02.3242
Kriegsmunition
Berger Michèle · Ständerat · Neuenburg · Freisinnig-demokratische Fraktion
Je ne vais pas développer trop longuement ce postulat. Nous avons déjà parlé de ce thème lorsque j'ai interpellé le Conseil fédéral sur les armes et les munitions de guerre. J'aimerais dire au Conseil fédéral que j'accepte ses considérations et ses remarques. J'ai volontairement présenté un postulat et non une motion. Selon le règlement de notre Conseil, le postulat est une demande d'examen, et c'est à ce titre que je voulais que ma demande soit transmise au Conseil fédéral.
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Trotz meiner ungebrochenen Wertschätzung für Kollegin Berger als Urheberin des Postulates kann ich diesem Vorstoss nicht zustimmen. Ich verzichte allerdings darauf, einen Antrag auf formelle Ablehnung zu stellen - ich werde dies erläutern.
Ich gehe vom Wortlaut des Postulates aus: Der Bundesrat wird aufgefordert, alles zu unternehmen, damit Kriegsmunition nicht mehr zu Hause aufbewahrt wird. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um Verbrechen zu verhindern. Das ist das klare Motiv. Der Umstand, dass wir als Wehrfrauen und Wehrmänner die Munition zu Hause aufbewahren, ist ein Zeichen der Selbstverantwortung und der Mündigkeit unserer Bürgerinnen und Bürger. Und das hat auch einen erheblichen Symbolwert. Wer die Munition wegnimmt, der macht eine halbe Entwaffnung.
Der Bundesrat folgt dem Postulat nicht. Er will nicht alles unternehmen, um die Kriegsmunition von zu Hause zu entfernen. Er ist aber bereit, das Postulat als Prüfungsauftrag entgegenzunehmen.
Es gibt durchaus Fragen - das räume ich ein -, die eine Überlegung wert sind, ob in gewissen Fällen die Deponierung der Kriegsmunition im Zeughaus angemessen ist. Es fehlt mir eine entscheidende Angabe, nach der schon mehrfach gefragt wurde, die aber aus dem VBS bisher nicht erhältlich war, nämlich die Angabe, wie viele Delikte mit der Armeewaffe begangen wurden. Diese Zahl ist nämlich eine entscheidende Grundlage - die entscheidende Grundlage dafür, ob wir die Munition bei dem Wehrmann und der Wehrfrau belassen oder ob wir sie einziehen sollen. Wenn es ein erhebliches Risiko ist, wenn die Deliktzahl hoch ist, müssen wir uns die Frage stellen. Die Pflicht, Delikte dem VBS zu melden, besteht, aber die Angaben werden nicht weitergegeben. Insofern kann eine Prüfung des Postulates Klarheit verschaffen. Denn diese Frage muss geklärt werden und ist uns auch vorzulegen.
Darum widersetze ich mich dem Postulat nicht formell. Falls es aber eine Abstimmung gibt, werde ich ihm nicht zustimmen können, sondern werde mich der Stimme enthalten.
Schmid Samuel · BR-M · Bundesrat · Bern
Der Bundesrat nimmt, dem Titel des Vorstosses entsprechend, das Postulat entgegen, hingegen nicht, dem Text entsprechend, die Motion. Deshalb sagen wir in unserer Antwort ausdrücklich, dass wir den Vorstoss im Sinne eines Prüfungsauftrages entgegennehmen.
Die Gründe, weshalb wir das tun, sind evident. Die Postulantin hat davon gesprochen, Herr Frick auch. Ich kann höchstens noch erklären, dass das Ganze noch in einem Gesamtzusammenhang geprüft wird und dass das läuft. Zum einen ist die Frage der Heimabgabe der Taschenmunition in einer Arbeitsgruppe in meinem Departement in Prüfung, zum anderen kommt in den nächsten Tagen, soweit es nicht schon geschehen ist, die Teilrevision des Waffengesetzes in die Vernehmlassung. Dort wird man die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen schaffen im Hinblick auf die datenrelevanten Unterlagen für Statistiken über Waffen, mit denen ein Verbrechen begangen worden ist, aber auch im Hinblick auf den Austausch von Daten zwischen dem Bundesamt für Polizei und der Militärverwaltung über Leute, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Waffen missbrauchen. Darüber hinaus wird es darum gehen, dass beispielsweise ein Waffenerwerbsschein für den Kauf einer Waffe von einem privaten Veräusserer gefordert wird. All das wird demnächst über die Vernehmlassung zu diskutieren sein.
Im Rahmen dieses Gesamtzusammenhanges erkläre ich, dass der Bundesrat bereit ist, den Vorstoss als Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Artikel 25 Absatz 3 des Geschäftsreglementes des Ständerates lautet: "Das Postulat beauftragt den Bundesrat, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob der Entwurf zu einem Bundesgesetz oder Bundesbeschluss vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei." Es ist ein Auftrag zum Studium.
Überwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 20.00 Uhr
La séance est levée à 20 h 00