Was jedoch viele vergessen haben oder schlicht nicht wissen: Mehr als 90 Prozent der Menschen zahlen im Laufe ihrer Erwerbstätigkeit weniger in die AHV ein, als sie später als Rente beziehen. Das ist der solidarische Umverteilungseffekt von Reich zu Arm. Unter dem Strich bedeutet das, dass etwa 7 bis 10 Prozent der Grossverdiener in der Schweiz den Hauptteil dieser 2 Milliarden Franken finanzieren, und das ist auch richtig so. Darum ist es eben ein sozialer Ausgleich zur Steuervorlage und bildet für uns übrigens - ich meine, Sie müssen ja auch die Ausgangslage kennen - eine rote Linie.

Nun werden schon die ersten Stimmen laut, dass es demokratiepolitisch nicht opportun sei, der Bevölkerung bei einem allfälligen Referendum zwei sachfremde Vorlagen zu unterbreiten. Ja, warum denn nicht? Die Frage wird schlicht und einfach lauten: Seid ihr bereit, diesen Kompromiss zu unterstützen, oder nicht? Genau so, wie wir uns heute, jede und jeder in diesem Ratssaal, überlegen müssen: Bin ich bereit, den Kompromiss zu unterstützen, obwohl mir längst nicht alles daran passt? Diesen Entscheid traue ich den Leuten absolut zu. Wir verbinden zwei Themen, die zeitnah gelöst werden müssen. Das ist der sachliche Hintergrund. Für mich ist das ein vernünftiges Vorgehen, auch wenn ich bei der Steuervorlage einiges lieber anders geregelt hätte. Das ist nun mal die Natur des Kompromisses.

Dabei ist nicht zu vergessen, dass wir hier eigentlich nur über zwei Zwischenstationen beraten. Die AHV wird finanziell für ein paar Jahre stabilisiert, das gibt Zeit für die geplante AHV-Reform, die bereits vorbereitet wird. Dort kann man dann über das Rentenalter und anderes diskutieren. Wenn der Nationalrat die Lohngleichheitsvorlage annimmt, die wir hier angenommen haben, wird es deutlich einfacher, das Rentenalter zu erhöhen; dies einfach so als kleine Information. Im vorliegenden Kompromiss hat die Rentenalterdiskussion keinen Platz, weil er sonst platzt. Auch die Steuervorlage wird nur ein paar Jahre halten. International laufen die Arbeiten bereits weiter, um die Steuervermeidungsstrategie vieler globaler Konzerne einzuschränken. Dieser Prozess läuft und ist nicht aufzuhalten - Stichworte sind Beps oder Abschaffung der Patentbox. Darüber wird bereits international diskutiert. Wir werden in wenigen Jahren wieder eine neue Reform machen müssen. Das gibt uns Zeit, darüber nachzudenken, ob wir unseren Topstandort weiterhin für ein Butterbrot an ausländische Firmen verkaufen wollen.

Ich bin überzeugt, internationales Steuerdumping als Geschäftsmodell eines reichen Landes wird keine Zukunft haben. Da werden wir wohl in Zukunft in aller Ruhe einen Paradigmenwechsel besprechen müssen.

Den Kompromiss, so wie er vorliegt, kann ich gut unterstützen.

Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Eine Vorbemerkung: Ich hatte das Privileg, beim runden Tisch des Bundesrates mit den Kantonen als Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes mit einbezogen zu sein. Dort hat man einen Kompromiss geschmiedet, den man eigentlich als hieb- und stichfest betrachtete, obwohl sich die Begeisterung für die höheren Familien- und Kinderzulagen damals schon in engen Grenzen hielt, weil sie erstens teuer, zweitens wenig effizient und drittens in der Vernehmlassung noch weniger gut akzeptiert worden waren. Dies als Vorbemerkung; an sich fühle ich mich an diese Lösung gebunden.

Nun muss ich sagen: Die Verbesserungen, die die Kommission in materieller Hinsicht eingebracht hat, sind für mich teilweise schmerzlich, allerdings gibt es auch, wenn ich an die Teilbesteuerung der Dividenden denke, positive Aspekte. Immerhin ist bei der NID, bei der zinsbereinigten Gewinnsteuer, wenigstens eine erste Öffnung oder Enthärtung der Fronten gelungen, auch wenn Frau Fetz jetzt wieder die andere Richtung betont hat. Ich werde noch darauf zurückkommen.

Der WAK-Präsident, Kollege Bischof, hat betont, die Vorlage sei erstens wichtig, zweitens dringlich und drittens absturzgefährdet. Ich hatte mir notiert, die Lösung sei vordringlich, der Weg sei problematisch, der Weg sei aber auch pragmatisch.

Die Lösung ist vordringlich - ich glaube, darüber müssen wir nicht mehr diskutieren. Die Privilegien müssen weg, das ist ein Gebot der Stunde, sonst bekommen unsere Unternehmen, die international tätig sind, gröbere Probleme. Vor allem wollen sie ja auch Rechtssicherheit.

Der Weg ist problematisch - ja natürlich: Diese Vorlage kommt jetzt, trotz des runden Tisches, wo der Einbezug der Kantone erfolgt ist, ohne jegliche Vernehmlassung. Das ist BO 2018 E 443 kein Blindflug, aber die Landung ist auf jeden Fall schon etwas riskant.

Und pragmatisch ist eben, dass wir letztlich eine Lösung finden und den Abstimmungen Rechnung tragen wollen.

Frau Fetz hat jetzt ihre Lieblingsvorlage vorgebracht. Sie haben das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III gewonnen, das ist richtig. Aber es hat auch Leute hier drin, die die Abstimmung über die Altersvorsorge 2020 verloren haben. Also ist es, würde ich sagen, ein Geben und Nehmen, bei dem nicht die Probleme und Ungereimtheiten, sondern der Wille, eine gemeinsame, tragfähige Lösung zu finden, im Vordergrund steht.

Nun mag die Verknüpfung der Steuervorlage 17 mit der AHV keine Sternstunde unserer Demokratie sein. Allerdings ist so etwas auch schon vorgekommen, ich denke an das bilaterale Paket; dort konnte man letztlich ja auch nur das ganze Package nehmen. Es gab auch schon bei anderen Dingen solche Verknüpfungen, aber schön ist es nicht. Hier hätte der Zweitrat auch die Möglichkeit, die Sachen zu entkoppeln. Warum sie nicht entkoppeln und dem Volk vertrauen? Es wird sich, sofern es bei der Steuervorlage zu einem Referendum kommt, richtig und im Sinne von Wirtschafts- und Arbeitsplätzen in unserem Land entscheiden.

Wie gesagt, die Beseitigung der Steuerprivilegien ist ein Gebot der Stunde. Gleichzeitig wollen wir ein attraktiver Wirtschaftsstandort und international konkurrenzfähig bleiben. Dieses Ziel erreichen wir mit den vorgesehenen steuerlichen Instrumenten, dem sogenannten Werkzeugkasten, der international akzeptiert ist, also mit der Patentbox, der Superdeduction - dem zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsabzug - und, jetzt noch für mindestens einen Kanton, auch mit der NID. Damit können wir auch steuerlich nach wie vor attraktiv bleiben. Diese Steuerattraktivität kommt zu den übrigen Standortvorteilen der Schweiz hinzu, ich denke hier an das hohe Bildungsniveau, an qualifizierte Fachkräfte, an das liberale Arbeitsrecht, an den hohen Arbeitsfrieden in diesem Land, weil die Arbeitgeber mit Gewerkschaften eben ein gutes Einvernehmen haben; wir haben kaum je Streiks.

All das sind auch Vorteile, und ein Vorteil ist auch die Rechtssicherheit. Aber gerade die Rechtssicherheit ist nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III eben infrage gestellt. Darum sind ausländische Akquisitoren hier im Land sehr aktiv. Die international tätigen Unternehmen werden im Moment ziemlich aggressiv angegangen und zur Verlagerung ihrer Standorte ermuntert, mit allerhand Vorzügen, Angeboten und Privilegien. Hier müssen wir also schon dringend handeln. Die Unternehmen, das habe ich auch in persönlichen Gesprächen mit zahlreichen CEO und Repräsentanten erfahren, wollen vor allem Rechtssicherheit, und das bringt diese Vorlage.

Ich komme zum zweiten Pfeiler, zur AHV: Auch diese könnte man so bringen, dagegen wird niemand das Referendum ergreifen, ich kann es mir nicht vorstellen - und wenn, dann hätte das null Chancen, denn die AHV ist unser wichtigstes Sozialwerk. Sie hat eine hohe Anerkennung bei den Leuten, und es braucht dringend mehr Mittel, um sie zu sichern, das ist klar, auch wenn diese Sicherung nur ein erster Schritt ist. Immerhin: Was man hat, das hat man. Wer sollte gegen diese Massnahme zur Sicherung der AHV denn das Referendum ergreifen? Ich kann mir das nicht vorstellen.

Wenn es gelingen soll, die Vorlage zu entflechten, dann muss das der Zweitrat tun. Ich wäre zuversichtlich, dass wir beide Vorlagen auch einzeln durchbringen, ohne diese unselige Verknüpfung.

Materiell möchte ich mich zu einem Punkt bereits beim Eintreten äussern. Dieser gefällt mir mit Abstand am wenigsten gut. Es ist die NID, die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist nicht problematisch, weil sie in der Vorlage drin ist, sondern weil sie im Moment nur für einen Kanton gälte. Vielleicht werden es zwei sein, ich weiss es nicht. Aber das ist für mich nun wirklich ein Sündenfall. Ausgerechnet im Steuerharmonisierungsgesetz halten wir fest, dass es eigentlich zu einer Disharmonisierung kommen soll. Wir behandeln Kantone unterschiedlich, und das ist aus meiner Sicht noch schwerer erträglich als die Verknüpfung der beiden Vorlagen.

Ich habe mich dafür eingesetzt, dass man Zürich als Hochsteuerkanton dieses Mittel gibt. Aber es ist und bleibt keine gute Sache, wenn wir im Steuerharmonisierungsgesetz entgegen dem Willen der Kantone fixe Steuersätze reinschreiben; sie sind normalerweise frei. Man hat das jetzt als Höchstsatz verstanden, aber man bindet damit auch den Kanton Zürich. Er kann jetzt eigentlich nie eine Steuersenkung machen, es sei denn, er hebe gleichzeitig auch die NID wieder auf. Dabei steht im Papier der Verwaltung über die Auswirkungen, dass die bisherigen Berechnungen des Bundes davon ausgegangen seien, dass mit der Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung mit Mindereinnahmen zu rechnen sei. Eine Analyse des Kantons Zürich zeige nun, dass die Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung auch zu Mehreinnahmen führen könnte. Aufgrund dieser grossen Unsicherheit könne die Kommission bei diesem Element den Wert null einsetzen.

Warum um Himmels willen trauen Sie den anderen Kantonen nicht zu, dass sie mit diesem Mittel vernünftig umgehen können? Immerhin sechs Kantone haben sich dafür eingesetzt, dass man ihnen fakultativ diese Möglichkeit geben sollte. Ich sage Ihnen warum. Mein Kanton, der Kanton Schaffhausen, hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen. Zwar war man nicht sicher, ob man dieses Instrument auch wirklich einführen will, aber es ist eine Möglichkeit. Es gibt viele Kantone, die solche Unternehmen haben und solche Unternehmen halten wollen. Das wollen auch wir - und jetzt gibt man dem grossen Nachbarn meines Kantons ein Instrument in die Hand, das mein Kanton nicht kriegt. Das ist schwierig - und es gibt noch andere Nachbarn und andere Kantone. Das ist wirklich schwer erträglich. Ich sage Ihnen warum. Der Kanton Schaffhausen muss sich jetzt überlegen, die Steuern für alle viel stärker zu senken, was er sonst eigentlich nicht nötig hätte und in diesem Ausmass auch nicht machen sollte, damit er trotzdem mit dem Nachbarkanton noch mithalten kann. Stattdessen hätte man die NID einführen und dafür den Steuersatz höher belassen können. So begründet es ja Zürich auch, so könnten es auch andere Kantone begründen. Deshalb verstehe ich diese Massnahme ganz und gar nicht.

Ich hoffe wirklich, dass der Zweitrat sich dieses Anliegens noch einmal annimmt und das mindestens ernsthaft prüft. Der Bundesrat hat leider davon abgesehen, diese Massnahme für die Kantone fakultativ einzuführen. Es ist ja nicht mehr dasselbe, letztes Mal war es auch auf Bundesebene vorgesehen. Man hat von gigantischen Steuerausfällen gesprochen, damals übrigens auch in der Stadt Zürich. Jetzt kommen die glühendsten Befürworter der NID aus derselben Stadt Zürich, jetzt ist sie plötzlich nicht mehr der totale Negativpunkt. Diese Stimmungsmache hat damals natürlich auch das Ihre zur Ablehnung der Vorlage beigetragen.

Der Bundesrat verzichtet leider auf dieses Instrument, man wollte es den Kantonen nicht zur Verfügung stellen. Er verweist aber darauf, dass beispielsweise in der EU im Moment eine gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage eingeführt oder zumindest geprüft werden soll. Wenn das kommt, haben wir ein Problem, das wäre in Analogie zu dieser NID. Der Bundesrat verweist dafür darauf, dass man dieses Problem dann bei der Verrechnungssteuer angehen wolle.

Nun ist aber die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" im Januar 2018 zurückgezogen worden, und die Frage bleibt jetzt, wie es mit dieser Reform weitergeht. Dazu müsste Herr Bundesrat Maurer schon noch ein Wort sagen. Das wäre eine Möglichkeit, eine gewisse Abhilfe zu schaffen.

Im Übrigen aber spüren Sie, dass das für mich eine riesige Kröte ist. Trotzdem werde ich bei meinem Wort bleiben: Der Wunsch, eine Lösung zu haben, und mein Pragmatismus, dass wir in diesem Land für gute Lösungen Mehrheiten haben müssen, lassen mich trotzdem weiterhin dieser Vorlage zustimmen.

Graber Konrad · Mit-M · Conseil des Etats · Lucerne · Groupe PDC

In diesem Geschäft geht es um das Erhalten unseres Wohlstandes. Zu unserem Wohlstand zählen wir gerne - zu Recht - unsere Wirtschaft. Ein wesentlicher Faktor für eine prosperierende Wirtschaft sind tiefe Steuern. Es gilt für Gesellschaften, weiterhin attraktiv zu BO 2018 E 444 bleiben und damit auch Arbeitsplätze zu sichern. Zum Wohlstand gehören aber auch stabile Sozialversicherungen. Die Gesellschaften, die wir mit dieser Vorlage in der Schweiz behalten wollen, leisten auch massgebliche Beiträge an die AHV, an die Pensionskassen, an die Arbeitslosenversicherung, an die IV und so weiter. Zur Sicherung unseres Wohlstandes sind sowohl ein attraktives Steuerniveau als auch stabile und gut ausfinanzierte Sozialversicherungen zentral.

Die Sicherung des Wohlstandes durch ein attraktives Steuerniveau und stabile Sozialversicherungen ist auch die Hauptantwort an die junge Generation. Ein Zuwarten mit dieser Vorlage verstärkt den internationalen Druck und gefährdet Arbeitsplätze, und ein Zuwarten führt dazu, dass die Stabilisierung der AHV jedes Jahr teurer wird. Beides würde die junge Generation am meisten und am längsten belasten.

Aus persönlicher Sicht möchte ich auf drei Fragen eingehen:

1. Wie kam das Kommissionsergebnis zustande? Es gab bei der Behandlung dieser Vorlage keine geheimen Absprachen. Es war lange offen, mit welchem Ergebnis die Gesamtabstimmung erfolgen wird. Die Diskussionen erfolgten, wie üblich, in der Kommission. Zuerst erfolgte eine Eintretensdebatte, wobei die Möglichkeit geschaffen wurde, von der Verwaltung noch Zusatzberichte zu verlangen. Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen. Wir haben in einem ersten Umgang 16 Berichte verlangt und im Verlauf der Detailberatung nochmals 8. Es waren also insgesamt 24 Berichte, mit denen sich Ihre Kommission zusätzlich zur Vorlage des Bundesrates auseinandersetzte. Ein Bericht verlangte Auskunft über die Realisierbarkeit des Grundsatzes, wonach jeder Franken Steuerausfall mit einem AHV-Franken gegenfinanziert wird. In einer weiteren Kommissionssitzung wurde auf der Grundlage des entsprechenden Berichtes dann ein konkreter Antrag formuliert, dem am Schluss der Kommissionsberatungen sämtliche Kommissionsmitglieder zustimmten.

Das daraus resultierende ursprüngliche Gegengewicht - Herr Bischof hat es am Beispiel der Waage aufgezeigt - aufgrund der prognostizierten Steuerausfälle betrug in der ersten Sitzung 1,8 Milliarden Franken. Es erhöhte sich dann wegen der Beschlüsse zur Teilbesteuerung der Dividenden auf 2,1 Milliarden Franken, und im Rahmen der Detailberatung reduzierte sich das Gegengewicht aufgrund der Steuermehreinnahmen und Steuermindereinnahmen zuerst auf 1,9 Milliarden Franken und erhöhte sich schliesslich auf 2 Milliarden.

2. Woher kommen wir? Es lohnt sich, nochmals zurückzublenden und zu fragen, weshalb die Unternehmenssteuerreform III von den Stimmberechtigten abgelehnt wurde. Bereits die Unternehmenssteuerreform II fand bekanntlich nur eine knappe Mehrheit. Die Erfahrung zeigt, dass Steuerreformen, die sich ausschliesslich oder schwergewichtig auf juristische Personen konzentrieren, bei den Stimmberechtigten einen schweren Stand haben. Dies gilt unabhängig von der politischen Ausrichtung.

Die Voto-Analyse bei der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III zeigte, dass das linke Lager beinahe geschlossen gegen die Steuerreform stimmte, während die bürgerliche Wählerschaft gespalten war. Etwa die Hälfte der SVP- und der CVP-Anhängerschaft legte ein Nein in die Urne, und selbst bei den FDP-Sympathisanten stimmten 37 Prozent gegen die Unternehmenssteuerreform III. Die Verfasser der Voto-Analyse schreiben in ihrem Bericht, es seien ungewöhnliche Werte für eine Steuervorlage, die hauptsächlich von links bekämpft wurde. Es zeigte sich, dass viele Nein-Stimmende ihren Entscheid damit erklärten, dass von der Reform nur die Reichen bzw. Firmen profitieren würden, während der Mittelstand die Steuerverluste zu tragen hätte. Die wahrgenommene Unausgewogenheit der Vorlage war entscheidend für das Nein.

Mit der aktuellen Vorlage des Bundesrates wäre die Ausgewogenheit trotz Erhöhung der Kinderzulagen nicht erreicht worden. Mindestens dies wurde im Vorfeld und dann auch konkret in der Kommissionsarbeit rasch klar. Das Ausbalancieren der Vorlage war auch ein Auftrag der Stimmberechtigten. Ohne Gegengewicht eine neue Vorlage zu präsentieren käme aus meiner Sicht einer Missachtung - einer Missachtung! - des Volkswillens gleich.

Das brachte und bringt automatisch die Frage der Einheit der Materie auf den Tisch. Erstaunlich dabei ist - der Kommissionspräsident hat es auch angesprochen -, dass beim Ausbalancieren durch den Bundesrat mit Familien- und Kinderzulagen keine Kritik bezüglich der Einheit der Materie auftrat. Die Parteien, die Verbände in der Vernehmlassung, die Staatsrechtler, die Kantone, die Medien, die Vertreter in der Ämterkonsultation - niemand hat sich bei der Vorlage des Bundesrates um die Einheit der Materie gekümmert.

Dabei ging der Bundesrat in seinem Entwurf sogar einen Schritt weiter. Er hat ja nicht nur ein Finanzierungsgegengewicht, sondern sogar einen Ausbau der Leistungen bezüglich Kinderzulagen geschaffen. Er wollte ja ein Mehr an Leistung ins Gesetz schreiben lassen. Ich frage mich, wo damals alle diese Staatsrechtler, die Verbände und die Parteien waren. Befanden sie sich alle im Winterschlaf? Warum ist das erst heute ein Thema?

Es ist deshalb begrüssenswert, dass sich auch das Bundesamt für Justiz formaljuristisch zu dieser Vorlage geäussert und sich hinter sie gestellt hat. Das Bundesamt für Justiz führt aus, für die Verknüpfung könne geltend gemacht werden, dass es nur um die Finanzierung der AHV und nicht um die Reform der Altersvorsorge als solche gehe, zum Beispiel unter Einschluss einer Erhöhung des Rentenalters oder einer Erhöhung oder Senkung der Renten. Diese eigentlichen Reformfragen werden ja in der kommenden Vernehmlassungsvorlage thematisiert, die vom Bundespräsidenten auf den Sommer angekündigt ist. Die zusätzliche Aufnahme des Themas AHV-Alter der Frauen in die heute diskutierte Vorlage, wie sie zum Beispiel vom Arbeitgeberverband und von einigen politischen Gruppierungen gefordert wurde, würde gemäss Gutachten des Bundesamtes für Justiz den Aspekt der Verfassungsmässigkeit zusätzlich belasten. Und sie würde uns, sage ich klar, nicht nur auf Feld eins oder auf Feld null, sondern auf Feld minus eins zurückwerfen.

3. Welche Bedeutung hat die Vorlage? Die Vorlage wurde von Ihrer Kommission umbenannt in "Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung". Dies erfolgte nach Abschluss der Diskussionen - aus gutem Grund: Der neue Titel gibt den modifizierten Inhalt besser wieder. Dass das Thema nicht so sachfremd ist, zeigt ein Blick in die Zukunft. Ihre Kommission arbeitete stark faktenorientiert und wagte - auch aufgrund der Erfahrung mit der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II - keinen allzu euphorischen Blick in die Zukunft. Alle Berechnungen durch die Verwaltung und Ihre Kommission erfolgten statisch, also auf der Grundlage dessen, was heute auf dem Tisch liegt, ohne Berücksichtigung des Zukunftspotenzials.

Eine Studie, die auf Anregung unserer Schwesterkommission durchgeführt wurde, möchte ich aber trotzdem gerne erwähnen. Diese Studie kam in unserer Kommission aufgrund von Erfahrungen in der Vergangenheit zu wenig zum Tragen. Dieser Bericht geht davon aus, dass mit der Vorlage, wie sie von unserer Kommission verabschiedet wurde, gegenüber dem Status quo längerfristig mit dynamischen Effekten im Umfang von 1,4 Milliarden Franken zu rechnen ist. Interessant ist aber, dass der grösste Teil davon in den Sozialversicherungen landen würde. Die Studie spricht von 1,4 Milliarden Franken, von denen 940 Millionen an die Sozialversicherungen, 290 Millionen an die Kantone und Gemeinden sowie 170 Millionen an den Bund gehen würden. Das heisst, 67 Prozent der zukünftigen Effekte würden die Sozialversicherungen betreffen - zwei Drittel! Es gibt in dieser Vorlage eine innere Verwandtschaft zwischen Sozialversicherungen und Steuern, selbst ohne die 2-Milliarden-Zuweisung an den AHV-Fonds. Auch deshalb ist ein Gesamtpaket "Steuerreform mit AHV-Finanzierung" gerechtfertigt.

Fazit: Die Vorlage ist erforderlich, weil wir uns verpflichtet haben, die Sonderstatus aufzuheben, und weil wir für den Wirtschaftsstandort Schweiz Rechtssicherheit herstellen wollen. Sie ist erforderlich, weil auf Bundesebene 50 Prozent der Gewinnsteuereinnahmen von juristischen Personen im Risiko stehen. Sie ist erforderlich, weil auf Kantons- und Gemeindeebene ebenfalls 20 Prozent der Gewinnsteuereinnahmen von juristischen Personen im Risiko stehen. Sie ist erforderlich, weil zwei Drittel der zukünftigen Effekte die BO 2018 E 445 Sozialversicherungen betreffen. Sie ist erforderlich, weil das Wegbrechen der Einnahmen zu einem massiven Leistungsabbau auf allen Ebenen und zu Sparprogrammen führen müsste. Sie ist erforderlich, weil die Sozialversicherungen sonst zusätzlich unter Druck kämen, und sie ist erforderlich, weil Arbeitsplätze in der Schweiz gefährdet wären und ins Ausland verschoben würden.

Wie eingangs erwähnt: Es geht ums Wohlergehen, es geht um unseren Wohlstand. Dieser ist neben einer starken Wirtschaft auch geprägt von funktionierenden und zahlungsfähigen Sozialversicherungen. Das sind Gründe genug, um auf die Vorlage einzutreten.

Folgen Sie in der Detailberatung Ihrer Kommission, und stimmen Sie der Vorlage zu - zum Wohle der Schweiz!

Levrat Christian · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe socialiste

Nous avons vraisemblablement affaire ici à l'objet le plus important de cette législature. Aussi, avant d'aborder le détail du projet, permettez-moi deux remarques préliminaires.

La première: ce projet fait suite au rejet, par la population, de la réforme de l'imposition des entreprises III, par presque 60 pour cent des votants. Le projet a été rejeté premièrement parce que les pertes fiscales pour la Confédération et les cantons étaient trop importantes; deuxièmement parce que la population avait remarqué une absence de compensation sociale des cadeaux fiscaux, réservés pour l'essentiel aux grandes entreprises et aux multinationales; troisièmement parce qu'une bonne partie de la population avait encore en tête les mauvaises expériences qui ont été faites avec la réforme de l'imposition des entreprises II, puisque le Tribunal fédéral avait constaté, lors de cette votation, que la population avait été "induite en erreur" par le Conseil fédéral quant aux conséquences financières de ladite réforme. C'est précisément à l'aulne de ces trois critiques - pertes fiscales, compensation sociales et correction de la réforme de l'imposition des entreprises II - que nous devons juger le projet issu des travaux de notre commission.

