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Loi sur les forces hydrauliques. Modification

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste

BO 2019 N 232La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Iniziamo con il dibattito di entrata in materia. Dal momento che c'è solo una proposta di minoranza vi propongo di procedere ad un dibattito unico sull'entrata in materia e sulla deliberazione di dettaglio.

Fässler Daniel · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC

Die Herrschaft über die Wasservorkommen, die weltweit und auch bei uns wertvollste Ressource, steht in der Schweiz den Kantonen zu. Dies ist in Artikel 76 Absatz 4 der Bundesverfassung festgeschrieben. Ebenfalls verfassungsrechtlich festgeschrieben ist das Recht der Kantone, für die Nutzung ihrer Wasservorkommen Abgaben zu erheben, wobei deren Höhe durch den Bundesgesetzgeber beschränkt werden kann. Dem Bund wurde im Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom 22. Dezember 1916, dem Wasserrechtsgesetz, zudem die Oberaufsicht zugewiesen.

Der Gesetzgeber hat seine verfassungsrechtliche Kompetenz zur Limitierung der Abgabenhöhe bisher so wahrgenommen, dass er für den Wasserzins einen Maximalbetrag pro Kilowattstunde Bruttoleistung festgelegt hat. Seit 1918 wurde diese bundesrechtliche Bestimmung betreffend das Wasserzinsmaximum sechsmal revidiert. Seit 2011 gilt folgende Regelung - ich zitiere aus dem geltenden Wasserrechtsgesetz -: "Der Wasserzins darf bis Ende 2010 jährlich 80 Franken, bis Ende 2014 jährlich 100 Franken und bis Ende 2019 jährlich 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung nicht übersteigen." Seit gut vier Jahren beträgt das Maximum somit 110 Franken. Ebenfalls auf das Jahr 2011 hin wurde im Gesetz festgelegt, dass der Bundesrat der Bundesversammlung rechtzeitig einen Erlassentwurf für die Festlegung der Maximalhöhe des Wasserzinses für die Zeit nach dem 1. Januar 2020 zu unterbreiten hat. Dies ist der Grund, weshalb wir heute über diese Revision zu beraten haben.

Der Bundesrat schlug mit einer im Juni 2017 in die Vernehmlassung gegebenen Revisionsvorlage vor, das Wasserzinsmaximum für eine Übergangszeit von drei Jahren von 110 auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung zu reduzieren. Gleichzeitig wurde im erläuternden Bericht ein flexibles Modell für das Wasserzinsmaximum nach der Übergangszeit skizziert. Der Vorschlag des Bundesrates sowie die von ihm zur Diskussion unterbreiteten Optionen wurden in der Vernehmlassung von der Mehrheit der Kantone abgelehnt. Auch aufgrund anderer ablehnender Rückmeldungen entschied sich der Bundesrat dazu, dem Parlament zu beantragen, es für die Jahre 2020 bis 2024 beim bisherigen Wasserzinsmaximum zu belassen.

Ihre vorberatende Kommission hat sich eingehend mit der Vorlage des Bundesrates und den teilweise abweichenden Beschlüssen des Ständerates befasst. Die Kommission unterstützt einhellig die neue Zuständigkeitsregelung bei internationalen Gewässern. Die vom Bundesrat neu aufgenommene Bestimmung, wonach die mit Investitionsbeiträgen gemäss Artikel 26 des Energiegesetzes unterstützten neuen bzw. erweiterten Wasserkraftwerke auf der neu bzw. zusätzlich genutzten Bruttoleistung während zehn Jahren keine Wasserzinsen schulden, blieb ebenfalls unbestritten.

Strittig ist eigentlich nur ein Thema, nämlich die Frage, ob das bisherige Wasserzinsmaximum von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung in Artikel 49 Absatz 1 des Wasserrechtsgesetzes für weitere fünf Jahre gelten oder ab 2020 reduziert werden soll. Ihre Kommission hat sich mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Fortsetzung der heutigen Regelung ausgesprochen.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass es das klare Vernehmlassungsergebnis zu beachten gilt. Sie verweist auch darauf, dass sich die durchschnittlichen monatlichen Strompreise seit 2016 etwas erholt haben. Als Folge davon gingen für die mit der Revision des Energiegesetzes eingeführte Marktprämie für die Grosswasserkraft deutlich weniger Gesuche ein als erwartet. Die Kommission geht daher davon aus, dass sich die Ertragslage der Energieunternehmen verbessert hat. Mangels vollständiger Transparenz der Unternehmen ist es aber nicht möglich, die Rentabilität im Detail zu überprüfen.

Eine Minderheit beantragt Ihnen, den Wasserzins für die Jahre 2020 bis 2024 bei 80 Franken zu begrenzen, das heisst, das Maximum um 30 Franken zu reduzieren, was einer Senkung um rund einen Viertel gleichkäme. Die Kommissionsminderheit begründet ihren Antrag vor allem damit, dass die Wasserzinsen für die Wasserkraftwerke eine grosse finanzielle Belastung darstellen und weit über dem Niveau im Ausland liegen.

Dem Beschluss des Ständerates, sich für die Zeit ab 2025 bereits heute auf ein neues Modell festzulegen, ist Ihre Kommission nicht gefolgt. Die Kommission schlägt Ihnen vor, in diesem Punkt dem Bundesrat zu folgen. Ein davon abweichender Minderheitsantrag zu Artikel 49 Absatz 1bis liegt nicht vor.

Reynard Mathias · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe socialiste

La Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie de notre conseil a commencé à traiter ce dossier lors de la séance du 30 octobre 2018. Elle a décidé à cette occasion d'entrer en matière, sans opposition. La commission a également demandé à cette occasion à l'administration de rédiger un rapport sur les grandes lignes d'un éventuel taux maximal flexible de la redevance hydraulique. Ce rapport a été rédigé et transmis à la commission fin 2018.

Mais c'est essentiellement lors de la séance du 21 janvier 2019 que la commission a traité la révision de la loi sur les forces hydrauliques, en procédant à la discussion par article.

Comme vous pouvez le constater, la discussion a surtout porté sur l'article 49, et particulièrement sur l'alinéa 1 consacré au taux maximal de la redevance hydraulique. Comme le Conseil fédéral et le Conseil des Etats, la majorité de la commission estime que ce montant maximal doit être maintenu à 110 francs par kilowatt théorique pour les cinq prochaines années.

Il convient de rappeler le début de cette discussion politique. Selon la loi en vigueur, la loi fédérale sur l'utilisation des forces hydrauliques, la redevance hydraulique annuelle maximale s'élèvera à 110 francs jusqu'en 2019. L'article 49 alinéa 1bis précise: "En temps utile, le Conseil fédéral soumet à l'Assemblée fédérale un projet d'acte fixant le taux maximal de la redevance hydraulique applicable à partir du 1er janvier 2020." C'est donc ce qu'a fait le Conseil fédéral en envoyant en consultation, en été 2017, un projet de révision BO 2019 N 233 de la loi sur l'utilisation des forces hydrauliques prévoyant une baisse de la redevance hydraulique à 80 francs par kilowatt théorique. L'objectif affiché était de soulager la branche de l'électricité. Le Conseil fédéral évoquait une éventuelle flexibilisation, mais uniquement à partir de 2023.

La consultation a toutefois donné des résultats négatifs. L'immense majorité des partis et des cantons consultés se sont opposés à ce projet et à cette baisse. Le Conseil fédéral a donc revu sa copie et a transmis au Parlement, en mai 2018, un nouveau projet, pour les années 2020 à 2024, qui propose de maintenir la redevance hydraulique maximale à 110 francs par kilowatt théorique.

