21.3020

Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz

Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt mit 9 zu 1 Stimmen, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Wicki Hans · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion

Die heutige Ausgangslage bei diesem Thema ist wie folgt: Aufgrund der geltenden EU-Verordnung 1178/2011 besteht auch in der Schweiz die Regelung, wonach für Berufshelikopterpilotinnen und Berufshelikopterpiloten die Alterslimite für gewerbsmässige Transportflüge im Einpilotenbetrieb bei 60 Jahren liegt. Gegen diese Regelung wendet sich die Motion, indem sie diese Limite als willkürlich einstuft und sie auf 65 Jahre hinaufsetzen möchte. Aufgrund von jeweils verlängerten Ausnahmegenehmigungen seitens der EU war dies in den vergangenen Jahren möglich. Allerdings stocken nun diese Verhandlungen. Zudem wendet die EU diese Ausnahmen immer strikter an.

Die Motion verlangt deshalb die Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz, die mit Artikel 23 des Luftverkehrsabkommens im Einklang stehen soll. Inhaltlich haben wir die betreffende Diskussion grundsätzlich bereits anlässlich der letzten Session geführt, als wir am 15. Juni 2021 die gleichlautende Motion Ettlin Erich (21.3095) angenommen haben. Seitens des Nationalrates wurde die vorliegende Motion in der letzten Session mit klarem Mehr angenommen. In der Kommission war die Notwendigkeit dieser Motion in der Diskussion nicht umstritten. Da gesamtgesellschaftlich über die Erhöhung des Pensionsalters und über den Fachkräftemangel diskutiert wird, erschien in der Diskussion die Alterslimite von 60 Jahren nicht nachvollziehbar; dies gilt umso mehr, als sich das geltende Regime aufgrund der bisherigen Ausnahmeregelungen seit 2014 bewährt hat. Mittels medizinischer Tests wird die Flugfähigkeit individuell geprüft und damit die Tauglichkeit sichergestellt. Es besteht somit eigentlich per se kein medizinisches Risiko.

Auch wenn es im Verhältnis wenige Piloten sind, die es im Moment betrifft, berührt diese Altersguillotine letztendlich alle Helikopterpiloten, denn es werden hoffentlich alle einmal den 60. Geburtstag feiern dürfen. Wenn sie in diesem Alter die Kündigung erhalten, dürfte die Stellensuche besonders herausfordernd sein, denn nicht jede Fluggesellschaft kann es sich leisten, für Routineflüge zwei Helikopterpiloten einzusetzen, was aber nötig wäre, da Piloten über 60 Jahre nicht mehr alleine fliegen dürfen. Es erscheint zudem nicht als sinnvoll, im Gegenzug immer mehr Berufspiloten auszubilden. Denn das stellt mit den vermehrten Flugstunden und dem damit verbundenen Kerosinverbrauch eine zusätzliche Belastung der Umwelt dar.

Mit Interesse hat unsere Kommission zudem zur Kenntnis genommen, dass die EU ihrerseits das Problem erkannt habe. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit hat bereits ein Projekt gestartet, mit dem eine Verschiebung der Altershöchstgrenze erreicht werden soll. Sicherlich dürfte noch einige Zeit vergehen, bis die EU dieses Ziel umsetzt, wenn sie es denn überhaupt tut. Es zeigt aber, dass die Wahrscheinlichkeit von Retorsionsmassnahmen gegen uns eher gering sein dürfte. Jedenfalls sind wir zuversichtlich, dass auch hier, wie bereits beim "English only", eine Lösung gefunden werden kann.

Unsere Kommission empfiehlt Ihnen daher mit einer grossen Mehrheit von 9 zu 1 Stimmen, diese Motion anzunehmen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ob diese europäische Regelung sinnvoll ist oder nicht, müssen wir eigentlich nicht diskutieren. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Früher war es immer wieder möglich, Ausnahmen für Schweizer Sonderregelungen zu erhalten. In der letzten Zeit war das nicht oder kaum mehr möglich. Deshalb ist jetzt die Frage, wie Sie damit umgehen. Sie haben zu Recht erwähnt, es gebe eine Arbeitsgruppe der Europäischen Flugsicherheitsagentur, die über eine Anpassung der europäischen Altershöchstgrenze diskutiere. Das könnte uns in diesem Sinne entgegenkommen. Sie haben aber auch erwähnt, dass das wahrscheinlich nicht gerade morgen oder übermorgen der Fall sein werde.

Deshalb lautet die Frage, die Sie hier eigentlich beantworten müssen: Wollen Sie diesen Konflikt mit dem Luftverkehrsabkommen in Kauf nehmen oder nicht? Da ist es meine Aufgabe, Sie darauf hinzuweisen, dass wir gerade angesichts der aktuellen Situation eigentlich nicht wirklich ein Interesse haben, hier einen Konflikt anzuzetteln. Wir haben mit dem Luftverkehrsabkommen ein für die Schweiz extrem wichtiges Abkommen. Es geht hier um die eigentlichen Verkehrsrechte, es geht auch um den Marktzugang für in der Schweiz hergestellte Luftfahrzeuge - das sage ich auch zum Herrn Kommissionssprecher -, und es geht um die Anerkennung der von schweizerischen Unterhaltsbetrieben durchgeführten Arbeiten. Das Luftverkehrsabkommen betrifft nebst den Helikopterpiloten also noch ein paar weitere Wirtschaftszweige in unserem Land, die auch bedeutend sind.

Diese Abwägung müssen Sie nun vornehmen. Ich bitte Sie aber, wenn eine Reaktion aus Brüssel kommt, weil man sagt, die Schweiz verletze ein Abkommen, dann nicht zum Bundesrat zu kommen und zu sagen, er müsse jetzt sofort helfen. Brüssel ist der Meinung, wir würden auch noch andere Abkommen verletzen, aber hier würden Sie das willentlich machen und im vollen Bewusstsein dessen, was Sie tun. Diese Entscheidung würde zu einer Verletzung des Luftverkehrsabkommens führen. Das Parlament muss sich in Kenntnis dieser Situation bewusst sein, dass es dann für andere Wirtschaftszweige der Schweiz, die dank diesem Luftverkehrsabkommen sehr gut funktionieren, unter Umständen ebenfalls schwierig wird.

Das ist die Abwägung, die Sie vornehmen müssen. Der Bundesrat hat auch eine Güterabwägung vorgenommen. Wir sind ganz klar zum Schluss gekommen, dass wir dieses Risiko einer Schlechterstellung eines grossen Wirtschaftszweigs in der Schweiz, der von diesem Luftverkehrsabkommen enorm profitiert, für die Sonderlösung für rund zehn Berufspiloten nicht eingehen möchten. Falls Sie hier anders entscheiden - und ich kann ja ungefähr voraussehen, in welche Richtung Ihr Entscheid gehen wird -, so habe ich es Ihnen einfach gesagt, und dann können Sie bei jemand anderem "grännen" gehen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 30 Stimmen

Dagegen ... 5 Stimmen

(1 Enthaltung)