19.3975, 18.300, 18.316

Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs / Keine Subventionierung des Einkaufstourismus / Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus

Hefti Thomas · 1VP-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

19.3975

Antrag der Kommission

Ablehnung der Motion

Antrag Häberli-Koller

Annahme der Motion

Proposition de la commission

Rejeter la motion

Proposition Häberli-Koller

Adopter la motion

18.300, 18.316

Antrag der Kommission

Den Initiativen keine Folge geben

Antrag Würth

Der Initiative 18.300 Folge geben

Antrag Häberli-Koller

Der Initiative 18.316 Folge geben

Proposition de la commission

Ne pas donner suite aux initiatives

Proposition Würth

Donner suite à l'initiative 18.300

Proposition Häberli-Koller

Donner suite à l'initiative 18.316

Präsident (Hefti Thomas, erster Vizepräsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion 19.3975.

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich fasse die drei Kommissionsreferate zu einem zusammen und verspreche Ihnen, dass diese Debatte kürzer sein wird als die eben beendete.

Sie haben hier zwei Standesinitiativen und eine Motion vor sich. Die Initiativen wie auch die Motion verlangen, dass der Einkaufstourismus bekämpft wird. Während die beiden Initiativen die gesetzlichen Grundlagen dahingehend ändern wollen, dass bei sämtlichen privaten Wareneinfuhren die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten ist, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wurde, beauftragt die Motion den Bundesrat, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die unter Berücksichtigung der neuen technischen Möglichkeiten, wir denken da insbesondere an Quickzoll, unilateral die Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs verbessert, namentlich, indem die Wertfreigrenze gesenkt und/oder die Wertfreigrenze an die jeweilige Bagatellgrenze des Herkunftslandes angepasst würde.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 4 Stimmen, also relativ knapp, bei 3 Enthaltungen, den beiden Initiativen keine Folge zu geben. Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion 19.3975 abzulehnen.

Die Motivation der Kommission ist im Wesentlichen die folgende: Die Kommission teilt die Sorge, dass der grassierende Einkaufstourismus, dessen Umfang inzwischen auf über 10 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt wird, einen Verlust von Arbeitsplätzen sowie Einkommenseinbussen im Schweizer Detailhandel bewirken kann. Die Kommission bezweifelt aber, dass die gewünschte Wirkung mit den drei Vorstössen erzielt wird. Hauptgrund für den Einkaufstourismus ist nach Auffassung der Kommission nicht die steuerliche Behandlung, sondern es sind die erheblichen Preisunterschiede zwischen schweizerischer und ausländischer Ware. Zudem befürchtet die Kommission bei allen drei Vorstössen grosse praktische Probleme, wenn sie umgesetzt würden. So ist es beispielsweise sehr schwer zu beweisen, dass man die Mehrwertsteuer nicht zurückerstattet erhalten hat oder die Rückerstattung nicht beantragt hat oder nicht beantragen wird.

Die Senkung der Wertfreigrenze wäre zwar möglich, würde aber zu höheren Kosten bei den Zollkontrollen führen. Zudem sind natürlich auch negative Konsequenzen auf Konsumentenseite nicht zu bestreiten, indem dies zu höheren Kosten führen kann. Oder es führt umgekehrt dazu, dass noch weniger Ware als heute deklariert wird.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission, den beiden Initiativen keine Folge zu geben und die Motion abzulehnen.

Häberli-Koller Brigitte · 2VP-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wie der Vizepräsident ausgeführt hat, ersuche ich Sie, den Standesinitiativen Thurgau und St. Gallen Folge zu geben und die Motion der Finanzkommission des Nationalrates anzunehmen.

Diejenigen, die am 18. September 2019, also vor zwei Jahren, bereits in diesem Rat waren, wissen noch, dass wir damals der Standesinitiative Thurgau mit dem Titel "Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus" mit 19 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung knapp keine Folge gegeben haben. Ich will mein Votum, das ich damals gehalten habe, jetzt auch nicht wiederholen. Nur so viel: Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten profitieren vom Einkaufstourismus, da sie sich aufgrund der höheren Kaufkraft mit ihrem Einkommen im Ausland mehr leisten können. Es gibt eine Studie des Marktforschungsinstituts GfK aus dem Jahr 2015. Demnach gaben Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten insgesamt 4,8 Milliarden Franken für gezielte Einkäufe im Ausland aus. Rechnet man noch die Online- und Ausflugseinkäufe dazu, geht dieser Betrag auf 10 Milliarden Franken hoch.

