20.042
Budget 2020. Supplément II
Hegglin Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
BO 2020 E 727Zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben wir in der ersten Jahreshälfte 2020 zusätzliche Ausgaben von 31 Milliarden Franken sowie Bürgschaften und Garantien von 42 Milliarden Franken bereitgestellt. Aktuell zeichnet sich ab, dass die bewilligten Mittel nicht in allen Bereichen voll ausgeschöpft werden. In der Juni-Hochrechnung vom 12. August dieses Jahres werden die ausserordentlichen Ausgaben auf 17,8 Milliarden Franken geschätzt. Nicht ausgeschöpft werden aus heutiger Sicht insbesondere die Mittel für die Kurzarbeitsentschädigung, dort sind es 12,2 Milliarden statt der bewilligten 20,2 Milliarden, für den Corona-Erwerbsersatz 2,3 Milliarden statt der bewilligten 5,3 Milliarden Franken sowie für die Beschaffung von Sanitätsmaterial 1,1 Milliarden statt 2,3 Milliarden Franken. Die mit den Schätzungen verbundene Unsicherheit ist aber gross, da die Weiterentwicklung der Pandemie und die Belastungen per Ende Jahr schwer abschätzbar sind.
Vom Verpflichtungskredit im Umfang von 40 Milliarden Franken für verbürgte Covid-Überbrückungskredite an Unternehmen wurden zwischen dem 26. März und dem 31. August knapp 17 Milliarden Franken beansprucht. Rund 14 Milliarden Franken des Bürgschaftsvolumens entfallen dabei auf rund 135 000 Bürgschaften für Kredite bis 500 000 Franken. Der durchschnittliche Kreditbetrag liegt bei 100 000 Franken. Die übrigen knapp 3 Milliarden wurden für rund tausend Bürgschaften für Covid-plus-Kredite eingesetzt, wobei der durchschnittlich verbürgte Kreditbetrag bei 2,8 Millionen Franken liegt.
Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass im Jahr 2020 weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen nötig sind. Diese dreizehn Nachträge von insgesamt 769,9 Millionen Franken werden mit der vorliegenden Sonderbotschaft zum Nachtrag IIb beantragt. Sie entfallen grösstenteils auf die Kosten für Corona-Tests, die Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds und die Rekapitalisierung von Skyguide. Weitere Nachträge betreffen die Kultur, Darlehen an Entwicklungsländer, Presseförderung, ETH-Immobilien und die Parlamentsdienste.
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft. Aufgrund der ausserordentlichen Lage werden im laufenden Jahr voraussichtlich insgesamt vier Nachträge nötig sein, die in der jeweils nächsten Session vom Parlament beraten werden. Sie werden in der Wintersession voraussichtlich nochmals einen Nachtrag beraten müssen.
Die Finanzkommission hat die Nachträge an ihrer Sitzung vom 23./24. August unter Teilnahme von Bundesrat Ueli Maurer, Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Alain Berset beraten. Serge Gaillard, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, und weitere Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Bundesämter waren ebenfalls abwechselnd anwesend.
Erlauben Sie mir ein paar Bemerkungen zu einzelnen ausgewählten Krediten.
Ich beginne mit den Nachträgen der Parlamentsdienste. Die Parlamentsdienste beantragen einen Nachtrag von 3 Millionen zusätzlich zum Nachtragskredit aus dem letzten Nachtrag IIa von 3,7 Millionen Franken. Von diesen 3 Millionen wird nur ein kleiner Teil von 200 000 Franken für diese Plexiglas-Abschrankungen in den Sälen verwendet; der Rest ist für anderweitige organisatorische Mehraufwendungen der Parlamentsdienste.
Unbestritten waren die Nachträge für die Kulturschaffenden im Online-Bereich. Der Bund kann auch mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen zur 50-prozentigen Mitfinanzierung von Ausfallentschädigungen abschliessen. Die Ausgaben können innerhalb bereits bewilligter Kredite kompensiert werden.
