20.003
Compte d'Etat 2019
Hegglin Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
BO 2020 E 1156Gerne berichte ich zum Rechnungsabschluss 2019. Normalerweise behandeln wir den Rechnungsabschluss des vergangenen Jahres in der Sommersession. Vorgängig prüfen die Subkommissionen jeweils an Visiten und Sondersitzungen die Abschlüsse und Ergebnisse mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Departemente. Dabei hätten sie dieses Jahr einen sehr erfreulichen Ertragsüberschuss prüfen können. Der Bundeshaushalt schloss das Jahr 2019 mit einem hohen ordentlichen Überschuss von 3,1 Milliarden Franken ab. Budgetiert gewesen waren 1,2 Milliarden. Die Verbesserung ist je zur Hälfte auf höhere Einnahmen und auf tiefere Ausgaben zurückzuführen. Vor allem die Verrechnungssteuer und die direkte Bundessteuer verzeichneten Mehreinnahmen, wobei die Finanzverwaltung für eine bessere, periodengerechte Abgrenzung der Verrechnungssteuer ein neues Modell anwendete. Die Mehrwertsteuer blieb unter den Erwartungen. Auf der Aufwandsseite blieben vor allem die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt, die Sicherheit und den Verkehr unter den veranschlagten Werten.
In den vergangenen Jahren war das Rechnungsergebnis meistens viel besser als der Voranschlagswert. Einzig im Jahr 2014 lag das Rechnungsergebnis leicht unter dem Voranschlagswert. Aus heutiger Sicht scheinen solche Ergebnisse und Zahlen aus einer anderen Zeit zu stammen.
Dieses Jahr verlief der Prüfprozess völlig anders. Der Lockdown und die Absage aller Sitzungen im Frühjahr verhinderten einen geordneten Ablauf. Der Ablauf war neu zu organisieren. Weil die Rechnung eine Rückwärtsbetrachtung ist, erlaubten wir uns, gemäss Absprache unter den Finanzkommissionspräsidenten und mit der Ratsleitung, die Prüfung der Rechnung mit der Prüfung des Voranschlages 2021 zusammenzulegen. Einerseits war das ein Synergiegewinn, andererseits aber auch eine echte Herausforderung, vor allem für die neuen Ratsmitglieder, die erstmals die komplizierte Rechnungslegung des Bundes zu prüfen hatten.
Nichtsdestotrotz können wir bestätigen, dass die Rechnung ordnungsgemäss geführt ist. Die Finanzkontrolle hat in ihrem Prüfbericht nur eine Einschränkung bezüglich der periodengerechten Abgrenzung der Verrechnungssteuerguthaben in der Finanzierungsrechnung vermerkt. Diese Einschränkung dürfte aber aufgrund einer vorgesehenen Änderung des Finanzhaushaltgesetzes in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören. Ansonsten attestierte die Finanzkontrolle der Finanzverwaltung eine vorzügliche Rechnungsführung.
Verbunden mit der Rechnung prüfen die Finanzkommissionen auch die verselbstständigten Einheiten des Bundes. Es sind dies z. B. die Finma, die Sifem AG, das Metas, die Innosuisse, die Pro Helvetia, die Swissmedic und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, um einige zu erwähnen. Weiter möchte ich noch die Compenswiss erwähnen, den Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO. Diese Institutionen sind zwar nicht Teil des Bundesbudgets, erfüllen aber eine öffentliche Aufgabe. Die Finanzkommissionen und die Geschäftsprüfungskommissionen üben die Oberaufsicht über die Wahrnehmung der Eignerrolle durch den Bundesrat aus. Insgesamt kann ich festhalten, dass wir von den geleisteten Arbeiten einen guten bis sehr guten Eindruck erhalten haben.
Weiter enthält der Bundeshaushalt sehr viele Subventionen. Artikel 5 des Subventionsgesetzes verpflichtet den Bundesrat, sämtliche Subventionen mindestens alle sechs Jahre BO 2020 E 1157 zu überprüfen und dem Parlament Rechenschaft abzulegen. Dieses Jahr war das UVEK an der Reihe. Das UVEK ist für 58 Subventionskredite verantwortlich. Davon wurden 49 überprüft. Bei 11 Subventionen wurde ein Handlungsbedarf erkannt. Diese 11 Subventionen sollen in nächster Zeit dann vertiefter überprüft werden.
Ein wesentlicher Teil der Finanzoberaufsicht der beiden Finanzkommissionen betrifft auch die Informatikführung. Die Kommissionen haben diese im Nachgang zu den Arbeiten der Arbeitsgruppe Insieme verstärkt. Im Rahmen der Staatsrechnungssitzungen wird auch die IKT-Führung der Departemente sowie ein Projekt aus einem Amt pro Departement geprüft. Aufgrund der speziellen Situation in diesem Jahr haben sich die neu zusammengesetzten Kommissionen auf die IKT-Führung der Generalsekretariate beschränkt. Im Frühjahr 2021 werden dann wieder einzelne Projekte geprüft werden. Insgesamt haben wir einen guten Eindruck von der Führung der Projekte erhalten. Die verantwortlichen Personen sind für die speziellen Anforderungen sensibilisiert. Bei den finanziellen und vor allem bei den personellen Ressourcen bestehen aber nach wie vor Engpässe, was zu Projektverzögerungen führen kann.
