15.3803, 15.3844, 15.3953

Keine unangebrachten Auslandsreisen für in der Schweiz aufgenommene Personen aus dem Asylbereich / Keine Auslandsreisen für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene / Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Wir behandeln die drei Vorstösse gemeinsam. Sie haben je einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt die Ablehnung der Motionen 15.3803 und 15.3844 sowie die Annahme der Motion 15.3953. Der Bundesrat beantragt, die drei Motionen abzulehnen.

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Es ist eine gute Idee, diese Motionen gemeinsam zu beraten. Ich kann auch eine Beschleunigung gegenüber der vorherigen Vorlage bestätigen, weil wir eigentlich die Diskussion über die Motionen bereits geführt und auch die Fragen geklärt haben.

Die Motion 15.3803, "Keine unangebrachten Auslandsreisen für in der Schweiz aufgenommene Personen aus dem Asylbereich", wurde vom Nationalrat mit 123 zu 65 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Anliegen auf viel differenziertere und richtigere Art und Weise aufgenommen werden kann und mit der aus Sicht der Kommission richtigen Variante in der Vorlage, über die wir soeben eine Gesamtabstimmung durchgeführt haben, auch umgesetzt wird. Darum empfehlen wir mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung dieser Motion.

Ähnlich, wenn auch mit anderem Stimmenverhältnis, verhält es sich bei der nächsten Motion 15.3844, "Keine Auslandsreisen für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene". Diese Motion wurde mit 119 zu 67 Stimmen bei 5 Enthaltungen vom Nationalrat angenommen. Wir empfehlen mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung aus den vorhin erwähnten Gründen.

Die Motion 15.3953 - ursprünglich von Gerhard Pfister, jetzt Motion des Nationalrates -, "Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene", haben wir etwas differenzierter betrachtet. Wir möchten hier auf die Motion der SPK-SR 18.3002, "Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme", verweisen, die in dieser Session im Nationalrat behandelt wird. Wir waren in der Kommission nach der geführten Diskussion über die vorhergehende Vorlage der Meinung, dass es Sinn machen kann, diesen Punkt bei der Überprüfung des Status der vorläufig Aufgenommenen noch genauer anzuschauen. Die vorliegende Motion, über die wir hier zu befinden haben und die zur Annahme empfohlen wird, wird vom Bundesrat zusammen mit der erwähnten Kommissionsmotion umgesetzt werden können.

Wir haben uns in der Diskussion über die analoge Frage, ob die Reise eines anerkannten Flüchtlings in seinen Heimatstaat ausnahmslos zur Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft führen soll, in der Kommission dafür ausgesprochen, dass unter restriktiv formulierten Voraussetzungen Ausnahmen möglich bleiben müssen, dies auch, um die internationalen Vorgaben zu respektieren. In dem Sinne wird auch bei der Umsetzung der vorliegenden Motion zu prüfen sein, welche Ausnahmen für vorläufig Aufgenommene vorgesehen werden können, dies insbesondere auch in Anbetracht der Tatsache, dass es verschiedene Kategorien von vorläufig Aufgenommenen gibt.

Indem die Kommission die Annahme der Motion beantragt, und sie tut dies mit 5 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, anerkennt sie grundsätzlich den Handlungsbedarf in dieser Frage. Auch wenn die Motion solche Reisen generell verbieten will, wie es im Text steht, ist unseres Erachtens der Bundesrat aber aufgrund seines verfassungsmässigen Initiativrechts frei, in diesem Punkt von der Formulierung leicht abzuweichen. Aber es ist uns seitens der Kommission ein Anliegen, dass diese Frage geprüft wird. Wir schlagen dies im Zusammenhang mit unserer Motion vor, der Motion der SPK-SR 18.3002, "Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme", die ich bereits erwähnt habe.

In dem Sinne kann ich zusammenfassend erwähnen, dass die ersten beiden Motionen zur Ablehnung empfohlen werden, ohne dass andere Anträge gestellt sind, und dass die letzte Motion zur Annahme empfohlen wird. Dort gibt es aber einen Antrag auf Ablehnung seitens des Bundesrates.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich nenne die drei Motionen jetzt FDP-Motion, SVP-Motion und Motion Pfister Gerhard - ich weiss, es sind ja alles Motionen des Nationalrates, aber damit können Sie einfach die Unterschiede erkennen. Diese Motionen haben nämlich alle dieselbe Thematik, sie befassen sich mit Reisen, aber sie sind inhaltlich schon nicht deckungsgleich. Einfach, damit es klar ist: Wir sprechen hier nicht von Flüchtlingen. Flüchtlinge und Reisen sind jetzt nicht Thema dieser drei Motionen, sondern es geht um vorläufig Aufgenommene und zum Teil auch um Asylsuchende. Es geht bei diesen drei Motionen auch nicht primär um die Heimatreisen, sondern es geht vielmehr um die Reisen an sich, also darum, wer die Schweiz verlassen und nach Österreich, Italien oder Deutschland oder sonst wohin reisen darf; es geht hier nicht primär um Heimatreisen.