Länger diskutierte die Kommission die gesundheitlichen Massnahmen. Dabei überprüfte sie die Erhöhung des Funktionsaufwands im BAG zur Finanzierung der Krisenorganisation, der Informationskampagnen, Hotlines und der Entwicklung des Proximity-Tracing-Systems. Unbestritten blieben auch die beantragten Beiträge zum Gesundheitsschutz und zur Prävention.
Um rasch auf einen Wiederanstieg der Fallzahlen reagieren zu können, soll so viel getestet werden, wie möglich und sinnvoll ist. Der Bund übernimmt deshalb seit dem 25. Juni sämtliche Kosten für Corona-Tests, wobei ein Nachtrag von 288,5 Millionen Franken beantragt wird. Derselbe Betrag soll nochmals im Budget 2021 eingestellt werden. Diese Massnahme erfolgt in Absprache mit den Kantonen. Dafür soll der Bund die Ausfälle der Spitäler nicht mittragen müssen. Gemäss Aussage der Verwaltung sollen für die PCR-Tests insgesamt 169 Franken für den Arzt, den Abstrich, das Schutzmaterial und die Übermittlung der Resultate ausgegeben werden. Serologische Tests sollen 113 Franken kosten. Die Kommission erwartet, dass die Kosten pro Test einheitlich und unabhängig von der Durchführungsstelle vergütet werden. Die Kosten dürften aufgrund der Skaleneffekte auch günstiger werden. Als Berechnungsbasis wurde von 8000 Tests pro Tag in sechs Monaten ausgegangen. Es ist zu erwarten, dass der Bund Regelungen aufstellt, wie oft und bei welchen BO 2020 E 728 Symptomen Personen Anspruch auf die Vergütung der Testkosten haben werden. Erkenntnisse aus den Tests sollen eine schlüssige Grundlage bieten, um die richtigen strategischen Entscheide zur Eindämmung der Corona-Auswirkungen zu treffen. Die 288,5 Millionen werden über den bereits bewilligten Kredit für Beschaffungen von Sanitätsmaterial kompensiert.
In der Debatte wurden auch Fragen zum aktuellen Stand der Bemühungen bei der Tracing-App und betreffend die Bemühungen und Verpflichtungen des Bundes bei der Impfstoffbeschaffung gestellt. Der Bund verfolgte bei der Impfstoffbeschaffung folgende Strategie:
1. Zur Bekämpfung der saisonalen Grippe sollen genügend Impfstoffe zur Verfügung stehen.
2. Die Förderung der Entwicklung eines wirksamen Impfstoffes soll mit verschiedenen Partnern auf der ganzen Welt aktiv unterstützt werden.
3. Ein wirksamer Impfstoff soll, sobald möglich, unseren Einwohnern zu einem bezahlbaren Preis und in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Dazu wurden auch Verträge mit Impfstoffherstellern in der Schweiz abgeschlossen. Diese Verträge sind durch den Beitrag an den Forschungs- und Produktionsstandort Schweiz, aber auch durch die Sicherung des Zugangs zu den medizinischen Gütern begründet. Diesbezüglich kommt dem Bundesrat auch eine besondere Verantwortung bezüglich Gesundheitsschutz und Wirksamkeit der entsprechenden Impfstoffe zu.
Die Corona-Krise hat auch den öffentlichen Verkehr und den Schienengüterverkehr getroffen. Der Bundesrat schlägt uns folgende Massnahmen vor:
1. Die Rückzahlung der FinöV-Bevorschussung des BIF wird im Jahr 2020 sistiert.
2. Die maximal zulässigen zwei Drittel des Reinertrags der LSVA werden in den BIF eingelegt.
3. Der BIF kann sich um weitere 150 Millionen Franken verschulden.
4. Es werden 300 Millionen Franken aus den BIF-Reserven eingesetzt.
5. Für die Infrastrukturbetreiberinnen sind Nachträge zu den Leistungsvereinbarungen vorgesehen.
Diese fünf Massnahmen führen insgesamt zu einer Mehrbelastung des ordentlichen Bundeshaushalts im Umfang von 221 Millionen Franken im laufenden Jahr. Mit einem separaten Bundesbeschluss beantragt uns der Bundesrat einen weiteren Nachtrag von 250 Millionen Franken für den Betrieb der Bahninfrastruktur; dies, weil aufgrund nicht fahrender Züge keine Einnahmen generiert werden konnten und die SBB-Baustellen eingestellt wurden. Die Kommission erwartet hier, dass der Anspruch auf eine Auszahlung genau geprüft wird.