Als wichtigste Argumente gegen die Initiativen der Kantone Thurgau und St. Gallen werden immer wieder der administrative Aufwand für die Zollverwaltung ins Feld geführt und die Behauptung, dass die relativ kleinen Mehrwertsteuerbeträge die Kundinnen und Kunden wohl kaum vom Einkauf im Ausland abhalten würden. Tatsache ist aber nach wie vor, dass der Einkaufstourismus die Schweizer Wirtschaft und insbesondere den Detailhandel in Grenznähe beträchtlich schädigt: Dem Fiskus entgehen dadurch etwa 500 bis 600 Millionen Franken an Mehrwertsteuererträgen, es gehen zahlreiche Arbeitsplätze verloren, und der Schweizer Detailhandel muss gravierende Einkommenseinbussen hinnehmen.

Dass diese Entwicklung durch steuerliche Anreize noch zusätzlich verstärkt wird, ist aus meiner Sicht mindestens fragwürdig. Dieser Fehlanreiz ist deshalb aufzuheben, und es soll eine Sonderregelung gefunden werden, die den Schweizer Detailhandel gegenüber seinen ausländischen Mitbewerbern nicht mehr benachteiligt.

Die beiden Standesinitiativen, die eine Entrichtung der Mehrwertsteuer bei sämtlichen privaten Wareneinfuhren verlangen, wenn die Mehrwertsteuer im Ausland zurückgefordert bzw. zurückerstattet wird, sind zielführend, da sie die steuerlichen Ungerechtigkeiten beseitigen. Immer wieder wird argumentiert, dass, wie ich bereits gesagt habe, diese Initiativen zu einem grossen, unverhältnismässigen Aufwand für die Zollbehörden führen würden und ihre Wirkung klein sei. Ich möchte hier festhalten, dass wir mit der Verzollungsapplikation Quickzoll bereits eine gut funktionierende digitale Anwendung haben, um den zusätzlichen Aufwand am Zoll abzuwickeln.

Die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, die Ostschweizer Regierungskonferenz, die Metropolitankonferenz Zürich, die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrien und der Schweizer Bauernverband unterstützen diese Initiativen mit entsprechenden Schreiben, die auch Sie erhalten haben.

Der Nationalrat hat den Standesinitiativen am 30. Oktober 2020 mit 108 zu 60 Stimmen bei 14 Enthaltungen Folge gegeben und auch die Motion der Finanzkommission des Nationalrates angenommen. Ich bitte Sie, dies heute ebenfalls zu tun.

Da heute, im Jahr 2021, die Digitalisierung enorm vorangekommen ist und wir bei jedem zweiten Argument auf die Digitalisierung, die dringend notwendig ist, hinweisen, kann diese Problematik bestimmt angepackt werden. Es müssen sicherlich einige Herausforderungen in der Administration gemeistert werden, doch das kann nicht ein Argument dagegen sein.

Herr Ständerat Noser hat am letzten Donnerstag ja noch eine Motion mit dem Titel "Private Wareneinfuhren aus dem Ausland. Anpassung der Regelung betreffend MWST-Wertfreigrenze" (21.4033) eingereicht. Ich habe diese angeschaut. Sie haben diese Motion, die, wie gesagt, erst vor Kurzem eingereicht worden ist, sodass noch keine Stellungnahme dazu vorliegt, vielleicht noch nicht gelesen. Aber grundsätzlich ist es erfreulich, dass auch hier Bewegung in dieses wichtige Thema kommt. Wir werden schauen, wie es mit dieser Motion weitergeht.

Doch heute haben wir diese beiden Standesinitiativen und die Motion auf dem Tisch, und ich bitte Sie, den Standesinitiativen Thurgau und St. Gallen Folge zu geben und die Motion anzunehmen.

Erlauben Sie mir zum Schluss noch folgende Bemerkung: Die Beseitigung der Wertfreigrenze ist für uns Ostschweizer Kantone ein ebenso wichtiges Anliegen wie beispielsweise für die Bergkantone eine wirksame Lösung für die Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit dem Wolf oder mit der Stützung der Wasserzinsen stellen.

Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich bitte Sie ebenfalls, diesen Vorstössen Folge zu geben.

Wenn ich dieses Geschäft etwas analysiere, dann stelle ich fest: Es gibt im Grunde genommen zwei Phasen. In einer ersten Phase hat man alle Begehren oder Vorstösse abgelehnt, mit Verweis auf einen Bericht des Bundesrates über die Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer. Das war die Phase bis Mai 2019. Dann kam dieser Bericht. Man hat gedacht, jetzt komme Bewegung in die Sache. In den Nationalrat kam Bewegung. Kollegin Häberli-Koller hat gesagt, der Nationalrat habe diesen Vorstössen Folge gegeben. In unserem Rat wurde es in der Septembersession 2019 diesbezüglich sehr knapp. Wir haben die seinerzeitige Standesinitiative Thurgau mit 19 zu 18 Stimmen abgelehnt.

