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Jetzt mit Algerien Rückführungen auf dem Seeweg verhandeln!
Kälin Irène · 1VP-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Gysin Greta, Barrile, Glättli, Kälin, Marra, Masshardt, Pult, Widmer Céline)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Gysin Greta, Barrile, Glättli, Kälin, Marra, Masshardt, Pult, Widmer Céline)
Rejeter la motion
Präsidentin (Kälin Irène, erste Vizepräsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
In dieser Motion geht es darum, dass der Bundesrat zwangsweise Rückführungen von abgewiesenen Asylgesuchstellern nach Algerien vollzieht und dafür drei weitere Massnahmen umsetzen soll, nämlich eine technische Vereinbarung mit Algerien für eine Rückführung über den Seeweg, eine Bewilligung eines Transitlandes und die Entsendung eines Immigration Liaison Officer nach Algier.
Seit Jahren führt Algerien die nationale Liste der hängigen Ausschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern an. Aktuell sind es per 31. August 2021 insgesamt 683 Fälle; die Zahl hat sich somit innerhalb eines Jahres um weitere 20 Prozent erhöht. Bei keinem anderen Herkunftsland ist der Pendenzenberg höher.
Algerische Asylbewerber haben praktisch keine Chancen, legal in der Schweiz zu bleiben, meist gelten sie als Wirtschaftsflüchtlinge. Dennoch hat die Anzahl der Asylgesuche von Algeriern zugenommen. Für Algerier ist die Schweiz immer noch ein attraktives Auswanderungsziel. Umso wichtiger ist es, dass wir weitere Lösungen für die Rückführungen der Menschen aus diesem Land finden - nicht zuletzt deshalb, weil Algerier zu den Asylsuchenden gehören, die auffällig oder leider eben oft auch straffällig werden. So erlebte beispielsweise Neuenburg im Sommer 2020 eine Welle an Kriminalität. Die Polizei verzeichnete damals deutlich mehr Diebstähle, Raubdelikte und Einbrüche. Die grosse Mehrheit der Täter oder Verdächtigen seien Algerier gewesen, sagt der zuständige kantonale Sicherheitsdirektor.
Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat sich im Ständerat dahingehend geäussert, dass sie das Anliegen, nämlich den konsequenten Vollzug von Rückführungen nach Algerien, grundsätzlich unterstütze. Aus diesem Grund habe der Ausbau der Zusammenarbeit mit Algerien hohe Priorität.
Diese Aussage hat die SPK-N wohlwollend zur Kenntnis genommen. Tatsache ist, dass die Schweiz 2006 neben Deutschland, Spanien und Grossbritannien eines der wenigen Länder war, die mit Algerien ein Rückübernahmeabkommen abschliessen konnten. Uns wurde in der Kommission auch dargelegt, dass zwangsweise Rückführungen in normalen Zeiten möglich sind und effektiv durchgeführt werden.
Leider sind gemäss diesem Abkommen aber Rückführungen nur mit ordentlichen Linienflügen möglich; Rückführungen mit Sonderflügen werden von Algerien nicht toleriert. Deshalb können die algerischen Staatsangehörigen einfach eine Rückführung nach Algerien verweigern. Sie bleiben dann für eine unbestimmte Zeit hier in der Schweiz in der Nothilfe. 2020 gab es lediglich eine freiwillige Rückkehr und nur sieben zwangsweise Rückführungen nach Algerien.
In einem jüngst veröffentlichten Bericht kommt der Europäische Rechnungshof in Bezug auf die europäische Asylpolitik zum Schluss, dass das Rückführungssystem in hohem Masse ineffizient sei und daher nicht abschrecke; im Gegenteil, es leiste illegaler Migration Vorschub, so der Rechnungshof. Es habe sich herumgesprochen, dass derjenige, der nach Europa gelange, kaum damit rechnen müsse, zurückgeschafft zu werden.
In den Augen des Bundesrates funktioniert jedoch der schweizerische Wegweisungsvollzug "grundsätzlich gut". Im Jahr 2019 betrug die europäische Vollzugsquote gesamthaft 29 Prozent, jene der Schweiz immerhin 51 Prozent.
Teilweise bedingt durch die Covid-19-Einschränkungen im Luftverkehr, hat sich die Situation bei Algerien im Vollzugsbereich keineswegs verbessert. Der Pendenzenberg ist in der jüngsten Vergangenheit deutlich angestiegen.
