21.042
Budget 2021. Supplément II
Hegglin Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
BO 2021 E 848Der Bundesrat hat am 18. August 2021 den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2021 zuhanden der Räte verabschiedet. Er beantragt mit insgesamt zehn Nachtragskrediten 644 Millionen Franken. Neun davon sind finanzierungswirksame Ausgaben im Umfang von 411 Millionen Franken. Der grösste Teil ist ein Nachtragskredit für eine Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) im Umfang von 233 Millionen Franken. Dieser teilt sich wie folgt auf: 102 Millionen Franken für den Ausgleich von Covid-19-bedingten tieferen Trassenpreisen; einen Mittelmehrbedarf vor allem für den Ausbauschritt 2025 in der Höhe von 100 Millionen Franken; 25 Millionen Franken für Neat-Bauten, welche früher als erwartet realisiert werden können. Bei der Einlage in den BIF handelt es sich um einen Investitionsbeitrag, der vollumfänglich wertberichtigt werden muss und nicht finanzierungswirksam ist.
Ich komme zu den finanzierungswirksamen Ausgaben: Von den Nachtragskrediten in der Höhe von 644 Millionen Franken betreffen 164 Millionen Corona-Massnahmen. Neben dem erwähnten Ausgleich für Verluste aus dem Betrieb der Bahninfrastruktur werden vier weitere Nachtragskredite für Corona-Massnahmen beantragt. Sie betreffen folgende Dinge: den Funktionsaufwand des Bundesamtes für Gesundheit mit 37 Millionen Franken insbesondere für Informatiklösungen und digitale Systeme; den Betrieb der Bundesasylzentren infolge der Abstands- und Hygienevorschriften mit 12 Millionen Franken; den Funktionsaufwand des Bundesamtes BO 2021 E 849 für Statistik in der Höhe von rund 7 Millionen Franken insbesondere für den SIS-Relaunch; den Bereich Gesundheitsschutz und Prävention hinsichtlich der Überwachung von neuen Virusvarianten mit rund 5 Millionen Franken. Es musste kein Nachtragskredit bevorschusst werden.
In diesem Zusammenhang beantragt der Bundesrat auch eine Kompetenzdelegation zur Kreditverschiebung, um nicht beanspruchtes Sanitätsmaterial und Impfstoffe unter den Titeln "humanitäre Hilfe" und "internationale Zusammenarbeit" weitergeben zu können.
Ich komme zu den weiteren, nicht Corona-bedingten Nachtragskrediten. Aufgrund des deutlich tieferen Finanzierungsbedarfs nimmt die Bundestresorerie weniger Mittel am Geld- und Kapitalmarkt auf, als im Voranschlag erwartet wurde. Dadurch fallen weniger Erträge aus Negativzinsen an, die aufwandmindernd verbucht werden könnten. Es entsteht dadurch ein Mittelmehrbedarf von insgesamt 85 Millionen Franken - es ergibt also weniger Schulden, aber trotzdem mehr Kosten.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt braucht rund 6 Millionen Franken für die Vergleichszahlung im Zusammenhang mit der Auflösung des Vertrags mit der Flugplatz Dübendorf AG. Aufgrund einer gleichlautenden Motion beider UREK benötigt das Bundesamt für Umwelt 800 000 Franken für Wildtiere, Jagd und Fischerei sowie 25 Millionen Franken noch für das laufende Jahr zur Umsetzung der Motion Fässler Daniel 20.3745, "Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes"; es gibt einen entsprechenden Verpflichtungskredit von 100 Millionen Franken.
Ihre Kommission hat die Botschaft an der Sitzung vom 23. August unter Anwesenheit von Vertretern des EFD, des BAG und des UVEK beraten. Unser Rat ist dieses Jahr Erstrat für Budget und Nachträge. Das Eintreten auf den Nachtrag war unbestritten und ist gemäss Parlamentsgesetz auch obligatorisch. Die Kommission unterstützt - mit vielen Enthaltungen - alle Anträge des Bundesrates.
