18.056
Loi sur les forces hydrauliques. Modification
Schmid Martin · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe libéral-radical
BO 2018 E 718Mit dieser Vorlage wird durch den Bundesrat eine Änderung des Wasserrechtsgesetzes beantragt. Der Ständerat ist Erstrat. Es geht um die sogenannte Weiterführung des Wasserzinses nach 2019. Gleichzeitig beantragt der Bundesrat, mit der Verabschiedung des Geschäfts die Motion 14.3668, "Wasserzinsregelung nach 2019", abzuschreiben.
Das Recht, an einem Standort die Wasserkraft eines öffentlichen Gewässers exklusiv zu nutzen, wird durch eine Konzession erteilt. In der Folge hat der Konzessionär dem konzedierenden Gemeinwesen - also einer Gemeinde, einem Bezirk, einem Kanton - ein jährliches Entgelt für diese exklusive und langfristige Nutzungsmöglichkeit zu entrichten. Das wird als Wasserzins bezeichnet. Der Wasserzins wird von den Kantonen innerhalb der bundesrechtlichen Schranken festgelegt. Das ist so in Artikel 76 Absatz 4 der Bundesverfassung festgelegt.
Aufgrund der Bundesverfassung liegt es in der Kompetenz des Bundesparlamentes, die maximale Höhe des Wasserzinses festzulegen. Das Bundesrecht sieht zurzeit einzig einen Maximalbetrag als Schranke vor. Das Parlament hat das bundesrechtliche Wasserzinsmaximum seit dem Inkrafttreten des Wasserrechtsgesetzes vom 22. Dezember 1916 mehrfach angepasst. Seit 2015 beträgt das Maximum 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. Das gilt bis Ende 2019. Sie werden heute noch mehrmals von diesen 110 Franken hören.
Der Bundesrat hat der Bundesversammlung gemäss diesem Verfassungsartikel rechtzeitig einen Erlassentwurf für die Festlegung des Wasserzinsmaximums für die Zeit ab dem Jahr 2020 zu unterbreiten, was der Bundesrat mit dieser Botschaft getan hat. Die bisherige Regelung der Höhe des Wasserzinses ist im Gesetz bis Ende 2019 befristet.
Die in der Vernehmlassung vorgeschlagene Senkung des Maximums auf 80 Franken mit einer Befristung auf drei Jahre und andere Varianten wurden, wie auch andere Ideen, von den Vernehmlassungsteilnehmern teilweise deutlich verworfen. Die Mehrheit der Kantone und der Gemeinden war der Meinung, dass nicht der Wasserzins, sondern vielmehr politische und unternehmerische Entscheide für allfällige Defizite der Anlagebetreiber verantwortlich seien und dass eine Senkung des Wasserzinses keinen problembezogenen Beitrag zur Korrektur der Verwerfungen im schweizerischen Strommarkt leiste.
Der Grossteil der Strombranche war demgegenüber aber der Ansicht, dass allein mit einer Reduktion des Wasserzinsmaximums und der weiterhin vorgesehenen Finanzierung durch die Produzenten der Systemfehler, wonach die Überwälzung des Wasserzinses auf die gebundenen Endkunden nicht allen Anlagebetreibern möglich sei, für weitere Jahre fortgeschrieben würde. Weiter schätzt die Strombranche das Festhalten an einer fixen Abgabe bei schwankenden Marktpreisen als systemfremd ein.
Heute wird das bundesrechtliche Wasserzinsmaximum von den meisten Kantonen ausgeschöpft, was nicht zwingend ist. Einzig die Kantone Bern, Jura, Zug und Waadt erheben gegenwärtig einen niedrigeren Satz. Die Summe der jährlich erhobenen Wasserzinsen beträgt zurzeit rund 550 Millionen Franken. Ein Grossteil davon entfällt auf die Bergkantone Wallis, Graubünden, Tessin und Uri sowie auf die Kantone Bern und Aargau.
Aufgrund dieser Ausgangslage entschied sich der Bundesrat, dem Parlament vorzuschlagen, das Wasserzinsmaximum bis 2024 auf der Höhe von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung zu belassen. Gleichzeitig sieht der Entwurf des Bundesrates aber auch vor, dass bei Wasserkraftwerken, für deren Neubau der Konzessionär einen Investitionsbeitrag gemäss Energiegesetz erhält, während der für diesen Neubau bewilligten Frist und während zehn Jahren nach der Inbetriebnahme keine Wasserzinsen erhoben werden dürfen. Zudem sollen Betreiber bestehender Anlagen, die einen Investitionsbeitrag zur erheblichen Erweiterung oder Erneuerung erhalten, ab der Inbetriebnahme der erweiterten oder erneuerten Anlage auf jenem Teil, für den sie einen Investitionsbeitrag erhalten haben, während zehn Jahren vom Wasserzins befreit werden. Damit soll - im Sinn eines Ausgleichs - ein Ausbau der Wasserkraft trotzdem gefördert werden, wenn auch auf Kosten der Konzessionäre.
Nach Auffassung des Bundesrates ist eine solche Lösung kompatibel mit den EU-Regeln für staatliche Beihilfen und damit rechtlich unproblematisch. Darauf hinzuweisen ist, dass sie allenfalls andere Verhaltensweisen des konzedierenden Gemeinwesens auslösen könnte, wenn klar ist, dass das Gemeinwesen keine Entschädigung mehr für die Nutzung der Ressource Wasser erhält. Mindestens entfällt damit das Argument für die Bevölkerung, dass die Konzession auch direkte finanzielle Vorteile für das Gemeinwesen und nicht nur Einschränkungen bringt.
Die Kommission ist mit diesem Vorschlag einverstanden. Mit der beantragten Gesetzesänderung sollen weiter die Zuständigkeit zum Abschluss von internationalen Vereinbarungen im Bereich der Wasserkraftnutzung an Grenzgewässern an BO 2018 E 719 den Bundesrat delegiert und die Zuständigkeiten des Departementes präzisiert werden.
Unsere Kommission hat Anhörungen durchgeführt und ist einstimmig auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten. Unbestritten blieb, dass es eine Nachfolgeregelung braucht. Die neue Regelung schafft vor allem auch Rechtssicherheit. Es ist nämlich nicht restlos klar, welche Konsequenzen das Fehlen eines bundesrechtlichen Wasserzinsmaximums zur Folge hätte, zumal die gesetzlichen Bestimmungen verschiedener Kantone betreffend den kantonalen Wasserzins auf das bundesrechtliche Maximum verweisen. Aufgrund dieser Ausgangslage sprach sich die gesamte Kommission für Eintreten aus.
Die Einführung und Entwicklung des Wasserzinsmaximums zeigen, dass bei sämtlichen Änderungen der Regelung der Wasserzinse jeweils um eine politisch ausgewogene Kompromisslösung gerungen werden musste. Das ist hier nicht anders. Die Kommission erwog ausführlich die Argumente für und gegen eine Senkung der Wasserzinse. Einerseits würde eine Senkung die ansässigen Wasserkraftwerkbetreiber entlasten und den Druck mindern, Arbeitsplätze in den Bergregionen abzubauen. Andererseits dürften angemessen hohe Wasserzinse durchaus als Entschädigung für die Nutzung der Ressource Wasser und auch als wichtige regionalpolitische Unterstützung von strukturschwachen Randregionen verstanden werden.
Unsere Kommission hat auch Untersuchungen zur Kenntnis genommen, die aufgezeigt haben, dass auch im schwierigen Marktumfeld bei vielen Stromversorgungsunternehmen mit gebundenen Stromkunden die Verluste geringer waren als angenommen. Ausserdem deuten gewisse Signale auf eine langsame Erholung der Strommarktpreise hin.
Im Ergebnis sprach sich unsere Kommission klar mit 10 zu 2 Stimmen für eine Weiterführung des Wasserzinsmaximums von jährlich 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung bis Ende 2024 aus. Die Kommission entschied, dem Bundesrat zu folgen und aufgrund dieser Interessenabwägung das Maximum weiterhin auf 110 Franken zu belassen. Eine Minderheit beantragt - das werden wir dann sicher auch in der Detailberatung noch hören - eine Senkung auf 90 Franken und verweist auf die immer noch schwierige, angespannte finanzielle Lage der Wasserkraftwerkbetreiber. Entscheidend für die Kommissionsmehrheit war sicher auch die Aussage des Bundesrates - Frau Bundesrätin Doris Leuthard kann dann vielleicht noch Ausführungen machen -, dass das Departement zurzeit an einer Teilrevision des Stromversorgungsgesetzes arbeitet und dazu noch im Herbst eine Vernehmlassung starten wird.
Um eine ganzheitliche Betrachtung zu ermöglichen, ist es auch nach Auffassung des Bundesrates richtig, mit einer grundlegenden Änderung des Wasserzinsregimes vorerst zuzuwarten. Damit wird eine notwendige Gesamtschau aller aktuellen Themen - Stromabkommen mit der EU, vollständige Strommarktöffnung, Erarbeitung eines marktnahen Modells, Versorgungssicherheit und Wasserzinssystem - vorgenommen werden können. Danach soll allerdings nach Auffassung der Kommissionsmehrheit und in Abweichung zum Entwurf des Bundesrates ein neues, teilweise flexibles Wasserzinsmodell gelten. Die Kommissionsmehrheit unterstreicht mit dem Entscheid die Absicht, für die Verhandlungen der Wasserzinsregelung nach 2024 eine solide Ausgangslage zu schaffen. Im Hinblick darauf beantragt die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen eine Änderung von Artikel 49 Absatz 1bis. Sie will den Bundesrat beauftragen, eine Regelung der Wasserzinsabgabe nach 2024 auszuarbeiten, mit neu einem fixen und einem variablen Teil. Der Bundesrat sah das so nicht vor.
Die Minderheit Luginbühl folgt hier dem Bundesrat. Auch nach Auffassung des Bundesrates sieht man das aktuell geltende Wasserzinssystem mit einem starren Maximum nicht als langfristig zukunftstaugliches Modell, das unter wechselnden Rahmenbedingungen eine ausgewogene Balance zwischen den Ansprüchen der verfügungsberechtigten Gemeinwesen und der Wasserkraftwerkbetreiber halten kann. Für den Bundesrat steht jedoch im Vordergrund, dass sich ein künftiges Wasserzinssystem an sich verändernde Marktsituationen anpassen können muss. Nach Auffassung der Minderheit soll jedoch die Ausgestaltung eines zukünftigen Systems jetzt nicht ohne Not präjudiziert werden, weil noch nicht klar ist, wie das Regime und die Marktsituation in Zukunft aussehen werden. Weder der Bundesrat noch das Parlament und die Vernehmlassungsteilnehmer sollen an ein Modell gebunden werden, weil die zukünftige Entwicklung noch nicht vorhersehbar ist. Dazu werden wir in der Detailberatung noch eine Abstimmung durchführen.
Im Weiteren hat die Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen den Willen bekräftigt, dass die bestehende Regelung weitergeführt werden soll, falls die Vorlage zur Revision des StromVG - über die ich schon gesprochen habe und die in die Vernehmlassung geht - mit einem marktnahen Strommarktmodell nicht termingerecht in Kraft treten könnte. Diesbezüglich besteht keine Minderheit und keine Differenz. Ich weise Sie jetzt schon darauf hin, dass wir über diesen zusätzlichen Satz bei Artikel 49 Absatz 1bis separat abstimmen werden; das ist so abgesprochen.
Dem übrigen Entwurf stimmte die Kommission unverändert zu und nahm die Vorlage schliesslich mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Gesamtabstimmung an. Mit dieser Überlegung bitte ich Sie, mit der einstimmigen Kommission auf die Vorlage einzutreten, im Wissen, dass es sich auch hier wiederum um eine Übergangsvorlage handelt.
Vonlanthen Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe PDC
Die Wasserkraft ist in der schweizerischen Energiepolitik von sehr grosser, ja strategischer Bedeutung. Diese Binsenwahrheit wird mit Recht bei jeder Gelegenheit wiederholt. In der Tat haben wir ein immenses Interesse daran, dass in dieses zentrale Gut auch in Zukunft investiert wird. Die Wasserkraft ist systemrelevant für die Stromversorgung der Schweiz und ein wichtiger Grundpfeiler der Energiestrategie 2050. Die Zielvorgaben in dieser Strategie sind ambitiös. Wir alle wissen: Es geht hier darum, in den nächsten Jahren die Produktion wesentlich zu erhöhen, bis 2050 um 9 Prozent. Gleichzeitig soll der Anteil an der gesamten Energieproduktion bei rund 60 Prozent erhalten bleiben.
Über den Grundsatz besteht also mehr oder weniger Einigkeit. Die Diskussion über die Wasserzinsen hat seit Längerem aber das Potenzial, bei den verschiedenen Stakeholdern für rote Köpfe zu sorgen. Auf der einen Seite sind die Wasserschlosskantone und die Gemeinden, die für das Gut Wasser korrekt entschädigt werden wollen. Auf der anderen Seite sind die Elektrizitätswerke, die vor dem Hintergrund der schwierigen Preissituation ein Entgegenkommen und eine Reduktion der Abgabe erwarten.
Der Bundesrat hat einen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt, der als zentrales Element eine Reduktion des Maximalbetrages von 110 auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung, also eine Senkung um 27 Prozent, vorsah. Aufgrund der mehrheitlich negativen Reaktionen der Vernehmlassungsteilnehmer schlägt der Bundesrat nun ein pragmatisches Vorgehen vor. Er spricht sich für eine vorübergehende Weiterführung des bisherigen Maximums von 110 Franken bis Ende 2024 aus.
Dieses Vorgehen ist sehr begrüssenswert. Ich schlage Ihnen daher mit der Kommission vor, das revidierte Wasserrechtsgesetz mit den von der UREK vorgeschlagenen Anpassungen zu akzeptieren. Lassen Sie mich diesen Antrag mit drei Stichworten begründen:
1. Die Koordination mit dem neuen Strommarktdesign ist eine Conditio sine qua non. Kollege Schmid hat es bereits gesagt: Es käme einer Zwängerei gleich, wenn bei den Wasserzinsen ein neues Regime eingeführt würde, ohne die Arbeiten beim Strommarktdesign zu berücksichtigen. Auf der Grundlage des Energiegesetzes muss uns der Bundesrat bis Ende 2019 einen Entwurf für ein marktkonformes Energiemodell unterbreiten. Auf dieser Basis wird dann auch die Regelung im Kontext der Wasserkraft en connaissance de cause vorgenommen werden können. Wie die Französischsprachigen es auszudrücken pflegen: Il est urgent d'attendre. Auf der Basis des neuen Strommarktdesigns wird dann auch das Feintuning der Wasserzinsen vorgenommen werden können.