Le Conseil des Etats a confirmé cette décision en rejetant, par 30 voix contre 19, une proposition de baisse de la redevance de 20 francs, donc à 90 francs par kilowatt théorique.

Au sein de la commission, il a été estimé par les signataires de la proposition défendue par la minorité Wasserfallen Christian qu'il fallait baisser la redevance hydraulique maximale à 80 francs par kilowatt théorique. La commission s'est toutefois ralliée, par 12 voix contre 10, à la position exprimée par la grande majorité des personnes, des partis et des cantons consultés durant la procédure de consultation, ainsi que par le Conseil fédéral et le Conseil des Etats.

Il convient ici de rappeler certains éléments historiques et factuels. La Constitution prévoit que les cantons disposent des ressources en eau - article 76 alinéa 4. Ils ont la possibilité de concéder l'utilisation de la force hydraulique à un tiers, contre le paiement d'une redevance hydraulique. Il ne s'agit donc pas là d'une subvention, mais d'un prix payé pour l'utilisation de l'eau, une ressource toujours plus précieuse.

La Confédération fixe un montant maximal par kilowatt théorique. Ensuite, les cantons sont autonomes dans l'application de cette redevance. Ils peuvent tout à fait mettre en place une redevance plus basse, ce que font d'ailleurs certains cantons.

Depuis son introduction, en 1918, le législateur a révisé à six reprises la redevance hydraulique maximale.

Cette redevance a évidemment une importance particulière pour les communes et les cantons alpins. Au total, près de 550 millions de francs sont perçus chaque année via la redevance hydraulique. Ce sont environ 148 millions de francs pour mon canton, le Valais, et 124 millions pour les collectivités dans le canton des Grisons. La majorité de la commission estime qu'une baisse de 27 pour cent de la redevance, comme le propose aujourd'hui la minorité de la commission, est exagérée et ne correspond pas à la situation de la branche, qui a réalisé ces quinze dernières années des bénéfices.

D'autres modifications sont également proposées par la commission. A l'article 49 alinéa 1bis, la commission a préféré en rester à la version du Conseil fédéral et ne pas lier une éventuelle flexibilisation, sur laquelle il y a une ouverture, y compris de la part des cantons alpins, à une date précise et à l'entrée en vigueur du modèle proche de la réalité du marché visé à l'article 30 de la loi sur l'énergie.

Enfin, des modifications non contestées sont proposées. A l'article 7, relatif aux cours d'eau internationaux, on propose de déléguer au Conseil fédéral la compétence de conclure des conventions internationales. Une modification rédactionnelle est proposée à l'article 49 alinéa 2. Et enfin, à l'article 50a, une réduction en cas d'octroi de contributions d'investissement des redevances hydrauliques pendant dix ans est proposée. Que ce soit pour des rénovations, des agrandissements ou de nouveaux aménagements hydroélectriques, dans ce cas, pendant dix ans, il y a une exonération de cette redevance. C'est le moyen, pour les cantons alpins, de participer au développement de l'hydraulique et à la réalisation des objectifs de la Stratégie énergétique 2050.

Nous sommes donc face à un projet équilibré. La majorité de la commission vous recommande de le soutenir et, à l'article 49 alinéa 1, de confirmer le vote du Conseil des Etats en maintenant à 110 francs la redevance hydraulique annuelle maximale.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Heute zeigt sich, wer sich wirklich für die erneuerbaren Energien einsetzt. Hier gibt es eine Möglichkeit, um relativ schlank und einfach die Wasserkraft, in unserem Land mit Abstand die erneuerbare Energie Nummer eins, zu unterstützen. Die Minderheit fordert einen tieferen und flexiblen Wasserzins; dieser ist nötig, damit unsere Wasserkraft im schweizerischen und im internationalen Strommarkt besser bestehen kann. Die Wasserkraft ist heute bedroht - warum? Die Schweizer Wasserkraftwerke zahlen zwei- bis fünfmal mehr Wasserzinsabgaben als die Wasserkraftwerke im benachbarten Ausland. Wenn ein Schweizer Wasserkraftwerk ans Netz geht, startet es aufgrund des Wasserzinses mit mindestens einer Länge Rückstand in den Markt.

Wenn Sie die Kostenanteile vergleichen, ist es heute so, dass der Wasserzins etwa einen Drittel - einen Drittel! - der Gestehungskosten ausmacht. Das ist ein rein staatlich definierter Preisbestandteil, gegen den sich die Wasserkraftwerkbetreiber überhaupt nicht wehren können. Es ist deshalb kein Wunder, dass die Wasserkraft heute im Markt einen schweren Stand hat, weil gerade aus Deutschland und Frankreich oftmals Energie aus billigeren Formen der Produktion deutlich besser im Markt ist. Ich muss nicht sagen, dass es sich dabei zum Teil vor allem um Kohlekraftwerke handelt.

Es ist auch kein Wunder, dass wir bei der Wasserkraft momentan einen extremen Investitionsstau erleben. Wir hätten Milliardenprojekte. Wenn Sie aus dem Fenster schauen, sind einige im Grimselgebiet von hier aus beinahe sichtbar. Alle diese Projekte sind aufgeschoben - warum? Weil der Markt nicht stimmt!

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat gerade erst versucht, die Beschleunigung dieser Projekte zu erwirken, nämlich das Projekt Triftsee am Grimsel, das alleine ein Investitionsvolumen von 400 Millionen Franken schafft und in dieser Region mit Abstand - ich betone: mit Abstand! - das grösste Projekt einer erneuerbaren Energie wäre.

Was ist das grosse Problem der letzten Jahre? Der Wasserzins ist stetig gestiegen, wohingegen die Strompreise in den Keller gefallen sind. Irgendeinmal geht dies nicht mehr auf. Wenn die Kommissionssprecher sagen, man habe 1918 ein Wasserrechtsgesetz beschlossen, dann stimmt das. Wenn man aber diesen Wasserzins auf dem heutigen Niveau, nur teuerungsbereinigt - wir hatten ja in den letzten Jahren beinahe keine Teuerung -, berechnen würde, wäre man bei 43 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. Aber der Kommissionssprecher hat ja betont, man sei heute bei 110 Franken. Also stimmt etwas nicht. Ist die Wasserkraft in der Nutzung für die Gemeinden in den letzten Jahren so viel teurer geworden, wenn wir eine Nullteuerung haben, die Anlagen abgeschrieben sind und auch der Aufwand, die Wasserkraft abzuschöpfen, eigentlich eher gesunken als gestiegen ist? Dieses Argument ist fadenscheinig.

Ich kann Ihnen sagen, als Wasserfallen ist mir die Wasserkraft wirklich ein Herzensanliegen. Wenn wir heute über diese Senkung diskutieren, muss man auch wieder die Kirche im Dorf lassen. Wir haben heute für alle Kantone Wasserzinseinnahmen von 560 bis 600 Millionen Franken. Wenn wir von 110 auf 80 Franken runtergehen, ergibt das rund 150 Millionen Franken weniger. Diese 150 Millionen Franken sind zum grössten Teil längst durch den Bund kompensiert, nämlich dadurch, dass wir, und der Kommissionssprecher hat es angetönt, im Rahmen der Energiestrategie eine Marktprämie für defizitäre Wasserkraftwerke im Rahmen von 120 Millionen Franken gesprochen haben. Der Bund hat also den Kantonen 120 Millionen Franken zur Verfügung gestellt, und jetzt ist es doch nichts als okay, wenn der gleiche Bund auch hier wieder sagt: Wir wollen reduzieren, damit die Wasserkraft mehr Chancen im Markt hat. Da ist auch dieses Argument absolut fadenscheinig.