Ich gehe zunächst auf die Motion Pfister Gerhard ein, der für vorläufig Aufgenommene analog zu den anerkannten Flüchtlingen ein Verbot für Reisen in ihren Heimatstaat fordert. Wir haben es gehört: Für die Flüchtlinge gilt das heute schon. Herr Pfister fordert mit seiner Motion auch für die vorläufig Aufgenommenen generell ein Verbot für Reisen in den Heimatstaat. Der Bundesrat hat Ihnen diese Motion zur Ablehnung empfohlen. Es ist ja so, dass es heute bewilligungspflichtig ist, wenn vorläufig Aufgenommene in ihre Heimat reisen wollen. Das SEM bewilligt hier nur sehr zurückhaltend, aber insbesondere z. B. bei einer nachweislich schweren Krankheit oder beim Tod eines Familienangehörigen gibt es die Möglichkeit einer Bewilligung. Das SEM hat 2017 Heimatreisen von 184 vorläufig Aufgenommenen bewilligt, bei einem aktuellen Stand von 43 000 vorläufig Aufgenommenen. Sie sehen, es kann nicht jeder zurückreisen; das sind extrem wenige.

Ihre vorberatende Kommission, die Kommissionssprecherin hat es gesagt, hat diese Motion angenommen, gleichzeitig aber auch eine schriftliche Stellungnahme zuhanden des Bundesrates abgegeben und gefordert, dass unter restriktiv formulierten Voraussetzungen Ausnahmen möglich bleiben müssen. Sie haben uns den Auftrag gegeben, den Status der vorläufigen Aufnahme zu überarbeiten und zu überprüfen. Ich kann Ihnen heute sagen: Wenn Sie dieser Motion zustimmen, dann würden wir diesen Auftrag im Rahmen dieser anstehenden Überarbeitung aufnehmen, und wir würden selbstverständlich auch ernst nehmen, was in der Motion steht und was Ihre Kommission dazu gesagt hat.

Zu den beiden Motionen der SVP-Fraktion und der FDP-Liberalen Fraktion: Da gibt es einen wesentlichen Unterschied zur Motion Pfister Gerhard. Diese beiden Motionen fordern ein generelles Reiseverbot, also ein Verbot, einen Fuss ausserhalb der Schweiz zu setzen. Das müssen Sie im Auge behalten.

Ein paar Worte zur heutigen Regelung: Sie haben ja vor sechs Jahren die Reisedokumentenverordnung angepasst, revidiert. Damit sind die Reisemöglichkeiten von vorläufig Aufgenommenen stark eingeschränkt worden. Damit vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende heute überhaupt reisen können und, ich sage es noch einmal, einfach einen Fuss ausserhalb der Schweizer Grenze setzen können, müssen sie eine Bewilligung beantragen. Ich habe Ihnen gesagt, wie viele Bewilligungen das sind. Noch einmal: Wir sprechen hier nicht von Heimatreisen, sondern von der Möglichkeit, unser Land auch nur für einen Tag oder für eine Stunde zu verlassen.

Ich möchte Ihnen aufzeigen, was es bedeuten könnte, wenn Sie ein generelles Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene beschliessen würden, wie es die beiden Motionen der FDP-Liberalen Fraktion und der SVP-Fraktion verlangen, zu welchen Situationen das führen könnte. Sie wissen, dass heute etwa 60 Prozent der Syrerinnen und Syrer vorläufig aufgenommen sind. Von ihnen sprechen wir jetzt auch. Das würde bedeuten, dass ein Kind einer vorläufig aufgenommenen syrischen Familie, das es ans Gymnasium geschafft hat, nicht auf die Maturareise nach Freiburg im Breisgau mitgehen könnte. Das ist die Folge dieser Motionen. Einfach, damit Sie sich vor Augen führen, was das Drastisches bedeutet: Das Kind darf nicht mit nach Freiburg im Breisgau, weil es die Schweiz nicht verlassen darf. Das ist der Inhalt dieser Motionen.

Auch eine Schulreise in den Europapark nach Rust wäre einem Kind nicht möglich. Die Klasse macht eine Schulreise, und dieses Kind bleibt dann einfach zurück. Ich bitte Sie, sich das vor Augen zu führen. Ich bekomme jeweils aus den Räten auch Rückmeldungen: Ein Kind, das mit meinem Kind in die Schule geht, das ist ja unglaublich, darf nicht einmal mit auf die Schulreise!

Ich möchte Ihnen aber noch ein weiteres Beispiel geben: Sie wissen, dass die Schweiz bei der Anwendung des Dublin-Abkommens konsequent ist. Wir werden dafür auch immer wieder heftig kritisiert, aber ich trage diese Politik mit. Das bedeutet aber auch, dass wir im Rahmen dieser Dublin-Verfügungen sagen: Wenn der Bruder in Italien ist und die Schwester in der Schweiz, dann werden sie getrennt. Der Bruder muss dann eben zurück, denn er ist in Italien registriert worden. Dann sagen wir aber jeweils: Aber sie können sich gegenseitig besuchen. Stellen Sie sich einfach mal vor, Ihr Bruder, Ihre Schwester ist jetzt halt zufällig in Italien, ist zufällig dort registriert worden, und Sie sind in der Schweiz registriert worden und bekommen in der Schweiz eine vorläufige Aufnahme. Sie können mit diesen beiden Motionen Ihren Bruder nie mehr sehen. Sie können Ihren Bruder in Italien nicht besuchen. Das ist die Folge dieser beiden Motionen.