Aufgrund des Zusammenbruchs des Luftverkehrs ist es bei Skyguide zu grossen Ertragseinbussen gekommen. Ein Nachtragskredit von 150 Millionen Franken wird für das Jahr 2020 benötigt, und nochmals 250 Millionen nächstes Jahr, um Skyguide finanziell zu stabilisieren. Die 150 Millionen werden zum Eigenkapital von Skyguide geschlagen. Skyguide erfüllt einen hoheitlichen Auftrag, der Luftverkehr würde ohne Skyguide nicht funktionieren. Aufgrund der internationalen Grenzschliessungen des Lockdowns büsst der Luftverkehr ab März um bis zu 95 Prozent gegenüber dem Vorjahr ein. Entsprechend gingen die Erträge von Skyguide aus den Flugsicherungsgebühren zurück; das wäre die Haupteinnahmequelle von Skyguide. Auch für das Jahr 2021 geht man von einem deutlich geringeren Flugverkehr aus. Das schlägt sich natürlich auf die Ertragssituation von Skyguide nieder.
Die Mehrheit der Nachträge, insgesamt 476 Millionen Franken, wird als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. Die Ausnahmebestimmung der Schuldenbremse kommt zur Anwendung, weil es sich bei der Corona-Pandemie um eine aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklung handelt.
Die Nachtragskredite im ordentlichen Haushalt belaufen sich auf 293 Millionen Franken und betreffen vor allem die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds. Knapp 50 Prozent der Nachträge werden in bereits bewilligten Krediten kompensiert. Die Nachträge sind, wie eingangs erwähnt, unbestritten.
Sämtliche vorliegenden Nachtragskredite dienen dazu, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu mildern. Die grosse Mehrheit der Kredite wird daher als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. Deren Bewilligung durch das Parlament bedarf somit eines qualifizierten Mehrs sowie der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte.
Abschliessend möchte ich noch Artikel 12 Absatz 4 FHG in Erinnerung rufen. Bundesrat und Verwaltung haben die zur Verfügung gestellten Mittel nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Dringlichkeit und der Sparsamkeit zu verwenden. Sie müssen für einen wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel sorgen. Dies sage ich vor allem aufgrund der sehr hohen Kredite, die dieses Jahr zusätzlich bewilligt werden sollen.
Die Kommission beantragt Ihnen Zustimmung zu allen Nachtragskrediten. Sie stimmte beiden Bundesbeschlüssen einstimmig zu. Ich danke Ihnen, wenn Sie den Anträgen der Kommission und des Bundesrates folgen.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Der Kommissionssprecher hat die Positionen sehr ausführlich erläutert. Ich beschränke mich auf einige aus unserer Sicht wichtige Punkte.
Wie gesagt, es ist ein Nachtragskredit IIb, den wir Ihnen unterbreiten, also eine ausserordentliche Serie von Krediten im Umfang von 770 Millionen Franken sowie dreizehn Nachtragskrediten. Von diesen 770 Millionen Franken sind 476 Millionen Franken zusätzliche Ausgaben, die wir Ihnen unterbreiten, und 324 Millionen Franken sind eigentlich bereits bewilligte Kredite, die wir in andere Positionen verschieben. Im Zusammenhang mit Covid-19 werden Sie damit zum Budget insgesamt etwas über 31 Milliarden Franken Nachtragskredite bewilligen. Von diesen gut 31 Milliarden Franken - davon gehen wir aufgrund der Hochrechnung von Mitte Jahr aus - brauchen etwa 18 Milliarden Franken, also deutlich weniger, als wir Ihnen unterbreitet haben. Zurückzuführen ist das insbesondere auf die Kurzarbeit, die nicht so hoch ausfällt, wie wir das damals berechnet haben, sowie auf Kurzarbeitsentschädigungen für Selbstständigerwerbende. Diese Positionen werden deutlich tiefer sein, als wir noch im April/Mai geglaubt haben.