2. Die Flexibilisierung ist als Zielrichtung unbestritten. Der Bundesrat hat es in der Vernehmlassungsvorlage BO 2018 E 720 unzweideutig zum Ausdruck gebracht und es auch in der Botschaft klar geschrieben. Auf Seite 3433 unterstreicht er: "Für die Wahl einer künftigen Lösung wird entscheidend sein, dass der Wasserzins die Kräfte des Marktes nicht zu stark hemmt und Investitionen nicht verunmöglicht. Er sollte die Anreize für Kostensenkungen und Produktionssteigerungen nicht negativ beeinflussen und gleichzeitig die Nutzung der Ressource Wasser korrekt abgelten."
Das zweiteilige flexible Wasserzinssystem scheint daher wohl die Zukunftslösung zu sein. Eine Mehrheit der UREK schlägt aus diesem Grunde vor, dass wir mit der vorliegenden Gesetzesänderung bereits jetzt Farbe bekennen und in Artikel 49 Absatz 1bis festhalten, dass der Bundesrat der Bundesversammlung rechtzeitig einen Erlassentwurf für die Einführung eines flexiblen Wasserzinses am 1. Januar 2025 unterbreitet. Dieser flexible Zins soll sich aus einem fixen und einem variablen Teil zusammensetzen.
3. Die Kantone sind frei, selber einen tieferen Wasserzins festzulegen, und stehen gerade in dieser Übergangsphase in der Verantwortung. Das vorübergehende Festhalten am Maximalzins von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung im Wasserrechtsgesetz ist auch aufgrund der Tatsache sehr gut zu verantworten, dass die Kantone frei sind, einen tieferen Wasserzins festzulegen. Kollege Schmid hat es bereits gesagt: Es sind vier Kantone, die schon heute einen tieferen Zins festlegen. Ich möchte hier noch die Zahlen nennen, er hat sie nicht genannt: Der Kanton Bern hat 100 Franken festgelegt, die Kantone Waadt und Zug 80 Franken und der Kanton Jura sogar nur 40 Franken. Die Kantone haben es also in der Hand, auf der Basis ihrer eigenen Einschätzungen bereits heute eine adäquate Lösung umzusetzen.
Zusammengefasst: Die Wasserkraft muss auch in Zukunft als strategische Energieressource genutzt werden können. Entsprechende Anpassungen in Richtung einer Flexibilisierung werden auch bei der Wasserzinsfrage nötig sein. Vorerst gilt es aber abzuwarten, damit das flexibilisierte Wasserzinsregime in Koordination mit dem neuen Strommarktdesign entworfen werden kann.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, auf den Gesetzentwurf einzutreten und in der Detailberatung die Anträge der Mehrheit der UREK auf leichte Anpassungen zu genehmigen.
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Groupe PDC
Ich gebe Ihnen meine Interessenbindungen bekannt: Ich habe keine Interessenbindungen, ausser dass ich natürlich Ständerat des Kantons Wallis bin. Das wissen Sie aber.
Vorweg möchte ich im Hinblick auf diese Debatte zwei grundsätzliche Erwägungen zum Wasserzins und zum Wasserzinsmaximum anbringen, weil diese grundsätzlichen Erwägungen manchmal vergessen gehen: Der Wasserzins, der Berichterstatter hat es erwähnt, ist der Preis für die den Konzessionären, d. h. den Kraftwerkgesellschaften, in der Regel für 80 Jahre exklusiv überlassene Nutzung der Wasserkraft. Der Wasserzins ist also ein Ressourcenpreis. Der Jurist, und ich bin Jurist, spricht vom Entgelt für die konzedierte Sondernutzung bzw. von einer Kausalabgabe.
Ich erwähne dies, weil ich mitunter im Rahmen der Vernehmlassung und in der Kommission den Eindruck gewann, dass in gewissen Kreisen der Wasserzins als eine Subvention oder eine Steuer verstanden wird. Beides ist falsch. Dafür gibt es Literatur und Judikatur, die ganze Bücherregale füllen. Gleichwohl halten sich diese falschen Vorstellungen hartnäckig, weshalb sie hier wieder einmal korrigiert seien. Der Wasserzins ist kein Almosen, der Wasserzins ist auch kein Strukturbeitrag für benachteiligte Berggebiete, sondern eine Abgabe für eine immer wertvollere Ressource.
Bei Artikel 49, und hier werden Sie ja heute zwei Entscheide fällen, sprechen wir über das Wasserzinsmaximum. Warum gibt es dieses überhaupt? Ende des 19. Jahrhunderts gelang es erstmals, den Strom über weite Distanzen zu transportieren. Das Interesse an der Nutzung der Wasserkraft nahm dadurch schlagartig zu. Die aufstrebende Industrie im Mittelland sowie der Eisenbahnbau wollten mit günstigem Strom versorgt werden. Es bestand jedoch die Angst davor, dass die Industrialisierung und Elektrifizierung des Landes von den Wasserkraftkantonen - und dazu gehören notabene nicht nur die Bergkantone - durch zu hohe Wasserzinsen behindert werden könnten.
Die Mehrheit im Parlament war der Meinung, dass dies zu vermeiden sei. So beschloss das Parlament 1916, eine staatlich reglementierte Preisobergrenze einzuführen. Es handelte sich somit um eine Einschränkung der Dispositionsmöglichkeiten der verfügungsberechtigten Gemeinwesen. Das erste bundesrechtliche Wasserzinsmaximum wurde im Jahr 1916 in Anlehnung an die bis dahin in den Kantonen üblichen Wasserzinspreise festgelegt. Mit der Hinnahme dieser Einschränkung hat das Berggebiet einen grossen Beitrag zugunsten der Entwicklung der Schweizer Industrie und der Industriestandorte geleistet. Dadurch hat es auch ermöglicht, dass Milliardenkonzerne in der Schweiz aufgebaut wurden. Im Gegenzug konnten die Bergregionen Einnahmen generieren, um Erschliessungen zu realisieren und eine wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben - auch das sei erwähnt.
Es war eine Partnerschaft über fast hundert Jahre. Nun aber so zu tun, als ob die Bergler in der Wasserzinsfrage unersättlich seien, wie dies teilweise dargestellt wird, ist falsch. Ich werde dies im Detail noch aufzeigen. Von jenen Kreisen, die sich heute für eine Senkung des Wasserzinsmaximums einsetzen, gibt es drei Argumente, auf die ich eingehen werde: Erstens habe sich das Wasserzinsmaximum von der Teuerung entkoppelt; zweitens sei das heute geltende Wasserzinsmaximum unter Annahme von falschen Strompreisen, sprich Gewinnen, festgelegt worden, und diese Annahmen hätten sich dann nicht eingestellt; und drittens sei das heutige Modell des Wasserzinsmaximums systemfremd.
Zum Argument, dass sich das Wasserzinsmaximum von der Teuerung entkoppelt habe: Diese Argumentation blendet aus, dass sich der Wert des Wassers bzw. der Wasserkraft im vergangenen Jahrhundert in verschiedener Hinsicht stark gewandelt hat. Der Schutz der Gewässer, der Natur und der Landschaften, der Heimatschutz wie auch die erneuerbare Stromproduktion sind heute öffentliche Interessen, um nur einige zu nennen. Diese Interessen sind heute in Verfassung und Gesetz verankert. Der Landschaftsverbrauch und die Umweltveränderungen werden heute ungleich sensibler beurteilt als zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Weiter hat die Bedeutung von wertvoller Spitzenenergie sowie von hochpreisigen Ökostromprodukten stark zugenommen. Auch im technischen Bereich ist die Welt nicht stillgestanden. Aufgrund der heutigen Verbesserungen, z. B. dem Wirkungsgrad von Maschinen, kann mit demselben Wasser, derselben Kraft, deutlich mehr elektrische Energie erzeugt werden als vor hundert Jahren. Und schliesslich bildet der Wasserkraftstrom seit jeher das Rückgrat der Versorgungssicherheit unseres Landes, im Übrigen auch der Energiestrategie 2050. Eine schnelle Betrachtung des Wasserzinsmaximums alleine anhand der Teuerung ist vollkommen verfehlt. Die gegenwärtige Höhe ist absolut gerechtfertigt.
Einige der vorhin erwähnten Interessen werden künftig noch deutlich an Bedeutung zunehmen - das habe ich übrigens letzte Woche erwähnt. Der Klimawandel wird dazu führen, dass die Stauseen und Speicherbecken als Wasserreservoirs für das Trink- und Brauchwasser und als Rückbehalte bei Unwettern sowie für den Tourismus eine wichtige Rolle spielen werden. Bereits unsere Vorfahren haben in den Konzessionen eine Bestimmung eingeführt, derzufolge das Wasser für die Bewässerung zur Verfügung gestellt werden muss. Zudem enthalten nicht wenige Konzessionen Stauvorschriften, gemäss denen in bestimmten Jahreszeiten ein Teil des Stauvolumens freigehalten werden muss, um aussergewöhnlich anfallendes Schmelzwasser und starke Niederschläge auffangen zu können. Und umgekehrt gibt es Stauvorschriften, die das Kraftwerk dazu verpflichten, den See im Frühling bis im Mai aufzufüllen und während des Sommers nur in bescheidenem Umfang zu bewirtschaften, damit der See als Landschaftselement für unseren Tourismus nicht beeinträchtigt wird.
Ich warne Sie: Künftig werden diese Aspekte ungleich grössere Bedeutung erlangen. Damit werden die verleihungsberechtigten Gemeinwesen künftig zwischen verschiedenen Nutzungsoptionen wählen können und müssen. Ob die Verleihung der Wasserkraft zur Stromproduktion immer die BO 2018 E 721 attraktivste Option darstellt, wird sich dann weisen müssen. Dies wird sich auch auf die bevorstehenden Heimfallverhandlungen und die Ausgestaltung künftiger Konzessionen auswirken. Ich erwähne dies, um zu unterstreichen, dass das Argument der Teuerungsentkoppelung nicht nur in Bezug auf die Vergangenheit, sondern auch in Bezug auf die Zukunft falsch ist und noch viel mehr zu reden geben wird. Eine Ressource an die Teuerung anzuknüpfen ist ebenso falsch, wie wenn Sie den Ölpreis an die Teuerung anknüpfen wollten. Das geht nicht. Dieses Argument ist sachfremd.
Zum zweiten Argument, man habe das Wasserzinsmaximum damals unter der Annahme falscher Preisentwicklungen festgelegt: Die Stromkonzerne haben in den letzten hundert Jahren immense Gewinne geschrieben, und das nicht zuletzt, weil es ein fixes Wasserzinsmaximum gab. Die Wasserkraftkantone haben verschiedentlich Erhöhungen des Wasserzinsmaximums gefordert, um dieser Tatsache einigermassen Rechnung zu tragen. Sie sind aber nie gekommen und haben von den Werken noch zusätzlichen Wasserzins gefordert. Gemessen an den Gewinnhöhen, wäre ein höherer Wasserzins gerechtfertigt gewesen. Demgegenüber versteigt sich der Direktor des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) zur Aussage, die Last der Wasserzinsen komme heute einem Renditeverbot gleich. Ich nehme an, im Umkehrschluss ist der VSE-Direktor damit der Ansicht, die Branche habe einen gottgegebenen Renditeanspruch. Diese Arroganz fügt dem partnerschaftlichen Verhältnis zwischen den Wasserherkunftsgebieten und der Branche Schaden zu.
Als die letzte Wasserzinserhöhung im Jahre 2010 beschlossen wurde, war der teilliberalisierte Markt bereits seit zwei Jahren Realität. Im Ausland war der Markt damals schon seit zehn Jahren eingeführt. Unsere Stromkonzerne, die auch im Ausland tätig sind, wussten somit sehr wohl, worauf sie sich einliessen. Schliesslich verfügten und verfügen wir noch immer über einen teilliberalisierten Markt. Rund 50 Prozent der Schweizer Wasserkraftproduktion werden in der Grundversorgung, das heisst mit dem Gestehungskostenprinzip, das heisst mit garantiertem Gewinn, abgesetzt. Für diejenigen, die aufgrund ihrer ruinösen Unternehmensstrategie und notabene nicht wegen des Wasserzinsmaximums Probleme haben, steht mittlerweile die Marktprämie zur Verfügung.
Auch das Argument der Preisentwicklung verfängt nicht. Die durchschnittlichen monatlichen Spotpreise der Schweiz haben sich im Vergleich zum Dezember 2016 beinahe verdoppelt. Allein seit Jahresbeginn haben sich die Preise um 20 Franken pro Megawattstunde erhöht. Der jüngste Terminmarktbericht der Elcom vom 11. September 2018 spricht davon, dass die Preise aller Stromprodukte durch die Decke gehen. Die Preiserhöhungen entsprechen also einem gefestigten Trend und sind kein momentaner Effekt. Kurz: Die Wasserkraft war in der Vergangenheit rentabel und ist es heute noch. Der Wasserzins von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung ist angemessen und kann von den Kraftwerkbetreibern bezahlt werden. Senkungen sind weder sachlich noch politisch gerechtfertigt.
Ich komme zum vielbesprochenen zukünftigen Wasserzinsmodell, wo eine Mehrheit eine flexible Variante möchte und die Minderheit, zu der ich gehöre, wie der Bundesrat die Diskussion über das Wasserzinsmodell offen gestalten möchte. Die Strombranche kritisiert, dass das heutige Modell des Wasserzinsmaximums systemfremd sei und in das 21. Jahrhundert überführt werden müsse. Bei aller Zuspitzung der politischen Diskussion ist auch hier ein kurzer Rückblick angezeigt, um die Angelegenheit sachlich einzuordnen.
Im Jahre 1953 sind für das Wasserzinsmaximum sogenannte Qualitätsstufen eingeführt worden. Die Wasserzinssätze wurden damit so gestaffelt, dass sie der unterschiedlichen Qualität des produzierten Stroms Rechnung trugen, den Laufkraftwerken, den Speicher- oder Pumpspeicherwerken. Diese Qualitätsstufen sind 1997 wieder abgeschafft worden. Weiter sei daran erinnert, dass die Gebirgskantone anlässlich der letzten beiden Wasserzinserhöhungen - 1997 und 2010 - die Einführung eines Speicherzuschlags als Qualitätselement forderten, was ebenfalls einer Differenzierung, einer Flexibilisierung entsprochen hätte. Beim ersten Mal lehnte das Parlament den Speicherzuschlag ab, und beim zweiten Mal zogen die Gebirgskantone ihre Forderungen zurück.
Sodann publizierten die Universität St. Gallen und die ETH Zürich 2014 eine Studie zur Bedeutung der Wasserzinse in der Schweiz und zur Möglichkeit der Flexibilisierung; das ist genau das Thema, das wir heute, vier Jahre später, besprechen. An der Studie wirkten mit: Gebirgskantone, die Strombranche, das seinerzeitige Bundesamt für Wasser und Geologie sowie das Bundesamt für Energie. Alle Mitwirkenden lehnten damals einen Modellwechsel unisono ab. Wenn die Strombranche das derzeitige Wasserzinsmodell heute als Relikt aus den Anfängen des letzten Jahrhunderts darstellt, sei sie daran erinnert, dass sie dieses System noch vor vier Jahren selbst gestützt hat. Tatsache ist also, dass das geltende Modell wiederholt hinterfragt worden ist, sich aber immer alle Betroffenen für dessen Beibehaltung ausgesprochen haben. Meine Ausführungen sind kein Plädoyer für die Beibehaltung des heutigen Wasserzinsmodells, sondern sollen die überzogenen Bilder, die insbesondere der VSE zeichnet, relativieren und den VSE an die von ihm selbst vor vier Jahren vertretene Haltung erinnern.