La deuxième remarque préliminaire que je souhaite faire, parce que cela n'a pas été évoqué dans le débat de ce jour et que cela a été largement occulté dans les discussions qui l'ont précédé, c'est qu'il s'agit ici de la suppression des statuts spéciaux accordés aux multinationales installées en Suisse. Il s'agit finalement de savoir si nous entendons sur le plan global nous mettre en conformité - être "compliant" - avec ce qui est attendu aujourd'hui de la part d'un Etat moderne qui est connecté globalement sur le plan économique. Ces statuts spéciaux doivent être supprimés parce que l'OCDE le souhaite, parce que l'Union européenne le souhaite, parce que si nous ne faisons rien, nous serons à la fin de cette année sur une liste noire, avec des conséquences importantes, moins pour les entreprises concernées que pour le reste de notre économie. Si nous le faisons, c'est aussi parce qu'il est moralement et politiquement devenu indéfendable de procéder par le biais de statuts spéciaux qui s'apparentent à une forme de dumping fiscal, qui détruisent le substrat fiscal des autres Etats de la planète, et qu'il était impossible pour nous de ne pas réagir rapidement.

J'y vois - pardonnez-moi cette comparaison - un parallèle avec l'abolition du secret bancaire. La stratégie de niche que poursuivait notre pays, dans le cas du secret bancaire comme dans celui des statuts spéciaux, a été graduellement remise en question sur le plan international. Des règles ont été établies pour garantir une certaine équité. La Suisse a tardé, trop tardé, ici comme dans le cas du secret bancaire, mais elle a fini, sous pression, par reprendre les standards fixés dans l'intérêt de tous par les Etats regroupés au sein de l'OCDE. Nous avons réagi trop tard et trop lentement - cela nuit probablement à la crédibilité de notre place économique -, mais celles et ceux qui, aujourd'hui, en appellent à la sécurité du droit, les entreprises qui nous disent vouloir savoir à quel régime elles vont être soumises, feraient bien de se souvenir que la difficulté à laquelle nous sommes confrontés réside dans cette stratégie de corsaires fiscaux qu'elles ont encouragée, une stratégie de corsaires fiscaux qui a été défendue par la majorité de ce conseil durant des années.

Nous devons donc en tirer des leçons et éviter de reproduire les erreurs du passé. Nous ne pouvons pas remplacer les privilèges fiscaux actuels par d'autres privilèges fiscaux qui, demain, seraient contestés immédiatement. Il est exclu de substituer à des mécanismes honnis d'autres mécanismes contestés eux aussi. Or le projet sur lequel nous nous prononçons n'évite que très partiellement ce piège. En effet, je ne suis pas certain que les dispositions prévues sur les "patent boxes", par exemple, soient acceptées durablement. J'ai quelques doutes sur le fait que le régime lié à la déduction des intérêts notionnels, même limité à Zurich, provoque des acclamations dans les autres pays de l'OCDE.

Vous pouvez bien sûr considérer que ce sont les lois de la concurrence fiscale internationale et qu'il n'est pas particulièrement répréhensible d'essayer d'exploiter quelques niches. Mais on ne m'empêchera pas de retenir à la fois de la suppression du secret bancaire comme de celle des statuts spéciaux que notre pays ne peut pas se permettre une stratégie de niche, une stratégie de corsaire fiscal, et que si celles-ci sont peut-être possibles pour des Etats comme Singapour ou Dubaï, elles ne le sont pas pour la Suisse qui a une économie trop variée, des intérêts trop divers, qui nous rendent trop vulnérables aux menaces de sanctions, de liste noire, grise ou autre.

Donc pour terminer cette trop longue introduction, permettez-moi de retenir que la suppression des statuts fiscaux représente un progrès éthique et politique qu'il faut saluer et que ce progrès ne doit pas être réduit à néant par un exercice qui consisterait à remplacer un régime financier inique par un autre qui le serait également. Voilà pour les deux remarques préliminaires que je voulais faire.

Passons maintenant au projet dans son ensemble. Il y a trois concepts qui ont été débattus dans la commission et le rapporteur les a exposés de manière détaillée.

Il y a premièrement le projet du Conseil fédéral, un projet qui était contesté aussi bien par la droite que par la gauche. En effet, à droite on considérait que l'introduction d'une limite à 70 pour cent pour l'imposition des dividendes empiéterait sur les compétences cantonales et conduirait à des difficultés d'acceptation en tout cas, puisque Swiss Family Business avait déjà annoncé un référendum si cette limite du Conseil fédéral était maintenue. A gauche, d'aucuns considéraient que les compensations sociales qui étaient prévues par le biais des allocations familiales n'étaient pas satisfaisantes: elles n'étaient pas suffisantes en volume, elles ne concernaient pas l'ensemble de la population puisqu'elles s'adressent aux parents et elles ne concernaient pas la Suisse romande puisque, à l'exception du canton de Neuchâtel, le niveau des allocations familiales y est plus élevé que les minimums dont nous parlions. Il fallait donc craindre un échec assez rapide en votation populaire du concept du Conseil fédéral.

Le deuxième concept qui a été défendu, d'ailleurs de manière assez ironique aussi bien par des représentants assez marqués à droite que par certains milieux très à gauche, consistait à supprimer les statuts spéciaux et à laisser les cantons en régler ensuite les conséquences. L'idée peut paraître intéressante. Elle a le mérite en tout cas de la simplicité par rapport au projet dont nous parlons. Ceci dit, elle entraîne assez immédiatement un chaos dans la mise en oeuvre de cette réforme fiscale dans les cantons puisque ceux-ci seraient livrés à eux-mêmes; elle conduit à une accélération de la concurrence fiscale entre les cantons; elle accélère la baisse des taux fiscaux cantonaux, avec des conséquences extrêmement difficiles à prévoir pour la Confédération, y compris sur le plan global. Ce deuxième concept, lui aussi, me paraît peu porteur de solutions.

Tant et si bien que nous arrivons au troisième concept - et, à ce jour et malgré toutes les critiques et tous les débats que j'ai pu suivre et auxquels j'ai assisté, je n'ai pas entendu parler d'autres concepts que ces trois-là. Nous arrivons donc à ce troisième concept que propose la Commission de l'économie et des redevances de notre conseil. Ce concept commence par corriger les excès de la réforme de l'imposition des entreprises II, et c'est pour nous un aspect absolument central - Madame Anita Fetz l'a rappelé. Il corrige, au moins BO 2018 E 446 partiellement, le principe de l'apport en capital et il augmente l'imposition des dividendes au niveau fédéral de 60 à 70 pour cent, en introduisant sur le plan cantonal un plancher à 50 pour cent. J'aurais souhaité aller au-delà, mais il faut noter que, par rapport au statu quo, l'introduction de ce plancher de 50 pour cent représente un progrès et une correction très partielle - mais une correction malgré tout - de la réforme de l'imposition des entreprises II.

Nous avons ensuite, et c'est le deuxième point du projet de la Commission de l'économie et des redevances, un redimensionnement des pertes fiscales en comparaison avec la réforme de l'imposition des entreprises III. Nous avions chiffré les pertes fiscales, dans le débat sur la réforme de l'imposition des entreprises III, à 3 milliards de francs; nous sommes aujourd'hui, pour faire simple, à 2 milliards de francs avec cette réforme fiscale. Ce redimensionnement passe par la suppression de la déduction des intérêts notionnels sur le plan fédéral, ainsi que pour l'ensemble des cantons à l'exception de celui de Zurich.

Il est clair que l'extension de la déduction des intérêts notionnels à l'ensemble des cantons serait pour nous absolument inacceptable. La situation particulière de Zurich, ou d'autres cantons qui voudraient suivre la même stratégie fiscale, repose sur un taux d'imposition élevé en comparaison nationale et sur la mise en application d'instruments très ciblés, avec un "Mitnahmeeffekt" - un effet d'aubaine - aussi limité que possible pour quelques sociétés. Que des cantons qui ont des taux d'imposition notoirement plus bas puissent faire usage du même instrument est absolument impensable: cela conduirait à une sous-fiscalisation des bénéfices des entreprises concernées, qui n'est pas acceptable pour nous.

Donc un redimensionnement des pertes fiscales est prévu par le biais de la suppression de la déduction des intérêts notionnels et par une limitation des instruments, notamment des "patent boxes", qui sont mis à disposition des cantons dans leur stratégie fiscale.

Il y a deux manières de juger ce compromis de la Commission de l'économie et des redevances. On peut le comparer aux espoirs de celles et ceux qui ont gagné la votation sur la réforme de l'imposition des entreprises III. De ce point de vue, il faut reconnaître que les succès fiscaux sont modestes. En particulier, je pense qu'il aurait fallu aller plus loin dans la correction de l'apport en capital. Je pense également que même si la correction de l'imposition des dividendes relève des cantons, qu'elle est liée à l'imposition du revenu et qu'elle doit être corrélée à l'imposition du bénéfice des entreprises, nous aurions pu et nous aurions dû limiter quelque peu la concurrence fiscale intercantonale en fixant un plancher à 70 pour cent; du reste, les cantons eux-mêmes le souhaitaient.

Il n'en reste pas moins que si on compare cet aspect fiscal du projet dont nous sommes appelés à débattre non pas à nos espoirs, ce que je considère qu'il aurait fallu faire, mais au statu quo, nous avons quelques progrès substantiels: d'abord la suppression des statuts fiscaux, ce qui me paraît décisif; ensuite la correction de l'apport en capital; et enfin l'augmentation de l'imposition du dividende.

J'en arrive à la question sociale. Nous avons retenu, et c'est à mon avis un des résultats incontestables de la votation sur la réforme de l'imposition des entreprises III, que sans compensation sociale, il n'y a pas de réforme de l'imposition des entreprises qui soit envisageable. C'est le constat auquel sont arrivés les cantons. C'est le constat auquel est arrivé le Conseil fédéral. C'est le constat auquel sont arrivés les grandes associations et les partis de notre pays. Monsieur Germann l'a rappelé il y a eu différentes tables rondes auxquelles nous avons participé les uns et les autres à différents titres et selon nos différentes fonctions, et il y avait un très fort consensus à ce stade pour considérer que seule une réforme qui comprend des compensations sociales suffisantes a une chance devant le peuple.

La question qui se pose aujourd'hui, c'est de savoir si une compensation sociale par le biais de l'AVS est praticable ou pas. Premièrement, rappelons que la situation financière de l'AVS est extrêmement précaire. Nous avons déjà en 2017 un résultat qui se trouve être négatif. Or la proposition de la commission apporte à l'AVS 2 milliards de francs par année de manière dynamique. D'abord, par une augmentation de la part de la Confédération aux dépenses de l'AVS, un élément qui variera donc en fonction de l'évolution des dépenses de l'AVS; ensuite, par un versement de l'entier du pour-cent démographique de la TVA à l'AVS, un élément qui variera aussi, mais en fonction de l'évolution des recettes de la TVA et du pour-cent démographique; et enfin, par une augmentation des cotisations salariales de 0,3 pour cent répartie de manière paritaire entre employeurs et employés.

L'assainissement de l'AVS est nécessaire et le débat politique sur l'AVS n'est pas clos, j'en suis bien conscient. Mais, avec ces 2 milliards de francs, nous obtenons le temps qui est nécessaire pour mener ce débat avec la sérénité requise. De mon point de vue, et en fonction des chiffres qui nous ont été présentés, la situation de l'AVS doit être considérée comme stabilisée jusque vers 2024/25. J'admets que l'on puisse voir les choses différemment, mais à mon avis, la perspective d'une augmentation de l'âge de la retraite des femmes dans un futur proche s'éloigne, car nous avons ici un assainissement de l'AVS par le biais d'un financement supplémentaire, sans attenter aux prestations.

Pour que chacun ait en tête un ordre de grandeur, rappelons que l'augmentation de l'âge de la retraite des femmes représente 1,3 milliard de francs de recettes supplémentaires ou de dépenses non effectuées pour l'AVS. La solution que nous vous proposons apporte 2 milliards de manière dynamique au financement de l'AVS. Il n'y a donc de mon point de vue plus de nécessité de prendre des mesures aussi urgentes et impopulaires qu'une baisse des prestations de l'AVS, parce que nous avons trouvé un mode de financement qui permet de l'éviter à court terme et nous donne le temps nécessaire pour mener avec la population les débats qui sont utiles. Il s'agit notamment du débat sur l'âge de la retraite des femmes, dont nous ne ferons pas l'économie, et sur le lien entre l'âge de la retraite des femmes et les progrès en matière d'égalité salariale. Vous n'arriverez pas à convaincre la population - car nous mènerons ce débat devant le peuple si c'est nécessaire - qu'il faut augmenter l'âge de la retraite des femmes si nous ne prenons pas en parallèle des mesures sérieuses pour corriger les inégalités salariales auxquelles elles sont confrontées durant l'ensemble de leur vie professionnelle. Mais nous avons besoin de temps pour mener ce débat sur l'égalité, de temps pour mener ce débat sur l'AVS, et c'est précisément le temps que nous nous donnons en apportant aujourd'hui 2 milliards d'argent frais à l'AVS chaque année.

Permettez-moi de conclure avec trois questions finales. Premièrement, est-ce que cette réforme est sociale? Est-ce que ce que nous proposons est social?

J'ai lu avec quelque étonnement des commentaires du directeur des finances du canton de Zoug, qui considérait que cette réforme était assez peu sociale. Permettez-moi, avec tout le respect que je dois au directeur des finances du canton de Zoug, de dire qu'il n'a vraisemblablement pas bien compris le mode de financement de l'AVS s'il considère que ce que nous proposons manque d'ambition sur le plan social. Bien sûr, nous pouvons voir qu'un tiers du financement est amené par la Confédération, un second tiers par les employeurs et le troisième tiers par les salariés, et c'est équilibré.

Mais intéressons-nous au tiers amené par les salariés - parce que c'est le coeur de son argumentation. Il faut retenir que, sur ce tiers, vous avez l'immense majorité des cotisations AVS qui sont financées par les plus aisés, à savoir par les personnes ayant les revenus les plus élevés. Vous connaissez le mécanisme: on paie des cotisations sans limite en fonction de son revenu; si vous avez un revenu de 10 millions de francs, vous payez des cotisations sur 10 millions. Par contre, les prestations, elles, sont limitées et sont les mêmes, ou presque, pour tous.

Cela nous conduit à une situation dans laquelle 93 pour cent des gens touchent davantage de l'AVS que ce qu'ils paient. C'est-à-dire que le financement de l'AVS repose pour l'essentiel sur le 7 pour cent le plus aisé de la population. Une adaptation des cotisations salariales conduit de fait à faire financer par le 7 pour cent de la population BO 2018 E 447 des améliorations sociales, ou un maintien des prestations sociales dans le cadre de l'AVS pour le 93 pour cent de nos compatriotes. Pour le dire en francs, pour que vous passiez de la catégorie des gagnants à celle des perdants dans l'AVS, il vous faut un revenu constant de 130 000 francs par année sur l'ensemble de votre vie professionnelle. Cela concerne évidemment une minorité de personnes.

Donc pour moi nous avons, sur le plan social, une réforme fiscale qui profite plutôt aux classes aisées - c'est la part fiscale dont nous parlons -, et nous avons une réforme de l'AVS qui profite clairement, y compris avec le mode de financement que nous proposons, aux milieux populaires et aux classes moyennes. Nous avons donc sociologiquement une réforme qui est équilibrée si nous lions la question de l'AVS et la question fiscale.

Ma deuxième remarque a trait au contrat de générations. Je n'ai pas bien compris l'argument qui consisterait à dire que, finalement, cette réforme est financée par les jeunes en faveur des personnes les plus âgées. Quel est l'intérêt des jeunes générations? C'est que nous ayons un système d'assurances sociales qui soit financé correctement; c'est que nous ayons un système d'assurances sociales qui, contrairement à ceux de tous les pays qui nous entourent, ne repose pas sur le développement d'une dette sociale importante qui est transférée aux générations futures. Nous avons un système de financement qui est stable. Avec cette injection de 2 milliards de francs, nous stabilisons l'AVS, ce qui est dans l'intérêt des générations actuelles. Je ne crois pas qu'on puisse considérer qu'il est particulièrement injuste de financer cette réforme de l'AVS par le biais d'une cotisation salariale plutôt que par le biais de la TVA - nous avons par le passé augmenté la TVA pour l'AVS, c'est le fameux pour-cent démographique. Depuis 1975, les cotisations sociales n'ont pas été adaptées. On ne saurait donc considérer qu'il soit excessif d'adapter le montant de ces cotisations puisqu'elles n'ont pas été modifiées entre 1975 et aujourd'hui.

Troisième et dernière remarque, en guise de conclusion, sur le lien formel. Le président de la commission et Monsieur Graber ont été très clairs à ce sujet: l'Office fédéral de la justice est arrivé à la conclusion que le traitement parallèle du Projet fiscal 17 et du financement de l'AVS était acceptable. Cela constitue une pratique constante ou à tout le moins régulière de notre Parlement que d'avoir une interprétation large de la question de l'unité de la matière. C'est logique, parce que cela représente le coeur de notre travail politique qui est de créer des liens pour trouver des solutions, pour dépasser les blocages auxquels nous sommes confrontés.

Alors bien sûr que la solution que nous avons trouvée peut être considérée comme originale, mais elle n'est pas fondamentalement différente de ce que nous avons fait ou de ce qu'ont fait nos prédécesseurs lorsqu'ils ont lié l'introduction de la TVA au subventionnement des primes d'assurance-maladie - on peut là aussi se poser la question de savoir si le lien entre les deux choses était évident; elle n'est pas très différente de ce que nous avons fait avec les accords bilatéraux, pas très différente non plus de ce que nous avons fait lorsque nous avons introduit la péréquation financière et la répartition des tâches - une multitude de lois différentes sur des objets différents qui ont été soumises simultanément au peuple -, et ce n'est certainement pas différent de ce que proposait le Conseil fédéral avec les allocations familiales - Monsieur Graber l'a dit de manière convaincante.

Il n'y a donc pour moi, au final, pas de raison de jubiler, parce que le projet ne correspond pas à ce que je considérerais comme nécessaire pour mettre un terme aux abus de la concurrence fiscale auxquels nous sommes confrontés. Ce n'est pas le projet que j'aurais ou que nous aurions rédigé seuls si nous pouvions opérer hors du rapport de force politique actuel mais, au final, il s'agit d'une amélioration par rapport au statu quo sur le plan fiscal, d'un apport financier indispensable pour l'AVS et d'un progrès décisif pour les deux dossiers les plus importants de la législature, ce qui doit être notre objectif.

Je suis un peu frappé de constater que ceux qui, à longueur de journée et à longueur de pages dans leurs journaux, se plaignent du blocage auquel est confronté le Parlement et de l'incapacité du Parlement à mener à bien des réformes, sont les mêmes qui considèrent, aujourd'hui, que le projet est beaucoup trop ambitieux et que les membres du Conseil des Etats se sont transformés en dangereux aventuriers en essayant d'aborder ces deux questions de fond.

La question que nous devons nous poser est celle de savoir si, politiquement, le projet est équilibré. Ma réponse est oui, même s'il ne correspond pas à ce que j'aurais fait, puisqu'il y a un équilibre qui tient compte des forces politiques. Quant à savoir si le projet est socialement équilibré, la réponse est ici encore oui, puisqu'un équilibre indispensable a été trouvé pour les classes les plus aisées et les milieux populaires en liant les deux réformes. Enfin, à la question de savoir si nous avons une chance de gagner une votation populaire en nous basant sur les critères que nous avons définis, là encore, pour moi, la réponse est oui.

Parfois, en politique, il faut oser prendre des risques; parfois, en politique, il faut oser faire preuve de courage et, à mon sens, c'est ce dont a fait preuve la commission.

Je vous invite à soutenir le projet qui est soumis aujourd'hui à votre appréciation.

Föhn Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich bin natürlich bei dieser Vorlage unter anderen Vorzeichen gestartet als mein Vorredner. Als ich in die Kommissionsarbeit eingestiegen bin, hatte ich klare Vorstellungen davon, was die Steuervorlage 17 zu beinhalten hat und was sie eben nicht zu beinhalten hat respektive was nicht in diese Vorlage gehört. Ich hatte mich vor allem auf drei Punkte konzentriert:

1. Die Vorlage soll föderal umgesetzt werden. Der Bund soll lediglich den Rahmen festlegen, in dem sich die Kantone bei der Umsetzung der Steuervorlage 17 zu bewegen haben. Das heisst, auf eine Vereinheitlichung der kantonalen Dividendenbesteuerung ist zu verzichten.

2. Es darf keine merkliche Mehrbelastung für den Mittelstand geben, das heisst für die KMU, für die Kleinstunternehmer und insbesondere für die Familienunternehmen. Das heisst, auf eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung vonseiten des Bundes und der Kantone ist zu verzichten.

3. Auf eine Verknüpfung mit einer Sozialvorlage ist klar zu verzichten, denn das kommt sachfremd daher. Das habe ich, Herr Graber, schon von allem Anfang an gesagt, und ich meine, Sie hätten das sogar schriftlich bekommen, sogar bevor wir in der Kommission in diese Debatte eingestiegen sind. Damit lege ich auch meine Interessenbindung offen: Ich bin im Vorstand von Swiss Family Business und bin natürlich auch Unternehmer. Ich habe ein Kleinunternehmen, ein Familienunternehmen. Ich sage immer und immer wieder: Uns wird es treffen.

Im Sinne einer Lösungsfindung bin ich während der Kommissionsberatung zwei, drei Schritte zurückgekrebst. Denn ich will eine Lösung, und die Schweiz braucht eine Lösung - aber nicht eine Lösung um jeden Preis. Ich zweifle je länger, je mehr, ob die heutige Vorlage richtig aufgegleist ist. Trotzdem werde ich eintreten.

Der Kommissionssprecher sprach schon heute davon - das hat mich ein bisschen gestört -, dass die Vorlage absturzgefährdet sei. Dieses Wort hat er mehrfach gebraucht. Ja hallo! Wenn der Kommissionspräsident und -sprecher schon beim Eintretensreferat mehrfach von einer Absturzgefährdung spricht, müssen wir uns schon Gedanken darüber machen, ob wir auf dem richtigen Weg sind und ob wir die Arbeit ernst genug angegangen sind. Aber es gibt ja noch einen Zweitrat, und ich vertraue auf diesen Zweitrat, auf den Nationalrat. Der Nationalrat hat die hehre Aufgabe, eine, wie der Kommissionssprecher auch gesagt hat, bessere Lösung auszuarbeiten, welche nicht von so vielen Seiten her angreifbar ist wie die heutige.

Ich weiss nicht, wie es Ihnen nach dem Bekanntwerden dieser ständerätlichen Steuervorlage 17 ergangen ist und ergeht. Ich spreche hier besonders die Verknüpfung mit der AHV an. Alt Ständeratspräsidenten - Sie hören richtig: Präsidenten -, alt Ständeratsmitglieder, alt Nationalratsmitglieder und vor allem Gewerblerinnen und Gewerbler, aber auch Gesundheitspolitiker haben mich mehrfach wegen des Vorgehens, wegen der Art, wie wir das aufgegleist haben, BO 2018 E 448 angesprochen. Sie sind zum Teil recht forsch auf mich zugekommen, so ungefähr mit den Worten, was uns da denn überhaupt in den Sinn gekommen sei; diese beiden Vorlagen hätten weniger als gar nichts miteinander zu tun, seien also völlig sachfremd; mit Blick auf eine eventuelle Abstimmung sei die Einheit der Materie überhaupt nicht gewahrt: Wozu solle denn das Volk Ja oder Nein sagen können, zur Steuervorlage 17 und/oder zur Erhöhung der Lohnprozente zugunsten der AHV?

Immer und immer wieder kam die Bemerkung: Du hast dieser Vorlage auch zugestimmt. Das wurde nicht verstanden. Ich hinterfrage mich auch, je länger, je mehr. Je öfter ich angesprochen und gebeten werde, mich zu erklären, desto mehr macht sich bei mir berechtigterweise Unsicherheit breit, insbesondere betreffend die Einheit der Materie. Das eine Element kommt wirklich sachfremd daher. Mache ich die Betrachtung aus Sicht der Steuervorlage, so ist die Erhöhung der Lohnprozente zugunsten der AHV völlig sachfremd und damit kaum oder überhaupt nicht erklärbar. Aber auch aus Sicht einer AHV-Reform oder -Teilreform ist eine Verknüpfung mit der Steuerreform völlig sachfremd und somit ebenfalls nicht erklärbar oder kaum erklärbar.

Das Volk müsste dann allenfalls mit einem einzigen Ja oder Nein über zwei total unterschiedliche Dinge befinden. Es könnte zu zwei völlig sachfremden Themen nur mit einem Ja oder Nein Stellung nehmen. Ganz bestimmt möchten viele zur AHV Ja sagen, aber die Steuervorlage 17 ablehnen oder umgekehrt zur Steuervorlage 17 Ja sagen, aber eine so einseitig daherkommende AHV-Teilrevision ablehnen. Logischerweise sagen dann die allermeisten, die auch nur an einem Element Zweifel haben, zu dieser ganzen sachfremden Verknüpfung Nein. So haben wir nichts gewonnen, gar nichts, im Gegenteil.

