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Reform der "lebenslangen" Freiheitsstrafe für besonders schwere Straftaten

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Ich mache es ganz kurz. Die heutige sogenannte lebenslange Freiheitsstrafe ist ein Hybride oder Zwitter. Sie tönt zwar nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe, in der Realität ist sie aber nach fünfzehn Jahren vorbei - ausser man ist gefährlich. Was dann folgt, ist an sich eine verkappte Massnahme. Wir hatten jüngst die Statistik zur Hand, die besagt, dass im Durchschnitt die sogenannte lebenslange Freiheitsstrafe nach achtzehn Jahren aufhört.

Das hat ein paar negative Auswirkungen. Die Hauptauswirkung ist, dass man nicht in jedem Fall eine schuldadäquate Strafe aussprechen kann. Extrembeispiel Völkermord: Der Täter hat sein Zielvolk ausgelöscht und ist jetzt nicht mehr rückfallgefährdet; den müsste man nach fünfzehn Jahren zwingend freilassen. In solchen und auch in anderen Fällen stellt sich die Frage, ob man nicht eine höhere, schuldadäquate Strafe ermöglichen sollte.

Eine zweite negative Auswirkung des heutigen Hybriden ist, dass auch in der Bevölkerung die Systeme vermischt werden und die Leute dann immer erwarten, dass die Gerichte zusätzlich zur lebenslangen Freiheitsstrafe auch noch eine Verwahrung aussprechen, weil die Strafe ja nicht genügend lang sei. Wir haben jetzt gerade den Fall Rupperswil hängig, wo eine lebenslange Freiheitsstrafe plus eine ordentliche Verwahrung ausgesprochen wurden, was jetzt dann die Gerichte weiter beschäftigen wird. In der Realität kommt natürlich niemand aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe in die Verwahrung, weil er für die Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe ja ungefährlich, für die Verwahrung aber gefährlich sein müsste - man kann aber nicht beides gleichzeitig sein.

Das Postulat schlägt gewisse Möglichkeiten vor, ist aber ergebnisoffen formuliert. Darum gehe ich nicht auf die einzelnen Varianten ein. Ich freue mich, dass der Bundesrat die Annahme beantragt, und ich freue mich ebenso auf den Bericht.

Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Ich habe das Postulat mitunterzeichnet, und ich unterstütze dieses Postulat, obwohl man dann sofort in den Ruf kommt, dem Populismus nachzuleben. Aber ich glaube, es ist ein wichtiges Thema, das einmal diskutiert werden kann.

Wie Kollege Caroni ausgeführt hat, besteht hier ein gewisses Missverständnis: Volkstümlich geht man davon aus, lebenslänglich sei lebenslänglich. In der Realität ist es so, dass man nach fünfzehn Jahren entlassen werden kann. Das ist in der Regel auch kein Thema oder keine grosse Diskussion, aber es gibt einzelne Straftäter, bei denen das grossen Diskussionsbedarf aufwirft: Soll man das überprüfen können? Soll man das nicht überprüfen können? Insbesondere dann, wenn solche Täter rückfällig werden, wird natürlich der Vorwurf laut, die Prognose bezüglich dieser Täter sei nicht korrekt gewesen. Das ist natürlich so.

Wenn Sie mit forensischen Psychiatern und Fachleuten sprechen, dann können Ihnen diese bestätigen, dass Prognosen mit Bezug auf die Gefährlichkeit nie ganz zu hundert Prozent sicher sind. Der vormalige Leiter des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich, Professor Urbaniok, den die meisten von Ihnen kennen, hat meinen Studenten in der Vorlesung immer gesagt - das war besonders eindrücklich -, er würde selbst Mutter Teresa keine hundertprozentige Prognose ausstellen, dass sie nie zu einer Gewalt- oder Sexualstraftäterin werde. Das zeigt eigentlich, dass man Menschen nie wirklich ganz beurteilen kann.

Die Frage, die sich stellt und die eigentlich unsere Gesellschaft seit 25 Jahren - also seit dem Mord am Zollikerberg - beschäftigt, lautet: Wer übernimmt die Verantwortung für solche Gewalt- und Sexualstraftäter? Das heisst, wie gross muss die Wahrscheinlichkeit sein, damit jemand wieder aus dem Strafvollzug entlassen werden kann? Wann ist die Gesellschaft bereit, die Verantwortung zu übernehmen?

Heute ist die Gesellschaft wahrscheinlich überhaupt nicht mehr bereit, eine gewisse Verantwortung zu übernehmen, und das führt dazu, dass Leute, die einmal eine Gefährlichkeitsprognose haben und im Strafvollzug sind - sei es als zu lebenslänglich Verurteilte, sei es als Verwahrte -, faktisch nicht mehr oder nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen entlassen werden.