Die SPK-N ist der Meinung, dass ein glaubwürdiges Asylsystem nur gewährleistet ist, wenn Rückführungen von abgewiesenen Asylbewerbern vollzogen werden können. Daher sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, so auch die Rückführung auf dem Seeweg.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen deshalb bei einem Stimmenverhältnis von 10 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion aus dem Ständerat anzunehmen, und möchte damit die laufenden Bestrebungen des Bundesrates in dieser Sache unterstützen.
Die Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen, da einerseits der Bundesrat im Dialog mit Algerien stehe und bereits bestrebt sei, die Situation bei den Rückführungen zu verbessern, und andererseits der in der Motion vorgeschlagene Weg nicht zielführend sei.
Gysin Greta · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Grüne Fraktion
Prendo posizione a nome della minoranza della commissione, invitandovi a respingere la mozione Müller Damian sui rimpatri forzati verso l'Algeria.
Partiamo dal principio: la Svizzera non ha un problema con l'attuazione dei rimpatri coatti. L'impressione che sorge leggendo le motivazioni avanzate nella mozione, ossia che la Svizzera abbia un problema in questo senso, infatti non regge alla prova dei fatti. Nel confronto internazionale, la Svizzera fa "bene" i compiti. Abbiamo un'attuazione delle espulsioni sopra il 50 per cento, mentre nell'Unione europea si fermano al 30 per cento. Il numero dei rimpatri coatti pendenti prima della pandemia era ad un minimo storico, con 4000 casi.
Verso l'Algeria sono pendenti circa 600 espulsioni coatte. Non sono poche, vero, ma è anche vero che la situazione è evoluta negli ultimi anni, che l'Algeria si attiene a quanto pattuito nell'accordo di riammissione del 2006 e che complessivamente la collaborazione è migliorata. Questo ha permesso di ridurre del 30 per cento il numero di allontanamenti coatti sospesi. La pandemia ha frenato l'attuazione, ma i dati dimostrano che la SEM non ha bisogno di mozioni e incoraggiamenti per attivarsi in materia - si va già nella direzione auspicata dagli autori della mozione e dalla maggioranza commissionale.
La mozione chiede al punto uno di negoziare una convenzione tecnica con l'Algeria che consenta gli allontanamenti forzati via mare; oggi sono possibili solo con voli di linea diretti. Gli approfondimenti in commissione hanno mostrato che se sarà possibile trovare una soluzione in questo senso con l'Algeria, è poco probabile che questa verrà discussa in maniera formale e sigillata in un accordo.
La Svizzera, ad esempio, è l'unico Stato del centro e nord Europa che può effettuare rimpatri coatti via mare verso il Marocco. Questa possibilità non è siglata in un accordo o protocollo, c'è semplicemente un'intesa. È un dato di fatto che diversi Stati preferiscono non parlare apertamente di questi temi.
Quindi, i punti uno e due della mozione non sono praticamente attuabili: l'accettazione può avere tuttalpiù un carattere simbolico. Di questo è peraltro ben consapevole anche la maggioranza della commissione.
Il punto tre della mozione chiede poi di impiegare ad Algeri un funzionario di collegamento incaricato dell'immigrazione. Anche questa è una richiesta superflua, in quanto già prevista nelle intenzioni del Consiglio federale. Semplicemente oggi per motivi diversi non è sensato farlo. Possiamo però stare certi che quando ci saranno i presupposti per farlo, la SEM si attiverà in questo senso.
Ricapitolando: nel confronto internazionale la Svizzera concretizza più allontanamenti forzati che tanti altri Stati europei. La collaborazione con l'Algeria ha permesso di ridurre i sospesi in maniera significativa. La mozione non è attuabile nella pratica e una sua adozione sarebbe quindi solo per la galleria e per la gloria.
Per tutti questi motivi, vi invito a nome della minoranza commissionale a respingere la mozione.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Der Sprecher Ihrer Kommission hat darauf hingewiesen: Der Bundesrat teilt natürlich das Anliegen des Motionärs, dass in der Rückkehrkooperation mit Algerien weitere Verbesserungen anzustreben sind. Entsprechend wurde die Zusammenarbeit mit Algerien in den vergangenen Jahren stark intensiviert. Ich war dieses Frühjahr in Algerien, in Algier - die erste Vorsteherin des Justizdepartements, die überhaupt je in Algerien war. Ich habe dort Gespräche mit dem Innenminister, mit dem Justizminister und mit dem Staatspräsidenten geführt.