Ich meine, wir sind gut beraten, jetzt in dieser Frage dem Nationalrat zu folgen und diese Vorstösse anzunehmen. Wir sind uns sicher einig, dass diese Vorstösse insgesamt keine Wunderwaffen im Kampf gegen den Einkaufstourismus sind. Dessen sind wir uns alle bewusst. Es ist logisch, dass schlussendlich die hohen Preisdifferenzen insbesondere den Einkaufstourismus befeuern. Aber trotzdem: Es entsteht ein gewisser Dämpfungseffekt, wenn die steuerliche Ungleichbehandlung - darum geht es hier - reduziert oder beseitigt wird. Der Bundesrat spricht in diesem erwähnten Bericht von einem geringen Effekt. Wie stark dieser Effekt schlussendlich sein wird, wissen wir erst, wenn wir die Massnahme umgesetzt haben.

Der Bundesrat selbst kommt in seinem Bericht zur Auffassung, dass eine bedingte Senkung der Wertfreigrenze von den möglichen Massnahmen die sinnvollste ist, dies unter Einbezug einer Verzollungs-App. Genau das sieht im Übrigen die Motion der Finanzkommission des Nationalrates vor. Vielleicht hat auch darum Bundesrat Maurer in seinem Votum im Nationalrat von einer Güterabwägung gesprochen. Güterabwägung, das bedeutet nichts anderes, als dass es bei einer Massnahme eben Pro und Contra gibt. Für mich sind die Pro zugunsten dieser Vorstösse klar überwiegend. Wieso?

1. Die Reduktion der Steuerungleichheit oder die Lösung, die sich hier anbietet, führt auch zu einem positiven Effekt für die Bundeskasse. Oder umgekehrt: Wir sprechen beim Status quo auch von einem klaren Einnahmenverlust zulasten der Bundeskasse in einem doch beträchtlichen Ausmass.

2. Die Fiskalausfälle haben natürlich auch eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung; darauf wurde bereits hingewiesen. Man spricht von einem Kaufkraftabfluss aus der Schweiz im Umfang von rund 10 Milliarden Franken.

3. Denken Sie auch an die unnötige Mobilität, die hier geschaffen wird. Die Umweltbilanz des Einkaufstourismus ist schlecht: Stau, Lärm, Abgase.

4. In unseren Grenzregionen haben wir ein permanentes Verkehrschaos bei den Grenzübergängen.

5. Es geht natürlich auch darum, die Rahmenbedingungen für das Gewerbe in den Grenzregionen zu verbessern und die Innenstädte attraktiver zu gestalten.

Bis jetzt wurden gegen die Einführung der Massnahmen insbesondere vollzugspraktische Gründe angeführt. Wie auch bereits von Frau Häberli-Koller gesagt, haben wir technologische Möglichkeiten, die diese angeblichen Probleme lösen können. Wir können auch einen Blick nach Europa werfen: Wie Sie wissen, bestehen seit dem Brexit erhebliche technologische Herausforderungen an der Grenze zwischen der EU und dem UK. Und es sind just Schweizer Unternehmen, welche die Technologie liefern, um die negativen Effekte dieser neuen Grenzhindernisse einigermassen zu reduzieren - es ist Schweizer Technologie! Wir können doch jetzt bei diesem Thema, bei dem es um die Schweiz selbst geht, nicht sagen, wir schafften das nicht!

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, diese angeblichen Vollzugsprobleme doch etwas zu relativieren. Man könnte, das hat auch der Bundesrat in seinem Bericht aufgeführt, Anreize für die Verwendung der digitalen Möglichkeiten setzen, insbesondere indem man beispielsweise eine Schaltergebühr für jene einführte, die diese Abwicklung immer noch auf Papier machen wollen; das kennen Sie auch von anderen Betrieben, beispielsweise der Swisscom.

Ich habe auch die Debatte zur Initiative 18.316 anlässlich der Herbstsession 2019 nochmals etwas analysiert. Damals sagte der Sprecher der vorberatenden Kommission, der WAK, Folgendes: "Es war in der Kommission klar, dass sie bereit ist, die Thematik wiederaufzunehmen, wenn dannzumal eine technologische Möglichkeit der vereinfachten Abrechnung bestehen sollte." (AB 2019 S 780) Genau hier setzt diese Motion an.

Wir können uns bei diesem Thema ähnlich wie beim Eigenmietwert, über welchen wir jahrelang ohne Lösung gesprochen haben, in Pro und Contra verkeilen. Aber vielleicht müssen wir uns auch ein paar grundsätzliche Überlegungen dazu machen, was die Rolle der Politik, die Rolle des Staates hier letztlich sein soll. Es geht um einen Beitrag zur verbesserten Steuergerechtigkeit. Es ist doch offensichtlich, dass sich die Betroffenen in den Grenzregionen ungerecht behandelt fühlen. Als Konsumentinnen und Konsumenten geniessen wir die Vorzüge offener Grenzen, und auch das Gewerbe will hier nicht Einschränkungen, wie mir dies auch seitens des Gewerbeverbands versichert wurde. Aber die Chefs und Chefinnen und die Mitarbeitenden dieser Unternehmen verstehen vor allem als Bürgerinnen und Bürger nicht, wieso die Schweiz vor der Haustüre eine steuerfreie Zone schafft. Das ist nicht nachvollziehbar, und das befeuert logischerweise eben auch den Einkaufstourismus. Der Bundesrat schreibt in seinem Bericht wörtlich, dieser Umstand führe zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung. Der Bundesrat selbst bestreitet also nicht, dass wir hier von einer Ungleichbehandlung gegenüber den Personen reden, die ausschliesslich im Inland bei mehrwertsteuerpflichtigen Händlern einkaufen.