Es braucht nur etwas heute: Mut. Es braucht Mut, diesen Schritt endlich zu machen. Wenn Sie sagen, die Energiestrategie sei halt kostenlos - das habe ich nie behauptet -, dann ist es vielleicht hier ein erster Schritt, um zu sehen, dass es heute mit einer klugen Investition in die Wasserkraft funktionieren kann. Sie können das machen und damit zwei Fliegen auf einen Streich erledigen. Indem Sie der Minderheit zustimmen, können Sie erstens die Staatsquote senken, und zweitens können Sie gleichzeitig der erneuerbaren Energie Nummer eins einen Marktvorteil geben. Die Wasserkraft hat BO 2019 N 234 mit Abstand das grösste Potenzial, das wir in der Schweiz an erneuerbaren Energien noch haben. Das Schöne an der Wasserkraft ist: Sie produziert auch nachts, sie produziert, wenn der Wind nicht weht, und sie produziert auch steuerbar, und man kann sie sogar noch dazu verwenden, um gelegentliche Schwankungen im Netz auszugleichen. Seien Sie also mutig, seien Sie visionär. Unterstützen Sie die Wasserkraft, und helfen Sie mit, dass wir mit der Wasserkraft wieder konkurrenzfähiger werden, denn das ist genau das, was wir heute brauchen, um nicht in einen Versorgungsengpass hineinzurasseln.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Minderheit.

Roduit Benjamin · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC

Cher collègue Wasserfallen, vous avez dit en commission: "Man muss das ganze System mehr konzis, mehr stabil aufstellen." Au moment où le prix de l'électricité augmente, au moment où l'accord institutionnel avec l'Union européenne, que votre parti soutient, n'est pas encore signé, au moment où nous attendons tous un accord avec l'Union européenne dans le domaine de l'électricité, au moment où nous ne connaissons pas encore les modèles de marché qui seront retenus, pensez-vous qu'il est réaliste de dire que l'on stabilise un système en demandant une réduction de quasiment 30 pour cent pour l'acquisition de l'eau, et ceci au détriment des cantons alpins?

Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Als erster Punkt: Wenn Sie das Stromhandelsabkommen mit der Europäischen Union wollen, müssen Sie noch eine ganz andere Aufgabe erledigen, nämlich den zweiten Schritt der Marktöffnung machen. Das ist dort das grosse Thema, das mit dieser Thematik sehr, sehr wenig zu tun hat. Da müssen Sie vor allem den Endkunden - den kleinen, wie Sie und ich - erlauben, dass sie sich im Strommarkt den Stromanbieter direkt selber wählen können.

Als zweiter Punkt: Wenn Sie nun sagen, der Strompreis könne dann wieder steigen und sinken - genau darum brauchen Sie Flexibilität! Wenn Sie jetzt heute auf 110 Franken bleiben und sich die Strompreise vielleicht negativ entwickeln, dann haben Sie per Gesetz keine Möglichkeit mehr, nach unten zu reagieren. Was bedeutet das? Wenn die Strompreise nach der Merit Order verhandelt werden und die Wasserkraft zu teuer und der deutsche Kohlestrom billiger ist, dann wird mit einem liberalisierten, grenzüberschreitenden Marktmodell der Kohlestrom gewinnen. Das ist das, was Sie wollen; ich bedaure das.

Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste

Kollege Wasserfallen, Sie haben behauptet, die Marktprämie, welche Stromunternehmungen ausbezahlt wird, falls sie den Wasserkraftstrom auf dem Markt unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, komme den Kantonen zugute. Können Sie diese Aussage bitte korrigieren?

Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Frau Semadeni, alle unsere Kraftwerke gehören den Kantonen, dank ihrer Beteiligung. Der Bund hat keine Kraftwerke. Ich muss mich korrigieren: Es gibt auch noch einige städtische Werke, die in der Hand von Gemeinden sind.

Schauen Sie, wohin das Geld effektiv fliesst: Es geht zu den Eigentümern der Wasserkraftwerke, und das sind die Kantone, die an ihnen beteiligt sind. Das Geld geht am Schluss nämlich zu diesen Werken, also in die Kassen der Kantone, weil diese zu 100 Prozent Eigentümer sind.

Ruppen Franz · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich gebe Ihnen zuerst meine persönliche Interessenbindung bekannt. Ich komme aus dem Kanton Wallis, der jährlich etwa 160 Millionen Franken an Wasserzinsen erhält. Zudem bin ich Gemeindepräsident von Naters. Unsere Gemeinde bekommt jährlich zirka 2,6 Millionen Franken an Wasserzinsen. Zusätzlich erhalten wir rund 400 000 Franken an Beiträgen für entgangene Einnahmen aus der Wasserkraft.

Die SVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 49 Absatz 1 mehrheitlich die Kommissionsmehrheit. Das heisst, wir unterstützen den Entwurf des Bundesrates und den Beschluss des Ständerates, das geltende Wasserzinsmaximum von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung bis Ende 2024 zu verlängern.

Worum geht es beim Wasserzins? Der Wasserzins ist der Preis, den die Kraftwerkgesellschaften für die exklusiv überlassene Nutzung der Wasserkraft zu bezahlen haben. Es ist der Preis für die Nutzung der Ressource Wasser, also das Entgelt für eine Sondernutzung dieses Rohstoffs. Der Wasserzins ist keine Subvention, keine Steuer, keine Abgabe und schon gar kein Almosen und kein Strukturbeitrag für benachteiligte Berggebiete.

In der Vernehmlassung 2017 wurde eine vorgezogene Wasserzinssenkung klar abgelehnt. Darum hat auch der Bundesrat seine Meinung damals geändert und ist von einer Senkung zum jetzigen Zeitpunkt abgerückt. Das bestehende Wasserzinsmaximum soll für eine Übergangszeit, bis Ende 2024, bis zum Inkrafttreten des neuen Strommarktdesigns, verlängert werden.

Für eine sofortige generelle Senkung besteht zum jetzigen Zeitpunkt weder sachlich noch politisch Handlungsbedarf. 50 Prozent der Wasserkraftproduktion in der Grundversorgung geniessen eine garantierte Kostendeckung. Dort gilt nämlich das sogenannte Gestehungskostenprinzip, bei dem alle Kosten gedeckt werden. Somit hat also die Hälfte der Wasserkraftproduktion per Definition gar keine Rentabilitätsprobleme.

Im Weiteren haben sowohl von den Gebirgskantonen als auch vom Bundesamt für Energie in Auftrag gegebene Studien gezeigt, dass die Elektrizitätsbranche in den Jahren 2000 bis 2016 mit der Wasserkraft insgesamt, also über alle Wertschöpfungsstufen hinweg, Gewinne geschrieben beziehungsweise stabile Umsätze und Ergebnisse erzielt hat, und das trotz Rückgang der Grosshandelsmarktpreise.