Mit der Nachmeldung vom 25. September beantragt der Bundesrat eine Änderung betreffend die Verbuchung des Ertragsüberschusses. Die Ausgaben des Bundes blieben 2019 um 3,134 Milliarden unter dem Höchstbetrag für die Gesamtausgaben gemäss Schuldenbremse. Davon waren 927 761 104 Franken bereits im Voranschlag 2019 vorgesehen. Dieser Betrag soll in Anwendung von Artikel 17c des Finanzhaushaltgesetzes nachträglich dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden, da dieses wegen der hohen ausserordentlichen Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie per Ende 2020 einen hohen Fehlbetrag ausweisen wird. Ein analoges Vorgehen wurde bereits 2010, im Einführungsjahr der Ergänzungsregel, gewählt. Zu diesem Zweck muss Artikel 2 des Bundesbeschlusses über die eidgenössische Staatsrechnung mit einem neuen Absatz 1 ergänzt und müssen die Beträge angepasst werden. Die Finanzkommission ist mit diesen Änderungen einverstanden. Sie empfiehlt Ihnen die Staatsrechnung 2019 mit den Bundesbeschlüssen I, II und III einstimmig zur Annahme.
Schliessen möchte ich meine Ausführungen mit dem besten Dank an den Bundesrat und an die Verwaltung und an deren Mitarbeitende für die pflichtbewusste Erledigung ihrer Aufgaben.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Der Berichterstatter hat Ihnen die Zahlen genannt. Ich möchte vielleicht noch auf zwei Trends hinweisen.
Wenn wir höhere Einnahmen hatten, die zu diesem Ergebnis geführt haben, dann sind dafür insbesondere zwei Komponenten zu nennen: Zum einen sind es die Verrechnungssteuern, zum andern sind es die direkten Bundessteuern aus Unternehmensgewinnen. Beides kommt aus den grossen Unternehmen, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Wir müssen das einfach immer wieder im Auge behalten und uns dessen bewusst sein: Diese grossen Unternehmen zahlen nicht nur viel Steuern, sondern sie bieten auch Arbeitsplätze und beziehen Produkte von vielen KMU. Das Bashing gegen Grossbetriebe, das in letzter Zeit stattgefunden hat, macht mir ein wenig Sorgen. Daher möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Dank den Grossbetrieben, die Steuern bezahlen und Leute beschäftigen, hat die Schweiz in den letzten Jahren diese Überschüsse erzielt. Das ist der eine Trend.
Als Zweites möchte ich darauf hinweisen - und das war schon in der Rechnung 2019 sichtbar -, dass die Wirtschaft sich doch zunehmend etwas seitwärts bewegt. Wir hatten fast eine Milliarde Franken weniger Mehrwertsteuereinnahmen, als wir budgetiert hatten, und das setzt sich dann im Jahr 2020 fort. Das sind so Zeichen, die doch darauf hindeuten, dass wir in Bezug auf die Steuereinnahmen die ganz guten Zeiten vielleicht eher hinter uns als vor uns haben.
Das wären die beiden Trends, auf die ich aufmerksam machen wollte.
Ebenfalls erwähnt wurde dieser Punkt: Wir haben ein Ausgleichskonto, und darauf verbuchen wir alle Überschüsse, die entstanden sind. Dieses Ausgleichskonto hat einen Stand von rund 28,5 Milliarden Franken; das ist das, was wir in den letzten fünfzehn Jahren durch die Überschüsse sozusagen zusammengespart haben. Und dann haben wir das Amortisationskonto, darauf werden die ausserordentlichen Positionen verbucht. Der Bundesrat hat Ihnen mit dem Nachtrag vorgeschlagen, die strukturellen Überschüsse, die bisher auf dem Ausgleichskonto verbucht wurden, in Zukunft neu auf das Amortisationskonto zu verbuchen. Das bedeutet: Wenn wir Ihnen die Botschaft für den Abbau der Schulden unterbreiten, sind die abzubauenden Schulden tiefer, weil wir die strukturellen Überschüsse jetzt auf diesem Konto verbuchen. Mit dieser Nachmeldung ist auf diesem Konto jetzt ein Betrag von etwa 4,3 Milliarden Franken vorhanden. Dieser wird dann von den Schulden abgezogen werden können, und dann verbleibt der Restbetrag dieser ausserordentlichen Schulden, der aus Sicht des Bundesrates abzubauen ist. Der Stand des Ausgleichskontos, auf dem all diese Überschüsse aufgelistet waren, beträgt dann nicht mehr 28,5 Milliarden Franken, sondern nur noch 27,7 Milliarden - er sinkt also. Es ist eine rein buchhalterische Aktion, die wir hier vornehmen, die aber den Abbau der Schulden ein wenig erleichtern sollte.
So viel zur Nachmeldung. Sie wurde kaum beachtet, sie wird dann aber in der Diskussion über den Schuldenabbau - die Vernehmlassung dazu sollten wir Anfang nächstes Jahr starten - eine Rolle spielen.
Kuprecht Alex · P-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
L'entrée en matière est acquise de plein droit
1. Rechnung der Verwaltungseinheiten
1. Compte des unités administratives
Adopté
2. Arrêté fédéral I concernant le compte d'Etat de la Confédération pour l'année 2019
Discussion par article
Titre et préambule, art. 1-5
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Adopté
Vote
Vote sur l'ensemble
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 12 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 9 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 9 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 6 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 3 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 39 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Kuprecht Alex · P-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
3. Arrêté fédéral II concernant le compte du fonds d'infrastructure ferroviaire pour l'année 2019
Discussion par article
BO 2020 E 1158Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Adopté
Vote
Vote sur l'ensemble
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 12 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 10 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 8 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 6 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 3 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 39 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Kuprecht Alex · P-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
4. Arrêté fédéral III concernant le compte du fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération pour l'année 2019
Discussion par article
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Adopté
Vote
Vote sur l'ensemble
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 12 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 10 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 9 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 6 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 3 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 40 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)