Die Vorlage hat viel zu viele Angriffspunkte. So wird sie in einer allfälligen Volksabstimmung nie, niemals Bestand haben. Und doch: Wir müssen eine Lösung finden, eine Lösung, die hier im Parlament mehrheitsfähig ist, aber auch vor dem Volk Bestand hat. Diese Vorlage muss eine Volksabstimmung überstehen. Wir machen heute nichts anderes, als zwei gescheiterte Vorlagen zu verknüpfen. Zwei gescheiterte Projekte zu verbinden, sei es im Geschäfts- oder im Politleben, hat noch nie zum Erfolg geführt.

Es darf auch nicht sein, dass die Vorlage juristisch anfechtbar sein wird. Dies wäre nach heutigem Stand der Vorlage ohne Weiteres möglich. Denn die Frage der Einheit der Materie ist bei Weitem nicht geklärt. Ich zitiere wörtlich aus der explizit in Auftrag gegebenen Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz, die das Bundesamt der Kommission zugehen liess, die aber auch öffentlich einsehbar ist: "Die Ergänzungen betreffend die AHV-Finanzierung lassen sich hingegen unter dem Aspekt der Einheit der Materie nicht so eindeutig beurteilen. Beurteilt man die Vorlage vor dem Hintergrund der in der Lehre geäusserten 'strengen' Auffassung, die kaum Unterschiede macht zwischen Verfassungsinitiativen und Gesetzesvorlagen ... und unter Heranziehung der in der Regel strengen bundesgerichtlichen Rechtsprechung gegenüber den Kantonen ... so ist das gewählte Vorgehen unter dem Gesichtswinkel der Einheit der Materie kritisch zu betrachten. Die Unternehmensbesteuerung und die Änderungen des AHVG betreffen unterschiedliche Sachgebiete, und der 'sachliche Zusammenhang', der für die Verknüpfung in einer Vorlage vorausgesetzt wird, springt jedenfalls nicht in die Augen."

In derselben Stellungnahme wird auch Pierre Tschannen zitiert, und daran hält sich anscheinend die Gerichtsbarkeit: "Jedes Abstimmungsgeschäft - gleich, ob Initiative oder Behördenvorlage - muss von Bundesrechts wegen die Einheit der Materie wahren ... Umgekehrt wird die Einheit der Materie verletzt, wenn der Zusammenhang unter den Regelungselementen einer Vorlage künstlich erscheint oder gar rein abstimmungstaktisch motiviert ist." Man höre und staune! Ist es nicht abstimmungstaktisch motiviert, dass wir diese zwei Vorlagen verknüpfen? Ja - einerseits im Parlament und andererseits vor dem Volk.

Man könnte noch viel zitieren. Ich lege die Frage doch ein bisschen anders aus als unser Kommissionspräsident.

Persönlich sehe ich, dass möglichst sofort und möglichst parallel zwei Vorlagen präsentiert werden sollten: einerseits die Steuervorlage 17 ohne jegliche Verknüpfung und andererseits, wenn man das will, eine AHV-Vorlage, welche wirklich eine AHV-Vorlage ist und als solche bezeichnet werden darf. Nein, wir haben jetzt sogar den Titel abgeändert, von "Bundesgesetz über die Steuervorlage 17" zu "Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung". Es geht hier also nicht um eine AHV-Vorlage, sondern nur um eine Teilfinanzierung, und strukturell wird dann gar nichts gemacht. Und ich höre x-fach, dass das so nicht geht. Es muss alles angegangen und in diese Vorlagen aufgenommen werden, damit die AHV über Jahre gesichert ist, nicht nur während diesen wenigen Jahren, während denen wir hier im Rat sitzen. Auch das Rentenalter 65/65 müsste dann angegangen werden. Also, wir brauchen zwei voneinander unabhängige, ausgereifte, verständliche und ehrliche Vorlagen, die zu Ende gedacht sind, über eine längere Zeit Bestand haben und ordnungspolitisch ausgereift sind - und nichts anderes.

Die Steuervorlage beinhaltet sehr, sehr gute Elemente - das muss ich jetzt auch sagen -, und wir müssen eine Lösung finden. Aber diese Vorlage muss auch eine Volksabstimmung überstehen und darf nachträglich nicht angreifbar sein; das wäre dann sogar wirklich das Schlimmste. Der Kommissionspräsident hat heute gegen Schluss seines Votums gesagt, in der Kommission sei keine Begeisterung aufgekommen. Ich frage Sie: Wie wollen Sie eine Volksabstimmung überstehen, wenn nicht einmal vom Kommissionspräsidenten oder von der Kommission die kleinste Begeisterung ausgeht?

Frau Fetz hat ihre rote Linie festgelegt. Ich kann die rote Linie der Gewerbler kundtun. Die kantonale Dividendenbesteuerung hätte ich am liebsten offengelassen - ich habe ja auch einen entsprechenden Minderheitsantrag gestellt -, aber sie darf die 50-Prozent-Grenze sicher nicht übersteigen. Also, das ist das höchste der Gefühle, das wir zulassen. Was ich auch noch will, ist das Versprechen des Bundesrates und der Kommissionsmitglieder, die das aufgegleist haben, dass bei einer weiteren AHV-Reform und -Vorlage die Lohnprozente nicht mehr angetastet werden. Vor allem von Herrn Graber möchte ich dann diese Zusage haben. Ich habe schon mehrfach gesagt, dass ich dann diese Politiker politisch an die Wand nageln würde, wenn dieses Versprechen gebrochen würde. Das sage ich hier klipp und klar.

Ich betrachte heute diese Vorlage als Kompromiss auf halbem Wege, maximal auf der ersten Wegstrecke eines Marathons. Der Nationalrat hat dann die hehre Aufgabe, merkliche Verbesserungen vorzunehmen. Wir können dann in der Differenzbereinigung definitiv eine Vorlage zum Wohle aller schmieden.

Ich werde eintreten. Je nach Verlauf der Detailberatung und je nach Abstimmungsergebnissen werde ich in der Gesamtabstimmung zustimmen oder mich allenfalls enthalten.

Schmid Martin · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe libéral-radical

Diejenigen, die spät reden, haben immer das Pech, dass sie nur noch vor einer qualitativen und nicht mehr vor einer quantitativen Delegation sprechen können.

Die Lösung, die heute hier auf dem Tisch liegt, ist keine gute. Sie ist aber unter den Rahmenbedingungen einer abgelehnten Vorlage, einer skeptischen Bevölkerung und einer Wirtschaft, welche eben starke und verlässliche Rahmenbedingungen will, die beste Lösung, und deshalb habe ich ihr auch zugestimmt.

Ich werde drei Themenbereiche beleuchten. Zuerst erlaube ich mir ein paar Bemerkungen zur Ausgangslage und zu den Grundsätzen, die wir in der Kommission gewählt haben, dann möchte ich zu den staatspolitischen Aspekten sprechen und schliesslich zur Alternative, die aus meiner Sicht bei einer Ablehnung dieses Konzepts zu verfolgen ist.

Zuerst zu den Annahmen hinter dem Kompromiss: Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, dass die Kommission quasi dieses Bild der Waage genommen habe, das mir persönlich gar nicht gefällt, einen Franken Steuerausfälle mit einem Franken bei der AHV zu kompensieren. Meines Erachtens ist richtig, was Herr Levrat gesagt hat. Er hat gesagt, dass aus Sicht der Abstimmungsgewinner die rote Linie dort BO 2018 E 449 liege, dass diese 2 Milliarden Franken in die AHV-Finanzierung gehen müssen, und viel weniger bei den Ertragsausfällen aus den Unternehmenssteuern. Kollege Graber hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es eine völlig statische Betrachtung ist. Wir haben diejenigen Steuerausfälle genommen, welche statisch von den Kantonen gemeldet worden sind, welche - statisch betrachtet - beim Bund dort aufgeführt worden sind. Wir wissen alle, dass es nicht statisch bleiben wird. Es wird so oder so Veränderungen geben, welches auch immer die Variablen sind.

In diesem Kontext hat sogar Kollegin Fetz zu Recht darauf hingewiesen, dass ja die Abstimmungen in den Kantonen noch vorbehalten bleiben. Wir regeln heute nicht die Umsetzung in den kantonalen Gesetzen. Wenn Frau Kollegin Fetz jetzt schon davon spricht, dass sie oder ihre Gruppierung sich dann in Basel dafür einsetzen werden, dass die Umsetzung eben nicht mit den Ausfällen erfolgt, wie sie der Bundesrat in der Botschaft niedergeschrieben hat, so zeigt das gerade auch, unter welchen Voraussetzungen wir dieses Konzept angegangen sind. Es hat sehr viele Variablen. Die kantonalen Parlamente werden die Steuersatzsenkungen noch diskutieren müssen. Es bleiben Referenden in den Kantonen vorbehalten.

Die Vorlage ist vielleicht die Wunschvorstellung der Regierungen und kann auch mehrheitsfähig sein. Ich möchte das nicht bestreiten. Sie kann, muss es aber nicht sein. Wir haben in diesem Kontext nach dieser ausgewogenen Lösung gesucht, die letztlich eine politische Lösung ist. Herr Levrat hat - aus seiner Sicht - von diesen 2 Milliarden Franken gesprochen. Aus meiner Sicht ist es nur ehrlich, wenn wir sagen, wir haben uns in etwa dem Ziel angenähert, dass diese Vorlage auch für die Abstimmungsgewinner letztlich erträglich und tragbar sein kann. So viel einmal zu diesem Thema.

Wenn jetzt Herr Kollege Föhn darauf hinweist, dass es aus seiner Sicht schwierig sei, der AHV eine Zusatzfinanzierung zu geben, so möchte ich doch darauf hinweisen, dass es im Frühjahr oder in der letzten Debatte im Rahmen des Budgets noch zwei Gruppierungen gegeben hat, die beide ein S und ein P - die eine noch ein V - in ihrer Abkürzung haben, die sich dafür eingesetzt haben, dass der Überschuss des Bundes in die AHV geht. Das erwähne ich im Kontext der Kritik, wir würden in Bezug auf die Finanzierung der AHV etwas tun, was völlig fremd sei. Richtig ist, dass mit diesem Konzept kein Ausbau der AHV stattfindet, aber dass mindestens die Finanzierungsbasis für eine gewisse Zeit in einem gewissen Umfang verbreitert wird. Es war mir noch wichtig, dies zu den Annahmen zu sagen.

Ich komme zum Staatspolitischen: Die Einheit der Materie trage ich letztlich mit. Ich glaube, dieser Grundsatz ist nicht verletzt. Wenn man das politisch im Zweitrat optimieren will, dann kann man das meines Erachtens derart tun, dass man zwei verschiedene referendumsfähige Vorlagen daraus macht. Aber dann müsste aus meiner Sicht zwingend darin enthalten sein, dass das Inkrafttreten der einen Vorlage vom Inkrafttreten der anderen Vorlage abhängt. Das wäre für mich eine Variante. Aber letztlich ist es auch eine Verknüpfung: Das eine würde ohne das andere nicht in Kraft treten. Das ist möglicherweise eine Variante. Umgekehrt teile ich die Auffassung derjenigen, die sagen, dass das Prinzip der Einheit der Materie vielleicht geritzt, aber nicht gebrochen ist. Das ist hier meine Position.

Bei den staatspolitischen Aussagen möchte ich schon darauf hinweisen, dass der Bund in der Steuergesetzgebung der Kantone nur eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz hat - ich bin ein starker Verfechter dieses Prinzips. Wir stellen natürlich fest, dass wir in Bezug auf die Teilbesteuerung bei den Dividenden und in Bezug auf den Steuersatz bei der NID, den wir mit dieser Vorlage verknüpfen, immer mehr Elemente einführen, welche die kantonale Hoheit beschränken. Das gefällt mir persönlich nicht. Das Gleiche gilt auch für die Ausführungsbestimmungen bei der NID, welche ein kantonales Instrument sind, das der Bundesrat hier im Detail regulieren will. Ich möchte die kantonalen Finanzdirektoren auffordern, von sich aus für mehr Selbstbestimmung zu kämpfen. Mir als bürgerlichem Vertreter wird in der Kommission vorgeworfen, es seien die Finanzdirektoren selbst, die die Kompetenzen der kantonalen Parlamente beschränken wollten. Sie hätten ja die Teilbesteuerung gefordert und wollten, dass man den Kantonen die Kompetenzen nimmt. Ich glaube, das ist eine Diskussion, die wir dort einmal führen müssen. Ansonsten sind die Seminare der kantonalen Finanzdirektoren oder der Konferenz der Kantonsregierungen, wo wir über Einschränkungen des Föderalismus sprechen, eben schwierig zu führen. Meines Erachtens sollten die Kantone mehr Selbstbewusstsein an den Tag legen. Das ist ihre Hoheit.

Zur Einschränkung bei der Dividendenbesteuerung, der NID und den Lösungen beim Kapitaleinlageprinzip: Wir haben versucht, hier einen Kompromiss zu machen. Auch ich habe grundsätzlich bei vielem steuerpolitisch meine grössten Bedenken, etwa wenn wir Dinge, die in der Unternehmenssteuerreform II gerade vom Volk angenommen wurden, wieder rückgängig machen. Aber ich glaube, das ist ein Teil dieses Kompromisses, und ich trage ihn mit, solange diejenigen Partner, die am Tisch gewesen sind, dies auch tun. Bisher ist das der Fall, deshalb hat er auch meine Unterstützung.

Kollege Levrat hat zu Recht darauf hingewiesen, was die Alternativen sind. Wir haben dies in der Kommission auch diskutiert. Er hat von den ganz Linken und den ganz Rechten gesprochen. Ich kann Ihnen schon sagen: In diesem Sinne wäre ich einmal einer, der mit den Linken sympathisiert. Ich habe der Vorlage zugestimmt, ich mache Ihnen aber noch bekannt, was mein Alternativkonzept ist, wenn das dann nicht durchgeht. Aus meiner Sicht müsste man dann eine Lösung wählen, die gegenüber der Botschaft keine Änderungen im Finanz- und Lastenausgleich macht. Diese Anpassungen im Finanzausgleich braucht es, sonst können die Hochsteuerkantone keine Anpassungen beim Step-up machen. Diesbezüglich könnten wir auf der Basis der Botschaft bleiben.

Im DBG würde ich dann in grossen Teilen keine Änderungen machen. Auf die Kantonsfinanzierung müssten wir verzichten, weil diese gerade von den Abstimmungsgewinnern stark kritisiert wurde: Durch diese Steuerreformen werde der Bundeshaushalt belastet. Da müsste man beim geltenden Recht bleiben, dürfte also den Kantonsanteil bei der direkten Bundessteuer nicht erhöhen. Somit hätten wir quasi keine Änderung auf Stufe DBG, und der Bund hätte, wie das die Abstimmungsgewinner ja auch immer gefordert haben, seine Einnahmen gesichert.

Dann kommen wir bei diesem Alternativkonzept der ganz Linken und der ganz Rechten auf die Stufe der Kantone. Die Kantone sind unter Druck, da man international die Steuerregimes abschaffen muss. Da sind wir uns einig. Die Schweiz hat gar keine Variante in diesem Bereich, um gegen den internationalen Druck anzukämpfen. Die Kantone müssten diese Regimes von sich aus aufheben, wenn wir das nicht mit unserer Reform, in der wir jetzt AHV und Steuern verknüpft haben, machen. Sie müssen das machen, der Druck ist einfach zu gross. Wir müssen Rechtssicherheit schaffen, auch, wie das schon verschiedene Kollegen gesagt haben, für unseren Wohlstand.

Auf der Stufe StHG müsste man die Regimes abschaffen und den Step-up unbedingt gewähren. Dieser kommt quasi einer Übergangsfrist gleich. Das müsste man machen, sonst hätte das auch Auswirkungen auf den Finanzausgleich, die für Geberkantone sicher nicht tragbar wären. Dann könnte man ja fakultativ die NID für alle Kantone und die Patentbox einführen. Es wäre den Kantonen überlassen, wie sie mit dem umgehen.

Ich glaube, das ist das Alternativkonzept für den Fall, dass diese Vorlage jetzt nicht weiterverfolgt werden sollte.

Ich habe dieser Lösung zugestimmt, weil mir bewusst ist, dass sie staatspolitisch diejenige ist, die am meisten Unzufriedenheit zurücklässt und höchstwahrscheinlich mehrheitsfähig ist. Wenn sie aber nicht mehrheitsfähig ist, dann werden wir einfach die Umsetzung machen müssen. Wer will dann gegen ein solches Alternativkonzept das Referendum ergreifen? Aus Sicht der Abstimmungsgewinner gäbe es ja keine Steuerausfälle, es würde alles gleich bleiben. Aus Sicht von Swiss Family Business oder der KMU würde es keine Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden geben. Das einzige Problem - und zwar ein gravierendes, das man nicht BO 2018 E 450 unterschätzen darf - sind diejenigen Kantone, die eine spezielle Situation haben, die nicht am höheren Bundesanteil partizipieren würden und damit viel stärker in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt wären.

Ich komme zum Schluss: Ich war wie Kollege Föhn in der Kommission, auch Herr Levrat war dort und die weiteren Redner. Wir haben lange darüber gerungen, was eine Lösung sein kann. Ich stehe hinter dieser Lösung. Solange auch die anderen Bundesratsparteien hinter dieser Lösung stehen, tun wir, glaube ich, gut daran, diesen Weg weiter zu begehen, obwohl hüben und drüben eine grosse Unzufriedenheit besteht. Aber manchmal ist das gar nicht schlecht für ein politisches Projekt.

Zanetti Roberto · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe socialiste

Ich schaue auf die Uhr und versuche, mich kurzzufassen.

Ich will nicht die Alternativszenarien auch noch diskutieren; das würde den Zeitrahmen sprengen. Ich glaube, der Mechanismus der Steuervorlage und der AHV-Geschichte ist erklärt worden und muss nicht weiter erörtert werden. Ich mache aber eine Bemerkung zum Hinweis von Kollege Hannes Germann, dem ich ungern widerspreche: Er hat gesagt, diese Verknüpfung sei keine Sternstunde parlamentarischer Arbeit. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dieses Projekt hier in der Kommission habe ich als Sternstunde des Parlamentarismus erlebt. Wir standen unter extremem Zeitdruck, es ist eine hochkomplexe Vorlage. Wir hatten ein Abstimmungsergebnis, das halt schon sehr, sehr deutlich war. Wir haben in der Schweiz die politische Kultur, dass wir Abstimmungsverlierer nicht demütigen; das soll auch für Abstimmungsgewinner gelten, auch sie haben gewisse Interessen, die sie verfechten können. So sind wir in die Arbeit gestiegen. Wir haben wirklich Gesetzgebungsarbeit gemacht, nicht das, was wir üblicherweise machen. Üblich ist, dass wir eine bundesrätliche Vorlage so ein bisschen in den technischen Details optimieren. Wir haben wirklich gesetzgeberisch etwas Neues geschöpft und es dann an die Verwaltung, an den Bundesrat zurückgegeben; die haben uns das technisch, handwerklich aufgearbeitet. Es war also eine hervorragende Zusammenarbeit mit dem Departementschef, mit seinem Team. So haben wir uns zusammenraufen können. Also für mich war es eine Sternstunde parlamentarischer Arbeit.

Peter Föhn - wir werden dann bei einer Minderheit aufeinandertreffen - hat gesagt, er habe da eine rote Linie. Genau diese rote Linie habe ich auch. Er hat die rote Linie von unten her, ich habe die rote Linie von oben her. Ich finde, ich werde es dann bei der Detailberatung begründen, es gibt gute Gründe für meine Variante, aber ich habe grosses Verständnis für Peter Föhn. Die ganze Arbeit in der Kommission war getragen von gegenseitigem Verständnis. Deshalb ist das das einzig Mögliche. Es ist nicht das politisch Beste, weder aus meiner Sicht noch aus der Sicht des Steuerrechtlers Martin Schmid, noch aus der Sicht des Gewerbevertreters Peter Föhn, aber es ist das einzig politisch Mögliche. Der Ständerat hat gescheitere Varianten aus dem Nationalrat nie abgelehnt; ich erinnere mich auch nicht, dass je so etwas gekommen wäre. (Heiterkeit) Wenn aus dem Nationalrat aber gescheitere Varianten kommen sollten, dann werden wir darauf eintreten. Hier waren wir unter extremem Zeitdruck. Also zum Beispiel nur schon das Auseinanderdröseln der beiden Vorlagen wäre technisch gar nicht zu machen gewesen. Da lassen wir uns gerne überraschen.

Ich sage Ihnen, wenn Politik wirklich die Kunst des Möglichen ist, dann haben wir, das könnte man so sagen, ein Kunstwerk abgeliefert. Mehr war in dieser kurzen Zeit politisch nicht möglich. Deshalb werde ich ohne Begeisterung eintreten. Wenn in der Detailberatung noch die eine oder andere Justierung vorgenommen wird, werde ich dann mit Überzeugung hinter dieser Vorlage stehen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie ebenfalls eintreten und dann in der Detailberatung noch die eine oder andere Feinjustierung vornehmen.

Kuprecht Alex · Mit-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wir haben jetzt aus der Sicht der Finanzpolitiker sehr vieles gehört. Ich betrachte es als wichtig, dass hier vielleicht auch einmal die Brille der Sozialversicherungspolitiker angezogen wird.

Nun, die Nachricht, dass die WAK unseres Rates eine einvernehmliche Lösung bei der Steuervorlage gefunden habe und einstimmig diesen Lösungsansatz unterstützen würde, war überraschend wegen des Umstands, dass gleichzeitig auch noch die AHV zu mehr Geld gelangen wird. Den dort vorhandenen finanziellen Problemen könne damit für ein paar Jahre im gleichen Aufwisch begegnet werden, ohne bezüglich der strukturellen Probleme der ersten Säule etwas unternehmen zu müssen. Auf den ersten Blick könnte man meinen, alles sei wunderbar, das Problem des Finanzministers und die Gefahr, auf die schwarze Liste der OECD zu kommen, seien somit eliminiert. Auch der Chef des Departementes des Innern habe sein Problem mit einem Klappenschlag ebenfalls für eine Weile aufgeschoben und sich Luft verschafft. Was soll denn an einer derartigen Vorlage noch kritisiert werden?

Aus der Distanz betrachtet und in Kenntnis des Inhaltes muss man aber leider feststellen, dass dies ein grosser Trugschluss ist. Einmal mehr haben es weder der Bundesrat in seiner Vorlage noch die vorberatende Kommission mit diesem Mix an Problemlösungen geschafft, dem Parlament bzw. dem Erstrat eine ordnungspolitisch saubere und dem internationalen Steuerproblem gerecht werdende Vorlage zu unterbreiten. Schon der Bundesrat packte systemfremd die Erhöhung der Kinderzulagen in die Vorlage und griff somit, um die Gunst der Bürgerinnen und Bürger respektive der politischen Linken zu gewinnen, in die Autonomie der Kantone ein. Die Festlegung der über den gesetzlichen Mindestbetrag hinausgehenden Kinderzulagen ist bekanntlich in der Autonomie und Kompetenz der Kantone. Daran ändert auch deren Zustimmung zu dieser Vorlage nichts.

Die WAK unseres Rates trat auf diese Vorlage ein und muss wohl der Weisheit verfallen sein, noch schlauer als der Bundesrat zu sein. Sie verknüpfte den AHV-Teil der abgelehnten Altersvorsorge 2020 mit dieser Vorlage und beabsichtigt nun, der AHV mehr Geld zufliessen zu lassen und damit gleich zwei Fliegen auf einen Streich zu erledigen. Dieser Überraschungscoup wurde in der Eile der Kommissionsberatung selbstverständlich ohne Vernehmlassung vorgenommen. Eine solche braucht es ja nur für eine neue AHV-Vorlage, für die allerdings schon alle möglichen Inhalte in Botschaften und zahlreichen Berichten auf dem Tisch liegen.

Es kann ja wohl nicht mehr erstaunen, dass ordnungspolitisch derart gravierende Sündenfälle vorkommen. Schon seit längerer Zeit interessiert in diesem Hause eine ordnungspolitisch saubere, sachgerechte, ehrliche und verfassungskonforme Legiferierung niemanden mehr. Opportunistisches Vorgehen geniesst leider auch in unserer Kammer einen immer höheren Stellenwert. Den Spruch "Man muss am Ende keine Schönheitskonkurrenz gewinnen, sondern die Vorlage durchbringen" habe ich schon einmal gehört - wir kennen das Ergebnis vom letzten September. Die Stimmen nach einem Referendum mehren sich.

Auch die Verfassungskonformität wurde in der Eile erst im Nachgang abgeklärt. Die Verfassung wird einmal mehr geritzt oder gar nicht respektiert. Zwei Vorlagen, die in keiner Art und Weise sachlich etwas miteinander zu tun haben, werden auf die Schnelle zusammengewürfelt, in der Hoffnung, dass dann bei einem Referendum die Stimmberechtigten Ja sagen. Schon bei der EL-Reform fügte man ein sachfremdes Thema aus der abgelehnten Altersvorsorge 2020 in die Vorlage ein. Staatspolitisch fragwürdig ist dieses Vorgehen mit Sicherheit.