Die Stromkonzerne haben in den letzten hundert Jahren Gewinne geschrieben, und das nicht zuletzt auch deshalb, weil ein fixes Wasserzinsmaximum bestand. Für die von der Strombranche jetzt geltend gemachten Defizite ist nicht der Wasserzins verantwortlich. Falls solche Defizite überhaupt transparent nachgewiesen werden können, dann sind deren Ursachen wohl eher in unternehmerischen Fehlentscheiden der vergangenen Jahre zu suchen. Zudem hat sich der Strompreis seit dem historischen Tief im Jahr 2016 stark erholt und ist um 40 Prozent gestiegen. Die Wasserkraft wird wieder rentabel.

Mit der Formulierung des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit werden alle Optionen für eine Wasserzinsregelung nach 2024 offengelassen. Je nach Ausgang der Diskussionen um das zukünftige Strommarktdesign wird sich die Ausgangslage für die Stromwirtschaft vollständig verändern. Erst wenn diese Situation geklärt ist, kann eine Diskussion über den Wasserzins geführt werden.

Aus den dargelegten Gründen ersuche ich Sie namens der Mehrheit der SVP-Fraktion, den Minderheitsantrag Wasserfallen Christian abzulehnen und bei Artikel 49 Absatz 1 der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Candinas Martin · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe PDC

Mein lieber Herr Ruppen, herzlichen Dank für dieses sehr gute Statement. Sie haben klar gesagt, es gebe weder sachlich noch politisch Handlungsbedarf.

Sagen Sie mir aber, wieso haben fünf von sieben Vertretern der SVP-Fraktion für eine Senkung gestimmt? Wie erklären Sie es, dass Ihre Kollegen das nicht verstanden haben?

Ruppen Franz · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Kollege Candinas, meine Kollegen in der UREK haben einen anderen Blickwinkel. Ich war einer, der den Minderheitsantrag nicht unterzeichnet hat. Ich habe dann aber in der Fraktion als Vertreter der dortigen Minderheit eine Kehrtwende herbeigeführt, sodass die Mehrheit der SVP-Fraktion nun für die Beibehaltung der Limite von 110 Franken ist.

Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Kollege Ruppen, wie beurteilen Sie jeweils die Geschlossenheit der CVP-Fraktion bei Abstimmungen?

Ruppen Franz · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre

BO 2019 N 235Das ist eine sehr gute Frage, Frau Kollegin Martullo. Ich komme aus einem Kanton, in dem die CVP noch die Mehrheit hat und mal so, mal anders stimmt. Es ist vielfach so, dass bei der CVP keine Geschlossenheit herrscht.

Schilliger Peter · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe libéral-radical

Mit der beantragten Revision des Wasserrechtsgesetzes kommt der Bundesrat seinem Auftrag nach, rechtzeitig einen Erlassentwurf für die Zeit nach dem 1. Januar 2020 vorzulegen. Damit wird eine Regelungslücke vermieden. Die bestehende Regelung soll deshalb bis Ende 2024 fortgeschrieben werden. Gemäss Vorlage soll eine neue Regelung für den Wasserzins an die Hand genommen werden, sobald die künftigen Rahmenbedingungen klarer ersichtlich sind. Diese Neuregelung soll dann ab 2025 greifen. Zu den Rahmenbedingungen gehören die laufenden Arbeiten zur Revision des Stromversorgungsgesetzes mit den Themen Strommarktdesign und Strommarktöffnung, die vom Energiegesetz verlangte Vorlage eines marktnahen Modells, aber auch das geplante Stromabkommen mit der EU. Der Bundesrat beauftragt das UVEK bereits jetzt, verschiedene neue Wasserzinsmodelle zu analysieren und weiterzuentwickeln. So weit, so gut.

Nachdem der Ständerat als Erstrat der Beibehaltung des aktuellen, sehr hohen Wasserzinses mit 30 zu 13 Stimmen zugestimmt hat, kann aus diesem Ergebnis erkannt werden, dass viele Kantone aus fiskalpolitischer Sicht einen grossen Nutzen aus dieser Steuereinnahme haben und dass eine Anpassung der Vorlage aktuell kaum möglich sein wird. Die Voten der Sprecher aus den Kantonen Wallis und Graubünden zeigen, dass diese beiden Kantone 150 Millionen bzw. 125 Millionen Franken pro Jahr bekommen.

Trotzdem gilt es, für den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian zu Artikel 49 Absatz 1 zu kämpfen! Diese Minderheit verlangt eine Maximalhöhe von 80 Franken statt wie bisher von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. Dies ist nicht nur einfach ein Senkungsantrag, sondern der Antrag ist begründet und dient der Wasserkraft, dem Ausbau der erneuerbaren Energien direkt.

Zunächst ein Blick zurück: Die Gegebenheiten im Strommarkt haben sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Der Wasserzins ist seit Jahrzehnten immer stärker gestiegen und hat heute zu einem bedeutenden Teil fiskalischen Charakter. Der Strompreis, dem sich die Wasserkraft stellen muss, ist hingegen in der gleichen Zeitspanne deutlich gesunken. Heute hat die Wasserkraft das Problem, dass deren Kosten zum Hauptteil aus fixen, staatlich definierten Anteilen besteht. Der Wasserzins macht dabei rund einen Drittel der Gestehungskosten aus und führt damit zu einer Verschlechterung der Marktposition der Wasserkraft.

Auch grenzüberschreitend hat die Schweizer Wasserkraft diesbezüglich einen klaren Wettbewerbsnachteil. In anderen Ländern existieren viel tiefere Wasserzinsabgaben als bei uns. Vergleichswerte zeigen für die Schweiz eine durchschnittliche Abgabe von 1,7 Rappen pro produzierte Kilowattstunde. Im restlichen Europa liegt dieser Wert im Bereich zwischen 0,2 und 0,7 Rappen.

Die Differenz zu Deutschland und Österreich von rund 1,5 Rappen pro Kilowattstunde ist wettbewerbsschädlich und motiviert kaum für Investitionen in neue Werke - der Nachteil ist zu gross, die Renditeperspektive damit zu klein! Aus diesen Gründen sind die Senkung und Flexibilisierung des Wasserzinses im Interesse der Zukunft der einheimischen Wasserkraft dringend notwendig. Zur Senkung des Wasserzinses und somit zur Förderung und zum Anreiz von Investitionen in die Wasserkraft soll deshalb der Wasserzins auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung gesenkt werden.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt deshalb den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian und unterstützt auch die Anpassung des Gesetzes. Besten Dank auch Ihnen, wenn Sie sich mit Taten für die Wasserkraft einsetzen!

Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste

Il gruppo socialista sostiene la proposta del Consiglio federale che propone una soluzione di transizione per i prossimi cinque anni, perché la riduzione del canone d'acqua e il nuovo modello flessibile previsti dalle imprese non hanno trovato abbastanza sostegno nella consultazione. La soluzione di transizione si impone anche perché sono in corso modifiche importanti delle condizioni quadro. Appena queste saranno note, si potranno, se necessario, adattare le regole per il canone d'acqua. Le nuove regole dovranno rispettare anche gli interessi dei cantoni di montagna che non sono proprietari in maggioranza delle imprese.

Per questi motivi è bene seguire il Consiglio federale e mantenere fino al 2024 l'attuale canone con la sua aliquota massima.

Zusammen mit der Mehrheit der Kommission unterstützt die SP-Fraktion also die vom Bundesrat vorgeschlagene Übergangslösung bis Ende 2024. In der Vernehmlassung hat sich die Senkung des Wasserzinses auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung als nicht mehrheitsfähig erwiesen, und auch die zur Diskussion gestellte Flexibilisierung wurde allgemein als verfrüht beurteilt. Das aktuelle Wasserzinsmaximum von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung soll darum beibehalten werden. Für die Zeit nach 2024 wird der Bundesrat rechtzeitig einen Vorschlag für die Regelung des Wasserzinses vorlegen.