In der Beratung gaben aber mehrere Votanten ihrem Unmut über die Kurzfristigkeit der Botschaft Ausdruck. Eine vorgängige Beratung des Geschäfts in den Subkommissionen war aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich. Nach mehr als eineinhalb Jahren Corona-Krise sollten wir wieder zum normalen zweiteiligen Nachtragskreditverfahren zurückkehren können. Dies würde eine seriöse Beratung sicherstellen. Wir beraten jetzt schon den dritten Nachtrag zum Budget 2021. Einen vierten wird es sicher noch geben. Wenigstens gab es dieses Mal nicht noch Nachmeldungen zum Nachtragskredit wie das letzte Mal.
Bei den vier Corona-bedingten Nachträgen gab es jeweils einen Antrag auf eine vollumfängliche Kompensation innerhalb des jeweiligen Departementes, nämlich des EDI und des EJPD. Diese Anträge fanden keine Mehrheiten. Der bundesrätliche Antrag obsiegte, bei vielen Stimmenthaltungen, mit 6 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen und mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die vielen Stimmenthaltungen bringen den erwähnten Unmut zum Ausdruck. Dabei ist auch zu beachten, dass wir für dieses Jahr für Corona-Massnahmen schon Voranschlagskredite im Umfang von 24 Milliarden Franken gesprochen haben. Davon werden bis Ende Jahr etwa 16,4 Milliarden Franken ausgeschöpft werden. Die schon bewilligten Verpflichtungskredite belaufen sich auf 9,6 Milliarden Franken. Aktuell ist davon aber nur ein kleiner Teil verpflichtet worden.
Die grossen Reserven zeigen, dass wir dem Bundesrat genügend finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt haben, um mit angepassten Massnahmen die Corona-Krise zu bewältigen. Der Bundesrat ist natürlich weiterhin aufgefordert, die finanziellen Mittel verantwortungsvoll einzusetzen.
Zwei Anträge auf Streichen wurden auch beim Bundesamt für Umwelt gestellt, einerseits bei der Position 810.A231.0323 bezüglich des Herdenschutzes und der Regulierung der Wolfsbestände und andererseits bei der Position 810.A231.0327 zum Wald. Beide Nachtragskredite fussen auf von beiden Räten bereits angenommenen Motionen, bei der Wolfsregulierung auf gleichlautenden Motionen der beiden UREK, beim Wald auf einer Motion Fässler Daniel zur Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes. Es ist deshalb folgerichtig, die Nachträge zu bewilligen. Die Kommission beschloss mit 8 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen beim Herdenschutz und mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beim Wald, die Kredite zu genehmigen. Wir machen damit dem Waldwirtschaftsverband, der vorgestern seinen 100. Geburtstag feiern konnte, auch ein schönes Geburtstagsgeschenk - Gratulation zum Jubiläum!
Aufgrund dieser Beschlüsse gibt es keine Änderungsanträge zu den Bundesbeschlüssen I und II. Ich empfehle Ihnen, den Kommissionsanträgen zu folgen und die Kredite freizugeben.
Herr Präsident, ich erlaube mir, mich dann bei den Artikeln 4 und 5 beim Bundesbeschluss I nochmals zu melden und dort Ausführungen zu Verschiebungen beim Voranschlagskredit "Covid: Humanitäre Hilfe" zu machen.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Es ist tatsächlich so, dass wir wieder etwas knapp sind. Aber bezüglich der Nachtragskredite befinden wir uns in diesem Bereich immer noch etwas im Sondermodus, auch was die verschiedenen Departemente anbelangt.
