20.3665
Transparenz bei den Arbeitslosenkassen
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Prelicz-Huber, Feri Yvonne, Gysi Barbara, Maillard, Meyer Mattea, Porchet, Wasserfallen Flavia, Weichelt-Picard)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Prelicz-Huber, Feri Yvonne, Gysi Barbara, Maillard, Meyer Mattea, Porchet, Wasserfallen Flavia, Weichelt-Picard)
Rejeter la motion
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Sauter Regine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen zu den Leistungsvereinbarungen mit den Arbeitslosenkassen zu überprüfen und dahingehend anzupassen, dass die Effizienz und die Transparenz der Arbeit der Kassen erhöht wird. Zu diesem Zweck sollen international bewährte Benchmarking-Methoden hinsichtlich Einnahmen, Leistungen, Verrechnung und Effizienz eingeführt werden. Die Benchmarking-Ergebnisse, die jeder Kasse eindeutig zugeordnet werden können, sollen dann jährlich veröffentlicht werden. Zudem soll das bestehende Bonus-Malus-System so angepasst werden, dass die gemäss Benchmarking sehr effizienten Kassen entsprechend belohnt und die sehr ineffizienten Kassen effektiv sanktioniert werden. Schliesslich soll das intransparente System der Pauschalvergütung abgeschafft werden. In künftigen Leistungsvereinbarungen sollen nur noch die Effektivkosten verrechnet werden dürfen. Schliesslich soll es den Arbeitslosenkassen untersagt sein, ihren Tätigkeitsbereich auf ein bestimmtes Gebiet und/oder einen bestimmten Personen- oder Berufskreis zu beschränken.
Ihre SGK beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die vorliegende Motion anzunehmen, um die Steuerung der Arbeitslosenkassen weiter zu stärken. Sie anerkennt, dass mit den überarbeiteten Leistungsvereinbarungen für die Arbeitslosenkassen Verbesserungen erzielt worden sind und somit ein effizienter und qualitativ hochstehender Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes erreicht werden kann.
Gerade bei den Pauschalvergütungen identifiziert die Kommission aber zusätzlichen Handlungsbedarf. Früher mögen solche Abrechnungsmethoden angezeigt gewesen sein. Heute muss man aber definitiv davon Abstand nehmen, denn sie sind intransparent und widersprechen den Grundsätzen der Good Governance. Spätestens im Jahr 2021 muss die Digitalisierung auch bei der letzten Arbeitslosenkasse Einzug halten, wodurch eine pauschale Abrechnung auch faktisch unnötig wird. In zukünftigen Vereinbarungen sollen nur noch die effektiven Kosten abgerechnet werden dürfen. Um die Transparenz weiter zu steigern, sollen zudem zusätzliche Benchmarking-Methoden eingeführt werden. Angesichts der hohen Summen muss es möglich sein, effiziente und weniger effizient arbeitende Kassen zu identifizieren und bei letzteren auf Verbesserungen in Verwaltung und Ablauf hinzuwirken.
Die Minderheit der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Sie erachtet einerseits die in der Motion genannten Forderungen, etwa in Bezug auf die Einführung von Kostenbenchmarks, als bereits erfüllt. Andererseits hält sie eine Einschränkung des Tätigkeitsbereichs der Arbeitslosenkassen für nicht zielführend. Vielmehr könne gerade eine Reduktion des Tätigkeitsbereichs auf ein geografisches Gebiet zu mehr Bürokratie führen.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, diese Motion abzulehnen. Klar sind auch wir für Transparenz und selbstverständlich für eine Entschädigung nur für die erbrachten Leistungen. Trotzdem ist diese Motion unnötig, sogar schädlich und könnte ein Bumerang sein. Gesetzlich ist alles erfüllt. En passant: Es ist ja schon interessant, dass nur hier bei den Arbeitslosenkassen Transparenz kommen soll, nicht aber bei den Krankenkassen, den Pensionskassen, den Lebensversicherungen, der dritten Säule. Sind da vielleicht andere Interessen vorhanden?