Die Schweiz ist nebst Deutschland, Spanien und Grossbritannien eines der wenigen Länder, welche überhaupt über ein Rückübernahmeabkommen mit Algerien verfügen. Dieses Abkommen ist seit 2007 in Kraft und wird von den algerischen Behörden an sich gut umgesetzt. Es sieht aber weder maritime Rückführungen - das, was hier gefordert wird, ist im Rückübernahmeabkommen also nicht vorgesehen - noch Rückführungen per Sonderflug vor. Die Algerier akzeptieren keine Sonderflüge. Diese Einschränkung gilt nicht nur für die Schweiz: Kein einziges europäisches Land kann Sonderflüge nach Algerien durchführen. Maritime Operationen können einzig von Frankreich und vereinzelt von Spanien durchgeführt werden. Das hat natürlich auch etwas mit der Nachbarschaft zu tun.
Die Schweiz hat die Zusammenarbeit mit Algerien in den vergangenen Jahren aber markant verbessert. Die Zahl der Pendenzen ist deutlich gesunken, von über 900 im Jahr 2014 auf weniger als 600 Ende 2019, vor Ausbruch der Pandemie. In dieser Zeit nahm die Anzahl der Rückführungen kontinuierlich zu. 2018 und 2019 konnten über 110 Algerier zwangsweise nach Algerien rücküberstellt werden. Was noch wichtiger ist: Im selben Zeitraum wurden mit Dublin-Überstellungen weitere 362 Algerier zwangsweise zurückgeführt; die meisten Fälle sind ja sowieso Dublin-Fälle.
Die Rückkehrpendenzen sind übrigens, das wurde von Nationalrat Jauslin gesagt, trotz Pandemie nur leicht gestiegen. Insgesamt war die Entwicklung in den letzten Jahren jedenfalls positiv. Der Ausbruch der Pandemie hat aber natürlich alles gestoppt. Es gibt - das möchte ich einfach klar sagen, um die Erwartungen zu dämpfen - nach wie vor keine Flugverbindungen zwischen der Schweiz und Algerien. Es ist nicht möglich, von Genf oder Basel nach Algerien zu fliegen. Als ich in Algerien war, haben mir die Algerier sogar gesagt, dass sie wegen der Pandemie zeitweise nicht einmal algerische Staatsbürger aus Frankreich einreisen liessen - nicht Asylbewerber, sondern eigene Staatsbürger! Bei der Pandemiebekämpfung war man in Algerien sehr aktiv.
Wir hoffen, dass sich die positiven Tendenzen wieder einstellen, wenn Corona vorüber ist. Wir brauchen keinen zusätzlichen Verhandlungsauftrag. Wir sind ständig an diesem Thema dran, wir haben praktisch wöchentlich oder monatlich Kontakte mit Algerien. Wir haben auch die Thematik der maritimen Rückführungen auf allen Stufen bereits angesprochen. Ich erachte es als möglich, dass in der Praxis maritime Rückführungen durchgeführt werden können. Es ist aber unwahrscheinlich, dass Algerien bereit ist, ein Abkommen dazu auszuhandeln. Es ist eher möglich, dass man sich im Gespräch einigt. Es ist also auch taktisch nicht so geschickt, einen verbindlichen Verhandlungsauftrag zu geben; Frau Gysin hat darauf hingewiesen. Wir haben diese Möglichkeit für Marokko, sollten aber eigentlich nicht darüber sprechen, weil die Marokkaner das nicht so gerne haben. Gegenüber anderen Staaten wird das dann ein Thema.
Ich möchte noch sagen, dass wir trotz der geschlossenen Grenzen in letzter Zeit neun Personen freiwillig ab Frankfurt rückführen konnten, aber das war nur mit Reisepässen möglich.
Abschliessend noch ein Wort zur geforderten Entsendung eines Immigration Liaison Officer: Auch hier ist der Bundesrat grundsätzlich einverstanden, aber wofür brauchen Sie im Moment einen Liaison Officer, wenn Sie gar keine Flüge durchführen? Wir sind bereit, einen zu stationieren, sobald die Rückführungen wieder funktionieren.
Der Bundesrat unternimmt also sehr viel in diesem Bereich, er braucht deshalb nicht noch ein Verhandlungsmandat, das ist taktisch vielleicht nicht so geschickt.
Kälin Irène · 1VP-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, erste Vizepräsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit Gysin Greta und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 116 Stimmen
Dagegen ... 64 Stimmen
(0 Enthaltungen)