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Vente de Cablecom
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
BO 1999 N 2478Wie Sie wissen oder vielleicht in der Zwischenzeit erfahren haben, ist der Verkauf von Cablecom gestern tatsächlich erfolgt. Die drei heutigen Aktionäre - Swisscom, Veba und Siemens - haben Cablecom zu einem Preis von 5,8 Milliarden Schweizerfranken an die britische NTL verkauft. Die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde dazu ist noch notwendig.
Die Bedeutung des Cablecom-Netzes ist wirtschaftlich, sozial und kulturell sehr wichtig. Die Breitbandtechnik ermöglicht auch den Zugang zum Internet. Das ist seinerseits wieder sehr wichtig für die ganze Informationsgesellschaft Schweiz. Medienpolitisch ist Cablecom für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen sehr wichtig. Wie bereits vor den Verkaufsverhandlungen gesagt wurde, setzt deswegen der Staat die notwendigen Rahmenbedingungen.
Diese Rahmenbedingungen bestehen zunächst einmal in der Aufsicht durch den Preisüberwacher. Er hat die Kompetenz und die Aufgabe, ungerechtfertigte Gebührenaufschläge zu verhindern. Dazu gehört z. B. auch, dass mit der Verkaufssumme begründete Gebührenaufschläge durch den Preisüberwacher überprüft und je nach Resultat verweigert oder teilweise bewilligt werden könnten.
Der Staat garantiert den nicht diskriminierenden Zugang zum Kabelnetz. Das heisst z. B., dass sowohl Swisscom als auch Diax und andere Anbieter die gleichen Rechte haben, sich auf Cablecom zu bewegen. Das war auch der Grund, weswegen wettbewerbspolitische Fragezeichen hinter die Mitbeteiligung der Swisscom an Cablecom gesetzt und ein Verkauf verlangt wurde. Das ist im Übrigen auch der Grund, weswegen wir uns nicht wünschten, dass ein Medienunternehmen in den Besitz von Cablecom kommt, weil das wieder eine Vermengung von Interessen bedeutet hätte.
Radio- und TV-Programme im Sinne der schweizerischen Service-public-Anforderungen müssen übertragen werden können. Das heisst insbesondere: In der ganzen Schweiz müssen Programme aller Sprachregionen empfangbar sein. Das Bakom wird den wirtschaftlichen Übergang der Cablecom genehmigen müssen. Es gelten die gleichen Konzessionsbedingungen wie bis anhin.
Allerdings - das ist hier jetzt auch zu sagen - ist der Eigentümer des Netzes von Cablecom nicht verpflichtet, überhaupt Radio- und TV-Programme zu transportieren. Wenn der Eigentümer dies aber tut, muss er es im Sinne des Service public tun. Wir können ihn tatsächlich verpflichten, bestimmte Programme zu transportieren. Wenn er aber generell auf Radio- und Fernsehprogramme verzichten und sich beispielsweise sagen würde, ich interessiere mich nur für Internet, hätten wir bis jetzt keine Handhabe, ihn für Radio- und TV-Programme zu verpflichten.
Wir prüfen daher im Zusammenhang mit der Revision des RTVG, ob hier noch eine gesetzliche Lücke geschlossen werden muss. Immerhin ist festzuhalten, dass der neue Eigentümer von Cablecom nicht im Sinn hat, auf Radio- und Fernsehprogrammtransporte zu verzichten, weil auch dieser Transport immer noch lukrativ ist.
Wiederkehr Roland · Conseil national · Zurich · Groupe évangélique et indépendant
Herr Bundesrat, ich hoffe, Sie nun auch mit meiner Frage zu verwirren und nicht nur mit meinem neuen Sitzplatz.
Die Cablecom wurde für 5,8 Milliarden Franken an France Télécom, Cable and Wireless und Microsoft (Bill Gates) verkauft. Die "Bill-Gates-isierung" der Welt schreitet unaufhaltsam voran. Was hat der Steuerzahler davon?
Ich muss Sie daran erinnern, dass das Netz der heutigen Cablecom während einer Monopolzeit dank überhöhter Gebühren und dank des Steuerzahlers aufgebaut werden konnte. Die Swisscom, die das nachher privatisieren konnte und vergleichsweise ein Kinkerlitzchen dafür bezahlte, holte dann die Veba und die Siemens rein, also zwei Firmen, die jetzt je eine Milliarde Franken Gewinn machen und diesen Gewinn ins Ausland transferieren.
Das ist für mich ein klassischer Fall von Sozialisierung der Kosten. Wir, die Steuerzahler, haben das Ganze aufgebaut, und jetzt werden die Gewinne privatisiert. Wie wollen Sie, Herr Bundesrat, sicherstellen, dass der Steuerzahler jetzt nicht absolut leer ausgeht und nicht nur eine Privatisierung der Gewinne, und zwar im Ausland, stattfindet?
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Herr Wiederkehr, wenn Sie in der Schlussbemerkung noch betonen, der Gewinn gehe ins Ausland, möchte ich doch immerhin sagen, dass der Besitz von Cablecom auch bis anhin mehrheitlich in ausländischer Hand war. Die Swisscom war nur zu einem Drittel an der Cablecom beteiligt. Das als Vorbemerkung.
Was die Abonnenten und Abonnentinnen angeht, ist es Aufgabe und Pflicht des Preisüberwachers - er hat das kürzlich gerade getan -, dafür zu sorgen, dass die Gebühren nicht übersetzt sind. Ein allfällig übersetzter Kaufpreis - ich äussere mich nicht dazu, ob er es tatsächlich ist oder nicht - dürfte auf keinen Fall auf die Abonnenten abgewälzt werden.
Sie fragen nach den Steuerzahlern: Hierzu ist zu sagen, dass die Swisscom mit dem Verkauf ihres Drittels einen gewaltigen Fortschritt gemacht, also einen finanziellen Vorteil erzielt hat. Es wird natürlich so sein, dass Ideen aufgegriffen werden könnten, wonach z. B. der Gewinn aus dem Verkauf teilweise indirekt dazu genutzt werden könnte, um soziale Kosten zu bezahlen, die mit Umstrukturierungen, wie z. B. dem Arbeitsplatzabbau, verbunden sind.BO 1999 N 2479