Wir ersuchen Sie um zusätzliche Ausgaben von 411 Millionen Franken. Davon sind 164 Millionen Franken noch einmal Corona-bedingt. 102 Millionen Franken sind für den Bahninfrastrukturfonds bestimmt, um die Verluste durch die entfallenen Bahntrassee-Einnahmen auszugleichen. Dann gibt es Massnahmen bzw. Nachtragskredite in der Höhe von 37 Millionen Franken, die das Bundesamt für Gesundheit betreffen und bei denen es vor allem um Temporärpersonal geht, mit welchem wir den aktuellen Aufwand stemmen. Wir schaffen hier aber keine zusätzlichen Dauerstellen, sondern möchten das mit Temporärpersonal lösen. Es gibt einen Betrag für die Informatiklösungen im Bundesamt für Gesundheit, wo Nachholbedarf besteht. Auch die Bundesasylzentren brauchen 12 Millionen Franken mehr, weil die Abstands- und Hygienevorschriften dazu führen, dass die Zentren nicht so intensiv ausgelastet werden können. Das Bundesamt für Statistik hat ebenfalls noch 7,2 Millionen Franken angemeldet. Es geht darum, das statistische Material besser zur Verfügung zu stellen, damit man rascher handeln kann.
Eine spezielle Position sind die Passivzinsen. Diesbezüglich ersuchen wir Sie um zusätzliche 85 Millionen Franken. Wir brauchen weniger Geld, als wir eigentlich geglaubt haben. Wir waren eigentlich der Meinung, mit der Aufnahme von mehr Geld könnten wir von den negativen Zinsen profitieren, was jedoch nicht der Fall ist. Folglich ersuchen wir Sie hier um die erwähnten 85 Millionen Franken.
Insgesamt sind es relativ bescheidene Beträge, um die wir Sie ersuchen. Die Beträge wurden auch nicht grundsätzlich bestritten.
Noch zu den Zusatzkrediten: Wir ersuchen Sie darum, wie es schon gesagt wurde, den Verpflichtungskredit für den Wald um 100 Millionen Franken zu erhöhen; damit setzen wir die Motion Fässler Daniel um. Der Zusatzkredit ist der Ausgabenbremse unterstellt. In einem gewissen Sinn könnte man ihn wohl auch noch den Corona-Massnahmen bzw. dem Klimabereich zuschreiben, um dort entsprechende Verbesserungen herbeizuführen.
Zu den Auswirkungen auf den Finanzhaushalt: Wir können jetzt im ordentlichen Budget konjunkturbedingt ein Defizit von 1,9 Milliarden Franken machen. Mit diesem Nachtrag werden wir bei 2,4 Milliarden Franken sein. Das würde, im Moment beurteilt, heissen, dass wir ein strukturelles Defizit haben, das höher ist, als wir aufgrund der Schuldenbremse und des K-Faktors eigentlich ausweisen dürften. Sollte das dann wirklich so eintreffen, würden wir diesen Verlust entsprechend dem Ausgleichskonto belasten. Das zu den Auswirkungen auf dieses Jahr.
Wie es bereits vom Kommissionspräsidenten gesagt wurde, gehen wir aber davon aus, dass wir die Corona-Kredite nicht vollständig ausschöpfen werden. Sie haben insgesamt 24,4 Milliarden Franken bewilligt, 21 Milliarden davon ausserordentlich. Gemäss Hochrechnung schätzen wir, dass wir etwa 16,4 Milliarden Franken brauchen werden, also in all diesen Bereichen etwa 5 Milliarden Franken weniger, als es einmal vorgesehen war. Dies gilt immer unter der Voraussetzung, dass in der Corona-Pandemie nicht noch irgendetwas BO 2021 E 850 Ausserordentliches geschieht, das zu einem Bedarf für mehr Kredite führen würde. Das heisst, wir dürften Ende Jahr etwa 25 Milliarden Franken an Schulden auf diesem Amortisationskonto haben, die dann entsprechend abzubauen wären. Die entsprechende Vorlage zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes ist im Moment in der Vernehmlassung.
Zusammengefasst: Wir sprechen hier insgesamt von kleineren Nachtragskrediten, die notwendig sind, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Auf die gesamte Rechnung des Bundes haben diese 400 Millionen Franken keinen wesentlichen Einfluss. Wir gehen davon aus, dass wir nach dem Jahr 2021, das noch einmal mit solchen Defiziten enden wird, wieder in einen geordneten Rhythmus kommen. Da brauchen wir dann wieder eine hohe Finanzdisziplin.