In der Begründung der Motion wird klar: Es geht hier um ein Bashing gegen die Unia-Arbeitslosenkasse. Die Begründung ist teilweise geradezu eine Frechheit. Die Unia hat nie eine Kampagne gegen den Bundesrat gemacht und einfach dazu aufgerufen, Betriebe herunterzufahren oder zu schliessen. Das ist einfach nicht wahr. Richtig ist aber, dass es einen Aufruf für den Gesundheitsschutz gab. Das Runterfahren und Schliessen von Betrieben war und ist die zweite Priorität. Erste Priorität haben die Schutzkonzepte. Dieser Aufruf war dringend.
Die Interventionen seitens des Gewerkschaftsbundes, seitens der Unia und auch seitens meiner Gewerkschaft, des VPOD, waren dringend nötig. Ohne sie hätten wir wesentlich mehr erkrankte und auch verstorbene Menschen zu beklagen. Es war im Hintergrund in Gesprächen, aber eben auch öffentlich sehr viel Druck nötig für die Schutzkonzepte, für den Schutz von speziell vulnerablen Personen. Leider geschah die Umsetzung der Schutzkonzepte in verschiedenen Betrieben sehr zögerlich. Immer noch gibt es schwarze Schafe. Es müsste deutlich mehr kontrolliert werden.
Es ist ebenfalls eine Frechheit zu sagen, die Unia verdiene an ihren arbeitslosen Menschen. Das ist nicht wahr. Es wird kein Franken verdient. Das ist dem SECO und auch Ihnen, wenn Sie wollen, aus den Zahlen klar und transparent ersichtlich.
Heute ist die gesetzliche Regelung so, dass man eine Detailabrechnung oder die Pauschale haben kann. Die Pauschalen machen Sinn: Sie sind der Durchschnitt der eigentlichen Kosten. Ab 2020 liegen sie für die Unia sogar unter den durchschnittlichen Kosten. Das wird auch in Zukunft so sein. Selbstverständlich gibt es auch bei den Pauschalen immer eine Detailaufstellung im Hintergrund, damit bei Kontrollen die Zahlen geliefert werden können. Ab 2020 ist auch die Detailaufstellung vorhanden: Die Unia hat ihre Aufgabe bereits gemacht, Transparenz ist also längst gewährleistet.
Über die Pauschalen aber, und da gibt es einen Fehler in den Unterlagen, haben wir mehr Effizienz, weil es nicht teurer werden darf. Das wird einfach nicht bezahlt. Trotzdem muss gute Qualität geboten werden, sonst ist die Klientel weg, weil die Wahl der Kasse frei ist. Eine Abschaffung der Pauschale wäre also wider die Effizienz. Dies würde mehr Bürokratie bedeuten, ganz so, wie es die FDP sonst nicht will.
Wenn wir die Detailabrechnungen anschauen, dann sehen wir auch, dass die Pauschalen günstiger sind als viele Detailabrechnungen. Das Bonus-Malus-System ist bereits da, die Unia hat ihr System bereits umgestellt. Ein Benchmarking muss sie nicht scheuen. Was aber der grosse Bumerang ist, ist die Einschränkung der regionalen Möglichkeiten, welche einer Verunmöglichung der Weiterführung von kantonalen Kassen gleichkommt; dies gilt nicht für die Unia, die bereits aus vielen Kassen eine Kasse mit sechzig Standorten gemacht hat. Haben Sie das bedacht? Mit Ihrem Bashing gegen die Unia verhindern Sie kantonale Arbeitslosenkassen oder zwingen diese zu einem Ausbau in der ganzen Schweiz, was ja wohl keinen Sinn macht.