Was ist das Wesentliche an diesem Vorstoss, und wieso ist er prüfenswert? Die ganze Verwahrungsthematik ist eigentlich damals mit der Verwahrungs-Initiative aufgekommen. Mein Vorvorgänger an der Universität Zürich, Professor Rehberg, hat damals den Initiantinnen - so muss ich sagen - der Verwahrungs-Initiative gesagt, sie seien mit der Massnahme eigentlich auf dem falschen Weg, weil eine Massnahme zwangsläufig immer wieder überprüft werden müsse. Stattdessen sollten sie eigentlich prüfen, ob man eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Entlassungsmöglichkeiten vorsehen könne; das sei EMRK-konform. Damit hatte er natürlich Recht. Leider ist er dann zu früh verstorben. Er war nur ganz kurz im Gespräch mit den Initiantinnen, sonst hätten sie unter Umständen den richtigen Weg genommen.

Ich glaube deshalb, dass es zweckmässig ist, dass man das einmal ergebnisoffen ansieht: Welches wäre die Wirkung einer solchen Strafe? Ist sie möglich? Sie bringt auch sehr grosse Probleme. Wenn man einen Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, ohne dass er die Möglichkeit hat, irgendwann einmal bedingt entlassen zu werden, hat man eine sehr schwierige Person im Strafvollzug. Das sind Leute, die keine Perspektive haben. Entsprechend können sie auch wieder besondere Probleme schaffen.

Ich würde also nicht sagen, dass es der richtige Weg ist, aber ich glaube, es wäre der richtige Weg, es zu diskutieren, auch vor dem Hintergrund - Herr Caroni hat es angesprochen -, dass wir mittlerweile so weit sind, dass wir so unsinnige Diskussionen führen wie jetzt beim Fall Rupperswil, wo ein Gericht ernsthaft auf die Idee kommt, ich nehme an, um der kochenden Volksseele zu genügen, eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschliessender ordentlicher Verwahrung anzuordnen. Das ist, Herr Caroni hat es ausgeführt, gar nicht möglich. Denn die Täter kommen erst aus der lebenslangen Freiheitsstrafe, wenn sie eine günstige Prognose haben. Wenn sie aber eine günstige Prognose haben, können sie nicht verwahrt werden. Eine solche Anordnung ist also ein völliger Unsinn, und sie erfolgte vermutlich nur, damit die Öffentlichkeit klatscht und sagt: Das sind jetzt mal Richter, die das, was wir wollten, wirklich durchsetzen.

Ich glaube daher, dass wir diesen ganzen Bereich einmal wirklich anschauen sollten. Es ist auch richtig, dass man das rechtsvergleichend macht. Von dem her ist dieses Postulat es wert, dass man es unterstützt.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Ich bin der dritte Mitunterzeichner dieses Postulates. Mir geht es darum, wie die Vorredner bereits ausgedrückt haben, die Möglichkeiten einer alternativen Bestrafung im Bereich von Schwerststraftaten zumindest abzuklären. Wir sind ja in der Schweiz nur periodisch mit solchen Schwerststraftaten konfrontiert. Es gibt Länder um uns herum, die damit einiges mehr an Erfahrung haben. Ich habe dieses Postulat unterzeichnet im Hinblick auf strafrechtliche Anpassungen, die in den Nachbarländern bereits vorgenommen wurden. Ich nenne nur Deutschland. Deutschland hat bei besonders schwerer Schuld im Bereich der bedingten Entlassung bereits Massnahmen getroffen. In diesem Bereich sehe ich auch einen entsprechenden Handlungsspielraum, Handlungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber hat, um aufgrund der bestehenden Straftatbestände Massnahmen zu treffen, die dem Anliegen nach Sicherheit entgegenkommen, ohne damit der kochenden Volksseele gleich nachzugeben, ohne in Populismus zu verfallen.

Deshalb bin ich der Meinung, dass dieses Postulat ergebnisoffen eine Antwort des Bundesrates verdient hat und wir uns dann daraufhin vielleicht unterhalten können, wie es wäre, wenn wir bei der bedingten Entlassung entsprechende Änderungen im Strafgesetzbuch vornehmen würden.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Das Postulat und jetzt auch diese Diskussion haben gezeigt, dass es hier verschiedene Fragen gibt, viele Fragen, und zwar betreffen sie auch ganz unterschiedliche Aspekte: Spricht man über die Menschenrechte, spricht man über die Strafzwecke, über die präventiven Zwecke, den Strafvollzug, den Strafrahmen? Das sind ganz komplexe Fragen.

In diesem Sinne ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass ein Bericht helfen kann, die lebenslange Freiheitsstrafe besser zu verstehen, zu verstehen, was sie kann, was sie nicht kann, wie sie heute funktioniert, ob und gegebenenfalls wie diese Strafe reformiert werden kann. Ich kann Ihnen versichern, Herr Ständerat Rieder, wir werden das absolut ergebnisoffen tun, damit Sie auf diese verschiedenen Fragen auch die entsprechenden Antworten erhalten und wirklich eine gute Grundlage haben.

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

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