Die Gebirgskantone haben sich nie gegen die Diskussion über ein neues Wasserzinsmodell gewehrt und stehen dieser Diskussion weiterhin offen gegenüber. Wer aber heute von Flexibilisierung spricht, sollte auch wirklich Flexibilisierung meinen. Und hier bin ich mir nicht ganz sicher, ob dies bei allen Partnern in der Diskussion der Fall ist. Bei manchen Aussagen könnte das Wort "Flexibilisierung" durchwegs durch das Wort "Senkung" ersetzt werden. Exemplarisch zeigt dies die Aussage des Präsidenten des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes Ende Mai 2018: "Unter Flexibilisierung verstehe ich, dass sich der Wasserzins in Abhängigkeit zum Strompreis verändern kann. Das ist eigentlich logisch, denn der Wasserzins ist eine Entschädigung für die Nutzung der Ressource Wasser. Wenn diese Nutzung mehr Wert hat, sollen die Berggebietskantone auch mehr Geld dafür erhalten. Ich bin überzeugt, dass das langfristig sogar im Interesse der Berggebietskantone ist, denn die Energie bleibt ein knappes Gut, und auch der Strompreis wird langfristig wieder steigen. Deshalb sollten die Berggebietskantone schon heute auf dieses Modell einlenken. Und sie sollten vor allem nicht davon ausgehen, dass die Stromkonzerne zu einem späteren Zeitpunkt mit höheren Strompreisen ein solches Modell nochmals befürworten würden." Deutlicher kann man nicht ausdrücken, was man wirklich will, nämlich eine Flexibilisierung, aber nur in eine Richtung, nach unten. Eine Vollflexibilisierung ohne Deckelung wird nicht diskutiert.
Die Berggebietskantone wollen die Modelldiskussion führen, sobald die Ausgestaltung des künftigen Strommarktes im Detail bekannt ist. Diese sachlogische Ansicht wurde auch von der überwiegenden Mehrheit der Vernehmlasser geteilt. Im Weiteren haben die Gebirgskantone unterstrichen, dass ein neues Modell namentlich folgende fundamentalen Voraussetzungen erfüllen müsste - ich vertrete die Minderheit, weil die Mehrheit diese Forderung nicht teilt -:
1. Dieses neue Modell muss die gesamte mit der Wasserkraft erzielbare Wertschöpfung erfassen. Wenn von Ressourcenrente gesprochen wird, muss auch garantiert sein, dass die gesamte mit der Ressource erzielbare Rente im Modell erfasst wird. Ein neues Wasserzinsmodell muss diesem Umstand Rechnung tragen und gewährleisten, dass die gesamte Wertschöpfungskette erfasst wird.
2. Kernelement eines zeitgemässen neuen Modells bildet sodann die vollständige Transparenz. Die Elektrizitätsgesellschaften müssen konzernweit zur vollständigen Transparenz bezüglich Kosten und Erlöse verpflichtet werden. Nur so wird nämlich gewährleistet, dass die Wasserkraftkantone in fairer Weise an den sogenannten Ressourcenrenten partizipieren.
Vor diesem Hintergrund wird auch deutlich, weshalb sich die Gebirgskantone dagegen wehren, dass das neue Modell schon heute in seiner Ausgestaltung fix präjudiziert wird. Die Gebirgskantone verweigern sich der Diskussion über ein neues Modell in keiner Weise. Wogegen sie sich wehren, ist jedoch ein Modell, welches das Gesetz bereits heute präjudiziert. Sie stehen einer ergebnisoffenen Diskussion offen BO 2018 E 722 gegenüber. Ein seriöser Modellentscheid ist nur auf Basis einer umfassenden Auslegeordnung möglich.
Im Hinblick auf ein künftiges Wasserzinssystem bezeichnet der Bundesrat in seiner Botschaft insgesamt sechs Ansätze als prüfenswert. Die vertiefte Prüfung sollte er nun ergebnisoffen vornehmen. Das kann er nur, wenn Sie bei Artikel 49 den Minderheitsantrag annehmen. Eine ordentliche Vernehmlassung hat es bisher auch nicht gegeben. In den Vernehmlassungsunterlagen von 2017 präsentierte der Bundesrat lediglich die Grundzüge eines flexiblen Modells und hielt dazu ausdrücklich fest, dass dieses Modell nicht Teil der Vorlage bilde. Er versprach, die Ausgestaltung des neuen Modells in einer separaten Vorlage zu präsentieren. Die Modellfrage darf daher heute nicht präjudiziert werden.
Zudem sei auf Folgendes hingewiesen: Bekanntlich gibt es an der Strombörse für verschiedene Produkte verschiedene Preise. Zudem werden mit der Wasserkraft auch Erlöse beim Handel mit Herkunftsnachweisen und bei Auktionen für Systemdienstleistungen erzielt. Die Vielfalt an Wertschöpfungsmöglichkeiten dürfte künftig noch zunehmen. Es entstehen neue Stromabsatzmodelle. Es gibt OTC-Geschäfte, virtuelle Kraftwerke, Blockchain-Handel und vieles mehr. Die Vermutung, dass die Zahl der Modelle noch zunehmen wird, dürfte kaum falsch sein. Es wird deshalb anspruchsvoll werden, ein Modell zu definieren, welches die Ressourcenrente so berechnet, dass sie gerecht ist. Oder umgekehrt gesagt: Die Vorstellung, dass das beantragte Modell mit fixem und variablem Teil einfach umgesetzt werden kann, indem man einzig auf den Preis der Leipziger Strombörse oder einer anderen Börse abstellt, ist natürlich zu banal. Das würde niemals zu einer fairen Ressourcenrente für die Herkunftsgebiete der Wasserkraft führen und von diesen deshalb auch nicht akzeptiert.
Weder sind Sie heute in der Lage, mit einer seriösen Auslegeordnung aufzuzeigen, ob ein Modell mit fixem und variablem Teil das beste aller Systeme sei, noch ist es gerechtfertigt, heute die Auslegeordnung des Bundesrates vorwegzunehmen. Als das Parlament dem Bundesrat im Energiegesetz den allgemeinen Auftrag gegeben hat, bis 2020 ein marktnahes Strommarktmodell zu erarbeiten, hat es ebenfalls darauf verzichtet, irgendwelche Vorgaben zu machen, obwohl bereits damals verschiedene mögliche Modelle diskutiert wurden: Quotenmodell, Steuer auf Dreckstrom und so weiter. Es gibt keine sachlichen Gründe, um beim Wasserzinsmodell anders zu verfahren.
Ich fasse zusammen und komme zum Schluss: Die Gebirgskantone haben sich weder in der Vergangenheit gegen ein neues Modell gewehrt, noch tun sie es in der Zukunft. Sie wehren sich hingegen, und zwar mit sachlich nachvollziehbaren Gründen, gegen eine Präjudizierung der Modellwahl, bevor die Auslegeordnung erfolgt ist.
Darum bitte ich Sie, bei Artikel 49 bei der Festlegung des Wasserzinses der Mehrheit zu folgen und bei der Festlegung des zukünftigen Modells der Minderheit.
Müller Damian · Mit-M · Conseil des Etats · Lucerne · Groupe libéral-radical
Ich meine gewiss nicht, dass man alte Zöpfe abschneiden sollte, ganz im Gegenteil, ich gehöre zu denen, die Traditionen für sehr wichtig halten. Aber wenn ein Gesetz hundert Jahre alt ist, sollte man sich schon fragen, ob es noch den Realitäten entspricht, die mit ihm geregelt werden sollten. Genau das ist beim Wasserrechtsgesetz der Fall. Für mich ist es schlicht unbegreiflich, wenn der Bundesrat die hundertjährige Praxis noch einmal weiterführen muss, nur um damit eine Regelungslücke zu vermeiden. Das ist mir zu einfach, auch wenn die Regelung nur für die nächsten fünf Jahre und damit bis Ende 2024 gelten soll. Vielleicht ist es hier sogar angebracht, von Mutlosigkeit zu sprechen.
Es braucht einen Regiewechsel. Wir müssen das Wasserzinsmaximum senken, und vor allem müssen wir den Wasserzins flexibilisieren. Wir können doch nicht wie vor hundert Jahren einfach eine fixe Abgabe auf die theoretische Leistung eines Kraftwerkes erheben, nur weil wir das bis jetzt immer so gemacht haben. 2009, also vor knapp zehn Jahren, haben wir die Verhältnisse geändert. Damals wurde der Strommarkt zumindest teilweise liberalisiert. Grosse Verbraucher und die Versorger können den benötigten Strom auf dem freien Markt beschaffen, wenn sie ihn nicht oder nicht in genügendem Ausmass selber produzieren können. Bis 2009 trugen alle Schweizer Endverbraucher die Wasserzinse als Teil der Gestehungskosten der Wasserkraft solidarisch. Das ist seither nicht mehr möglich. Die Last bleibt an den Wasserkraftproduzenten hängen, die im Markt stehen und vor allem in tiefen Preisphasen zu wenig erwirtschaften und folglich Verluste schreiben. Damit bricht die ursprüngliche Idee einer Abgabe, die vom Konsumenten an die Standortkantone und Standortgemeinden bezahlt wird, in sich zusammen. Die Schweizer Wasserkraft wird übermässig stark mit Abgaben belastet, was deren nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit untergräbt. Es nützt also nichts, wenn wir die Schweizer Wasserkraft immer wieder loben und wir sie fördern wollen. Wir müssen den gesamten Zusammenhang mit einbeziehen.
Die Schweizer Wasserkraft braucht ihre entsprechenden Marktpreise. Auch wenn sich die Marktpreise langsam etwas erholen, würde eine moderate Reduktion des Wasserzinsmaximums auf 90 Franken pro Kilowattstunde für die Wasserkraftwerke eine wichtige Entlastung bedeuten. Trotz der gestiegenen Preise sind die durchschnittlichen Gestehungskosten der Kraftwerke immer noch hoch und ihre Ertragskraft tief. Bei den aktuellen Gestehungskosten macht der Wasserzins mit rund 1,5 Rappen pro Kilowattstunde gut einen Viertel der Kosten aus.
Die Regelung mit einem fixen Wasserzinssatz wird den heutigen regulatorischen und ökonomischen Gegebenheiten nicht mehr gerecht. Diese ökonomischen Gegebenheiten werden einerseits von subventionierten Anlagen für erneuerbare Energie, andererseits von Kohlekraftwerken bestimmt, die dank tiefer, ja zu tiefer CO2-Preise günstig produzieren. Es braucht eine faire und zukunftsfähige Neuregelung, die für die Standortkantone und -gemeinden, aber auch für die Wasserkraftwerkbetreiber tragbar ist. Eine fixe Abgabe, die weder die tatsächliche Produktion in einem Kraftwerk noch die Entwicklung des Marktpreises berücksichtigt, passt nicht mehr zu den veränderten Rahmenbedingungen. Zielführend ist nur eine Flexibilisierung des Wasserzinses mit einem fixen Teil für die im nationalen Interesse stehende Nutzung der Ressource und einem variablen, marktpreisabhängigen Teil für den betriebswirtschaftlichen Zusatznutzen.
Ich wende mich vor allem an die geschätzten Kolleginnen und Kollegen aus den Wasserkraftkantonen: Die stetige Erhöhung des Wasserzinses in den letzten Jahren wird oft mit der Solidarität und dem Ausgleich zwischen den Berggebieten und den Mittellandkantonen begründet. Das mag in der Vergangenheit seine Richtigkeit gehabt haben. Inzwischen hat die Schweiz mit dem NFA aber ein wirksames Instrument, das den Ausgleich zwischen ressourcenschwachen und ressourcenstarken Kantonen sicherstellt. Ich bin mir bewusst, dass dies jetzt einfach zu erklären ist und dass hier die Nationalbank mit ihren Auszahlungen auch einbezogen werden müsste, wenn es um den NFA geht. Aber wir müssen uns dies für die Zukunft unseres Landes auch in der Energiepolitik immer wieder vornehmen. Die Einnahmen aus dem Wasserzins werden dabei allerdings nicht berücksichtigt, obschon sie zur Ressourcenstärke der Kantone beitragen - wie andere Einnahmen eben auch.
Der Wasserzins muss flexibilisiert werden, sodass die finanzielle Belastung der Kraftwerke die Situation auf dem Markt widerspiegelt. Hohe Preise rechtfertigen durchaus hohe Abgaben, tiefe Preise dagegen nicht. Ein variabler Anteil entlastet die Wasserkraft, wenn die Preise tief sind, und er beteiligt das Gemeinwesen an den Gewinnen, wenn die Preise hoch sind. Damit würde auch dem Zweckartikel im StromVG entsprochen, dessen eigentliches Ziel es ist, die Rahmenbedingungen für eine eigenständige, starke, wettbewerbsfähige Elektrizitätswirtschaft zu schaffen.
Mir geht es aber nicht nur um die Flexibilisierung des Wasserzinses. Es geht mir auch um die Höhe. Wir müssen zwingend auch über die Höhe der Abgabe reden, und da halte ich es mit der Minderheit: 90 Franken pro Kilowattstunde, so wie es Kollege Luginbühl vorschlägt, sind genug. Für einen Vergleich bei der Wasserkraft, aber auch allgemein bei der Elektrizität wird immer wieder das Ausland mit einbezogen. Sie erinnern sich an die Abstimmung zur Energiestrategie BO 2018 E 723 2050. Wir sagten, wir wollten keinen Dreckstrom aus dem Ausland. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass wir eine übermässige Belastung der Schweizer Wasserkraft haben. Auch andere Staaten in Europa kennen so etwas wie einen Wasserzins. Er ist allerdings um ein Vielfaches tiefer als in der Schweiz. Baden-Württemberg hat vor Kurzem, wenn ich mich richtig erinnere, eine Erhöhung des Wasserzinses auf sage und schreibe 15 Euro beschlossen. Andere Länder wie zum Beispiel Österreich haben keine solche Abgabe.
Ich habe einmal versucht, die unterschiedlichen Belastungen international zu vergleichen. Das kann einem nicht gelingen, weil die Systeme recht unterschiedlich sind und es eine Tatsache ist, dass in unseren Nachbarstaaten oftmals eine Gewinnsteuer auf die Wasserkraft bezahlt werden muss. Sie haben richtig gehört: Sie bezahlen Gewinnsteuern. Ihre Belastung ist entsprechend ebenfalls recht hoch, allerdings nicht, wenn kein Gewinn erwirtschaftet werden kann.
