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Transparence dans l'administration

Bigler Hans-Ulrich · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

BO 2019 N 1021Ich bitte Sie, meiner Motion zuzustimmen. Sie will mehr Transparenz in der Verwaltung. Sie knüpft an die Tatsache an, dass die Verwaltung im Meinungsbildungsprozess, namentlich in der Kommissionsarbeit, eine ganz wichtige Rolle einnimmt. Es werden Informationen aufbereitet, es werden Aussagen gemacht, unsere Fragen werden beantwortet. In aller Regel hat die Verwaltung einen enormen Wissensvorsprung gegenüber uns Parlamentariern. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie es um die Interessenbindungen der Kaderangestellten in der Verwaltung steht. So kann man Antworten eben auch einschätzen.

Mit meiner Motion zu den Interessenbindungen in der Verwaltung verlange ich ein gleiches System, wie wir es bei uns Parlamentariern kennen. Sie tragen regelmässig Ihre Interessenbindungen ein, das ist öffentlich einsehbar. Wir erklären auch hier am Rednerpult unsere Interessenbindungen. Damit schaffen wir die notwendige Transparenz. Diese Transparenz ist im Sinne des ganzen Parlamentes und auch der Öffentlichkeit und deshalb auch für die Verwaltung wünschenswert.

Der Bundesrat lehnt diese Motion ab. Ich muss Ihnen aber sagen, dass die Argumentation nicht kohärent ist. Zunächst wird darauf verwiesen, dass für die Bundesangestellten in der Bundespersonalverordnung eine Regelung besteht. Demnach sind Mandate, die ausgeübt werden, dem Vorgesetzten zu melden. Das ist durchaus richtig. Das entspricht eigentlich dem gängigen Arbeitsrecht und der Situation, wie wir sie auch in der Privatwirtschaft kennen. Dort müssen Sie Ihre Mandate dem Arbeitgeber auch melden.

BO 2019 N 1022Die Schwierigkeit ist aber: Mit dieser arbeitsrechtlichen Regelung haben wir schlicht und ergreifend noch keine Transparenz hergestellt. Der Bundesrat versucht sich herauszureden, indem er sagt, die gewünschte Transparenz sei über das Öffentlichkeitsgesetz sichergestellt, man könne im Einzelfall die notwendigen Fragen stellen. Dazu gibt es zwei Dinge zu sagen: In unserer Kommissionsarbeit haben Sie erstens keine Möglichkeit, auf das Öffentlichkeitsgesetz zurückzugreifen. Zweitens können Sie sich nur auf das Öffentlichkeitsgesetz berufen, wenn Ihnen der Tatbestand bekannt ist und wenn Sie die Verhältnisse entsprechend kennen, sodass Sie die Transparenz einfordern können.

Gemäss Praxis des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein öffentliches Interesse namentlich an der Veröffentlichung der Nebenbeschäftigungen von Angestellten in höheren Führungsfunktionen dann gegeben, wenn damit die Auskunft über die Interessenbindungen erteilt werden soll. Das Bundesverwaltungsgericht stellt also eigentlich fest, dass das öffentliche Interesse für die Auskunft gegeben ist. Da frage ich Sie: Wenn selbst das Bundesverwaltungsgericht diese Feststellung macht, weshalb machen wir die Veröffentlichung dann nicht gleich von Beginn weg transparent und automatisch?

Ich bitte Sie deshalb, meiner Motion zur Einrichtung eines Interessenregisters für die Bundesverwaltung zuzustimmen, damit wir die Transparenz haben, die ja immer gefordert wird, die auch medial immer wieder aufgekocht wird. Hier geht es nun effektiv auch darum, Transparenz zu schaffen, um die Balance zwischen Parlament und Verwaltung oder Legislative und Verwaltung zu erhalten.

Maurer Ueli · BPR-M · Conseil fédéral · Zurich

Transparenz in der Verwaltung ist grundsätzlich zu begrüssen. Wir streben das auch überall an, wo wir es mit dem entsprechenden Aufwand bewältigen können. In Bezug auf die Kadermitarbeitenden des Bundes ist das Anliegen durch das bestehende Bundespersonalrecht geregelt. Tätigkeiten ausserhalb der beruflichen Tätigkeit müssen bewilligt werden. Alle Beamten, die in einer Behörde sind, die sich an anderen Orten betätigen, müssen das begründen. Sie brauchen also eine entsprechende Bewilligung; sie wird manchmal verweigert, und sie muss auch erneuert werden. Diese Transparenz haben wir.