Die SP ist der Meinung, dass die von der Strombranche beklagten Defizite der Wasserkraftwerke nicht einseitig den Wasserzinsen angelastet werden können. Die Defizite müssten zuerst transparent ausgewiesen und auch die unternehmerischen Fehlentscheide der vergangenen Jahre berücksichtigt werden. Heute hat sich der wirtschaftliche Kontext jedenfalls geändert: Der Strompreis im Grosshandel hat sich seit dem historischen Tief im Jahr 2016 erholt, und die Wasserkraft ist rentabel. Falls die Wasserkraftwerkbetreiber - und das sind nicht die Bergkantone, lieber Herr Wasserfallen, es sind zwar Kantone, aber nicht mehrheitlich die Bergkantone, das muss ich hier noch präzisieren, weil Sie vorhin ganz klug die Kantone erwähnt, dabei aber nicht zwischen Eigentümern und Bergkantonen unterschieden haben - dennoch den Strom am Markt unter den Gestehungskosten verkaufen müssten, können sie die Marktprämie beim Bund beantragen. Auch Investitionen werden bis 2023 gefördert. Eine Senkung des Wasserzinses drängt sich heute überhaupt nicht auf.

Für die Übergangslösung spricht auch die Tatsache, dass in den nächsten Jahren verschiedene Änderungen der Stromgesetzgebung vorgesehen sind. Dazu gehören die laufenden Arbeiten zur Revision des Stromversorgungsgesetzes, die vom Energiegesetz verlangte Vorlage zu einem marktnahen Modell und das geplante Stromabkommen mit der EU. Die Höhe des Wasserzinses soll darum mit Rücksicht auf diese Entwicklung und im Hinblick auf die nach 2024 geltenden neuen Rahmenbedingungen geregelt werden.

Bis dann kann auch die Flexibilisierung des Wasserzinses eingehend geprüft werden. Bei diesem Modell gibt es komplexe Fragen zu klären. Die Kraftwerkgesellschaften müssten volle Transparenz bezüglich Kosten und Erlösen gewähren, was sie aber nicht tun wollen. Eine neue Regelung muss ausgewogen sein, sie darf nicht nachteilig für die Bergkantone und die Konzessionsgemeinden sein. Die künftige Ausgestaltung des Wasserzinsregimes soll darum nicht schon heute im Gesetz verankert werden. Darin besteht die einzige Differenz der Mehrheit der UREK zum Ständerat. Es sollen alle möglichen Modelle geprüft werden.

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie darum, in allen Punkten der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian klar abzulehnen.

Vogler Karl · Mit-M · Conseil national · Obwald · Groupe PDC

Um es vorab zu sagen: Die CVP-Fraktion wird einstimmig auf die Vorlage eintreten und im Rahmen der Detailberatung einstimmig der Mehrheit folgen. Dies an die Adresse von Frau Kollegin Martullo.

Auslöser der Gesetzesrevision war, die Kommissionssprecher haben es gesagt, Artikel 49 Absatz 1bis des Wasserrechtsgesetzes, der besagt, dass der Bundesrat der Bundesversammlung rechtzeitig einen Erlassentwurf für die Festlegung der Maximalhöhe des Wasserzinses für die Zeit nach dem 1. Januar 2020 unterbreitet. Die Kompetenz zur Festlegung der Wasserzinsen innerhalb des bundesrechtlichen BO 2019 N 236 Rahmens bleibt weiterhin den Kantonen vorbehalten, mit der Möglichkeit, das sei hier ebenfalls gesagt, einen niedrigeren Satz zu erheben. Die Kantone haben es also in der Hand, auf der Basis ihrer eigenen Einschätzungen bereits heute eine für sie passende Lösung zu finden. Mit der nun beantragten Revision des Wasserrechtsgesetzes unterbreitet der Bundesrat einen aus Sicht der CVP-Fraktion pragmatischen und breitabgestützten Vorschlag. Sie wissen es: Der Bundesrat hat im Juni 2017 einen Entwurf in die Vernehmlassung gegeben, der als zentrales Element eine temporäre Reduktion des maximalen Wasserzinses von 110 Franken auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung vorsah. Diese Reduktion erwies sich aber als nicht mehrheitsfähig. Dagegen sprach sich unter anderem die deutliche Mehrheit der Kantone und der Gemeinden aus.

Bei diesem Ergebnis schlägt der Bundesrat nun vor, den bisherigen Maximalzins von 110 Franken bis Ende 2024 weiterzuführen. Das wird von unserer Fraktion ausdrücklich unterstützt. Eine Senkung des Wasserzinses zum heutigen Zeitpunkt lehnen wir einstimmig und explizit ab. Erlauben Sie mir an dieser Stelle, in Wiederholung des Hinweises von Kollege Ruppen zu sagen, dass der Wasserzins weder ein Strukturbeitrag noch eine Steuer oder sonst wie ein Beitrag an die Berggebiete ist. Der Wasserzins ist vielmehr eine öffentliche Abgabe für ein in der Regel über achtzig Jahre eingeräumtes Sondernutzungsrecht, die Wasserkraft an einem öffentlichen Gewässer zur Erzeugung von elektrischer Energie nutzen zu dürfen.

In diesem Kontext ist auch in Erinnerung zu rufen, dass es die Kantone sind, die gemäss Artikel 76 Absatz 4 der Bundesverfassung über die Wasservorkommen verfügen. Einen niedrigen Wasserzins durchsetzen zu wollen ist bei dem erwähnten klaren Vernehmlassungsergebnis und dem ebenso klaren Entscheid des Ständerates weder realistisch noch sinnvoll. Es ist auch deshalb nicht sinnvoll, weil es einer Zwängerei gleichkäme, vor Abschluss der Teilrevision des Stromversorgungsgesetzes ein diesbezüglich neues Regime einzuführen. Entsprechend hatte auch der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes vom Juni 2017 festgehalten, dass das neue System eines Wasserrechtszinses zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Vorlage vorgelegt werden solle, nämlich mit dem im Energiegesetz vorgesehenen neuen Marktmodell. Dannzumal wird es auch notwendig sein, dass die Elektrizitätsgesellschaften ihre Kosten und Erlöse offenlegen, und das in voller Transparenz. Diesen Weg gilt es weiterzuverfolgen. Es ist auf einen nicht mehrheitsfähigen Schnellschuss zu verzichten.

Erlauben Sie mir abschliessend an dieser Stelle folgenden Hinweis: Völlig zu Recht hat die UREK-NR beschlossen, in Artikel 49 Absatz 1bis der bundesrätlichen Fassung zu folgen und den ständerätlichen Beschluss, wonach der Bundesrat der Bundesversammlung für die Zeit nach dem 1. Januar 2025 einen Erlassentwurf für die Einführung eines flexiblen Wasserzinses zu unterbreiten habe, abzulehnen. Im Kontext des neuen Strommarktdesigns wird es dannzumal Aufgabe der Politik sein, eine umfassende Auslegeordnung zu machen, ohne dass wir bereits heute ein Präjudiz schaffen. Zu gegebener Zeit ist ebenfalls eine ordentliche Vernehmlassung zu einem allfällig neuen Wasserzinsmodell vorzunehmen. Das wurde nämlich bis heute nicht gemacht.