Noch zu den Bemerkungen, die der Kommissionspräsident bezüglich der Kompetenzverschiebung beim Sanitätsmaterial gemacht hat, dann muss ich mich nachher nicht mehr dazu äussern: Hier möchten wir die Kompetenz, dass wir Sanitätsmaterial, das vom VBS eingekauft wurde, ins EDA transferieren können. Es sieht so aus, als ob wir wahrscheinlich etwas zu viel Impfstoff hätten. Das hängt aber auch noch davon ab, wie sich die Pandemie weiterentwickelt. Der Überschuss würde dann über das EDA in den humanitären Bereich einfliessen.
Wenn Sie sich an die Situation des letzten Jahres zurückerinnern, ging es damals um die Fragen: Haben wir genügend Impfstoff, wird er geliefert, können wir ihn kaufen? Wir haben ihn bestellt. Jetzt sieht es so aus, dass wir eher etwas zu viel erhalten. Er hat ja auch ein Ablaufdatum. Wir würden uns die Kompetenz geben lassen, dass wir, wenn wir effektiv zu viel Impfstoff hätten, anderen Ländern einen Teil über die humanitäre Hilfe zur Verfügung stellen können. Das ist ein internationaler Trend. Wir können Ihnen aber noch keine Zahlen nennen, weil wir nicht wissen, wie viel wir selber noch brauchen. Es stellt sich auch die Frage, ob es irgendwann noch eine dritte Impfung braucht. Mit dieser Kompetenz geben Sie uns die Möglichkeit, eine Verschiebung vorzunehmen.
Der Impfstoff ist eingekauft. Er ist bestellt und bezahlt, er wird geliefert. Es stellt sich einfach die Frage: Brauchen wir ihn selber, oder können wir ihn auch Ländern zur Verfügung stellen, die mit dem Impfen noch nicht so weit sind? Das ist die Frage dieser Kompetenzverschiebung, die zu Diskussionen Anlass gab.
Insgesamt bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten, den Krediten und dem Vorgehen zuzustimmen. Das gibt uns den Handlungsspielraum, um die Aufgaben in diesen Bereichen weiterhin zu erfüllen.
Kuprecht Alex · P-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
L'entrée en matière est acquise de plein droit
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Adopté
2. Arrêté fédéral I concernant le supplément IIa au budget 2021
Discussion par article
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Adopté
Art. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Adopté
Vote
Frein aux dépenses
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 11 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 11 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 6 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 4 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 39 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
Gea: Lösen der Ausgabenbremse
Na: Ablehnung
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
La majorité qualifiée est acquise
Kuprecht Alex · P-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Art. 4
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Hegglin Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Erlauben Sie mir noch ein paar Ausführungen zu Artikel 4, "Voranschlagskredit Covid: Humanitäre Hilfe", und zu Artikel 5, "Verpflichtungskredit Covid: Internationale Zusammenarbeit". Wie Herr Bundesrat Ueli Maurer vorhin ausführte, soll der Bundesrat mit diesen Bestimmungen die Kompetenz erhalten, nicht benötigtes Sanitätsmaterial inklusive Impfstoffe der humanitären Hilfe zur Verfügung zu stellen. Wie gesagt wurde, hat bei der Beschaffung des Sanitätsmaterials eine grosse Unsicherheit auch über den effektiven Bedarf bestanden. Der Bundesrat verfolgte zudem eine diversifizierte Beschaffungsstrategie, basierend auf verschiedenen Impfstoffarten und unterschiedlichen Herstellern.
Die Beschaffung erfolgte gestützt auf die Covid-19-Verordnung durch das VBS. Eine unentgeltliche Abgabe oder Weitergabe ist gemäss dieser Verordnung nicht vorgesehen und nicht zulässig. Hingegen wäre sie auf der Basis des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe möglich. Mit diesen Ergänzungen erhielte der Bundesrat die Kompetenz, die entsprechenden Beträge zu den Anschaffungskosten vom Voranschlagskredit "Covid: Beschaffung Sanitätsmaterial und Impfstoffe" des VBS zum Voranschlagskredit "Covid: Humanitäre Hilfe" zu verschieben. Das abgegebene Sanitätsmaterial wird dann beim EDA im Aufgabengebiet Entwicklungszusammenarbeit ausgewiesen und diesem auch angerechnet.