Wenn wir die Minderheit Luginbühl unterstützen und hierzu eintreten, setzen wir ein unmissverständliches Zeichen. Wenn wir alles nur dem Strommarktdesign zuschieben und dann das Gefühl haben, dass das die Lösung für alle gordischen Knoten in der Elektrizitätsbranche ist, dann ist das für mich zu kurz gegriffen.
Machen wir heute den ersten richtigen Schritt, treten wir auf die Vorlage ein, und unterstützen wir bei Artikel 49 die Minderheit Luginbühl!
Eberle Roland · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Meine Interessenbindung ist auch bekannt: Ich bin Verwaltungsrat der Axpo. Die Axpo gehört neun Kantonen dieses Landes, und jeder Franken, der erwirtschaftet werden kann, fliesst in Form von Systeminvestitionen zurück ins System oder als Dividende an die entsprechenden neun Kantone - in den letzten fünf Jahren allerdings aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Branche nicht.
Ich möchte jetzt kein Fundamentalvotum für oder gegen Wasserzinse halten, aber ich möchte kurz einen Punkt aufgreifen, den Beat Rieder in seinem Eingangsvotum erwähnte. Er sagte, Wasserzinse seien keine Almosen, keine Subvention. Da bin ich einverstanden. Sie sind ein Entgelt. Wenn man dann konsequent wäre - ich erinnere an die nächste Debatte um den Finanzausgleich -, wäre es eigentlich nichts als korrekt, wenn man diese Ressource, da man so argumentiert, auch im Ressourcenausgleich anrechnen würde. Das war meine Botschaft.
Ich erlebe es bis heute anders. Ich war von der ersten Stunde an dabei, als es um die Frage des Miteinbezugs der Wasserzinse in den NFA ging. Der Widerstand war massivst. Er hat dazu geführt, dass wir den Wasserzins ausklammern mussten, um das Projekt nicht zu gefährden. Das ist eine sachliche Information. Ich bitte einfach, die konsequente Argumentationslinie von Kollege Rieder auch dann zu fahren, wenn es wieder darum geht, die Ressourcendebatte bei der nächsten Diskussion zum Finanzausgleich zu führen.
Engler Stefan · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe PDC
Ich vertrete die Interessen des Berggebietes, auch die Interessen der Konzessionsgemeinden und des Kantons Graubünden, die die Konzessionsenergie, also die Energie, die ihnen aufgrund ihrer Beteiligung an den Partnerwerken zusteht, in der Grischelectra AG verwerten.
Die Vorlage verlängert das aktuelle Wasserzinsregime unverändert mindestens bis zum Jahr 2025. Das ist sehr erfreulich und gibt vor allem Rechtssicherheit, und zwar den Stromfirmen wie auch den Standortkantonen und -gemeinden. Viel kritischer zu beurteilen ist, wie mit dieser Vorlage ein künftiges Modell für den Wasserzins vorgespurt werden soll. Das ist unnötig und wenig seriös, solange nicht bestimmbar ist, was man damit meint und wie das sogenannt flexible Modell reagiert. Niemand kennt die Stellschrauben eines solchen neuen Systems. Wir kennen die Entwicklung der Strompreise nicht und wissen nicht, wie sich ein künftiges Marktmodell zur Stärkung der inländischen Versorgungssicherheit auf die Wasserkraft und Produktion auswirken wird. Wir wissen auch nicht, ob und wann der Strommarkt für alle Konsumentinnen und Konsumenten geöffnet wird. Es gibt keinen einzigen wirklichen Grund, jetzt diesen Systemwechsel zu antizipieren, ausser vielleicht denjenigen, um den Gesetzgeber damit künftig vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Die Wasserzinsen mit einer fixen oberen Grenze seien im heutigen Marktumfeld nicht mehr gerechtfertigt, wird argumentiert. Der Anteil der Wasserzinsen an den Gestehungskosten der Wasserkraft sei unangemessen hoch, hören wir von den Stromfirmen, die fehlende Rentabilität und Margenverlust fürchten, vom Aktionariat, das schwindende Dividenden beklagt, und von den Konsumentinnen und Konsumenten, die sich von einer Reduktion Einsparungen in ihrem Haushaltbudget versprechen. Für sie ist der Wasserzins vor allem ein Kostenfaktor. Dem gegenüber stehen die Interessen des Berggebietes, von Kantonen und Gemeinden, die sich vor dem Verlust relevanter Einkünfte fürchten und letztlich auch ihre Gewässerhoheit bedroht sehen. Die Interessen beider Seiten decken sich in der Erwartung, dass bestehende Kraftwerke unterhalten und erneuert und womöglich neue Anlagen realisiert werden können. Zum Schutze ihrer Investitionen verlangen die Unternehmungen verständlicherweise eine angemessene Kapitalverzinsung und eine Rendite.
Was jetzt aber mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit neu ist, ist, dass die Kantone und Gemeinden im Berggebiet künftig die Marktrisiken mittragen sollen, und zwar nicht etwa als Beteiligte, als Aktionäre, sondern als Lieferanten des Rohstoffs. Ein solches Risiko tragen Kantone und Gemeinden allerdings bereits heute, und zwar im Rahmen ihrer Anwartschaft im Zeitpunkt des Heimfalls. Zu diesem Zeitpunkt spiegeln nämlich die aktuellen und künftigen Marktentwicklungen den Wert der Anlagen. Ein solcher Systemwechsel - es ist mir wichtig, das hier zu unterstreichen - würde aber vor allem das Rechtsverhältnis, das zwischen den Kantonen und Gemeinden einerseits und den Beliehenen andererseits im Interesse des Investitionsschutzes auf lange Dauer abgeschlossen wurde, massgeblich verändern. Dieses Rechtsverhältnis beruhte über lange Dauer auf einer guten Partnerschaft zwischen den Standortkantonen und den Unternehmungen selber, einem Konzessionsverhältnis notabene, welches sowohl Verfügungs- wie auch vertraglichen Charakter hat.
Über die Gesetzesbeständigkeit wohlerworbener Rechte hat meines Wissens in der Wasserzinsdiskussion bis heute noch nie jemand auch nur ein Wort verloren. Damit wurde völlig ausser Acht gelassen, auf was für Rechtsverhältnissen die Nutzbarmachung der Wasserkraft überhaupt beruht. Wohlerworbene Rechte geniessen das Privileg des Eigentumsschutzes wie auch des Vertrauensschutzes. Das gilt natürlich beidseitig, sowohl aufseiten des Konzedenten wie auch aufseiten des Konzessionärs. Es braucht deshalb eine viel umfassendere Sicht auf das Konzessionsverhältnis als bloss eine Sicht auf den Kostenfaktor Wasserzins.
Bevor die angeblichen Verwerfungen im Wettbewerb mit der Reduktion des Wasserzinses einseitig auf dem Buckel des Berggebiets - so quasi als leichte Beute - beseitigt werden, sollte man auch einen Blick darauf werfen, was in den letzten Jahren sonst noch dazu beigetragen hat, den Strom zu verteuern. Dazu zählen produktionshemmende Einschränkungen im Rahmen des Gewässerschutzes wie Beiträge an bauliche Massnahmen zur Vermeidung von Sunk und Schwall, Restwassersanierungen, aber auch die Überbindung von Kosten der Systemdienstleistungen. Aber auch die den Konsumenten auferlegten Abgaben, sei es für die ökologische Sanierung der Wasserkraft oder die erneuerbaren Energien, verteuern den Strom. Allein auf dem Wasserzins von insgesamt 540 Millionen Franken erhebt nur schon der Bund im Rahmen der Steuerbelastung der Energie, des Stroms, des Stromverkaufs Mehrwertsteuern in der Höhe von 43 Millionen Franken. Wenn man sich vor Augen führt, dass auch auf den 1,38 Milliarden Franken, die wir als Netzabgaben bezahlen, Mehrwertsteuern bezahlt werden, sieht man: Der Staat verteuert allein im Rahmen der Mehrwertbesteuerung den Strompreis in sehr relevanter Höhe.
Sich heute schon auf ein flexibles System festlegen zu wollen, was ich für falsch hielte, hiesse, zwingend "open books" bezüglich der Konzernrechnungen zu erhalten. Dies wäre zwingend, um beispielsweise die Angemessenheit von internen Verrechnungspreisen, Abschreibungspraxis und BO 2018 E 724 Dividendenpolitik in den Konzernstrukturen beurteilen zu können. Bevor man das System ändert, müsste auch geklärt werden, wie viel Wert Bevölkerung und Wirtschaft der inländisch garantierten Versorgungssicherheit beimessen, wozu Speicher- und Pumpspeicherwerke in den Bergen einen massgeblichen Beitrag leisten.
Ich bin überzeugt davon, dass es falsch wäre, jetzt bereits einen Systementscheid für die Zeit nach 2025 zu fällen. 2025 bedeutet von heute aus gesehen eine Weltreise. Die Veränderungen, die bis zu diesem Jahr möglich sind, können in vielerlei Hinsicht einen vorweggenommenen Entscheid nachträglich als falsch erscheinen lassen.
Zu guter Letzt: Wenn wir 2024 oder 2025 über ein neues System entscheiden, ist das flexible System nur eine Variante; daneben gäbe es auch andere. Man könnte bei einem starren, fixen Modell bleiben und dieses beispielsweise alle fünf Jahre vor dem Hintergrund der Marktsituation überprüfen. Das wäre für das Gemeinwesen, welches auf stetige Einnahmen angewiesen ist, eine bessere Lösung als sich jährlich verändernde Wasserzinsen. Nach mir - das ist nicht die Meinung der Bergkantone - könnte man den Wasserzins sogar den Vertragspartnern als Verhandlungsthema überlassen, den Konzedenten und den Konzessionären; auch darüber wird man dann sprechen können.
Luginbühl Werner · Mit-M · Conseil des Etats · Berne · Groupe BD
Der Wasserzins wurde in den letzten Jahren in kurzen Abständen massiv erhöht. Im Jahre 1986 lag er noch unter 30 Franken, Mitte der Neunzigerjahre waren es 54 Franken, heute sind es 110 Franken. Das bedeutet konkret eine Verdoppelung in den letzten 20 Jahren oder eine Vervierfachung in den letzten 30 Jahren.
Früher fielen solche Anpassungen in Zeiten steigender Preise, die Werke konnten mit der Wasserkraft im Monopolmarkt gut Geld verdienen. Auch das hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Der Markt wurde bekanntlich teilliberalisiert. Gut 50 Prozent des Wasserkraftstroms müssen im Markt abgesetzt werden. Die beiden letzten Erhöhungen, auf den 1. Januar 2011 bzw. auf den 1. Januar 2015, wurden beschlossen in einer Zeit, in der man davon ausgehen konnte, dass die Preise steigen würden. In der Realität passierte das Gegenteil: Die Preise sind allein zwischen 2008 und 2016 um fast zwei Drittel gefallen. Sie haben sich, das wurde bereits gesagt, seither wieder erholt; sie liegen aber immer noch deutlich unter den Werten von 2008. Die Summe der jährlich erhobenen Wasserzinsen macht heute rund 540 bis 550 Millionen Franken aus, das sind gegen 30 Prozent der zurzeit am Markt erzielten Erlöse.
Damit ist auch klar, dass ein wesentlicher Teil der Probleme, die wir heute in der Schweizer Wasserkraft haben, hausgemacht ist. Gemäss BFE betrug 2016 die Differenz zwischen Produktionskosten und Markterlös der Schweizer Wasserkraft immerhin 311 Millionen Franken. Das zahlt jemand. Genau diese Situation hat dazu geführt, dass der Bundesrat eine situationsgerechte und nach meiner Auffassung auch faire Lösung in die Vernehmlassung gegeben hat: eine Senkung des Wasserzinses auf 80 Franken, eine flexible Lösung für die Zukunft. Mit der raschen, aber moderaten Senkung sollte ein Beitrag in der momentan schwierigen Situation geleistet werden. Mit der Flexibilisierung wurde der einzige wirklich realistische und erfolgversprechende Weg für die Zukunft aufgezeigt.
Das starre, stets nach oben führende Wasserzinsregime ist in Zeiten volatiler Strommärkte überholt. Eine Flexibilisierung ist unabdingbar. Sie müsste eigentlich heute erfolgen, nicht erst in fünf Jahren. Es ist aber Mode geworden, dass wir die politischen Probleme von heute in die Zukunft verschieben.
Ich bin Berner Oberländer, und ich bin mir der Situation der Gebirgskantone durchaus bewusst. Ebenso bin ich mir bewusst, dass angesichts der Vernehmlassungsergebnisse eine Senkung auf 80 Franken als Obergrenze kaum mehr eine Option ist. Das ist auch der Grund, warum ich den Antrag stelle, die Obergrenze auf 90 Franken festzusetzen. Das wäre eine Senkung um 18 Prozent. Warum das? Die massive Erhöhung der Wasserzinsen in den letzten Jahren hat auch zu fragwürdigen Entwicklungen geführt. Das war im letzten Jahr in einer Sendung der "Rundschau" zu sehen. Es gibt Gemeinden, die ihren Einwohnern jährlich Einkaufsgutscheine und Dauerrabatte in Dorfläden gewähren, teilweise werden die Krankenkassenprämien übernommen - das alles dank den Wasserzinsen. Kollege Rieder hat mir an der Kommissionssitzung dargelegt, dass dies ein Mittel im Kampf gegen die Abwanderung sei. Das kann ich nachvollziehen.
Ich möchte Ihnen aber auch noch eine andere Sicht darlegen: Ich bin Präsident der Wasserkraftwerke Oberhasli AG. Diese bezahlen jährlich rund 24 Millionen Franken Wasserzins. Infolge der tiefen Preise der letzten Jahre mussten wir in den letzten beiden Jahren rund einen Viertel unseres Personalbestandes abbauen. Daran ist selbstverständlich nicht nur der Wasserzins schuld, aber er ist auch ein Grund. Und das geschah in einer der strukturschwächsten Regionen des Kantons Bern. Diese Leute leben heute nicht mehr in dieser Region, sie sind abgewandert, die Arbeitskräfte sind verloren. Ich bin überzeugt, dass die hohen Wasserzinsen auch in anderen Regionen zu genau solchen Effekten führen.
Wasserkraft ist nach wie vor ein wichtiger Standortfaktor im Berggebiet. Die letzten Zahlen stammen aus dem Jahr 2013. Da spricht man von 7000 direkten Arbeitsplätzen und von 5500 indirekten Arbeitsplätzen, welche die Wasserkraft sicherstellt. Zusammen gibt es eine Bruttowertschöpfung von 3,4 Milliarden Franken.
Solange die Produktionskosten so viel höher sind als der Markterlös, werden die Eigentümer dieser Werke alles unternehmen, um die Personalkosten weiter zu reduzieren, wird nicht in Substanzerhaltung investiert, werden lokal keine Aufträge vergeben! Insofern muss man sich im Berggebiet schon auch die Frage stellen, ob man sich mit dieser sturen Haltung nicht ins eigene Knie schiesst. Man muss sich auch die Frage stellen, ob der Erhalt von Arbeitsplätzen nicht wertvoller wäre, als Gutscheine zu verteilen.