Ich bin gerne bereit, das Dublin-Abkommen konsequent anzuwenden. Aber ich gehe davon aus, dass wir - gerade weil wir Familien trennen, was wir tun, wenn wir das Dublin-Abkommen konsequent anwenden - die Möglichkeit haben zu sagen: Mit einer vorläufigen Aufnahme könnt ihr eure Mutter in Italien oder in Deutschland trotzdem besuchen. Bei einer konsequenten Anwendung des Dublin-Abkommens trennen wir nämlich auch erwachsene Kinder von ihren Eltern. Mit diesen beiden Motionen sind solche Besuche nicht mehr möglich. Mit diesen beiden Motionen dürften vorläufig Aufgenommene unser Land nicht mehr verlassen, auch nicht für einen halben Tag.

Ich bitte Sie, sich die drastischen Situationen vor Augen zu halten: Die Mutter liegt in Italien im Sterben, und der Sohn, der in der Schweiz vorläufig aufgenommen wurde, darf sie nicht mehr sehen. Das ist die Situation. Das sind Welten zwischen dem, was wir vorhin bezüglich Heimatreisen besprochen haben, als Sie sagten, das gehe doch nicht, die hätten den Schutz in der Schweiz. Wir sprechen hier von den vorläufig Aufgenommenen. Das sind die Eritreer, das sind zum Teil die Afghanen, die Somali und vor allem jetzt die Syrerinnen und Syrer, die in den letzten Jahren in die Schweiz kamen und hier vorläufig aufgenommen wurden, weil sie nicht individuell vom Staat verfolgt wurden, sondern weil sie nicht in ihr Land zurückgehen können.

Mit der heutigen Regelung, mit dem sehr restriktiven Bewilligungsverfahren, kann das SEM innerhalb eines eng abgesteckten Rahmens Einzelfällen, wie ich sie erwähnte, Rechnung tragen. Das ist mit diesen Motionen, wenn Sie sie annehmen, nicht mehr möglich.

Also noch einmal: Die Reiseregelungen haben wir verschärft. Sie haben vorhin im Gesetz mit der Umkehr der Beweislast zusätzliche Hürden eingebaut. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich das mittragen kann. Hier aber sprechen wir nicht von Heimatreisen, sondern davon, den vorläufig Aufgenommenen die Möglichkeit, mit einer Bewilligung des SEM unter strikten Voraussetzungen unser Land für einen, zwei oder drei Tage zu verlassen, um beispielsweise in einem Nachbarland Familienangehörige zu sehen, auch noch zu nehmen.

Ich bitte Sie, die Motionen der FDP-Liberalen Fraktion und der SVP-Fraktion abzulehnen. Ich bitte Sie inständig, diese abzulehnen. Ich bin wirklich der Meinung: Da machen Sie einen Schritt, der nicht nur nicht verhältnismässig, sondern der einfach auch mit einer menschlichen Praxis nicht vereinbar ist und die Situation von einzelnen Menschen überhaupt nicht berücksichtigt. Da gehen Sie jetzt wirklich zu weit!

Wie gesagt, bin ich bereit, Verschärfungen mitzutragen, wenn es darum geht, Heimatreisen zu verhindern. Bei der Motion Pfister Gerhard signalisiere ich Ihnen: Wenn Sie diese Motion gemäss dem Antrag Ihrer Kommission annehmen, dann würden wir das im Rahmen der Überprüfung des Status der vorläufigen Aufnahme sicher mit aufnehmen. Aber ich bin auch dankbar, dass Ihre Kommission signalisiert hat, dass hier in gewissen eng begrenzten Situationen auch einfach dem menschlichen Einzelschicksal noch Rechnung getragen werden kann. Wir sprechen von Menschen, die unter Umständen in äusserst schwierige Situationen geraten. Ich glaube, da steht es uns gut an, wenn wir die Möglichkeit belassen, diesen Menschen in dieser schwierigen Situation noch eine Möglichkeit zu geben, wie gesagt, zum Beispiel nahe Verwandte überhaupt noch zu sehen.

In diesem Sinne bitte ich Sie ebenfalls, gemäss dem Antrag Ihrer Kommission, die beiden Motionen der SVP-Fraktion und der FDP-Liberalen Fraktion abzulehnen. Bei der Motion Pfister Gerhard beantragen wir Ihnen ebenfalls die Ablehnung. Aber es liegen Welten zwischen diesen beiden Motionen und dem, was Herr Pfister vorschlägt.

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

15.3803; 15.3844

Abgelehnt - Rejeté

Abstimmung

15.3953

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 24 Stimmen

Dagegen ... 13 Stimmen

(2 Enthaltungen)