Was wir ebenfalls haben, das ist die Sicherheitsprüfung. Kadermitarbeitende werden entsprechend geprüft und geben damit Einblick in ihre privaten Verhältnisse, sei das im Vermögensbereich oder wo auch immer. Das Gleiche gilt für Mitarbeitende von Drittfirmen. Dort stellen wir aber in der Regel nicht einzelne Leute an, sondern eine Firma erhält einen Auftrag. Auch dort verlangen wir, dass Mitarbeiter, die einen tieferen Einblick in gewisse Bereiche der Verwaltung haben, eine entsprechende Sicherheitsprüfung abzulegen haben. Wir haben also auch hier eine entsprechende Transparenz geschaffen.

Nun müssen wir die Menge der Leute sehen, die von dieser Forderung betroffen wären. Wenn Sie Kadermitarbeitende in der Verwaltung mit 37 000 Mitarbeitern betrachten, ist die Frage, wo Sie die Linie ziehen: Wer gehört zum Kader und wer nicht? Es wird sofort eine Frage der Menge, die zu bewältigen ist. Das Gleiche wäre bei Angestellten von Dritten der Fall. Das sind Hunderte, die kommen und gehen. Auch wenn eine Firma für einen bestimmten Auftrag kommt, setzt sie in verschiedenen Bereichen vielleicht zwanzig, dreissig Leute für zwei Monate, für drei Monate, für ein Jahr ein. Dies alles ordentlich zu handeln und diese Transparenz zu schaffen ist administrativ wahrscheinlich nicht möglich.

Es gehört aber auch zu unserem Staat, dass Meinungsfreiheit besteht. Wir wollen und können ja auch nicht überprüfen, welche Gesinnung Beamte oder Kaderangestellte haben; es ist keine Schande, wenn ein Kaderangestellter beispielsweise der FDP oder der SP angehört. Sondern wir wollen ja auch, dass diese Vielfalt in der Verwaltung zum Ausdruck kommt, und es gibt keine Begrenzung. Auch wenn sich jemand in einer NGO engagiert, dann soll er das tun dürfen; es soll keine Begrenzung geben. Ich glaube, man kennt die Leute. Mit einer weiter gehenden Prüfung läuft man Gefahr, auch eine Gesinnungsprüfung vorzunehmen. Das wollen wir nicht, weil die Gesinnungsfreiheit bestehen bleiben soll.

Ich denke, wir haben genügend Transparenz, um dort, wo tatsächlich Interessenbindungen bestehen, Auskunft geben zu können, sowohl bei Kaderangestellten wie bei Arbeitnehmern von Dritten. Eine weiter gehende Prüfung oder eine weiter gehende Einsicht ist einfach administrativ bei dieser Menge nicht zu bewältigen. Da würden wir Daten sammeln, die wohl keinen Sinn machen. Man müsste die Angaben ja auch noch überprüfen. Ich glaube, es ist auch eine Führungsfrage, dort einzugreifen, wo man das Gefühl hat, dass Angestellte sich ungebührlich benehmen oder nicht die Interessen des Arbeitgebers wahrnehmen. Das ist ja wahrscheinlich eigentlich die Kernfrage: Nehmen unsere Arbeitnehmer die Aufgaben wahr, die sie gemäss Vertrag haben, die sie für den Staat leisten sollen, oder nicht? Weiter gehende Überprüfungen sind aus unserer Sicht nicht notwendig.

Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen.

Bigler Hans-Ulrich · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

Ich verlange ja ein Interessenregister wie beim Parlament. Wir füllen de facto ein Excel-Sheet aus. Die simple Frage an Sie ist folgende: Haben Sie das Gefühl, dass es sich dabei um eine Gesinnungsprüfung handelt, wenn wir unsere Interessen in diesem Register nachweisen?

Maurer Ueli · BPR-M · Conseil fédéral · Zurich

Nein, dieses Gefühl habe ich nicht, aber im Gegensatz zu Verwaltungsangestellten oder Angestellten von Dritten haben Sie eine politische Funktion. Sie sind gewählt, Ihre Wähler möchten das wissen. Sie legen das nachher transparent dar, und Sie können entscheiden. Ich glaube, das ist etwas anderes als bei einem Angestellten, der in einem Arbeitsverhältnis steht, der ein Pflichtenheft hat und seine Aufgaben zu erfüllen hat.

Man kann es nicht eins zu eins vergleichen. Aber ich gebe durchaus zu, dass Sie auch Transparenz schaffen müssen - aber Sie haben das ja selbst bestimmt.

Vote

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.

FraktionGeaNaEnth.
Groupe de l'Union démocratique du Centre65 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe socialiste0 (0 %)40 (100 %)0 (0 %)
Groupe libéral-radical29 (97 %)1 (3 %)0 (0 %)
Groupe PDC26 (93 %)2 (7 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S0 (0 %)10 (100 %)0 (0 %)
Groupe vert'libéral7 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique1 (14 %)6 (86 %)0 (0 %)
Total128 (68 %)59 (32 %)0 (0 %)

Gea: Annahme der Motion
Na: Ablehnung der Motion

Namensliste