Der Zweck des Wasserzinsmaximums war von Beginn an der Versuch, einen Ausgleich zwischen der Förderung der Nutzung der einheimischen Wasserkraft zu günstigen Preisen einerseits und den Interessen des Gemeinwesens andererseits zu schaffen. Bei jeder Anpassung wurde um eine ausgewogene Kompromisslösung gerungen.
Seit hundert Jahren bewegen sich die Strompreise entweder horizontal oder nach oben. Der Wasserzins kannte nur eine Richtung: aufwärts, in den letzten Jahren steil aufwärts. Nun sind die Preise dramatisch eingebrochen. Nun muss es doch auch möglich sein, über eine moderate Anpassung nach unten zu diskutieren.
Angesichts der angespannten Marktsituation, angesichts der Tatsache, dass sich diese Situation kurzfristig nicht ändern wird, angesichts der Gefahr, dass im Berggebiet weitere Arbeitsplätze abgebaut werden, und angesichts der Tatsache, dass der Wasserzins fast einen Drittel der Gestehungskosten ausmacht, scheint mir ein massvoller Schritt in die andere Richtung angebracht.
Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 49 Absatz 1bis, welcher zumindest eine Absichtserklärung hinsichtlich Flexibilisierung enthält, der knappen Mehrheit zuzustimmen und bei Artikel 49 Absatz 1, wo es um die Obergrenze geht, die Minderheit zu unterstützen.
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Groupe PDC
Im Ständerat ist ja etwas vorzüglich, nämlich dass man debattieren und auf Argumente der Kollegen eingehen kann.
Ich habe eigentlich versucht darzulegen, dass es beim Wasserzins nicht um Traditionen und um Solidarität mit dem Berggebiet geht, Herr Kollege Müller, sondern dass es um Geld für eine Ressource geht. Folglich ist natürlich das Argument von Kollege Eberle ernst zu nehmen. Müsste man diese Ressource nicht auch beim Finanzausgleich berücksichtigen? Ich war bei den letzten Verhandlungen zum Finanzausgleich nicht dabei. Mir wurde aber gesagt, dass die Gegner eines Einbezugs moniert haben, dass man dann auch andere Positionen in unserem Bundesstaat mitberücksichtigen müsste, insbesondere die milliardenschweren Subventionen der ETH und den Flughafen oder die einseitige Beschaffungsstrategie des Bundes. Darüber könnte man sprechen, Kollege Eberle. Vorher müssen Sie aber noch einen Beweis antreten, nämlich BO 2018 E 725 heute der Mehrheit zustimmen. Ich warte gespannt auf Ihre Abstimmungsentscheide.
Ich bin froh, dass Kollege Luginbühl eingesehen hat, dass die Gutscheine, die einzelne kleine Gemeinden ihren Bürgern abgeben, in keinem Verhältnis zu den Managerlöhnen der Grosskonzerne stehen und einzig dazu dienen, die Menschen in den Bergdörfern zu halten. Ich bin froh, dass er das eingesehen hat. Über das Argument der Arbeitsplätze haben wir bereits diskutiert. Ich glaube, dass der Arbeitsplatzabbau im Bereich der Elektrizitätswirtschaft sehr viel mit dem technischen Fortschritt zu tun hat, mit den Restrukturierungen, mit der Fernwartung und damit, dass die Leistungen zentral erbracht werden. Ich glaube, dass der Arbeitsplatzabbau in den Berggebieten in diesem Bereich aufgrund der technischen Fortschritte so oder so gekommen und nicht aufzuhalten gewesen wäre. Auch dieses Argument - es tut mir leid, Herr Kollege - sticht also nicht.
Hefti Thomas · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical
Meine Interessenbindungen bei diesem Geschäft sind in der Summe etwa so, dass sie sich wahrscheinlich ausgleichen.
Drei kurze Bemerkungen zu Themen, die ich in der Diskussion gehört habe:
1. Es kann doch nicht sein, dass etwas schlecht ist, weil es hundertjährig ist. Das beste Beispiel ist die amerikanische Verfassung. Sie ist über zweihundert Jahre alt, und mit ihren Checks and Balances sorgt sie dafür, dass keine der drei Staatsgewalten überbordet, sondern dass jede Schranken findet. Sie zeigt doch aktuell, dass sie nach wie vor bestens und berechtigt ist.
2. Die Wasserzinsen seien immer angestiegen, und auch das könne nicht sein. Gut, das hat vielleicht in einem gewissen Sinne etwas für sich. Das möchte ich nicht einfach vom Tisch wischen. Aber es gibt auch andere Ausgaben, die immer angestiegen sind. Ich nenne nur die Bildungsausgaben. Kann man da auch einfach sagen, das könne es doch nicht sein, das täten wir nicht? Das sagen wir zu Recht nicht.
Aber es gäbe hier auch Freiheit für die Kantone, selbst zu wirken. Wir sprechen nur über ein Maximum. Wir blenden da den ganzen Föderalismus aus. Eigentlich möchte ich an die Kantone appellieren, mehr masszuschneidern. Wir haben beim Eintretensvotum des Kommissionssprechers gehört: Es gibt Kantone, die nicht das Maximum verlangen. Es gibt im ganzen Umfeld auch noch viele weitere Gebiete.
3. Ich möchte davor warnen, NFA und Wasserzins gegeneinander auszuspielen. Es sind völlig verschiedene Instrumente. Sie haben einen völlig anderen Ansatz und völlig andere Wirkungen und Gründe und Hebel. Beim NFA handelt es sich um einen verordneten Ausgleich, um effektiv angeordnete Solidarität. Das ist sehr zu schätzen, aber einige leiden darunter. Beim Wasserzins handelt es sich nicht um das. Er ist ein Entgelt, und vor allem ist er ein Mittel, das diejenigen in der Hand haben, die über Wasservorkommen verfügen. Es fördert die Selbstverantwortung, denn es ist ihnen freigestellt, wie sie damit umgehen und wie sie es einsetzen möchten. Sie können es gut einsetzen, aber da sie Menschen sind, geht es halt manchmal auch schlechter. Auch da möchte ich nochmals an die Kantone appellieren, doch vielleicht ihre Freiheit ein bisschen mehr zu nutzen und dabei auch ein bisschen auf das Umfeld zu schauen.
Lombardi Filippo · Mit-M · Conseil des Etats · Tessin · Groupe PDC
Solo due parole. Mi dispiace che il collega Luginbühl non sia più in sala. Con tutta la comprensione per i problemi della sua azienda idro-elettrica non posso essere d'accordo con la sua proposta. Io sono vice-presidente di un'azienda elettrica che paga per questi canoni d'acqua; poi sono cittadino di un cantone che riceve qualche cosa da questi canoni d'acqua.
Condivido assolutamente l'opinione della maggioranza della commissione: bisognerà trovare un nuovo modello. Lo troveremo, bisognerà lavorarci e probabilmente un po' di pressione - in forma della variante che la commissione ci propone - sarà anche utile per arrivare più rapidamente a delle nuove soluzioni. Ma finché il sistema non è stato riformato - non è successo fino ad oggi, perché in fondo non ci si è trovati d'accordo per riformarlo - io credo che questo sistema vada mantenuto; quindi, cinque anni di ulteriore mantenimento del sistema esistente sono giustificati.
Mi dispiace se l'azienda idro-elettrica del collega Luginbühl ha dovuto rinunciare ad alcuni collaboratori. Però vi assicuro che i soldi non vanno nelle tasche di grandi città o potenti cantoni, vanno in cantoni di montagna che hanno le loro regioni strutturalmente deboli e vanno in buona parte ai comuni di questi cantoni. Essi sanno esattamente come utilizzarli sul territorio per difendere le loro regioni strutturalmente deboli. Non sarebbe quindi corretto e giusto, finché non abbiamo identificato un nuovo modello di mercato che potrà anche essere diverso da quello attuale, semplicemente punire i cantoni di montagna e i comuni di montagna, togliendo loro qualcosa di cui hanno estremamente bisogno per mantenere i loro posti di lavoro, pubblici e privati, nelle loro valli e nelle loro montagne.
Vi prego di sostenere in tutto la maggioranza della commissione.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Ich danke für die Diskussion; es war fast noch einmal eine Kommissionssitzung. Sie hat gezeigt, dass es nicht nur ein emotionales Thema ist, sondern natürlich auch ein Thema, bei dem die Interessen sehr unterschiedlich liegen.
Vor hundert Jahren, am 1. Januar 1918, ist das Wasserrechtsgesetz in Kraft getreten. Wenn man in die Bücher schaut, sieht man: Schon damals betraf die Hauptdiskussion das Wasserzinsmaximum. Es hat sich also in diesen Jahren nicht sehr viel verändert. Der Bund hatte ja immer nur die Kompetenz, das Maximum festzulegen. Damals hat sich der Bundesrat bei der Festlegung am Kanton mit dem höchsten Satz orientiert. Das waren 6 Franken pro Brutto-Pferdekraft. So hat man damals begonnen. Hundert Jahre und einige Revisionen später geht es wieder darum, wo das nächste Maximum liegt. Jetzt sind wir bei 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung.
Weshalb unterbreiten wir Ihnen die Revision? Erstens haben Sie uns schon 2014 im Rahmen der Energiestrategie den Auftrag gegeben, eine Wasserzinsregelung für die Zeit nach 2019 zu unterbreiten - es hiess: zügig an die Hand zu nehmen. Seither sind vier Jahre vergangen, das ist zügig für die Schweiz. Nun liegt eigentlich der Antrag vor, das zügig nochmals um weitere vier oder fünf Jahre zu verschieben.
Wie richtig gesagt wurde, gab man die Unterbreitung in Auftrag, weil tatsächlich in diesen Jahren eine Erhöhung um 40 Prozent stattfand: von 80 Franken im Jahr 2010 auf 110 Franken im Jahr 2015. Gleichzeitig sanken die Strompreise um 60 Prozent. Es war mehr oder weniger wirklich ein absolut schlechter Zeitpunkt, den wir für die Erhöhung getroffen hatten.
Wir wissen auch alle: Das System von heute ist nicht zukunftsfähig. Wir haben uns deshalb schon seit der Annahme der Motion mit den Kantonen, Gemeinden und Produzenten Gedanken gemacht, wie ein flexibles Modell aussehen könnte. Die ETH hat dazu Modelle studiert. Wir haben in der Vernehmlassung darauf verzichtet, dies schon vorzustellen, weil es tatsächlich noch nicht ausgereift ist. Es gibt verschiedene Ansätze, aber noch keinen Konsens, wie hoch der fixe Anteil wäre und wie man den variablen Teil bestimmen würde.
Deshalb hat der Bundesrat gesagt, für einen Systemwechsel ist es zu früh. Wir sind mit einem Maximum von übergangsweise 80 Franken in die Vernehmlassung gegangen - Stand 2010 -, bevor diese Marktsituation eingetreten ist. Das wissen Sie, und es gab völlig kontroverse Rückmeldungen: Für die Kantone war die Reduktion zu stark oder ungerechtfertigt und der Moment ungünstig. Für die Produzenten war es immer noch viel zu hoch. Deshalb hat der Bundesrat gesagt, im Moment hat diese Anpassung keine Chance; wir verlängern den heutigen Stand von 110 Franken als Maximum bis Ende 2024. Dann hätten wir also zehn Jahre lang diese 110 Franken, die heute - das muss auch gesagt werden - als Wasserzins 25 Prozent der Gestehungskosten ausmachen. Das ist ein Problem, und es bleibt ein Problem, weil irgendjemand die Gestehungskosten bezahlt. Das sind die KMU und die Haushalte. Es wird natürlich schlussendlich auf den Kunden überwälzt.
BO 2018 E 726Ich bin sehr einverstanden: Der Wasserzins ist nicht ein Almosen und nicht eine Subvention, das hat Ständerat Eder schon richtig eingebettet. Er ist ein Entgelt für die Nutzung der Ressource Wasser. Das muss sein, das ist etwas, was absolut gerechtfertigt ist.
Wir haben dafür in der Schweiz mit dem Konzessionssystem ein schwierigeres System. Aber überall, wo wir Konzessionen haben, Herr Ständerat Engler, haben wir nicht unbedingt eine Garantie, dass das Entgelt immer fix bleibt. Wir haben in anderen Konzessionsbereichen laufende Anpassungen des Preises, und bei vielen anderen Rohstoffen - denken Sie an Öl, an Gas, Getreide, Kakao - ist es völlig klar, dass ein Teil immer auch marktgetrieben ist. Insofern ist der Wasserzins - wenn Sie schon von Ressourcenentgelt sprechen, auch wenn Sie andere konzessionierte Bereiche ansprechen - schon sehr einseitig und starr reglementiert.
Es geht darum, dass wir uns hier auf die Reise machen und ein System finden, das die berechtigten Interessen berücksichtigt, dass auf der einen Seite dieses Entgelt als Entgelt für die Ressource geschuldet ist und dass wir auf der anderen Seite unsere Wasserkraft weiterhin lebendig und kompetitiv halten. Das muss sein. Das Interesse aller - das war ja auch der politische Konsens, vom Volk abgesegnet mit der Energiestrategie - war natürlich: Wasserkraft bleibt das Rückgrat der Stromversorgung. Wir wollen sie erhalten und ausbauen. Die Wasserkraft muss auch konkurrenzfähig sein. Wir wollen damit Arbeitsplätze erhalten und für die Erneuerbaren schaffen. Am Schluss soll das auch für den Kunden bezahlbar bleiben. Alles, bei dem Sie überborden - Subventionen, Abgeltungen -, plus dann der Wasserzins, das ist am Schluss Teil des Endkundenpreises. Das ist dem Bundesrat schon auch wichtig: Am Schluss sind es unsere Bürgerinnen und Bürger, die Haushalte, die unsere Entscheide zu finanzieren haben. Es braucht ein Gleichgewicht zwischen Produktion, Wasserzinsen und anderen Abgeltungen, es braucht schlussendlich ein kompetitives System, sodass unsere Wasserkraft weiterhin nicht nur Strom produziert, sondern immer mehr auch noch ein schlagkräftiges Element der Energie ist.
Wir sind der Meinung, dass es möglich ist, ein solches System zu finden. Herr Ständerat Engler, Sie haben gesagt, es ist ein Risiko, wenn jetzt der Markt hineinkommt. Wenn es so ist - und da hat mich die Äusserung von Herrn Ständerat Hefti gefreut -, dass die Kantone hier eine Rolle spielen, und das ist so, dann legen sie vertraglich fest, was sie wollen. Jeder Kanton hat einerseits ein Interesse, sichere Einnahmen als Entgelt für die Ressource zu haben, er hat andererseits aber auch ein Interesse, dass er wachsen kann, dass Wasserkraft produziert wird, dass investiert wird. Wenn die Gestehungskosten zu hoch sind, werden Sie irgendwann einmal keine Investoren mehr finden, keine Investitionen in das, was wir haben, und keine Investitionen in Künftiges. 25 Prozent Gestehungskosten wirken dann einfach abschreckend auf Investitionen.