Wenn es bei diesen rund 18 Milliarden Franken zusätzliches Defizit bleibt, werden wir das auf dem Amortisationskonto verbuchen; dort ist im Moment ein Überschuss von 3,4 Milliarden Franken verbucht, sodass wir davon ausgehen, dass rund 15 Milliarden Franken zusätzliche ausserordentliche Schulden anfallen, die aus Sicht des Bundesrates dann zu tilgen sind. Wie der Bundesrat schon in Aussicht gestellt hat, wird er Ihnen dann im vierten Quartal einen Vorschlag dazu unterbreiten, sobald diese Zahlen noch weiter plausibilisiert werden können.
Das zur ausserordentlichen Rechnung und zu diesen Nachtragskrediten.
In der ordentlichen Rechnung erwarten wir für dieses Jahr ein Defizit von etwas über 3 Milliarden Franken. Sie erinnern sich: Wir haben Ihnen einen Überschuss von 300 Millionen Franken vorgeschlagen. Diese Verschlechterung ergibt sich, so wie wir das heute beurteilen, insbesondere durch verzögerte Zahlungen. Weil wir auf die Verrechnung von Verzugszinsen verzichten, zeichnet sich ab, dass wir sowohl bei der direkten Bundessteuer wie auch bei der Mehrwertsteuer Verzögerungen haben. Weil wir gemäss Finanzhaushaltgesetz nicht die Forderungen verbuchen, sondern die Zahlungen, gehen wir davon aus, dass etwa 3 Milliarden Franken, die eigentlich dieses Jahr fällig werden, nächstes Jahr verbucht werden. Das führt zu diesem Defizit.
Wir haben auch deutliche Mindereinnahmen. Insbesondere bei der Mehrwertsteuer gehen wir dieses Jahr von einer knappen Milliarde weniger aus. Dann gibt es auch Positionen, die nicht direkt in der Rechnung erscheinen, weil sie direkt in die Fonds eingespiesen werden. Da haben wir tiefere Erträge. Im Moment ist es die Mineralölsteuer, bei der sich die Mobilität auswirkt, die nicht so stark war. Dort werden es rund 500 Millionen Franken weniger sein. Bei der Automobilimportsteuer sind es etwas über 100 Millionen Franken, bei der Autobahnvignette 40 Millionen Franken und bei der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe 60 Millionen Franken BO 2020 E 729 weniger. Das kompensiert sich vielleicht noch, aber auch in diesen Positionen schlagen sich die Folgen der Krise nieder. Das wird dann auch tiefere Einlagen in die Fonds zur Folge haben. Dort entstehen aber keine Probleme, weil sie gut gespiesen sind und weil weniger Projekte ausführungsreif sind, als Kredite zur Verfügung stehen. Man könnte damit sagen, dass die Folgen der Corona-Krise mit zusätzlichen Schulden für den Bundeshaushalt zwar einschneidend sind, sie aber verkraftbar sein dürften, allerdings erst in den nächsten Jahren.
Vielleicht ein ganz kurzer Ausblick auf das nächste Budgetjahr: Wir schlagen Ihnen im Moment ein Budget mit einem Defizit von einer guten Milliarde Franken vor. Dazu werden noch Nachmeldungen von einer guten Milliarde Franken kommen, sodass das Budget für das nächste Jahr dann insgesamt ein Defizit von gut 2 Milliarden Franken ausweisen wird. Das ist besser als die Wirtschaftsleistung im nächsten Jahr, weil die 3 Milliarden Franken, bei denen wir davon ausgehen, dass sie dieses Jahr wegen der Verzugszinsen nicht bezahlt werden, nächstes Jahr folgen müssen. Also ist dieses Jahr das Ergebnis rund 3 Milliarden Franken schlechter als die Wirtschaftsleistung, was sich dann nächstes Jahr auswirkt. Nächstes Jahr ist besser als die Wirtschaftsleistung, und dadurch ergibt sich eine gewisse Glättung.
