Fatschenta parlamentara: Modifier l'article 53 CP (10.519)

10.519

Modifier l'article 53 CP

Janiak Claude · Mit-M · Conseil des Etats · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

BO 2018 E 854Diese parlamentarische Initiative datiert aus dem Jahr 2010. Der damalige Nationalrat Daniel Vischer reichte sie ein und beantragte eine Änderung und Ergänzung von Artikel 53 StGB, "Wiedergutmachung". Unsere Kommission hat schon vor einiger Zeit, im Jahr 2012, dieser Initiative in der ersten Phase Folge gegeben. Dann ging es um die Umsetzung, und das hat doch einige Zeit gebraucht.

Artikel 53 im geltenden Recht stammt aus dem Jahr 2007 und ist bei der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs eingeführt worden. Er sieht eine Strafbefreiung vor, wenn der Täter Wiedergutmachung leistet. Die geltende Fassung der Bestimmung gelangt unter anderem zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen für die bedingte Strafe nach BO 2018 E 855 Artikel 42 erfüllt sind. Demgemäss kann eine bedingte Strafe maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe betragen.

Es sind dann aber nach Inkrafttreten dieser Bestimmung Fälle bekanntgeworden, die den Eindruck aufkommen liessen, dass die Anwendung der fraglichen Bestimmung einem Freikauf von Strafe gleichkomme, mit anderen Worten, dazu führe, dass derjenige, der Geld hat, der sich das leisten kann, sich allenfalls von einer Strafe befreien kann, während ein anderer, der das Pech hat, nicht über Geld zu verfügen, das dann eben nicht tun kann. Das war der Grund für die Einreichung der parlamentarischen Initiative Vischer Daniel.

Auch unsere Kommission ist der Meinung, dass der Anwendungsbereich von Artikel 53 enger gefasst werden soll. Es wird vorgeschlagen, dass eine Wiedergutmachung nur noch möglich sein soll, wenn als Strafe eine bedingte Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse in Betracht kommen. Das ist der Beschluss des Nationalrates, und Ihre Kommission hat diesem Beschluss einstimmig zugestimmt. Es gab auch Stimmen, die eine ersatzlose Aufhebung des Artikels verlangten, das ist aber im Vorfeld, im Rahmen dieser Beratungen, schon abgelehnt worden; das war im Jahr 2012 der Fall. Man will also grundsätzlich an der Möglichkeit festhalten, aber eben die Voraussetzungen einschränken.

Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten und entsprechend dem Antrag Ihrer Kommission der Vorlage zuzustimmen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne

Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Es gab im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich der Wiedergutmachung Fälle, die publik geworden sind, bei denen aufgrund einer Wiedergutmachung auf eine Bestrafung verzichtet wurde. Dies führte dazu, dass man sagte, man wolle Artikel 53 StGB - also die Möglichkeit der Wiedergutmachung - ganz streichen. Das hat der Nationalrat im Jahr 2012 abgelehnt. Der Urheber der parlamentarischen Initiative wollte Artikel 53 StGB nicht aufheben. Er wollte aber den Anwendungsbereich einschränken, indem die Obergrenze von zwei Jahren Freiheitsstrafe auf ein Jahr gesenkt wird und zudem verlangt wird, dass der Täter die Tat gestanden hat und sich auch für schuldig erklärt.

Der Nationalrat hat sich hier stark an der parlamentarischen Initiative orientiert. Er ist nur dort abgewichen, wo es auch aus unserer Sicht notwendig war. So hat sich der Nationalrat bei der Frage des Geständnisses an die Formulierung in der Strafprozessordnung gehalten und darüber hinaus auch die Busse in den Gesetzestext aufgenommen. Damit kann man eigentlich sagen, dass jetzt explizit festgeschrieben wird, was heute bereits in der Praxis gilt.

Ich denke, die Revision ist richtig und lohnt sich, da sie mehr Klarheit bringt. Es ist auch klar, dass die Hürden für eine Wiedergutmachung damit erhöht werden - aber massvoll. Sie wird eben nicht ganz abgeschafft. Im Wesentlichen hat der Nationalrat damit, wie gesagt, die geltende Praxis und die Rechtsprechung berücksichtigt und diese jetzt auch explizit so ins Gesetz aufgenommen.

In diesem Sinn bitte ich Sie, auf die Vorlage des Nationalrates, wie sie jetzt auch von Ihrer Kommission unterstützt wird, einzutreten und ihr zuzustimmen.

Fournier Jean-René · 1VP-M · Conseil des Etats · Valais · Groupe PDC

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Loi fédérale modifiant la disposition sur la réparation (Modification du Code pénal, du droit pénal des mineurs et du Code pénal militaire)

Discussion par article

Titre et préambule, ch. I, II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Adopté

Vote

Vote sur l'ensemble

FraktionGeaNaEnth.
Groupe libéral-radical11 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe PDC11 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste8 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe de l'Union démocratique du Centre4 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S1 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total35 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)

Gea: Annahme des Bundesgesetzes
Na: Ablehnung

Namensliste

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Le président (Fournier Jean-René, président): L'objet est ainsi prêt pour le vote final. BO 2018 E 856