Trotz bereits erfolgter Kommissionsberatung holte man in Windeseile kurz danach noch ein Gutachten beim Bundesamt für Justiz ein, um sich das zweifelhafte Vorgehen bestätigen zu lassen. Anders kann man das kaum interpretieren. Ausdrücke wie "Grenzfall" oder "vertretbar" lassen den schalen Nachgeschmack eines Gefälligkeitsgutachtens zugunsten der fragwürdigen Vorlage zurück. Immerhin hat das Bundesgericht bei ähnlichen Konstrukten in kantonalen Vorlagen anders entschieden. Eines ist aber sonnenklar: Die Einheit der Materie, die sonst immer so hochgehalten wird, ist für mich auf üble Art und Weise verletzt worden. Deshalb ist ein differenzierter Abstimmungsentscheid für die BO 2018 E 451 Stimmberechtigten nicht möglich, es sei denn, die Vorlage werde im Zweitrat, was ich hoffe, noch getrennt. Ich habe mir die Frage gestellt, ob nicht gerade derartige Vorgehensweisen zum Verlust des Vertrauens der Bevölkerung in die politischen Akteure beitragen.

Es kommt einer Entmündigung der Bürgerinnen und Bürger gleich und erweckt den Anschein, dass diese ja sowieso nicht fähig sind, die richtigen Entscheide zu fällen. Die Realität sieht allerdings anders aus. Sie sind sehr wohl imstande, differenzierte Entscheide zu fällen. Dieses Vorgehen ist ein Musterbeispiel dafür, wie die Volksrechte in einer direkten Demokratie ausgehebelt werden. Derartige Grundhaltungen, gesetzgeberische Mauscheleien und Schlitzohrigkeiten werden auf die Dauer nicht von Erfolg gekrönt sein. Es wäre höchste Zeit, wieder eine saubere, sachgerechte und ordnungspolitisch korrekte Parlamentsarbeit zu machen, auch dann, wenn diese dem Bürger und der Bürgerin wahrscheinlich schwieriger zu erklären ist. Das Risiko, sich mit einem negativen Entscheid unter Umständen ein Problem einzuhandeln, müsste aber konsequenterweise durch den Entscheidungsträger auch getragen werden.

In absehbarer Zeit werden diese Kammer und die vorberatende SGK wieder vor einer Revision der AHV und des BVG stehen. Die AHV-Vorlage geht noch diesen Monat, so hat man gehört, in die Vernehmlassung. Es ist leider zu befürchten, dass durch die in die Steuervorlage 17 eingebauten Filetstücke diese dringende Revision hinausgezögert, eventuell auf die lange Bank geschoben und schlussendlich dann verwässert wird. Strukturell dringend notwendige Änderungen wie die Anpassung der ersten und zweiten Säule an die demografische Entwicklung oder die Langlebigkeit werden wohl noch schwieriger vorzunehmen sein, und damit droht die Gefahr einer völligen Destabilisierung unserer wichtigsten Sozialwerke. Der Bumerang wird dann mit voller Wucht zurückkommen. Kompromisslösungen mit Geben und Nehmen werden wohl noch schwieriger, weil die positiven Elemente bereits in die Steuervorlage 17 hineingegeben worden sind, notabene ohne sozialpolitisch etwas Längerfristiges oder strukturell Positives geschaffen zu haben.

Wer glaubt, dass strukturell eine Erhöhung des Rentenalters nun für immer als erledigt betrachtet werden kann und die weitere Problemlösung sich lediglich auf die weitere Erhöhung der Geldflüsse oder gar auf Leistungsausbauten beschränken wird, der irrt sich mit Sicherheit. Auch die jüngere Generation wird sich nicht immer noch mehr Beiträge für den Ausgleich im Sozialversicherungssystem gefallen lassen. Die Jungparteien haben sich diese Woche ja bereits zu Wort gemeldet. Mit der Verknüpfung wird eine schlechte Ausgangslage und schwierige Basis für die anstehenden Reformen bei den wichtigsten Sozialversicherungen geschaffen. Einen Vorgeschmack der Reaktionen der Sozialpartner konnten wir den Medien bereits letzte Woche entnehmen.

Ich bin nun gespannt, wie der Nationalrat auf diese Vorlage, der in diesem Rat wohl mehrheitlich zugestimmt wird, reagieren wird. Ich bin für mich zum Entschluss gekommen, sie hier, zum heutigen Zeitpunkt auf jeden Fall, nicht zu unterstützen, sondern abzulehnen.

Minder Thomas · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre

"Genialität und Wahnsinn" titelte kürzlich die "Basellandschaftliche Zeitung". Wäre die Vorlage Ausdruck von Genialität, müsste man ihr zustimmen. Doch das ist sie leider nicht. Ich lehne sie nun nicht ab, weil sie Wahnsinn wäre, nein, ich lehne sie ab, weil sie ordnungspolitisch und staatspolitisch falsch ist.

Der von der Kommission vorgeschlagene Entwurf ist vielleicht nicht gerade Wahnsinn, aber Blödsinn allemal. Die Verknüpfung von Sozialversicherung bzw. Altersvorsorge auf der einen Seite mit Wirtschafts- und Steuerpolitik auf der anderen Seite - alles in ein und derselben Vorlage - ist schlicht ein Unding. Ich würde das Argument genauso vorbringen, wenn man die Kampfjetbeschaffung mit der Flüchtlingspolitik oder die Gelder für Entwicklungshilfe mit jenen für den Strassenbau verknüpfen würde. Wenn gewisse Parteien, Parlamentarier und sonstige Akteure diese Verknüpfung nun genial finden, so warne ich vor diesem staatspolitischen Präzedenz- und Sündenfall.

Dass im Nationalrat ab und zu mal der Zweihänder hervorgenommen wird, ist bekannt. Doch wo ist hier die Chambre de Réflexion? Ist es nicht gerade der Ständerat, welcher bei ordnungspolitischen Sündenfällen intervenieren müsste? Umso erschrockener müssen wir feststellen, dass diese Art, zu politisieren und Kompromisse zu schmieden, nicht aus dem Nationalrat kommt, sondern aus unserer eigenen Kommission. Ich möchte den Aufschrei in unserem Rat hören, wenn aus dem Nationalrat eine Vorlage käme, welche die Verkehrspolitik mit der Asylpolitik oder die Sozialpolitik mit der Sicherheitspolitik verknüpfen würde.

Ich habe mir noch heute Morgen überlegt, einen Antrag auf ein Splitting in zwei Erlasse mit zwei Titeln, beide dem fakultativen Referendum unterstellt, einzureichen. Dies hätte einen Antrag auf Rückweisung an die Kommission bedingt. Aus Zeitgründen, weil die Vorlage dringend ist, das erkenne ich auch -, habe ich jedoch darauf verzichtet.

Ich hoffe nun fest, dass für einmal der Nationalrat die Funktion der Chambre de Réflexion übernimmt und diesen Sündenfall, den wir heute begehen, korrigiert.

Wir können ohne Probleme bei jeder Vorlage, bei jeder Schwierigkeit solche Verknüpfungen beschliessen, um die andere Seite ins Boot zu holen. Wir können sehr wohl, um den anstehenden Planungsbeschluss zum neuen Kampfjet beim Volk eher durchzubringen, gleich auch noch eine tiefere Krankenkassenprämie in die Vorlage einbauen. Daher rührt meine ablehnende Haltung zu diesem staatspolitischen Blödsinn.

All jene, die nun glauben, dass sie das Ei des Kolumbus gefunden haben, machen die Rechnung ohne den Wirt. Bei dieser Vorlage sind, wir haben es gehört, die KMU, die Unternehmer und ihre Angestellten der Wirt. Der Wirt wird der Vorlage aus verschiedenen Überlegungen nicht zustimmen. Die versprochene Reduktion der Gewinnsteuer wird im selben Atemzug mit höheren Kosten bei der AHV und einer höheren Teilbesteuerung der Dividenden zunichtegemacht. Vergessen Sie bitte nicht, dass 98 Prozent aller Firmen in der Schweiz KMU sind.

Der Schuss könnte also nach hinten losgehen, dann nämlich, wenn die Unternehmer und Arbeitgeber wegen der höheren Abzüge für AHV-Beiträge Forderungen nach Lohnerhöhungen seitens der Belegschaft befürchten. Natürlich gilt das auch für den Arbeitnehmer. Er hat mit der Erhöhung des AHV-Abzuges weniger Lohn in der Tasche. Aus diesen Überlegungen könnte er an der Urne sehr wohl Nein stimmen.

Wenn ich jetzt provozieren wollte, so könnte ich gar behaupten, das sei eine versteckte Agenda der Gewerkschaften, sie würden hier zustimmen, weil sie so einen geeigneten Vorwand und Grund hätten, erneut Lohnerhöhungen zu fordern. Dass Arbeitnehmer mit dieser Vorlage durch die höheren AHV-Abzüge weniger Lohn haben, ist unbestritten. Warum soll der Arbeitnehmer dieser Vorlage zustimmen? Soll er das Bauernopfer sein? Soll er Financier sein? Soll er Mittel zum Zweck sein, damit die Unternehmungen tiefere Steuern haben? Eines ist so sicher wie das Amen in der Kirche: Bleibt die AHV-Sanierung Bestandteil dieser Vorlage, so werden die KMU-Besitzer Nein stimmen, denn sie müssen mit höheren Kosten und mit der Gefahr rechnen, dass ihre Arbeitnehmer alsdann Lohnerhöhungen fordern.

Wenn jemand eine Volksinitiative lancieren will, so muss er bekanntlich die Einheit der Materie respektieren. In den letzten Jahren mussten sich einige Initiativkomitees den Vorwurf anhören lassen, ihre Initiative würde das Kriterium der Einheit der Materie verletzen. Wenn wir aber legiferieren wie bei dieser Vorlage, soll das plötzlich nicht mehr gelten. Das bezieht sich nicht nur auf die Verknüpfung der AHV-Sanierung mit der Unternehmenssteuerreform, das geht ebenso an die Adresse des Bundesrates, der die Erhöhung der Kinderzulagen - wir haben es eben gehört - in die Vorlage eingebaut hat. Was haben denn die Erhöhung der Kinderzulagen oder die Erhöhung der AHV-Beiträge mit einer Unternehmenssteuerreform zu tun? Um Himmels willen, was soll das? Ja, da lasse ich das Wort "Wahnsinn" wirklich gelten.

Das Kriterium der Einheit der Materie gilt auch für das Parlament. Jedes Abstimmungsgeschäft, ob es eine Initiative oder eine Behördenvorlage ist, muss von Bundesrechts BO 2018 E 452 wegen die Einheit der Materie wahren. Nach Basler Kommentar, St. Galler Kommentar und Verfassungskommentar von Professor Biaggini, aber ebenso gemäss Staatsrechtler Auer gilt die Einheit der Materie auch für Bundesgesetze. Der Antrag der WAK-SR, den Titel zu ändern, demonstriert das Unbehagen. Die Einheit der Materie gilt insbesondere für referendumspflichtige Vorlagen wie diese. Es kann nicht sein, dass wir bei unserem höchsten Politrecht, der Volksinitiative, die Einheit der Materie fordern, dass wir eine Volksinitiative sogar für ungültig erklären, wenn die Einheit der Materie nicht gegeben ist, wir uns aber bei den eigenen Vorlagen komplett um die Einheit der Materie foutieren.

Es gibt bekanntlich Stimmen in diesem Rat, die finden, das Kriterium der Einheit der Materie gelte für Bundeserlasse nicht. Was für das Volk gilt, sollte für uns aber auch gelten. Kollege Bischof, Sie haben vergessen, einen Satz aus dem Gutachten des Bundesamtes für Justiz auf Seite 4 zu zitieren: "Unzulässig ist aber die Verknüpfung von Vorlagen, die miteinander in keinerlei Zusammenhang stehen." Das ist Birchermüesli-Politik, da mache ich nicht mit. Das geht wirklich nicht. Entschuldigung, das ist ein lauter Appell, diese Art von Gesetzesmacherei ja nicht einreissen zu lassen. Ich werde hierzu auch gleich in dieser Session einen Vorstoss einreichen.

Einige von Ihnen sprechen gar von Rechtssicherheit - von mehr Rechtssicherheit! Ist es Rechtssicherheit, wenn Firmen nie wissen, ob wir beim Lösen eines Problems auch noch gleich ein anderes Problem integrieren? Gerade der Ständerat sollte bei einem solchen Kuhhandel nicht mittun. Wenn alle immer wieder sagen, wir seien die Chambre de Réflexion, dann ist jetzt der richtige Moment, den Warnfinger zu erheben.

Wie soll das Volk an der Urne entscheiden, wenn wir, der Bundesrat oder sogar die Kommission derart fremde Elemente in den Entwurf einbauen, die null und nichts mit der angedachten und ursprünglichen Idee einer Unternehmenssteuerreform zu tun haben? Ich hoffe fest, dass die Jungparteien, die in diesen Tagen das Referendum angekündigt oder zumindest angedroht haben, das durchziehen.

Die Ablehnung der beiden letzten Vorlagen, Unternehmenssteuerreform III und AHV-Vorlage, durch das Volk zeigt exemplarisch, dass beim Überladen einer Vorlage eher ein Nein an der Urne resultiert. Das könnte auch jetzt wieder der Fall sein.

Es gibt also keinen Grund, Bundesratsvorlagen anders zu behandeln als Volksinitiativen, denn das Schutzobjekt ist in beiden Fällen der Stimmberechtigte. Sein Recht auf freie Willensäusserung und unverfälschte Stimmabgabe muss gewährt sein. Da das anscheinend nicht alle so sehen, sollten wir das Thema wenigstens im Parlamentsgesetz regeln - dazu reiche ich einen Vorstoss ein. Das ist mein Fazit zu dieser Vorlage. Ich lehne sie daher ab und hoffe, dass der Nationalrat die sozialpolitischen Elemente aus der Vorlage kippt und eine saubere Unternehmenssteuerreform präsentiert, allenfalls in zwei Erlassen.

Noser Ruedi · Mit-M · Conseil des Etats · Zurich · Groupe libéral-radical

Wenn man so spät redet, kann man ja auch hinten beginnen. Beginnen wir als Erstes gerade mal bei der AHV.

Ich glaube, das Erste, wenn man zu einer Chambre de Réflexion gehören will, ist, dass man zu den Leuten hier in diesem Land ehrlich ist. Ehrlichkeit würde doch eigentlich bedingen, dass man sagt, dass mehr zu bezahlen ist, wenn das Rentenniveau stabil bleiben soll. Das wird man nicht ändern können. Und es wäre ebenso ehrlich, wenn man der Jugend sagt, dass sie am längsten mehr bezahlen werde, egal, welche Lösung man trifft. Das gehört zur Ehrlichkeit in diesem Lande. Das finde ich einmal ganz wichtig. Wir haben ein Rentenversprechen, das nicht finanziert ist, und das ist zu bezahlen. Das werden wir nicht ändern können.

Jetzt komme ich zu einem weiteren Punkt: Haben diese Vorlage und die AHV etwas miteinander zu tun oder nicht? Wenn ich Dialekt sprechen würde, würde der eine oder andere wissen, dass ich aus einem Landsgemeindekanton komme und ich dort auch politisiert wurde. Mir ist die Ehrlichkeit, mit der man an einer Landsgemeinde auftreten muss, etwas ganz Wichtiges; ich habe dort ganz wichtige Dinge gelernt, eines davon ist, dass man auch ehrlich hinstehen muss.

Wenn Sie die Botschaft hervornehmen - ich brauche nicht das Gutachten zu nehmen, das der Kommissionspräsident zitiert hat -, lesen Sie dort in Kapitel 5.3: "Die Erhöhung der Familienzulagen verfolgt hingegen ein anderes Ziel. Die Integration dieser Änderung in die Steuervorlage 17 dient primär der politischen Akzeptanz." So steht es schwarz auf weiss drin. Die Botschaft ist schon lange veröffentlicht. Niemand hat das Thema der Einheit der Materie vorgebracht, aber es steht schwarz auf weiss drin. Das Justizdepartement wird die Botschaft geprüft haben, es ist also hier eigentlich alles klar. Den Rest überlasse ich dann den Juristen.

Was hat nun die Kommission gemacht? Die Kommission hat den Sozialausbau aus der Botschaft herausgenommen, und die Kommission hat anstelle der Kinderzulagen die AHV-Finanzierung hineingenommen. Jetzt bitte ich Sie, mit uns zusammen einmal zu überlegen: Gibt es jetzt einen Zusammenhang zwischen der Steuerreform und der AHV-Finanzierung oder nicht? Ich durfte von Kollege Levrat lernen: Wenn ich ihn richtig zitiere, hat er gesagt, 93 Prozent der Menschen in diesem Land würden weniger in die AHV einzahlen, als sie dann AHV bekämen. Wenn Sie die Botschaft weiter vorne öffnen, stellen Sie fest: Wir wollen mit dieser Steuerreform die international Mobilen hier in unserem Land halten können; das macht etwa 170 000 Arbeitsplätze aus. Es steht nicht in der Botschaft drin, aber ich glaube, wenn wir uns gegenseitig in die Augen schauen, werden wir uns sicher einig sein: Diese 170 000 Arbeitsplätze sind die Arbeitsplätze von Leuten, die mehr in die AHV einzahlen, als sie von der AHV bekommen. Ich vermute das sehr stark, weil ja auch argumentiert wird, dass das wertschöpfungsstarke Arbeitsplätze sind. Diese 170 000 Arbeitsplätze sind 3,4 Prozent der Arbeitsplätze der Schweiz, wenn man sie bei 5 Millionen veranschlagt - 3,4 Prozent. Wenn es wirklich so ist, dass 93 Prozent weniger einzahlen, als sie herausnehmen, und wir 3,4 Prozent der Menschen mit solchen hohen Löhnen hier im Land behalten können, dann leisten wir einen substanziellen Beitrag an die Sozialwerke.

Nehmen Sie auch die dynamische Rechnung, die der Bundesrat vorgelegt hat: Der Bundesrat sagt bei der dynamischen Rechnung, zwei Drittel - zwei Drittel! - dieser Steuerreform kommen den Sozialwerken zugute. Ich frage Sie wirklich: Ist es mit einer Wirtschaft, die diese mobilen Firmen nicht mehr im Land hat, einfacher, die AHV zu sanieren, oder ist es einfacher, die AHV mit einer Wirtschaft zu sanieren, die die mobilen Firmen noch im Land hat? Ich glaube, die Antwort ist klar. Die Frage lautet doch, und da bin ich etwas bei Frau Fetz: Seid ihr für dieses Reformpaket, bei dem es in erster Linie darum geht, dass die hochbezahlten Arbeitsplätze, die die AHV eigentlich hochgradig subventionieren, hier im Lande bleiben? Oder wollt ihr das nicht? Das ist die Fragestellung. Ob die Juristen zu diesem Schluss kommen oder nicht, interessiert mich als Ingenieur weniger. Aber als Ingenieur, der diese Dinge anschaut, bin ich der Ansicht - es ist für mich glasklar -: Das hat etwas miteinander zu tun.

Dann komme ich noch zu einem letzten Punkt, ohne dazu lange zu sprechen: Sie können sich an die Debatte zur Unternehmenssteuerreform III hier erinnern. Sie war gehässig. Ich glaube, so darf ich sagen, wir hatten seltsame Abstimmungen. Ich musste mir von Kollega Levrat in der Debatte etwas anhören, und ich war nur bei der zweiten Diskussion hier, nicht bei der ersten. Es war in der Kommission doch klar, dass wir so nicht mehr weitermachen können; erstens mal, weil wir eine Abstimmung verloren hatten, aber es gibt noch einen ganz anderen Grund: Der Kommissionspräsident hat gesagt, wenn es kein Referendum gebe, werde man nächstes Jahr im Januar erste Bestimmungen frühzeitig in Kraft setzen und den Rest werde man ein Jahr später in Kraft setzen. Tatsache ist, wir brauchen jetzt Sicherheit. Die Budgets, die Investitionen, die Entscheide für 2019 fallen nicht 2019, sie fallen jetzt. Jetzt wird entschieden, und die Schweiz muss jetzt klarmachen und wissen, ob sie in der Lage ist, ihre Probleme zu lösen oder nicht.

Stellen Sie sich vor, wir hätten eine ebenso zerstrittene Debatte hier im Rat gehabt, wie wir sie bei der BO 2018 E 453 Unternehmenssteuerreform III hatten. Stellen Sie sich das nur einmal vor! Was würde dann die Öffentlichkeit schreiben? Was würden dann die Zeitungen schreiben? Ich sage es Ihnen offen und ehrlich: Wenn sich die Medien ein bisschen über die Einheit der Materie äussern, dann ist das der kleinstmögliche Schaden, den wir haben können, verglichen mit dem Schaden, wenn wir uns gegenseitig die Haare ausreissen, wie dies bei der Unternehmenssteuerreform III der Fall war. Das ist doch eine Tatsache, die wir anzuerkennen haben.

Ich habe nichts dagegen, wenn der Zweitrat eine bessere Lösung bei dieser Verknüpfung hinkriegt. Herr Minder hat gesagt, wie kompliziert es ist. Meines Erachtens - ich schaue Ihnen jetzt in die Augen, Herr Minder - kann der Erstrat diese Vorlage gar nicht auseinandernehmen. Es funktioniert gar nicht, weil es entweder eine parlamentarische Initiative mit Zustimmung der Schwesterkommission braucht, oder man muss das machen, was Sie vorhin gesagt haben, nämlich eine Rückweisung. Als Erstrat kann man es gar nicht auseinandernehmen.

Halten wir es doch mit Herrn Zanetti: Geben wir das Paket so mit einem überzeugenden Ja an den Zweitrat. Sollte es dem Zweitrat gelingen, eine Mehrheit für eine bessere Lösung über Parteigrenzen hinaus - es braucht eine Mehrheit weit über Parteigrenzen hinaus! - zu finden, was gemäss Kollege Zanetti noch nie gelungen ist, ich masse mir nicht an, das so zu sagen, dann werden wir das auch wieder anschauen. Da habe ich überhaupt keine Angst. Ich bitte Sie wirklich, setzen Sie sich mit einem überzeugenden Ja für diese Vorlage ein. Es braucht den Wohlstand der Schweiz, und es braucht das Steuersubstrat der Schweiz für Bund, Kantone und Gemeinden. Wir alle brauchen das, wenn wir in Zukunft hier eine Kultur haben wollen, in der wir miteinander Lösungen finden können.

Zum Schluss noch eine Bemerkung zu Kollege Kuprecht: Vielleicht geht der Geist der WAK ja auch auf Ihre Kommission über, und Sie finden dann vielleicht auch einmal gemeinsam gute Lösungen, die einstimmig verabschiedet werden.

Caroni Andrea · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Nach Kollege Minders Ausführungen zu Genie und Wahnsinn bis hin zu Blödsinn versuche ich es jetzt noch mit etwas Freisinn oder mit viel Glück sogar mit etwas Feinsinn. Ich hatte das nicht ganz zweifelsfreie Vergnügen, als Stellvertreter in der Kommissionsdebatte zu sein, und habe wie viele hier im Saal mit dem Geschäft gerungen. Ich möchte nur noch zwei Anmerkungen anbringen: die eine zur Frage, ob man so etwas darf, die andere zur Frage, ob man es auch tun soll.

Die erste ist die auch von Herrn Minder wieder aufgeworfene Frage, die Verfassungsfrage, die auch von Kollege Kuprecht zelebriert wurde. Jene, die mich schon etwas kennen, wissen, dass ich in Verfassungsfragen normalerweise keinen Spass kenne. Aber hier komme ich für einmal zu einem etwas entlastenden Schluss, und zwar zum Schluss, dass uns die Einheit der Materie nicht im Weg steht.

Ich komme auf eine etwas radikalere Art und Weise zu diesem Schluss als die meisten Staatsrechtler und auch als das Bundesamt für Justiz und die Bundeskanzlei. Mir scheint es zwar auch für ausgefuchste Winkeladvokaten ein Ding der Unmöglichkeit, hier wirklich einen sachlichen Zusammenhang zu konstruieren, auch wenn man die Steuervorlage 17 jetzt noch etwas als AHV-Finanzierungsvorlage darstellen will. Ich hatte fast etwas Mitleid mit dem Bundesamt für Justiz, das diesen Bericht schreiben musste. Irgendwo schrieben sie, da musste ich schmunzeln, der sachliche Zusammenhang springe jedenfalls nicht ins Auge. Ich würde mal sagen, das ist die Untertreibung der Legislatur. Es springt viel eher ins Auge, dass es wahnsinnig schwierig ist, hier einen sachlichen Zusammenhang zu sehen; vielmehr sieht man natürlich einen politischen.

Damit hat Herr Minder natürlich Recht: Eine Volksinitiative dieses Inhalts müssten wir für ungültig erklären. Recht hat er auch mit der Aussage, dass das Bundesgericht kantonale Gesetze mit dieser Verknüpfung aufheben würde bzw. auch schon aufgehoben hat. Es gibt, glaube ich, ein Beispiel aus Neuenburg, wo etwas ziemlich Ähnliches zusammengepackt wurde, und das wurde aufgehoben. Das heisst in meiner Lesart jetzt aber nicht, dass das für uns auch gilt, denn in der Bundesverfassung steht hierzu nichts. Die Einheit der Materie bezieht sich da auf Teilrevisionen der Bundesverfassung, und es ist nur ein allgemeiner Grundsatz, der jeweils für den Gesetzgeber herangezogen wird - die unverfälschte Willensbildung -, aus der die Lehre dann ableitet, das gelte auch für uns. Aber diese Ansicht - und das ist etwas unorthodox, das gebe ich zu - teile ich nicht.

Ich sehe einen anderen Grund, warum der Verfassunggeber uns gesagt hat, wir müssten bei Teilrevisionen der Bundesverfassung die Einheit der Materie wahren, nämlich - es wurde vom Kommissionssprecher etwas angetönt - um den Unterschied zur Totalrevision der Bundesverfassung zu machen. Die ist viel aufwendiger, und in deren Verlauf gibt es je nachdem sogar noch Neuwahlen. Um jetzt zu verhindern, dass jemand auf dem Schleichweg, über eine grosse Teilrevision, eine Totalrevision macht, hat man dieses Kriterium eingeführt, sodass man die Teilrevision nicht beliebig aufladen kann.