Wir gehen davon aus, dass wir nicht vor 2024 wieder auf dem Stand von vor Corona sein werden. Wir werden die Finanzpläne also auch in den Folgejahren anpassen müssen mit Defiziten, die aber immer im Rahmen der Schuldenbremse liegen werden. Damit können wir sagen, dass wir diese Schulden ohne Steuererhöhungen tilgen können. Sollten Sparprogramme notwendig sein, müssten diese nicht im nächsten oder im übernächsten Jahr in Kraft gesetzt werden, wenn die Wirtschaft wieder den Aufschwung braucht. Das ist aber alles mit Unsicherheiten behaftet. Mit Wirtschaftsprognosen, die im Monatsrhythmus ändern, werden wir unsere Rechnungen laufend anpassen müssen. Wichtig ist aus unserer Sicht insbesondere eine hohe Finanzdisziplin. Es macht mir etwas Sorge, wie leichtfertig oder besser wie leicht man in der Corona-Krise Geld verteilt. All das sind noch nicht bezahlte Steuern; es wird uns wieder einholen. Wir müssen uns immer bewusst sein, dass wir so rasch und kraftvoll reagieren konnten, weil wir einen geordneten Finanzhaushalt hatten. Wir haben diesen geordneten Finanzhaushalt wiederherzustellen, damit die Schweiz handlungsfähig ist. Wir wissen nicht, welche Krise als Nächstes kommen wird, aber dass eine kommt, wissen wir, davon können wir eigentlich ausgehen. Stabilität und hohe Finanzdisziplin sind also angezeigt.
Ich komme noch kurz zu den Nachtragskrediten im Einzelnen: Wir schlagen Ihnen 288,5 Millionen Franken für die Übernahme der Covid-19-Tests vor. Wir haben uns mit den Kantonen fast schon geeinigt, dass der Bund diese Tests vollständig übernimmt und dafür keine Ertragsausfälle der Spitäler; das soll Sache der Kantone sein. Damit sind noch nicht ganz alle zufrieden, wie ich gehört habe, aber das ist die Haltung des Bundesrates. Damit ist sichergestellt, dass diese Tests sofort erfolgen können, ohne Diskussionen über Zahlungen. Wir wollen möglichst viele Leute testen.
Im Budget des nächsten Jahres erhalten Sie dann noch einmal den gleichen Betrag. Damit ist sichergestellt, dass Tests erfolgen können und keine Diskussionen über Zahlungen entstehen; das geht zulasten des Bundes. Das sind diese 288,5 Millionen, die wir Ihnen hier beantragen.
Es geht dann um eine Einlage in den Bahninfrastrukturfonds, 221 Millionen Franken für Ausfälle im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Diese ist eigentlich unbestritten und entspricht auch Forderungen aus dem Parlament.
Dann geht es um die Rekapitalisierung von Skyguide, Herr Hegglin hat darauf hingewiesen. Wir beantragen Ihnen hier eine Aufstockung des Eigenkapitals um 150 Millionen Franken für dieses Jahr, und wir werden Ihnen mit der Nachmeldung für das Budget für das nächste Jahr noch einmal 250 Millionen Franken beantragen. Bei Skyguide ist der Flugbetrieb praktisch völlig zusammengebrochen. Es handelt sich um eine hoheitliche Aufgabe. Wir sind mit Skyguide im Kontakt, auch bezüglich Kosteneinsparungen. Skyguide rechnet damit, dass man auch im Jahr 2024 noch nicht auf den Erträgen der Zeit vor Covid-19 sein wird. Im Flugbereich sind die Prognosen nicht sehr, sehr zuversichtlich. Bei Skyguide geht es darum, dass die flexiblen Anteile der Löhne bereits für dieses Jahr und für die nächsten Jahre gekürzt werden. Das ergibt Einsparungen von 36 Millionen Franken. Der Bundesrat als Eigner fordert von Skyguide Einsparungen von 90 Millionen Franken.
Gleichzeitig fordern wir Skyguide auf, mit den Gewerkschaften das Pensionsalter zu erhöhen. Bei Skyguide ist das Pensionsalter der Fluglotsen immer noch bei 56 Jahren. Das erachten wir in Anbetracht der Diskussionen, die wir sonst führen, als nicht mehr angebracht. Die Erhöhung würde dazu führen, dass die Kostenstruktur bei Skyguide verbessert wird und die Ertragsfähigkeit ebenfalls. Wenn wir insgesamt 400 Millionen Franken Steuergelder zur Verfügung stellen, dann sind die Forderungen, die im Raum stehen, sicher berechtigt.