Zusammengefasst bitte ich Sie namens der CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und bei der Detailberatung der Mehrheit zu folgen. Die CVP-Fraktion macht das einstimmig.

Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Für die Grünliberalen - um eine Vorbemerkung zu machen - wäre die Reduktion des Wasserzinses auf 80 Franken sachlich richtig, wir sind uns aber bewusst, dass das politisch chancenlos ist.

Eine flexible Lösung wäre eigentlich auf 2020 notwendig gewesen. Leider war der Widerstand der Betroffenen so gross, dass der Bundesrat eingeknickt ist und wir darum heute schon diese Vorlage haben. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein fixer Wasserzins im liberalisierten Markt artfremd ist und nur noch eine Monopolrente darstellt, die nicht mehr marktgerecht sein kann.

Es ist zudem bekannt, dass wir ein Problem bei der Kostendeckung in der Wasserkraft haben, wenn die Preise wie in den letzten Jahren sehr tief sind. Es ist umstritten, wie stark die Rentabilität dadurch gefährdet wurde; das ist ein Streit zwischen den Bergkantonen und den Produzenten. Zum Glück hat sich die Situation aktuell etwas entspannt. Faktum bleibt: Der Wasserzins ist ein massgeblicher Kostenfaktor für die Wasserkraft, und wir haben in diesem Bereich fehlende Transparenz.

Warum stehen wir überhaupt hier? Wir haben 2011 eine Erhöhung von 80 auf maximal 110 Franken gehabt. Damals waren dank hoher Strompreise alle in Goldgräberstimmung, und es war gerechtfertigt, dass die Bergkantone auch etwas davon erhalten. Unterdessen ist der Strompreis markant zusammengebrochen, und eigentlich wäre es angezeigt gewesen, dass die Bergkantone ihr Maximum nicht mehr ausnutzen, sondern bei tiefen Preisen freiwillig auf einen Teil der Einnahmen verzichten, wie das der Kanton Bern gemacht hat. Das hätte einiges an politischer Entspannung gebracht. Leider bleiben alle stur.

Es ist auch festzuhalten, dass der Wasserzins nicht als Ressource im Finanzausgleich aufgeführt ist, er ist also eine Zusatzeinnahme einzelner Kantone und gewisser Gemeinden. Ob das eine gerechte Verteilung ist, kann ernsthaft hinterfragt werden; es ist schon eher eine Pfründenverteilung an einige wenige.

Trotzdem: Ich habe volles Verständnis für die betroffenen Kantone und Berggemeinden, dass sie nicht auf etwas verzichten wollen, das sie bisher hatten. Es sind zum Teil wesentliche Einnahmen der Gemeinden, und da wehrt man sich, wenn man einem das wegnehmen will. Darum ist eine Reduktion ohne einen Ersatz chancenlos.

Es gibt nur eine Lösung in der Politik: Wir brauchen eine Lösung, die auf der einen Seite sicherstellt, dass die Einnahmen der Kantone und betroffenen Gemeinden gesichert werden, und die auf der anderen Seite eine flexible Lösung ist. Wahrscheinlich wäre eine Finanzierung über den Netzzuschlag bei gleichzeitiger Abschaffung der Marktprämie und der Grundversorgerprämie ein Ansatz, der in die richtige Richtung geht. Mit einem Gleichgewichtsmodell - mit einem "floor and cap" und einem Ausgleichsfonds -, das ich schon einmal in der UREK präsentiert habe, könnte hier ein Ausweg gefunden werden. Der liegt aber heute nicht auf dem Tisch.

Die GLP wird heute klar für die Minderheit Wasserfallen und damit für die Reduktion stimmen, einerseits, weil es in der Sache richtig ist, auch wenn es politisch chancenlos ist, aber auch als Signal, damit wir 2024 nicht am gleichen Ort stehen: Kein Handlungsbedarf, wir tun nichts und machen wie gehabt mit 110 Franken weiter. Es braucht jetzt eine Lösung und eine Arbeit in den nächsten Jahren, damit wir 2024, 2025 eine flexible, marktfähige Lösung haben, die letztlich allen - den Produzenten, den Berggemeinden und den Kantonen - entgegenkommt.

Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Am 21. Mai 2017 haben 58 Prozent der Stimmberechtigten Ja gesagt zur neuen Energiestrategie, zu mehr Energieeffizienz, zu den erneuerbaren Energien, und klar Nein zu neuen AKW. Damit hat die Bevölkerung auch Ja gesagt zu einem austarierten System, einem System, das auch die Wasserkraft mitdenkt und auch für die Wasserkraft einen Beitrag spricht. Wir haben im Rahmen der Beratungen der Energiestrategie im Energiegesetz die Wasserkraft ganz genau angeschaut. Wir haben sogar eine Subkommission zur Wasserkraft eingesetzt und sind zum Schluss gekommen, dass wir eine Lösung gefunden haben, wie sie in der Energiestrategie angedacht war.

Jetzt, bereits wenige Jahre später, in einer Hauruck-Übung dieses System aus der Balance zu bringen und einseitig die Wasserzinsen zu senken wäre nicht angebracht. Auch der Handlungsbedarf ist nicht da. Man muss sagen: Es ist ja nicht so, dass die Standortgemeinden jetzt die Wasserkraft bekämpfen und kein Interesse an der Wasserkraft hätten. Diesen Eindruck konnte man bekommen, wenn man den Vertretern der Minderheit zugehört hat. Die Standortgemeinden haben auch ein Interesse an der Wasserkraft. Wenn es gar keine Wasserkraft gibt, haben sie auch ihre Wasserzinsen BO 2019 N 237 nicht. Es ist auch so, dass die Preise nicht mehr im Keller sind. Die Preise haben sich wieder erholt. Schliesslich haben wir im Rahmen der Beratung der Energiestrategie auch Subventionen für die bestehende Wasserkraft gesprochen.

Die Grünen verschliessen sich nicht gegenüber einem neuen System, gegenüber neuen Regelungen. Man kann das intelligenter machen, mit mehr Flexibilität - vielleicht so, dass die Wasserzinsen nicht nur von der Leistung abhängen, sondern auch von der Energiemenge; vielleicht so, dass man sie je an den Energiepreis am Strommarkt anpasst. Aber dazu braucht es einen besseren Vorschlag, mit dem alle im Boot sind, ein Gesamtsystem, wie wir es bei der Energiestrategie hatten, das die Erneuerbaren einbezieht und auch die Bergkantone mit an Bord holt.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit abzulehnen und weiterzufahren mit unserer erfolgreichen Energiestrategie.

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne

Das Wasserrechtsgesetz gibt es jetzt seit über hundert Jahren. Es hat schon einige Revisionen hinter sich, bei denen es meist nur um ein Thema ging: das Wasserzinsmaximum. Ich rede hier sehr bewusst von einem Maximum und nicht vom Wasserzins an sich, denn der Wasserzins ist eine kantonale Abgabe, und der Bund kann in die Abgabenhoheit der Kantone nur insoweit eingreifen, als er Schranken setzt. Richtigerweise müssten Sie sagen, dass die Kantone den Wasserzins bestimmen, und der Bund sagt ihnen, wie hoch dieser maximal sein darf. Es ist übrigens auch heute so, dass nicht alle Kantone dieses Maximum ausschöpfen: Es gibt Kantone, die einen tieferen Wasserzins haben, aber Sie setzen die obere Limite.