Zwei Anträge auf vollumfängliche Kompensation innerhalb des Budgets des EDA fanden mit 1 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Mehrheit. Da sich nicht abschätzen lässt, wie viel Sanitätsmaterial nicht für die Schweizer Bevölkerung verwendet werden kann, will der Bundesrat auch keine Obergrenze festlegen. Die Kommission unterstützte diese Kompetenz, wünschte vom Bundesrat aber Auskunft über den Stand der Beschaffungen und der aktuell geplanten Mittelverschiebungen und -verwendungen. Diese Information ist inzwischen eingetroffen - ich habe sie vorgestern erhalten -, und ich möchte Ihnen darüber Auskunft geben.
Um jederzeit die Versorgungssicherheit mit Impfstoffen zu garantieren, hat der Bundesrat bei fünf Impfstoffherstellern für die Jahre 2021 bis 2023 insgesamt 55,9 Millionen Impfdosen bestellt. Zudem ist er Optionen für zusätzliche Käufe von 14 Millionen Dosen eingegangen. Das sind also insgesamt 70 Millionen Dosen. Bei diesen Mengen ist davon auszugehen, dass wir kaum sämtliche Stoffe selbst brauchen werden, da die Stoffe ein Ablaufdatum haben, verderben und nicht mehr eingesetzt werden können. Es macht deshalb durchaus Sinn, nicht gebrauchte Stoffe, einwandfreie Produkte vor Ablauf der Haltbarkeit weiterzugeben. Es sei aber auch die Frage erlaubt, ob der Bundesrat wirklich so viele Impfdosen bestellen soll und wir nicht auch mit weniger Impfdosen zum Ziel kommen könnten.
BO 2021 E 851Der Bundesrat beabsichtigt jetzt, einen Teil der nicht benutzten Impfstoffe weiterzugeben. Bis dato ist die Weitergabe von 4 Millionen Dosen Astra-Zeneca - gekauft sind 5,4 Millionen Dosen - an Covax vorgesehen. Weitere Donationen an Covax sind denkbar, aber vom Bundesrat noch nicht beschlossen. "Covax" steht für eine Initiative der WHO, um einen weltweit gleichmässigen und gerechten Zugang zu Covid-19-Impfstoffen zu gewährleisten. Insgesamt könne man für die beantragte Kreditverschiebung von einer Grössenordnung von 10 bis 30 Millionen Franken ausgehen. Ich erwarte, dass das Parlament dann jeweils zeitnah über zusätzliche Weitergaben informiert wird.
Ich empfehle Ihnen namens der Kommission, den Anträgen des Bundesrates zuzustimmen.
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Es ist nicht üblich, dass sich Mitglieder der Finanzkommission im Rahmen des Nachtrags zu einzelnen Artikeln äussern. Aber bei den Artikeln 4 und 5 entstand bei mir relativ grosses Unbehagen, das ich bereits in der Kommission zum Ausdruck brachte.
Der Kommissionssprecher hat Ihnen dargelegt, dass wir im Rahmen der Covax-Initiative 4 Millionen Impfdosen Astra-Zeneca vom VBS ins EDA verschieben. Das ist dann die Verschiebung des Verpflichtungskredits gemäss Artikel 5. Wir stellen diese dann den Entwicklungsländern und Drittländern zur Verfügung. Insgesamt haben wir aber 55,9 Millionen Dosen gekauft, wahrscheinlich mehrheitlich andere Impfstoffe. Das klingt auf den ersten Blick sehr gut: Wir schliessen uns dort der internationalen Initiative Covax an, die ja anerkannt ist. Auf den zweiten Blick stellt sich für mich aber die Frage, ob dies ein allfälliges Reputationsrisiko für die Schweiz darstellt.
Sie wissen, dieser Astra-Zeneca-Impfstoff ist in der Schweiz nicht zugelassen. Das heisst, wir brauchen ihn in der Schweiz nicht. Wieso er nicht zugelassen ist, weiss ich nicht, es interessiert mich auch nicht. Es sieht aber so aus, als ob wir diesen nicht zugelassenen Impfstoff vor dem Verfalldatum einfach irgendwo in Drittländer exportieren wollen, die ihn dann anwenden sollen.