Es gibt weitere Positionen. Beim Bundesamt für Gesundheit steigt der Funktionsaufwand um gut 30 Millionen Franken, um all diese Aufträge, Expertisen usw., die dieses Jahr erfolgen mussten, bezahlen zu können. Sonst gibt es eigentlich keine ausserordentlichen Aufwendungen.
Die Lagerhaltung von Ethanol finden Sie ebenfalls aufgelistet. Wir sollten dann infolge dieser Nachtragskredite auf Stufe Eidgenossenschaft auch in ausserordentlichen Lagen einen Vorrat an Ethanol für etwa drei Monate haben. Wir gehen davon aus, dass die Vorräte auch bei den Privaten aufgestockt werden, sodass wir dann wahrscheinlich über einen Vorrat für fünf bis sechs Monate verfügen sollten, wenn das abgeschlossen ist.
Das kurz zu diesen Nachtragskrediten. Sie entsprechen der laufend gemachten Berichterstattung über die Notwendigkeit, diese Krise zu finanzieren.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Wir haben somit aus unserer Sicht eigentlich eine erste Phase abgeschlossen. Wir haben mit diesen Sofortmassnahmen einen Teppich gelegt. Wir arbeiten zusammen mit den Kantonen jetzt an sogenannten Härtefällen, wie z. B. Veranstaltungen. Wir sind dort der Meinung, dass die Kantone einbezogen werden müssen, weil sie auch entsprechende Auflagen und Bewilligungen verfügen können. Dort sind im Einzelfall mit einer Bewilligung oder Nichtbewilligung Lösungen zu finden. Was kann bewilligt werden? Gibt es allenfalls Ausfälle? Wo gibt es Härtefälle? Es besteht eine Arbeitsgruppe zwischen Bund und Kantonen. Die nächste Etappe erfolgt dann aus unserer Sicht nicht mehr flächendeckend, aber das werden Sie anschliessend im Covid-19-Gesetz beraten.
Wir sind der Meinung, dass der Teppich gelegt ist. Mit den Kantonen muss in den Details mit spezifischen Massnahmen nach Lösungen gesucht werden. Diese können regional sein. Der Bund wird das unterstützen können. Sie können auch branchenbezogen sein. Unserer Meinung nach sind die Kantone auch bei der Eruierung dieser Probleme gefordert - das vielleicht noch als Ergänzung.
Damit würde ich Sie bitten, unsere Nachtragskredite zu bewilligen.
Stöckli Hans · P-M · Conseil des Etats · Berne · Groupe socialiste
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Adopté
2. Arrêté fédéral IIa concernant le supplément IIb au budget 2020
L'entrée en matière est acquise de plein droit BO 2020 E 730
Discussion par article
Titre et préambule, art. 1-5
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Adopté
Art. 3
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Bei Artikel 3 müssen wir gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe c der Bundesverfassung über den ausserordentlichen Zahlungsbedarf abstimmen. Es ist die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte erforderlich.
Vote
Ausserordentlicher Zahlungsbedarf
Besoin de paiement extraordinaire
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 11 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 8 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 4 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 3 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 33 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
Gea: Lösen der Ausgabenbremse
Na: Ablehnung
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
La majorité qualifiée est acquise
Vote
Art. 4
Frein aux dépenses
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 11 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 8 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 3 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 4 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 33 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
Gea: Lösen der Ausgabenbremse
Na: Ablehnung
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
La majorité qualifiée est acquise
Vote
Vote sur l'ensemble
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 11 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 8 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 6 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 4 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 4 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 33 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Stöckli Hans · P-M · Conseil des Etats · Berne · Groupe socialiste
4. Arrêté fédéral III concernant les prélèvements sur le fonds d'infrastructure ferroviaire pour l'année 2020
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Discussion par article
Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Adopté
Vote
Vote sur l'ensemble
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 11 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 8 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 6 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 4 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 3 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 32 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)