Diese Motion ist absolut unnötig, sie ist ein Bumerang und wider den Wettbewerb. Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen, ganz im Widerspruch zu den Erwägungen der Kommissionsmehrheit, in welchen sich ein Fehler eingeschlichen hat.
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Frau Kollegin, im Kanton Aargau haben mich mehrere Gastronomen angeschrieben und haben mir mitgeteilt, dass sie gegen zehn Monate warten mussten, weil sie von der Unia-Arbeitslosenversicherung die Entschädigungen für Kurzarbeit nicht bekommen haben. Man habe ihnen geantwortet, die Unia habe nur eine Stelle für diese Arbeit und diese Person sei total überlastet. Die kantonalen Arbeitslosenkassen haben korrekt sofort ausbezahlt. Können Sie das bitte begründen? Denn die Unia kriegt für ihre Arbeiten äusserst viel Geld und jetzt in dieser Zeit sogar noch viel, viel mehr Geld.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Danke für diese Frage, Herr Kollege Portmann. Es gab sechzig kleine Unia-Kassen. Gewisse sind sehr breit ausgestattet, andere, wie im Aargau, weniger. In der Realität hat die Unia aber gerade einmal 7 Prozent der Kurzarbeitszeitgesuche bearbeitet, alle anderen waren vornehmlich bei den kantonalen Kassen. In Genf und Zürich war es genau umgekehrt: Da waren die kantonalen Kassen völlig überfordert, und die Unia hat die Arbeit, ohne dass sie das musste, von den kantonalen Kassen übernommen. Im Aargau war es leider umgekehrt, da konnte die Unia nicht alles leisten, weil sie zu klein war. Sie hat die kantonale Kasse gebeten, das zu übernehmen. Da hat es vielleicht Verzögerungen gegeben, aber nicht, weil die Unia nicht gut gearbeitet hat.
Strupler Manuel · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Kollegin, Sie sind eine Nationalrätin aus dem Kanton Zürich und haben hier klar und deutlich gesagt, dass die Unia nicht gefordert hat, Baustellen zu schliessen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie von der Petition in Zürich - von der Unia lanciert und von über 10 000 Personen unterschrieben -, die die Regierung des Kantons Zürich auffordert, die Baustellen zu schliessen, nichts wussten?
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Wenn Sie meinen Ausführungen zugehört haben, lieber Herr Kollege, dann haben Sie gehört, weshalb diese Petition gemacht werden musste: weil sich die Arbeitgebenden damals geweigert haben, auf dem Bau Schutzkonzepte einzuführen. Deshalb kam diese Forderung. Hätten die Arbeitgebenden sofort die Schutzkonzepte umgesetzt, wäre diese Forderung so nicht gekommen.
Rüegger Monika · Mit-F · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin, ist Ihnen bewusst, dass sich gerade die Unia bei meiner Petition "Beizen für Büezer" geweigert hat, mit allen Vertragspartnern an einen Tisch zu sitzen, um eine Lösung zu finden? Sie hat sich geweigert und fand, dieses Unterfangen sei ein Blödsinn, das brauche es überhaupt nicht. Geben Sie mir recht, dass die Unia diesen Arbeitern jeden Monat Geld abknöpft, aber in der Krise nicht für sie da ist?
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Das kann ich überhaupt nicht unterstützen. Die Unia war wie alle anderen Gewerkschaften sehr aktiv in der Unterstützung der Mitarbeitenden. Sie war aktiv beim Kampf hier im Rat um das Covid-19-Gesetz, bei dem Ihre Fraktion jeweils nicht mitmacht. Wir wollen konkrete Massnahmen, die die Leute wirklich unterstützen. Von Abzockerei kann nirgendwo die Rede sein.
Tuena Mauro · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Prelicz-Huber, Sie haben die Frage von Herrn Strupler nicht beantwortet. Sie haben die Petition für sämtliche Baustellen gemacht, auch für jene - und es waren sehr viele -, bei denen die Schutzkonzepte eingehalten wurden. Warum?