So wie wir zurückfahren müssen mit den Subventionen, die wir jetzt für den Aufbau der Erneuerbaren gesprochen haben, müssen wir auch hier ein System finden. Herr Ständerat Rieder, Sie haben zu Recht gesagt: Wasser hat doch Chancen. Wenn die Strompreise in Europa jetzt steigen - Strom hat Speicherkraft, Wasserkraft hat viel Potenzial -, dann hat man doch einen Ausblick. Wenn wir das in einem marktnäheren Teil definieren können, haben die Wasserzinsberechtigten Chancen, sogar mehr zu verdienen als heute. Das ist dann aber nicht einfach eine Garantie, man kann sich nicht zurücklehnen, sondern man ist dann irgendwo Teil dieses Marktes und kann Einfluss nehmen. Der Markt ist auch bei einem Land mit Ölvorhaben so. Es ist ein Risiko, wenn Sie mit anderen Ressourcen handeln. Insofern ist es völlig normal, dass ein Teil auch immer mit einem Risiko behaftet ist.
Herr Ständerat Eberle hat den Wunsch ausgedrückt, dass wir den Wasserzins auch beim NFA mit einbeziehen. Wir haben das im Bundesrat einen Moment lang angeschaut. Es ist so; damals beim Ressourcenausgleich war das ein Thema. Wir glauben aber, dass jetzt erstens einmal der falsche Zeitpunkt ist, weil wir einen Accord mit den Kantonen haben, den man nicht gefährden sollte. Zweitens ist es vom System her nicht ganz korrekt, weil ein Entgelt für eine Ressource nicht dasselbe ist wie ein Nachteil, den man durch geografische oder wirtschaftliche Bedingungen erleidet. Das muss man studieren. Jetzt ist aber sicher nicht der Zeitpunkt, das noch in den NFA aufzunehmen.
Wenn Sie das noch einmal auf Antrag des Bundesrates verschieben, heisst dies nicht, dass Sie den Wasserzins weiterhin auf die lange Bank schieben können. Ich habe von allen gehört, dass Sie - auch die Bergkantone - bereit sind, das anzuschauen. Da werden wir Sie beim Wort nehmen. Das StromVG mit diesem Marktdesign kommt sehr schnell auf Sie zu. Die Vernehmlassung werden wir diesen Herbst eröffnen. Dann wissen Sie, was wir uns vorstellen, und können nicht mehr sagen, das wüssten Sie alles nicht und deshalb gälte: Augen zu und durch. Ich erwarte schon, dass Sie sich dann der Diskussion stellen.
Am besten wäre es wohl, wenn die Ständeräte Engler, Rieder, Müller und Luginbühl einmal ein Wochenende in Klausur gingen und dann irgendwo weisser Rauch aufstiege. Wenn Sie wollen, komme ich gerne als Moderatorin zum Nachtessen. Aber es braucht diese Diskussion über die unterschiedlichen Interessen, sonst werden sich diese zwei nicht zu vereinbarenden Welten weiterhin perpetuieren. Das wäre schlecht für die Wasserkraft an sich und schlecht für die Kundinnen und Kunden, die all unsere Entscheide und Nichtentscheide am Schluss zu finanzieren haben.
Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Loi fédérale sur l'utilisation des forces hydrauliques
Discussion par article
Titre et préambule; ch. I introduction; préambule; art. 7
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Adopté
Art. 49
Proposition de la majorité
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
BO 2018 E 727Al. 1bis
En temps utile, le Conseil fédéral soumet à l'Assemblée fédérale un projet d'acte qui prévoie l'introduction d'une redevance hydraulique flexible applicable à partir du 1er janvier 2025. Celle-ci se compose d'une part fixe et d'une part variable. Si le modèle proche de la réalité du marché visé à l'article 30 alinéa 5, de la loi sur l'énergie du 30 septembre 2016 (LEne) n'est pas entré en vigueur d'ici au 1er janvier 2025, le taux maximal de la redevance hydraulique visé à l'alinéa 1 est prolongé jusqu'au 1er janvier de l'année suivant l'entrée en vigueur du modèle proche de la réalité du marché.
Proposition de la minorité
(Luginbühl, Müller Damian)
Al. 1
... excéder 90 francs par kilowatt ...
Proposition de la minorité
(Hösli, Bischofberger, Hefti, Rieder, Schmid Martin)
Al. 1bis
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Schmid Martin · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe libéral-radical
Ich würde dann auch gerne mit den Herren Luginbühl, Engler und Müller in diese Klausur gehen. Ich möchte hier also schon auch anmelden, dass mir das Berghütten-Feeling sehr gut gefällt und dass ich in diesem Bereich sehr viele Interessen mitbringe.
Ich vertrete hier bei Absatz 1 die Mehrheit, gerade auch als Verwaltungsratspräsident eines Kraftwerkunternehmens, das in einem Berggebiet tätig ist, und bin der Auffassung - ohne all die Argumente zu wiederholen -, dass es richtig ist, für diese fünf Jahre eine Verlängerung und damit einen Preis von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung festzulegen. Auch die Frau Bundesrätin hat zu Recht die Argumente dargelegt, die ich teile.
Ich möchte noch zwei, drei Argumente der vorherigen Diskussion einbringen, die mir wichtig erscheinen: Frau Bundesrätin Leuthard hat darauf hingewiesen, dass auch ein Ausbau und eine Mehrproduktion in diesem Bereich erwünscht sind. Wenn Sie hier der Mehrheit folgen, gefährden Sie das nicht, weil es nur um die bestehenden Wasserkraftwerke geht. Für den Ausbau und die Erneuerung schaffen wir gerade in dieser Vorlage eine Entlastung. Das ist vorgesehen, und deshalb passt dieses Argument hier nicht, es wird eines für die Zukunft sein. Da bin ich extrem froh, Frau Bundesrätin, dass Sie zum Ausdruck gebracht haben, dass Sie Ihre Ämter so führen, dass die Wasserkraftprojekte nicht über Jahre in der Planung steckenbleiben, sondern in einem Schnellzugtempo von Bern aus unterstützt werden, denn in so langen Planungsphasen der Wasserkraftwerke fallen auch Kosten an. Da möchte ich Ihnen wirklich danken, dass Sie sich mit Ihrem Votum auch für diese Tatsache ausgesprochen haben.
Noch zur Freiheit der Kantone: Es ist natürlich so, dass die Kantone selbst einen tieferen Zins festlegen können. Ich bedaure auch, was bei den Kraftwerken Oberhasli passiert ist, aber letztlich wäre das Votum von Kollege Luginbühl an den Grossen Rat des Kantons Bern gerichtet gewesen, denn der Grosse Rat des Kantons Bern hätte die Kraftwerke Oberhasli entlasten können, und zwar mit einem Zins von null Franken, wenn die Arbeitsplätze in diesem Bereich sehr viel wichtiger gewesen wären, weil der Kanton Bern dort massgeblich beteiligt ist. Zu Recht spricht er aber auch die Situation an - wir sehen das auch im Kanton Graubünden -, dass im Bereich der Arbeitsplätze bei der Wasserkraft etwas unterwegs ist. Das hängt aber auch mit der Digitalisierung zusammen - das darf man nicht verschweigen, Kollege Rieder hat darauf hingewiesen -, z. B. bei den Leitstellen. Das ist eine technologische Entwicklung, die hier unterwegs ist, und natürlich spielt die Marktsituation eine sehr grosse Rolle.
Das sind meine Bemerkungen, in Abwägung aller Tatsachen, auch mit der Aussicht, dass eine Vorlage kommen wird, gerade auch mit dem zukünftigen Strommarktdesign. Da sieht man dann, wie der Wasserzins geregelt wird. Ich bin gespannt, ob der Bundesrat eine kombinierte Vorlage bringen wird, in der er die Wasserzinsdiskussion mit dem Strommarktdesign politisch kombiniert. Dann ist die Glaubwürdigkeit dieser Aussage auch unterstrichen. Dann kann man hier Lösungen suchen. Wir werden bei der Flexibilisierung, bei der nächsten Abstimmung, kurz darüber diskutieren.
Hier möchte ich Ihnen beantragen, bei Absatz 1 dem Antrag der Mehrheit zu folgen, wonach wir keine Änderung beim Wasserzins vornehmen.
Luginbühl Werner · Mit-M · Conseil des Etats · Berne · Groupe BD
Ich will Ihre Geduld nicht mehr allzu lange auf die Probe stellen. Ich habe nur noch drei Bemerkungen zu Ausführungen, die gemacht worden sind.
Ich bin mit Kollege Rieder einverstanden, dass der Wasserzins kein Almosen ist. Das heisst aber nicht, dass sich der Wasserzins nur nach oben entwickeln kann und dass seine Höhe fix sein muss, zumindest so lange nicht, wie wir das Wort Markt im Zusammenhang mit Strom verwenden wollen. Ich habe es dargelegt: 2008 hat das Parlament beim Wasserzins ein Plus von 40 Prozent beschlossen, in der Annahme, die Preise würden steigen - die Strompreise sind aber um zwei Drittel gesunken. Die Minderheit beantragt eine Senkung um knapp 20 Prozent, also eine teilweise Rückgängigmachung der letzten Erhöhung.
Es wurde auch gesagt, die Probleme der Wasserkraft seien auf ruinöse Unternehmensstrategien zurückzuführen. Das kann man so verallgemeinert nicht sagen. Das ist eine Unterstellung. Es gibt viele Unternehmungen, die vieles und fast alles richtig gemacht haben.
Es wurde gesagt, die Wasserkraft sei rentabel. Nein, sie ist seit drei Jahren überall dort nicht rentabel, wo der Strom im freien Markt abgesetzt werden muss. Ich habe es dargelegt: Im Jahr 2016 hat das BFE ausgewiesen, dass zwischen Produktionskosten und Markterlös ein Delta von 311 Millionen Franken bestand. In dieser Zeit wäre es billiger gewesen, die Schweizer Wasserkraft abzustellen und den Strom zu importieren; dessen muss man sich einfach bewusst sein.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.
Hösli Werner · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich äussere mich zuerst einmal ganz grundsätzlich: Kollege Luginbühl hat von einer moderaten Reduktion gesprochen, aber es sind immerhin 18 Prozent, und 18 Prozent ist doch eine ansehnliche Zahl, auch wenn man davon ausgehen kann, dass Zahlen von Natur aus so oder so relativ sind.
Der Minderheitssprecher hat ebenfalls ausführlich dargelegt, warum er eine Reduktion des jetzigen Wasserzinsmaximums befürworten würde. Das Wasserzinsmaximum sagt aber gerade aus, dass es sich um ein Maximum handelt. Es gibt heute schon Kantone, z. B. Jura, Zug und Waadt, die nicht das Maximum erheben. Auch der Kanton Bern gehört dazu, aber die Kraftwerke Oberhasli hatten trotzdem grosse Probleme. Am meisten Sinn macht das Maximum natürlich dort, wo die Produktionsstandorte und die Gesellschaftssitze im gleichen Kanton sind, denn es ist unbestritten, dass die Wasserzinse eine wichtige Einnahmequelle in den peripheren Gebieten, also in den Rand- und Bergregionen, sind, die von diesen Wasserzinsen profitieren: So entsteht im System Schweiz automatisch - glücklicherweise, kann man fast sagen - ein Ausgleich.
Doch es gibt auch die anderen Aspekte. Produktionsstätten für Wasserstrom sind immer mehr elektronisch ferngesteuert. Das Personal vor Ort verringert sich allein schon wegen der Digitalisierung, und die Fach- und Kaderstellen an den Energiekonzernsitzen nehmen zu. Dadurch gehen in den Berggebieten nicht nur Arbeitsplätze und Einwohner verloren: Es fliesst auch Steuersubstrat von natürlichen Personen aus den Bergregionen in die Konzernzentren.
Auch ist die Frage der Partnerwerkbesteuerung immer noch ungelöst, weil die Eignerkantone dies in der Vergangenheit bewusst und verständlicherweise nicht als prioritär auf die Agenda setzten. Weiter hat eine Studie aufgezeigt, dass es im Zeitraum 2003-2015 nur gerade zwei Jahre gegeben hat, in denen die Einnahmen aus den Wasserzinsen höher waren als die Dividendeneinnahmen von den Stromgesellschaften, trotz der von Kollege Luginbühl erwähnten Erhöhung der Wasserzinse und trotz dem Zerfall der Strompreise auf dem BO 2018 E 728 freien Markt, der in jüngster Vergangenheit, vor allem in den beiden letzten Jahren, klar feststellbar gewesen ist. So dramatisch kann es also trotzdem nicht sein.
Es ist auch zu berücksichtigen, dass immerhin 50 Prozent des Stroms aus der Wasserkraft im Rahmen der Belieferung der gebundenen Kunden auch heute noch in der Grundversorgung kostendeckend abgesetzt werden können. Mit der Einführung der Marktprämie ist auch vorgesehen, dass in den Jahren 2018 bis 2022 eine Entlastung für denjenigen Wasserstrom eingeführt wird, der unrentabel auf dem Markt abgesetzt werden muss. Weiter gibt es Artikel 50a, laut dem bei neuen und erheblich weiterentwickelten Anlagen für die nächsten zehn Jahre kein Wasserzins erhoben werden darf. Über diesen Artikel entscheiden wir heute noch. Es liegen aber keine Minderheits- oder andere Anträge vor. Da haben die Gebirgskantone auch nicht uneingeschränkt Beifall geklatscht.
In dieser Gesamtbetrachtung hat der Bundesrat angesichts der Vernehmlassung und der noch ungeklärten Strommarktzukunft die jetzige Lösung für die nächsten fünf Jahre beschlossen. Alle mussten gewisse Zugeständnisse machen. Sollte ein Kanton in der eigenen Beurteilung zwischen der angespannten Marktsituation und der Höhe des Wasserzinses zum Schluss gelangen, dass das Festhalten am Wasserzinsmaximum ein Schuss ins eigene Knie sei, wie es Kollege Luginbühl ausgeführt hat, dann hat er die uneingeschränkte Möglichkeit, von diesem Maximum abzuweichen.
Noch ein Letztes: Die Energiestrategie 2050 setzt auf einheimische und erneuerbare Energie. Wir lassen uns die Reduktion des CO2-Ausstosses im Rahmen der Klimaziele einiges kosten. Da wäre es irgendwie schon kurios, wenn ausgerechnet der Rohstoff für die absolut sauberste Energie einfach mal so weniger wert sein sollte.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Engler Stefan · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe PDC
Ich gestatte mir eine Frage an Herrn Kollege Luginbühl. Herr Luginbühl macht geltend, dass es notwendig sei, den Wasserzins zu senken. "Notwendig" heisst, um Not abzuwenden, die bei den Wasserkraftproduzenten entstanden ist. Wir wissen, dass das Aktionariat unserer Partnerwerke stark von Töchtern getragen wird, die in grossen Konzernen zu Hause sind. Der Anteil des Berggebiets am eigenen Kraftwerkpark beträgt kaum 25 Prozent; der ganze Rest ist in den Konzernen, in den Konzernstrukturen, die im Unterland zu Hause sind.