Bei der letzten Revision haben Sie gesagt, dass Sie diese Regelung auf Ende 2019 befristen und dann die Auswirkungen einer vollständigen Marktöffnung überprüfen wollen. Nun, diese vollständige Marktöffnung gibt es jetzt eben nicht oder noch nicht. Auftragsgemäss hat der Bundesrat trotzdem eine Vorlage erarbeitet, über die Sie jetzt befinden können. Schon während der Beratung zum neuen Energiegesetz wurde eine Motion eingereicht, die daran erinnert, dass der Bund diese Regelung zügig an die Hand nehmen soll. Der Bundesrat hat das gemacht.

Wir haben uns vor der Vernehmlassung intensiv Gedanken gemacht und unter anderem ein flexibles Modell näher studiert. Die Zeit für einen Systemwechsel schien dem Bundesrat aber noch etwas verfrüht. Man konnte sich noch nicht auf ein klares flexibles Modell festlegen. Deshalb hat der Bundesrat für die Vernehmlassung vorgeschlagen, die heutige Regelung beizubehalten, das Maximum des Wasserzinses allerdings von damals 110 Franken auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung zu senken. Der Bundesrat hatte also Mut, Herr Nationalrat Wasserfallen: Er hat die 80 Franken, die Sie heute vorschlagen, in die Vernehmlassung gegeben. Es ist aber auch Aufgabe des Bundesrates, nach einer Vernehmlassung den Tatsachen in die Augen zu schauen. Diese Tatsachen sahen so aus, dass vonseiten der Kantone ein starker Widerstand gegen eine Reduktion kam: Sie wurde als ungerechtfertigter Einschnitt in die Hoheit und Autonomie der Kantone angeschaut. Umgekehrt war die Stromwirtschaft auch nicht zufrieden: Sie fand die 80 Franken immer noch zu hoch. Also bestand Unzufriedenheit auf beiden Seiten.

Dazu kamen noch die politischen Parteien, deren Rückmeldungen auf den Mut des Bundesrates vorwiegend negativ waren. Sie wollten den Mut des Bundesrates nicht unterstützen. Dann ist es jeweils auch Aufgabe des Bundesrates, den Tatsachen in die Augen zu schauen. Deshalb schlägt er Ihnen nach der Vernehmlassung vor, die heutige Regelung bis 2024 fortzusetzen und das heutige Wasserzinsmaximum - ich sage es noch einmal - bei 110 Franken zu belassen. Die Kantone sind also weiterhin frei, weniger Zins zu verlangen.

Aber es ist schon so: Irgendwann wird man einen Systemwechsel beschliessen müssen. Ich glaube, wir tun gut daran, die Zeit bis 2024 zu nutzen und uns Gedanken zu machen, wie ein solches flexibles Modell aussehen könnte, damit sich an diesem Wasserzinsmaximum etwas ändern wird. Ich glaube, damit müssen sich die Kantone jetzt auch auseinandersetzen. Ich glaube, sie tun gut daran, weil sich die Rahmenbedingungen in diesem Bereich ja auch immer wieder ändern. Wir brauchen letztlich eine Balance zwischen den Ansprüchen des Gemeinwesens, die unbestritten sind, und gleichzeitig auch der Wasserkraftwerkbetreiber. Diese Balance zu finden wird die Aufgabe der nächsten fünf Jahre sein. Für den Bundesrat steht ein künftiges Wasserzinssystem im Vordergrund, das sich auch den veränderten Marktsituationen anpassen kann.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten, wie es auch die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt. Ich betone aber, dass es sich hier um eine Übergangslösung handelt.

Ich glaube, ich kann es zum Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian zu Artikel 49 Absatz 1 kurz machen: Wie gesagt, war das eigentlich der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates; in der Vernehmlassung hat er keine Gnade gefunden. Deshalb würde ich Sie jetzt bitten, nicht auf diese Minderheit einzutreten, sondern die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen und dieser Übergangsregelung - ich sage es noch einmal: Sie ist befristet bis Ende 2024 - zuzustimmen. Ich bitte Sie auch, jetzt die Zeit zu nutzen, um eine Regelung zu finden, auf die man sich einigen kann und die diesen unterschiedlichen Ansprüchen auch entgegenkommt.

Reynard Mathias · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe socialiste

J'aimerais faire quelques remarques pour clore ce débat. Tout d'abord sur la flexibilisation qui a été beaucoup évoquée par ceux qui soutiennent la minorité Wasserfallen Christian. Sur la thématique de la flexibilisation il y a eu, dans la procédure de consultation et en commission, une grande ouverture; la porte n'est donc pas fermée. Mais cette flexibilisation dépend de plusieurs éléments. Elle dépend du nouveau modèle de marché de l'électricité qui sera décidé; elle dépend aussi des nombreux paramètres qui doivent être réglés quant au calcul de cette redevance flexible, avec une part fixe et avec une part flexible qui doit être définie. Une telle flexibilisation demandera des travaux préparatoires et une large consultation. Il s'agira d'avoir une réelle flexibilité; cela veut dire une flexibilité pas uniquement vers le bas, pas uniquement lorsque les prix baissent, mais aussi une flexibilité vers le haut, c'est-à-dire une demande qui ne doit pas venir uniquement de la part des sociétés d'électricité lorsque les prix baissent, mais également lorsqu'ils augmentent. Une telle flexibilisation demandera enfin une transparence complète de la part des sociétés d'électricité sur les coûts et sur les revenus; cette transparence est indispensable pour pouvoir fixer la part flexible de cette nouvelle redevance évoquée.

Il se trouve qu'aucune proposition de minorité demandant la flexibilité n'a été déposée par ceux qui viennent défendre ici ce concept. On a simplement aujourd'hui une proposition de réduction massive de la redevance avec des conséquences évidentes pour les régions concernées, et particulièrement pour les cantons alpins.

Autre élément important, l'équilibre du système doit aujourd'hui être souligné. Nous avons un système qui fonctionne, qui est positif pour le développement de l'énergie hydraulique, et ce pour plusieurs raisons qu'il convient de rappeler.

Tout d'abord, 50 pour cent d'électricité hydraulique peut être vendue dans l'approvisionnement de base en couvrant les coûts. On a donc une garantie de couverture des coûts pour 50 pour cent de l'électricité hydraulique. De plus, la loi sur l'énergie, qui vient d'être révisée et qui est entrée en vigueur le premier janvier 2018, prévoit une prime de marché d'au maximum un centime par kilowattheure, destinée à l'électricité produite par la grande hydraulique vendue de manière non rentable sur le marché. On a donc ce deuxième mécanisme.

Par ailleurs, il existe également la possibilité d'octroyer des contributions d'investissement afin de soutenir la réalisation de nouveaux aménagements hydrauliques d'importance, d'agrandir ou de rénover des aménagements hydroélectriques existants. Dans la loi que nous traitons aujourd'hui, il y a d'ailleurs un article qui est complètement en lien avec ces possibilités d'octroi de contributions d'investissement - c'est l'article 50. A cet article, la révision de la loi vise à supprimer la redevance hydraulique pendant une durée de dix BO 2019 N 238 ans pour les aménagements hydroélectriques pour lesquels une contribution d'investissement est versée, qu'il s'agisse de nouvelles installations, de rénovation ou d'agrandissements permettant une nouvelle puissance théorique supplémentaire. Il s'agit là justement d'une contribution des cantons alpins au développement de l'hydraulique et à la réalisation des objectifs de la stratégie énergétique.