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Noch einmal, die Petition kam aus folgendem Grund: Es gibt immer wunderbare Beispiele von Baustellen - die haben wir seitens der Gewerkschaften auch immer wieder zitiert -, die genau das machen, was sie tun sollten, nämlich Schutzkonzepte erstellen. Aber leider gibt es auch heute noch Baustellen ohne jegliche Schutzkonzepte.
Parmelin Guy · BPR-M · Bundesrat · Waadt
La motion Müller Damian 20.3665 exige davantage de transparence en matière de frais d'administration des caisses de chômage, en particulier au sein de la caisse de chômage Unia, la seule actuellement qui a choisi l'indemnisation forfaitaire des frais d'administration.
Le Conseil fédéral soutient l'objectif de transparence dans ce domaine. Il souligne toutefois que cette transparence est déjà mise en oeuvre dans le cadre de l'accord actuel passé avec les caisses de chômage. En effet, cet accord prévoit que les caisses de chômage qui décomptent leurs frais forfaitairement doivent présenter leurs frais d'administration effectifs à l'organe de compensation de l'assurance-chômage sur demande. Pour l'exercice 2020, la caisse de chômage Unia présentera donc ses frais effectifs à l'organe de compensation pour la première fois, instaurant ainsi la transparence exigée. Sur ce point, il n'est donc pas nécessaire de modifier la loi.
La motion vise également à ce que le système de bonus-malus soit adapté afin de renforcer les incitations à gérer les caisses avec davantage de rentabilité et à ce que le système du décompte forfaitaire des frais d'administration soit supprimé.
Je dois cependant attirer votre attention sur le fait que le système qui produit actuellement l'incitation la plus forte à une exécution efficiente du mandat des caisses de chômage est précisément le système du forfait. En effet, dans le cadre du système forfaitaire, lorsque les frais d'une caisse de chômage dépassent le montant fixé par l'unité de prestation, le malus se monte à 100 pour cent. A l'inverse, lorsque les frais d'une caisse sont inférieurs au "benchmark" établi, le bonus est aussi de 100 pour cent. La suppression du système forfaitaire diminuerait donc globalement les incitations à l'efficience pour les caisses de chômage.
Enfin, la motion vise à interdire aux caisses de chômage de limiter leurs activités à une région particulière ou à certaines catégories de personnes. Il faut souligner à ce propos qu'aucune caisse de chômage ne limite son activité à un groupe de personnes ou de professions en particulier. En revanche, certaines caisses ne sont actives que dans une région spécifique. Les raisons à cela sont historiques et surtout linguistiques. Si l'on demande à ces caisses de choisir entre une activité dans toute la Suisse et stopper leur activité, il faut s'attendre à ce que certaines d'entre elles arrêtent leur activité. Il en résulterait des parts de marché plus élevées pour les caisses de chômage privées restantes, moins de concurrence entre les caisses et moins d'incitations à l'innovation et à l'efficience.
En résumé, nous pouvons dire que la transparence peut déjà être assurée à partir de cette année en ce qui concerne les frais d'administration de la caisse d'assurance-chômage UNIA. Le système actuel de bonus/malus récompense déjà les fondateurs des caisses très efficientes et il sanctionne ceux qui ne le sont pas. Enfin, imposer aux caisses d'assurance-chômage privées un élargissement de leur domaine d'activité à toute la Suisse ferait de facto baisser la concurrence.
En conclusion on peut dire que les intentions visées par la motion sont bonnes, mais que les moyens utilisés ne sont pas idoines.
Le Conseil fédéral vous propose donc pour ces raisons de la rejeter.
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit Prelicz-Huber und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 115 Stimmen
Dagegen ... 60 Stimmen
(1 Enthaltung)
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Ich danke Ihnen für diese produktive Woche und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende - bleiben Sie gesund!
Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr
La séance est levée à 12 h 55