19.4031
Für ein verhältnismässiges Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
Kälin Irène · 1VP-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, erste Vizepräsidentin): Das Postulat Vitali wurde von Herrn Dobler übernommen.
Dobler Marcel · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) schafft die Rechtsgrundlage für die Auswertung des Post- und Fernmeldeverkehrs zur Klärung von schweren Straftaten. Hierfür auferlegt es verschiedenen Personen sogenannte Mitwirkungspflichten, insbesondere zur Speicherung und zur Herausgabe von Daten. Neu wurde neben der Kategorie der Anbieterinnen von Fernmeldediensten gemäss Fernmeldegesetz die Kategorie der Anbieterinnen von Diensten eingeführt, die sich auf Fernmeldedienste stützen und eine Einweg- oder Mehrwegkommunikation ermöglichen. Stossend ist jedoch, dass eine griffige Definition fehlt, wer als Anbieterin von Fernmeldediensten und wer als Anbieterin von abgeleiteten Kommunikationsdiensten qualifiziert wird. Dies hat zu Rechtsunsicherheiten geführt. Es kann nicht das Ziel sein, dass jede Anbieterin über den Gerichtsweg klären muss, in welche Kategorie sie fällt.
Mit dem Postulat soll deshalb erreicht werden, dass die Anbieterinnen von Fernmeldediensten klar und eindeutig von den Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste abgegrenzt werden. Den Anbieterinnen von Fernmeldediensten werden weitreichende Pflichten auferlegt, insbesondere betreffend Datenspeicherung und Datenherausgabe. Sie können sich von bestimmten Pflichten zwar befreien, wenn sie Dienstleistungen von geringer wirtschaftlicher Bedeutung oder im Bereich Bildung und Forschung anbieten. In der Praxis konnte jedoch lediglich ein Viertel der betroffenen Unternehmer von diesem Downgrade Gebrauch machen. Es muss deshalb geprüft werden, weshalb diese Möglichkeit zum Downgrade in der Praxis nicht funktioniert und was verbessert werden kann, um diese Unternehmen zu entlasten.
Im Falle einer Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft werden die Anbieterinnen von Fernmeldediensten zwar vom Staat entschädigt. Diese Entschädigung ist aber marginal und steht in keinem Verhältnis zu den Aufwänden und Unkosten dieser Unternehmen. Die Investitionskosten für die Aufbereitung und Bereitstellung der Daten - die unabhängig davon anfallen, ob überhaupt eine Untersuchung durchgeführt wird oder nicht - werden gemäss BÜPF hingegen überhaupt nicht entschädigt. Das ist insbesondere für kleinere Unternehmen unverhältnismässig, insbesondere auch, weil die Überwachung im Rahmen einer Strafverfolgung eine staatliche Aufgabe ist. Daher sollen die Aufwände von privaten Anbieterinnen so klein wie möglich gehalten und grundsätzlich angemessen entschädigt werden.
Mit meinem Postulat beantrage ich deshalb, dass Möglichkeiten aufgezeigt werden, um die unverhältnismässigen Kosten zu reduzieren, welche mit der Auferlegung der Pflichten verbunden sind. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die zu prüfen sind, namentlich ein automatisches Downgrade für KMU, die Befreiung von gewissen Mitwirkungspflichten - also die Erstellung von sogenannten Whitelists - oder die Ausklammerung von Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste aus dem Geltungsbereich des BÜPF.
Ich bitte Sie, dem Postulat, welches Albert Vitali vor zwei Jahren eingereicht hat, zuzustimmen - zur Entlastung der Wirtschaft von unverhältnismässigen Aufwänden und Kosten.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Mit dem Postulat Vitali 19.4031, "Für ein verhältnismässiges Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs", sollen KMU aus der Fernmeldebranche vor grossen Investitionen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen geschützt werden. Genau dieses Ziel will der Bundesrat mit den im Gesetz verankerten vier Kategorien von Mitwirkungspflichtigen auch erreichen.
Heute sind beim für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zuständigen Dienst ÜPF 874 mitwirkungspflichtige Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen erfasst. Davon gelten 172 als Fernmeldedienstanbieterinnen mit reduzierten Pflichten. Das bedeutet, dass sie insbesondere keine Investitionen mehr tätigen müssen, um die Vorgaben des BÜPF zu erfüllen. Lediglich knapp ein Dutzend Unternehmen wurden als Anbieterinnen mit umfassenden Pflichten erfasst. Die restlichen rund 700 Fernmeldedienstanbieterinnen haben bis heute noch keinen Antrag auf reduzierte Überwachungspflichten gestellt. Sie hatten schlicht noch keinen Anlass, ein Gesuch einzureichen. Sie haben noch nie einen Überwachungsauftrag erhalten und sparten sich bis heute den Aufwand für das Einreichen eines Herabstufungsantrages. Es ist also davon auszugehen, dass diese 700 Unternehmen wahrscheinlich durchgehend KMU sind. Sobald sich ein solches KMU beim Dienst ÜPF meldet und einen Herabstufungsantrag einreicht, wird es mit grosser Wahrscheinlichkeit effektiv die begehrte formelle Pflichtenreduktion erhalten. Elektronisch nimmt das Prozedere fünf bis zehn Minuten in Anspruch.
Aktuell überprüft der Dienst ÜPF die bisherigen Kategorien von Anbieterinnen aufgrund eines Bundesgerichtsurteils vom 29. April 2021. Bereits heute ist klar, dass sich an den bisherigen schlanken Lösungen, welche den KMU zugutekommen, nichts ändern soll. Die Herabstufungsanträge sollen auch künftig nicht komplexer werden.
Zusammengefasst ist der Bundesrat der Meinung, dass dieser Bericht, den Sie hier mit dem Postulat verlangen, keinen Mehrwert bringt, da diese Kategorisierung bereits heute möglich ist.
Abstimmung
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 120 Stimmen
Dagegen ... 66 Stimmen
(2 Enthaltungen)