Enfin, en ce qui concerne le contexte, j'aimerais faire un rappel final. Si les prix de l'électricité ont reculé entre 2008 - année à laquelle ils ont atteint un maximum - et 2016, ils ont depuis repris l'ascenseur en augmentant de 25 pour cent entre 2016 et 2017. Mais même durant ces quinze dernières années que l'on pourrait qualifier de difficiles et qui donnent justement lieu à des propositions comme celle de Monsieur Wasserfallen, la branche de l'électricité a réalisé des bénéfices stables. Ce sont des éléments qu'il faut avoir en tête.

La redevance n'est pas une subvention, ce n'est pas l'aumône qui serait demandée par les cantons alpins. C'est au contraire une rémunération que le concessionnaire doit verser pour l'utilisation d'une ressource.

Je vous remercie donc de soutenir la révision de la loi et de suivre la majorité de la commission à l'article 49, soit de fixer la redevance hydraulique maximale à 110 francs par kilowatt théorique.

Fässler Daniel · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC

Auch ich erlaube mir einige Bemerkungen zu den Ausführungen, die in dieser Debatte jetzt vorgetragen wurden.

Ich beginne erstens mit einer Bemerkung des Minderheitssprechers, Kollege Christian Wasserfallen. Er hat darauf hingewiesen, dass es in der Wasserkraft verschiedene Projekte gebe, die wegen ungenügender Erlöse aufgeschoben würden. Ich möchte hierzu darauf hinweisen, dass der Bundesrat in der Botschaft richtigerweise festgestellt hat, dass die Elcom als zuständige Marktüberwachungsbehörde schätzt, dass heute noch rund 50 Prozent des Stroms aus Wasserkraft kostendeckend in der Grundversorgung abgesetzt werden können. Darauf hat auch Kollege Franz Ruppen namens der SVP-Fraktion richtigerweise hingewiesen.

Zweitens haben wir mit der Revision des Energiegesetzes eine Marktprämie zugunsten der Grosswasserkraft eingeführt. Die Grosswasserkraft kann, wenn sie ihren Strom zu ungenügenden Preisen absetzen muss, eine Marktprämie von maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde geltend machen. Dieses Instrument wird viel weniger stark benutzt, als angenommen wurde. Das ist ein Zeichen dafür, dass es der Wasserkraft besser geht, als es die Stromversorgungsunternehmen immer wieder glauben zu machen versuchen. Wir haben aber eine ungenügende Transparenzsituation, darauf hat Frau Kollegin Semadeni zu Recht hingewiesen. Die Stromversorgungsunternehmen sind bis heute nicht bereit, ihre Bücher vollständig zu öffnen und wirklich die Rentabilität überprüfen zu lassen. Der Bundesrat schreibt in der Botschaft richtigerweise, dass das Instrument der Marktprämie es den Wasserkraftproduzenten erlaubt, ihren festen Endverbrauchern Strom aus unrentabler Grosswasserkraft zu Gestehungskosten im Tarif zu verkaufen.

Ich komme zu zwei Feststellungen von Kollege Schilliger, dem Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion: Er hat zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Revision des Stromversorgungsgesetzes ansteht und wir über ein neues Strommarktdesign reden müssen. Das ist heute aber nicht das Thema: Es liegt kein Antrag einer Kommissionsminderheit vor, die ein anderes Modell vorschlagen würde; das heisst, dass wir heute hier im Rat nicht darüber diskutieren müssen. Ich erlaube mir trotzdem die Feststellung, dass der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage vom Juni 2017 ein flexibles Modell zur Diskussion gestellt hat. Er hat dieses Modell aber nicht beschrieben, wir haben dazu also noch keine ordentliche Vernehmlassung durchgeführt.

Zur zweiten Bemerkung von Kollege Schilliger: Er hat darauf hingewiesen, dass der Wasserzins für einige wenige Kantone fiskalischen Charakter habe. Als Vertreter des Kantons Appenzell Innerrhoden, der in der Rangliste der Wasserzinseinnahmen ganz am Schluss steht, erlaube ich mir dazu folgende Bemerkung: Es geht nicht um einzelne Kantone, sondern darum, dass wir heute keinen Schnellschuss machen, sondern mit den Kantonen, welche gemäss Bundesverfassung das Wasserregal besitzen, fair umgehen. Der Wasserzins hat nicht fiskalischen Charakter, sondern ist vielmehr ein Ressourcenpreis, wie das die Kollegen Ruppen und Vogler richtigerweise festgestellt haben. Er ist ein Entgelt für die konzedierte Sondernutzung.

Schliesslich eine Bemerkung zu Kollege Bäumle: Er hat eine Finanzierung der Wasserzinseinnahmen über einen Netzzuschlag zur Diskussion gebracht. Auch das ist heute kein Thema, die Kommission hat das nicht vertieft diskutiert. Ich stelle namens der Kommission fest, dass es immerhin fraglich ist, ob eine solche Alternative überhaupt verfassungsrechtlich zulässig wäre.

Ich komme zum Schluss: Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, die Höhe des maximalen Wasserzinses in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und mit dem Ständerat bei 110 Franken zu belassen und den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian abzulehnen.

Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Herr Fässler, finden Sie es nicht etwas problematisch, dass Sie als Kommissionssprecher einen möglichen Lösungsvorschlag, der noch nicht diskutiert wurde, bezüglich Verfassungswürdigkeit bereits als fraglich bezeichnen? Meines Erachtens ist es unnötig, das zu erwähnen, und ich bitte Sie, das entsprechend zu korrigieren.

Fässler Daniel · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC

Ich wiederhole, Herr Kollege Bäumle, dass wir in der Kommission dieses Modell nicht vertieft diskutiert haben. Ich meine mich aber daran zu erinnern, dass ausgeführt wurde, dass die Verfassungsgrundlage, die wir haben, es als fraglich erscheinen liesse, ob man die Wasserzinseinnahmen über einen Netzzuschlag kompensieren könnte.

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Loi fédérale sur l'utilisation des forces hydrauliques

Discussion par article

Titre et préambule; ch. I introduction; préambule; art. 7

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Adopté

Art. 49

Proposition de la majorité

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 1bis

Adhérer au projet du Conseil fédéral

BO 2019 N 239Proposition de la minorité

(Wasserfallen Christian, Bäumle, Bourgeois, Genecand, Imark, Müri, Rösti, Schilliger, Tuena, Wobmann)

Al. 1

... ne peut excéder 80 francs par kilowatt théorique jusqu'à fin 2024. Sur ce montant ...

Vote

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre43 (65 %)23 (35 %)0 (0 %)
Groupe socialiste40 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical6 (20 %)22 (73 %)2 (7 %)
Groupe PDC28 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S12 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral0 (0 %)6 (100 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique4 (67 %)2 (33 %)0 (0 %)
Total133 (71 %)53 (28 %)2 (1 %)

Gea: Antrag der Mehrheit (gemäss Cussegl dals chantuns und Cussegl federal)
Na: Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian

Namensliste

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste

Art. 50a; 51 titre, al. 1; ch. II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Adopté

Vote

Vote sur l'ensemble

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre65 (97 %)2 (3 %)0 (0 %)
Groupe socialiste40 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical30 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe PDC28 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S12 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral6 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique6 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total187 (99 %)2 (1 %)0 (0 %)

Gea: Annahme des Entwurfs
Na: Ablehnung des Entwurfs

Namensliste

Abschreibung - Classement

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Adopté