Über Gesetze steht da gar nichts. Umgekehrt ist es ja so, dass ein solches Paket dem Stimmbürger auch eine grosse Chance bietet. Ganz anders, als wenn man jedes Gesetz im Silo aushandelt, vergrössert sich die Verhandlungsmasse für Kompromisse, für umfassende Lösungen dramatisch, und am Schluss bleibt der Stimmbürger frei; er kann das Paket annehmen oder nicht, mit allen Vor- und Nachteilen, wie so vieles im Leben. Gesetzgebung ist eben nicht wie ein Mittagessen bei McDonald's, wo man heute sogar noch auswählen kann, ob man die Gurke drin haben will oder nicht.

Wenn ich die Idee, dass die Einheit der Materie bei Bundesgesetzen überhaupt gelten soll, konsequent durchdenke, dann muss ich mich fragen: Wie konnte denn in diesem Hause überhaupt das OR erlassen werden, in welchem gleichzeitig der Maklervertrag und die Aktiengesellschaft geregelt sind, ohne für mich erkennbaren Zusammenhang? Wie konnten wir in diesem Hause das ZGB erlassen, wo im gleichen Erlass die Anerkennung oder Anfechtung der Vaterschaft und dann noch die Grundpfandverschreibung geregelt wurden? Sehen Sie da einen Zusammenhang? Oder wie konnten wir in diesem Hause das Strafgesetzbuch erlassen, wo im gleichen Erlass gesagt wurde, was sexuelle Handlungen mit Kindern sind und was Konkursdelikte? Ich sehe da beim besten Willen auch keinen sachlichen Zusammenhang.

Ich komme staatsrechtlich zum Schluss, dass die Einheit der Materie uns hier - nach meiner Lesart zumindest - nicht im Wege steht. Es ist dann eine andere, eine demokratiepolitische Frage, ob man es besser als Paket oder einzeln bringt. Aber das ist eine Frage, in der wir meines Erachtens frei sind.

Ich komme noch zu einem Gedanken, der oft geäussert wurde: Der Zweitrat könne es ja noch eleganter machen, er könne zwei Vorlagen machen, die übers Kreuz miteinander verknüpft sind. Das wäre Augenwischerei. Dann würden wir einfach die Bürokratie erhöhen. Wenn ein Stimmbürger das Paket wollte, müsste er statt "Ja" dann "Ja, Ja" schreiben; wenn er es nicht wollte, müsste er statt "Nein" dann "Nein, Nein" schreiben. Aber die Möglichkeit, "Ja, Nein" zu schreiben, wäre eine Scheinlösung, denn in der Realität gäbe es ein Ja und ein Nein ja nicht, wenn die Vorlagen übers Kreuz verknüpft wären. Das wäre ähnlich, wie wenn man Sie fragte: "Wollen Sie Kampfflieger? Sie dürfen separat abstimmen über den vorderen Teil und den hinteren Teil." Da könnten Sie auch "Ja, Nein" stimmen, aber es würde Ihnen nichts bringen. Deshalb: Wenn Sie schon sauber sein wollen, müssen Sie sagen: "Wir bringen es als Paket, oder wir bringen die Vorlagen ganz getrennt." Dann haben Sie natürlich das Risiko, dass die Stimmbürger ein anderes Teilpaket machen, als wir dachten.

Zu Kollege Minder, der einen Vorstoss machen will: Ich würde nicht über das Parlamentsgesetz gehen, sondern dann soll der Souverän in die Verfassung schreiben, dass wir auch bei Bundesgesetzen an die Einheit der Materie gebunden sind. Dann würde ich mich bei einer anderen Vorlage anders äussern. Das war meine Hauptaussage.

Und nun noch meine zweite kurze Anmerkung zur Frage, ob man das tun soll: Warum habe ich als Liberaler so gerungen? Weil ich schon denke, dass diejenigen, die das Referendum gegen die erste Auflage der Unternehmenssteuerreform III BO 2018 E 454 damals gewonnen haben, eine grosse Kerze anzünden dürfen, wenn das hier durchkommt - um nicht zu sagen, dass das für sie ein kleines Oster- und Weihnachtsfest gleichzeitig ist. Auf der Steuerseite ist dann Ostern: Die Privilegien für Statusgesellschaften werden abgeschafft, die Dividendenbesteuerung geht drauf, das Kapitaleinlageprinzip wird eingeschränkt, es gibt mehr Geld vom Bund, das ist zentral, und gleichzeitig werden noch die Steuerausfälle so abgemildert, dass es dem Lande langfristig gutgeht, was man dann auch in der AHV spürt, wie Kollege Noser gesagt hat. Auf der AHV-Seite ist ein kleines Weihnachtsfest zu feiern: Da gibt es eine Finanzspritze ohne strukturelle Anpassungen der AHV, die schwergewichtig doch die Jungen tragen, anders vielleicht, als wenn man leistungsseitig oder bei der Mehrwertsteuer geschraubt hätte, und das Ganze wird noch etwas garniert mit Zahlenmagie.

Wir haben die Erklärung dazu gehört, warum es 2 Milliarden sind. Kollege Graber verzeiht mir, dass ich das kritisch sehe. In der Realität war es so: Eine Seite hat 2 Milliarden gesagt, eine andere politische Kraft hat dazu dann eine Formel kreiert, die in der Dynamik ja nicht ganz aufgeht. Denn man sagt 2 Milliarden, aber die 2 Milliarden bei den Steuern dienen ja eigentlich der Verhinderung von noch höheren Ausfällen, und das könnte man auch als null betrachten, dynamisch gesehen ohnehin. Auf der Seite AHV sind es ja nicht 2 Milliarden, sondern wir haben Parameter in Prozenten der Lohnsumme und des Mehrwertsteueraufkommens festgelegt. Das wächst, und bald ist das Verhältnis dann nicht mehr 2 zu 2, sondern vielleicht 1 zu 3. Einfach damit man hier vielleicht auch etwas ehrlich ist: Mit Mathematik hat das Ganze nur am Rande zu tun. Und wer weiss, ob der Nationalrat hier aus bürgerlicher Sicht nicht noch einen etwas besseren Preis herausholt?

Mein Fazit in aller Kürze: Die Bundesverfassung ermöglicht uns dies hier. Die Reform wird teuer erkauft. Aber es ist am Schluss ein Kompromiss. Das Rentenalter darf damit nicht vom Tisch sein. Ich stimme der Vorlage zu, weil ein Scheitern noch schlechter wäre als diese Vorlage.

Luginbühl Werner · Mit-M · Conseil des Etats · Berne · Groupe BD

Ich weiss, dass wir die Steuervorlage brauchen. Inhaltlich scheint sie mir auch mehr oder weniger gelungen zu sein. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass sich die Kommission zusammengerauft und entschieden hat, diesen Weg zu gehen. Damit ist auch klar, dass der Rat diesem Antrag folgen wird. In einer klassischen "Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter"-Situation erlaube ich mir trotzdem, kurz meine Bedenken zu äussern.

Es ist uns damals, bei der Unternehmenssteuerreform III, nicht gelungen, die Mehrheit der Stimmberechtigten von der Notwendigkeit und vom Inhalt der Vorlage zu überzeugen. Das lag daran - das müssen wir selbstkritisch sagen -, dass wir das richtige Mass nicht gefunden hatten. Wenn das Volk einmal eine Vorlage ablehnt, heisst das nicht, dass es nicht bereit ist, später eine moderat verbesserte Vorlage zu akzeptieren. Dafür gibt es auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene eine ganze Reihe von Beispielen.

Das Schweizervolk hat in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass es Entscheide von grosser wirtschaftspolitischer Bedeutung, Entscheide mit Auswirkungen auf den Wohlstand nüchtern, sachlich und vorausschauend zu beurteilen und zu treffen vermag. Dies ist in der Vergangenheit gegangen, ohne dass man solche Geschäfte mit einem Gegengeschäft oder mit Gutschriften versehen hätte. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir sehr gute Chancen gehabt hätten, die Steuervorlage 17 dem Volk zu erklären, ihm die Konsequenzen einer Ablehnung darzulegen und die Abstimmung zu gewinnen. Aus meiner Sicht ist es eine Bankrotterklärung, wenn wir stattdessen beginnen, via Gegengeschäfte respektive Geschenke Mehrheiten zu erkaufen. Mir haben schon die 70 Franken bei der Altersvorsorge 2020 nicht gefallen. Hier will man eindeutig weiter gehen.

Ich verstehe nicht, wie der Bundesrat die Steuervorlage mit den Kinderzulagen koppeln konnte. Der Bundesrat hat damit einen Paradigmenwechsel auf Bundesebene initiiert und letztendlich auch die Kommission in eine schwierige Lage gebracht. Bekanntlich können einmal in Aussicht gestellte Geschenke kaum mehr reduziert werden - vergrössern hingegen kann man sie immer. So war der Druck auf die WAK gross, sich auf diesem Pfad weiterzubewegen. Ich frage mich, wann und wo wir, nachdem wir einmal damit angefangen haben, mit dieser Verknüpferei dann wieder aufhören.

Ich halte die vorgeschlagene Lösung staatspolitisch für höchst problematisch. Ich erachte sie als gefährliches Präjudiz. Obwohl ich weiss, dass wir die Steuervorlage 17 brauchen, kann ich einem solchen Geschäft nicht zustimmen.

Hegglin Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Groupe PDC

Seit 2005 befassen wir uns mit dieser Thematik. Betroffen sind über 24 000 Unternehmen, 170 000 Arbeitsplätze, 50 Prozent aller Forschungs- und Entwicklungsgelder. 49 Prozent der direkten Bundessteuern sind davon abhängig, bei den Kantonen sind es 21 Prozent. Sie sehen, es ist sehr substanziell. Aber diese Steuerregelungen sind am Lebensende.

Dreizehn Jahre lang haben wir jetzt darüber debattiert. Sollte die Steuervorlage 17 erfolgreich sein, würde es wahrscheinlich dann gegen zwanzig Jahre gedauert haben, bis diese Regelungen definitiv abgeschafft sind. Wir alle wissen, dass der erste Versuch gescheitert ist. Damals wäre die Einheit der Materie noch eingehalten gewesen. Aber jetzt beim zweiten Versuch nochmals mit den gleichen Regelungen vors Volk zu treten, erachte ich nicht als zielführend. Deshalb bin ich dann an den Sitzungen der Kommission auf diesen Kompromiss eingestiegen. Ein Kompromiss, ein sozialer Ausgleich, das sagen ja die Untersuchungen, habe beim ersten Versuch gefehlt.

Also, ich bin bereit, diesen Kompromiss mitzutragen - nicht weil ich ein linker Ständerat bin, wie dies ein Kollege während der Debatte im anderen Rat gesagt hat, sondern weil ich für ein ernsthaftes Problem eine tragfähige Lösung will. Denn was passiert, wenn dieser zweite Versuch nicht zum Tragen kommt? Ja, was dann? Dann haben wir zwei Varianten: Die erste Variante ist, dass diese Steuerregimes weiterhin in Kraft bleiben. Damit herrscht weiterhin eine grosse Rechtsunsicherheit für diese Arbeitsplätze, für diese Firmen, eine Rechtsunsicherheit, die diese nicht zu tragen bereit sind. Die zweite Variante bestünde darin, diese kantonalen Steuerregimes schnell zu streichen - ohne Ersatz, ohne Ersatzlösungen, also keine Patentbox, keine Forschungsabzüge, ohne NID - und den Kantonen dann mehr Freiheit zu geben, um halt im Bereich ihrer Steuerregelungen operativ zu werden, das heisst, den ordentlichen Gewinnsteuersatz entsprechend zu senken. Ich verspreche Ihnen: Dann wäre das Risiko für höhere Steuerausfälle wesentlich höher als jetzt bei der Steuervorlage 17.

Ich möchte nicht, dass es so weit kommt. Ich denke, die vorliegende Steuervorlage schränkt das Potenzial möglicher Steuerausfälle ein, und zwar mit international akzeptierten Sonderregelungen. Ich finde das besser, als unsere Kantone in einen Standortwettbewerb zu schicken, ohne solche Sonderregelungen, die eben alle anderen Konkurrenzstandorte haben. Unsere Kantone hätten dann diese Instrumente nicht. Deshalb habe ich eigentlich, obwohl es mir auch nicht so gefällt, doch diesem Kompromiss zugestimmt: ein Steuerfranken, ein Franken im sozialen Ausgleich.

Was mir aber noch wichtig ist: Es ist dann natürlich zu prüfen, ob es auch effektive Franken sind. Denn diese Ausfälle sind ja geplante, angekündigte Steuersenkungen. Wir wissen aus der Geschichte, dass auch angekündigte Steuerreformen nicht umgesetzt worden sind oder dass allenfalls die Kantone ihren ordentlichen Steuerfuss weniger stark senken. Man sollte später auch das noch prüfen und schauen, wie es dann wirklich gewesen ist.

Um mich kurzzuhalten, einfach noch ein Wort zur zinsbereinigten Gewinnsteuer: Ich verstehe dort die grosse Zurückhaltung nicht, ich verstehe auch nicht, weshalb die linke Seite dieses Instrument partout nicht will oder dann nur ausnahmsweise für einen Kanton. Für mich ist das doch an der Grenze der Rechtsstaatlichkeit. Wieso soll nur ein Kanton - mit der Vorgabe, dass er eine gewisse Steuerhöhe einhalten muss - dieses Instrument anwenden können? Damit gehen wir eigentlich vor den NFA zurück. Denn vor dem NFA musste ein Kanton hohe Steuern, hohe Schulden, hohe BO 2018 E 455 Ausgaben haben, dann bekam er vom Bund möglichst viel Finanzausgleich oder Subventionen. Sie drehen das Rad eigentlich in diese Zeit zurück. Ich finde, dieses Instrument sollte breiter angewendet werden können, weil es eben erlaubt, weniger breite Steuerausfälle zu verursachen, weil es spezifisch greift. Das Beispiel Zürich zeigt es ja. Mit dem Instrument muss der Kanton Zürich den ordentlichen Gewinnsteuersatz nicht stark senken, die Steuerausfälle sind kleiner. Das könnten andere Kantone auch tun. Sie verhindern somit auch, dass zum Beispiel der Kanton Jura dieses Instrument anwenden kann. Es könnte allenfalls eine Chance sein, auch für solche Kantone. Von daher wäre ich dann froh, wenn die Schwesterkommission und der Schwesterrat dieses Instrument doch nochmals in der Tiefe prüfen und, so hoffe ich, eine Ausweitung vornehmen.

Ich werde hier keinen Antrag stellen, sondern doch der Kommissionsmehrheit folgen.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe socialiste

Es gibt Dinge im Leben, die sich wie vorhergesehen entwickeln, und andere, bei denen das weniger der Fall ist. Die Würdigung der neuen Ausgangslage ist anspruchsvoll. Aber wir sind dafür gewählt, auch mit unvorhergesehenen Konstellationen umzugehen und eine eigene Beurteilung vorzunehmen und zu verantworten.

Die Stellungnahme zur Steuervorlage 17, so, wie sie der Bundesrat verabschiedet hat, wäre einfach gewesen. Nur zu klar war, dass diese Antwort des Bundesrates auf das Volks-Nein zur Unternehmenssteuerreform III unhaltbar war, und das trotz der geschlossenen Unterstützung durch Wirtschaftsverbände, bürgerliche Parteien und Kantonsregierungen. Es war ja bei der gescheiterten Vorlage genau gleich gewesen. Ich bin überzeugt, das Volk hätte ein so einseitiges Projekt erneut nicht geschluckt.

Jetzt aber, nach den Kommissionsberatungen, stehen wir vor einer neuen Ausgangslage. Die Vorlage ist in wichtigen Punkten korrigiert worden, und deshalb braucht es auch eine neue Würdigung. Rundum positiv sind die neuen Beschlüsse zur AHV-Finanzierung. Es geht nicht nur um die 2 Milliarden Franken Zusatzeinnahmen, die auch eine positive Dynamik für die Zukunft haben. Die Kombination von mehr Bundesmitteln mit Lohnpromillen ist eine soziale Finanzierung der AHV-Renten. Bundesmittel beruhen schwergewichtig auf Steuern, und die Lohnpromille sind nicht nur beim Arbeitgeberanteil positiv. Auch der Arbeitnehmeranteil ist bei der AHV bis zu einem Einkommen von rund 150 000 Franken hochrentabel. Das einkommensstärkste Prozent kommt für fast 10 Prozent der AHV-Beiträge auf, oder in Zahlen umgesetzt: Wer 5 Millionen Franken Lohn und Bonus kassiert, der zahlt auf seinem Einkommen heute 420 000 Franken in die AHV, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zusammengerechnet. In Zukunft werden es 435 000 Franken sein. Hohe und höchste Einkommen müssen bei der AHV voll mitzahlen, ohne dass sie höhere Renten bekämen als jemand mit einem mittleren Einkommen. Das unterscheidet die AHV bekanntlich von anderen Versicherungen.

Die Lohnbeiträge an die AHV sind seit 1975 nie mehr angepasst worden, also seit mehr als vierzig Jahren. Seit dem ersten Mehrwertsteuerprozent für die demografische Entwicklung vor zwanzig Jahren gab es keine neuen Einnahmen mehr für die AHV. Die Zusatzfinanzierung ist überfällig, und sie gibt für die nächsten Jahre Luft, auch für eine soziale Reformvorlage, die nicht mehr unter Abbaudruck steht oder bei der ein höheres Rentenalter droht. Die 2 Milliarden Franken für die AHV sind ein entscheidendes Argument für das Ja zum Paket der Kommission.

Positiv kann gewertet werden, dass die im internationalen Verhältnis unhaltbar gewordenen privilegierten Sonderstatus mit dieser Vorlage beseitigt werden. Das ist ein wichtiger Schritt zur Abschaffung der schädlichen Steuerpraktiken, wie sie durch die OECD definiert werden. Positiv sind aber beim Steuerteil der Vorlage auch die Massnahmen auf Bundesebene insgesamt. Die Einnahmen auf Bundesebene sind nämlich durchweg gesichert worden, im Gegensatz zur seinerzeitigen Unternehmenssteuerreform III. Auch in Zukunft bleibt auf Bundesebene die volle Steuerpflicht der Unternehmen erhalten. Kommt hinzu, dass auf Bundesebene die Besteuerung der Dividenden auf 70 Prozent erhöht und die Steuerausnahmen beim Kapitaleinlageprinzip teilweise aufgehoben werden.

Man würde sich zwar wünschen, dass die Korrektur beim Kapitaleinlageprinzip und bei der Dividendenbesteuerung weiter gehen würde. Es gibt grundsätzlich keinen Grund dafür, Dividenden tiefer zu besteuern als Lohneinkünfte. Aber mit dem Antrag der Kommission geht es nun erstmals seit Jahren in die richtige Richtung. Die skandalöse Unternehmenssteuerreform II wird teilweise rückgängig gemacht. Aktionäre müssen künftig mehr Steuern bezahlen als unter den Regeln der Unternehmenssteuerreform II.

Problematisch und negativ bleiben die teilweise massiven Steuersenkungen für Unternehmen, wie sie in verschiedenen Kantonen geplant werden. Das aber ist nicht eine Entwicklung beim Bund, sondern in den betroffenen Kantonen. Es ist nicht ganz einfach, eine Übersicht über die geplanten Massnahmen zu erhalten. Erschwert wird es dadurch, dass eine Reihe von Kantonen schon mit starken Steuersenkungen für die Unternehmen vorangegangen ist oder sie aufgegleist hat, unabhängig von der Vorlage, über die wir heute beraten. Ich möchte hier ausdrücklich festhalten: Es gibt auch heute keinen Grund, die Unternehmenssteuern generell zu senken, nur weil eine beschränkte Zahl von bisher privilegierten Unternehmen in Zukunft ebenfalls ordentlich Steuern bezahlen muss. Die Schweiz hat im internationalen und europäischen Vergleich auch ohne weitere Steuersenkungen tiefe Unternehmenssteuern.

Es kommt hinzu, dass es bis zur ordentlichen Besteuerung der bisher privilegierten Gesellschaften eine lange Übergangsfrist gibt. Auch Unternehmen müssen Steuern bezahlen. Die Unternehmen beanspruchen die Leistungen des Staates - von der Infrastruktur über die Bildung und Ausbildung bis hin zum Rechtsstaat und zur Justiz - genauso wie die natürlichen Personen. Deshalb sollen auch die Unternehmen entsprechend Steuern bezahlen.

Leider kennen wir heute keine materielle Harmonisierung der kantonalen Steuern auf Bundesebene, zum Beispiel durch Mindeststeuersätze. Kritischer Punkt der Vorlage bleibt der Beitrag an die Kantone, der über einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer ausgerichtet wird. Es ist allerdings nicht gesagt, dass die Kantone die zusätzlichen Beiträge aus der direkten Bundessteuer für Steuersenkungen verwenden müssen und sollen. Die höheren Beiträge sind nicht zweckgebunden. Wie auch die Botschaft des Bundesrates sagt, können die Kantone diese Mittel ebenso gut für Investitionen in die Infrastruktur verwenden, zum Beispiel auch für die Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, oder mancherorts wäre eine substanziellere Finanzierung der Prämienverbilligungen dringlich. Der Kampf gegen verfehlte Steuersenkungen für die Unternehmen und für sinnvolle Investitionen muss aber in den Kantonen geführt werden. Als Erstes ist das in den kommenden Monaten im Kanton Bern der Fall.

In einer Gesamtbeurteilung der Vorlage komme ich deshalb zum Schluss, dass die Vorlage aus der Kommission Unterstützung verdient. Schliesslich, wie seinerzeit bei der Altersvorsorge, halte ich hier zur Vermeidung von Missverständnissen wieder fest, was eigentlich selbstverständlich ist: Ich nehme hier logischerweise persönlich und in meiner Funktion als Ständerat Stellung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, den ich präsidiere, wird über seine definitive Stellungnahme am Schluss der Beratungen wie immer demokratisch entscheiden.

Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Groupe PDC

Wir alle wissen, dass diese Vorlage unter enormem Zeitdruck zustande gekommen ist, dass sie sehr komplex ist und dass die Auswirkungen dieser Vorlage nicht in allen Einzelheiten bereits abgeschätzt werden können. Der Berichterstatter hat von einer absturzgefährdeten Vorlage gesprochen. Ich habe mir dann vorgestellt, wie wir 46 Ständeräte zusammen mit Bundesrat Maurer in einem absturzgefährdeten Flieger sitzen und was es braucht, damit die Passagiere alle ruhig auf ihrem Sitz bleiben. Kollege Hösli ist am Montag gar nicht erst in den Flieger eingestiegen. Einzelne Passagiere drängen bereits zum Ausgang. Dann habe BO 2018 E 456 ich mir die Frage gestellt, was es für mich braucht, damit ich ruhig auf dem Sitz bleibe. Und da komme ich auf einen Punkt zu sprechen, der heute bisher nicht thematisiert wurde. Ich konzentriere mich auf diesen Punkt. Es geht um den eidgenössischen Finanzausgleich.

Der eidgenössische Finanzausgleich wird in der Botschaft des Bundesrates auf Seite 2539f. - das entspricht einer knappen Seite - thematisiert. Die Unsicherheiten betreffend die Auswirkungen dieses Geschäftes auf den eidgenössischen Finanzausgleich sind aber geblieben. Der Bundesrat wäre daher gut beraten, im Verlauf der Beratungen diesen Aspekt vertieft zu analysieren und uns mittels Modellrechnungen die Konsequenzen klar aufzuzeigen. Der Kommissionssprecher hat es erwähnt: Für die meisten Kantone wird diese Vorlage keine grossen Auswirkungen auf den Finanzausgleich haben. Nun müssen Sie einfach den Umkehrschluss machen. Für einige Kantone könnte diese Vorlage massive Auswirkungen haben. Wenn ich als Passagier auf meinem Sitz bleiben soll, dann muss ich ja wissen, dass ich nicht einen Blindflug antrete, sondern dass die Auswirkungen auch für die finanzschwachen Kantone in diesem Land tragbar sind. Und da wäre ich schon der Meinung, dass uns der Bundesrat im Verlauf der Beratungen - insbesondere vor der Beratung im Zweitrat - anhand von Modellen und Prognosen aufzeigen sollte, welche Konsequenzen diese Vorlage beim Finanzausgleich hat, insbesondere für die finanzschwachen Kantone. In diesem Sinne ist der Passagier nicht ganz befriedigt über den Flugverlauf und das Ziel; dort kann Bundesrat Maurer vielleicht ein wenig nachbessern.

Ich werde mich daher gegenwärtig bei dieser Vorlage der Stimme enthalten.

Savary Géraldine · 2VP-F · Conseil des Etats · Vaud · Groupe socialiste

Dans ce débat d'entrée en matière, j'aimerais - c'est un peu particulier sans doute comme propos - vous remercier, chers membres de la Commission de l'économie et des redevances, pour le travail que vous avez accompli et, surtout, pour la créativité parlementaire dont vous avez su faire preuve avec ce projet.

On a souvent parlé, dans les médias, de gouvernement de l'ombre. A la Commission de l'économie et des redevances, je pense que vous avez simplement montré que le Parlement pouvait trouver des solutions, des compromis. Et à l'heure où les parlements ploient souvent sous la masse des critiques démagogiques, vous avez rendu, je crois, notre travail, ici au Parlement suisse, honorable. Je souhaitais, dans ce débat d'entrée en matière, vous en remercier.

Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe PDC

Ich bedanke mich für die spannende Debatte. Ich habe nur drei kurze Faktenbemerkungen zu machen.

Herr Caroni, es war nicht so, dass die 2 Milliarden Franken gottgegeben und vorgegeben waren. Im Gegenteil hat die Kommission tatsächlich geschwankt. Wir haben irgendwo bei 1,8 Milliarden begonnen, waren zwischenzeitlich auf 2,1 und sind am Schluss bei 2,0 Milliarden Franken gelandet. Wenn jetzt z. B. die Dividendenbesteuerung mit den 300 Millionen wieder herausgebrochen würde, dann landen wir halt eben bei 1,7 Milliarden Franken.

Herr Kuprecht, es gibt keine Verschleppung der AHV-Vorlage wegen der Vorlage, die wir hier besprechen. Ich habe Ihnen die Zitate beider Bundesräte vorgelesen, und Herr Bundesrat Maurer wird das nachher sicher auch noch sagen: Die AHV-Reform kommt ganz genau gleich zügig, wie sie sonst gekommen wäre, und die Rentenfrage bei der AHV-Reform stellt sich ganz genau gleich, wie sie sich sonst gestellt hätte - daran ändert dieses Paket hier drin nichts.

Herr Minder, es ist nicht so, dass die KMU Steuererhöhungen bezahlen müssen wegen des Pakets, das wir heute beschliessen. Herr Minder, das Gegenteil ist der Fall. Die Kommission hat abgeklärt, wer denn von dieser über 1 Milliarde an Steuerausfällen profitiert. Davon profitieren nicht die grossen Konzerne und die internationalen Gesellschaften, diese werden mit unserem Paket sogar mehr Steuern bezahlen als heute. Von unserer Reform profitieren fast ausschliesslich die kleinen und mittleren Betriebe, wo der Löwenanteil der Steuersenkung anfallen wird - natürlich auch zu Recht. Die kantonalen Steuersenkungen kommen ihnen zugute, deshalb gibt es gerade dort keinen Grund für eine Ablehnung der Vorlage.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

Maurer Ueli · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich

Ich möchte mit einem Commitment beginnen, das offenbar den ganzen Rat erfasst hat, nämlich dem Commitment, die relative Dringlichkeit dieser Vorlage zu anerkennen. Es ist tatsächlich so, und wir stellen das fest, dass nach der abgelehnten Unternehmenssteuerreform III Unternehmen in der Schweiz zunehmend durch ihre Heimatländer diskriminiert werden. Man anerkennt zum Beispiel betriebsnotwendige Abschreibungen nicht mehr und berechnet Nachsteuern. Diese Tür ist geöffnet. Das führt zu grosser Rechtsunsicherheit. Wir sollten versuchen, diese Tür so rasch wie möglich wieder zu schliessen und Rechtssicherheit zu schaffen. Hier hat die Dynamik zugenommen.

Sie hat ebenfalls zugenommen durch einen verschärften Wettbewerb. Wenn Sie sich anschauen, welche Länder die Steuern gesenkt haben, dann sehen Sie: Es sind nicht nur die USA, es ist auch das Vereinigte Königreich, und es geht weiter bis zu China. Der Steuerwettbewerb ist härter geworden, das Buhlen um Steuersubstrat und Firmen hat zugenommen. Auch hier brauchen wir Rechtssicherheit. Ich denke, das müssen wir uns immer vor Augen halten. Die Vorlage ist relativ dringlich, sie sollte verabschiedet werden, sie sichert Arbeitsplätze, und sie sichert Steuersubstrat in der Schweiz. Wir haben nicht ewig Zeit für diese Vorlage, nachdem wir jetzt seit dreizehn Jahren daran üben. Dies als Vorbemerkung zu einem gemeinsamen Commitment.

Nun blende ich zurück zur Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III. Es gab folgende Gründe für die Ablehnung bzw. folgende Vorwürfe an die Adresse des Bundesrates: Er habe die Gemeinden und Kantone nicht genügend einbezogen, die Details seien nicht bekannt gewesen, es habe in der Vorlage ein sozialer Ausgleich gefehlt, und sie sei aufgrund der Steuerausfälle zu teuer gewesen. Das war das Resultat, in dieser Analyse war man sich mehr oder weniger einig. Nun, was haben wir dann gemacht? Wir haben eine Arbeitsgruppe gebildet mit den Kantonen und haben auch die Gemeinden einbezogen. Da Sie nun immer von der Vorlage des Bundesrates gesprochen haben, möchte ich betonen, dass es ebenso sehr und vielleicht noch mehr eine Vorlage der Kantone war. Sie wurde ganz wesentlich durch die Kantone mitgeprägt, die ja dann auch die entsprechende Verantwortung in den Kantonen tragen.

Die Vorlage, die wir Ihnen präsentiert haben, hat auf die genannten Vorwürfe Rücksicht genommen. Die Kantone und Gemeinden wurden einbezogen, und Sie sehen in der Botschaft, die wir Ihnen zugestellt haben, dass sämtliche Kantone ein Konzept entwickelt haben, wie sie diese Steuervorlage umzusetzen gedenken. Damit ist der Vorwurf der Blackbox eigentlich ausgeräumt. In jedem Kanton weiss man, was passieren wird. Gleichzeitig - da hat Ihre Kommission zugestimmt - ist im neuen Gesetz vorgesehen, dass die Gemeinden entsprechend zu berücksichtigen sind. Damit ist dieser Hauptvorwurf - Intransparenz, Blackbox - ausgeräumt: Man weiss, was die Kantone machen, und vor allem stellen sich die Kantone und Gemeinden dahinter. Wir haben bei der Unternehmenssteuerreform III ja festgestellt, dass sich insbesondere Städte und Gemeinden von der Vorlage verabschiedet hatten; das ist jetzt nicht der Fall.

Was den sozialen Ausgleich betrifft - ein Thema, das Sie heute stark beschäftigt hat -, haben wir in dieser Arbeitsgruppe, zusammen mit den Kantonen, zwölf Varianten geprüft. Wir blieben am Schluss bei der Kinderzulage. Wir haben aber festgestellt - das haben Sie auch festgestellt -, dass wir das Feuer damit eigentlich nicht entzündet haben, weil es bei der Kinderzulage relativ grosse kantonale Unterschiede gibt. Wir hatten damals noch nicht die Möglichkeit, die AHV zu diskutieren, weil die Vorlage zur Altersvorsorge noch unterwegs war; das stand also nicht zur Diskussion. Aber der soziale Ausgleich war eine der Hauptforderungen. Das muss in einer neuen Vorlage enthalten sein, sonst ist sie nicht mehrheitsfähig. Der Bundesrat hat die Forderung aufgenommen.

Die Steuerausfälle seien zu hoch, das war der dritte Vorwurf. Hierzu finden Sie im Paket des Bundesrates BO 2018 E 457 entsprechende Massnahmen: Dividendenbesteuerung, Abfederung der Steuerausfälle, maximale Steuerbelastung, eingeschränkte Patentbox - also ein Bündel von Massnahmen, um die Ausfälle besser im Griff zu haben. Die Vorlage des Bundesrates und der Kantone hat eigentlich die Ergebnisse der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III aufgenommen und versucht, ihnen gerecht zu werden.

Wenn wir jetzt die Vorlage betrachten, nur die Steuervorlage, die Sie beraten haben und die jetzt vorliegt, sehen wir, dass Sie einige Änderungen in Bezug auf die bundesrätliche Vorlage vorgenommen haben. Die vielleicht wichtigste und jetzt am heftigsten diskutierte Änderung ist die Absicht, den sozialen Ausgleich nicht über die Kinderzulagen zu suchen, sondern über die AHV. Diese Möglichkeit hat sich ergeben, nachdem die Vorlage zur Altersvorsorge vom Volk abgelehnt wurde. Aber hier besteht nicht im Grundsatz eine Differenz zu den Kantonen und zum Bundesrat. Wir sind der Meinung, dass es einen sozialen Ausgleich braucht. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass sich die Kantone von der Vorlage verabschieden, wenn kein sozialer Ausgleich besteht. Das ist der eine Punkt, bei dem Sie abweichen; ich komme darauf zurück.

Ein zweiter Punkt, bei dem Sie abweichen, ist die Dividendenbesteuerung. Sie soll bei den Kantonen nicht auf mindestens 70 Prozent, sondern auf mindestens 50 Prozent angehoben werden. Diese Diskussion hat sich in Bezug auf die KMU abgezeichnet, und wir haben das mehrmals auch besprochen. Für die Kantone bedeutet das eher, dass sie eine Kröte schlucken müssen, aber ich gehe davon aus, dass sie damit leben könnten. Schliesslich wird das Kapitaleinlageprinzip eingeschränkt. Das ist nicht nach Lehrbuch. Nach steuerpolitischem Lehrbuch ist das eigentlich falsch. Sie haben das aber so beschlossen, und Sie haben im Gegenzug zur Einschränkung beim Kapitaleinlageprinzip den Abzug für Eigenfinanzierung eingebaut.

Wenn wir die Vorlage so beurteilen, dann zeigt sich, dass sie in sich wohl wieder geschlossen ist. Sie hat Kompromisse aufgenommen, diese scheinen hier mehrheitsfähig zu sein. Wenn wir die Steuervorlage aber mit Blick auf eine mögliche Volksabstimmung beurteilen, dann ist festzuhalten, dass sie eigentlich die gleichen Mängel hat, die die Unternehmenssteuerreform III hatte. Die Steuervorlage nature hat keinen sozialen Ausgleich. Ohne sozialen Ausgleich werden sich die Kantone wieder von dieser Vorlage verabschieden. Es ist aber ganz wichtig und zentral, dass wir die Kantone hier an Bord haben.

Im Bereich der Gegenfinanzierung haben wir hier zu wenig konkrete Anhaltspunkte. Wenn Sie diese Vorlage nature, für sich, betrachten und mit den Vorwürfen im Abstimmungskampf vergleichen, dann sehen Sie, dass sie eigentlich die gleichen Mängel beinhaltet. Ich bin fast sicher, dass wir eine solche Vorlage nicht durchbringen, weil die gleichen Kräfte wieder mit den gleichen Argumenten dagegen opponieren werden: Die Vorlage ist zu teuer; sie ist zu teuer, weil man vermeintlich den Unternehmen etwas gibt, nicht aber den natürlichen Personen.

Sie haben viel von der Einheit der Materie gesprochen. Wenn ich mit den Leuten spreche, zeigt sich, dass sie ein anderes Verständnis von Einheit der Materie haben. Einheit der Materie heisst - das ist das einfache Verständnis der Leute -: Wenn die anderen etwas erhalten, wollen wir auch etwas. Ohne diese Gleichung kommen wir einfach nicht durch. Natürlich ist die Einheit der Materie etwas Wichtiges. In den Medienberichten der letzten Wochen, die ich gelesen habe, hat man sich sehr eng auf die Lehrbücher der Steuerpolitik und der Finanzpolitik beschränkt. In unserem Land braucht es aber bei politischen Entscheiden ein weiteres Lehrbuch: das Lehrbuch der Kunst des politischen Kompromisses.

Darf ich Ihnen dazu ein Beispiel erzählen? Ich war in Asien im Büro eines Notenbankgouverneurs. An der Wand hängt neben asiatischer Kunst ein Bild von Eiger, Mönch und Jungfrau, ein Ölgemälde. Ich habe gestaunt und gefragt, weshalb es da hänge. Er hat dann gesagt: Immer wenn er streitende Parteien vor sich habe, erkläre er die Kunst des politischen Kompromisses am Beispiel der Schweiz. Die Schweiz sei aufgrund ihres Systems darauf angewiesen, immer einen Kompromiss zu finden. Wenn man ein Bild mit verschiedenen Farben mache, dann entstehe ein Kunstwerk. Einen Kompromiss zu finden, hat er gesagt, sei eine politische Kunst. Die Schweizer würden das so gut machen, dass es nachher stabil sei wie die Berge. Dieses Bild ist mir ein wenig in Erinnerung geblieben. Hier haben wir eine Vorlage, für die wir wahrscheinlich nicht nur die Lehrbücher über Steuerrecht und alle diese Dinge aus der Bibliothek nehmen können, sondern wir brauchen für diese Vorlage auch etwas, was uns eigentlich in den Genen liegt - und nicht im Büchergestell ist -, nämlich die Kunst des politischen Kompromisses. Einen politischen Kompromiss zu finden ist manchmal tatsächlich eine Kunst.

Ich denke, dass es, wenn wir diese Vorlage heute betrachten, eine Gesamtbeurteilung braucht: Stimmt das Gesamtbild? Dann kann man im Detail selbstverständlich sagen: Für Zug wäre die NID noch gut; für Schaffhausen wäre sie auch noch gut; für den Kanton X wäre noch dies und für die KMU noch jenes gut. Das kann man selbstverständlich sagen, aber wir sind in einer Situation und auch unter einem gewissen Zeitdruck, wo wir für den Wirtschafts- und Werkplatz Schweiz eine Vorlage brauchen, die irgendwie durchgeht. Wir können diese Vorlage beurteilen: Das Steuerliche stimmt in sich - das stimmt in dieser Vorlage -, und man kann auch sagen, dass die Finanzierung der AHV eigentlich nichts Neues ist. Die Elemente, die Sie jetzt eingebaut haben, wurden schon mehrmals diskutiert. Die Frage ist: Stimmt dieser Mix, und soll man das entsprechend koppeln?

Ganz klar muss festgehalten werden, dass das, was hier als AHV-Finanzierung daherkommt, eine Teilfinanzierung ist. Wir brauchen für die Finanzierung der AHV Mittel in der Grössenordnung von etwa 5 Milliarden Franken. Hier leisten wir einen Beitrag von etwa 2 Milliarden Franken. Das müssen wir auch klar festhalten: Es ist ein Beitrag zur Finanzierung der AHV, es ist keine Reform der AHV. Die Reform muss kommen, das ist völlig klar. Der Bundesrat wird sich noch vor den Sommerferien über diese Reform aussprechen und Ihnen dann - das ist im Zeitplan noch nicht ganz genau festgelegt - eine entsprechende Vorlage unterbreiten. Diese Vorlage wird eine Reform der AHV sein. Da werden Sie und wir selbstverständlich wieder über die Erhöhung des Rentenalters diskutieren müssen. Aber hier geht es um eine Finanzierung mit Elementen, die schon in Vorlagen enthalten waren, die eigentlich nichts Neues sind.

Die Frage ist eigentlich: Ist es geschickt, diese Elemente miteinander zu vermischen, oder eben nicht? Natürlich hat es Nachteile. Das sehe ich, das haben Sie diskutiert, aber ich glaube, in der Situation, in der wir sind, braucht es eben die Kunst des politischen Kompromisses. Die Kunst des politischen Kompromisses ist es wahrscheinlich nicht, das Maximum herauszuholen, sondern zu geben und zu nehmen. Ich muss auch sagen - Herr Zanetti hat es gesagt -, dass die Arbeit in der Kommission, obwohl ich sehr skeptisch war, am Schluss befruchtend war. Ich glaube, man hat sich gefunden, man ist aufeinander zugegangen. Das Resultat muss keinen grossen Applaus hervorrufen, aber aus meiner Sicht ist es durchaus etwas, was politisch machbar ist. Ich denke, damit kann die Steuervorlage mehrheitsfähig werden. Die AHV-Finanzierung brauchen wir ohnehin. Es ist völlig klar: Die AHV braucht mehr Geld. Ob Sie das jetzt oder später oder in einem anderen Zusammenhang entscheiden wollen, kann man selbstverständlich auch wieder diskutieren. Auch darüber, ob die Vorlage im Zweitrat noch in A und B geteilt wird, kann man diskutieren. Aber ich denke schon, dass wir eine Lösung brauchen, welche die beiden Elemente miteinander verbindet. Das scheint mir ganz zentral zu sein.

Noch einmal: Wenn Sie die Steuervorlage an sich anschauen, sehen Sie, dass wir auf Punkte, die Sie jetzt aufgebracht haben, sehr wohl achteten. Ich rechne als Beispiel den Kanton Wallis mit dem Ressourcenausgleich: Hier haben wir die Zeta-Faktoren eingebaut. Faktor Zeta-1 soll den Übergang gewährleisten. Für die ressourcenschwachen Kantone stellen wir zusätzlich 180 Millionen Franken zur Verfügung. Wir werden dann mit den Kantonen Jura und Wallis wieder diskutieren müssen, das ist völlig klar. Die Diskussion läuft. Aber ich denke, auch in diesem Fall hat man ein Gleichgewicht BO 2018 E 458 gesucht, damit wir zwischen Geber- und Nehmerkantonen - um diesen Begriff zu verwenden - im Ressourcenausgleich in dieser Steuervorlage eine Lösung finden. Das wurde sehr wohl diskutiert.

Zum Kapitaleinlageprinzip: Eigentlich muss ich Ihnen sagen, gemäss Lehrbuch zur Steuerpolitik machen Sie einen Fehler. Aber im Sinn eines Kompromisses wollen Sie hier etwas und geben dafür bei der NID etwas. Als Kompromiss, im Sinne der Kunst des Kompromisses, kann man das so akzeptieren. Ich gehe auch davon aus, dass bei der NID und bei diesen Punkten noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Sie werden dann rasch in die Tasten greifen und neue Vorstösse schreiben, und wir werden das wieder prüfen und diskutieren. Das gehört zu unserem politischen Spiel. Bei der NID hat die Kommission die Limite ganz bewusst so gesetzt, dass im Moment nur der Kanton Zürich profitieren kann. Zürich erbringt mit dem Ausgleich in Gottes Namen etwa 25 Prozent der Steuerleistungen der Schweiz. Es macht keinen Sinn, die beste Kuh nicht zu füttern, würde ich jetzt als alter Bauer sagen. Man hat bewusst diese Lösung gewählt, damit Zürich davon profitieren kann.

Der Kanton Zürich hat uns auch eine Berechnung vorgelegt, und er sagt, wenn er die NID nicht habe, verliere er Steuersubstrat. Wir wissen, dass dann Firmen mit grossem Eigenkapital den Kanton Zürich verlassen werden. Diese Gespräche wurden geführt. Wenn wir diesen Firmen diese Ermässigung geben können, dann bleiben sie. Der Kanton Zürich sagt, unter dem Strich bringe ihm dieser Steuererlass mehr in die Kasse als gar keiner.

Das ist wieder eine typisch schweizerische Kompromisslösung, sozusagen eine massgeschneiderte. Wenn wir unsere Steuerpolitik und Steuerbücher durchsehen, stossen wir auf lauter massgeschneiderte Lösungen, die wir in all den Jahren immer wieder miteinander konstruiert haben. Diese Steuervorlage ist auch etwas Massgeschneidertes. Zugegeben, wenn Sie nach dem Lehrbuch zur Steuerpolitik vorgehen, dann können Sie Haare in der Suppe suchen, und Sie finden sie. Aber als Gesamtpaket, und das scheint mir wichtig zu sein, ist es eine Vorlage, die mehrheitsfähig sein kann. Es ist ein Kompromiss, man versucht, Unternehmen in der Schweiz zu halten, und man gibt etwas in die AHV. Das ist dieser Ausgleich. Ohne dass wir Kompromisse zwischen politischen Parteien, zwischen Bevölkerungsgruppen, zwischen natürlichen und juristischen Personen schliessen, finden wir in unserem System am Schluss keine Lösung.

Ich bin überzeugt, dass das nicht eine Lösung ist, die im Steuerbereich Schule machen kann. Aber es ist eine Lösung, die ein kleines Kunstwerk des politischen Kompromisses ist, und schliesslich sind Sie in erster Linie Politiker. Es ist schön, wenn wir Juristen zitieren und von der Einheit der Materie sprechen. Aber am Schluss übernimmt die Juristerei keine Verantwortung. Die Verantwortung übernehmen am Schluss die Politiker, und da müssen Sie entscheiden, ob Sie dazu Ja sagen können oder ob die Hürde zu gross ist.

Ich würde Ihnen empfehlen, auf diese Vorlage einzutreten, ihr in diese Richtung zu folgen. Korrekturen im Detail können immer noch möglich sein, das ist bei uns selbstverständlich. Aber die Vorlage als Ganzes betrachte ich als nicht so schlecht: nicht so schlecht für den Unternehmensstandort Schweiz, nicht so schlecht für die Arbeitsplätze und nicht so schlecht für eine Finanzierung der AHV und damit für die Sicherung der Renten.

Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Loi fédérale relative au Projet fiscal 17

Discussion par article

Titre

Proposition de la commission

Loi fédérale relative à la réforme fiscale et au financement de l'AVS

Adopté

Préambule; ch. I introduction; ch. 1 art. 3 al. 3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Ch. 1 art. 23a

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Vote

Al. 4

Frein aux dépenses

FraktionGeaNaEnth.
Groupe libéral-radical11 (92 %)0 (0 %)1 (8 %)
Groupe PDC13 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste12 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre2 (33 %)0 (0 %)4 (67 %)
Groupe bourgeois-démocratique0 (0 %)0 (0 %)1 (100 %)
Groupe des VERT-E-S1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total39 (87 %)0 (0 %)6 (13 %)

Gea: Lösen der Ausgabenbremse
Na: Ablehnung

Namensliste

(Einstimmigkeit)

(6 Enthaltungen)

La majorité qualifiée est acquise

Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical

Ch. 2 préambule; art. 18b al. 1

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Ziff. 2 Art. 20

Antrag der Mehrheit

Abs. 1bis

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 3

Die Rückzahlung von Einlagen, Aufgeldern und Zuschüssen (Reserven aus Kapitaleinlagen) wird gleich behandelt wie die Rückzahlung von Grund- oder Stammkapital, wenn:

a. die Kapitaleinlagen von den Inhabern der Beteiligungsrechte nach dem 31. Dezember 1996 geleistet worden sind; und

b. bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die an schweizerischen Börsen kotiert sind, bei der Rückzahlung handelsrechtlich ausschüttungsfähige übrige Reserven mindestens im gleichen Umfang ausgeschüttet werden.

Abs. 4

Sind die Bedingungen nach Absatz 3 Buchstabe b nicht erfüllt, ist die Rückzahlung im entsprechenden Umfang steuerbar, höchstens aber im Umfang der handelsrechtlich ausschüttungsfähigen übrigen Reserven.

Abs. 5

Absatz 3 Buchstabe b ist nicht anwendbar:

a. auf Reserven aus Kapitaleinlagen, die nach dem 31. Dezember 2010 aus der Übertragung von Vermögenswerten aus dem Ausland in eine inländische Kapitalgesellschaft oder BO 2018 E 459 Genossenschaft entstanden sind oder bei Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Verwaltung einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft in die Schweiz bereits vorhanden waren;

b. im Falle der Liquidation oder der Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Verwaltung der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ins Ausland.

Abs. 6

Die Absätze 3 Buchstabe b bis 5 gelten sinngemäss auch für die Ausgabe von Gratisaktien und für Gratisnennwerterhöhungen aus Reserven aus Kapitaleinlagen.

Abs. 7

Der Anteil der Reserven aus Kapitaleinlagen entspricht bei der Rückgabe von Beteiligungsrechten bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die an schweizerischen Börsen kotiert sind, mindestens der Hälfte des gesamten Liquidationsüberschusses.

Abs. 8

Sind die Bedingungen nach Absatz 7 nicht erfüllt, vermindert sich der steuerbare Liquidationsüberschuss nach Absatz 1 Buchstabe c im entsprechenden Umfang, höchstens aber im Umfang der in der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft vorhandenen Reserven aus Kapitaleinlagen, die auf diese Beteiligungsrechte entfallen.

Antrag der Minderheit

(Fetz, Levrat, Zanetti Roberto)

Abs. 3 Einleitung

Die Rückzahlung von Grund- und Stammkapital sowie von Einlagen, Aufgeldern und Zuschüssen (Reserven aus Kapitaleinlagen) ist steuerfrei, wenn:

Abs. 5 Bst. a

a. auf Grund- und Stammkapital sowie auf Reserven aus Kapitaleinlagen, die nach Inkrafttreten dieser Regelung aus der Übertragung ...

Abs. 6

Streichen

Abs. 7

Der Anteil des Grund- oder Stammkapitals sowie der Reserven ...

Intervention de procédure

Ch. 2 art. 20

Proposition de la majorité

Al. 1bis

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 3

Le remboursement d'apports, d'agios et de versements supplémentaires (réserves issues d'apports de capital) est traité de la même manière que le remboursement du capital-actions ou du capital social si:

a. les apports de capital ont été effectués par les détenteurs des droits de participation après le 31 décembre 1996; et

b. dans le cas de sociétés de capitaux et de sociétés coopératives cotées à la bourse suisse, les autres réserves qui peuvent être distribuées en vertu du droit commercial sont distribuées lors du remboursement au moins pour un montant équivalent.

Al. 4

Si les conditions énumérées à l'alinéa 3 lettre b ne sont pas remplies, le remboursement est imposable à hauteur du montant défini dans ce même alinéa, mais tout au plus à hauteur du montant des autres réserves qui peuvent être distribuées en vertu du droit commercial.

Al. 5

L'alinéa 3 lettre b ne s'applique pas:

a. aux réserves issues d'apports de capital qui ont été constituées après le 31 décembre 2010 lors du transfert de valeurs patrimoniales provenant de l'étranger dans une société de capitaux ou une société coopérative suisse ou qui existaient déjà lors du déplacement du siège ou de l'administration effective d'une société de capitaux ou d'une société coopérative en Suisse;

b. dans le cas de liquidation ou de déplacement du siège ou de l'administration effective de la société de capitaux ou de la société coopérative à l'étranger.