Meine Frage an Herrn Kollege Luginbühl: Sie stellen sich auf den Standpunkt, mit der Reduktion der Wasserzinsen - um wie viel auch immer - trage man dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraft zu verbessern. Wären Sie auch bereit, sich dafür zu engagieren, dass im Gegenzug in den Konzernen Transparenz geschaffen wird und vonseiten des Gesetzgebers womöglich auch Vorgaben gemacht werden über die Höhe von Verzinsung und Rendite, also dazu, wie hoch die Dividende ausfallen darf, oder Vorgaben zur Abschreibungspraxis, also dazu, wie hoch die Verrechnungspreise von Overheadkosten sind, die den Verkaufspreis beeinflussen?
Sie machen es sich zu einfach, wenn Sie sagen, 25 Prozent der Gestehungskosten der Wasserkraft mache der Wasserzins aus. Ich möchte wissen, wie im Konzern abgeschrieben wird, was an Verzinsung des Eigenkapitals verlangt wird, wie hoch die Verrechnungspreise zwischen Konzern und Tochter sind.
Luginbühl Werner · Mit-M · Conseil des Etats · Berne · Groupe BD
Als Präsident eines Partnerwerkes wäre ich durchaus interessiert an zusätzlichen diesbezüglichen Informationen. Ich könnte mir vorstellen, dass ich Bestrebungen in diese Richtung und eine gewisse Öffnung - ich gebe jetzt nicht die Zusage für eine vollumfängliche Transparenzoffensive - unterstützen könnte.
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Groupe PDC
Ich bin dann gespannt, wie weit diese Transparenz geht, Herr Kollege Luginbühl! Herr Kollege Hösli hat es eigentlich treffend gesagt: Wir haben Wasserzinsen seit 1916, seit über hundert Jahren, und immer steigende Preise - bis auf die letzten Krisenjahre. Kaum haben wir in ein, zwei, drei Jahren einen Preiseinbruch, gehen wir bereits dazu über, Wasserzinserhöhungen rückgängig zu machen. Das entspricht nicht dem langfristigen Geschäftsmodell der Wasserkraft. Wasserkraft ist eine langfristige Partnerschaft zwischen den Energiekonzernen und den Wasserzinsberechtigten. Wenn wir diese Partnerschaft stören, indem wir hektisch dieses Wasserzinsmaximum hinauf- und hinunterschrauben, ist das für die Zukunft nicht förderlich.
Daher bitte ich Sie wirklich, der Mehrheit zu folgen.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Wie schon dargelegt, haben wir ja versucht, in der Vernehmlassung mit 80 Franken, also unter dem Antrag der Minderheit, einen Kompromiss vorzuschlagen. Aber ich muss aufgrund der Rückmeldungen einfach sagen: Das hat im Moment keine Chance. Bei 90 Franken ginge es um etwa 100 Millionen, die den Kantonen dann natürlich fehlen würden. Aber natürlich profitierten die Wasserkraftproduzenten. Das ist die Ausgangslage. Der Bundesrat hat sich deshalb wirklich entschieden, dass man jetzt im Rahmen des StromVG zuerst die Auslegeordnung macht und schaut, wie sich das entwickeln wird.
Ich möchte schon sagen, die 25 Prozent Gestehungskosten, das ist hergeleitet, das ist unbestritten. Wir haben die Studien, wir haben anonymerweise auch von den Wasserkraftproduzenten Kostenstrukturen erhalten. Aber es ist so, die Transparenz im ganzen Gewerbe ist nicht wahnsinnig gross. Zu einem gewissen Teil muss das auch so sein, es sind ja Unternehmen, aber die Datenlage ist nicht optimal. Aber das betrifft dann auch anderes. Ich denke, die ganze Branche ist mangels Wettbewerb nicht wahnsinnig transparent. Wir haben ja gesagt, wer Subventionen will, sollte wenigstens seine Daten offenlegen. Wir werden sehen, wie sich das dann entwickelt.
Deshalb nochmals mein Appell: 90 Franken würden Sinn machen, aber im Moment, glaube ich, ist es der falsche Zeitpunkt. Studieren wir zuerst ein Modell für die Zukunft. Bleiben Sie somit bei der Mehrheit und beim Antrag des Bundesrates.
Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Bei Absatz 1bis betrifft die Differenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit Hösli die beiden ersten der drei Sätze. Wir werden aber separat abstimmen, damit der Wille des Rates klar ersichtlich ist.
Schmid Martin · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe libéral-radical
Besten Dank für diese sehr gute Regieanweisung. Inhaltlich ist die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen gespalten, ob der Bundesrat für die Erarbeitung einer zukünftigen Vorlage eingeschränkt werden soll oder nicht. Hier geht es um die schon erwähnten Sätze eins und zwei von Artikel 49 Absatz 1bis, die als Paket zu verstehen sind und worüber wir abstimmen.
Eine Mehrheit von 7 Stimmen übernimmt einen auch in der Strombranche diskutierten Vorschlag, wonach der Bundesrat innerhalb der gleichen Frist einen Vorschlag für einen flexiblen Wasserzins machen muss. Dieser soll sich zukünftig aus einem fixen und einem variablen Teil zusammensetzen, ohne dass eine Aussage über die Höhe oder die Parameter gemacht werden wird.
Es ist auch nicht so, wie Herr Rieder gesagt hat, dass in diesem Vorschlag eine Deckelung enthalten wäre; das ist explizit nicht so vorgesehen. Jedoch soll der politische Handlungsspielraum des Bundesrates und des Parlamentes bewusst eingeschränkt und der Bundesrat in gewisse Leitplanken gelenkt werden. Kollege Luginbühl hat auch von einer Absichtserklärung gesprochen, davon, dass sich der Bundesrat in diese Richtung bewegen soll.
Wenn der Antrag der Mehrheit angenommen würde, wäre es somit ausgeschlossen, dass der Bundesrat eine Nachfolgelösung wie heute präsentieren könnte. Damit soll der Befürchtung Rechnung getragen werden, dass auch im Jahre 2025 wiederum eine gleiche Regelung mit einem fixen Wasserzinsmaximum eine Mehrheit finden könnte. Das ist die eine Frage bei diesem Artikel, die wir zu diskutieren haben.
Ich erlaube mir auch gerade, zum letzten, unbestrittenen Satz in Artikel 49 Absatz 1bis zu sprechen. Auch über diesen haben wir in unserer Kommission separat abgestimmt, BO 2018 E 729 und wir werden es, wie die Präsidentin gesagt hat, auch im Rat so machen. Worum geht es in diesem letzten Satz? Der dritte Satz in diesem Absatz legt fest, dass sich das Wasserzinsmaximum gemäss Absatz 1 jeweils bis zum 1. Januar des Jahres nach Inkrafttreten des marktnahen Strommarktmodells verlängert, falls dieses marktnahe Strommarktmodell gemäss Artikel 30 Absatz 5 des Energiegesetzes bis zum 1. Januar 2025 wider Erwarten noch nicht in Kraft getreten sein sollte. Damit wird eine Übergangsregelung geschaffen, welche verhindern soll, dass die Wasserzinsdiskussion wiederum ohne Kenntnis des neuen Strommarktdesigns geführt werden muss.
Es soll auch hier zu Protokoll gegeben werden - und das kann auch von der Frau Bundesrätin noch bestätigt werden -, dass damit die Vorlage gemeint ist, welche im kommenden Herbst in die Vernehmlassung gegeben wird. Damit wird explizit auf die Energiestrategie verwiesen. Ich möchte das hier auch als Kommissionsvizepräsident zuhanden der Materialien sagen.
Es wurde in der Kommission kein Minderheitsantrag eingereicht. Die Kommission hat diesen Antrag mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen. Ich bitte Sie deshalb, in der separaten Abstimmung auch Ihre Zustimmung zu diesem dritten Satz zu geben. Ich hoffe, dass somit keine Verwirrung aufkommt.
Hösli Werner · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich kann die vom Kommissionssprecher gemachten Ausführungen bestätigen. Die Position der Minderheit enthält den in der Kommission ohne Gegenstimme angenommenen Zusatz, was die Einführung des marktnahen Strommarktmodelles betrifft. Darüber stimmen wir dann aber separat ab.
Die Minderheit möchte explizit nicht heute schon festlegen, ob der Wasserzins zukünftig aus einem variablen und einem flexiblen Teil bestehen soll. Wir haben es bei der bisherigen Beratung dieser Botschaft zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes schon mehrfach gehört: Die zukünftige Entwicklung bei der Stromproduktion, dem EU-Stromabkommen und der gänzlichen Strommarktöffnung ist identisch mit den Prognosen der Muotathaler Wetterschmöcker - alles ist möglich, nichts ist fix. Und so haben sich die kantonalen Energiedirektoren zur Botschaft des Bundesrates in dieser Frage wie folgt geäussert: Grundsätzlich sei die Stärkung der einheimischen Wasserkraft sowohl für die Eignerkantone als auch für die Standortkantone von zentraler Bedeutung. Man setze sich bei der EnDK für eine nachhaltige Lösung ein, welche der Bedeutung der Wasserkraft Rechnung trage und fair abgegolten werde, wörtlich: "Die Überlegungen des Bundesrates zur langfristigen Weiterentwicklung des Wasserzinses in der Botschaft haben wir zur Kenntnis genommen. Eine Beurteilung der schematisch umschriebenen Flexibilisierungsmöglichkeiten scheint uns zu diesem Zeitpunkt aber verfrüht." Der Bundesrat kommt in Abwägung aller Parameter doch auch zum Schluss, keine Regelung für einen variablen und einen flexiblen Wasserzinsanteil nach Ablauf dieser Fünfjahresfrist vorzugeben. Er lässt sich somit aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklungen sämtliche Optionen offen. Das ist weise. Die Einführung des marktnahen Strommarktmodelles wird alsdann den zukünftigen Weg gestützt auf die Energiestrategie vorgeben.
Sollte es wider Erwarten nicht gelingen, das Strommarktmodell in den nächsten fünf Jahren zu entwickeln, würde sich die jetzige Lösung, ohne dass eine neue Vorlage erarbeitet werden muss, jeweils jährlich erneuern. Das ist nicht nur effizient und unbürokratisch, sondern auch kongruent und in sich stimmig.
Wir haben uns heute aufgrund der momentan sehr labilen Verhältnisse und in Abwägung einer fairen Abgeltung des Rohstoffs Wasser richtigerweise entschieden, nicht einen tieferen Wasserzins festzulegen. Sollte es uns in den kommenden Jahren nicht gelingen, dieses Strommarktmodell zu definieren, ist ein gleichbleibender Wasserzins die einzig logische Folge. Der Antrag der Kommissionsmehrheit will aus dem heute dichten Nebel heraus eine Richtungsvorgabe machen, welche uns in noch unwegsameres Gelände führen könnte und uns dann zwingt, diesen Weg weiterzugehen. Warten wir doch ab, bis sich der Nebel verzieht und wir bessere Sicht haben. Ein Zitat lautet: "Geduld ist das Einzige, was man verlieren kann, ohne es zu besitzen." Behalten wir also die Geduld, bis wir den Überblick haben. Das bringt uns sicher ans Ziel.
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.
Eberle Roland · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen und dem Bundesrat und den Kommissionen in den nachfolgenden Beratungen die höchstmögliche Flexibilität zu geben in Bezug auf die Entwicklung eines neuen Strommarktdesigns. Ich wage die Vermutung, dass alle Modelle, die einen variablen Endbetrag zugunsten der Gebirgskantone bringen werden, a priori eine sehr, sehr kleine Chance haben, realisiert zu werden.
Wir haben diese bissige Debatte heute verfolgt; das ist ein Vorgeschmack dessen, was dann passiert, wenn man zu diesem doch sehr emotionalen und natürlich auch materiell wichtigen Thema ein neues Marktmodell diskutiert.
Ich möchte nicht, dass der Bundesrat eingeschränkt wird. Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, dass man ein Upfront-Modell findet, das die Gesamtsumme fixiert, aber dass die Fonds-Äufnung dieses Upfront-Betrags nach variablen Kriterien je nach Marktlage erfolgen könnte. Eine solche Variante wäre bereits nicht mehr möglich, wenn wir heute ins Gesetz schreiben, dass eine flexible und eine variable Grösse in das Modell fliessen sollen. Ich bitte Sie sehr, die Flexibilität im Vordergrund zu halten; wenn wir das nicht machen, wage ich zu prognostizieren, dass wir dann von dieser Repetitionsklausel tatsächlich Gebrauch machen müssen, weil wir 2025 immer noch keine Lösung haben. Das ist meine Einschätzung der Lage.
Ich bitte Sie sehr, dass man auch zugunsten des Berggebiets mit einer planbaren und berechenbaren Grösse arbeitet - ich kenne auch die Budgetierungsnöte von Kantonen - und dass man hier mit einem fixen Betrag einfährt. Ich nehme an, dass ein Modell in diese Richtung gehen muss, damit es überhaupt eine Chance hat. Ich bitte Sie, in diesem Punkt der Minderheit zu folgen.
Die zweite Frage lautet, ob man diese Wiederholungsklausel einbauen will oder nicht. Persönlich bin ich der Meinung, dass sie überflüssig ist und dass der Druck aufrechterhalten bleiben muss, damit Parlament und Bundesrat tatsächlich in diesen doch noch fünf Jahren, die vor uns liegen, eine Lösung anstreben müssen. Meiner Meinung nach wäre dieser Druck nötig, damit man dieses Problem einer Lösung zuführt. Es wird sich noch sehr viel verändern in dieser ganzen Branche. Ich wage heute nicht vorherzusagen, was diesbezüglich noch alles auf uns zukommen wird, aber alles, was uns Starrheit gibt und uns in die Zukunft festschreibt, ist im Zusammenhang mit der Energiebranche negativ zu bewerten.
Ich bitte Sie also, der Minderheit zu folgen.
Vonlanthen Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe PDC
Mit der gleichen Vehemenz, mit der die Vertreter der Minderheit gesprochen haben, erlaube ich mir, Sie zu bitten, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Es geht darum, dass wir heute Farbe bekennen und lediglich die Zielrichtung vorgeben, eine Absichtserklärung, wie Kollege Luginbühl gesagt hat, formulieren, dass wir einen Kompass haben, der zeigt, wohin wir gehen wollen und wie wir aus diesem höslischen Nebel herausfinden wollen.
Ich glaube, das Wasserzinsmaximum ist überholt, und es geht nicht darum, dass wir Präjudizien schaffen. Kollega Rieder hat gesagt, wir müssen verschiedene Bedingungen berücksichtigen können, beispielsweise die ganze Wertschöpfungskette einbeziehen, Transparenz schaffen usw. Das sind alles Fragen, die wir hier auch einbeziehen können und die der Bundesrat bei der Ausarbeitung des neuen Modells einbeziehen muss.