Solchen Hilfeleistungen stehe ich sehr skeptisch gegenüber. Wenn wir schon Hilfe leisten wollen, dann leisten wir Hilfe in einem Rahmen, in dem wir auch unseren Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz Hilfe leisten. Gehen wir nicht das Risiko ein, dass wir später dann vielleicht auf diese Hilfeleistung behaftet werden; dies nicht, weil die Hilfe keine grosse Hilfe war, sondern weil sie eben keine Hilfe war. Diesen Aspekt möchte ich dem Bundesrat mitgeben.
Vielleicht ist es interessanter und besser, wenn wir, statt 4 Millionen Dosen Astra-Zeneca auf die Reise zu schicken, der Covax-Initiative den Gegenwert in Schweizerfranken anbieten. Damit haben wir im Endeffekt vielleicht mehr geholfen als mit einem Impfstoff, der, wie gesagt, in der Schweiz nicht zugelassen ist.
Diesen Einschub habe ich für das Amtliche Bulletin gemacht; es ist kein Antrag damit verbunden.
Kuprecht Alex · P-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Adopté
Art. 5
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Hegglin Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Kollege Rieder kann ich natürlich nur insoweit antworten, als es zwar korrekt ist, dass die Schweiz den Astra-Zeneca-Impfstoff nicht zugelassen hat, aber dass es nicht nur Drittweltländer sind, die den Impfstoff zugelassen haben, sondern u. a. auch europäische Länder. Diese haben den Impfstoff geprüft und für gut und unbedenklich befunden. Von daher meine ich auch, dass die Weitergabe sicher nicht zu einem Reputationsschaden führen sollte.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Ich kann die Frage von Herrn Rieder auch nicht im Detail beantworten. Aber ich stelle fest, dass andere Länder sich gleich verhalten. Es macht sicher Sinn, wenn Impfstoff, der eingekauft wurde und vorhanden ist, aber nicht gebraucht wird, dann weitergegeben wird. Es ist ja den betreffenden Empfängerländern freigestellt, wie, ob und wann sie diesen einsetzen. Aber die Fragen, die Herr Rieder gestellt hat, sind wahrscheinlich schon auch berechtigt. Allerdings ist es in diesem Umfeld, in dem täglich irgendetwas wieder ändert, auch ausserordentlich schwierig, irgendwelche Regeln klar und endgültig aufzustellen. Ich glaube, es ist richtig, dass man sich täglich wieder orientiert, wie es weitergeht. Dieser Impfstoff wird in anderen Ländern ja auch eingesetzt und kann sicher dazu beitragen, dass die Pandemie weltweit eingeschränkt wird.
In diesem Sinne ist der Beitrag der Schweiz hier sicher wertvoll, auch wenn ich die Vorbehalte, die Sie geäussert haben, durchaus verstehe. Wir haben das auch entsprechend im Bundesrat diskutiert. Wir sind aber der Meinung, dass das, was wir vorschlagen, im gesamten Bild Sinn macht.
Kuprecht Alex · P-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Adopté
Art. 6
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Adopté
Vote
Vote sur l'ensemble
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 8 (89 %) | 0 (0 %) | 1 (11 %) |
| Groupe libéral-radical | 11 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 8 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 3 (60 %) | 0 (0 %) | 2 (40 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 4 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 34 (92 %) | 0 (0 %) | 3 (8 %) |
Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung
(Einstimmigkeit)
(3 Enthaltungen)
Kuprecht Alex · P-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
3. Arrêté fédéral II concernant les prélèvements sur le fonds d'infrastructure ferroviaire pour l'année 2021
Discussion par article
Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Adopté
Vote
Vote sur l'ensemble
| Fraktion | Gea | Na | Enth. |
|---|---|---|---|
| Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. | 11 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 11 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 5 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 4 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 38 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
Gea: Annahme des Bundesbeschlusses
Na: Ablehnung
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen) BO 2021 E 852