Wir haben zum Online-Bereich einige Vorstösse angenommen. Es ist klar, das wird wahrscheinlich nachher auch gesagt werden: Der Online-Handel blüht, und solange der Online-Handel blüht, haben wir ohnehin Einkaufstourismus. Auch das sei natürlich nicht bestritten. Aber wir haben letzte Woche einen Vorstoss angenommen, übrigens mit dem Antrag des Bundesrates auf Annahme, und wir haben auch die Motion Vonlanthen 18.3540, "Mehrwertsteuerpflicht von Online-Plattformen bei Verkäufen aus dem Ausland in die Schweiz", angenommen. Diese Motion hat der Bundesrat damals auch unterstützt. Mit anderen Worten: Im Bereich des Online-Shoppings tun wir etwas, beim physischen Shopping dagegen will es nicht vorwärtsgehen. Das leuchtet nicht ein. Darum ist der Zeitpunkt gut, denn der Bundesrat muss aufgrund der angenommenen Motionen ohnehin Massnahmen treffen.

Noch ein Hinweis zur Begründung der Ablehnung dieser Vorstösse durch den Bundesrat. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme: "Die vorliegende Motion widerspricht den bestehenden Aufträgen zur Bekämpfung der Hochpreisinsel." Diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Was bedeutet er im Umkehrschluss? Dieser Satz bedeutet nichts anderes, als dass man sagt, die Schweiz wolle vor ihrer Haustür eine steuerfreie Zone, um Druck auf die Preise im Inland und damit auch auf die Löhne auszuüben. Diese sind letztlich - natürlich auch neben anderen Faktoren - die Ursache für die hohen Preise im Inland. Ich finde diese Argumentation doch, gelinde gesagt, grenzwertig, wenn nicht gar zynisch.

Es ist uns bewusst, dass diese Vorstösse - ich wiederhole mich - keine Wunderwaffen im Kampf für bessere Rahmenbedingungen zugunsten unseres Gewerbes sind. Aber die fiskalische Diskriminierung im grenzüberschreitenden Einkaufserlebnis ist einfach inakzeptabel.

In der Politik kommt es ja oft vor, dass man sagt "Ja, aber" und dass aus dem Aber dann ein Nein folgt. Wir haben vorhin gerade ein schönes Anschauungsbeispiel gesehen. Im vorliegenden Fall ist das Aber die angebliche Bürokratie. Ich bin der Überzeugung, dass das Problem lösbar ist und dass man - dies scheint mir bei dieser Diskussion vor allem auch wichtig zu sein - nicht nur den Einzelfall betrachten sollte, der da als Bürokratieargument herangezogen wird. Hier spielt der Volksmund, wenn er sagt: "Kleinvieh macht auch Mist." Das Volumen ist das Entscheidende, und dieser Mist, diese Diskriminierung zulasten des Detailhandels in der Schweiz, stinkt mittlerweile gewaltig.

Ein Letztes: In dieser Session fördern wir die Industrie mit der Abschaffung der Zölle sehr massiv. Es ist nicht einzusehen, wieso man weiterhin nichts zugunsten des Detailhandels im grenzüberschreitenden Geschäft unternehmen will, und zwar will man nicht einmal eine Massnahme - das ist das Neckische -, die zu Mehreinnahmen führen würde. Die Abschaffung der Industriezölle führt zu Mindereinnahmen. Hier reden wir von Mehreinnahmen. Trotzdem will zumindest die Kommissionsmehrheit diese Massnahme verweigern.

Ich bin zuversichtlich und hoffe, dass wir im Plenum den Antrag der Kommissionsmehrheit ablehnen. Frau Häberli-Koller hat darauf hingewiesen, welche Verbände uns eine Empfehlung zur Annahme unterbreitet haben. Es ist wirklich wichtig, dass wir nun endlich, endlich Bewegung hineinbringen und diese Vorstösse annehmen. Hören wir auf, das zu zerreden. Der Auslandeinkauf muss steuerlich wie ein Inlandeinkauf behandelt werden. Das ist nur logisch und gerecht.

Darum bitte ich Sie, diese Vorstösse anzunehmen.

Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Frau Häberli-Koller hat zu Recht auf die Debatte vom 6. März 2019 verwiesen. Ich war damals Kommissionssprecher, und ich habe als Kommissionssprecher eigentlich versprochen, dass wir in der WAK versuchen, eine Lösung zu finden, wenn der Bericht des Bundesrates vorliegt. Ich möchte hier hinzufügen: Damals lag noch die Motion Hösli 17.3131 auf dem Tisch, die meiner Meinung nach einen gangbaren Weg aufgezeigt hat, und die haben wir versenkt. Wir haben insbesondere festgehalten, dass der Bericht, den uns der Bundesrat vorlegt, auch die Lösungsvorschläge von Herrn Hösli berücksichtigen wird.

Ich stehe heute als Wortbrüchiger da, muss ich Ihnen ehrlicherweise sagen. Denn die Kommission schlägt Ihnen heute nichts vor. Sie schlägt Ihnen vor, den Standesinitiativen keine Folge zu geben; die Motion Hösli steht ja gar nicht mehr zur Diskussion. Ich darf für mich sagen: Ich habe versucht, eine Kommissionsmotion in Auftrag zu geben - doch Sie wissen, mit Minderheiten kann man keine Kommissionsmotion in den Rat bringen. Darum habe ich jetzt die Motion 21.4033, "Private Wareneinfuhren aus dem Ausland. Anpassung der Regelung betreffend der Mehrwertsteuer-Wertfreigrenze", eingereicht.

Mir ist bewusst, dass man auch mit Initiativen arbeiten kann. Ich möchte hier einfach nochmals betonen: Die Standesinitiativen St. Gallen und Thurgau fordern eigentlich nicht das Richtige. Denn wo wir uns - so glaube ich - alle einig sind, ist, dass wir den Einkaufstourismus nicht noch steuerlich fördern wollen. Wenn ich aber zu den Vertretern von St. Gallen und Thurgau schaue, glaube ich auch: Niemand ist dagegen, wenn eine Familie zwei Wochen Ferien im Ausland macht und dann mit einer Wertfreigrenze von 300 Franken einreist. Dort haben wir kein Problem. Und das muss man irgendwie in den Griff bekommen. Der Bundesrat hat uns in seinem Bericht mehrere Vorschläge vorgelegt, und einer war, dass man einen Unterschied zwischen Tagestourismus und einem längeren Tourismusaufenthalt macht. Das könnte man mit Quickzoll hervorragend lösen. Ich habe jetzt eine Motion eingereicht, damit man das tun kann.

Ich werde die beiden Standesinitiativen auch heute nicht unterstützen, weil sie vom Inhalt her falsch sind. Darum gibt es auch keinen Minderheitsantrag von mir. Aber mir ist klar: Falls es eine Mehrheit gibt, müsste man das Problem in dieser Vorlage lösen, indem man sagt, Einkaufs-Tagestourismus wird anders gehandhabt als Ferien. Ich glaube, das muss man hinkriegen, und da hat Herr Kollege Würth natürlich recht: Administrativ ist das heute einfach möglich, mit Quickzoll usw. ist das einfach zu machen. Die App Quickzoll kann sogar selbst feststellen, ob man länger als 24 Stunden im Ausland war. Man könnte sagen, wer davon profitieren will, muss über diese App abrechnen, wie das Kollege Würth gesagt hat, ansonsten ist eine Schaltergebühr zu zahlen. Man kann das Problem lösen, wenn man will.

Dass man den Einkaufstourismus doppelt nicht besteuert, ist störend, dessen bin ich mir bewusst. Das sollte man eigentlich beheben. Leider hat Ihre Kommission heute keine Vorschläge dazu. Ich versuche hier mit meiner Motion, einen weiteren Schritt anzuhängen. Der Rat wird jetzt entscheiden, ob man den Initiativen Folge gibt oder nicht. Ich glaube aber, dass die Motion, die vielleicht in der nächsten Session zur Debatte steht, ein guter Weg wäre, wie man das Problem angehen könnte.

Aus Gründen der Rechtschaffenheit wollte ich das einfach noch sagen, weil ich damals versprochen habe, dass wir mit einer Lösung in den Rat zurückkommen. Aber Sie wissen: Mehrheiten sind entscheidend, nicht Versprechen!

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In Deutschland wurde per 1. Januar 2020 das sogenannte Umsatzsteuergesetz geändert und die sogenannte Bagatellgrenze von null auf 50 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass seither eine Schweizerin oder ein Schweizer, der bzw. die in Deutschland einkauft, nicht mehr generell eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung erhält, sondern erst, wenn sein bzw. ihr Einkauf in einem Geschäft an einem Tag höher als 50 Euro ist.