Al. 6

Les alinéas 3 lettre b à 5 s'appliquent par analogie à l'émission d'actions gratuites et aux augmentations gratuites de la valeur nominale provenant de réserves issues d'apports de capital.

Al. 7

Lors de la restitution de droits de participation à des sociétés de capitaux et des sociétés coopératives cotées à la bourse suisse, la part des réserves issues d'apports de capital correspond, par rapport à l'excédent total de liquidation, au moins à la moitié.

Al. 8

Si les conditions énumérées à l'alinéa 7 ne sont pas remplies, l'excédent de liquidation imposable au sens de l'alinéa 1 lettre c est réduit du montant défini dans ce même alinéa, mais tout au plus du montant des réserves issues d'apports de capital qui sont imputables auxdits droits de participation et qui sont disponibles dans la société de capitaux ou dans la société coopérative.

Proposition de la minorité

(Fetz, Levrat, Zanetti Roberto)

Al. 3 introduction

Le remboursement de capital-actions et de capital social ainsi que d'apports, d'agios et de versements supplémentaires (réserves issues d'apports de capital) est exonéré de l'impôt si:

Al. 5 let. a

a. au capital-actions et au capital social ainsi qu'aux réserves issues d'apports de capital qui ont été constitués après l'entrée en vigueur de la présente réglementation lors ...

Al. 6

Biffer

Al. 7

... la part du capital-actions et du capital social ainsi que des réserves issues ...

Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe PDC

Hier geht es um das Kapitaleinlageprinzip. Ich habe Ihnen das Prinzip und die Details erläutert. Wir haben eine Mehrheit und eine Minderheit. Deren Anträge unterscheiden sich in drei Punkten:

1. Zunächst möchte die Minderheit, dass die Regeln auch auf Nennwertsenkungen angewendet werden.

2. Bei Absatz 6 möchte die Minderheit, dass Gratisaktien und Gratisnennwerterhöhungen nicht möglich sind, dass der Absatz also gestrichen wird.

3. Die Minderheit möchte, dass die Übergangsregelung für die Unternehmenssteuerreform II nicht in Kraft tritt, dass also erst nach Inkrafttreten dieser Vorlage die entsprechenden Korrekturen gemacht werden.

Ihre Kommission beantragt Ihnen in Bezug auf den ersten Punkt, die Nennwertsenkungen, mit 11 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Fassung der Mehrheit zuzustimmen, und beim dritten Punkt, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens, mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, ebenfalls der Mehrheit zu folgen.

Fetz Anita · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Nachdem der Kommissionsreferent den Antrag der Minderheit ja perfekt dargestellt hat, kann ich nur noch ganz kurz etwas dazu sagen. Ich habe im Eintreten gesagt: Für uns ist die Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips ein Casus Belli. Der Nachteil des Antrages der Mehrheit ist: Man kann das eingelegte Kapital natürlich in Nennwertkapital umwandeln und damit eigentlich die Regel etwas umgehen. Jetzt machen wir aus dieser Differenz keine grosse Sache. Wir stellen uns aber vor, dass die Regel etwas strenger wird. Das ist der Hintergrund des Antrages der Minderheit.

Wir möchten Ihnen nicht zuletzt nochmals sagen, was seit 2011 passiert ist: Es sind 2 Billionen Franken, also 2000 Milliarden, Kapitaleinlagen zurückgestellt worden, um sie peu à peu steuerfrei an die Aktionäre auszuzahlen, statt Dividenden, und damit natürlich den Gewinn zu reduzieren und damit weniger Gewinnsteuern zu zahlen. Das muss eingeschränkt werden! Ob Sie das gemäss der Mehrheit oder gemäss der Minderheit machen, ist sekundär. Auf jeden Fall ist der Antrag der Minderheit besser.

Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre

BO 2018 E 460Ich kann es kurz machen. Da besteht für mich nun eine rote Linie. Wenn wir hier der Minderheit folgen, machen wir die Unternehmenssteuerreform II, die auch einmal eine Mehrheit gefunden hat, in Kernelementen rückgängig. Ich wäre hier also vorsichtig. Wenn wir das Nennwertprinzip respektive die Möglichkeit einer Nennwertreduktion jetzt auch noch aushöhlen, gehen wir eigentlich auch hinter alle bisherigen Möglichkeiten zurück. Ich bin aber insofern einverstanden, als die Steuerverwaltung hier bei der Auslegung von Umgehungstatbeständen ja auch Möglichkeiten hat. Wenn Sie dieser Minderheit folgen, kann ich der Vorlage nicht mehr zustimmen. Das wäre ein No-go.

Maurer Ueli · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich

Der Minderheitsantrag hat aus unserer Sicht zwei Mängel. Der erste Unterschied führt zwar dazu - das war die Absicht -, im Hinblick auf das Inkrafttreten der Revision die Planungssicherheit zu verbessern. Aber dieser Antrag, Herr Germann hat das eben auch gesagt, geht sogar hinter die Unternehmenssteuerreform II zurück und sendet damit ein Signal der Rechtsunsicherheit und der Unverlässlichkeit der Schweiz aus.

Der zweite Unterschied ist negativ für die Standortattraktivität der Schweiz. Es sind viele Unternehmen wegen dieser zugezogen, haben Steuern bezahlt, und wir sollten für diese Unternehmen die Spielregeln nicht ändern. Das wäre für die Standortattraktivität ein falsches Signal. Es würde wieder Rechtsunsicherheit ausströmen, und wir müssen für unsere Unternehmen Rechtssicherheit schaffen.

Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Fetz abzulehnen.

Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Es handelt sich hier um einen Konzeptentscheid, der auch für weitere Bestimmungen gilt.

Vote

Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 30 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 11 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical

Ch. 2 art. 20a al. 1 let. b; 58 al. 1 let. c; 61a, 61b

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Ch. 2 art. 125 al. 3

Proposition de la majorité

... le capital social libéré, les réserves issues d'apports de capital au sens de l'article 20 alinéas 3 à 8 portés au bilan ...

Proposition de la minorité

(Fetz, Levrat, Zanetti Roberto

... au bilan ...

Adopté selon la proposition de la majorité

Ch. 2 art. 196 al. 1, 1bis

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Vote

Al. 1

Frein aux dépenses

FraktionGeaNaEnth.
Groupe libéral-radical9 (90 %)0 (0 %)1 (10 %)
Groupe PDC13 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste11 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre2 (33 %)0 (0 %)4 (67 %)
Groupe des VERT-E-S1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total37 (88 %)0 (0 %)5 (12 %)

Gea: Lösen der Ausgabenbremse
Na: Ablehnung

Namensliste

(Einstimmigkeit)

(5 Enthaltungen)

La majorité qualifiée est acquise

Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical

Ch. 3 titre

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Ch. 3 art. 7 al. 1

Proposition de la majorité

Al. 1

... sont imposables à hauteur de 50 pour cent ...

Proposition de la minorité I

(Zanetti Roberto, Fetz, Levrat)

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité II

(Föhn, Schmid Martin)

Inchangé

Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe PDC

Ich habe Ihnen die Position der Mehrheit im Eintretensvotum schon dargelegt, es geht um die Teilbesteuerung der Dividenden. Die Debatte in der Kommission war hier ausserordentlich kontrovers, Sie sehen dies aus den beiden Minderheitsanträgen, die vorliegen. Die beiden Minderheiten gehen in unterschiedliche Richtungen.

Die Minderheit I (Zanetti Roberto) möchte dem Bundesrat folgen und eine strengere Regel einführen, möchte also für die Kantone generell 70 Prozent, wogegen die Minderheit II (Föhn) eine largere Regelung haben und beim geltenden Recht bleiben möchte, was heissen würde, dass die Kantone bei der Satzfestsetzung völlig frei wären.

Dass die Kommission auf 50 Prozent gekommen ist, ist eben auch ein Kompromiss. Der Schlüsselkanton in der Diskussion war der Kanton Aargau, welchem bei einer 70-Prozent-Regel als einem von ganz wenigen Kantonen Probleme entstehen würden, weil dort tatsächlich bei einer Gruppe von im Familienbesitz befindlichen Gesellschaften erhebliche Steuererhöhungen resultieren würden. Deshalb ist man auf den Kompromiss mit 50 Prozent gekommen.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Zanetti Roberto · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe socialiste

BO 2018 E 461Bei der Dividendenteilbesteuerung geht es ja um die rechtsformneutrale Besteuerung. Da stand sogar eine Idee im Raum, wonach man das ganz abstrakt ins Gesetz schreiben würde. Das hätte zur Folge gehabt, dass man dann Einzelfälle gerichtlich hätte beurteilen lassen müssen. Denn die Verwaltung hat uns gesagt, dass man eine punktgenaue rechtsformneutrale Besteuerung praktisch nur in der Einzelfallprüfung machen könne. Deshalb ist die Annäherung über einen pauschalen Prozentsatz aus verwaltungsökonomischer Sicht sicher der richtige Ansatz. Gestritten, das heisst intensiv ausgetauscht haben wir uns über die Höhe dieses Prozentsatzes. Gemäss Botschaft hat der Bundesrat mit dem jetzigen Teilbesteuerungssatz eine tendenzielle Unterbesteuerung identifiziert. Ich gehe davon aus, dass das zutreffend ist, und habe einmal mehr grosses Vertrauen in den Bundesrat.

Wir wissen, dass in den meisten Kantonen substanzielle Unternehmenssteuersenkungen geplant sind, sodass die tendenzielle Unterbesteuerung in den Kantonen eher zunehmen wird. Deshalb finde ich die bundesrätliche Variante steuersystematisch richtig, angemessen und gerecht. Die Massnahme ist im Rahmen der Vernehmlassung von den Kantonen beurteilt worden. Herr Bundesrat Ueli Maurer hat uns erklärt, dass das im Wesentlichen eben auch ein Projekt der Kantone sei. Diese Massnahme wurde im Rahmen der Vernehmlassung von der KdK, der FDK und von 19 Kantonen unterstützt. Ebenso tat das die Städtische Steuerkonferenz. Der Schweizerische Städteverband hat uns unlängst in einem Brief geschrieben, wir sollten der Minderheit I folgen.

Wie gesagt, die Vorlage ist in enger Absprache mit den Kantonen entstanden. Die Kantone haben dann Vorbereitungsmassnahmen für ihre Hoheitsgebiete veranlasst. Dabei haben sie sich auf die Botschaft des Bundesrates bezogen. In meinem Kanton, im Kanton Solothurn, ist diese Woche, vor zwei Tagen, die Vernehmlassungsvorlage präsentiert worden. Die solothurnische Regierung identifiziert die Ausgleichung der tendenziellen Unterbesteuerung bei 75 Prozent. Sie hat entsprechend das ganze Paket so ausgestaltet. Man hat im Vorfeld mit der Wirtschaft, mit Gewerkschaftsvertretern und mit Vertretern der Politik ein Massnahmenpaket geschnürt. Ich will jetzt die Debatte über die Einheit der Materie nicht wiederaufnehmen, aber da ist von Steuerentlastungen für tiefe Einkommen die Rede, da sind Massnahmen im familienergänzenden Bereich, im Bildungsbereich usw. vorgesehen.

All diese Vorbereitungshandlungen sind auf der Basis der bundesrätlichen Botschaft erfolgt. Ob dann die Kinderzulage ein bisschen höher oder tiefer ausfällt oder ob die AHV-Finanzierung eingeführt wird, ist für den Kanton nicht relevant. Wenn hingegen die Dividendenteilbesteuerung angerührt wird, macht das bei meinem Kanton viel aus: rund 12 Millionen Franken haben oder nicht haben. 12 Millionen sind für meinen Kanton eine ziemlich happige Summe. Ich gehe davon aus, dass das in anderen Kantonen ähnlich ist. Wenn sich also der Bund als verlässlicher Partner der Kantone nicht kompromittieren will, würde ich Ihnen dringend empfehlen, der bundesrätlichen Variante zu folgen, damit die vorbereiteten Pakete in den diversen Kantonen nicht plötzlich platzen und die Kantone nicht wieder auf Feld eins oder minus eins starten müssen.

Zum Schluss noch ein hausinterner Hinweis: Es wurde ja von der Schwesterkammer bemängelt, sie erhalte fixfertige Rezepte aufs Auge gedrückt und könne nichts mehr machen. Denken Sie daran: Wir haben ein Zweikammersystem, und vielleicht schadet es gar nicht, wenn wir der zweiten Kammer noch etwas Manövriermasse lassen.

Noch einmal zusammengefasst: Ich finde die Bundesratsvariante angemessen und gerecht, sie ist von den Kantonen akzeptiert, sie haben das im Rahmen ihrer Umsetzungsarbeiten sogar antizipiert. Genau diese kantonalen Umsetzungsmassnahmen könnten gefährdet sein. Zudem gibt es dem Nationalrat einen gewissen Spielraum.

Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit I (Zanetti Roberto) und insbesondere dem Bundesrat zu folgen und 70 Prozent festzusetzen.

Föhn Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ebenso dringend, wie mein Vorredner Sie bittet, der Minderheit I zu folgen, bitte ich Sie, der Minderheit II zu folgen. Wir hatten in der Kommission beide noch weiter gehende Anträge eingereicht, die wir dann zurückgezogen haben, eben auch zugunsten der ganzen Vorlage, und sind jetzt einfach hier stehen geblieben.

Ich muss jetzt noch einen Blick zurück werfen. Herr Rechsteiner ist zwar jetzt nicht hier, aber zuhanden des Amtlichen Bulletins muss ich es trotzdem sagen. Er hat heute wörtlich gesagt, ich habe es aufgeschrieben: "Auch Unternehmen müssen Steuern bezahlen." Also auch Unternehmer sollen hier ein bisschen bluten. Dazu sage ich Ihnen: Wir haben vorhin die eidgenössische Steuervorlage behandelt, jetzt sind wir bei der kantonalen. Bei der eidgenössischen Steuervorlage sind wir beim Geschäftsvermögen von 50 auf 70 Prozent hinaufgegangen, wohlverstanden! Wir haben nicht nichts gegeben. Wir haben viel gegeben, beim Geschäftsvermögen sind wir von 50 auf 70 Prozent und beim Privatvermögen von 60 auf 70 Prozent. Das habe ich nicht einmal bekämpft. Das lassen wir so laufen, auch im Sinne der Gesamtvorlage. Das muss man einfach sehen und anerkennen!

Ich muss Herrn Rechsteiner fragen: Ja, bitte schön, zahlen die Unternehmen nichts? Dazu dürfen die Sozialabgaben erwähnt werden; diese sind heute bei 14,75 Prozent, das wissen Sie ganz genau. Es sind 8,4 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV, 0,45 Prozent EO, das gibt total 10,25 Prozent. Dann haben wir 2,2 Prozent ALV, 1,4 Prozent Kinderzulagen und 0,9 Prozent Verwaltungskosten. Das gibt heute zusammengezählt 14,75 Prozent. Wenn wir nun der Vorlage folgen, mit den zusätzlichen 0,3 Prozent, die wir für die AHV vorsehen, dann sind wir wohlverstanden auf über 15 Prozent. Wir zahlen nicht nichts. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bluten beide. Ansonsten müssten wir dann die Steuern gewaltig anheben. Das muss ich Ihnen einfach sagen. Wir haben also jetzt an drei Orten zugesagt, dass wir helfen, diese Vorlage durchzubringen. Jetzt will ich wissen, wo Sie Zugeständnisse machen oder ob Sie ähnlich grosse Zugeständnisse zu machen gewillt sind.

Jetzt zu diesem Artikel, zur Minderheit II: Ich bin natürlich ein bisschen enttäuscht von den Kantonen. Herr Zanetti sagte, er sei von den Kantonen aufgefordert worden zu beantragen, die 70-70-Regel - 70 Prozent beim Bund, 70 Prozent bei den Kantonen - sei so zu belassen; die Kantone, die Finanzdirektoren hätten gesagt: Jawohl, ihr dürft bei uns die Steuern erhöhen.

Ich war im letzten Herbst, nur wenige Wochen vor der Vernehmlassung zu diesem Geschäft, auf dem Podium bei der Föderalismuskonferenz in Montreux, Herr Bischofberger war auch dort. Dort wurde auf uns eingedroschen: Lasst den Kantonen endlich mehr Spielraum! Zwei, drei Wochen später sagten sie selbst wieder: Die in Bern sollen dann die Bösen sein und von 40, 50 oder 60 Prozent auf 70 Prozent gehen; die in Bern sollen es machen, dann sind wir in den Kantonen fein raus. Das ist nicht gerade das, was ein guter Politiker vorleben sollte. Da war ich wirklich enttäuscht.

Der Antrag, wie ihn meine Minderheit stellt, wurde übrigens auch von Herrn Hefti eingereicht. Herr Hefti war am letzten Tag dann nicht mehr da, wir hatten ja kurzfristig noch einen zusätzlichen Sitzungstag anberaumt. Herr Hefti war nicht da, ansonsten wäre er bei meiner Minderheit sicher auch aufgeführt. Er hat den genau gleichen Antrag eingereicht wie ich, nämlich dass wir zumindest die Dividendenbesteuerung den Kantonen überlassen. Es wurde vorhin mehrfach gesagt: Jeder Kanton hat ein eigenes, ein separates System, das man kaum mit einer durchgehenden Ordnung fair ausgleichen kann. Das kann man nicht. Weshalb überlassen wir es denn nicht den Kantonen, die Dividendenbesteuerung zu gestalten? Dann wird vielleicht im einen Kanton die Gewinnsteuer, in einem anderen Kanton etwas anderes angepasst. Hier greifen wir in die Hoheit der Kantone ein. Das ist für mich ein Grundsatzentscheid. Es ist ein erster Schritt zur Steuerharmonisierung, und dagegen wehre ich mich als bürgerlicher Politiker. So stark hat der Bund im Steuerbereich sonst nirgends in die Hoheit der Kantone eingegriffen. Ich bitte Sie, hier der Minderheit II zu folgen, um den Kantonen die Autonomie zu lassen.

BO 2018 E 462Noch etwas zur Gewerbeseite: Ich wurde anfänglich durchlöchert mit Ankündigungen, dass das Referendum ergriffen würde, wenn die Dividendenbesteuerung der Kantone und des Bundes auch noch weiter angehoben würde. Ich habe sie heute so weit, dass wir von unserer Seite das Referendum nicht ergreifen. Aber Sie haben es gehört, die Jungparteien haben das Referendum schon angekündigt. Ich weiss dann nicht, wie sich einzelne Unternehmer verhalten. Wenn wir die Dividendenbesteuerung den Kantonen überlassen, bin ich überzeugt, dass das Referendum von unserer Seite gar nie unterstützt wird. Wenn wir aber die 70-50-Regel einführen, bin ich dann nicht so sicher.

Demzufolge bitte ich Sie, der Minderheit II zu folgen. Es betrifft - und das ist das Letzte - insbesondere die Familienunternehmen. Die Steuer kommt ja bei mindestens 10 Prozent Eigentum zum Tragen. Das heisst, es wird allermeist nur die Familienunternehmen treffen. Die Grosskonzerne, bei denen viel Geld fliesst, betrifft es nicht. Aber uns trifft es, und darum bitte ich Sie dringendst, der Minderheit II zuzustimmen.

Maurer Ueli · VPBR-M · Conseil fédéral · Zurich

Die aktuelle Lösung ist ja so, dass die Kantone in der Besteuerung der Dividenden frei sind. Das führt in der Praxis dazu, dass wir Dividendenbesteuerungen zwischen 35 und 70 Prozent haben. Das ist die aktuelle Situation.

Die Mehrheit der Kommission beantragt jetzt, auf 50 Prozent zu gehen. Bei der Erarbeitung dieser Vorlage haben wir uns mit den Kantonen zusammen auf 70 Prozent geeinigt. Diese 70 Prozent waren für die Kantone insgesamt ein wichtiger Punkt, weil das die Gegenfinanzierung für mögliche Steuerausfälle war. Obwohl es Kantone gibt, die die Besteuerung fast verdoppeln müssten, war es ein eindeutiger Mehrheitsentscheid der Kantone, auf 70 Prozent zu gehen. In Franken bedeutet das für die Kantone Mehreinnahmen - statisch berechnet - von 355 Millionen Franken.

Wenn wir auf 50 Prozent gehen - das ist der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission -, sind es theoretisch noch 20 Millionen Franken Mehreinnahmen oder eine Differenz von 335 Millionen Franken. Diese Differenz ist rein theoretisch. Es gibt Kantone, die bereits 70 Prozent beschlossen haben, und es gibt eine Reihe von Kantonen, die auf 60 oder 70 Prozent gehen werden. Das hängt dann noch von den Abstimmungen in den Kantonen ab. Praktisch heisst der Entscheid der Mehrheit Ihrer Kommission: Mindereinnahmen für die Kantone in der Grössenordnung von schätzungsweise 100 bis 170 Millionen Franken. Das ist in etwa das Delta.

Ich bitte Sie, der Minderheit I (Zanetti Roberto) und damit dem Bundesrat zu folgen. Allerdings muss ich zugestehen, dass der Kompromiss Ihrer Kommission ja der ist, dass Sie bei der Dividendenbesteuerung tiefer gehen und den Kantonen dafür Zusatzeinnahmen beim Kapitaleinlageprinzip beschaffen. Das sollte sich etwa ausgleichen. In der Philosophie Ihrer Kommission sind die 50 Prozent verständlich. Sie passen in dieses Konzept.

Ich bitte Sie trotzdem, wegen der Kantone, die Wert darauf gelegt haben, der Minderheit I zu folgen und damit eine Besteuerung von 70 Prozent zu beschliessen.

Vote

Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 25 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 14 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Vote

Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 26 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 12 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical

Ch. 3 art. 7a al. 1 let. b

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Ziff. 3 Art. 7b

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Die Rückzahlung von Einlagen, Aufgeldern und Zuschüssen (Reserven aus Kapitaleinlagen) wird gleich behandelt wie die Rückzahlung von Grund- oder Stammkapital, wenn:

a. die Kapitaleinlagen von den Inhabern der Beteiligungsrechte nach dem 31. Dezember 1996 geleistet worden sind; und

b. bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die an schweizerischen Börsen kotiert sind, bei der Rückzahlung handelsrechtlich ausschüttungsfähige übrige Reserven mindestens im gleichen Umfang ausgeschüttet werden.

Abs. 2

Sind die Bedingungen nach Absatz 1 Buchstabe b nicht erfüllt, ist die Rückzahlung im entsprechenden Umfang steuerbar, höchstens aber im Umfang der handelsrechtlich ausschüttungsfähigen übrigen Reserven.

Abs. 3

Absatz 1 Buchstabe b ist nicht anwendbar:

a. auf Reserven aus Kapitaleinlagen, die nach dem 31. Dezember 2010 aus der Übertragung von Vermögenswerten aus dem Ausland in eine inländische Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft entstanden sind oder bei Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Verwaltung einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft in die Schweiz bereits vorhanden waren;

b. im Falle der Liquidation oder der Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Verwaltung der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ins Ausland.

Abs. 4

Die Absätze 1 Buchstabe b bis 3 gelten sinngemäss auch für die Ausgabe von Gratisaktien und für Gratisnennwerterhöhungen aus Reserven aus Kapitaleinlagen.

Abs. 5

Der Anteil der Reserven aus Kapitaleinlagen entspricht bei der Rückgabe von Beteiligungsrechten bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die an schweizerischen Börsen kotiert sind, mindestens der Hälfte des gesamten Liquidationsüberschusses.

Abs. 6

Sind die Bedingungen nach Absatz 5 nicht erfüllt, vermindert sich der steuerbare Liquidationsüberschuss nach Artikel 7 Absatz 1 im entsprechenden Umfang, höchstens aber im Umfang der in der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft vorhandenen Reserven aus Kapitaleinlagen, die auf diese Beteiligungsrechte entfallen.

Antrag der Minderheit

(Fetz, Levrat, Zanetti Roberto)

Abs. 1 Einleitung

Die Rückzahlung von Grund- und Stammkapital sowie von Einlagen, Aufgeldern und Zuschüssen (Reserven aus Kapitaleinlagen) ist steuerfrei, wenn:

Abs. 3 Bst. a

a. Grund- und Stammkapital sowie auf Reserven aus Kapitaleinlagen, die nach Inkrafttreten dieser Regelung aus der Übertragung von Vermögenswerten ...

Abs. 4

Streichen

Abs. 5

Der Anteil des Grund- oder Stammkapitals sowie der Reserven aus Kapitaleinlagen ...

Intervention de procédure

Ch. 3 art. 7b

Proposition de la majorité

Al. 1

Le remboursement d'apports, d'agios et de versements supplémentaires (réserves issues d'apports de capital) est traité BO 2018 E 463 de la même manière que le remboursement du capital-actions ou du capital social si:

a. les apports de capital ont été effectués par les détenteurs des droits de participation après le 31 décembre 1996; et

b. dans le cas de sociétés de capitaux et de sociétés coopératives cotées à la bourse suisse, les autres réserves qui peuvent être distribuées en vertu du droit commercial sont distribuées lors du remboursement au moins pour un montant équivalent.

Al. 2

Si les conditions énumérées à l'alinéa 1 lettre b ne sont pas remplies, le remboursement est imposable à hauteur du montant défini dans ce même alinéa, mais tout au plus à hauteur du montant des autres réserves qui peuvent être distribuées en vertu du droit commercial.

