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Verletzung des Spezialitätsprinzips im Rahmen der Amtshilfe in Steuersachen zwischen der Schweiz und Indien sowie anderen Staaten

Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Der Interpellant ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates nicht befriedigt und beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bin froh, dass bei Interpellationen nicht auch noch die Möglichkeit besteht, diese an die Kommission zu überweisen. Interpellationen sind ja auch unsere Art, Anfragen zu machen, und ich bin natürlich von der Antwort des Bundesrates in materieller Hinsicht nicht befriedigt.

Indien stellt seit 2012 Amtshilfegesuche - ich nehme jetzt Indien als Beispiel, es geht ja generell um die Verletzung des Spezialitätsprinzips, aber Indien ist das Land, wo eben mittlerweile gestohlene Falciani-Daten gelandet sind. Zu Beginn wurden über 540 Gesuche von der ESTV abgelehnt, da diese auf gestohlenen Daten basierten. In der Folge geriet die Schweiz unter internationalen Druck. Der Bundesrat hat eine Lockerung des Amtshilfegesetzes beantragt. Diese Lockerung hätte ermöglicht, eben auch gestohlene Daten zu liefern bzw. dort Amtshilfe zu leisten. Das Bundesgericht hat sich in seinem Urteil auch darauf berufen, auf die Position des Bundesrates und das bestehende Gesetz. Nur ist dabei etwas vergessen gegangen: Das Parlament hat die vom Bundesrat vorgesehene Lockerung nämlich abgelehnt. Man weiss einfach, dass munter Daten geliefert werden, seit das Bundesgericht diese Auslegung gemacht hat. Offenbar wird es auch nicht kontrolliert - so muss ich es der Antwort entnehmen auf die Frage, ob die Daten aus gestohlenen Datensätzen stammen oder nicht -, bzw. man liefert einfach, was die anderen wollen. So verstehe ich eigentlich unser Amtshilfegesetz nicht.

Ich finde, dass es vor allem ein Vertrauensbruch gegenüber dem Willen des Parlamentes ist. So muss man davon ausgehen, dass nach wie vor Daten in Indien oder in anderen Ländern landen, die auf gestohlenen Materialien respektive Daten basieren.

Es hat einige Juristen hier drin, die bestätigen können: Wenn Aufnahmen oder Abhöraktionen gemacht wurden, die illegal waren, dürfen diese vor Gericht nicht verwendet werden. Aber hier gehen wir grosszügig über solche Dinge hinweg. Ich finde das einfach verantwortungslos!

Ich bin aber auch von der Antwort des Bundesrates respektive der Verwaltung etwas desillusioniert worden. Wahrscheinlich müsste es einen gesetzgeberischen Anlauf geben. Da müssen wir den Leuten klaren Wein einschenken. Wenn wir auf der Basis von gestohlenen Daten Amtshilfe leisten, systematisch, wie das offenbar seit dieser Auslegung durch das Bundesgericht passiert ist, dann können wir geradeso gut den Rechtsstaat dem Konkursrichter melden. Ich bin völlig unbefriedigt von der Situation und habe damit meinen Frust auch loswerden können. Ich will Ihnen aber nicht den Appetit verderben und höre darum mit dieser betrüblichen Geschichte auf.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Es ist ein Geschäft, mit dem wir uns nicht nur im Rahmen dieser Interpellation beschäftigen. Es gehört hier zu den Besonderheiten, dass man sagt, man habe etwas gehört, aber dass es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, sondern nur einen Dunstkreis. Viele haben schon etwas gehört, oder man hat davon gehört.

Wir sind den Hinweisen nachgegangen - Sie haben das Vereinigte Königreich und Deutschland angeführt. Es waren keine Verletzungen des Spezialitätsprinzips, die diese beiden Länder angemahnt haben, sondern das geschah in einem anderen Zusammenhang. Es gibt auch das Bundesverwaltungsgericht, das den Fällen nachgegangen ist, und es wurden alle im Zusammenhang mit Indien entsprechend abgelehnt. Es sind offenbar weitere Fälle auch beim Bundesgericht hängig; da haben wir noch keine Hinweise.

Das genügt uns aber nicht. Wir bewegen uns im Rahmen der Amtshilfe, die vom Parlament bewilligt wurde, und wir überprüfen das auch, soweit wir das können. Solange wir aber nur vom Hörensagen her etwas vorliegen haben, besitzen wir keine genügenden Hinweise, um auch zu reagieren. Wenn Sie konkrete, wirkliche Fälle haben, dann können wir uns wieder damit befassen, aber im Moment genügt es nicht, einfach aufgrund vom Hörensagen zu reagieren. Das ist die Situation.

Wir haben im Zusammenhang mit diesem automatischen Informationsaustausch immer darauf hingewiesen, dass es natürlich Länder gibt, die nicht die gleiche Rechtsordnung haben, die andere Interpretationen haben. Wir erstatten Ihnen auch jährlich Bericht über unsere diesbezüglichen Untersuchungen. Im Gegensatz zu anderen Ländern haben wir bei Indien festgestellt, dass niemand geklagt hat. Es gibt andere Länder, die bei der OECD entsprechende Vorbehalte haben, aber bei Indien haben wir das nicht. Es bleibt ein Dunstkreis, den wir nicht besser klären können.

Ich begreife, dass Sie mit der Antwort jetzt vielleicht nicht ganz zufrieden sind. Ich würde umgekehrt sagen, dass wir auch mit der Fragestellung nicht ganz zufrieden sind, denn so konkret ist sie dann auch wieder nicht, dass wir etwas suchen könnten. Indien bleibt sicher, wie viele andere Länder, auf unserem Radar in Bezug auf den automatischen Datenaustausch, aber mehr können wir Ihnen, wie gesagt, leider nicht dazu sagen.