Der Handelsverband Baden-Württemberg kommentierte diesen Entscheid damals wie folgt: "Dass diese Grenze 'nur' bei 50 Euro liegt, ist ein wichtiger Erfolg des gemeinsamen Kampfes der Händlerinnen und Händler sowie der Handelsverbände Südbaden und Baden-Württemberg. Ursprünglich war eine Bagatellgrenze von 175 Euro im Gespräch, die verheerende Folgen für den Handel im Südbaden gehabt hätte." Diese Stellungnahme zeigt die Bedeutung der Mehrwertsteuer-Rückerstattung im Kampf um die Schweizer Kundinnen und Kunden, obwohl die Einkäufe in Deutschland heute schon allein durch die tieferen Detailhandelspreise und den starken Schweizerfranken sehr attraktiv sind. Das zeigt auch: Um die Stellung des Schweizer Detailhandels wenigstens etwas zu verbessern, ist es richtig, die heute hier in der Schweiz geltende Steuerbefreiung bis zu einem Warenwert von 300 Franken, die sogenannte Wertfreigrenze, aufzuheben und auf allen importierten Waren, für die im Ausland eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung gewährt wurde, in der Schweiz die Mehrwertsteuer zu verlangen.

Ich danke meinem Kollegen Ruedi Noser für die Rechtschaffenheit und auch für die indirekte Unterstützung, aber ich denke - egal, ob es Tagestourismus oder Ferien sind -, dieses Detail müsste im Rahmen der angenommenen Standesinitiativen natürlich geklärt werden. Trotzdem wäre es jetzt der falsche Zeitpunkt, diesen Entscheid, den Herr Würth und meine Kollegin Häberli-Koller angesprochen haben, erneut auf nächstes Jahr zu vertagen. Denn aufgrund des grossen Volumens des Einkaufstourismus, der rund 10 Prozent des Schweizer Detailhandels ausmacht, ist dieser Schritt überfällig. Es geht um die Existenz vieler Läden im grenznahen Raum, es geht um viele wertvolle Arbeitsplätze; es geht aber auch, das wurde auch angesprochen, um die Steuergerechtigkeit. Es ist nicht einzusehen, weshalb bei 10 Prozent der in der Schweiz konsumierten Waren keine Mehrwertsteuer entrichtet werden muss. Dem Bund entgehen damit, das wurde auch schon gesagt, 0,6 bis 1,0 Milliarden Franken pro Jahr.

Hinzu kommt das Verkehrsaufkommen, das erheblich ist; Herr Würth hat darauf hingewiesen. Auf den Strassen haben wir Staus, Lärm und hohe Luftbelastungen. Im öffentlichen Verkehr - das wurde noch nicht gesagt - ist es tatsächlich so, dass die SBB von den hohen Zugsauslastungen profitieren, beispielsweise bei den Direktzügen wie dem Interregio 75 von Luzern nach Konstanz. Diesen müssen Sie mal benutzen. Er ist hervorragend besetzt mit Tagestouristen, die mit leeren Rucksäcken und Taschen nach Konstanz reisen. Konstanz ist attraktiv, hat auch eine gute Gastronomie, und mit vollen Taschen und Rucksäcken geht es dann wieder zurück. Diese Mehreinnahmen sind natürlich schön für die SBB, aber das kann doch kein Grund sein, um den Einkaufstourismus weiterhin staatlich zu fördern.

Es bleibt das Argument der Durchführbarkeit. Die Digitalisierung bietet heute neue Möglichkeiten, um die Mehrwertsteuer auf den importierten Waren einzuverlangen. Dabei sollte meines Erachtens auch eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten möglich sein, von denen dies, im Sinne einer guten Nachbarschaft, ja sicher erwartet werden darf.

Wie auch immer, es gilt auch hier die alte Wahrheit: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Mit einem klaren Ja zu den beiden Standesinitiativen kann heute nach dem Nationalrat auch der Ständerat diesen klaren Willen dokumentieren. Ich bin überzeugt, dass der fortschrittliche Bundesrat und die innovative Verwaltung anschliessend einen überzeugenden Weg finden werden, um die neuen Regeln um- und durchzusetzen.

Ich empfehle Ihnen, den beiden Standesinitiativen St. Gallen und Thurgau Folge zu geben, und danke Ihnen im Namen aller betroffenen Grenzkantone sehr herzlich dafür.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich kann bei den Ausführungen von Herrn Würth beginnen. Die Vorstösse, die Sie bezüglich Online-Handel angenommen haben, sind umgesetzt. Der Bundesrat wird morgen die Gesetzesvorlage verabschieden. Sie können sie also behandeln. Dieser Bereich ist etwas einfacher zu handhaben, weil wir mit viel weniger Partnern zu tun haben bzw. Steuerzahlern, die wir erfassen müssen. Das haben wir ja schon vorbereitet. Es gibt zum Thema ältere Vorstösse, und es gibt neuere. Aber die Vorlage werden Sie dann erhalten. Ich nehme an, dass diese morgen im Bundesrat passieren wird - das dazu.