Al. 3

L'alinéa 1 lettre b ne s'applique pas:

a. aux réserves issues d'apports de capital qui ont été constituées après le 31 décembre 2010 lors du transfert de valeurs patrimoniales provenant de l'étranger dans une société de capitaux ou une société coopérative suisse ou qui existaient déjà lors du déplacement du siège ou de l'administration effective d'une société de capitaux ou d'une société coopérative en Suisse;

b. dans le cas de liquidation ou de déplacement du siège ou de l'administration effective de la société de capitaux ou de la société coopérative à l'étranger.

Al. 4

Les alinéas 1 lettre b à 3 s'appliquent par analogie à l'émission d'actions gratuites et aux augmentations gratuites de la valeur nominale provenant de réserves issues d'apports de capital.

Al. 5

Lors de la restitution de droits de participation à des sociétés de capitaux et des sociétés coopératives cotées à la bourse suisse, la part des réserves issues d'apports de capital correspond, par rapport à l'excédent total de liquidation, au moins à la moitié.

Al. 6

Si les conditions énumérées à l'alinéa 5 ne sont pas remplies, l'excédent de liquidation imposable au sens de l'article 7 alinéa 1 est réduit du montant défini dans ce même alinéa, mais tout au plus du montant des réserves issues d'apports de capital qui sont imputables auxdits droits de participation et qui sont disponibles dans la société de capitaux ou dans la société coopérative.

Proposition de la minorité

(Fetz, Levrat, Zanetti Roberto)

Al. 1 introduction

Le remboursement de capital-actions et de capital social ainsi que d'apports, d'agios et de versements supplémentaires (réserves issues d'apports de capital) est exonéré de l'impôt si:

Al. 3 let. a

a. au capital-actions et au capital social ainsi qu'aux réserves issues d'apports de capital qui ont été constitués après l'entrée en vigueur de la présente réglementation lors ...

Al. 4

Biffer

Al. 5

... la part du capital-actions et du capital social ainsi que des réserves issues ...

Adopté selon la proposition de la majorité

Intervention de procédure

Ch. 3 art. 8 al. 2 quinquies

Proposition de la majorité

... sont imposables, après déduction des charges imputables, à hauteur de 50 pour cent ...

Proposition de la minorité I

(Zanetti Roberto, Fetz, Levrat)

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité II

(Föhn, Schmid Martin)

Biffer

Adopté selon la proposition de la majorité

Ch. 3 art. 8a; 10a; 14 al. 3; 24 al. 3bis, 3quater

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Ch. 3 art. 24a

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe PDC

Eine Bemerkung noch zuhanden des Amtlichen Bulletins: Die Kommission hat hier eine kurze Diskussion geführt. Es geht ja um die Einführung der Patentbox, und zwar um die obligatorische Einführung der Patentbox auf kantonaler Ebene. Das war unbestritten. Die Diskussion hatte zum Thema: Was fällt im Bereich der Software unter die Patentbox? Die jetzige Formulierung, die ohne Gegenantrag genehmigt worden ist, lässt Software unter die Patentbox fallen, sofern sie patentierbar ist. Ist sie nicht patentierbar, fällt sie nicht unter die Patentbox, insbesondere dann nicht, wenn sie nur urheberrechtlich geschützt ist. Es gibt beide Arten Software.

Dass urheberrechtlich geschützte Software nicht unter die Patentbox fallen soll, erklärt sich insbesondere damit, dass es im Bereich des Urheberrechts kein Registerrecht gibt, im Gegensatz zum Patentrecht, und dass deshalb die Rechtssicherheit nicht in genügendem Umfange gewahrt werden könnte.

Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical

Adopté

Ch. 3 art. 24b-24d; 25a

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Ziff. 3 Art. 25abis

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehört auch der Abzug für Eigenfinanzierung, sofern das kantonale Gesetz BO 2018 E 464 dies vorsieht und im Hauptort des Kantons das kumulierte Steuermass von Kanton, Gemeinde und allfälligen anderen Selbstverwaltungskörpern über den gesamten Tarifverlauf mindestens 13,5 Prozent beträgt. Der Abzug entspricht dem kalkulatorischen Zins auf dem Sicherheitseigenkapital.

Abs. 2

Das Sicherheitseigenkapital entspricht dem Teil des in der Schweiz steuerbaren Eigenkapitals vor einer Ermässigung nach Artikel 29 Absatz 3, der das für die Geschäftstätigkeit langfristig benötigte Eigenkapital übersteigt. Es wird mittels Eigenkapitalunterlegungssätzen berechnet, die nach dem Risiko der Kategorie der Aktiven abgestuft sind.

Abs. 3

Ausgeschlossen ist ein kalkulatorischer Zins auf:

a. Beteiligungen nach Artikel 28 Absatz 1;

b. nicht betriebsnotwendigen Aktiven;

c. Aktiven nach Artikel 24a;

d. den nach Artikel 24c aufgedeckten stillen Reserven einschliesslich des selbst geschaffenen Mehrwerts sowie vergleichbaren unversteuert aufgedeckten stillen Reserven;

e. Aktiven im Zusammenhang mit Transaktionen, die eine ungerechtfertigte Steuerersparnis bewirken, namentlich Forderungen aller Art gegenüber Nahestehenden, soweit diese aus der Veräusserung von Beteiligungen nach Artikel 28 Absätze 1, 1bis und 1ter oder Ausschüttungen stammen.

Abs. 4

Der kalkulatorische Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital richtet sich nach der Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen. Soweit dieses anteilmässig auf Forderungen aller Art gegenüber Nahestehenden entfällt, kann ein dem Drittvergleich entsprechender Zinssatz geltend gemacht werden; Absatz 3 Buchstabe e bleibt vorbehalten.

Abs. 5

Die Berechnung des kalkulatorischen Zinses auf dem Sicherheitseigenkapital erfolgt am Ende der Steuerperiode auf der Grundlage des Durchschnittswerts der einzelnen Aktiven, bewertet zu Gewinnsteuerwerten, und des Eigenkapitals während der betreffenden Steuerperiode sowie der Eigenkapitalunterlegungssätze gemäss Absatz 2 und 3 und der Bestimmungen zum kalkulatorischen Zinssatz gemäss Absatz 4.

Abs. 6

Der Bundesrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu den Absätzen 2 bis 5.

Intervention de procédure

Ch. 3 art. 25abis

Proposition de la commission

Al. 1

Les charges justifiées par l'usage commercial comprennent également la déduction pour autofinancement, pour autant que la loi cantonale le prévoie et que dans le chef-lieu du canton le taux cumulé de l'impôt du canton, de la commune et d'éventuelles autres corporations publiques se monte à 13,5 pour cent au moins pour l'ensemble du barème. Cette déduction correspond aux intérêts notionnels sur le capital propre de sécurité.

Al. 2

Le capital propre de sécurité correspond à la part du capital propre imposable en Suisse avant une réduction selon l'article 29 alinéa 3, qui dépasse le capital propre nécessaire à l'activité commerciale à long terme. Il se calcule sur la base des taux de couverture du capital propre fixés en fonction du risque associé à la catégorie des actifs concernée.

Al. 3

Sont exclus les intérêts notionnels sur:

a. les participations au sens de l'article 28 alinéa 1;

b. les actifs qui ne sont pas nécessaires à l'exploitation;

c. les actifs visés à l'article 24a;

d. les réserves latentes qui sont prises en compte selon l'article 24c, y compris sur la plus-value que le contribuable a créée lui-même ainsi que les réserves latentes comparables prises en compte sans être soumises à l'impôt;

e. les actifs concernant des transactions qui permettent de réaliser une économie d'impôt injustifiée, notamment des créances de toute sorte contre des personnes proches dans la mesure où ces créances proviennent de la vente de participations au sens de l'article 28 alinéas 1, 1bis et 1ter, ou de distributions.

Al. 4

Le taux des intérêts notionnels sur le capital propre de sécurité se fonde sur les rendements des obligations de la Confédération sur dix ans. Si ce capital propre de sécurité se compose en partie de créances de toute sorte envers des personnes proches de l'entreprise, l'application d'un taux d'intérêt correspondant au taux appliqué à des tiers peut être demandée; demeure réservé l'alinéa 3 lettre 3.

Al. 5

Le calcul des intérêts notionnels sur le capital propre de sécurité est effectué à la fin de la période fiscale sur la base de la valeur moyenne des différents actifs, à leur valeur déterminante pour l'impôt sur le bénéfice, du capital propre pendant la période fiscale concernée, des taux de couverture du capital propre visés aux alinéas 2 et 3 et des dispositions relatives aux intérêts notionnels fixés à l'alinéa 4.

Al. 6

Le Conseil fédéral édicte les dispositions nécessaires à l'exécution des alinéas 2 à 5.

Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe PDC

Ich schulde Ihnen hier noch - es geht um den Abzug für Eigenfinanzierung - das Abstimmungsverhältnis. Hier hat sich Ihre Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die von ihr beantragte Fassung ausgesprochen und damit dagegen, dass alle Kantone frei wären, die NID einzuführen.

Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical

Adopté

Ch. 3 art. 25b

Proposition de la commission

Al. 1

... sur les articles 24b alinéas 1 et 2 et 25a et 25abis ne doit pas ...

Al. 2, 3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Ch. 3 art. 28 al. 2-5

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Ch. 3 art. 29

Proposition de la commission

Al. 2 let. b

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 3

... visés à l'article 28 alinéa 1, et aux droits visés à l'article 24a ainsi qu'aux prêts consentis à des sociétés du groupe.

Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe PDC

BO 2018 E 465Auch hier nenne ich noch das Abstimmungsergebnis: Ihre Kommission hat sich mit 10 zu 3 Stimmen ohne Enthaltung für die hier auf der Fahne aufgeführte Fassung ausgesprochen. Das bedeutet also, dass konzerninterne Darlehen anders behandelt werden, womit für Konzerne eine erhebliche Erleichterung eingeführt wird.

Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical

Adopté

Ch. 3 art. 72y; 78g; ch. 4 art. 2 al. 1 let. g

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Adopté

Ch. 5 art. 5 al. 1, 2

Proposition de la commission

Inchangé

Adopté

Ziff. 6

Antrag der Kommission

Titel

6. Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) vom 20. Dezember 1946

Art. 2 Abs. 4

... betragen 8,7 Prozent ... Mindestbeitrag von 810 Franken ...

Art. 2 Abs. 5

... Mindestbeitrag liegt bei 810 Franken ...

Art. 5 Abs. 1

... ein Beitrag von 4,35 Prozent ...

Art. 6 Abs. 1

... Beiträge von 8,7 Prozent.

Art. 6 Abs. 2

... den Arbeitnehmer je 4,35 Prozent ...

Art. 8 Abs. 1

... Beitrag von 8,1 Prozent ... Skala bis auf 4,35 Prozent.

Art. 8 Abs. 2

... Mindestbeitrag von 405 Franken ...

Art. 10 Abs. 1

... beträgt 405 Franken ... weniger als 405 Franken ...

Art. 13

... beträgt 4,35 Prozent ...

Art. 103 Abs. 1bis

Der Bundesbeitrag nach Absatz 1 wird in Schritten von Zwanzigsteln eines Prozentpunktes erhöht. Die Erhöhung entspricht:

a. den geschätzten statischen steuerlichen Auswirkungen für Bund, Kantone und Gemeinden bei:

1. der Gewinnsteuer,

2. dem Abzug für die Eigenfinanzierung und den Anpassungen bei der Kapitalsteuer,

3. der Dividendenbesteuerung, und

4. dem Kapitaleinlageprinzip;

b. und deren Verminderung um:

1. die Mehreinnahmen aus der Erhöhung des AHV-Beitragssatzes, und

2. die Höhe des Bundesanteils am Demografieprozent zugunsten der AHV.

Art. 103 Abs. 1ter

Die Erhöhung wird gestützt auf die Schätzung der Werte im Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Gesetzes (Bundesgesetz vom ... über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung) festgelegt.

Intervention de procédure

Ch. 6

Proposition de la commission

Titre

6. Loi fédérale sur l'assurance-vieillesse et survivants (LAVS) du 20 décembre 1946

Art. 2 al. 4

... sont égales à 8,7 pour cent du revenu ... cotisation minimale de 810 francs ...

Art. 2 al. 5

... cotisation minimale est de 810 francs ...

Art. 5 al. 1

Proposition de la commission

... Une cotisation de 4,35 pour cent ...

Art. 6 al. 1

... des cotisations de 8,7 pour cent ...

Art. 6 al. 2

... s'élève alors à 4,35 pour cent ...

Art. 8 al. 1

Une cotisation de 8,1 pour cent ... cotisation est ramené jusqu'à 4,35 pour cent ...

Art. 8 al. 2

... cotisation minimale de 405 francs ...

Art. 10 al. 1

... cotisation minimale est de 405 francs ... moins de 405 francs ...

Art. 13

... s'élèvent à 4,35 pour cent ...

Art. 103 al. 1bis

La contribution fédérale au sens de l'alinéa 1 est progressivement augmentée de vingtièmes de point de pourcentage. L'augmentation correspond:

a. aux répercussions fiscales statiques estimées pour la Confédération, les cantons et les communes liées:

1. à l'impôt sur le bénéfice,

2. à la déduction pour autofinancement et aux modifications au niveau de l'impôt sur le capital,

3. à l'imposition des dividendes et

4. au principe de l'apport de capital,

b. déduction faite:

1. des recettes supplémentaires liées à l'augmentation du taux de cotisation AVS et

2. du montant de la part fédérale au pour cent démographique en faveur de l'AVS.

Art. 103 al. 1ter

L'augmentation est fixée sur la base de l'estimation des valeurs au moment de l'adoption de la présente loi (loi fédérale du ... relative à la réforme fiscale et au financement de l'AVS).

Adopté

Vote

Art. 103 al. 1bis

Frein aux dépenses

FraktionGeaNaEnth.
Groupe PDC13 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical10 (83 %)0 (0 %)2 (17 %)
Groupe socialiste12 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre2 (33 %)0 (0 %)4 (67 %)
Groupe des VERT-E-S1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique0 (0 %)0 (0 %)1 (100 %)
Total38 (84 %)0 (0 %)7 (16 %)

Gea: Lösen der Ausgabenbremse
Na: Ablehnung

Namensliste

(Einstimmigkeit)

(7 Enthaltungen)

La majorité qualifiée est acquise

Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical

Ziff. 7

Antrag der Kommission

Titel

7. Bundesgesetz über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV

Ingress

gestützt auf Artikel 130 Absatz 3 der Bundesverfassung,

BO 2018 E 466Art. 1

Zur Sicherstellung der Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt angehoben:

a. der Normalsatz um 1 Prozentpunkt;

b. der reduzierte Satz um 0,3 Prozentpunkte;

c. der Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,5 Prozentpunkte.

Art. 2 Abs. 1

Der gesamte Ertrag aus der Anhebung der Mehrwertsteuersätze geht an die AHV.

Art. 2 Abs. 2, 3

Aufheben

Intervention de procédure

Ch. 7

Proposition de la commission

Titre

7. Loi fédérale sur le relèvement des taux de la taxe sur la valeur ajoutée en faveur de l'AVS

Préambule

vu l'article 130 alinéa 3 de la Constitution fédérale,

Art. 1

Pour garantir le financement de l'assurance-vieillesse et survivants (AVS), les taux de la taxe sur la valeur ajoutée sont relevés comme suit:

a. le taux normal, de 1 point;

b. le taux réduit, de 0,3 point;

c. le taux spécial pour les prestations du secteur de l'hébergement, de 0,5 point.

Art. 2 al. 1

La totalité des recettes provenant du relèvement des taux de la TVA est affectée à l'AVS.

Art. 2 al. 2, 3

Abroger

Adopté

Vote

Art. 2 al. 1

Frein aux dépenses

FraktionGeaNaEnth.
Groupe libéral-radical11 (92 %)0 (0 %)1 (8 %)
Groupe PDC13 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste12 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre2 (33 %)0 (0 %)4 (67 %)
Groupe bourgeois-démocratique0 (0 %)0 (0 %)1 (100 %)
Groupe des VERT-E-S1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total39 (87 %)0 (0 %)6 (13 %)

Gea: Lösen der Ausgabenbremse
Na: Ablehnung

Namensliste

(Einstimmigkeit)

(6 Enthaltungen)

La majorité qualifiée est acquise

Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical

Ziff. 8

Antrag der Mehrheit

Titel

8. Verrechnungssteuergesetz

Art. 4a Abs. 4

Beim Erwerb eigener Beteiligungsrechte nach den Absätzen 1-3 ist bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die an schweizerischen Börsen kotiert sind, der Liquidationsüberschuss mindestens zur Hälfte den Reserven aus Einlagen, Aufgeldern und Zuschüssen (Reserven aus Kapitaleinlagen) zu belasten.

Art. 4a Abs. 5

Sind die Bedingungen nach Absatz 4 nicht erfüllt, wird der Bestand an Reserven aus Kapitaleinlagen im entsprechenden Umfang korrigiert, höchstens aber im Umfang der vorhandenen Reserven aus Kapitaleinlagen.

Art. 5 Abs. 1bis

Die Rückzahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen wird gleich behandelt wie die Rückzahlung von Grund- oder Stammkapital, wenn:

a. die Kapitaleinlagen von den Inhabern der Beteiligungsrechte nach dem 31. Dezember 1996 geleistet worden sind,

b. bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die an schweizerischen Börsen kotiert sind, bei der Rückzahlung handelsrechtlich ausschüttungsfähige übrige Reserven mindestens im gleichen Umfang ausgeschüttet werden und

c. die Reserven aus Kapitaleinlagen von der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft in der Handelsbilanz auf gesonderten Konti ausgewiesen werden und die Gesellschaft jede Veränderung auf diesen Konti der Eidgenössischen Steuerverwaltung meldet.

Art. 5 Abs. 1ter

Sind die Bedingungen nach Absatz 1bis Buchstabe b nicht erfüllt, ist die Rückzahlung im entsprechenden Umfang steuerbar, höchstens aber im Umfang der handelsrechtlich ausschüttungsfähigen übrigen Reserven. Im Umfang dieser Besteuerung sind handelsrechtlich ausschüttungsfähige übrige Reserven dem gesonderten Konto für Reserven aus Kapitaleinlagen zuzuweisen.

Art. 5 Abs. 1quater

Absatz 1bis Buchstabe b ist nicht anwendbar

a. auf Reserven aus Kapitaleinlagen, die nach dem 31. Dezember 2010 aus der Übertragung von Vermögenswerten aus dem Ausland in eine inländische Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft entstanden sind oder bei Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Verwaltung einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft in die Schweiz bereits vorhanden waren;

b. auf Reserven aus Kapitaleinlagen, die an in- und ausländische juristische Personen zurückgezahlt werden, die zu mindestens 10 Prozent am Grund- oder Stammkapital der leistenden Gesellschaft beteiligt sind;

c. im Falle der Liquidation oder der Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Verwaltung der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ins Ausland.

Art. 5 Abs. 1quinquies

Die Absätze 1bis Buchstabe b bis 1quater gelten sinngemäss auch für die Ausgabe von Gratisaktien und für Gratisnennwerterhöhungen aus Reserven aus Kapitaleinlagen.

Antrag der Minderheit

(Fetz, Levrat, Zanetti Roberto)

Art. 4a Abs. 4

... kotiert sind, der Erwerbspreis mindestens zur Hälfte den Reserven aus Einlagen, Aufgeldern und Zuschüssen (Reserven aus Kapitaleinlagen) zu belasten, wobei der auf das Grund- und Stammkapital entfallende Erwerbspreis anzurechnen ist.

Art. 5 Abs. 1bis

Die Rückzahlung von Grund- und Stammkapital sowie von Reserven aus Kapitaleinlagen ist steuerfrei, wenn:

Art. 5 Abs. 1quater

a. auf Grund- und Stammkapital sowie auf Reserven aus Kapitaleinlagen, die nach Inkrafttreten dieser Regelung ...

b. auf Grund- und Stammkapital sowie auf Reserven aus Kapitaleinlagen ...

Art. 5 Abs. 1quinquies

Streichen

Intervention de procédure

Ch. 8

Proposition de la majorité

Titre

8. Loi fédérale sur l'impôt anticipé

Art. 4a al. 4

Si une société de capitaux ou une société coopérative cotée à la bourse suisse acquiert ses propres droits de participation conformément aux alinéas 1 à 3, l'excédent de liquidation doit être porté au moins pour moitié à la charge des réserves issues d'apports, d'agios et de versements supplémentaires (réserves issues d'apports de capital).

Art. 4a al. 5

Si les conditions énumérées à l'alinéa 4 ne sont pas remplies, le montant des réserves issues d'apports de capital est corrigé à hauteur du montant défini dans ce même alinéa, mais tout au plus à hauteur des réserves issues d'apports de capital qui sont disponibles.

Art. 5 al. 1bis

Le remboursement de réserves issues d'apports de capital est traité de la même manière que le remboursement de capital-actions ou de capital social si:

a. les apports de capital ont été effectués par les détenteurs des droits de participation après le 31 décembre 1996;

BO 2018 E 467b. dans le cas de sociétés de capitaux et de sociétés coopératives cotées à la bourse suisse, d'autres réserves qui peuvent être distribuées en vertu du droit commercial sont distribuées lors du remboursement au moins pour un montant équivalent; et

c. la société de capitaux ou la société coopérative comptabilise les réserves issues d'apports de capital sur des comptes spéciaux de son bilan commercial et communique toute modification de ces comptes à l'Administration fédérale des contributions.

Art. 5 al. 1ter

Si les conditions énumérées à l'alinéa 1bis lettre b ne sont pas remplies, le remboursement est imposable à hauteur du montant défini dans ce même alinéa, mais tout au plus à hauteur du montant des autres réserves qui peuvent être distribuées en vertu du droit commercial. Les autres réserves qui peuvent être distribuées en vertu du droit commercial doivent être créditées à hauteur du montant imposable sur le compte spécial des réserves issues d'apports de capital.

Art. 5 al. 1quater

L'alinéa 1bis lettre b ne s'applique pas:

a. aux réserves issues d'apports de capital qui ont été constituées après le 31 décembre 2010 lors du transfert de valeurs patrimoniales provenant de l'étranger dans une société de capitaux ou une société coopérative suisse ou qui existaient déjà lors du déplacement du siège ou de l'administration effective d'une société de capitaux ou d'une société coopérative en Suisse;

b. aux réserves issues d'apports de capital qui sont remboursées à des personnes morales suisses ou étrangères qui détiennent au moins 10 % du capital-actions ou du capital social de la société qui effectue le versement;

c. dans le cas de liquidation ou de déplacement du siège ou de l'administration effective de la société de capitaux ou de la société coopérative à l'étranger.

Art. 5 al. 1quinquies

Les alinéas 1bis lettre b à 1quater s'appliquent par analogie à l'émission d'actions gratuites et aux augmentations gratuites de la valeur nominale provenant de réserves issues d'apports de capital.

Proposition de la minorité

(Fetz, Levrat, Zanetti Roberto)

Art. 4a al. 4

... conformément aux alinéas 1 à 3 le prix d'acquisition doit être porté ... (réserves issues d'apports de capital), le prix d'acquisition imputable au capital-actions ou au capital social devant être pris en compte.

Art. 5 al. 1bis

Le remboursement de capital-actions et de capital social ainsi que de réserves issues d'apports de capital est exonéré de l'impôt si:

Art. 5 al. 1quater

a. au capital-actions et au capital social ainsi qu'aux réserves issues d'apports de capital qui ont été constitués après l'entrée en vigueur de la présente réglementation lors ...

b. au capital-actions et au capital social ainsi qu'aux réserves issues ...

Art. 5 al. 1quinquies

Biffer

Adopté selon la proposition de la majorité

Ch. II

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Soleure · Groupe PDC

Eine letzte Bemerkung zu den Übergangsbestimmungen: Die Übergangsregelungen für Statusgesellschaften sollten möglichst rasch in Kraft gesetzt werden. Das ist nun entweder der Zeitpunkt, ab welchem klar ist, dass kein Referendum ergriffen wird, oder der Zeitpunkt, an welchem das Referendum abgelehnt wurde. Auf diese Weise soll ermöglicht werden, dass von der Sondersatzregelung profitiert werden kann, sofern der Kanton, in dem sich die Statusgesellschaft befindet, diese Sondersatzlösung auch in sein kantonales Gesetz übernommen hat.

Bei den übrigen Massnahmen gehen wir davon aus, dass das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2020 möglich sein sollte, also insbesondere auch bei allen AHV-Bestimmungen. Sollte es ein Referendum geben, wäre allerdings der frühestmögliche Termin wohl der 1. Januar 2021.

Wir nehmen ja auch Änderungen im Steuerharmonisierungsgesetz vor. Hier ist es so, dass wir den Kantonen in der Regel eine Frist von zwei Jahren geben, um die Gesetze entsprechend anzupassen. Die Frist wäre hier also bereits verkürzt, weil es zwischen den kantonalen Übergangszeiten und dem internationalen Druck zur Abschaffung der Statusgesellschaften einen Zielkonflikt gibt. Die Kantone können hier selber noch handeln.

Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical

Adopté

Vote

Vote sur l'ensemble

FraktionGeaNaEnth.
Groupe libéral-radical10 (91 %)0 (0 %)1 (9 %)
Groupe PDC10 (77 %)0 (0 %)3 (23 %)
Groupe socialiste12 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre1 (17 %)4 (67 %)1 (17 %)
Groupe bourgeois-démocratique0 (0 %)1 (100 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total34 (77 %)5 (11 %)5 (11 %)

Gea: Annahme des Bundesgesetzes
Na: Ablehnung

Namensliste