Das Wasserzinsmaximum hat sich überlebt, ich habe es bereits vorhin gesagt, und es ist wichtig, dass wir diesen Auftrag an den Bundesrat bereits heute im Wasserrechtsgesetz festlegen. Wenn wir nämlich den Antrag der Minderheit annehmen würden, dann würden wir dem Bundesrat den Auftrag geben, das bisherige Regime noch einmal zu übernehmen BO 2018 E 730 und dann einen Entwurf vorzulegen für die Nachfolgeregelung auf den 1. Januar 2025. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir nicht in diese Richtung zielen, und ich bitte Sie, Absatz 1bis gemäss der Mehrheit anzunehmen.
Eine Bemerkung noch zum zweiten Satz: Für mich ist das eigentlich keine Bestimmung, die sehr wichtig ist, weil wir bis 2025 eine Lösung finden werden. Nur die sehr pessimistischen Votanten sagen, man würde bis dahin keine Lösung finden. Ich glaube, Frau Bundesrätin Leuthard hat vorhin gesagt, sie werde bereits dieses oder nächstes Jahr einen Entwurf zu diesem Strommarktmodell bringen. Dass wir dann bis 2025 eine Lösung finden werden, ist doch durchaus realistisch. Ich meine, dass dieser zweite Satz eher eine theoretische Absicherung ist.
Cramer Robert · Mit-M · Conseil des Etats · Genève · Groupe des VERT-E-S
Je n'ai pas pris la parole pendant le débat d'entrée en matière, car j'avais l'impression que celui-ci passionnait surtout les cantons alpins et les producteurs d'électricité. L'entrée en matière n'était pas contestée. Non seulement elle n'était pas contestée, mais, de plus, nous devons examiner ce projet puisque l'article 49 alinéa 1bis de la loi sur les forces hydrauliques prévoit que le Conseil fédéral doit soumettre à l'Assemblée fédérale un projet d'acte fixant le taux maximal de la redevance hydraulique applicable à partir du 1er janvier 2020, cette redevance étant actuellement fixée pour une période allant de 2015 à fin 2019.
Je ne me suis pas non plus exprimé sur l'article 49 alinéa 1 et j'ai même voté avec la majorité, parce que je trouve que la position du Conseil fédéral est tout à fait adéquate lorsqu'il dit qu'il faut en rester au système actuel et à ces 110 francs par kilowatt théorique, en proposant pour le surplus la modification de l'article 50a dont nous débattrons tout à l'heure. C'est dans la logique de dire: "On ne change rien et on verra comment cela se passera."
En revanche, ce qui se passe maintenant, et je suis navré de vous le dire, est totalement contraire à l'esprit de la discussion que nous avons eue en commission. Sur ce point, je ne peux pas adhérer aux réflexions de notre collègue Vonlanthen. Si nous acceptons la dernière phrase de la proposition de la majorité, nous pérenniserons le système actuel, voilà ce que nous sommes en train de faire. Il va de soi que cette phrase est une incitation extrêmement puissante, pour les cantons alpins et pour tous ceux qui veulent qu'on ne change rien, à combattre toute proposition de modification. Parce que cette dernière phrase leur donne la garantie que, si aucun nouveau système ne trouve une majorité, on pérennisera une redevance hydraulique annuelle de 110 francs par kilowatt. Cela ne convient pas, cela est tout à fait contraire à l'esprit de la proposition faite dans le projet du Conseil fédéral.
Je ne sais pas quelles sont les procédures de vote prévues, mais je vous demande instamment, Madame la présidente, pour la clarté du débat, que nous puissions voter séparément sur cette dernière phrase. J'ai compris que, maintenant, on veut coller cette dernière phrase en dessous de la proposition du Conseil fédéral et que dorénavant, dans le dépliant, la proposition de la minorité ne serait pas: "Selon Conseil fédéral", mais ce serait: "Selon Conseil fédéral" plus quelque chose. Je ne peux pas adhérer à cela. Il faut être clair dans les procédures de vote. "Selon Conseil fédéral", c'est selon ce que le Conseil fédéral a prévu. Et ce que le Conseil fédéral a prévu, c'est ce que l'on trouve dans le projet du Conseil fédéral. Si on veut autre chose, on rédige les amendements de façon différente.
Je dirai qu'en l'état, si je me fonde sur le dépliant que nous avons et qui accompagne nos travaux, la moins mauvaise solution à ce stade me paraît d'adhérer sur ce point précis au projet du Conseil fédéral, et seulement au projet du Conseil fédéral, mais pas en y ajoutant des adjonctions à la sauce de la commission.
Je précise encore, pour que l'on comprenne un peu ce qu'il s'est passé en commission, que le texte auquel est arrivé la majorité, c'était un texte qui se voulait consensuel. C'est à la suite d'une proposition de Monsieur Zanetti que la commission a précisé que si la majorité de celle-ci acceptait la deuxième phrase qui dit que, à l'avenir, on devra aller vers un système qui comporte une part fixe et une part variable, alors, pour faire plaisir à une autre partie de la commission, on rajouterait la dernière phrase. Si aujourd'hui ce consensus éclate, alors je vous prie instamment de renoncer à cette dernière phrase qui constituerait un puissant blocage pour l'évolution du système et, idéalement, de retenir l'idée d'une part fixe et d'une part variable, ce que je trouve souhaitable. Mais si on n'arrive pas à trouver une majorité pour cela, restons-en à la très, très sage proposition faite dans le projet du Conseil fédéral.
Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical
La présidente (Keller-Sutter Karin, présidente): Monsieur Cramer, en introduction à la discussion sur la proposition de la minorité Hösli, j'ai indiqué clairement que le débat porterait seulement sur les deux premières phrases de l'alinéa 1bis et qu'il y aurait deux votes séparés: un vote sur la proposition de la minorité Hösli, qui concernera les deux premières phrases de l'alinéa 1bis et un deuxième vote, qui concernera la troisième phrase de cet alinéa.
Noser Ruedi · Mit-M · Conseil des Etats · Zurich · Groupe libéral-radical
Ich äussere mich hier nur zum Modell, nicht zum zweiten Satz. Ich habe mich beim Eintreten nicht zu Wort gemeldet, weil ich bei der betreffenden Sitzung nicht anwesend war. Ich hatte leider - oder zu meinen Gunsten - eine achtwöchige Auszeit genommen. Ich möchte auch noch kurz betonen, dass Herr Rieder beim Eintreten ein sehr gutes Votum gehalten hat, das ich in sehr vielen Belangen eigentlich unterstützen würde, und ich möchte auch dort anknüpfen, wo er aufgehört hat.
Wenn ich Herrn Rieder richtig verstanden habe, hat er die Interessenlage sehr gut dargestellt. Sie ist nämlich relativ einfach. Wenn man viel Geld mit Strom verdient, sind die Stromerzeuger daran interessiert, dass es ein Fixum gibt, das man nicht erhöhen kann. Wenn man mit Strom kein Geld verdient, sind die Kantone, die das entsprechende Recht haben, daran interessiert, dass es ein Fixum gibt, an dem sie sich festhalten können.
Ich frage Sie in dieser Situation an: Was ist eigentlich die Aufgabe des Gesetzgebers? Ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, für die eine oder die andere Seite Position zu beziehen? Das ist es in keiner Art und Weise. Wenn Sie sagen, es sei im freien Vertrag festgelegt, den man aushandeln könne, müssen wir uns doch zuerst die Frage stellen, ob es überhaupt eine Regelung braucht. Wenn wir zum Schluss kommen, dass es eine Regelung braucht, kann es nur eine Missbrauchsregelung sein. Es kann ja nicht sein, dass man die Position des einen oder des anderen einnimmt. Wir befinden uns hier im weitesten Sinne im Wettbewerbsrecht. Wenn man das akzeptiert, muss man sich überlegen, wie so eine Regelung aussehen muss.
Ich bin dummerweise auch Ingenieur. Das Einzige, was die Mehrheit gegenüber dem Entwurf des Bundesrates verändert - und da wäre ich als Glarner, Bündner oder Walliser jetzt Feuer und Flamme für den Mehrheitsantrag -, ist, dass es kein Maximum mehr gibt. Wenn es so ist, dass die Futures durch die Decke gehen, muss man für die Mehrheit sein - wenn man in Zukunft Geld verdienen will. Ich weiss, dass Herr Rieder in seinem Votum sagte, dass Flexibilisierung als Senkung verstanden werde. Ich habe sehr gut zugehört. Aber ich habe auch Herrn Hösli zugehört. Herr Hösli sagte, wir befänden uns im Nebel. Wer meint, im Nebel den Weg zu kennen, kommt oftmals auf die Welt. Darum unterstützen Sie jetzt die Mehrheit.
Ich habe auch gehört, was der Präsident der UREK-SR vorhin hier im Ratssaal sagte. Die Mehrheit verlangt eigentlich, dass das Maximum verschwindet, man wieder Freiheiten kriegt und darüber reden kann, was fix und was variabel ist - und dass man am Erfolg teilnehmen kann. Das finde ich legitim. Das finden vielleicht die Stromproduzenten nicht legitim. Aber ich finde einen solchen Mechanismus legitim. Wenn Sie dies nicht wollen, muss man darüber reden, wie man das Maximum festlegt.
Im Weiteren, glaube ich, ist es sinnvoll, den Mehrheitsantrag zu unterstützen, denn was bedeutet er? Es handelt sich um einen Vorschlag an den Bundesrat, seine sechs Modelle in diesem Rahmen abzustützen. Gesetzestechnisch ist es aber BO 2018 E 731 eine Motion, mehr nicht. Die Verbindlichkeit hat hier Grenzen, im Endeffekt kann man auch davon abweichen.
Darum bitte ich Sie, jetzt klar und deutlich der Mehrheit zuzustimmen. Dass man in Zukunft ein Modell hat, das erlaubt, am Erfolg zu partizipieren, finde ich eine gute Sache - auch für die Kantone, in denen die Kraftwerke stehen.
Hösli Werner · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Noch eine Replik auf zwei Voten, einerseits auf jenes von Herrn Vonlanthen und andererseits auf jenes von Herrn Noser: Auch Herr Noser sagt, wir befänden uns im Nebel. Das bestreitet er eigentlich nicht, das bestreitet hier wahrscheinlich fast niemand. Da ist es wirklich opportun, die grösstmögliche Flexibilität aufrechtzuerhalten. Kollege Eberle hat es dargelegt: Es macht in dieser Situation keinen Sinn, sich irgendwie festzulegen und zu sagen, dass man einen variablen und einen fixen Teil macht, dass man das also heute schon konkretisiert. Man soll sich vielmehr alle Optionen offenlassen, so wie das der Bundesrat gemacht hat.
Herr Vonlanthen hat gesagt, man werde mit diesem marktnahen Strommarktmodell eine Lösung finden. Da ist dann eigentlich alles offen. Man hat keine Vorgaben, die man sich jetzt schon gibt, sondern der Bundesrat kann dann wirklich in Abwägung aller Möglichkeiten, die sich mit Blick auf die Zukunft ergeben, die beste Lösung suchen. Das Parlament kann dann mitentscheiden.
Es ist so, dass man sich bindet, wenn man jetzt der Mehrheit folgt. Wenn man der Minderheit folgt, hat man die grösstmögliche Flexibilität. Ich denke, das ist in dieser Situation die beste Lösung.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Es ist so, dass der Bund in Sachen Wasserzins nur Schranken setzen kann. Alles andere ist Sache der Kantone respektive ist im Rahmen der Konzessionen. Die Schranke hat er bisher gesetzt, indem er einfach den Maximalbetrag ins Gesetz geschrieben hat. Das ist der Sinn und Geist der Regelung.
Jetzt zu dieser Variante: Ich glaube, es ändert sich nicht wahnsinnig viel. Schon in der Vernehmlassung hatte der Bundesrat ein flexibles Modell vorgeschlagen. Auch in der Botschaft haben wir gesagt, dass inskünftig ein marktnäheres Modell angedacht werden müsse. Wir sehen im Moment in den Details, auch in dem, was uns die Wissenschaft liefert, nicht viele Alternativen zu einem flexiblen Modell. Es wird irgendwie auf ein solches hinauslaufen. Wenn Sie das jetzt schon ins Gesetz hineinschreiben, müssen wir nicht zig Varianten zusätzlich untersuchen. Dann wird unsere Arbeit insofern ein bisschen leichter. Für uns ändert sich nicht wahnsinnig viel.
Ich erlaube mir, zum zweiten Teil etwas zu sagen, das ist schnell erledigt: Hier bestand, ich habe es in der Kommission schon gesagt, die Befürchtung, es komme zu einem sich perpetuierenden Modell. Das hat auch Herr Ständerat Cramer zu Recht gesagt. Mindestens müsste man definieren, das hat Herr Ständerat Schmid jetzt gemacht, was man unter einem marktnahen Strommarktmodell versteht. Sonst heisst es dann, das habe man nicht gemeint, und dann kommt das auch nicht. Es wäre aus unserer Sicht schon im Amtlichen Bulletin festzuhalten, dass damit diese Revision des StromVG gemeint ist.
Ich bin halt schon der Meinung, dass es eine Frist braucht. Denn das schafft politischen Druck, und das scheint mir schon nötig zu sein. Ich gehe aber davon aus, dass Sie, gemäss dem, was ich heute gehört habe, diesen politischen Willen zur Revision haben. Wenn Sie diesen Willen haben, wäre die Frist auch wieder überflüssig. Wenn Sie ihn nicht haben, müsste die Frist drin sein. Sie entscheiden über Ihren Willen.
Vote
Al. 1
Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 30 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 13 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Vote
Abs. 1bis erster und zweiter Satz - Al. 1bis première et deuxième phrases
Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 22 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 20 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Vote
Abs. 1bis dritter Satz - Al. 1bis troisième phrase
Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 20 Stimmen
Dagegen ... 15 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Les autres dispositions sont adoptées
Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical
Art. 50a; 51 titre, al. 1; ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Adopté
Vote
Vote sur l'ensemble
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Groupe libéral-radical | 11 (92 %) | 0 (0 %) | 1 (8 %) |
| Groupe PDC | 11 (92 %) | 0 (0 %) | 1 (8 %) |
| Groupe socialiste | 10 (91 %) | 0 (0 %) | 1 (9 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 4 (80 %) | 0 (0 %) | 1 (20 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 0 (0 %) | 0 (0 %) | 1 (100 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 37 (88 %) | 0 (0 %) | 5 (12 %) |
Gea: Annahme des Bundesgesetzes
Na: Ablehnung
(Einstimmigkeit)
(5 Enthaltungen)
Abschreibung - Classement
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Adopté
Keller-Sutter Karin · P-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe libéral-radical
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Damit sind wir bereits am Ende der Tagesordnung und der zweiten Sessionswoche angelangt. Ich wünsche Ihnen allen noch eine gute Woche und ein schönes Wochenende!
La séance est levée à 10 h 40