Man darf auch den Online-Handel nicht unterschätzen. In Bezug auf den Einkaufstourismus hat die Bedeutung des Online-Handels massiv zugenommen. Wir erhalten täglich zwischen 150 000 und 200 000 Pakete aus dem Ausland. Für diesen Bereich haben wir jetzt die Rechtsgrundlage. Es muss dann noch alles erfasst werden, und es müssen noch alle bezahlen - das dazu.

Zu Ihren Bemerkungen zur Hochpreisinsel, zu zynischen Ausführungen im Bericht des Bundesrates: Schauen Sie bitte die Vorstösse an, die Sie angenommen haben und mit denen Sie uns gesagt haben, dass wir endlich diese Hochpreisinsel beseitigen und entsprechende Massnahmen in die Wege leiten müssen. Da sitzen wir also im gleichen Boot. Ich würde fast sagen, Sie zwingen uns jeweils zu solchen Aussagen - aber lassen wir das beiseite.

Nun zur Frage dieser drei Vorstösse: Das Problem ist bekannt. Der Einkaufstourismus schwächt den Detailhandel in den Randregionen; er schwächt die Wirtschaft; er kostet Arbeitsplätze. Die Frage ist, ob Sie mit diesen Vorstössen diese Mängel beseitigen können. Wir glauben es eher nicht. Denn die Mehrwertsteuer, die zu erheben ist, auch bei kleineren Wertfreigrenzen, ist so bescheiden, dass das wahrscheinlich den Einkaufstourismus nicht wesentlich einschränken wird.

Man kann aber von der Steuergerechtigkeit sprechen. Da gebe ich Ihnen recht. Dieser Bereich ist damit nicht abgedeckt, bzw. die Freigrenze ist aus dieser Optik hoch. Aber zu glauben, dass mit der Senkung der Freigrenze der Einkaufstourismus wesentlich eingeschränkt würde, davor warne ich. Diese Einschränkung findet nicht statt. Denn Einkaufstourismus ist auch ein gesellschaftliches Abenteuer. Sie haben die Züge von Luzern nach Kreuzlingen genannt, Sie könnten noch Bern-Domodossola nennen, und Sie können noch mehr nennen. Es ist in unserer Gesellschaft so, dass man halt am Wochenende entsprechend einkauft. Das gehört dazu. Ich gehöre dort nicht dazu, aber es ist nun einmal so.

Nun zur Durchführbarkeit: Hier haben wir bekanntlich Vorbehalte. Wenn Sie die beiden Standesinitiativen anschauen, sehen Sie, dass sie im Grunde auf dem Gedanken eines Negativbeweises basieren: Das heisst, derjenige, der die ausländische Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert hat, muss den Beweis erbringen. Dieser Beweis kann aber erst erbracht werden, wenn diese Bestimmung eingeführt ist, sprich, wenn nicht mehr zurückgefordert werden könnte. Das würde einen relativ grossen administrativen Aufwand bedingen, nur um zu beweisen, dass die besagte Person die Mehrwertsteuer wahrscheinlich nicht zurückgefordert hat.

Über eine App, also über eine gemeinsame technische Lösung, haben wir mit allen Nachbarländern versucht, eine Lösung zu finden, und zwar für den Moment, in dem die ausländische Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert wird, bzw. für den Moment, in dem sie zurückgefordert wird und wir diese verrechnen. Keines der Nachbarländer war zu einer solchen Lösung bereit. Herr Ständerat Stark hat sie zitiert: Die Interessen im grenznahen Raum sind den unseren genau entgegengesetzt, weshalb man hier zu keiner Zusammenarbeit bereit ist.

Unter anderem haben wir viel mit Deutschland gesprochen. Die Deutschen sagen uns, sie würden die Wahlen in Baden-Württemberg verlieren, wenn sie uns entgegenkämen; das ginge einfach nicht. Sie sagen das zwar nicht so wortwörtlich, aber es ist die Schlussfolgerung. Folglich ist der Weg über den Beweis der Nichtrückforderung der Mehrwertsteuer wahrscheinlich nicht gangbar.

Dann kommt die Frage der Motion, sprich der Senkung bzw. Aufhebung der Wertfreigrenze sowie der Verzollungs-App. Die technische Lösung für die Verzollungs-App besteht bereits, die App wird auch schon benutzt; aber sie ist natürlich freiwillig, d. h. "freiwillig" in Anführungs- und Schlusszeichen. Man kann sie zwar zur Pflicht machen, aber kontrollieren können wir es nicht.

Es bestehen verschiedene Gefahren: Bei einer Senkung der Wertfreigrenze müssen wir wohl davon ausgehen, dass die Zahl der Einkaufsfahrten zunehmen wird oder dass man zusätzlich zwei Kinder ins Auto lädt, um viermal 50 Franken oder dergleichen zu haben. Insgesamt dürfte der Verkehr also eher zunehmen, weil man, wenn man ehrlich ist, versucht, unter 50 Franken zu bleiben; dann fährt man einmal mehr als nur für den Grosseinkauf vom Wochenende über die Grenze, was ja im grenznahen Verkehr möglich ist.

Ausserdem verfügen nach wie vor nicht alle Leute über ein Handy, dementsprechend sind nicht alle Personen bereit, die besagte Verzollungs-App zu benutzen; dadurch entsteht zusätzlicher Papieraufwand. Wenn wir einfach über die App gehen, die grundsätzlich ja funktioniert, ist die Gefahr der Umgehung relativ gross, der Schmuggel würde zunehmen. Wir müssen ja davon ausgehen, dass wir pro Wochenende und, was noch hinzukommt, je nach Wetter irgendwo zwischen 300 000 und 500 000 einkaufende Auslandtouristen haben.

Die können wir am Zoll schlicht und einfach nicht kontrollieren. Wenn Sie jedes Auto anhalten und den Kofferraum öffnen lassen, dann verursachen Sie zehn Kilometer Stau. Das ist also unmöglich. Selbst wenn wir alle Leute am Wochenende einsetzen, um die Kofferräume zu kontrollieren, schaffen wir das nicht. Damit ist die Gefahr und Möglichkeit der Umgehung doch relativ gross, und das werden die Leute merken. Noch zwei Flaschen unter das Reserverad tun, das wird relativ schnell als Gentleman-Delikt angesehen. Leider ist das so in unserer Gesellschaft. Damit ist es auch gefährlich, eine solche Lösung einzuführen. Denn sie führt natürlich zur Umgehung. Wir locken die Leute in die Illegalität, wenn wir sie nicht kontrollieren können.

Wenn Sie die Vorstösse annehmen, würden wir das sicher noch einmal anschauen. Aber ich muss jetzt schon darauf aufmerksam machen: Die beiden Standesinitiativen mit dem Negativbeweis können wir so nicht umsetzen. Die Motion zur Senkung der Wertfreigrenze und zur Obligatorischerklärung der Verzollungs-App führt dazu, dass wir jedes Wochenende Zehntausende von Schweizerinnen und Schweizern haben werden, die sich nicht daran halten werden. Wenn man von zehnmal einmal erwischt wird, hat es sich vielleicht immer noch gelohnt.

Es ist etwas gefährlich, ein Gesetz zu machen, wenn wir genau wissen, dass wir es nicht umsetzen, dass wir seine Anwendung nicht kontrollieren können. Wie gross dann der Druck wird, das so zu machen, können wir nicht beurteilen. Aber wenn Sie das annehmen, müssen Sie wissen, dass Sie uns mit einer "mission impossible" beauftragen, dass das Geforderte kaum zu erfüllen ist. Wir haben das nicht zum ersten Mal angeschaut, wir haben alle Möglichkeiten immer wieder geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass es vielleicht ehrlicher ist, das nicht zu machen, dass es besser ist, bei der Verzollungs-App, die tendenziell leicht mehr beansprucht wird und auch zu Einnahmen führt, auf Freiwilligkeit zu setzen.

Ein Signal gegen den Einkaufstourismus setzen können wir, ehrlich gesagt, nicht. Die Preisdifferenz bei den Produkten, die gekauft werden, ist einfach zu gross. Zu dieser Verzollungs-App nebenbei noch: Wir haben dann nicht verschiedene Mehrwertsteuersätze; sonst muss der Kunde noch unterscheiden, was Fleisch und was allenfalls Wein ist. Das geht einfach nicht. Wir haben einen pauschalen Ansatz gewählt. Er wurde bis jetzt nicht bestritten. Wieweit er rechtlich "verheben" würde, ist auch noch offen.

Ich muss Ihnen sagen: Wir können das so, wie es daherkommt, nicht umsetzen. Wenn Sie es trotzdem annehmen, schauen wir das noch einmal an. Aber wecken wir nicht falsche Hoffnungen und falsche Erwartungen! Das rettet den Detailhandel im Grenzraum nicht, und das verhindert auch den Einkaufstourismus nicht. Es führt eher dazu, dass wir Leute dazu verleiten, Gesetze nicht einzuhalten; das ist wahrscheinlich leider so.

Daher, so bin ich der Meinung, sollten Sie diesen Standesinitiativen keine Folge geben und sich zuerst einmal auf den Online-Handel konzentrieren. Diese Gesetzesvorlage ist morgen im Bundesrat.

Abstimmung

19.3975

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 27 Stimmen

Dagegen ... 13 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Abstimmung

18.300

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 28 Stimmen

Dagegen ... 10 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Abstimmung

18.316

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 28 Stimmen

Dagegen ... 11 Stimmen

(4 Enthaltungen)